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Toleranzen im Stahlbau

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F.Thielen

unread,
Jun 3, 2009, 2:07:06 PM6/3/09
to
Hallo,

welche Toleranzen sind beim Stahlbau zul�ssig ?

Im aktuellen Fall lasse ich mir ein Terrassen-
gestell aus Stahl bauen und verzinken. Diese
Terrasse (3m x 4m) soll in eine Hausnische auf
Stelzen gebaut werden. Der Schlossermeister hat
sich nun schon zweimal um 10 - 20 mm vermessen
und dies erst auf meinen Hinweis korrigiert.
Zitat: "Dies sind Toleranzen im groben Stahlbau".

Das w�rde bedeuten, das die Konstruktion aus
der Hausnische heraustehen w�rde.

Ich hatte immer wieder drauf hingewiesen, das die
Konstuktion auf gar keinen Fall �berstehen darf,
etwas kleiner darf sie sein.

Bin ich nun zu pedantisch ?


Gru�
Frank

Thomas Hu"bner

unread,
Jun 3, 2009, 2:18:29 PM6/3/09
to
F.Thielen wrote:
> welche Toleranzen sind beim Stahlbau zul�ssig ?

so lange nichts spezifiziert ist...
DIN 18202
Gugst du hier:
http://www.baumarkt.de/nxs/870///baumarkt/schablone1/Masstoleranzen-was-ist-erlaubt-was-muss-geduldet-werden

> Im aktuellen Fall lasse ich mir ein Terrassen-
> gestell aus Stahl bauen und verzinken. Diese
> Terrasse (3m x 4m) soll in eine Hausnische auf
> Stelzen gebaut werden. Der Schlossermeister hat
> sich nun schon zweimal um 10 - 20 mm vermessen
> und dies erst auf meinen Hinweis korrigiert.
> Zitat: "Dies sind Toleranzen im groben Stahlbau".
> > Das w�rde bedeuten, das die Konstruktion aus
> der Hausnische heraustehen w�rde.
> Ich hatte immer wieder drauf hingewiesen, das die
> Konstuktion auf gar keinen Fall �berstehen darf,
> etwas kleiner darf sie sein.

Ein klare Auftragsbeschreibung. Wurde sicherlich schriftlich fixiert.

> Bin ich nun zu pedantisch ?

Nein. Aber ein Plenker.
http://de.wikipedia.org/wiki/Plenk

--
Thomas


Rolf Sonofthies

unread,
Jun 3, 2009, 4:35:45 PM6/3/09
to
Thomas Hu"bner schrieb:

>> welche Toleranzen sind beim Stahlbau zulᅵssig ?


>
> so lange nichts spezifiziert ist... DIN 18202

Nein, so lange "nichts spezifiziert ist", "ist _nichts_ spezifiziert",
auch keine DIN 18202, denn die ist kein Gesetz. Mir ist bisher auch kein
Gesetz bekannt, welches ihre Anwendung zwingend verlangt.

Wenn vertraglich die Anwendung der VOB/C vereinbart wurde, gilt die DIN
18202 jedoch auch ausdrᅵckliche Vereinbarung.

--
Rolf Sonofthies

Rolf Sonofthies

unread,
Jun 3, 2009, 6:03:51 PM6/3/09
to
F.Thielen schrieb:

> Im aktuellen Fall lasse ich mir ein Terrassen-
> gestell aus Stahl bauen und verzinken. Diese
> Terrasse (3m x 4m) soll in eine Hausnische auf
> Stelzen gebaut werden. Der Schlossermeister hat
> sich nun schon zweimal um 10 - 20 mm vermessen
> und dies erst auf meinen Hinweis korrigiert.
> Zitat: "Dies sind Toleranzen im groben Stahlbau".

Das ist Quatsch. Schlosser sind keine "Stahlbauer" und ebenso wie
Tischler in der Lage auf den Millimeter genau zu bauen - mindestens.

> Das wᅵrde bedeuten, das die Konstruktion aus
> der Hausnische heraustehen wᅵrde.


>
> Ich hatte immer wieder drauf hingewiesen, das die

> Konstuktion auf gar keinen Fall ᅵberstehen darf,


> etwas kleiner darf sie sein.
>
> Bin ich nun zu pedantisch ?

Nein, aber Du hast hoffentlich einen schriftlichen Auftrag erteilt und
genau diesen Wunsch darin festgehalten.


--
Rolf Sonofthies

Robert Pflüger

unread,
Jun 3, 2009, 6:20:10 PM6/3/09
to
Rolf Sonofthies schrieb:
> ...

