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verwahrlostes Nachbargrundstück

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Pittschaft

unread,
Jul 19, 2003, 12:46:47 PM7/19/03
to
Hi,

auf meinem Nachbargrundstück steht seit 1 1/2 Jahren ein unfertiges
Haus, ohne Putz, Fenster etc. Dementsprechend sieht der dort dazu
gehörige Garten aus. Das Unkraut steht übermannshoch!!! und drückt meinen

Zaun ein. Ungeziefer(Ratten, Mäuse) siedeln sich dort auch an. Ich habe
dort seit etwa 1 Jahr keinen Menschen mehr gesehen, weder Bauleute noch
den Besitzer.
Was kann ich gegen diesen Zustand tun? Welche rechtlichen Mittel habe ich

bzw. welche Ämter(Bauamt?) können eingeschalten werden?

--
viel Grüße
Axel

Pittschaft

unread,
Jul 20, 2003, 6:36:07 AM7/20/03
to
Hi,

was willst Du damit zum Ausdruck bringen? Ich denke das Ungeziefer findet
genügend Nahrung im zum Grundstück gehöhrenden Garten. Aber das ist für
mich eine Begleiterscheinung, wichtiger ist mir der unerträgliche Zustand
in diesem Gelände und was ich dagegen tun kann!

--
viel Grüße
Axel

In article <bfcv55$dmbdj$2...@ID-70333.news.uni-berlin.de>,
h.j.lu...@brondholz.de says...
> Hallo Pittschaft,
>
> Am Sat, 19 Jul 2003 18:46:47 +0200, schrieb Pittschaft, Axel
> <info....@gmx.de>:


>
> >Ungeziefer(Ratten, Mäuse) siedeln sich dort auch an.

> >Was kann ich gegen diesen Zustand tun?
>

> Du solltest Dir mal Gedanken darüber machen, wovon sich die
> Ratten und Mäuse ernähren. In dem Rohbau werden sie wohl nicht
> viel finden.
>
> MfG Hans-Jürgen
>

Beate Goebel

unread,
Jul 20, 2003, 6:54:59 AM7/20/03
to
Pittschaft, Axel wrote on So, 20 Jul 2003 10:36:07 GMT:

> was willst Du damit zum Ausdruck bringen? Ich denke das Ungeziefer
> findet genügend Nahrung im zum Grundstück gehöhrenden Garten. Aber
> das ist für mich eine Begleiterscheinung, wichtiger ist mir der
> unerträgliche Zustand in diesem Gelände und was ich dagegen tun
> kann!

Was hat das dann mit de.rec.garten zu tun? Wende Dich an Deine
Komunalverwaltung.

Beate

--
>Und übertriebene Nutzung von irgendwas ist immer unnötig.
Genau!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
[TGL und MP in hadeta]

Thorwald Brandwein

unread,
Jul 20, 2003, 8:21:26 AM7/20/03
to
Beate Goebel <beate....@expires-2003-07-31.arcornews.de> :

> Wende Dich an Deine Komunalverwaltung.

Mit welchem Erfolg?
Etwa diesem:

"Hier baut die *XY GmbH & Co KG* aus *Hamburg* seit *1991* ein *Wohn-und
Geschäftshaus* *August 2002*, Der Bürgermeister" ?
(Angaben zwischen ** bitte fallspezifisch einsetzen)

Dieses Schild, gesehen auf oder vor einem verwahrlosten Grundstück mit
Ruine und vergammeltem Baustofflager im Zentrum von Zerbst bringt ganz nett
zum Ausdruck, was die Kommune in absehbarer Zeit erreichen kann.

PS. Mit drg sind m.E. auch durchaus Beiträge mit und zum "Blick über den
Gartenzaun" (z.B. Aspekte des Nachbarrechtes) inhaltlich vereinbar....

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de

Robert Gummi

unread,
Jul 20, 2003, 9:06:11 AM7/20/03
to
Pittschaft, Axel wrote:
> was willst Du damit zum Ausdruck bringen? Ich denke das Ungeziefer findet
> genügend Nahrung im zum Grundstück gehöhrenden Garten. Aber das ist für
> mich eine Begleiterscheinung, wichtiger ist mir der unerträgliche Zustand
> in diesem Gelände und was ich dagegen tun kann!

