wir haben an unserem Neubau einige Probleme, wobei wir hier für das
dringenste
Hilfe suchen:
Bei der Errichtung des Dachstuhls haben wir den Bauträger daraufhin
gewiesen,
dass einige der eingebrachten Dachsparren, sowohl in der Quer- als auch in
der Längsachse eine erheblich Krümmung aufweisen würden und diese besser
getauscht werden sollten, da eine Verschlechterung, zum Beispiel durch
Feuchtigkeitsaufmahme nicht auszuschließen sei. Daraufhin erwiederte man,
dass die Krümmung bei der späteren Fixierung der Sparren auf den Fetten
ausgeglichen würde und wir uns keine Sorgen zu machen brauchen.
Wie von uns jedoch vermutet worden war, sind die Sparren jetzt, nach
erfolgter Dacheindeckung, noch krummer als vorher. Die verdrehten
Sparrenköpfe im Bereich der Traufe können ja noch hingenommen werden, aber
zwei der Sparren im Ortgangbereich sind komplett sichtbar und erheblich
verzogen. Diese wollen wir unter keinen Umständen abnehmen.
Der Bauträger scheut sich das Dach abzudecken, die Sparren zu tauschen, eine
neue Ortgangverkleidung einzubringen und das Dach erneut zu decken. Er
schlägt uns vielmehr eine rein kosmetische Lösung vor: durchschneiden des
Sparren und einsetzen eines geraden Teilstücks.
In unseren Augen vollkommen inakzeptabel.
Zur Absicherung unserer Rechtsauffassung (Anspruch auf eine mangelfreie
Ausführung) sind wir nun auf der Suche nach den entsprechenden DIN-Normen,
die bei der Errichtung eines Dachstuhls, insbesondere für die Sortier- und
Güteklassen des verwendeten Holzes, eingehalten werden müssen.
Oder sollte man lieber gleich einen Sachverständigen mit der Begutachtung
beauftragen?
Die Länge dieser Anfrage bitten wir zu entschuldigen und hoffen das sich
jemand mit der beschriebenen Thematik auskennt und uns weiterhelfen kann.
Mit feundlichen Grüßen
Petra und Ralf Pott
> Oder sollte man lieber gleich einen Sachverständigen mit der Begutachtung
> beauftragen?
>
> Die Länge dieser Anfrage bitten wir zu entschuldigen und hoffen das sich
> jemand mit der beschriebenen Thematik auskennt und uns weiterhelfen kann.
>
> Mit feundlichen Grüßen
>
> Petra und Ralf Pott
>
>
--
http://www.derzimmerer.de
Die Homepage für den Zimmerer und Handwerker
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Die Suchmaschine für den Hand- & Heimwerker
"Andreas Steffen" <Andreas...@t-online.de> schrieb:
> "Ralf Pott" <RP...@T-Online.de> schrieb...
>> Der Bauträger scheut sich das Dach abzudecken, die Sparren zu tauschen,
>> eine neue Ortgangverkleidung einzubringen und das Dach erneut zu decken. Er
>> schlägt uns vielmehr eine rein kosmetische Lösung vor: durchschneiden des
>> Sparren und einsetzen eines geraden Teilstücks.
>>
>> In unseren Augen vollkommen inakzeptabel.
und ich dachte, dass die Sparren tragende Teile sind und damit wäre ein
"Stückeln" ja vermutlich nicht zulässig, oder?
>> Zur Absicherung unserer Rechtsauffassung (Anspruch auf eine mangelfreie
>> Ausführung) sind wir nun auf der Suche nach den entsprechenden DIN-Normen,
>> die bei der Errichtung eines Dachstuhls, insbesondere für die Sortier- und
>> Güteklassen des verwendeten Holzes, eingehalten werden müssen.
> DIN 4074 T1
> Sortiermerkmale für S10 (früher GK2):
> ... Krümmung - Längskrümmung, Verdrehung <=8mm/2m.
> Dh. in Längsrichtung darf auf einer Geraden von 2m ein max. Höhenunterschied
> von 8mm vorhanden sein, in der Verdrehung vom niedrigsten zum höchsten Punkt
> bei 2m auch nur 8mm. Diese Angaben beziehen sich auf getrocknetem Holz.
Die 8mm/2m sind hier aller Wahrscheinlichkeit nach ja überschritten.
Also liegt ein Mangel vor. Oder kommen da noch andere Faktoren mit
hinein?
Was sagen denn die
- DIN 68365 Bauholz für Zimmerarbeiten; Gütebedingungen
(seit 1957 unverändert gültig)
oder auch die hier:
- DIN EN 336 Bauholz für tragende Zwecke; Nadelholz und Pappelholz;
Maße; zulässige Abweichungen
dazu?
