In unserem Neubau knackt der Fußboden in der Diele beim Darüberlaufen.
Belagaufbau: Styropor 8 cm dick, Zement-Estrich mit Drahtgewebe verstärkt,
Keramikfliesen.
Fliesen sind nicht lose.
Was könnte die Ursache sein?
mfg
Karl-Heinz
: In unserem Neubau knackt der Fußboden in der Diele beim Darüberlaufen.
: Belagaufbau: Styropor 8 cm dick, Zement-Estrich mit Drahtgewebe verstärkt,
: Keramikfliesen.
8cm Styropor kommt mir viel vor. Vielleicht schwingt dadurch der Boden doch
etwas zu stark. (was mechanisch klingt ist fast auch immer mechanisch...)
Dann waerst Du allerdings wohl gekniffen. Heizungsrohre sind's nicht?
Carsten.
--
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Carsten Grammes, Physicist Internet: c...@dialogika.de
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>Hallo!
>In unserem Neubau knackt der Fußboden in der Diele beim Darüberlaufen.
>Belagaufbau: Styropor 8 cm dick, Zement-Estrich mit Drahtgewebe verstärkt,
>Keramikfliesen.
>Fliesen sind nicht lose.
>Was könnte die Ursache sein?
Hi,
kann viele Ursachen haben. Hat der Estrich irgendwo direkten Anschluss
zur Wand ?
Im schlimmsten Fall bilden sich Risse.
Wie stark ist der Estrich ? Min. sollte 4-5 cm sein. Und wie lange ist
der Estrich bei welcher Temperatur dringewesen, bevor es mit dem
Fliesen losging ?
28 Tage sollten dazwischen liegen.
Wenn man diese Daten hat, kann man einige Fehlerquellen ausschliesen.
cu
--
Detlef & Sandy Luehrig
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ich nehme an, daß der Estrich relativ neu eingebaut ist.
Es kann immer mal wieder vorkommen, daß zwischen die Estrichplatte und der Wand
ein kleiner Stein oder ein Mörtelbrocken rutscht.
Da sich ein schwimmender Estrich nun mal bewegt, kann es dadurch zu
Knackgeräuschen kommen.
In diesem Fall hast du zwei Möglichkeiten.
1. Du versuchst den genauen Knackort zu lokalisieren und popelst den Stein dann
mit einem kleinen Schraubenzieher aus dem Randstreifen.
2. Du wartest ab, bis sich der Stein selbst aufgerieben hat.
Gruß Matthias
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>
>Es kann immer mal wieder vorkommen, daß zwischen die Estrichplatte und der Wand
>ein kleiner Stein oder ein Mörtelbrocken rutscht.
>Da sich ein schwimmender Estrich nun mal bewegt, kann es dadurch zu
>Knackgeräuschen kommen.
>In diesem Fall hast du zwei Möglichkeiten.
>1. Du versuchst den genauen Knackort zu lokalisieren und popelst den Stein dann
>mit einem kleinen Schraubenzieher aus dem Randstreifen.
>2. Du wartest ab, bis sich der Stein selbst aufgerieben hat.
Ich hab bei mir ähnliche Befürchtungen (kein Knackgeräusch, nur
hellhörig. Natürlich vor allem, weil der Estrich schon mal überall an
die Türstöcke angeputzt ist, aber auch, weil jedenfalls der
Estrichleger, den ich im Zusammenhang mit meinem Haus kennengelernt
habe, ganz offensichtlich der Meinung war, die Dämmung sei nur zur
Heizkostenersparnis da).
Kann es nicht passieren, dass das Steinchen ewig als Schallbrücke
bleibt? Eines meiner Projekte ist, die hier reichlich vertretenen
Dübel, Kabeldurchführungen etc. (ehemalige Zahnarztpraxis) aus dem
Estrich erstmal rauszuhauen, damit man sich im Stockwerk darunter
nicht dauernd wie im "Decke Pitter" (grösste Glocke des Kölner Doms)
um 12:00 Uhr mittags fühlt, wenn oben einer rumläuft;-)
--
mfg
Gerd
Hallo Hannes!
Im Prinzip kein großes Problem!
Die Mindestanforderung an den erhöhten Trittschallschutz ist TSM=17 db.
Wenn du diesen Wert nicht erreichst und der Estrichleger vor Begin seiner
Arbeiten keine Bedenken (Kabeldurchführungen etc.) geltend gemacht hat, zieh Ihm
die Ohren lang.
Im Zweifel mußt du folgende Schritte beachten:
1.) Teile dem Estrichleger schriftlich mit, daß der erhöhte Trittschallschutz
nicht erreicht wurde. (Mängelmeldung)
2.) Der Estrichleger teilt dir daraufhin mit, daß er den erhöhten
Trittschallschutz erreicht hat, dann mußt du ein Sachverständigen mit der
Erstellung eines Gutachten beauftragen. oder
2a.) Der Estrichleger gibt zu Mängel eingebaut zu haben bzw. beugt sich dem
Gutachten, dann muß er nachbessern oder einen Preisnachlaß gewähren damit wäre
der Fall abgeschlossen.
