gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
PKW-Parkplatz vorschreibt? (Hintergrund: uns wurden Stellplaetze
hinters Haus gezaubert, verdammt eng, ohne jede Kennzeichnung und
gleichzeitig soll aber kraeftig abkassiert werden :-()
gruss
sven
--
un wech ...
>gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
>PKW-Parkplatz vorschreibt? (Hintergrund: uns wurden Stellplaetze
>hinters Haus gezaubert, verdammt eng, ohne jede Kennzeichnung und
>gleichzeitig soll aber kraeftig abkassiert werden :-()
kommt mir bekannt vor ... auch wissen wollen!
gruss
markus
Sven Thiele schrieb:
> Hi Leute,
>
> gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
> PKW-Parkplatz vorschreibt?
>
Hallo Sven,
als Orientierung dient in jedem Fall die Garagenverordnung für dein
Bundesland.
(Gibt es z.B. hier: http://www.feuertrutz.de/ ).
Ansonsten z.B. im Neufert - Bauentwurfslehre (vieweg Verlag)
Viele Grüße
Stefan
>Ansonsten z.B. im Neufert - Bauentwurfslehre (vieweg Verlag)
gute idee, ich werde mal nachblaettern und berichten ...
gruss
markus
> gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
> PKW-Parkplatz vorschreibt? (Hintergrund: uns wurden Stellplaetze
> hinters Haus gezaubert, verdammt eng, ohne jede Kennzeichnung und
Fuer NRW steht's genau in der Garagenverordnung (GaVO vom 2.11.1990);
Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein.
Seine Breite muss mindestens betragen:
1. 2,30 m, wenn keine Laengsseite,
2. 2,40 m, wenn eine Laengsseite und
3. 2,50 m, wenn beide Laengsseiten
des Einstellplatzes einen Abstand von < 0,10 m zu begrenzenden
Waenden, Stuetzen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen
aufweist.
Zum "Rangierraum" habe ich in der GaVO NRW nichts gefunden
-> Gruesse aus meinem kleinen Gartenhaeuschen, Gerd
> gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
> PKW-Parkplatz vorschreibt? (Hintergrund: uns wurden Stellplaetze
Sowas steht in den "Empfehlungen fuer Anlagen des ruhenden Verkehrs"
(EAR). Diese Richtlinien sind keine Gesetze, aber quasi verbindlich
fuer den Strassenbau in Deutschland. Wer sie nicht befolgt muss das im
Ernstfall *sehr* gut begruenden koennen.
> hinters Haus gezaubert, verdammt eng, ohne jede Kennzeichnung und
> gleichzeitig soll aber kraeftig abkassiert werden :-()
Nach EAR sollen bei Senkrechtparkplaetzen die Parkstaende fuer
beengtes Ein- und Ausparken 2,30 m breit sein, sonst 2,50 m. Dabei
soll der Abstand zum Nebenfahrzeug mindestens 55/75 cm fuer
beengtes/bequemes Ein- und Aussteigen betragen. Die Fahrgasse vor
Senkrechtparkstaenden soll mindestens 3,50 m breit sein.
Tom
Hi Gerd und Thomas,
danke fuer die Hinweise! Werde mich mal ans Messen machen...
hallo,
>> gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
>> PKW-Parkplatz vorschreibt? (Hintergrund: uns wurden Stellplaetze
> Sowas steht in den "Empfehlungen fuer Anlagen des ruhenden Verkehrs"
> (EAR). Diese Richtlinien sind keine Gesetze, aber quasi verbindlich
> fuer den Strassenbau in Deutschland. Wer sie nicht befolgt muss das im
> Ernstfall *sehr* gut begruenden koennen.
> beengtes Ein- und Ausparken 2,30 m breit sein, sonst 2,50 m. Dabei
> soll der Abstand zum Nebenfahrzeug mindestens 55/75 cm fuer
> beengtes/bequemes Ein- und Aussteigen betragen. Die Fahrgasse vor
komische Formulierung. wie regulierst Du den Abstand der Fahrzeuge
untereinander, IMHO geht das doch *nur* und ausschließlich über die Angabe
der Breite der Stellfläche.
> Senkrechtparkstaenden soll mindestens 3,50 m breit sein.
Das mußt Du mir vormachen...:-)
ist sicher ein Schreibfehler, Mindestbreite der Fahrgasse ist 4,50m und
das auch nur beim rückwärts einparken.
gruss michael
Sitze gerade vor einem ähnlichen Problem: Planung einer kleinen
Tiefgarage
für ein Ferienhaus, in dem ich Appartements vermieten will. Die Gäste
müssen ja irgendwo parken und Platz gibts wenig.
Also 2,30 breite Parkplätze und nur 4,50 m breite Fahrgasse, da komme
ich mit meinem Mercedes weder rein noch raus. 2,50 m breit muß es schon
sein und die Fahrgasse hat in den Garagen, die ich gemessen habe, 6 m.
