Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

was darf im heizungsraum gelagert werden?

2,694 views
Skip to first unread message

Werner Buerkert

unread,
Dec 11, 2001, 8:30:46 AM12/11/01
to
Hallo,
wir ziehen demnächst in unser Reihenhaus, das einen Heizungsraum mit einer
Gasheizung hat.
Der Heizungsraum ist zweigeteilt:
links die eigentliche Heizung und rechts durch einen Mauerdurchgang ohne
Tür getrennt
ein kleiner Raum mit Kellerfenster. Das Fenster ist nur halb verglast, damit
die Heizung Zuluft hat.
In diesem kleinen Raum befindet sich auch der Übergabepunkt von Gas und
Wasser. Von der Größe
her wäre das der ideale Raum für meine Werkstatt, wobei einzig die Zugluft
stört, aber das kann ich akzeptieren.
Meine Frage ist jetzt: Darf ich den Raum nutzen, wie ich möchte (auch
Farben, Lacke lagern) oder gibt es da Vorschriften?

Ich weiß ich könnte den Schornsteinfegermeister befragen, aber ist ja nicht
schlecht, wenn man auf so ein
Gespräch vorbereitet ist :)

Gruss
Werner


Roland Friers

unread,
Dec 11, 2001, 8:33:31 AM12/11/01
to
Warum nicht als Lager-oder Schraubraum nutzen? Ich würde auch Lacke darin
lagern. Nur mit dem flexen währe ich sehr vorsichtig bzw. ganz drau
verzichten. Wenn mal die Gasleitung undicht ist, "buuuum".
Aber am besten fragst Du mal jemanden bei Baustoffhändler (Abt. Heizung)
besser noch den Schornsteinfritz.


"Werner Buerkert" <werner....@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9v51q8$4r9$1...@news.fth.sbs.de...

Udo Köstler

unread,
Dec 11, 2001, 9:08:40 AM12/11/01
to
> lagern. Nur mit dem flexen währe ich sehr vorsichtig bzw. ganz drau
> verzichten. Wenn mal die Gasleitung undicht ist, "buuuum".

Das passiert auch schon beim einschalten des Lichts.

Ludwig Becker-Nold

unread,
Dec 11, 2001, 9:27:18 AM12/11/01
to

Werner Buerkert schrieb:

<snip>

> her wäre das der ideale Raum für meine Werkstatt, wobei einzig die Zugluft
> stört, aber das kann ich akzeptieren.
> Meine Frage ist jetzt: Darf ich den Raum nutzen, wie ich möchte (auch
> Farben, Lacke lagern) oder gibt es da Vorschriften?


Hallo,
also ob es Vorschriften gibt weiss ich auch nicht, aber den Heizungsraum
nutz ich auch als Lager. Unser Schornsteinfeger hat sich bis jetzt noch
nicht beschwert. Nur Staubbildung - sprich Werkstadt - sollte man doch
vermeiden. Die Staubluft wird von der Heizung angesaugt, was dann zu
verstopften Duesen etc fuehren kann. Weniger spassig.

Gruss
Lutz

Lutz Brunnabend

unread,
Dec 11, 2001, 9:09:06 AM12/11/01
to
Hallo

um himmels Willen niemals den Schornsteinfeger fragen. Wenn Sie dir böse
wollen (und die Wahrscheinlichkeit ist höher als bei anderen Gewerken), dann
war's das mit deiner Werkbank. Ich habe sehr schlechte Erfahrung gemacht mit
diesen Leuten. Für sie ist es viel leichter etwas abzulehnen und nicht zu
erlauben, als einer Anfrage stattzugeben und damit ein gewisses Risiko
einzugehen.

Warum sollten diese Leute ein Risiko eingehen? Sie bekommen ihr Geld wegen
gesetzlicher Grundlagen und das ohne Konkurrenz und ohne Belohnung wenn sie
ihren Job gut machen.

Gruß Lutz


Siegfried Schmidt

unread,
Dec 11, 2001, 9:10:29 AM12/11/01
to
Hallo Werner,

> wir ziehen demnächst in unser Reihenhaus, das einen Heizungsraum mit
> einer Gasheizung hat.

Nur weil in einem Raum eine Heizung steht, ist es noch lange kein
Heizungsraum. Das ist erst ab einer bestimmten Leistung der Fall, die Du im
Reihenhaus mit Sicherheit nicht installiert hast.

