ich habe einen genauerten Kamin stillgelegt - das Teil hat einen
Innenbereich von fast 50x50cm!!
Nun wurde dadurch ein Edelstahlkamin eingebaut. Die Rohre sind
doppelwandig und können auch so im "Freien" verlegt werden, also
z.B- an die Hauswand geschraubt.
Nun würde ich in den Kamin auch noch zwei Lüftungsrohre einziehen
um eine innenliegende Küche und die innenligende Toilette zu entlüften!!
Darf ich das???
Danke
TOM
Vermutlich nicht, weil der gesamte gemauerte Schacht der Schornstein im
Sinne der Feuerungs- oder Feuerstättenverordnung ist, _nicht_ das
Edelstahlrohr. Verbindlioch sagt Dir das in D aber nur Dein zuständiger
Bezirksschornsteinfegermeister. Lass es Dir vor Baumassnahmen von ihm
schriftlich geben.
--
Rolf Sonofthies
> Vermutlich nicht, weil der gesamte gemauerte Schacht der Schornstein im
> Sinne der Feuerungs- oder Feuerstättenverordnung ist, _nicht_ das
> Edelstahlrohr.
Wenn es so ein Rohr ist, wie man es auch außen als Schornstein (Ist das
dann eigentlich ein Schornblech oder Schornrohr?) benutzt, dann ist es ja
sowas wie ein Schornstein im Schornstein.
Wenn der Raum um so ein "Schronrohr" ein Schornstein ist, dann ist die
ganze Welt Schornstein, und müsste leer sein ;-)
Aber so wie ich Bezirksschornsteinfegermeister kenne, darf man in
diesem geheiligten Schacht ums Rohr nichts weiter drinhaben. Dann sollte
man allerdings auch darauf bestehen, dass dieser Schachtumsrohraum auch
regelmäßig gereinigt wird, und nicht nur das Rohr. Ohne Mehrkosten.
Gruß
Jochen
Nein, austretendes Kohlenmonoxid koennte in die Lueftungsanlage gelagen.
Aussen wuerde es ja in die Aussenluft austreten.
--
Manfred Winterhoff
>> Vermutlich nicht, weil der gesamte gemauerte Schacht der Schornstein
>> im Sinne der Feuerungs- oder Feuerstättenverordnung ist, _nicht_ das
>> Edelstahlrohr.
>
> Wenn es so ein Rohr ist, wie man es auch außen als Schornstein (Ist das
> dann eigentlich ein Schornblech oder Schornrohr?) benutzt, dann ist es ja
> sowas wie ein Schornstein im Schornstein.
Nein, es ist "irgendwas" in einem Schornstein.
> Wenn der Raum um so ein "Schronrohr" ein Schornstein ist, dann ist die
> ganze Welt Schornstein, und müsste leer sein ;-)
Abermals nein.
Die Baurechtliche Anforderung an einen "Schornstein" ist
"feuerbeständig" und die bautechnische Umsetzung dazu heißt "F-90 nach
DIN 4108". Meines Wissens gibt es momentan in D keinen
Edelstahlschornstein, der diese Anforderung erfüllt, auch keinen
doppelschaligen.
Die zugrundeliegende Betrachtungsweise der sicheren Trennung
verschiedener brandübertragender Wege ist im baulichen Brandschutz auch
für viele andere Kanäle und Leitungen üblichen und sogar einer der ehern
Grundsätze des baulichen Brandschutzes.
--
Rolf Sonofthies
> Nein, austretendes Kohlenmonoxid koennte in die Lueftungsanlage gelagen.
> Aussen wuerde es ja in die Aussenluft austreten.
Richtige Kernaussage, falsche Begründung: Die Lüftungskanäle würden
einen direkten Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss ermöglichen.
--
Rolf Sonofthies
Das ermoeglichen sie aber auch, wenn es nur ein Lueftungskanal waere,
dagegen hat eben ein geeigneter Aufbau zu helfen.
Aber das mit dem CO kann man natuerlich auch konstruktiv geeignet
absichern (Schacht unten offen lassen ?)
--
Manfred Winterhoff
>> Die Lüftungskanäle würden einen
>> direkten Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss ermöglichen.
>
> Das ermoeglichen sie aber auch, wenn es nur ein Lueftungskanal waere,
> dagegen hat eben ein geeigneter Aufbau zu helfen.
In einem Schornstein sind regelmäßig sehr hohe Temperaturen und
Brandgase unterwegs, dem würde kein gewöhnlicher Lüftungskanal
zuverlässig widerstehen.
> Aber das mit dem CO kann man natuerlich auch konstruktiv geeignet
> absichern (Schacht unten offen lassen ?)
Könnte man theoretisch, aber in "aktiven" Schornsteinen i.S.d.
Feuerungsstättenverordnungen dürfen einfach keine weiteren Leitungen
liegen - sicher ist sicher.
--
Rolf Sonofthies
> Nun würde ich in den Kamin auch noch zwei Lüftungsrohre einziehen
> um eine innenliegende Küche und die innenligende Toilette zu entlüften!!
>
>
> Darf ich das???
wenn der richtig stillgelegt ist, also oben abgetragen ist bis unters
dach und verschlossen: ja.
Grüße aus der Eifel
Steffen
> Hmmm, so lange kein Schornsteinfeger hier seine Meinung kundtut (und
> beweist, dass er Schornsteinfeger ist), ist das doch alles
> Spekulation.
