Letztes Jahr bei der Prüfung hat mir der Schornsteinfeger einen Tip zur
Reinigung des Brennraumes gegeben. Er sagte mir, ich soll den abgekühlten
Kessel von innen mit der Blumenspritze anfeuchten mit einem feinen
Sprühnebel und dann den Brenner wieder einschalten. Das würde die
festsitzenden Ablagerungen wegsprengen.
Was ist davon zu halten? Das habe ich so zum ersten mal gehört.
Eure Meinung würde mich interessieren. Die Reinigung ist jetzt wieder mal
fällig und ich würde es ausprobieren.
Gruß
Joachim
>Hallo
>
>Letztes Jahr bei der Prüfung hat mir der Schornsteinfeger einen Tip zur
>Reinigung des Brennraumes gegeben. Er sagte mir, ich soll den abgekühlten
>Kessel von innen mit der Blumenspritze anfeuchten mit einem feinen
>Sprühnebel und dann den Brenner wieder einschalten. Das würde die
>festsitzenden Ablagerungen wegsprengen.
>
>Was ist davon zu halten? Das habe ich so zum ersten mal gehört.
>
Bei uns reinigt der Kaminfeger auch den Brennraum und zwar mit einer speziellen
Flüssigkeit, der Kessel sollte dabei warm sein.
Ernst
"Ernst Keller" <ernst....@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:mns4m655nk9aru775...@4ax.com...
> Bei uns reinigt der Kaminfeger auch den Brennraum und zwar mit einer
> speziellen
> Flüssigkeit, der Kessel sollte dabei warm sein.
>
> Ernst
Tatsächlich? Hier ist die Funktion der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung
streng vom Brennerservice getrennt. Von den Spezialreinigern hielt er
nichts. Die wären im Ergebnis auch nicht besser als die Wassermethode.
Ach ja, zur besseren Benetzung sollte auch eine geringe Menge Spülmittel im
Wasser sein.
Gruß
Joachim
>
>
>"Ernst Keller" <ernst....@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
>news:mns4m655nk9aru775...@4ax.com...
>> Bei uns reinigt der Kaminfeger auch den Brennraum und zwar mit einer
>> speziellen
>> Flüssigkeit, der Kessel sollte dabei warm sein.
>>
>> Ernst
>
>Tatsächlich? Hier ist die Funktion der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung
>streng vom Brennerservice getrennt. Von den Spezialreinigern hielt er
>nichts. Die wären im Ergebnis auch nicht besser als die Wassermethode.
>
Er reinigt den Brennraum, nicht den Brenner.
Einen obligatorischen Brennerservice gibt es nicht, aber alle 2J eine Kontrolle
auf Wirkumgsgrad und Abgas(Oel, Russ, CO, NOx).
Ernst
"Ernst Keller" <ernst....@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:int4m6ldgu4sjubj1...@4ax.com...
> Er reinigt den Brennraum, nicht den Brenner.
> Einen obligatorischen Brennerservice gibt es nicht, aber alle 2J eine
> Kontrolle
> auf Wirkumgsgrad und Abgas(Oel, Russ, CO, NOx).
>
> Ernst
Richtig, Service ist nicht obligatorisch, hab ich auch nicht geschrieben.
Prüfung hier aber leider jedes Jahr.
Aber gereinigt wird, getrennt von der Kontrolle, nur der Schornstein. Am
eigentlichen Brenner und Kessel wird nichts gemacht, wurde auch nie in
irgendeiner Form angeboten.
Gruß
Joachim
> Einen obligatorischen Brennerservice gibt es nicht,
Jein,
Energieeinsparverordnung (EnEV) §11, Abs.3:
"Komponenten ... sind regelmäßig zu warten ...
Für die Wartung ist Fachkunde erforderlich.
Fachkundig ist, wer ... die notwendigen Fachkenntnisse besitzt."
Es lebe der Verordnungswahn!
Alfred
> Energieeinsparverordnung (EnEV) §11, Abs.3:
>
> "Komponenten ... sind regelmäßig zu warten ...
> Für die Wartung ist Fachkunde erforderlich.
> Fachkundig ist, wer ... die notwendigen Fachkenntnisse besitzt."
>
> Es lebe der Verordnungswahn!
Ja, ist schlimm, aber viele sind leider der Meinung, dass die
Regulierungen nötig sind - natürlich nur für die anderen. Für den Bereich,
in dem man selbst betroffen ist, wünscht man natürlich Autonomie.
Aber immerhin: Nach obigen Zitat darf man sich selbst einlesen, also
Sachkunde erwerben und dann selbst Hand anlegen.
--
Gruß Ludwig
http://info.kopp-verlag.de/video.html
> Energieeinsparverordnung (EnEV) §11, Abs.3:
>
> "Komponenten ... sind regelmäßig zu warten ...
> Für die Wartung ist Fachkunde erforderlich.
> Fachkundig ist, wer ... die notwendigen Fachkenntnisse besitzt."
<Disclaimer>
Ohne Guttenberg-Tastatur eingegeben
</Disclaimer>
Alfred.
Du meintest am 21.02.11:
>> Einen obligatorischen Brennerservice gibt es nicht,
> Jein,
> Energieeinsparverordnung (EnEV) §11, Abs.3:
> "Komponenten ... sind regelmäßig zu warten ...
Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher
Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.
Im Zweifelsfall müsste also ein Kläger diese Eigenschaft nachweisen.
> Für die Wartung ist Fachkunde erforderlich.
> Fachkundig ist, wer ... die notwendigen Fachkenntnisse besitzt."
> Es lebe der Verordnungswahn!
Par 26b
(3) Der Bezirksschornsteinfegermeister weist den Eigentümer bei
Nichterfüllung der Pflichten aus den in den Absätzen 1 und 2 genannten
Vorschriften schriftlich auf diese Pflichten hin und setzt eine
angemessene Frist zu deren Nacherfüllung.
Demnach müsste ich einen Wartungsvertrag vorlegen? Interessant!
Viele Gruesse!
Helmut
> Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher
> Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.
Das mache ich doch :-)
Heizung wurde eingebaut. Nach einem Jahr ohne Beanstandung durch den
Schornsteinfeger gemessen. Nach dem zweiten Jahr habe ich den Brennraum,
die Züge und den Brenner selbst gereinigt. Dabei eine neue Düse gleichen
Typs verbaut, den Ölfilter gewechselt.
Der Schornsteinfeger hat gemessen und mein Werk für gut befunden.
Bei der Gelegenheit habe ich vom Warmwasserspeicher den Kalkbefall und
die Opferanode in Augenschein genommen. Dort bestand noch kein
Handlungszwang.
Im Übrigen hatte ich die Heizung vor 2 1/2 Jahren auch weitestgehend
selbst eingebaut. Der freundliche Heizungsbauer hat lediglich mit einem
Helfer die Geräte an Ort und Stelle gestellt und die Hydraulik
angeschlossen. Der Rest geschah in Eigenregie. Auch die Erstabnahme
durch den Schornsteinfegermeister verlief zur beiderseitigen Zufriedenheit.
Damit sollte ich bewiesen haben, ausreichende Sachkunde für eine
regelmäßige Wartung meiner Heizungsanlage zu besitzen.
--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |
Das ist richtig. Die Kesselreiniger verwenden die Gartenspritze, weil
sie den Reiniger mit Wasser verdünnen, denn sie benutzen einen 10 Liter
Konzentrat Kanister.
Für den Privatgebrauch reicht eine Dose Kaltreiniger (400ml).
einsprühen, hochfahren und abkühlen lassen, dann lößt sich der Schwefel
und die Teerablage, dass blättert dann richtig ab.
Bekommen wirst du das im Öl -und Gasfeuerungszubehör, Buderus, Stiebel
Eltron usw.
Die verkaufen auch an Privatpersonen.
Horst
Korinthenkackermodus:
Sachkundig ist, wer das entsprechende Fachgebiet
vollumfänglich beherscht und dies durch entsprechenden
Sachkundenachweis (Prüfung) nachgewiesen hat.
Fachkundig ist, wer entsprechende Kenntnisse hat und diese anwenden
kann.
Fachkundigkeit reicht für die Reinigung eines Heizkessels aus.
Allerdings: Wer im Alltag Brot backen kann (z.B. für sich selbst)
besitzt nicht automatisch die Fachkompetenz eines gelernten Bäckers.
Die von einem Fachmann einzuhaltenden Hygienebestimmungen
beispielsweise oder Informationen zur Haltbarkeit von Backgut sind in
der Regel nur demjenigen bekannt, der eine qualifizierte Ausbildung
abgeschlossen hat.
Geklaut bei: http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkompetenz
--
____________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß, Hamburg
guck mal, ich kann Seifenblasen: oO o . O.°oO°o. ( by Pinguin)
> Ludwig Körner <inv...@invalid.invalid> schrieb:
>> Alfred Gemsa wrote:
>>
>>> Energieeinsparverordnung (EnEV) §11, Abs.3:
>>>
>>> "Komponenten ... sind regelmäßig zu warten ...
>>> Für die Wartung ist Fachkunde erforderlich.
>>> Fachkundig ist, wer ... die notwendigen Fachkenntnisse besitzt."
>>>
>>> Es lebe der Verordnungswahn!
>>
>> Ja, ist schlimm, aber viele sind leider der Meinung, dass die
>> Regulierungen nötig sind - natürlich nur für die anderen. Für den
>> Bereich, in dem man selbst betroffen ist, wünscht man natürlich
>> Autonomie.
>>
>> Aber immerhin: Nach obigen Zitat darf man sich selbst einlesen, also
>> Sachkunde erwerben und dann selbst Hand anlegen.
>
> Korinthenkackermodus:
> Sachkundig ist, wer das entsprechende Fachgebiet
> vollumfänglich beherscht und dies durch entsprechenden
> Sachkundenachweis (Prüfung) nachgewiesen hat.
> Fachkundig ist, wer entsprechende Kenntnisse hat und diese anwenden
> kann.
Erfolgreiche Prüfung und wirkliche Fachkunde steht in keinem zwingendem
Zusammenhang, wie nicht erst jüngste Ereignisse lehren.
> Geklaut bei: http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkompetenz
Im Streitfall wird es eher auf Gesetze und Rechtsprechung ankommen, was
ein weiteres Mal beweist, dass zunehmende Verrechtlichung die wirkliche
Rechtssicherheit nicht erhöht.