> Meine Frage ist jetzt: Darf ich den Raum nutzen, wie ich möchte (auch
> Farben, Lacke lagern) oder gibt es da Vorschriften?

Die Gefahr ist eher, daß die bei der Verarbeitung freiwerdende
Lösungsmittel für die Lebensdauer des Kessels nicht förderlich sind.
Ähnlich wie beim Wäschetrocknen.

Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Wolfgang Horejsi

unread,
Dec 11, 2001, 12:07:33 PM12/11/01
to
"Roland Friers" <fri...@lycos.com> schrieb im Newsbeitrag
news:9v5202$e19$01$1...@news.t-online.com...

> Warum nicht als Lager-oder Schraubraum nutzen? Ich würde auch Lacke darin
> lagern. Nur mit dem flexen währe ich sehr vorsichtig bzw. ganz drau
> verzichten. Wenn mal die Gasleitung undicht ist, "buuuum".

Gasleitungen werden sehr sorgfältig auf Dichtheit geprüft. Jede Undichtheit
fällt auch leicht auf, weil das Gas extrem unangenehm riecht. Meine
Werkstatt ist auch im Heizungskeller. Das wird geflext, geschweisst, usw.

--
Wolfgang Horejsi, City-Computer
Berliner Strasse 65, 38226 Salzgitter
Tel: 05341 840140, Fax: 14083

Volkmar Rau

unread,
Dec 11, 2001, 12:49:33 PM12/11/01
to
Ein Heizraum ist erst ab einer Leistung von 50 KW vorgesehen.

das eine ist dein Hausanschlußraum Gaszähler Wasserzähler diese beiden
bereiche mussen frei bleiben Gaszähler sind so zu installieren das sie vor
mechanischer Beschädigung geschützt sind
Der andere Raum ist für deine Heizung.

Heizräume dürfen nicht für andere Zwecke benutzt werden
Ich würde den Aufstellungsraum deiner Heizung auch nicht anderwertig nutzen.

1. Genügend Platz für Wartung
2. Staub den den brenner zwangsläufig ansaugt wird bald zu störungen führen.

Fazit kein Lager keine Bastelstube.

Ach so TRGI Gasgeräte dürfen nicht aufgestellt werden 5.2.2 unzulässige
räume

f) in denen sich leicht entzündliche Stoffe befinden
g) in denen sich explosionsfähige Stoffe befinden.

Dann gibt es noch Schutzziele ( Schutzziel 1) speziell hängt mit dem
Raumvolumen zusammen.

Volkmar


Robert Pflüger

unread,
Dec 11, 2001, 12:45:30 PM12/11/01
to
Hallo,

Feuerungsanlagenverordnung (FeuV) wird das Ding im Bayern genannt. In
den anderen Bundesländern sollte es Vergleichbares geben.

Grüße,
Robert


Werner Buerkert wrote:
> ...gibt es da Vorschriften?

Oliver Rettig

unread,
Dec 11, 2001, 4:07:29 PM12/11/01
to

> Ein Heizraum ist erst ab einer Leistung von 50 KW vorgesehen.
D.h. er hat wohl eher keinen Heizraum.

> das eine ist dein Hausanschlußraum Gaszähler Wasserzähler diese beiden
> bereiche mussen frei bleiben Gaszähler sind so zu installieren das sie vor
> mechanischer Beschädigung geschützt sind

Machen sich gut in einem Schrank - Rückwand aussägen und an der Seite
Schlitze so, dass die Rohre gerade hineingehen. Davor ist dann noch
Platz, den Du für weniger tiefe Regalböden nutzen kannst: Hier kannst Du
auch Sachen lagern.

> Heizräume dürfen nicht für andere Zwecke benutzt werden

Ist hier nicht der Fall (s.o.)

> Ich würde den Aufstellungsraum deiner Heizung auch nicht anderwertig nutzen.
>
> 1. Genügend Platz für Wartung

Der lässt sich schaffen, da sich der Installateur und auch der
Schornsteinfeger in der Regel vorher ankündigen. Dann kannst Du die
Sachen ja temporär woanders zwischenlagern. Danach ist wieder für 1..2
Jahre Ruhe.

> 2. Staub den den brenner zwangsläufig ansaugt wird bald zu störungen führen.

