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Frage an Elektroinstallateure/Meister bezüglich Zählerantrag

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Martin Rabers

unread,
Sep 26, 2002, 1:09:47 PM9/26/02
to
Hallo,

da es wohl keine passende NG für meine Frage gibt, aber hier auch viele
Elektroinstallateure mitschreiben .....

Wenn man beim zuständigen EVU einen Zählerantrag stellen will, braucht
man dazu abgesehen von der entsprechenden Qualifikation und dem Eintrag
bei der Handwerkskammer irgendeine Berechtigung/Zulassung? Falls ja,
gibt es diese Berechtigung/Zulassung bundesweit für alle EVUs? Fallen
hierfür irgendwelche laufende (jährliche) Kosten an?

Martin

Ulrich Krenn

unread,
Sep 26, 2002, 4:21:37 PM9/26/02
to
Martin Rabers wrote:
> da es wohl keine passende NG für meine Frage gibt, aber hier auch
> viele Elektroinstallateure mitschreiben .....

Es gibt eine passende NG fuer derartige Fragen. Nennt sich
news://de.sci.ing.elektrotechnik
dort sitzen die Fachleute reihenweise.

mfg Ulrich


Martin Rabers

unread,
Sep 26, 2002, 5:26:04 PM9/26/02
to
> Es gibt eine passende NG fuer derartige Fragen. Nennt sich
> news://de.sci.ing.elektrotechnik
> dort sitzen die Fachleute reihenweise.

Danke!

Ralph Heiden

unread,
Sep 26, 2002, 2:53:48 PM9/26/02
to
Am Thu, 26 Sep 2002 19:09:47 +0200, Martin Rabers
<Mart...@t-online.de> schrieb:

>Hallo,
>
>da es wohl keine passende NG für meine Frage gibt, aber hier auch viele
>Elektroinstallateure mitschreiben .....

klar gibbet ´ne passende NG dafuer:
de.sci.ing.elektrotechnik

>Wenn man beim zuständigen EVU einen Zählerantrag stellen will, braucht
>man dazu abgesehen von der entsprechenden Qualifikation und dem Eintrag
>bei der Handwerkskammer irgendeine Berechtigung/Zulassung?

Du sagst es! Deine Firma, Elektroinstallationsbetrieb, muss vom
oertlichen EVU eine Konzession haben.

>Falls ja,
>gibt es diese Berechtigung/Zulassung bundesweit für alle EVUs?

Soweit ich weiss, kannst Du eine Konzession nur bei den EVU´s
beantragen und erhalten, in derem Einzugsbereich Du taetig bist. Hier
in Berlin haben die meisten Innungsbetriebe sowohl die Bewag als auch
Edis Konzessionen.
Den Zaehlerplatz kann die Elektrofirma setzen, ebenso aus- und umbau.
Der Neuzaehler wird vom EVU gesetzt, ebenso wird der Zahlerplatz auch
von denen verplompt.

>Fallen
>hierfür irgendwelche laufende (jährliche) Kosten an?

Wofuer? Fuer die Eintragung in die Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung?
Deine Frage ziehlt doch jetzt nicht darauf ab, wie mache ich mich
selbststaendig?

Ralph
--
"warum vor Langeweile sterben, wenn es auch vor Uebermuedung geht!"
Ralph Heiden
eMail an Reply-To: ralph....@gmx.de
Filter gesetzt fuer: aol;hotmail; gmx.net; web.de

Martin Rabers

unread,
Sep 27, 2002, 8:47:59 AM9/27/02
to
> Du sagst es! Deine Firma, Elektroinstallationsbetrieb, muss vom
> oertlichen EVU eine Konzession haben.

Was ist neben dem Handwerkskammer-Eintrag/Meister-Qualifikation für
diese Konzession erforderlich?

Bekommt man vom EVU eine Schulung hierfür, wird man vom EVU regelmässig
über Neuerungen/Änderungen informiert? Muß man irgendwelche
Mitgliedsbeiträge/Aufnahmegebühren zahlen?


> >Fallen hierfür irgendwelche laufende (jährliche) Kosten an?
>
> Wofuer? Fuer die Eintragung in die Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung?

Nein, ich meine für die Zulassung/Konzession beim EVU.


> Deine Frage ziehlt doch jetzt nicht darauf ab, wie mache ich mich
> selbststaendig?

Nein, nicht wirklich. Sondern letztlich nur, ob für gelegentliche
Arbeiten eine Konzession beim EVU Sinn macht. Und das ist letztlich eine
Kostenfrage.

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