Das Problem mit den Mäusen und Ratten verstehe ich nicht ganz... störend
wird es normalerweise doch nur, wenn die irgendeine reiche Nahrungsquelle
vorfinden. Ein verwilderter Garten dürfte aber nicht mehr Nahrung bringen
als ein beliebiges Stück Feld, Wald und Wiese...?

Aber was den 'unerträglichen Zustand' angeht - wäre vielleicht eine Art
'befristete Annektion' möglich? Also einfach dieses Grundstück teilweise
mitnutzen? Ich weiß ja nicht, wie es aussieht, aber wenn man
Gras/Bodenbewuchs einfach alle zwei Wochen mal niedermäht und überbordende
Sträucher zweimal im Jahr mit der elektrischen Heckenschere zurückdrängt,
dann dürfte das nicht zu viel Arbeit sein (Schnittgut auf großen Haufen
werfen). Und wenn man dafür dort seine Brom- und Himbeerplantagen anlegt,
den Grill aufstellt, Kompost gewinnt... ;-)
Oder man läßt einfach alles überwuchern, z.B. von Kürbissen, Zuccini und
Melonen. Falls es bodennahe Unkräuter sind, die dich störten, werden die
von Kürbissen ab Juli jedenfalls gründlich abgedeckt.
Du kannst diesen Vorschlag ruhig ernst nehmen: ich habe mal ein Grundstück
gesehen, welches fast vollständig von Kürbisgewächsen zugewachsen war.
Irgendwo dazwischen wuchsen noch einige Ringelblumen und Kapuzinerkresse.
Es sah toll aus.

Was die Bauruine angeht: kann man die vielleicht auch überwuchern lassen?

Der Zaun: vermutlich kostet es deutlich weniger Zeit, Nerven und Geld, das
Unkraut selbst abzumähen. Und eine Rhizomsperre, damit nichts zu dir
rüberwuchert, dürfte auch eine gute Anlage sein.

Natürlich müßte eine gewisse Chance bestehen, daß das Grundstück noch länger
nicht von den Eigentümern besucht wird. Und nicht, daß irgendwelche
schwachsinnigen Gesetze auf einmal den freiwilligen Gartenpfleger
verantwortlich machen, wenn irgendwelche Kindert dort von wildwachsenden
Tollkirschen naschen oder ähnliches.

Könntest du das Grundstück vielleicht günstig kaufen?

Bye,
Robert

Holger Issle

unread,
Jul 20, 2003, 1:31:52 PM7/20/03
to
Hi,

On Sat, 19 Jul 2003 18:46:47 +0200, Pittschaft, Axel wrote:

> Zaun ein. Ungeziefer(Ratten, Mäuse) siedeln sich dort auch an.

Wende Dich an die Behörde. Ratten werden amtlicherseits entsorgt. Das
Unkraut am Zaun würde ich einfach selber abmähen, ansonsten wirst Du
da eher nix unternehmen können.
--

Ciao,
Holger (GUS-KOTAL, GUS#1100)

90-92 Honda CB400 10 Mm | 93-95 Yamaha TDM 850 26 Mm
95-97 KTM 620 LC4 13 Mm | seit 97 BMW R1100GS 50 Mm (Die Renndrecksau!)

cu @ http://www.issle.de

Jürgen Exner

unread,
Jul 20, 2003, 2:12:13 PM7/20/03
to

Falls du es auf die harte Tour versuchen willst:
- netten Brief an den Eigentuemer schreiben, dass sein Gestraeuch deinen
Zaun beschaedigt und ihn auffordern fuer Abhilfe zu sorgen.
- Da das wohl kaum irgendeinen Erfolg haben wird per Einschreiben mit
Rueckschein eine Frist setzen, bei Verstreichen der Frist mit Ersatzvornahme
drohen.
- Gaertner beauftragen den Zaun freizuraeumen, Rechnung beim Eigentuemer
einklagen.

Hat natuerlich jede Menge Probleme: Zum einen hast du keinerlei Anspruch auf
wie dein Nachbar seinen Garten gestaltet. Du kannst dich also nur
unmittelbar mit den Pflanzen befassen, die deinen Zaun bedrohen.
Und Ersatzvornahmen sind eine heikle Angelegenheit. Kann genausogut sein
dass der Nachbar dich dann wegen Hausfriedenbruch verklagt und von dir die
Wiederherstellung des alten Zustands verlangt. Ganz abgesehen davon, dass
der Eigentuemer die Rechnung wohl kaum gutwillig bezahlen wird.
Also wenn du es krachen lassen willst, dann unbedingt vorher durch Anwalt
beraten lassen.

