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Gewährleistung bei Aussenanlagen

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Patrick Schulte

unread,
Jul 25, 2002, 9:35:17 AM7/25/02
to
Hallo NG

Ich suche ein paar Tipps zur sog. Garantie (ja ich hör´ sie schon
schimpfen).

Ich habe eine rel. lange Aussentreppe die durch einen Unternehmer mit
zusätzlicher Gartengestaltung gemacht wurde. Nun haben nach 2 Jahren die
Treppenstufen angefangen, sich aufzulösen. Sie bröckelten unheimlich ab
und es war zu erwarten, dass wir nach spätestens 10 Jahren keine Stufen
mehr hatten.

Der darauf angesprochene Unternehmer sagte erst, dass wir zuviel
Streusalz genommen hätten. Später (nachdem wir gehört haben, dass diese
Stufen schon öfter Probleme machten) kam er uns dann entgegen und wollte
daraus einen Kulanzfall machen, wobei wir uns an den Kosten beteiligen
sollten. Die Stufen sind natürlich von einer anderen Firma als der
Gartengestalter.

0. Ist das ein Fall für Gewährleistung?

1. Wie lange dauert die Gewährleistung für eine Aussentreppe?

2. Ist der Unternehmer in der Pflicht und muß die Treppe ersetzen, auch
wenn er für die Qualität der Stufen nicht kann?

3. Gibt es da eine Nutzungsgebühr oder sonstige Kundenbeteiligung an den
Kosten?

4. Wo kann man das Verständlich nachschlagen? (Bitte nicht BGB oder VOB
nennen)

Ich danke den Wissenden für die Mühe

cu pac

Paul Pilz

unread,
Jul 28, 2002, 6:02:24 PM7/28/02
to
On Thu, 25 Jul 2002 15:35:17 +0200, Patrick Schulte
<patrick...@t-online.de> wrote:

>Hallo NG
>
>Ich suche ein paar Tipps zur sog. Garantie (ja ich hör´ sie schon
>schimpfen).

Wieso?

>Ich habe eine rel. lange Aussentreppe die durch einen Unternehmer mit
>zusätzlicher Gartengestaltung gemacht wurde. Nun haben nach 2 Jahren die
>Treppenstufen angefangen, sich aufzulösen. Sie bröckelten unheimlich ab
>und es war zu erwarten, dass wir nach spätestens 10 Jahren keine Stufen
>mehr hatten.

Die Dauer der Gewährleistung kommt meines Wissens auf die Vertragsart
an. Üblicher Weise dürfte sie fünf Jahre betragen. Nach Anzeige des
Mangels ruht die Gewährleistung bis der Mangel behoben ist. Die
Mängelanzeige am besten so machen, daß sie auch beweisbar ist!

>Der darauf angesprochene Unternehmer sagte erst, dass wir zuviel
>Streusalz genommen hätten. Später (nachdem wir gehört haben, dass diese
>Stufen schon öfter Probleme machten) kam er uns dann entgegen und wollte
>daraus einen Kulanzfall machen, wobei wir uns an den Kosten beteiligen

Wenn Gewährleistung besteht hat das nichts mit Kulanz zu tun. Der
Unternehmer muß dann den Mangel beheben oder eine andere Lösung des
Problems anbieten. Sollte er dies nicht tun, kannst Du auch eine
andere Firma beauftragen, den Schaden zu beheben und dem Unternehmer
dann die Kosten in Rechnung stellen. Dies aber erst nach angemessener
Fristsetzung und Ankündigung.

Zum Streusalz: Unsachgemäße Behandlung kann natürlich zum Verlust der
Gewährleistung führen. Ich denke aber, daß der Unternehmer eine
Pflegeanleitung nach Fertigstellung übergeben muß (evtl. reicht auch
eine mündliche Einweisung) und gehe mal davon aus, daß er das nicht
getan hat, denn wenn Du gewußt hättest, daß Du nicht viel Streusalz
nehmen sollst, hättest Du das ja auch nicht getan :-) Oder?

>sollten. Die Stufen sind natürlich von einer anderen Firma als der
>Gartengestalter.
>
>0. Ist das ein Fall für Gewährleistung?
>
>1. Wie lange dauert die Gewährleistung für eine Aussentreppe?
>
>2. Ist der Unternehmer in der Pflicht und muß die Treppe ersetzen, auch
>wenn er für die Qualität der Stufen nicht kann?

Ich denke, er ist der Fachmann. Und er wird ja wohl keine Stufen
benutzen, von denen er weiß, daß sie nicht mal über die
Gewährleistungszeit kommen. Wenn er Dir nicht ausdrücklich von der
Verwendung dieser Stufen abgeraten hat und Du sie trotzdem wolltest,
muß er halt schauen, ob er den Verkäufer der Stufen noch in Haftung
nehmen kann.

>3. Gibt es da eine Nutzungsgebühr oder sonstige Kundenbeteiligung an den
>Kosten?

Nein.

>4. Wo kann man das Verständlich nachschlagen? (Bitte nicht BGB oder VOB
>nennen)

So unverständlich ist das BGB nun auch wieder nicht. Die §§ hab ich
aber grad auch nicht zur Hand.

>Ich danke den Wissenden für die Mühe

Was ich hier von mir gegeben habe ist nur meine Ansicht und soll keine
Rechtsberatung darstellen. Ob ich die Sachverhalte so richtig
dargestellt habe, überprüft am besten Dein Anwalt.

Viele Grüße und nichts gefallen lassen!

Paul

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