ich hatte mir für einen nicht unerheblichen Betrag eine teure Fliese
bei dem regional sehr bekannten Anbieter FLIESEN-HARRY gekauft, um
meine Küche neu zu fliesen. Aufgrund der Werbung, man könne den Rest
innerhalb von 30 Tagen zurückgeben, kaufte ich einige Fliesen mehr.
Ich wißt schon: Verschnitt, Ungeschick, vermessen etc. Sogar auf
Lieferschein und Rechnung war ausgedruckt, daß man die Ware in vollen
Kartons zurückgeben könne. Als ich nun 2 Kartons Fliesen zurückgeben
wollte, wurde ich damit abgebügelt, das ginge nicht, die Fliese würde
mit einer neuen Lieferung Ende November erst wieder aufgelegt. Da sei
dann der Farbton ein anderer. Abgesehen davon, daß diese toscanische
Landhausfliese sowieso diverse Schattierungen von terracotta aufwies,
war mir dies nicht nachvollziehbar. In jeder normalen
Heimwerkermarktkette kann man die Fliesen zurückgeben und ich meine,
das ein Spezialmarkt dies in seiner Kalkulation ebensfalls drin haben
sollte. Abgesehen davon, hat keiner der dortigen angeblichen
Spezialberater mir einen Ton über die Einschränkungen gesagt. Somit
bin ich jetzt sauer.
Ist Euch ähnliches bekannt?
Gruß
sehbaer2
Rein rechtlich gesehen müssen sie es zurücknehmen, da es Bestandteil des
Kaufvertrags ist. Wenn es sogar auf der Rechnung aufgedruckt ist, dann
kommen die da so einfach nicht mehr raus.
MfG Sönke
. Als ich nun 2 Kartons Fliesen zurückgeben
> wollte, wurde ich damit abgebügelt,
Soso, zwei volle Kartons zuviel mitgenommen.
5 bis 10 Fliesen hätten wohl nicht gereicht ?
Klar doch, man kann ja zurückgeben, extra hinfahren, rumschreiben,
auszahlen usw.
Für soviel seriöser wie die halt ich dich auch nicht.
Und die 5 - 10 zuviel behalt ich, falls mal später was kaputt geht
oder geändert wird. Könnt auch ein Karton sein, so teuer waren se
wohl nicht.
bastian
> sehbaer2 schrieb:
>
> . Als ich nun 2 Kartons Fliesen zurückgeben
>> wollte, wurde ich damit abgebügelt,
>
>
> Soso, zwei volle Kartons zuviel mitgenommen.
> 5 bis 10 Fliesen hätten wohl nicht gereicht ?
>
> Klar doch, man kann ja zurückgeben, extra hinfahren, rumschreiben,
> auszahlen usw.
>
> Für soviel seriöser wie die halt ich dich auch nicht.
Unsinn- wenn ich meinem Kunden etwas schriftlich zusichere, muss ich mich
dran halten. Alles andere ist unseriös. Und ob der Kunde 1 karton oder eine
Palette zuviel hat, hat nicht weiter zu interessieren.
Gruß
--
Bitte hier antworten- ich hole regelmäßig Artikel
falls mail unumgänglich:
Subject muss "usenet" enthalten
> Soso, zwei volle Kartons zuviel mitgenommen.
> 5 bis 10 Fliesen hätten wohl nicht gereicht ?
>
> Klar doch, man kann ja zurückgeben, extra hinfahren, rumschreiben,
> auszahlen usw.
>
> Für soviel seriöser wie die halt ich dich auch nicht.
>
> Und die 5 - 10 zuviel behalt ich, falls mal später was kaputt geht
> oder geändert wird. Könnt auch ein Karton sein, so teuer waren se
> wohl nicht.
>
> bastian
>
Hey bastian,
darum geht es doch gar nicht. Er will die Fliesen zurück geben, weil es
eben angeboten wurde (und sogar auf der Rechnung steht). Und der OP hat
Recht. Bei jedem dusseligen OBI kann ich die Sachen zurückbringen.
Ich habe meine restlichen Bordüren auch in einem Fachgeschäft
zurückbringen können, da wurde auch nicht gemeckert, obwohl vorher
nichts vereinbart wurde.
Zum Preis von Fliesen kann ich dir sagen, das so ein Karton schon mal
30-40 Euro kosten kann.
Grüße
André
Ich bin nicht lieb.
> [...]
