Vor einiger Zeit hatte ich hier schon mal wegen
Garagen-Sektionaltoren nachgefragt[1]. Inzwischen haben wir
uns für Hörmann-Tore entschieden, die auch schon eingebaut
sind. Da auch Betätigungstaster im Treppenhaus, außerhalb des
Sichtbereichs auf die Tore, vorgesehen sind, haben wir uns
aus Sicherheitsgründen zusätzlich für Lichtschranken
entschieden.
Da mit der Montagefirma vereinbart war, die elektrischen
Arbeiten "bauseits" (lies: "durch mich" ;-)) auszuführen,
haben mir die Tormonteure auch die o.g. Lichtschranken
einfach in die Hand gedrückt. Als ich die Lichtschranken
montieren wollte, ist mir folgendes aufgefallen: die
Montageanleitung[2] sieht die Montage so vor, daß die
optische Achse der Lichtschranke ca. 10cm über dem Boden
liegt.
Nun ist es aber so, daß unsere Autos (wie wahrscheinlich die
meisten anderen Autos auch) eine Bodenfreiheit von grob 20cm
haben, d.h., wenn das Auto "halb" im Tor stünde, würde die
Lichtschranke wohl "unter dem Auto durchleuchten". Klar, die
Torantriebe haben eine Sicherheitsabschaltung, wenn die Tore
auf einen Widerstand laufen, aber diese Schaltschwelle liegt
für meinen Geschmack schon relativ hoch und ich möchte mir
halt ungern vom Garagentor eine Bügelfalte in mein Autodach
drücken lassen. ;-)
Lange Rede, kurzer Sinn:
1. Gibt es gute Gründe (z.B. Normen oder sonstige
Vorschriften), die für eine Montage der Lichtschranken auf
10cm Höhe sprechen?
2. Spricht irgendwas dagegen, die Lichtschranken etwas höher,
z.B. auf 20cm Höhe zu montieren?
Daß irgendwelche Säuglinge unter den Toren flach auf dem
Boden herumrobben, kann eigentlich mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. ;-)
TIA,
Sebastian
_____
[1] <iq5uq0...@msgid.suchanek.de> ff.
[2] http://www.hoermann.de/fileadmin/dokumentationen/anleitungen/zubehoer/Einweg-Lichtschranke_EL101.pdf
--
http://www.baumaschinen-modelle.net
http://www.schwerlast-rhein-main.de
> 1. Gibt es gute Gründe (z.B. Normen oder sonstige
> Vorschriften), die für eine Montage der Lichtschranken auf
> 10cm Höhe sprechen?
DIN EN 13241-1, greift ab 20kg, egal ob privat oder gewerblich.
> 2. Spricht irgendwas dagegen, die Lichtschranken etwas höher,
> z.B. auf 20cm Höhe zu montieren?
Du darfst selbstverständlich mehr als eine Lichtschranke einbauen, ich
würde aber eine Sicherheitsendleiste bevorzugen.
Gruß Dieter
> Lange Rede, kurzer Sinn:
> 1. Gibt es gute Gründe (z.B. Normen oder sonstige
> Vorschriften), die für eine Montage der Lichtschranken auf
> 10cm Höhe sprechen?
> 2. Spricht irgendwas dagegen, die Lichtschranken etwas höher,
> z.B. auf 20cm Höhe zu montieren?
Alle Lichtschranken die ich an Sektionaltoren sehe, sind in 30..40cm Höhe
montiert. Dazu hehören auch Tore, bei denen ausfahrende Fahrzeuge
regelmässig unter dem Tor stehenbleiben müssen, da würde eine tiefere
Anordnung Mord- und Todschlag für den Betreiber bedeuten.
Siegfried
Nachdem ich frühestens am Montag in der Norm nachschlagen kann:
Was ist mit "20kg" gemeint? Eigengewicht des Tores?
Tschüs,
Sebastian
> 1. Gibt es gute Gründe (z.B. Normen oder sonstige
> Vorschriften), die für eine Montage der Lichtschranken auf
> 10cm Höhe sprechen?
