Martin Gerdes <
martin...@gmx.de> schrieb:
> xMartin Kienass <
mar...@makienet.de> schrieb:
>
>>> Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
>
>> Das ist das ärgerliche am Bauen mit Bauträgern: Der Bauherr hat mit den
>> Handwerkern ja gar kein Vertragsverhältnis. Gewährleistungsansprüche
>> laufen daher normalerweise über den Bauträger.
>
> Mal ein drastisches Beispiel ab vom Thema, um deutlich zu machen, worum
> es mir geht:
>
> Kunde moniert beim Anstreicher, daß er die Fensterrahmen rot statt weiß
> gestrichen habe wie vereinbart.
>
> Handwerker zuckt mit den Schultern und behauptet frech: "Das muß genau
> so. Das ist jetzt Vorschrift. Ich darf das gar nicht mehr anders machen,
> selbst, wenn ich es wollte."
>
>
> Der durchschnittliche Handwerker wehrt sich mit Händen und Füßen gegen
> Nachbesserungen, und zwar selbst dann, wenn deren Notwendigkeit mit
> Händen zu greifen ist. Diese Strategie ist sehr erfolgreich, viele
> Handwerker kommen damit durch. Gerade deshalb verfolgen sie sie ja.
Deine Geschichte (ja mir ist bewusst, dass sie absichtlich
überzeichnet ist) ginge im RL aber weiter: Kunde würde die
Handwerkerrechnung nicht zahlen, weil nicht die vereinbarte Leistung
erbracht wurde.
Ich für meinen Teil würde sagen: Alles gut, kein Schaden für den
Kunden.
> Der Heizungsinstallateur hat bei Jens Riedel offensichtlich schlechte
> Arbeit geleistet, sofern man das aus seiner fragmentarischen
> Beschreibung ersehen kann: Das Warmwasser braucht eine halbe Ewigkeit,
> bis es aus dem Hahn strömt, und die Heizung funktioniert nicht richtig.
> Das Problem ist für Jens allerdings offenkundig so wenig wichtig, daß er
> die notwendige Arbeit z.B. zur Beweissicherung nicht leisten möchte (und
> dafür dann berufliche Beanspruchung vorschützt). Für den Handwerker ist
> das eine optimale Situation: Er kann sich sicher sein, daß dieser
> Bauherr ihm nicht mit Erfolg an den Karren fährt.
So sieht es wohl aus.
Das Ziel Jens Riedels Bemühungen sollte ja aber eigentlich nicht sein,
irgendjemandem an den Karren zu fahren, sondern eine funktionierende
Anlage und vollständige Leistung zu erhalten.
[...]
> Der Bauherr als Kläger geht aber ins Risiko. Der Handwerker kann im
> Grunde nur gewinnen. Von Rechts wegen müßte er ja auch ohne Gericht den
> Schlamassel beseitigen, den er angerichtet hat. Alles, was er daran
> erspart, ist quasi sein Gewinn.
Vor der Klage muss ja erstmal ein Mangel gerügt werden und eine Frist
zur Nachbesserung gesetzt werden. Dazu muss man wissen, wer denn
eigentlich der Vertragspartner ist.
Auch bei der Mängelrüge war Jens offenbar nicht konsequent, er hat
sich ja gemäß seiner Schilderung mit dem Austausch irgendeines Fühlers
zufrieden gegeben, ohne dass das Problem dauerhaft beseitigt ist.
> Verloren hat er allenfalls dann, wenn das Gericht in zum vollen Umfang
> der Nachbesserung verurteilt, das passiert aber höchst selten. Und
> selbst wenn, hat der Bauherr die Leistung noch nicht.
> Handwerksunternehmen sind fragile Geschöpfe; es soll schon mehr als
> einmal ein grundsätzlich zur Leistung verurteiltes Unternehmen noch
> rechtzeitig pleite gegangen sein.
Es gibt ja bei Bauverträgen auch die Möglichkeit, einen
Sicherheitseinbehalt zu vereinbaren, der für den Zeitraum der
Gewährleistungsfrist auf ein Sperrkonto gelegt wird oder per
Bankbürgschaft gesichert ist.
Wäre ich Bauherr eines Hauses, würde ich diese Option auf jeden Fall
wahrnehmen.
[...]
>>>> Ist auch egal -- bei der geringen Leistung, die das Haus selbst im
>>>> Auslegungsfall benötigt, sind beide Gerät viel zu groß.
