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wieviel Nacharbeiten sind bei eigenleistung Malerarbeiten zulaessig?

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Thomas Metzner

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Jul 11, 2002, 1:48:00 AM7/11/02
to
Hallo NG,
wieviel Nacharbeiten sind bei Eigenleistung Malerarbeiten in einer
Doppelhaushaelfte zulaessig?
Hintergrund ist, dass kein Raum ohne Putzfehler ist und die die Ausgebessert
sind auch noch schlecht (uneben und teilweise falsches Material).
Nun sagt mir der Bautraeger (Entschuldigung, ich weis ein Reizwort), dass
bis auf die 3 handtellergrossen Abplatzungen die >50 kleineren Fehler in den
Mahlerarbeiten enthalten sind.

Weis hier jemand welche Arbeiten bei den Malerarbeiten dabei sind und was
von den Putzern nachggebessert werden muss?

Vielen Dank
Thomas Metzner

Ps mein Bautraeger schreibt auch noch das Verunreinigungen durch
Spachtelmasse und Putz an Wand und Boden von Maler und Bodenleger
(Eigenleistung) beseitigt werden muessen.
Scheinbar ist der Nebenberuf von Maler und Bodenleger auch Putzfrau/mann
fuer Putzer und Trockenbauer zu sein oder???


Michael Frey

unread,
Jul 11, 2002, 7:14:02 AM7/11/02
to
Hallo,

> wieviel Nacharbeiten sind bei Eigenleistung Malerarbeiten in einer
> Doppelhaushaelfte zulaessig?
> Hintergrund ist, dass kein Raum ohne Putzfehler ist und die die Ausgebessert

Malerarbeiten sind Malerarbeiten, d.h. es muss die Möglichkeit bestehen,
nur durch Malerarbeiten die Leistungen abzuschließen. Es spielt dabei
für das Gewerk Malerarbeiten keinerlei Rolle, wer es macht. Ein
richtiger Maler würde sich demnach auch weigern, Putzarbeiten
auszuführen. Malerarbeiten sind z.B. in einem Altbau Dübellöcher
zugipsen... aber nicht vorhandene Unebenheiten der Wand auszugleichen.

> sind auch noch schlecht (uneben und teilweise falsches Material).

Das klingt nach Nachbesserung auf Seiten des Gipsers. Schließlich hat
der gepfuscht.


> Nun sagt mir der Bautraeger (Entschuldigung, ich weis ein Reizwort),

oh ja. Ich bin gerade auch leidgeprüfter "Ich will mich aber nicht über
meinen Bauträger ärgern"dass


> bis auf die 3 handtellergrossen Abplatzungen die >50 kleineren Fehler in den

> Ps mein Bautraeger schreibt auch noch das Verunreinigungen durch


> Spachtelmasse und Putz an Wand und Boden von Maler und Bodenleger
> (Eigenleistung) beseitigt werden muessen.

Wenn nicht im Bauvertrag Endreinigung irgend einer Art drin steht, hat
er wohl recht.
Aber sieh es positiv: wir haben die Scherereien gerade noch beim
Dachstuhl. Wie gerne wären wir schon bei Fragen der Tapezierung ;-)

Gruß
und gutes Einziehen
Michael Frey

Werner Reimann

unread,
Jul 11, 2002, 8:13:33 AM7/11/02
to
"Thomas Metzner" <thomas....@med.siemens.de> wrote:


>dass
>bis auf die 3 handtellergrossen Abplatzungen die >50
>kleineren Fehler in den
>Mahlerarbeiten enthalten sind.
>

Da hat er recht, das sind "Nebenleistungen".


>Ps mein Bautraeger schreibt auch noch das Verunreinigungen
>durch
>Spachtelmasse und Putz an Wand und Boden von Maler und >Bodenleger
>(Eigenleistung) beseitigt werden muessen.


da bin ich überfragt, aber wenn man das einfach mit dem Spachtel abstoßen kann,
würde ich ihm recht geben.


viele Grüße
Werner
--
__________________________________________________________
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Andrea Glatthor

unread,
Jul 11, 2002, 11:06:28 AM7/11/02
to
"Thomas Metzner" <thomas....@med.siemens.de> schrieb:

> Weis hier jemand welche Arbeiten bei den Malerarbeiten dabei sind und was
> von den Putzern nachggebessert werden muss?

Das kommt vor allem darauf an, was im Vertrag steht.

Meistens steht in Bau-/Leistungsbeschreibungen so etwas wie
"malerfertig", aber darüber, was das im Einzelnen bedeutet, besteht
keineswegs Einigkeit ...

