Bodo Mysliwietz schrieb:
> Thorsten Böttcher:
>> Joerg Walther:
>> Was ist an 90 Tagen jetzt illegal?
>> Selbst keine Garantie ist vollkommen legal.
>>
>> Gewährleistung (Sachmängelhaftung) != Garantie
>
> Womit die gesetzliche GWL in dem Fall ja besser ist als 90 Tage
> "Garantie" (vermutlich eher Umtauschrecht).
Kommt drauf an. Vor allem darauf, was die "Garantie" abdeckt
> Bis 12 Monate keine Beweislastumkehr. Somit Muß Aldi dafür Sorge tragen
> das das Teil wieder funzt, es ersetzen oder Geld erstatten.
Umgekehrt. Die Beweislast obliegt in den ersten 12 Monaten dem
Verkäufer, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Und auch
das gilt nicht in jedem Fall, bei jedem Mangel der Kaufsache (z.B. nicht
bei offensichtlich vorsätzlicher oder fahrlässiger Herbeiführung des
Mangels durch den Käufer oder Dritte, z.B. durch unsachgemäßen
Gebrauch). Nach 12 Monaten gelten dann wieder die Beweislastregeln in
der im Wesentlichen seit gut 123 Jahren geltenden Form.
Es ist also in den ersten 12 Monaten, entgegen der gesetzlichen Regel,
Sache des Verkäufers, zu beweisen, dass die Kaufsache im Zeitpunkt des
Kaufes (genauer: des Gefahrübergangs) mängelfrei war.
Der Normalfall ist zumeist, dass derjenige, welcher aus einer Behauptung
Rechte herleiten möchte, diese Behauptung auch zu beweisen hat.
MfG
Rupert