Was ist in diesem Fall zu tun?
Hauke Hess
(Und bei der Gelegenheit nicht vergessen, dass der Ersatz der
verdorbenen Baustoffe auch den Einzugstermin verschiebt und extra
Heizkosten verursacht... Schlamperei muss bestraft werden!)
> Hauke Hess
Jerry
>Dann habe ich schon mal ein passendes Urteil für Dich:
> Wer einen Gutachter bestellt, ...
>(Landgericht Konstanz, Az: 1 S 156/96).
>Quelle: selbst ist der Mann Heft 5/98
Das mit den Urteilen von Landgerichten ist halt so ne Sache.
In Wirklichkeit ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH
zu diesem Thema (Übernahme der Kosten für ein
Privatgutachten) viel komplexer. Ich würde mal folgende
Faustregel vorschlagen:
"Grundsätzlich sind die Kosten eines Privatgutachtens dann
nicht ersatzpflichtig, wenn der Unternehmer vorher nicht
Gelegenheit erhalten hat, gerügte Mängel abzustellen. Eine
Ausnahme von diesem Grundsatz gilt lediglich dann, wenn die
besondere Art der aufgetretenen Mängel es rechtfertigt, ohne
weitere Verzögerung sich Klarheit über Art und Umfang bzw.
eine Sicherung des Beweises zu verschaffen."
Diese Ausnahme liegt hier nicht vor. Hauke Hess ist durchaus
in der Lage, Art und Umfang des Mangels selbst zu erkennen,
nämlich: "Schimmel auf Rigipsplatten". Sie muss also
unbedingt und sofort den Mangel SCHRIFTLICH und am besten per
Einschreiben rügen und Abstellung des Mangels fordern.
Unbedingt eine angemessene Frist setzen (z.B. 2 Wochen),
gleichzeitig androhen, dass nach erfolglos verstrichener
Frist der Mangel auf Kosten des Unternehmers durch Dritte
beseitigt wird. Wiegelt nun der Unternehmer ab oder hält er
die Frist nicht ein, dann erst sind die Voraussetzungen für
ein "kostenfreies" Privatgutachten gegeben. So ganz
kostenfrei wird´s halt auch nicht werden, weil Hauke Hess
die Kosten für den Privatgutachter wahrscheinlich erst mal
selbst tragen und später einklagen muss. Aber immerhin:
Mängelrüge wie oben beschrieben ist absolutes MUSS.
Noch ein Wenig zur Sache:
- Das von Hauke Hess geschilderte Schadensbild stimmt SEHR
SEHR nachdenklich.
- Dass die Rigipsplatten im unbeheizten Haus und sogar im
Freien ("unter Folie") gelagert wurden, ist eigentlich völlig
unbedenklich, solange sie nicht "patschnass" geworden sind,
d.h. wirkliche Nässe in Form von FLÜSSIGEM WASSER
abbekommen haben. Reine Luftfeuchtigkeit und Kälte tun
so´ner Rigipsplatte überhaupt nix.
- Insbesondere die Konzentration der Schimmelbildung in den
FUGEN deutet hingegen auf eine unwirksame oder überhaupt
nicht vorhandene Dampfsperre / Windsperre hin. Ein weit
verbreitetes Übel.
- Mal sicherheitshalber nachgefragt: Ist denn überhaupt
irgend
eine Wärmedämmung vorhanden?
- Die Aussage der Baufirma (Schlüsselfertighaus-Anbieter),
Hauke Hess habe selbst für die "Pilzentgiftung" zu sorgen,
ist völliger Schwachsinn und lässt nichts Gutes erahnen. Es
riecht nach ÄRGER.
Also unbedingt:
- Mängelrüge wie oben beschrieben losschicken
- Mit dem schlimmsten rechnen, dass nämlich der
Schlüsselfertighaus-Anbieter auf seinem idiotischen
Standpunkt beharrt.