>
>>> Hätte man das nicht von vornherein wissen können, wo man doch
>>> verpflichtet war, eine Heizlastberechnung durchzuführen?
>
>>Ja. Man hätte es sogar wissen müssen.
>
> Wenn man die Heizlastberechnung tatsächlich durchgeführt hat, wie man es
> eigentlich hätte tun müssen. Hat man es? Keine Ahnung.
Man hat. Irgendwie muss man ja die Eigenschaft "KfW-60-Haus"
nachgewiesen haben, um an die günstigen KfW-Kredite zu gelangen.
Die Unterlagen müssen also wenigstens beim Bauträger (und eigentlich
auch beim Bauherrn, sofern er KfW-Kredite beantragt hat) vorliegen.
Dumm wäre natürlich, Jens wäre nur aufgrund bunter
Hochglanz-Werbebroschüren auf die Idee gekommen, sein Haus sei ein
KfW-60-Haus.
> Der betroffene
> Bauherr macht momentan noch keine Anstalten, die entsprechenden Papiere
> vom Handwerker einzufordern.
Tja....
>>> Warum hat man dann ein solches Gerät dennoch eingebaut
>
>>Ich tippe mal: Buderus hat einen unschlagbar guten Preis gemacht,
>>wahrscheinlich verbunden mit einer Mindestabnahmemenge.
>>Man wundert sich zuweilen, wie weit die Preise purzeln, wenn
>>man eine ganze LKW-Ladung identischer Geräte abzunehmen bereit ist.
>
>>Wenn es denn unbedingt Gas-Brennwerttechnik und ein Gerät von Buderus
>>werden musste, dann wäre der GB142 [aufgrund des größeren
>>Modulationsbereichs] jedenfalls die weniger schlecht
>>passende Alternative gewesen.
>
>>Anders ausgedrückt: You get what you pay for.
>
> Ob Preis und Leistung immer so direkt proportional sind?
Nicht immer. In diesem speziellen Fall aber schon. Oder würdest Du
erwarten, dass bei zwei Geräten desselben Herstellers derselben
Leistungsklasse und ansonsten vergleichbaren Eigenschaften ausgerechnet
im billigeren Gerät die bessere Technik verbaut wird? Genau, das wäre
unsinnig.
>>Darauf läuft es eigentlich immer hinaus, gute Qualität bei Planung und
>>Ausführung und Niedrigstpreise, wie sie im Verhältnis Bauträger <-->
>>Handwerker eigentlich fast immer im Spiel sind, schliessen sich
>>gegenseitig aus. Der Leidtragende ist meist der Bauherr, der von diesen
>>Zusammenhängen in der Bauphase oft nichts mitbekommt.
>
> ... und vielleicht später auch nichts.
Dafür hätte man in Jens' Fall die Fehler wohl an etwas weniger
offensichtlichen Stellen platzieren sollen...
...hat man ja möglicherweise auch, als zusätzliches Schmankerl,
sozusagen =:(
>>Und natürlich die Handwerker, denen Aufträge entgehen, weil sie
>>einwandfreie Arbeit abliefern würden, preislich aber unterboten werden.
>
>>Dummerweise ist der Umkehrschluß auch nicht zulässig: Es gibt auch
>>Gurkenfirmen, die zu Premiumpreisen anbieten.
>
> Ich glaube übrigens, daß im vorliegenden Fall mehrere Fehler
> zusammenkommen: einerseits Planungsfehler, andererseits
> Ausführungsfehler.
Es ist offensichtlich, dass da einiges schiefgelaufen ist.
Fragt sich auch, wer denn die Bauleistungen überwacht und abgenommen hat.
Es empfiehlt sich eigentlich immer, dafür einen vom Bauträger /
Handwerker unabhängigen Architekten oder Bauingenieur anzuheuern, auch
wenn der ein paar Taler extra kostet. Eine Garantie für mängelfreies
Bauwerk gibt so ein Baubegleiter aber auch nicht...
> Die lange Wartezeit beim Warmwasser beispielsweise kann ja eigentlich
> nicht an einer Überdimensionierung des Wärmeerzeugers liegen.
Nein. Ich erinnere mich nicht mehr an den Thread und finde ihn auch
nicht wieder, aber ich hätte auf Anhieb so ein paar Ideen, wo
man mal nach schauen könnte.
Aber da warte ich mal mit, bis Jens Rückmeldung zur Heizungsthematik
gegeben hat. Vielleicht habe ich die Tipps ja auch
damals schon gepostet, ohne dass eine Rückmeldung von Jens kam?