> 2. Spricht irgendwas dagegen, die Lichtschranken etwas höher,
> z.B. auf 20cm Höhe zu montieren?
Spricht was dagegen die Lichtlinie schräg zu führen?
Also Sender auf 10cm-15cm Empfänger auf ~50-60cm?
Thomas
--
Stuttgart liegt in Kansas!
http://stuttgart-kansas.de
> Am Fri, 22 Jul 2011 19:23:12 +0200 schrieb Sebastian Suchanek:
>
>
>> 1. Gibt es gute Gründe (z.B. Normen oder sonstige
>> Vorschriften), die für eine Montage der Lichtschranken auf
>> 10cm Höhe sprechen?
>> 2. Spricht irgendwas dagegen, die Lichtschranken etwas höher,
>> z.B. auf 20cm Höhe zu montieren?
>
> Spricht was dagegen die Lichtlinie schräg zu führen?
> Also Sender auf 10cm-15cm Empfänger auf ~50-60cm?
Jein: Zum einen sind natürlich eigentlich passende Halter für
Sender und Empfänger dabei, die müsste man erstmal entsprechend
verbiegen. Und zum anderen hat man dann natürlich auf der
"hohen" Seite überhaupt keinen Schutz vor kleinen Gegenständen
und/oder liegenden Personen auf dem Boden mehr.
Tschüs,
Sebastian
>Jein: Zum einen sind natürlich eigentlich passende Halter für
>Sender und Empfänger dabei, die müsste man erstmal entsprechend
>verbiegen. Und zum anderen hat man dann natürlich auf der
>"hohen" Seite überhaupt keinen Schutz vor kleinen Gegenständen
>und/oder liegenden Personen auf dem Boden mehr.
Den hast Du durch die Lichtschranke eh' nicht, damit werden große
Hindernisse erkannt und verhindert daß sich das Tor zu schließen
beginnt.
Das Sicherheitsbauteil ist die Kontaktleiste am unteren Torrand, diese
muß gewährleisten daß das Tor bei Berühren eines Hindernisses
stehenbleibt oder wieder hochfährt.
Wenn Du das Tor nur per Lichtschranke absichern wolltest benötigst Du
einen Lichtvorhang: http://www.dietz-sensortechnik.de/info/5.html
--
bye
Heiko
> Was ist mit "20kg" gemeint? Eigengewicht des Tores?
So hab ich das in Erinnerung.
Gruß Dieter
>> Spricht was dagegen die Lichtlinie schräg zu führen?
>> Also Sender auf 10cm-15cm Empfänger auf ~50-60cm?
>
> Jein: Zum einen sind natürlich eigentlich passende Halter für
> Sender und Empfänger dabei, die müsste man erstmal entsprechend
> verbiegen. Und zum anderen hat man dann natürlich auf der
> "hohen" Seite überhaupt keinen Schutz vor kleinen Gegenständen
> und/oder liegenden Personen auf dem Boden mehr.
Wenn man sowieso schon an den Haltern rumbiegt, kann man auch Sender und
Empfänger auf der gleichen Seite montieren. In 10cm und z.B. 50cm Höhe.
Auf der Gegenseite wird dann ein Spiegel in 10cm Höhe angebracht und
ausgerichtet. Dann hat man sowohl die niedrige (vorgeschriebene?) Höhe
abgedeckt als auch die gewünschte größere Höhe.
Gruß
Achim
Soweit mit bekannt, handelt es sich nicht um einen scharfen
Parallelstrahl (jedenfalls muss man Sender um Epnfänger nicht
aufeinander ausrichten). Wenn dann ein Gegenstand vor Empfänger und
Sender steht, der diffus reflektiert, könnte es passieren, dass die
Lichtschranke nicht merkt, dass da ein Auto steht.
Hat da schon mal jemand Experimente gemacht?
Bernd
>Wenn man sowieso schon an den Haltern rumbiegt, kann man auch Sender und
>Empf�nger auf der gleichen Seite montieren. In 10cm und z.B. 50cm H�he.