- Vorsorglich bereits Kontakte zu Bausachverständigen
knüpfen. Ansprechpartner wären:
a) Ein erfahrener, örtlicher Architekt seines Vertrauens
b) Die Landes-Architektenkammer (Kann ev.
weiterververmitteln)
c) Die Industrie- und Handelskammer (Vermittelt öffentlich
vereidigte Bausachverständige)
d) Der TÜV (Die prüfen nicht nur Autos ;-)
Gruß Peter Gautschi
--
P.S.
"Das Herz wird noch nicht an der Börse gehandelt, aber es hat
einen Standort. Es schlägt links."
Oskar <Mamma-ich-will-nicht-mehr-zur-Schule-gehen> Lafontaine
in seiner Rücktrittsrechtfertigung.
Den Volltext gibt´s bei:
http://www.berlinonline.de/archiv/berliner_zeitung/19990315/p
olitik/1998119930/1.html?TEXT1=herz&TEXT2=&TEXT3=&TEXT4=
Hallo Hauke
Alles halb so schlimm!
Die Austrocknung der Neubaufeuchte von Wänden und Decken kann während
der Rohbauzeit und danach nur stattfinden, wenn die Räume ausreichend
gelüftet werden.
Weiterhin wird durch die Lüftung die relative Luftfeuchte herabgesetzt,
da Raumluft mit viel Wasserdampf pro m3 durch Frischluft mit wenig
Wasserdampf pro m3 ersetzt wird. Nach jeweils 1 bis 2 Stunden soll die
gesamte Raumluft in bewohnten Räumen durch Lüftung ausgetauscht werden
Fenster zu 0 - 0,5 Luftwechsel/Stunde
Fenster gekippt, Rolladen zu 0,3- 1,5 " "
Fenster gekippt, Rolladen auf 0,8- 4 " "
Fenster ganz offen 9 -15 " "
Durchzug 2 Fenster offen -40 " "
Die Mindestanforderung von einem Luftwechsel in der Stunde darf nicht
unterschritten werden. Hast du für ausreichende Lüftung gesorgt beim 1.
aufheizen?
Nein
1 Liter Wasser ergibt ca. 1800 l Wasserdampf.
Die Ursache der Schimmelpilzbildung ist zweifelsfrei auf eine
ungenügende Durchlüftung und Bauaustrocknung zurückzuführen.
Weiter ist wichtig zu wissen, daß die Sporen der Pilze zum Leben Wasser
brauchen und zur Ernährung organische Verbindungen ( z.B. Staub ).
Interessanterweise ist somit ein Wachstum nur in ganz bestimmten
Gegebenheiten möglich.
Eine biologische Untersuchung ist nicht zuveranlassen, da es bei
Pilzbefall unwesentlich ist, den Namen und die Gattung des Pilzes aus
ca. 100 000 bekannten Arten von Schimmelpilzen zu wissen, wobei die
Gesamtzahl der Pilzarten auf bis zu 300 000 Arten geschätzt wird.
Sanierung: Bewuchs nach Trocknung entfernen ( abschleifen ), dem
Voranstrich der Gipskartonplatten etwas Fungizyde (keimtötende
Anstriche) beimengen, ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die
Anwendung von keimtötenden Anstrichen bringt aber keine dauerhafte
Abhilfe, bei einer weiterhin ungenügender Belüftung.
Folgeschäden sind bei ausreichender Lüftung 100%ig auszuschließen.
Mit kommunikativen Grüßen
Karl-Alfred Niebling Tel.: ( 07123 ) 1 49 17
Stukkateurgeschäft Fax.: ( 07123 ) 4 18 11
Kelternstr. 42
72555 Metzingen
http://home.t-online.de/home/stuck.niebling/home.htm
>Alles halb so schlimm!
Ich weiss nicht, ob man so abwiegeln kann.
>Die Austrocknung der Neubaufeuchte von Wänden und Decken
>kann während der Rohbauzeit und danach nur stattfinden,
>wenn die Räume ausreichend gelüftet werden.