Das muss nicht so sein: Mein Brennwertkessel saugt die Luft über den
Schornstein an. Die Abgase gehen über ein Innenrohr (Niedertemperatur,
Kunststoff) nach draussen.

>
> Fazit kein Lager keine Bastelstube.

Übertrieben (s.o.)

> Ach so TRGI Gasgeräte dürfen nicht aufgestellt werden 5.2.2 unzulässige
> räume
>
> f) in denen sich leicht entzündliche Stoffe befinden
> g) in denen sich explosionsfähige Stoffe befinden.

So jetzt muesstest Du mir noch erklaeren, was TRGI ist???
Dort wo der Gas- und Wasserzaehler untergebracht sind, geht das aber.

Gruss,
Oliver

... der im Heizraum seinen Wertstoffmuell, Umzugskartons, Baumaterial,
Hasenfutter lagert und beim Gaszaehler seine Bastelecke hat.

Martin Kienass

unread,
Dec 11, 2001, 5:09:57 PM12/11/01
to
Am Tue, 11 Dec 2001 22:07:29 +0100 schrieb Oliver Rettig:


>> Ein Heizraum ist erst ab einer Leistung von 50 KW vorgesehen.
>D.h. er hat wohl eher keinen Heizraum.

Nein. Hat er nicht.

>> das eine ist dein Hausanschlußraum Gaszähler Wasserzähler diese beiden
>> bereiche mussen frei bleiben Gaszähler sind so zu installieren das sie vor
>> mechanischer Beschädigung geschützt sind
>Machen sich gut in einem Schrank - Rückwand aussägen und an der Seite
>Schlitze so, dass die Rohre gerade hineingehen.

Dieser Schrank müßte dann wiederum mit Lüftungsschlitzen gemäß TRGI
versehen werden, d.h., er muß belüftet sein.

>Davor ist dann noch
>Platz, den Du für weniger tiefe Regalböden nutzen kannst: Hier kannst Du
>auch Sachen lagern.

Man sollte nicht vergessen, daß die Hauptabsperreinrichtung meistens
in der Nähe oder sogar am Gaszähler montiert ist. Es macht sich im
Notfall gar nicht gut, wenn danach erst hinter diversen Regalen
voller Heimwerkerbedarf gesucht werden muß.

>> Heizräume dürfen nicht für andere Zwecke benutzt werden
>Ist hier nicht der Fall (s.o.)

Es stimmt, daß es sich um keinen Heizraum handelt. Es stimmt nicht,
daß man sich nicht trotzdem Gedanken um die sinnvolle Nutzung machen
sollte.

>> Ich würde den Aufstellungsraum deiner Heizung auch nicht anderwertig nutzen.
>>
>> 1. Genügend Platz für Wartung
>Der lässt sich schaffen, da sich der Installateur und auch der
>Schornsteinfeger in der Regel vorher ankündigen. Dann kannst Du die
>Sachen ja temporär woanders zwischenlagern. Danach ist wieder für 1..2
>Jahre Ruhe.

Eingeschränktes Ack. Auf ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sowie
Brandschutzabstände ist aber in jedem Fall zu achten.

>> 2. Staub den den brenner zwangsläufig ansaugt wird bald zu störungen führen.
>Das muss nicht so sein: Mein Brennwertkessel saugt die Luft über den
>Schornstein an. Die Abgase gehen über ein Innenrohr (Niedertemperatur,
>Kunststoff) nach draussen.

Beim OP ist es aber so. Sonst wäre wohl kaum ein Loch im
Kellerfenster, für die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr.

>> Fazit kein Lager keine Bastelstube.
>Übertrieben (s.o.)

Da der Kessel im vorliegenden Fall die Raumluft als Verbrennungsluft
benötigt: Bastelstube ja, aber staubverursachende Arbeiten, Lagerung
von Lösungsmitteln, Lacken und Farben sowie Wäschetrocknen zugunsten
der Lebensdauer des Kessels besser vermeiden.
Brennbare Stoffe nicht in unmittelbarer Nähe des Kessels, Abgasrohrs
usw. Lagern (auch Holzregale sind ein brennbarer Stoff, es gibt dafür
vorgeschriebene Mindestabstände in der TRGI und sicher auch in den
Bauordnungen der Länder).

