>>Welche Entschädigung könnte ich evtl. akzeptieren, z.B. die Heizölrechnung (ca. 700,- €).
>>Habt ihr evtl. noch ein paar Tips zur Geruchsbeseitigung ?
Du könntest den reellen Wert ermitteln (Material).
Hast du ja schon. Sind 200 Euro.
Dann schreibst du noch eine private Rechnung deiner Arbeitszeit mit einem
nachvollziebarem Stundensatz. z.B. 30 - 40 Euro.
Diese Rechnung lässt du deinem Lieferanten zukommen. Ob er es aus seiner
Tasche bezahlt oder über die Versicherung laufen lässt ist sein Bier.
Solche imaginären Dinge wie Geruchsbelästigung kannst du nur zivilrechtlich
einklagen. Aber ob sich das lohnt?
> PS: Ich habe auch eine Haftpflicht für Ölheizungen, kommt sie auch
> zum Tragen ?
Nein!
ci
--
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein
(Linus Torvald)
> Ich habe eine Heizöllieferung bekommen. Dabei hat der Grenzwertgeber
> nicht abgeschaltet und ca. 20 Liter sind übergelaufen.
Wer ist für den Grenzwertgeber verantwortlich?
Gruß Hans
Wie meinen. Was hat der Öllieferant mit deinen Grenzwergeber zu tun.
Wann war die letzte überprüfung und Wartung der Anlage.
Wäre ich der Öllieferant würde ich der Sache gelassen entgegensehen.
Volkmar
Ich kann mich da der Mehrheit hier nur Anschliessen:
Ist die Tankanlage vom Lieferanten gemietet oder wird von diesem gewartet ?
Wenn nein, was kann dieser dafür wenn der Geber nicht funktioniert - oder
hast du vorher gesagt 'Nu - ich weiss net ob des Ding noch tut - seit mal
vorsichtig ' ?
Gruß
Carsten
Ich nicht. Wir haben kürzlich einen neuen Grenzwertgeber einbauen
lassen, und im Begleittext stand ziemlich viel über die Pflichten des
Lieferanten (sowohl der Firma als auch des Fahrers, also des "Betankers")...
> Der Grenzwertgeber ist ein Teil, welches zum Tankwagen gehört
Quatsch!
Gruß Dieter
> (Ich habe gelesen, dass ich mit ca. 2 Wochen rechnen muss)
> Ich wäre euch über Hilfestellung SEHR dankbar.
> Gruss Bernd
> PS: Ich habe auch eine Haftpflicht für Ölheizungen, kommt sie auch
> zum Tragen ?
Aufgrund der anderen Aussagen muss ich meine Meinung aus dem ersten
Posting revidieren.
Ich wusste nicht was ein Grenzwertgeber an einer Ölheizung ist. Habe
kein Heizöl.
Ich dachte es wäre ein Teil am Lieferfahrzeug.
Dann brauchst du auch nicht weiter über eine Entschädigung nachdenken.
Nimm die 200 Euronen von der Firma und gut ist.
Versuche es über deine Gebäudeversicherung.
Lutz
Meines Wissens ist es nicht erlaubt die Ueberfüllsicherung zum Abschalten der
Betankung zu verwenden, weiter muss vor dem Betanken diese Sicherung getestet
werden, weiter muss die Restmenge mit dem Messtab kontolliert werden und die
angeforderte Heizölmenge muss gemäss Tankgrösse(Wert aus demTankkontrollbuch)
und Restinhalt in den Tank passen. Das gilt für die CH.
Ernst
--
Was ist TOFU? Wieso finden die anderen meine Artikel schwer zu lesen?
TOFU steht für "Text Oben, Fullquote Unten". Das ist eine Unart, die einen
nicht nur in dieser Newsgroup, sondern im ganzen Netz unbeliebt macht.
Lies "Wie zitiere ich im Usenet?": http://www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/.
Wäre ich der Öllieferant würde ich der Sache gelassen entgegensehen.
Aber DAS hat er doch gemacht - danach ist der Geber kaput gegangen..
Wäre noch die Frage wieviel Öl bestellt wurde...Müssen noch 50 L in den
Keller??
Oder voll?? Bestellschein???
Wäre ich der Öllieferant würde ich der Sache gelassen entgegensehen.
20 L daneben.... Betreiberrisiko....
Wenn die Anlage "Ordentlich" installiert währe würde nichts in den Keller
sondern draussen aus dem Überlauf/Entlüftung....und der Anstrich im Öl-
Lagerraum nach Vorschrift - (3 Fach) dann ist auch nicht so, dass es
eindringen kann.