Nun gut, die Schimmelbildung trat ja noch während der Bauzeit
auf, und das mitten in der Fläche (resp. in en Fugen der
Fläche). Das Problem auf mangelnde Lüftung zu reduzieren
scheint mir verfehlt. Und selbst wenn; da der Mangel während
der Bauzeit aufgetreten ist, bleibt die Baufirma
verantwortlich.
>...
>Nach jeweils 1 bis 2 Stunden soll die
>gesamte Raumluft in bewohnten Räumen durch Lüftung
ausgetauscht werden
>...
Irgendwie kann ich gar nicht glauben, dass das Dein Ernst
ist. Oder meinst Du, dass man in der Nacht alle "1 bis 2
Stunden" aufstehen soll, um das ´Fenster zu öffnen?
>...
>Die Mindestanforderung von einem Luftwechsel in der Stunde
>darf nicht unterschritten werden. Hast du für ausreichende
>Lüftung gesorgt beim 1. aufheizen?
>...
Eben. Das scheint mir nicht das Problem von Hauke Hess zu
sein, sondern vielmehr ein Problem der Baufirma.
>Die Ursache der Schimmelpilzbildung ist zweifelsfrei auf
>eine ungenügende Durchlüftung und Bauaustrocknung
>zurückzuführen.
So zweifelsfrei ist das nun auch wieder nicht. Ich kenne
Fälle, da wurde die Dampfsperre/Winddichtung schlicht und
ergreifend vergessen. Ich kenne auch Fälle, wo die
Wärmedämmung schlicht und ergreifend vergessen wurde.
Das führt dann zu der geschilderten Schimmelbildung.
>Sanierung: Bewuchs nach Trocknung entfernen ( abschleifen ),
>dem Voranstrich der Gipskartonplatten etwas Fungizyde
>(keimtötende Anstriche) beimengen, ist jedoch nicht
>unbedingt erforderlich. Die Anwendung von keimtötenden
>Anstrichen bringt aber keine dauerhafte Abhilfe
Sanierung ist gut und schön. Aber nicht zu Lasten von Hauke
Hess, und bevor man das tut, sollte man sich auch über die
Toxizität der eingesetzten Stoffe informieren.
>Folgeschäden sind bei ausreichender Lüftung 100%ig
>auszuschließen.
Wie gesagt: Die Reduzierung auf das Lüftungs-Problem scheint
mir hier nicht angemessen. Es hiess nämlich:
"...auf allen Rigipsplatten im Obergeschoß (wo sie in der
Dachschräge und an die Decke geschraubt sind) hat sich
Schimmel gebildet..."
und:
"... hatten sich bereits sehr viele schwarze Flecken
gebildet, die in den Fugen zwischen den Platten auch direkt
auf dem Gips sitzen. ..."
Auf Benutzer-(Bewohner)-Fehlverhalten ist ein solches
Schadensbild "nach zwei Tagen anheizen auf kleiner Flamme"
sicher nicht zurückzuführen.
Gruß Peter Gautschi
--
P.S
Wusstest Du schon, dass kein Anlass dazu besteht, eine
Putzfrau zu entlassen, bloss weil sie
regelmaessig was abstaubt?
>
> Auf Benutzer-(Bewohner)-Fehlverhalten ist ein solches
> Schadensbild "nach zwei Tagen anheizen auf kleiner Flamme"
> sicher nicht zurückzuführen.
Als Benutzer - Fehlverhalten möchte ich dies nicht bezeichnen, aber
Schimmelpilzbildung in einer solch kurzen Zeit, bei optimalen
Wachstumsbedingungen ist nichts besonderes.
>
> Wusstest Du schon, dass kein Anlass dazu besteht, eine
> Putzfrau zu entlassen, bloss weil sie
> regelmaessig was abstaubt?