3.)Der Estrichleger bringt ein Gegengutachten, dann geht die Sache vor Gericht
und daß Gericht bestellt einen dritten Sachverständigen.
3a.) Der Estrichleger reagiert garnicht, dann kanst du Ihm nach Frist- und
Nachfristsetzung den Auftrag entziehen und eine andere Fachfirma beauftragen den
Schaden zu beheben. Die Kosten trägt der Estrichleger.
Wenn du keine Rechnung hast vergiß 1-3.) und ärgere dich.
Gruß Matthias
>Wenn das so ein Akt ist, ist es denn dann nicht vielleicht einfacher, soweit
>es die Deckenhöhe zuläßt einen neuen Trockeneßtrich einzubauen?
Da gibts drei Hindernisse:
a.) ich hab wg. Holzdecke eh nur 2.49 mtr Deckenhöhe und die
Arbeitsstättenverordnung sieht glaub ich 2.50 vor (ich wills
gewerblich vermieten),
b.) es ginge um ein ganzes Stockwerk (und ich bin auch noch derjenige,
der drunter wohnt) incl. etlicher qm Fliesen, um die es schade wäre -
wenn ich die betreffenden Räume um ne Schicht Fussboden aufstocke,
krieg ich irgendwie die Höhen nicht angepasst,
c.) ich hab nicht die geringste Vorstellung, was ein Trockenestrich
ist???????
>
>Wenn du keine Rechnung hast vergiß 1-3.) und ärgere dich.
Gekauft wie besehen (dass die nach dem "Besehen" noch reparaturhalber
Durchbrüche zwischen den Stockwerken reingehauen haben und erst nach
Prozessdrohung den Estrich wieder geflickt haben, mit m.E.
zweifelhaften Methoden, steht noch auf einem ganz anderen Blatt - aber
ich will mein Leben am neuen Ort nicht mit der Ochsentour laut 1.-3.)
beginnen). Da werd ich wohl eher Gerds Rat folgen?
Gekauft wie gesehen gibt es nicht! Du hast doch keinen Gebrauchtwagen sondern
eine Immobilie gekauft!
Die Gewährleistungsfrist richtet sich -wenn nicht anders vereinbart- nach dem BGB
und beträgt 5 Jahre.
Laß doch bitte keinen Pfusch durchgehen!
> Die Gewährleistungsfrist richtet sich -wenn nicht anders vereinbart- nach dem BGB
> und beträgt 5 Jahre.
Beim Neubau vielleicht...
> Laß doch bitte keinen Pfusch durchgehen!
>
Normal nicht. Aber die Frage ist immer, kann man dem Verkäufer am
Zeuge flicken?
Jerry
--
mfg
Gerd
> Arbeitsstättenverordnung sieht glaub ich 2.50 vor (ich wills > gewerblich
vermieten), > b.) es ginge um ein ganzes Stockwerk (und ich bin auch noch
derjenige, > der drunter wohnt) incl. etlicher qm Fliesen, um die es schade
wäre - > wenn ich die betreffenden Räume um ne Schicht Fussboden aufstocke,
> krieg ich irgendwie die Höhen nicht angepasst, Heißt "Holzdecke", daß die
Decke aus Holzbalken mit (Brett-)Schalung darauf besteht? Dann ist der
Estrich sowieso nicht das Richtige in Bezug auf den Schallschutz, weil nicht
auf den Unterbau abgestimmt. Sorge für eine "gute" schalltechnische
Ankopplung an die Deckenoberseite, dafür reichen einige Nägel oder
Schrauben. Der Estrich wirkt dann als Beschwerung der Decke. Noch besser
wirkt er, wenn Du ihn in Quadrate ( 50 cm ) schneidest... Ohne Verbindung zum
Unterbau ist er wirkungslos, wenn er zwischen 2 Dämmschichten liegt. Darauf
Trockenestrich wie schon gepostet. Wenn das nicht reicht, abgehängte Decke
drunterbauen: 1 oder 2 Lagen Gipskartonplatten mit Federbügeln befestigen.
Wenn das immer noch nicht reicht, was bei Holzbalkendecken und massiven
Wänden durchaus sein kann: Vorsatzschale vor die Wände, Aufbau im Prinzip
genauso wie die abgehängte Decke. Evtl bringt auch das noch was: Wenn ein
Blindboden mit beschwerendem Material wie Sand oder Schlacke zwischen den
Balken ist, rausnehmen und den Balkenzwischenraum zu 70 % ( in der Höhe
natürlich ) mit Dämmstoff füllen. Das sorgt auch noch für eine bessere
Statik.
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>
>>> a.) ich hab wg. Holzdecke eh nur 2.49 mtr Deckenhöhe und die
>
>>> Arbeitsstättenverordnung sieht glaub ich 2.50 vor (ich wills > gewerblich
>>vermieten), > b.) es ginge um ein ganzes Stockwerk (und ich bin auch noch
>>derjenige, > der drunter wohnt) incl. etlicher qm Fliesen, um die es schade
>>wäre - > wenn ich die betreffenden Räume um ne Schicht Fussboden aufstocke,
>> krieg ich irgendwie die Höhen nicht angepasst,
>Heißt "Holzdecke", daß die
>Decke aus Holzbalken mit (Brett-)Schalung darauf besteht?