> Nein, so lange "nichts spezifiziert ist", "ist _nichts_ spezifiziert",
> auch keine DIN 18202, denn die ist kein Gesetz.

und was ist mit den a.a.R.d.T.?

Wenn Du z.B. eine Innetᅵr bestellst, ohne VOB und ohne eine
Spezifikation der Maᅵtoleranzen. Du rᅵgst einen Mangel z.B. "Die Tᅵr ist
verzogen". Welche Norm wird ein vom Gericht bestellter Sachverstᅵndige
heranziehen?

--
mit freundlichem Gruᅵ


Robert

Georg Mildenberger

unread,
Jun 5, 2009, 8:59:22 AM6/5/09
to
Hi,

Rolf Sonofthies schrieb:


> F.Thielen schrieb:
>
>> Im aktuellen Fall lasse ich mir ein Terrassen-
>> gestell aus Stahl bauen und verzinken. Diese
>> Terrasse (3m x 4m) soll in eine Hausnische auf
>> Stelzen gebaut werden. Der Schlossermeister hat
>> sich nun schon zweimal um 10 - 20 mm vermessen
>> und dies erst auf meinen Hinweis korrigiert.
>> Zitat: "Dies sind Toleranzen im groben Stahlbau".
>
> Das ist Quatsch. Schlosser sind keine "Stahlbauer" und ebenso wie
> Tischler in der Lage auf den Millimeter genau zu bauen - mindestens.
>

"Schlosser" ist eine sehr allgemeine Bezeichnung und auch der Stahlbau
fᅵllt darunter, auch wenn es zuweilen auch Stahlbauschlosser gibt (und
heutzutage heiᅵen die vermutlich Konstruktionsmechaniker irgendwas).

Ganz genau kann ich es nicht mehr sagen, aber in mienem Lehrbetrieb galt
schon, dass beim Stahlbau etwas grᅵber gearbeitet werden kann, sicher
aber nicht 10-20 mm auf Lᅵngen unter 5 Meter.
Es gab da lᅵngenabhᅵngige Toleranzen, will heiᅵen, bis ca. 1 Meter Lᅵnge
durfte es schon ein oder zwei Millimeter mehr sein, das hieᅵ aber eben
nicht, dass die Abmaᅵe pro Meter linear zunahmen. Je lᅵnger das Teil,
desto geringer die Toleranz.

Der Stahlbau ist da schon recht pingelig, und das aus gutem Grund. Denn
die Teile mᅵssen ja auch zusammengebaut werden. Die Zimmerleute kᅵnnen
notfalls mit dem Vorschlaghammer (gern auch "Gefᅵhl" genannt) die Teile
zusammenkloppen. Bei Stahl funktioniert das nur sehr begrenzt. Das muss
schon einigermassen zwanglos passen.

Gruᅵ
Schorsch

Rolf Sonofthies

unread,
Jun 5, 2009, 9:43:19 AM6/5/09
to
Georg Mildenberger schrieb:

>> Das ist Quatsch. Schlosser sind keine "Stahlbauer" und ebenso wie
>> Tischler in der Lage auf den Millimeter genau zu bauen - mindestens.
>
> "Schlosser" ist eine sehr allgemeine Bezeichnung und auch der Stahlbau
> fᅵllt darunter, auch wenn es zuweilen auch Stahlbauschlosser gibt (und
> heutzutage heiᅵen die vermutlich Konstruktionsmechaniker irgendwas).

Das es hier ja um Bauleistungen geht ist eine Zuordnung zur VOB/C
sinnvoll und diese kennt (u.a.):

- Stahlbauarbeiten (DIN 18335)
- Metallbauarbeiten (DIN 18360)

> Ganz genau kann ich es nicht mehr sagen, aber in mienem Lehrbetrieb galt
> schon, dass beim Stahlbau etwas grᅵber gearbeitet werden kann, sicher
> aber nicht 10-20 mm auf Lᅵngen unter 5 Meter.
> Es gab da lᅵngenabhᅵngige Toleranzen, will heiᅵen, bis ca. 1 Meter Lᅵnge
> durfte es schon ein oder zwei Millimeter mehr sein, das hieᅵ aber eben
> nicht, dass die Abmaᅵe pro Meter linear zunahmen. Je lᅵnger das Teil,
> desto geringer die Toleranz.

In relativen Werten hast Du Recht.

-> DIN 18202, siehe dazu mein anderer Post.