Nein, das wußte ich bisher noch nicht, danke für den Tip
mit kommunikativen Grüßen
Karl-Alfred Niebling
>> Nun gut, die Schimmelbildung trat ja noch während der Bauzeit
>> auf, und das mitten in der Fläche (resp. in en Fugen der
>> Fläche). Das Problem auf mangelnde Lüftung zu reduzieren
>> scheint mir verfehlt. Und selbst wenn; da der Mangel während
>> der Bauzeit aufgetreten ist, bleibt die Baufirma
>> verantwortlich.
>... und wo soll der Mangel sein, denn Schwärzepilze infolge von
>Kondensation feuchter Luft an der Oberfläche kann ich nicht als Mangel
>bewerten. ...
Du hast ja recht. In den _allermeisten_ Fällen sind Kondensatschäden
auf falsches Benutzerverhalten zurückzuführen (zu hohe
Luftfeuchtigkeit infolge falschen Lüftens oder zu hoher
Feuchteproduktion, z.B. personelle Überbelegung, Luft-Wäschetrocknung,
Übermass an Zimmerpflanzen, manchmal auch Vorhänge, Möbel und Bilder
die die Luftzirkulation unterbinden u.ä). Kondensatschäden treten dann
zuerst bei Kältebrücken auf (Fenster-Scheiben, -laibungen, -stürze,
-bretter, Wandecken, Decken-x-el u.ä) und auch bei den nicht
hinterlüfteten Bereichen (z.B. hinter Vorhängen, Möbeln und Bildern).
Aber es gibt auch die selteneren Ausnahmen:
- Ungenügende Bauaustrocknung (Aber Achtung: "genügende
Bauaustrocknung" ist "nasser" als man gemeinhin denkt. Die erste
Heizperiode kann für den Bewohner immer etwas schwierig sein).
- Unwirksame Winddichtung/Dampfsperre
- Unwirksame Wärmedämmung
- Unbemerkte Feuchtigkeitsanreicherung durch Regenwasser oder
Leitungs-Leckage.
So wie der Fall geschildert wurde, tendiere ich eher auf einen solchen
Ausnahmefall, dass nämlich der Bewohner nix dafür kann, weil:
- Der Schimmel tritt nicht nur an Problemzonen auf (z.B. rund um die
Fenster) sondern ganzflächig ("...auf allen Rigipsplatten im
Obergeschoß...").
- Der Mangel ist aufgetreten, bevor das Haus an den Mieter übergeben
wurde, d.h. bevor eine Abnahme stattgefunden hat.
Na gut: Etwas unklar ist natürlich die quantitative Schilderung:
"... hatten sich bereits sehr viele schwarze Flecken
gebildet, die in den Fugen zwischen den Platten auch direkt
auf dem Gips sitzen. ..."
Das müsste man halt mal gesehen haben. Deshalb mein Rat, einen
Sachverständigen hinzuzuziehen (Vertrauenswürdige Handwerksmeister,
Architekten, vereidigte Sachverständige, TÜV, Bauherrenschutzbund, was
immer Du willst.)
>... Dessenen ungeachtet bleibt jedoch die Baufirma in der
>Verantwortung, und ist für entstehende Mehrkosten haftbar.
Ja was denn jetzt: Verantwortung der Baufirma oder nicht? Denkst Du
jetzt auch, das ersteres der Fall ist?
Bedenke auch, dass es sich ja nicht um die Abnahme einer
Trockenbau-Arbeit handelt, was u.U. auch Dein Metier
(Stukkateurgeschäft) sein könnte. Es geht hier um die Abnahme einer
Generalunternehmer-Leistung ("Schlüsselfertiges Haus ohne
Malerarbeiten"). Selbst wenn es sich bei der Ursache des Mangels nur
um die fehlerhafte Lüftung handelt, so ist bis zur Abnahme _alleine_
der Generalunternehmer für die Lüftung verantwortlich.