,---- [ http://www.maler-kempf.de/html/_malerfertig_.html ]
| Der Begriff "malerfertig" schließt die ohne gesonderte Vergütungen zu
| erbringenden Leistungen des Malers gemäß VOB/C, DIN 18363 "Maler- und
| Lackiererarbeiten", Abschnitt 4.1 "Nebenleistungen" nicht aus und
| bedeutet auf keinen Fall, daß der Maler die Flächen nur noch zu
| beschichten hat. Er stellt auch keinen Freibrief für mangelhafte
| Vorleistungen, sei es des Verputzers oder anderer Gewerke, dar. Welche
| zusätzlichen Arbeitsgänge in welcher Qualität zu erbringen sind, ist
| durch die Verwendung des Wortes "malerfertig" nicht ausreichend
| definiert. Bei gleichem Untergrund erfordert eine hochglanzlackierte
| Deckenfläche einen erheblich höheren Aufwand an Vorarbeiten als z.B. der
| Untergrund für die Verklebung einer Rauhfasertapete mit
| Dispersionsfarbenbeschichtung. [...]
`----

Andrea
--
FAQ von de.rec.heimwerken http://www.d-r-h.de/faq/
FAQ von de.sci.chemie http://www.svbuc.de/dsc/faq/
Bauchemie-Datenbank http://db.baustoffchemie.de/

Thomas Seifen

unread,
Jul 11, 2002, 5:15:57 PM7/11/02
to
Hallo,

Thomas Metzner <thomas....@med.siemens.de> schrieb in im Newsbeitrag:
agj65q$p87$1...@papyrus.erlm.siemens.de...
> [...]


> Hintergrund ist, dass kein Raum ohne Putzfehler ist und die die
Ausgebessert
> sind auch noch schlecht (uneben und teilweise falsches Material).
>

Was heist falsches Material? Schätze die Wände sind mit Maschinenputzgips
zb. Knauf MP75 verputzt. Die Fensterbänke unterhalb meist mit Rotband
zugespachtelt und mit nem Feinspachtel zb. Uniflott geglättet. Ebenso
an den Rolladenkästen und evtl. den Türen. Das sind schon 3 zulässige
Materialien. Was sonst noch?

> Weis hier jemand welche Arbeiten bei den Malerarbeiten dabei sind und was
> von den Putzern nachggebessert werden muss?
>

Der Maler schabt die Wand ,bevor er sonst was macht, mit einer breiten
Glättspachtel leicht ab , um kleinere Verunreinigungen zu beseitigen und
evtl.
Nägel usw. zu finden. Gehört zur Untergrundvorbereitung. Das gleiche gillt
für den Bodenleger. Wen zur "reinigung" aber schon schweres gerät benötigt
wird,
also Hammer und Meißel usw. dann sollte das der Putzer schön selbst machen.
Wände Glattspachteln oder "Buckel" abschleifen sind bei einem Neubau nicht
die aufgaben des Malers. Haarrisse mit Acryl
Schließen aber schon.
Anmerkung: Den guten Handwerker erkennt man daran ,das er seine Baustelle
während seiner Arbeit in gewissem Rahmen
sauber hält und nach beendigung seiner Arbeit deren Spuren restlos
beseitigt. Sauberkeit auf der Baustelle ist das A und O.

>
> Ps mein Bautraeger schreibt auch noch das Verunreinigungen durch
> Spachtelmasse und Putz an Wand und Boden von Maler und Bodenleger
> (Eigenleistung) beseitigt werden muessen.
> Scheinbar ist der Nebenberuf von Maler und Bodenleger auch Putzfrau/mann
> fuer Putzer und Trockenbauer zu sein oder???
>

Mit sicherheit nicht ! Aber es kommt auf den grad der Verunreinigung an. Das
Säubern einer Fläche darf in der regel nicht länger aufhalten als eine
minute pro m². Wenn die Baufirma nicht reagiert , kannst du damit drohen,
die Reinigung von einem Professionellen Gebäudereiniger durchführen zu
lassen und die Kosten dafür von der Schlussrechnung abzuziehen. Setze einen
Termin von 2 Wochen und halte die Schlusszahlung zurück.Alles Schriftlich
machen (Einschreiben).Im Falle das der dann immer noch nicht reagiert
solltest du dir hilfe bei einem Anwalt suchen. Auf keinen fall solltest du
die Drohung ohne zustimmung des Anwalts in die Tat umsetzen. (Rechtliche
Gründe)

Gruß
Thomas

--
Thomas Seifen
e-mail: set...@t-online.de
Home: www.setoro.de


Thomas Metzner

unread,
Jul 12, 2002, 2:01:46 AM7/12/02
to

> >bis auf die 3 handtellergrossen Abplatzungen die >50
> >kleineren Fehler in den
> >Mahlerarbeiten enthalten sind.
> >
> Da hat er recht, das sind "Nebenleistungen".
>
Wieviel "Nebenleistungen" sind dann zulaessig bevor es zu einer Regiearbeit
des Malers wird?

Ich haette ja auch das Recht nicht zu Streichen und dann sind doch Loecher
im Putz ein eindeutiger Mangel oder?