> Ist Euch ähnliches bekannt?
Jau, es kommt immer wieder mal vor, daß irgendwelche Bären unter kewlen
Pzeutoz in Newsgroups vermeindlich unseriöse Dienstleister/Handwerker
anschwärzen, nur weil die sich nicht so verhalten, wie es ihnen in den
Kram passt.
Abgesehen davon: Wenn es *schriftlich* fixiert wurde, dass Du die Dinger
zurückgeben kannst, dann gibt es nix zu deuteln. Wenn nichts
schriftliches vorliegt, dann haste Pech gehabt und bist auf die Kulanz
des Händlers angewiesen. Punktum. Maximal ist sowas ärgerlich.
Hey, aber bei *zwei Kartons*(!) Fliesen wird sich ein Ritt durch alle
möglichen Instanzen der Juristerei echt lohnen. Geschätzter Streitwert
(zu Deinen Gunsten grosszügig gerundet) 100EUR. Am besten noch vor's
BVG. Die haben nämlich nicht wirklich besseres zu tun, als kewlen Bären
beim Fliesen zurückgeben den Puschel zu halten....
Kopfschüttelnd,
Martin.
> Jau, es kommt immer wieder mal vor, daß irgendwelche Bären unter kewlen
> Pzeutoz in Newsgroups
Das Realnamensproblem kommt beim OP wohl durch das Anmeldeformular von
Google, schau dir den Mist mal an. Wollte er anonym posten hätte er
sicher eine andere Mailadresse verwendet, in der steht nämlich sein
voller Name.
Gruß Dieter
Spätestens nach dem Schreiben eines Rechtsanwaltes wird der Händler die
Fliesen zurücknehmen. Oder es wird für den Händler teuer. Der hat eine
Rücknahme *voller* Kartons schriftlich bestätigt (!). Was gibt es da zu
diskutieren? Parallel dazu kann man das auch an den
Verbraucherschutzverein weitergeben und die unlautere Werbung untersagen
lassen.
Nicht für jeden sind die von dir geschätzten 100 Euro Peanuts. Ansonsten
war von einer teueren Fliese die Rede. Fliesen kosten pro qm auch über
100 Euro *je* Quadratmeter.
Hans-Jürgen
Ja, einerseits hast du recht, aber dann schreibst du doch auch den vollen
Namen unter das Posting, und nicht wieder das Pseudo...
Felix
> ich hatte mir für einen nicht unerheblichen Betrag eine teure Fliese
> bei dem regional sehr bekannten Anbieter FLIESEN-HARRY gekauft, um
> meine Küche neu zu fliesen.
War es den Lagerware oder für dich bestellt? Hast Du dir auch die
Rückseite des Lieferscheins durchgelesen?
Gruß
Horst
> Ja, einerseits hast du recht,
Da hat er auch recht. Gurgel ist S*****.
> aber dann schreibst du doch auch den vollen
> Namen unter das Posting, und nicht wieder das Pseudo...
Es soll Leute geben, die ihren Perso nicht lesen können, aber trotzdem
verdammt k3W3l sind. :-)
Gruß,
Nick
--
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Lieber Sehbear2
> [...] Aufgrund der Werbung, man könne den Rest
> innerhalb von 30 Tagen zurückgeben, kaufte ich einige Fliesen mehr.
> [...] Sogar auf
> Lieferschein und Rechnung war ausgedruckt, daß man die Ware in vollen
> Kartons zurückgeben könne. Als ich nun 2 Kartons Fliesen zurückgeben
> wollte, wurde ich damit abgebügelt, das ginge nicht,
Wo ist das Problem? Schriftlich per Einschreiben mit Rueckschein eine Frist
zur Erfuellung des Kaufvertrags (hier vertraglich vereinbarte Ruecknahme der
Uebermenge) setzen. Wenn das nicht hilft dann Rechtsanwalt.
jue
Jörn Brauer
Jörn Brauer
Jörn Brauer
Wer? Du?
[...]
> Insofern kann ich Dein Posting nicht nachvollziehen.
Wessen Posting? Es ist seit zwei Jahrzehnten Sitte und ueblich, den Teil des
Textes, auf den du dich in deinem Posting beziehst, zu zitieren, so dass
deine Leser eine Chance haben, deinen Text zu verstehen.
jue
Womit hat wer Recht?
Waere nett wenn du wie im Usenet ueblich das zitieren wuerdest, worauf du
dich beziehst.
jue