Die Feuerungsverordnung des Bundeslandes in D um das es geht, kann jeder
lesen und die Sache danach beurteilen.
> Mein Schorni hat mir persönlich gesagt, dass der Kamin, nachdem das
> Edelstahlrohr der Brennwertheizung eingezogen wurde, nur noch als
> "Schacht" gelte (es hörte sich so an, als sei Schacht ein
> feststehender definierter Begriff) und ihn eigentlich nix angehe.
"Schacht" ist ein in den Feuerungsverordnungen nicht definierter
Begriff. Erst einmal ist im Baudeutsch jeder Schornstein ein Schacht,
aber nicht jeder Schacht ein Schornstein :-)
Die Abgasführung von "Feuerstätten für gasförmige oder flüssige
Brennstoffe" ist als Ausnahme auch durch "Abgasleitungen" zulässig, an
diese existiert nicht die Anforderung "feuerbeständig" bzw. "F90". Über
diese Abgasleitungen dürfen aber keine Abgase von Festbrennstofföfen
abgeleitet werden (Kaminofen, Pelletheizung). Du bist also ein
(mittlerweile nicht mehr so seltener) Sonderfall.
> Aber ich habe so das Gefühl, dass die Kamnikehrer die Gesetze seeeehr
> frei auslegen und man sich notfalls auf einen Prozess einlassen
> müsste, aber wer will das schon.
Zehntausende S. haben halt auch mindestens hunderte verschiedener
Meinungen. Deshalb auch der Rat, eine schriftliche Äußerung des
Bezirksschornsteinfegermeisters einzuholen, denn nur dessen Wort hat
hinterher Gewicht.
--
Rolf Sonofthies
Damit sind die Auspuffrohre von Brennwertthermen gemeint, die ja gar
keine hohe Temperatur mehr erreichen, und daher aus PLastikm sein
koenten. Er hat aber einen Edelstahlschornstein, der sehr wohl noch
feuerbestaendig ist.
> "Schacht" ist ein in den Feuerungsverordnungen nicht definierter Begriff. Erst
> einmal ist im Baudeutsch jeder Schornstein ein Schacht, aber nicht jeder
> Schacht ein Schornstein :-)
Also bennennt der Schorni den nun umgebauten Schornsteinschacht sehr
passend. Trotzdem sollte man bei Zweitnutzung (ueblich ist ja das
Verlegen von Kabeln oder Rohren) beachten, daß der Edelstahlkamin
undicht sein kann.
--
Manfred Winterhoff
>> Die Abgasführung von "Feuerstätten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe"
>> ist als Ausnahme auch durch "Abgasleitungen" zulässig, an diese existiert
>> nicht die Anforderung "feuerbeständig" bzw. "F90". Über diese Abgasleitungen
>> dürfen aber keine Abgase von Festbrennstofföfen abgeleitet werden (Kaminofen,
>> Pelletheizung). Du bist also ein (mittlerweile nicht mehr so seltener)
>> Sonderfall.
>
> Damit sind die Auspuffrohre von Brennwertthermen gemeint, die ja gar
> keine hohe Temperatur mehr erreichen, und daher aus PLastikm sein
> koenten. Er hat aber einen Edelstahlschornstein, der sehr wohl noch
> feuerbestaendig ist.
Das mag jetzt kleinkariert und formalistisch klingen, aber es sind
momentan in D keine Edelstahlschornsteine mit einer allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung in der Qualität F90 (=feuerbeständig) nach
DIN 4108 erhältlich. Diese Zulassung wird immer erst durch die
Ummantelung mit Brandschutzplatten (bspw. Promat) erreicht.
Daran ändert sich nichts dadurch, dass die Flamme eines Feuerzeugs dem
Edelstahlrohr beim Selbstversuch nichts anhaben kann. Es steht Dir
natürlich frei, anderer Meinung zu sein als das DIBt, die Bauaufsichten
oder Schornsteinfeger.
--
Rolf Sonofthies
Jooo, an diese Edelstahlrohre werden Gas-Brennwert-Geräte
angeschlossen sein und somit ......
Ich frage mal den Schorni
Danke
TOM
Also - der Schorni sagt NEIN!!
"Im Kamin kann es bei Brennwertgeräten trotzdem bis 80 Grad
warm/heiss werden und wer stellt sicher dass wirklich nur
Brennwertgeräte angeschlossen werden??"
Somit darf ich weder ein Entlüftungsrohr aus Metall und auch
keine anderen Sachen durch den Schacht legen - Kabel schon gar nicht!
So ein Ärger!!
CU
TOM
Thomas Mayer schrieb:
> ...
> Also - der Schorni sagt NEIN!!
> "Im Kamin kann es bei Brennwertgeräten trotzdem bis 80 Grad
> warm/heiss werden
was steht im Zulassungsbescheid/Prüfzeugnis des tatsächlich eingebauten
oder zum Einbau vorgesehenen Kamines?
> und wer stellt sicher dass wirklich nur
> Brennwertgeräte angeschlossen werden??"
und wer stellt sicher, dass Du im Wohnzimmer kein Lagerfeuer anzündest?
--
mit freundlichem Gruß
Robert
Robert Pflüger schrieb:
<kopfschüttel>
Das ist ja ein ganz falscher Vergleich. Lagerfeuer gehen doch den
Schorni nix an, weil das ja keine feste Feuerstätte vorliegt.
Und dem Kamin tuts ja auch nix, weil der Rauch durch die Fenster abzieht.
</kopfschüttel>
SCNR
Schorsch