Aufgrund der Tatsache, dass der Bauträger ja schon einsieht,
dass das nicht so bleiben kann, ziehe ich mal den Schluss, dass ein
Mangel tatsächlich vorliegt. Aber deren Nachbesserungsmethode (die oben
beschriebene "kosmetische") kann man doch wohl vergessen.
Andrea
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^ <-- da fehlt ein Leerzeichen
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und trenne sie richtig ab.
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> Oder sollte man lieber gleich einen Sachverständigen mit der
Begutachtung
> beauftragen?
Ja!
Wir hatten auch Probleme mit dem Zimmermann, ein Sachverstaendiger
(Kosten DM 300) hat Maengel festgestellt. Reduzierung des Preises um DM
2000. Und die Firma musste einen Sparren austauschen, den sie stuecklen
wollten (uber dem Fenster, wo er als Sturz dient!!!). Zum Glueck fuer
den Zimmerer war das Dach nocht nicht gedeckt und auch die Verschalung
fehlte, weil ich die weitere Arbeit an der Verschalung untersagt hatte.
Lass' dich nicht auf Pfusch ein! Du wirst es beim Innenausbau bereuen.
Was sind denn 300 Mark im Vergleich zu lebenslangem Aerger?
Gruesse
Peter
> Bei der Errichtung des Dachstuhls haben wir den Bauträger
klar, daß der nicht gern reparieren will.
> daraufhin
> gewiesen,
> dass einige der eingebrachten Dachsparren, sowohl in der Quer- als
auch in
> der Längsachse eine erheblich Krümmung aufweisen würden und diese
besser
> getauscht werden sollten, da eine Verschlechterung, zum Beispiel durch
> Feuchtigkeitsaufmahme nicht auszuschließen sei. Daraufhin erwiederte
man,
> dass die Krümmung bei der späteren Fixierung der Sparren auf den
Fetten
> ausgeglichen würde und wir uns keine Sorgen zu machen brauchen.
>
> Wie von uns jedoch vermutet worden war, sind die Sparren jetzt, nach
> erfolgter Dacheindeckung, noch krummer als vorher. Die verdrehten
> Sparrenköpfe im Bereich der Traufe können ja noch hingenommen werden,
dabei liegt der Sparren vermutlich nicht gerade vollflächig auf,
sondern nur zu ca 20 % , würde ich mal raten. Damit überschreitet er
die zulässige Flächenpressung. Deshalb wird er sich im Laufe der Jahre
soweit senken, bis diese auf das zulässige Maß abgesunken ist - ein
weiterer Mangel.
> aber
> zwei der Sparren im Ortgangbereich sind komplett sichtbar und
erheblich
> verzogen. Diese wollen wir unter keinen Umständen abnehmen.
>
> Der Bauträger scheut sich das Dach abzudecken, die Sparren zu
tauschen, eine
> neue Ortgangverkleidung einzubringen und das Dach erneut zu decken. Er
> schlägt uns vielmehr eine rein kosmetische Lösung vor: durchschneiden
des
> Sparren und einsetzen eines geraden Teilstücks.
>
> In unseren Augen vollkommen inakzeptabel.
Würde ich auch so sehen.
Es ist zwar technisch durchaus möglich, den Sparren so zu flicken, aber
zum einen muß der Statiker das berechnen ( biegesteifer Laschenstoß,
sonst steigt die Durchbiegung weiter an und das Dach bekommt eine
Delle ), zum anderen erschwert Euch das das Verarbeiten der
Dachdämmung und verschlechtert sie geringfügig. Der Zimmrman wird dazu
neigen, einfach einige dicke Nägel durchzutreiben, das ist _verkehrt_ .
>
> Zur Absicherung unserer Rechtsauffassung (Anspruch auf eine
mangelfreie
> Ausführung) sind wir nun auf der Suche nach den entsprechenden DIN-
Normen,
> die bei der Errichtung eines Dachstuhls, insbesondere für die Sortier-
und
> Güteklassen des verwendeten Holzes, eingehalten werden müssen.
Zulässige Durchbiegung, nicht wegen der Haltbarkeit, sondern wegen der
Gebrauchstüchtigkeit: Länge / 300, wenn das DG als Wohnraum ausgewiesen
ist ( in der Baubeschreibung, nicht weil Ihr nachträglich ausbauen
wollt ). Sonst L / 200. Das gilt unter Last. Wenn gerade kein Schnee
draufliegt, darf dieser Wert noch nicht erreicht sein.
>
> Oder sollte man lieber gleich einen Sachverständigen mit der
Begutachtung
> beauftragen?
>
Ja, nach Fristsetzung. Es klingt so, als wolle man das durch Aussitzen
erledigen.
Viele Grüße
Werner Reimann
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