>Auf der Gegenseite wird dann ein Spiegel in 10cm H�he angebracht und
>ausgerichtet. Dann hat man sowohl die niedrige (vorgeschriebene?) H�he
>abgedeckt als auch die gew�nschte gr��ere H�he.
Mit zwei Spiegeln kann man zwei Lichtwege in beiliebigen H�hen
erreichen. Tipp: den gesamten Lichtweg schrittweise aufbauen,
Empf�nger zuletzt. Wenn die Spiegel nicht ganz genau positioniert
sind, kann man die Empf�ngerposition zum Schlu� noch optimieren. Mal
so als Idee...
Gru�,
U.
So, gerade mal nachgeschaut - "...hier steh' ich nun, ich armer Tor und
bin so klug als wie zuvor" (pun intended ;-)).
Was ich bislang so herausgefunden habe: DIN EN 13241-1 ist nur eine
"ᅵbersichtsnorm", die eine ganze Menge Verweise enthᅵlt - soweit es
Sicherheitseinrichtungen betrifft, auf DIN EN 12453:2000.
Die ᅵrtliche Situation bei uns ist folgende: Zwischen den Garagen bzw.
Garagentoren und der eigentlichen Straᅵe ist noch ein Garagenvorplatz in
ca. einer Autolᅵnge - da der Vorplatz aber seinerseits zur Straᅵe hin
vᅵllig offen ist, muᅵ man wohl davon ausgehen, daᅵ das ganze in die
Rubrik "ᅵffentlich" fᅵllt. (Aber immerhin kann man von "unterwiesenen
Bedienpersonen" ausgehen - also "Typ 2".)
Durch die Taster im Treppenhaus wird das eine "Impulssteuerung ohne
Sicht zum Tor", daher sagt Tabelle 1 in EN 12453, daᅵ eine Sicherung "C
und D" oder "E" vorgeschrieben sei.
- "E" ist "eine Einrichtung, zur Erkennung von Anwesenheit, die so
beschaffen und gebaut ist, daᅵ unter keinen Umstᅵnden eine Person vom
bewegten Torflᅵgel berᅵhrt werden kann". Das ist dann wohl z.B. der
von Heiko erwᅵhnte Lichtvorhang - also de facto illusorisch fᅵr uns.
- "C" ist eine "Begrenzung von Krᅵften" - da unterstelle ich mal frech,
daᅵ der Hᅵrmann-Antrieb das erfᅵllt. Bleibt noch...
- "D": "Eine Einrichtung zur Erkennung der Anwesenheit einer Person
oder eines Gegenstandes, der sich auf dem Fuᅵboden auf einer Seite
des Tores befindet".
Also ist "D" offenkundig die hier diskutierte Lichtschranke. *Aber*: Ich
konnte in der gesamten Norm keinen Hinweis darauf finden, was "auf dem
Fuᅵboden" konkret in Millimetern bedeutet. Spannend in diesem
Zusammenhang finde ich in diesem Fall auch den Teil "auf einer Seite":
Diese Wischi-Waschi-Formulierung kᅵnnte man durchaus so interpretieren,
wie Thomas und indirekt Achim das vorgeschlagen haben: Die optische
Achse(n) der Lichtschranke schrᅵg montieren.
Quasi-PS: Gerade lese ich in der DIN EN 12445, daᅵ zur Prᅵfung einer
Einrichtung zur Anwesenheitserkennung Prᅵfkᅵrper mit einer Breite von
20cm und einer Hᅵhe von 30cm verwendet werden sollen.
Das interpretiere ich so, daᅵ eine Montagehᅵhe der Lichtschranke von
20cm auch OK wᅵre, weil die ja mit dem 30-cm-Klotz auch noch auslᅵsen wᅵrde.
Gibt's gegenteilige Meinungen hierzu? Oder Hinweise auf Stellen in den
o.g. Normen bzw. anderen Normen, die ich ᅵbersehen habe?
Tschᅵs,
Sebastian