Nee, das Haus ist erst 20 Jahre alt und modern gebaut. Da gibts keine
Holzbalken.
Also: ganz unten wohn ich drin und will meine Ruh haben.
In der Mitte will ichs vermieten. Am liebsten an nen Anwalt oder so,
der ist dann zu Feierabendzeiten oder am Wochenende weg oder
wenigstens ruhig. Daher aber mein Check auf die
Arbeitsstättenverordnung.
Über mir ist Strukurputz, dann Beton, dann Styropor mit u.a.
Zuleitungen zu den Heizkörpern drin, dann Estrich, darauf teils ein
Kunststoffboden, teils Keramikfliesen. Dann 2.49 mtr Luft, dann ne
Holzverkleidung, dann vermutlich ein paar Latten, dann wiederum, nehm
ich an, ne Betondecke und darüber noch ein Stockwerk, das ausgebaute
Dachgeschoss.
Bezahlt hab ich ein Haus mit schwimmendem Estrich, aber mir kommts
komisch vor, dass vor allem die Bodenfliesen in Flur, Bad und Küche
z.B. an die Türöffnungen fest angeputzt sind. D.h. da hat einer
gewerkelt, der null Ahnung von Schalldämmung hat.
Wenn ich noch nen Trockenestrich oben drauf tue, unterschreite ich die
2.50 mtr Raumhöhe, die ich haben will, nicht nur um 1 cm (die Dicke
der Fliesen), sondern um nochmal 2-3 Zentimeter für die
Estrichplatten, und ausserdem leg ich Murks auf Murks.
Wenn ich im ganzen Stockwerk den Estrich raushauen und neu machen
lasse, hab ich Ruhe und zahl nen Haufen Geld. Das will ich tun, wenn
sichs als notwendig erweist und vor allem, wenn mir das dann mit
pikfeiner Trittschalldämmung gemacht wird, aber dann muss ich auch den
ganzen schönen Fliesenboden rausschmeissen. Herb. Und wie ich mein
Glück kenne, schmeisst der Unternehmer genauso den Estrich bis an die
tragenden und schallleitenden Wände oder lässt überall Steinchen und
alles, was ihm im Weg ist, zwischen Estrich und Mauern liegen und sagt
mir, ich soll mich nicht so haben, die Wärmedämmung wär doch prima.
Das hatten wir schon mal:-(. Legt man Protest ein, versteht der
plötzlich nur noch polnisch. Auch das hatten wir bereits.
Oder ich mach im ganzen Stockwerk das, was ich schon dem Murkser, der
ein paar Durchbrüche zwischen den Stockwerken geflickt hat, hinterher
repariert habe: da, wo der Estrich an die Innendämmung der Wände
angeputzt ist, lass ichs bestehen, in der Hoffnung, dass das so
richtig ist. Es handelt sich um Rigipsplatten, die auf die
Styropor-Innenisolierung geklebt(???) sind. Wo ich befürchtet habe,
dass die innere Wandverkleidung, d.h. die Rigipsplatte, fest an die
Mauer angeklebt oder angedübelt ist oder z.B. oben leitend an die
Fensterbrüstung aus Marmor anstösst, (in den Heizkörpernischen), hab
ich sie unten längs des Fussbodens durchgeschnitten und den Spalt mit
Schaum ausgespritzt. Da, wo der Estrich, für mich ersichtlich,
unmittelbar an Mauersteine angeputzt ist, geh ich mit der Flex oder
dem Kreuzmeissel bis unter den Estrich rein, d.h. bis ich in dem
Styropor unter dem Estrich bin, und füll hinterher den Schlitz mit
Montageschaum und/oder Acryl/Silikon aus Dichtkartuschen.
Wenn ich den endgültigen Fussbodenbelag in den Räumen, wo die Löcher
waren und der alte in Trümmern liegt, einbringe, leg ich ihn nicht bis
an die Wand, sondern nen halben Zentimeter davor, und leg auch die
Wand entlang was unter, was auch nen halben Zentimeter hat -
Spanplatte oder Styropor-Reste. Auf dieses klebe, schraube oder fliese
ich Holzleisten, Kabelkanäle, Riemchen oder was auch immer ich als
Fussleisten und Wandabschluss sehen will und rupf hinterher die
Zwischenlage wieder raus, machs evtl. auch mit elastischem Material
zu.
Und bevor ich mich an diese für mich neue Arbeit von zweifelhaftem
Erfolgsaussichten begebe, mach ich die Steuererklärungen von zwei
Jahren, poliere und frisiere meinen Compi auf Hochglanz, verwandle den
Garten in ein Paradies und besuch all meine Freunde und email-Partner
in ganz Deutschland, so wie ich mich kenne;-). Aber das ist ein
anderes Thema - gut Ding will Weile haben, von allen Seiten beleuchtet
werden und mit allen Dilettanten und selbsternannten Spezialisten in
meiner Bekanntschaft wiederholt durchdiskutiert...