> Der Stahlbau ist da schon recht pingelig, und das aus gutem Grund. Denn
> die Teile mᅵssen ja auch zusammengebaut werden. Die Zimmerleute kᅵnnen
> notfalls mit dem Vorschlaghammer (gern auch "Gefᅵhl" genannt) die Teile
> zusammenkloppen. Bei Stahl funktioniert das nur sehr begrenzt. Das muss
> schon einigermassen zwanglos passen.

Weder die problemlose Umsetzbarkeit noch die Sinnhaftigkeit der vom OP
gewᅵnschten Genauigkeit hatte ich in Frage gestellt.

--
Rolf Sonofthies

Georg Mildenberger

unread,
Jun 5, 2009, 10:49:47 AM6/5/09
to
Hallo Rolf,

Rolf Sonofthies schrieb:


> Georg Mildenberger schrieb:
>
>>> Das ist Quatsch. Schlosser sind keine "Stahlbauer" und ebenso wie
>>> Tischler in der Lage auf den Millimeter genau zu bauen - mindestens.
>>
>> "Schlosser" ist eine sehr allgemeine Bezeichnung und auch der Stahlbau
>> fᅵllt darunter, auch wenn es zuweilen auch Stahlbauschlosser gibt (und
>> heutzutage heiᅵen die vermutlich Konstruktionsmechaniker irgendwas).
>
> Das es hier ja um Bauleistungen geht ist eine Zuordnung zur VOB/C
> sinnvoll und diese kennt (u.a.):
>
> - Stahlbauarbeiten (DIN 18335)
> - Metallbauarbeiten (DIN 18360)
>

Stahlbau vs. Metallbau kenne ich als Unterscheidung nach Materialien.
Metallbauarbeiten sind ᅵberwiegend in Leichtmetall gefertigt, Stahlbau
halt in Stahl.
Ich meine eher so eine Unterscheidung von Schlosserarbeiten, die eher
eine vorhandene Grundkonstruktion vervollstᅵndigen, also Gitter, Rahmen,
Tᅵren, Fenster, Gelᅵnder etc. vs. den Stahlbau im engeren Sinne, wo die
Grundkonstruktion in Stahl ausgefᅵhrt wird, also Hallen, Tᅵrme, Brᅵcken,
Krᅵne, oder eben auch Balkone. Aber das ist letzlich ja nicht so
wichtig. Wichtig ist vielmehr, dass Stahlbau vs. Schlosserarbeit
keineswegs grob vs. fein bedeutet. Im Gegenteil. Rechnet man die
prozentuale Abweichung, dann ist der Stahlbau oftmals sehr viel genauer.

>> Ganz genau kann ich es nicht mehr sagen, aber in mienem Lehrbetrieb
>> galt schon, dass beim Stahlbau etwas grᅵber gearbeitet werden kann,
>> sicher aber nicht 10-20 mm auf Lᅵngen unter 5 Meter.
>> Es gab da lᅵngenabhᅵngige Toleranzen, will heiᅵen, bis ca. 1 Meter
>> Lᅵnge durfte es schon ein oder zwei Millimeter mehr sein, das hieᅵ
>> aber eben nicht, dass die Abmaᅵe pro Meter linear zunahmen. Je lᅵnger
>> das Teil, desto geringer die Toleranz.
>
> In relativen Werten hast Du Recht.
>
> -> DIN 18202, siehe dazu mein anderer Post.
>
>> Der Stahlbau ist da schon recht pingelig, und das aus gutem Grund.
>> Denn die Teile mᅵssen ja auch zusammengebaut werden. Die Zimmerleute
>> kᅵnnen notfalls mit dem Vorschlaghammer (gern auch "Gefᅵhl" genannt)
>> die Teile zusammenkloppen. Bei Stahl funktioniert das nur sehr
>> begrenzt. Das muss schon einigermassen zwanglos passen.
>
> Weder die problemlose Umsetzbarkeit noch die Sinnhaftigkeit der vom OP
> gewᅵnschten Genauigkeit hatte ich in Frage gestellt.
>

Und ich wollte dich auch gar nicht in Frage stellen, sondern die
ᅵuᅵerung des Schlossers. Damit solche Konstruktion mit vertretbarem
Aufwand montiert werden kᅵnnen, mᅵssen sie auch hinreichend genau sein,
sicher nicht im Zentimeterbereich.

Gruᅵ
Schorsch

Thomas Hu"bner

unread,
Jun 5, 2009, 5:13:39 PM6/5/09
to
F.Thielen wrote:
> Der Schlossermeister hat
> sich nun schon zweimal um 10 - 20 mm vermessen

Auf welchen Distanzen?

> und dies erst auf meinen Hinweis korrigiert.
> Zitat: "Dies sind Toleranzen im groben Stahlbau".