>> Irgendwie kann ich gar nicht glauben, dass das Dein Ernst
>> ist. Oder meinst Du, dass man in der Nacht alle "1 bis 2
>> Stunden" aufstehen soll, um das ´Fenster zu öffnen?
>...also gut, ich stehe auch nicht alle 1 bis 2 Stunden auf zum Lüften,
Hab ich mir schon gedacht ;-)
>aber Tatsache ist: Zitat - Ein Maßstab für die hygienische Luftqualität
>ist die CO 2 - Konzentration. Nach einem in Deutschland und auch in
>anderen EG-Mitgliedsstaaten geltenden Grenzwert von 0,1 Vol. % für die
>max. zulässige Co 2 Konzentration in der Luft bei hygienisch guter
>Raumluftqualität wird die benötigte Frischluftmenge erwachsener Personen
>bei unterschliedlicher Betätigung abgeleitet. Bei leichter Arbeit
>benötigt man deshalb bei Nichtrauchern eine Luftmenge von ca. 30 cbm / h
>und Person .... bei 2 Personen usw. Schwere Arbeit ( Schlafzimmer ???
>cbm ) ...
>Infolge zu hoher Luftfeuchte in der Wohnung, z.B. durch
>Wasserdampfabgabe können bedingte Schäden, wie Schimmelpilzbefall, an
>den Wohnungswänden auftreten. --- Ende
Was zitierst Du denn jetzt genau: Das Bundesimmissionsschutzgesetz,
eine DIN-Norm, die Arbeitstättenrichtlinie, ein
Mieterinformationsblatt oder Deine Hausordnung? Ist mir nicht so ganz
klar. Wo Dein Zitat anfängt, sieht man. Ist das Ende des Zitates bei
"Ende"?
Aber definitiv: Bei Wohnungen (ausg. z.B. Bäder, Küchen) kann man den
erforderlichen Luftwechsel niemals an einer Austauschrate (cbm / h
oder x-fach / h ) festbinden. Das geht nur bei speziellen
Nutzungsarten (Bäder, Küchen, Versammlungsräume, Gaststätten, Kino,
ev. Arbeitsstätten etc. etc.)
Also: Was zitierst Du denn da genau?
>...also alle 2 Stunden aufstehen und lüften, oder in unhygienischer
>Luftqualität neben Schimmelpilzen schlafen.
Nein, das kann nun wirklich nicht die Alternative sein.
>> So zweifelsfrei ist das nun auch wieder nicht. Ich kenne
>> Fälle, da wurde die Dampfsperre/Winddichtung schlicht und
>> ergreifend vergessen. Ich kenne auch Fälle, wo die
>> Wärmedämmung schlicht und ergreifend vergessen wurde.
>> Das führt dann zu der geschilderten Schimmelbildung.
>...nein: denn dann haben wir es mit einem ganz anderen Schadensbild zu
>tun als jenem von Hauke Hess geschilderten.
Mit welchem denn?
>abschleifen, so daß die Flecken weg sind. Bei richtiger Lüftung kommen
>sie nicht mehr, und ich liege richtig.
>Kommen sie wieder, dann haben wir ein anderes Schadensbild, und die
>Ursache liegt wo anders: Unterspannbahn, Dämmung usw..
Mangel beheben, und warten, ob er vielleicht wiederkommt? Wenn ja,
hat´s dann eine andere Ursache gehabt?
Das kann man schon machen, man sollte sich dann aber seiner Sache
schon ziemlich sicher sein, oder nicht?
Wer immer auch irgend etwas tut: Ist der Schaden vor der Abnahme
(Schlüsselfertiges Haus, ohne Malerarbeiten) aufgetreten, so haftet
sowieso alleine der Generalunternehmer und seine Nachunternehmer,
niemals Hauke Hess.
Gruß Peter Gautschi
--
Wusstest Du schon, dass eine Weisswurst auch nicht mehr weiss als eine
Bratwurst?