Gruss Thomas


Thomas Metzner

unread,
Jul 12, 2002, 4:27:13 AM7/12/02
to
> > Ps mein Bautraeger schreibt auch noch das Verunreinigungen durch
> > Spachtelmasse und Putz an Wand und Boden von Maler und Bodenleger
> > (Eigenleistung) beseitigt werden muessen.
> Wenn nicht im Bauvertrag Endreinigung irgend einer Art drin steht, hat
> er wohl recht.
> Aber sieh es positiv: wir haben die Scherereien gerade noch beim
> Dachstuhl. Wie gerne wären wir schon bei Fragen der Tapezierung ;-)
>
Der Termin kommt schneller aus Du denkst und dann ueberrollen Dich
Protokolle und Listen :-(
Aber es haette auch schlimmer kommen koennen :-) (immerhin gibt es den
Bautraeger noch)

Gruss Thomas


Thomas Metzner

unread,
Jul 12, 2002, 4:29:19 AM7/12/02
to
Hallo Andrea,
nun weis ich doch nur, das ich nichts weis.
Na ja beim naechsten Haus wird alles besser :-)

Gruss Thomas


Thomas Metzner

unread,
Jul 12, 2002, 6:03:55 AM7/12/02
to
> Was heist falsches Material? Schätze die Wände sind mit Maschinenputzgips
> zb. Knauf MP75 verputzt. Die Fensterbänke unterhalb meist mit Rotband
> zugespachtelt und mit nem Feinspachtel zb. Uniflott geglättet. Ebenso
> an den Rolladenkästen und evtl. den Türen. Das sind schon 3 zulässige
> Materialien. Was sonst noch?
Es wurde halt in einer Wand mit Maschinenputzgips 2 Handtellergrosse Loecher
( von der anderen Seite hat der Treppenbauer seine Befestigung durch die 17
Wand gebohrt) durch eine Spachtelmasse verschlossen und nicht verrieben. ist
sowohl wellig als auch nicht diese besandete Putzstruktur.

> > Weis hier jemand welche Arbeiten bei den Malerarbeiten dabei sind und
was
> > von den Putzern nachggebessert werden muss?
> >
> Der Maler schabt die Wand ,bevor er sonst was macht, mit einer breiten
> Glättspachtel leicht ab , um kleinere Verunreinigungen zu beseitigen und
> evtl.
> Nägel usw. zu finden. Gehört zur Untergrundvorbereitung. Das gleiche gillt
> für den Bodenleger. Wen zur "reinigung" aber schon schweres gerät benötigt
> wird,
> also Hammer und Meißel usw. dann sollte das der Putzer schön selbst
machen.
> Wände Glattspachteln oder "Buckel" abschleifen sind bei einem Neubau nicht
> die aufgaben des Malers. Haarrisse mit Acryl
> Schließen aber schon.
> Anmerkung: Den guten Handwerker erkennt man daran ,das er seine Baustelle
> während seiner Arbeit in gewissem Rahmen
> sauber hält und nach beendigung seiner Arbeit deren Spuren restlos
> beseitigt. Sauberkeit auf der Baustelle ist das A und O.

Eigendlich ging es mit hauptsaechlich um die Loecher im Putz, der Dreck ist
dann nur noch der Punkt auf dem i

Gruss Thomas


Andrea Glatthor

unread,
Jul 12, 2002, 7:02:05 AM7/12/02
to
Hallo Thomas.

"Thomas Metzner" <thomas....@med.siemens.de> schrieb:

> Ich haette ja auch das Recht nicht zu Streichen und dann sind doch Loecher
> im Putz ein eindeutiger Mangel oder?

Regelrechte Löcher sind ein Mangel im Putz, das sehe ich auch so. Aber
üblich ist nur eine Putzoberflächenstruktur, die zum tapezieren geeignet
ist. (Und zwar nicht mit dünnen Seidentapeten!)
Wenn man den Putz mit einer dünnen Tapete tapezieren will, oder sogar
überhaupt nicht tapezieren und nur streichen will, dann muss der Putzer
das wissen und erstellt dann eine bessere Oberflächenqualität ("erhöhte
Anforderungen"). Das kostet natürlich extra.
Im Zusammenhang mit der Ebenheit von Putzoberflächen hatten wir erst vor
kurzem eine Dikussion in der Richtung.

Andrea Glatthor

unread,
Jul 12, 2002, 7:07:11 AM7/12/02
to
"Thomas Metzner" <thomas....@med.siemens.de> schrieb:

> Es wurde halt in einer Wand mit Maschinenputzgips 2 Handtellergrosse Loecher
> ( von der anderen Seite hat der Treppenbauer seine Befestigung durch die 17
> Wand gebohrt) durch eine Spachtelmasse verschlossen und nicht verrieben. ist
> sowohl wellig als auch nicht diese besandete Putzstruktur.

Das ist IMHO kein Mangel, es sei denn, die "Welligkeit" liegt außerhalb
der zulässigen Norm.

Falls Dich die Anforderungen an die Ebenheit interessieren, dann hol Dir
http://www.bvn.de/mitglieder_service/download/schlaues_buch/merkblatt_toleranzen.pdf
herunter. [12 Seiten, 523 kB]
Darin stehen sowohl die maßgeblichen Toleranzen als auch Hinweise dazu,
wie man das im Einzelfall nachmisst.

Andrea
--
Webverzeichnis für Heimwerker: http://db.d-r-h.de/

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