Das Problem in der Tiefgarage sind aber die tragenden Betonpfeiler ;-)
Anselm aus Stuttgart/Esslingen
--
E-Mail bitte an: prosch...@str.daimler-benz.com
Das koennen nur Maennerparkplaetze sein...
SCNR
Gruss olly
hi,
>> ist sicher ein Schreibfehler, Mindestbreite der Fahrgasse ist 4,50m und
>> das auch nur beim rückwärts einparken.
> Sitze gerade vor einem ähnlichen Problem: Planung einer kleinen
> Tiefgarage
> Also 2,30 breite Parkplätze und nur 4,50 m breite Fahrgasse, da komme
> ich mit meinem Mercedes weder rein noch raus. 2,50 m breit muß es schon
> sein und die Fahrgasse hat in den Garagen, die ich gemessen habe, 6 m.
so stehts aber in einer Tabelle"Schneider - Bautabellen"...
Die schreiben aber eh bloss aus der hier schon erwähnten Richtlinie ab.
> Das Problem in der Tiefgarage sind aber die tragenden Betonpfeiler ;-)
naja, Tiefgaragen sind noch ein ganz anderes Problem. Ich sag nur, vertue
dich bitte nicht bei der Neigung der Einfahrt (Tip, Wanne und Kappe
ausbilden), ansonsten wirds sicherlich sehr sehr teuer.
Du meinst das jetzt aber bestimmt nicht weil man da bestimmt auch an der
Beleuchtung gespart hat?
So lange da keine Kennzeichnung der Parkplatzbegrenzungen sind, haben
wir Frauen aber wohl so oder so keine Probleme. :-)
cu,
Andrea
> Thomas Henkel <je...@gmx.de> wrote:
>
> hallo,
>
> >> gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
> >> PKW-Parkplatz vorschreibt? (Hintergrund: uns wurden Stellplaetze
>
> > Sowas steht in den "Empfehlungen fuer Anlagen des ruhenden Verkehrs"
> > (EAR). Diese Richtlinien sind keine Gesetze, aber quasi verbindlich
> > fuer den Strassenbau in Deutschland. Wer sie nicht befolgt muss das im
> > Ernstfall *sehr* gut begruenden koennen.
>
> > beengtes Ein- und Ausparken 2,30 m breit sein, sonst 2,50 m. Dabei
> > soll der Abstand zum Nebenfahrzeug mindestens 55/75 cm fuer
> > beengtes/bequemes Ein- und Aussteigen betragen. Die Fahrgasse vor
>
> komische Formulierung. wie regulierst Du den Abstand der Fahrzeuge
> untereinander, IMHO geht das doch *nur* und ausschliesslich ueber die Angabe
> der Breite der Stellflaeche.
Diese Richtlinie wird dann interessant, wenn auf den Stellplaetzen
vorwiegend andere Fahrzeuge, als normale Pkw stehen sollen, z.B.
Kleinbusse u.ae.
Dann muesste man die Parkstaende u.U. ueber die Mindestmasse hinaus
verbreitern, um mit dem Abstand zwischen den Fahrzeugen hinzukommen.
Mit einem (normalerweise) 1,75 m breiten Bemessungsfahrzeug kommt man
mit den 55/75 cm auf die Breite von 2,30/2,50 m.
> > Senkrechtparkstaenden soll mindestens 3,50 m breit sein.
>
> Das musst Du mir vormachen...:-)
> ist sicher ein Schreibfehler, Mindestbreite der Fahrgasse ist 4,50m und
> das auch nur beim rueckwaerts einparken.
Stimmt. Falsche Spalte. 4,50 m gilt zudem nur fuer Parkstaende, die
vorrangig von Klein- und Mittelklassewagen befahren werden. Sonst sind
es sogar 5 m.
Tom
Aehm, nein, *huestel*, nicht doch. Davon schrieb er doch nichts.
>So lange da keine Kennzeichnung der Parkplatzbegrenzungen sind, haben
>wir Frauen aber wohl so oder so keine Probleme. :-)
Aber sicher doch, selbstverfreilich haben Frauen da keine Probleme. Die
haben dann hoechstens ihre Maenner. ;-))
Gruss Olly
*der auch mal versucht, wenigsten etwas Humor zu zeigen*
Gruss Dani
Sven Thiele <thi...@mineral.tu-freiberg.de> schrieb in im Newsbeitrag:
qo3dnsq...@orion.hrz.tu-freiberg.de...
> Hi Leute,
>
> gibts 'ne DIN oder irgendwas, das Mindestabmessungen fuer einen
> PKW-Parkplatz vorschreibt? (Hintergrund: uns wurden Stellplaetze
> hinters Haus gezaubert, verdammt eng, ohne jede Kennzeichnung und
> gleichzeitig soll aber kraeftig abkassiert werden :-()
>