Er m�chte dir bitte die zugeh�rige Toleranztabelle geben.

--
Thomas


Rolf Sonofthies

unread,
Jun 5, 2009, 5:55:27 PM6/5/09
to
Georg Mildenberger schrieb:

>> Das es hier ja um Bauleistungen geht ist eine Zuordnung zur VOB/C
>> sinnvoll und diese kennt (u.a.):
>>
>> - Stahlbauarbeiten (DIN 18335)
>> - Metallbauarbeiten (DIN 18360)
>
> Stahlbau vs. Metallbau kenne ich als Unterscheidung nach Materialien.
> Metallbauarbeiten sind ᅵberwiegend in Leichtmetall gefertigt, Stahlbau
> halt in Stahl.

Nᅵ

> Ich meine eher so eine Unterscheidung von Schlosserarbeiten, die eher
> eine vorhandene Grundkonstruktion vervollstᅵndigen, also Gitter, Rahmen,
> Tᅵren, Fenster, Gelᅵnder etc. vs. den Stahlbau im engeren Sinne, wo die
> Grundkonstruktion in Stahl ausgefᅵhrt wird, also Hallen, Tᅵrme, Brᅵcken,
> Krᅵne, oder eben auch Balkone. Aber das ist letzlich ja nicht so
> wichtig.

Ja, im Stahlbau sind die tragenden Bauteile aus Stahl, bei
Schlosserarbeiten aus einem beliebigen Baustoff.

> Wichtig ist vielmehr, dass Stahlbau vs. Schlosserarbeit
> keineswegs grob vs. fein bedeutet. Im Gegenteil. Rechnet man die
> prozentuale Abweichung, dann ist der Stahlbau oftmals sehr viel genauer.

Ja! Und deshalb war die vom OP zitierte Aussage des "Schlossers" Quark.

> Und ich wollte dich auch gar nicht in Frage stellen,

kannste baer gerne tun, wenn ich Quark schreibe!

> sondern die
> ᅵuᅵerung des Schlossers. Damit solche Konstruktion mit vertretbarem
> Aufwand montiert werden kᅵnnen, mᅵssen sie auch hinreichend genau sein,
> sicher nicht im Zentimeterbereich.

Genau!


--
Rolf Sonofthies

Rolf Sonofthies

unread,
Jun 7, 2009, 7:09:14 PM6/7/09
to
Robert Pflᅵger schrieb:

>> Nein, so lange "nichts spezifiziert ist", "ist _nichts_ spezifiziert",
>> auch keine DIN 18202, denn die ist kein Gesetz.

> und was ist mit den a.a.R.d.T.?

> Wenn Du z.B. eine Innetᅵr bestellst, ohne VOB und ohne eine
> Spezifikation der Maᅵtoleranzen. Du rᅵgst einen Mangel z.B. "Die Tᅵr ist
> verzogen". Welche Norm wird ein vom Gericht bestellter Sachverstᅵndige
> heranziehen?

Keine Ahnung, ich schreibe (Tᅵren) immer nur nach VOB aus :-p

- u.a., weil ich die Kommentierung von Sachverstᅵndigen und Gutachtern
nicht ausprobieren mᅵchte ;-)

Aber ernsthaft: Welche Normen oder sonstigen Regeln oder Regelwerke
Sachverstᅵndige heranziehen, ist immer wieder erstaunlich und
ebensowenig im Detail vorhersehbar wie die Entscheidung von Gerichten.
("Auf hoher See und vor Gericht ...")

Mir sind auch zwei Fᅵlle bekannt, in denen Sachverstᅵndige zur
Erkenntnis kamen, dass trotz Anwendung der VOB/C im Einzelfall einzelne
Normen bzw. Regeln nicht zu berᅵcksichtigen waren, weil ihre Einhaltung
unter diesen speziellen Rahmenbedingungen zu Bauschᅵden fᅵhren kᅵnnen,
"wie jᅵngste Fachverᅵffentlichungen zeigen ...".

Ein anderer Sachverstᅵndiger begrᅵᅵt seine Besucher mit dem auf die Wand
des Besprechungsraumes gemalerten Hinweis: "Warnung: Die wᅵrtliche
Einhaltung aller geltenden Normen ohne eigenes Nachdenken kann zu
unerwᅵnschten Nebenwirkungen, insbesondere Bauschᅵden, fᅵhren."

Dazu kᅵnnen wir gerne weiter plaudern, aber hier in d.r.h wird's jetzt
OT. Bei Interesse bitte F'up nach d.s.a setzen!


--
Rolf Sonofthies

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