Die anderen in diesem Thread erwaehnten Loesungen scheinen mir da erheblich
praktikabler zu sein.

jue


Bernd Schnürer

unread,
Jul 21, 2003, 9:21:49 AM7/21/03
to
Pittschaft, Axel schrieb:

schnipp

Ich kenne da jemanden der ganz einfach "Weedex" in die Spritze gefüllt
hat und zwei Wochen darauf war Ruhe! ;-)

Verdünnte Salzsäure fruchtet bei Holunder überhaupt nicht, das Gewächs
macht ein halbes Jahr Pause und wächst danach munter weiter. :-(


Gruß, Bernd

tom wéss

unread,
Jul 21, 2003, 1:48:05 PM7/21/03
to
> Nichts. Es ist in Deutschland noch erlaubt, Grundstücke verwildern
zu
> lassen. Zum Glück.

Sag das nicht: seit ich aus der Großstadt aufs Land gezogen bin lerne
ich immer mehr dazu. Z.B. daß man sein unbebautes Grundstück 2 x
jährlich mähen muß (laut Gemeindeverordnung) um so das Ortsbild nicht
zu verschandeln...

Gruß

Tom

tom wéss

unread,
Jul 21, 2003, 1:54:25 PM7/21/03
to
> auf meinem Nachbargrundstück steht seit 1 1/2 Jahren ein unfertiges
> Haus, ohne Putz, Fenster etc. Dementsprechend sieht der dort dazu
> gehörige Garten aus. Das Unkraut steht übermannshoch!!! und drückt
meinen
> Zaun ein. Ungeziefer(Ratten, Mäuse) siedeln sich dort auch an.

Ich denke, Deine Frage ist in der de.soc.recht.misc besser aufgehoben,
dort sind auch einige Anwälte vertreten. Vielleicht findest Du auch
was unter www.nachbarschaftsstreit.de

IANAL, aber der eingedrückte Zaun könnte womglich eine
Sachbeschädigung darstellen. Falls auf dem Grundstück Abfälle sind,
könnte der Besitzer auch als sog. Handlungs- oder Zustandstörer gegen
das Abfallbeseitigungsgesetz verstossen.
Der Tip, mal nachzusehen von was sich die Ratten ernähren, ist auf
alle Fälle nicht schlecht.

Gruß

Tom

Erich A. Kremer

unread,
Jul 21, 2003, 2:00:42 PM7/21/03
to
Hallo,

>Sag das nicht: seit ich aus der Großstadt aufs Land gezogen bin lerne
>ich immer mehr dazu. Z.B. daß man sein unbebautes Grundstück 2 x
>jährlich mähen muß (laut Gemeindeverordnung) um so das Ortsbild nicht
>zu verschandeln...

Ich frage mich da immer, inwieweit die Gemeinde eigene "Gesetze" machen
darf/kann?
--

Gruss,
EAK
________________________________________________________
http://www.eak-fotografie.com
http://www.photoportale.de/eak

Waltraut Hummel

unread,
Jul 21, 2003, 1:51:29 PM7/21/03
to
Hallo Kathinka!

Kathinka Wenz schrieb:

> Nichts. Es ist in Deutschland noch erlaubt, Grundstücke verwildern zu
> lassen. Zum Glück.

Bist Du sicher? Bei uns in Österreich besteht die Verpflichtung,
mindestens einmal jährlich zu mähen. Das Problem ist halt nur, dass
das nicht kontrolliert wird!

Liebe Grüße

Waltraut

Wolfgang Decker

unread,
Jul 21, 2003, 4:23:05 PM7/21/03
to
Am Mon, 21 Jul 2003 19:51:29 +0200 schrub Waltraut Hummel:

>Bist Du sicher? Bei uns in Österreich besteht die Verpflichtung,
>mindestens einmal jährlich zu mähen.

Kannst du mir sagen, in welchem Gesetz oder welcher Verordnung diese
Bestimmung enthalten ist?

lg
Wolfgang
--
Software ist wie Sex. Früher hat man eine Diskette reingeschoben und
losgelegt, heutzutage muss man vor dem Loslegen erst stundenlang
installieren (Alexander Bär)
** neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1100s.html **

Matthias Rosenkranz

unread,
Jul 22, 2003, 3:30:45 AM7/22/03
to
tom wéss wrote:

> Ich denke, Deine Frage ist in der de.soc.recht.misc besser aufgehoben,

Eher vielleicht in de.soc.recht.wohnen, oder?