>> Ach so TRGI Gasgeräte dürfen nicht aufgestellt werden 5.2.2 unzulässige
>> räume
>>
>> f) in denen sich leicht entzündliche Stoffe befinden
>> g) in denen sich explosionsfähige Stoffe befinden.

Der Umkehrschluss, daß solche Stoffe nicht in Aufstellräumen von
Gasgeräten gelagert werden dürfen, gilt natürlich genau so.

>So jetzt muesstest Du mir noch erklaeren, was TRGI ist???

_T_echnische _R_egeln für _G_as _I_nstallationen. Genaue Bezeichnung
TRGI 86/96, auch unter DVGW Arbeitsblatt G 600 geführt.

>Dort wo der Gas- und Wasserzaehler untergebracht sind, geht das aber.

Wenn sich keine Tür zwischen beiden Räumen befindet, gilt es gemaäß
TRGI als ein Raum. Dann dürfte man auch dort solche Stoffe nicht
lagern.

>Gruss,
>Oliver
>
>... der im Heizraum seinen Wertstoffmuell, Umzugskartons, Baumaterial,
>Hasenfutter lagert und beim Gaszaehler seine Bastelecke hat.

Auch Du wirst vermutlich keinen "echten" Heizraum haben.
Und Wertstoffe und Umzugskartons sind hoffentlich weit genug vom
Kessel entfernt.

--
______________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)

Thomas Mager

unread,
Dec 12, 2001, 4:07:31 AM12/12/01
to
Roland Friers wrote:
>
> Warum nicht als Lager-oder Schraubraum nutzen? Ich würde auch Lacke darin
> lagern.

Ich nicht,

wenn es ein atmosphaerischer Brenner ist. Da die Lackedosen nie ganz
dicht sind koennen bei der Verbrennung im Kessel Verbindungen entstehen,
die zur Korrosion fuehren.
Bsp. In Heizungsraeumen mit atm. Gasbrenner, in denen auch
Waeschegetrocknet wurde, kam es zu Korrosion der
Edelstahl-Verbrennungsluftleitung. Der Ausloeser waren Substanzen im
Weichspueler, die beim Trocknen der Waesche im Heizungsraum entwichen.
Quelle: ikz


Ciao

--
Thomas

Martin Kienass

unread,
Dec 12, 2001, 11:39:18 AM12/12/01
to
Am Wed, 12 Dec 2001 10:07:31 +0100 schrieb Thomas Mager:


>Roland Friers wrote:
>>
>> Warum nicht als Lager-oder Schraubraum nutzen? Ich würde auch Lacke darin
>> lagern.
>
>Ich nicht,

Ack.

[...]


>Bsp. In Heizungsraeumen mit atm. Gasbrenner, in denen auch
>Waeschegetrocknet wurde, kam es zu Korrosion der
>Edelstahl-Verbrennungsluftleitung.

Fragt sich nur, wo bei einem atmosphärischem Brenner die
"Edelstahl-Verbrennungsluftleitung" zu finden sein soll.
Imho gibt's die nicht. Gemeint waren wohl eher alle Teile, die mit
dem Heizgas/Abgas in Berührung kommen.
Ganz besonders korrosionsfreudig sind nach meinen Beobachtungen Teile
am Brenner (Edelstahl), an der Strömungssicherung (Stahlblech) und
das Abgasrohr (Aluminium). Also ein materialübergreifendes Problem,
das man nur umgehen kann, in dem man eben keine Wäsche im
Aufstellraum des atm. Heizgerätes trocknet und keine Lösemittel, Lacke,
Farben, Waschmittel usw. dort lagert.

>Der Ausloeser waren Substanzen im Weichspueler,

Nicht _nur_ im Weichspüler.

>Quelle: ikz

Hmmm. Die sollten eigentlich die ganze Wahrheit [tm] kennen und dann
auch aufschreiben.

Werner Buerkert

unread,
Dec 13, 2001, 5:56:17 AM12/13/01
to
Hi,
ich danke Euch allen für Eure Antworten.
Wichtig war für mich zu erfahren, dass es im rechtlichen Sinne kein
Heizungsraum ist, da die Leistung des Kessels unter 50kw (läppische 13kw)
liegt. Somit werde ich also meine Werkstatt dort einrichten. Und die
3 Farbdosen wird die Anlage auch überstehen, muss ja schon seit 10 Jahren
die Stadtluft aushalten :)

bis zum nächsten Mal
Werner


0 new messages