Auslaufschutz des kompletten Öllagers muss ja gegeben sein...
(Tür halb abgemauert....3 Fach farblich unterschiedlicher Anstrich
...Überlauf....)
Entsprechend der Gehnehmigung des Antrages der Unteren Wasserbehörde
nach dem der Heizöllagerraum ja gebaut wurde..kann nichts im Haus
danebengehen..
Wäre ich der Öllieferant würde ich der Sache gelassen entgegensehen.....!!!
Ja ist nicht schöööön...aber... also die 200 Eu nehmen und gut...
Lutz
Der Grenzwertgeber gehört zum Haus, vom Haushernn bezahlt, er hat ihn
einbauen lassen und er muß ihn prüfen/warten lassen und dafür auch
grade stehen.
Nur, der GRW-Geber alleine tut garnix.
Er kann ein Sigal am Tankwagen auslösen oder die Pumpe abschalten.
Vorausgesetzt, es war nicht vergessen, den Geber am Wagen
anzuschließen.
Sonst kommt kein Signal. Die Pumpe dürfte ohne Kabelverbindung nicht
anlaufen.
Jetzt ist die Frage, war der Geber wirklich defekt?
Oder nicht angeschlossen?
Oder die Tankwageneinrichtung defekt, d.h. Signalgeber defekt oder
Abschaltautomatik defekt ?
Signal-Anlagen sollten eigentlich nicht mehr vorhanden sein.
Für die Anlage im Wagen ist die Lieferfirma verantwortlich.
nb es wird immer sehr schnell von einem def.Geber gesprochen. Ich glaub
das nicht so recht. Auch vom Verstopen der Löcher im Geber, es sollten
neue Schlitzgeber eingebaut werden.Sagt man. Wers anschaut, hat wohl
Zweifel. Ich denk, das Öl kommt schon rein.
Andererseits ist ein neuer Schlitzgeber so teuer auch nicht.
bastian
Warm lässt verdunsten- und das zieht dann in Gardienen, Polstermöbel..
--also Lüften !!! Auch (zuerst) im Keller -- hier hilft Fön auf die
Stellen.
Lüften!!
Auch eine Verdunsteranlage/Zimmerspringbrunnen bindet Geruch..
der aber zuerst raus sollte..also erst warm + Lüften+trocken.
Schlafzimmer ebenso!! Kopfkissen und Zudecke vielleicht draussen
lüften lassen. Schränke offen lassen beim Lüften!! Aber Wohnungstüren
Türen zu. Geschirrspülmittel auf direkt verölte Stellen. Reingetreten?
Hausschuhe - Sohlen und Treppe mit Heißwasser und Geschirrspülmittel
behandeln,... (Die Spülmittelsorte zum - Fett - beseitigen..)
Heizung auf max....
Lutz
> Der Grenzwertgeber ist im Tank des Hauses. Wenn am Tankwagen etwas
> defekt ist ja der Grenzwergeber i.o dann ist natürlich der Lieferant
> in der Pflicht. Also welches Teil ist denn nun defekt?
Also defekt ist, wie bereits gesagt, das Teil im Fahrzeug. Wie das Teil
dann korrekt heißt, kann ich nicht sagen.
Gruss Bernd
> Der Grenzwertgeber ist im Tank des Hauses. Wenn am Tankwagen etwas
> defekt ist ja der Grenzwergeber i.o dann ist natürlich der Lieferant
> in der Pflicht. Also welches Teil ist denn nun defekt?
...Vor Gericht (Fahrer natürlich nicht da, Nur gegnerischer RA)..
Herr Richter....
Also defekt ist, wie bereits gesagt, das Teil im Fahrzeug. Wie das Teil
dann korrekt heißt, kann ich nicht sagen.
Gruss Bernd
Beweis?? wie Was Beweis? Öl im Keller....
Ja - Ärgerlich...aber die 500.000 Euro für n neues Haus seh ich nicht,
Aber die Hälfte der Prozesskosten mit eigenem Anwalt..
10% Streitwert...(also Deiner maximal Forderung..) + ... nach BRAGO.
+ Stundenhonorar...
Auch das Umweltamt kann man hinzuziehen, tolle Messreihen machen lassen.
Auch an eine Heizölallergie denken!
Ergebnis? Jahrelanger Ärger, 200 Euro von der Gegenseite , 3000 Eu Kosten..
Herzinfarkt, ....(Heizölgeruch im Sarg)
Gruss
Lutz
das muss dann ja eine Art Kristallkugel sein die voraussieht wann der Tank
(unbekannter Grösse und unbekannten Füllstandes) voll ist.
Soso - und die hatte dann einen Sprung oder war dreggisch ???