Gruß Matthias

Waltraut Hummel

unread,
Jul 23, 2003, 2:13:05 PM7/23/03
to
Hallo Kathinka!

Kathinka Wenz schrieb:


>>Bei uns in Österreich besteht die Verpflichtung,
>>mindestens einmal jährlich zu mähen. Das Problem ist halt nur, dass
>>das nicht kontrolliert wird!


> Eben. Und selbst wenn du es anzeigst, falls es eine entsprechende
> Satzung gibt, wird nichts passieren, weil es einfach zu unwichtig ist.

Ich werde es demnächst einmal ausprobieren! :-) Hopfen, Brombeeren
und Brennnesseln vom Nachbargrund breiten sich nämlich rasch aus. Da
der Nachbargrund aber der Gemeinde selbst gehört (Schule), bin ich
sicher, dass spätestens zwei Tage später ein paar Gärtner auftauchen
werden! Dieses Beispiel ist daher sicher nicht geeignet als
Fallbeispiel!

> Außerdem klang es nicht so, als ob Axel mit einer Maht im Jahr gedient
> wäre. *shrug*

Das Originalposting habe ich leider überhaupt nicht gesehen, sondern
nur die Antworten darauf. Das passiert leider immer wieder, dass
einzelne Postings nicht aufscheinen.

> Außerdem ist das mit dem Mähen so eine Sache, wenn dort keine Wiese,
> sondern Gebüsch und Bäume wächst, kann auch nicht gemäht werden. Sobald
> die Bäume eine bestimmte Größe erreicht haben, sind sie zusätzlich meist
> geschützt. Da hilft eigentlich nur, rechtzeitig selber Hand anzulegen,
> am besten mit Erlaubnis des Besitzers. So haben wir die an der
> Grundstücksgrenze wuchernden Bäume und Brombeeren vom Nachbarn auch in
> den Griff bekommen.

Ja, das ist wohl die beste Lösung! Bei einem Nachbarn darf mein Mann
auch auf das Grundstück, und so kann er einmal im Jahr mit der
Motorsense am Zaun entlang das ganze Unterholz bekämpfen und klein
halten.

Liebe Grüße

Waltraut

Waltraut Hummel

unread,
Jul 23, 2003, 2:15:42 PM7/23/03
to
Hallo Wolfgang!

Wolfgang Decker schrieb:


>>Bist Du sicher? Bei uns in Österreich besteht die Verpflichtung,
>>mindestens einmal jährlich zu mähen.


> Kannst du mir sagen, in welchem Gesetz oder welcher Verordnung diese
> Bestimmung enthalten ist?


Die Info stammte vor Jahren aus der Österreichischen
Siedlervereinszeitung. Die Bestimmung gilt aber nicht nur für
Kleingartensiedlungen, sondern generell.

Liebe Grüße

Waltraut

Pittschaft

unread,
Jul 30, 2003, 6:58:43 AM7/30/03
to
Hi,
guter Tipp! Leider kenne ich den Besitzer nicht. Auf dem Grundstück war
der noch nie! Auch die Behörden können wohl wenig tun. Ich habe zwar
Kontakt mit dem Ordnungsamt, da wollte eine Beamtin sich das ansehen und
Fotos machen. Ich glaube aber nicht das die schon hier war! Erst wenn der
Unrat öffentliche Flächen belegt, dann schreite das Amt ein. Ein kleiner
Steuerzahler wie ich bekommt keine Hilfe. Karl Marx hatte Recht mit
seiner These zu Staat und Vaterland! Na ja egal!
Vielleicht kann ich was durch das Ungeziefer bewirken. Ich denke da dort
Ruhe herrscht siedeln die Tiere sich an. Weiß nicht ob die ein
Nahrungsquelle dort haben.
das fremde Grundstück betreten kann ich nicht. Ist ja nicht mein
Eigentum. Selber mähen geht auch nicht, weil auch Bauschutt und Sandberge
aufgeschüttet sind!

viele Grüße
Axel

Achim Roepert

unread,
Jul 30, 2003, 7:08:00 AM7/30/03
to
Warum geniesst Du nicht einfach die Ruhe?
Wenn dort welche wohnen würden und die Kinder toben den ganzen Tag rum, dann
ärgerst Du Dich wahrscheinlich auch wieder.

Achim


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