darf man eigentlich mit einem Rasentraktor/Aufsitzmäher (max. 9,5 km/
h, 22 PS, 600cm3) ohne Nummernschild/Versicherung/Steuer auf einer
öffentlichen Strasse fahren? Natürlich nicht auf der Autobahn, sondern
nur die 1000m auf Nebenstrassen zwischen zwei Grundstücken innerhalb
einer Ortschaft. Darf das ggf. auch ein 12 jähriges Kind?
Martin
> darf man eigentlich mit einem Rasentraktor/Aufsitzmäher (max. 9,5 km/
> h, 22 PS, 600cm3) ohne Nummernschild/Versicherung/Steuer auf einer
> öffentlichen Strasse fahren? Natürlich nicht auf der Autobahn, sondern
> nur die 1000m auf Nebenstrassen zwischen zwei Grundstücken innerhalb
> einer Ortschaft.
Ich hab schon motorisierte Rollschuhe gesehen, für die man
Nummernschilder braucht.
> Darf das ggf. auch ein 12 jähriges Kind?
So ein Kind ist wahrscheinlich die einzige Rettung der Aktion, weil das
für gar nichts haftet - auch nicht seine Eltern. D.h. Kind kann die
ganze Gegend in Klump fahren, die Eltern müssen nur glaubhaft machen,
dass sie das nicht erlaubt haben und sind aus dem Schneider. Da braucht
man keine Versicherung zu. Nur einen leichtgläubigen Richter. Wobei der
die Eltern dann doch vielleicht wegen grober Fahrlässigkeit
(Nichtbeaufsichtigung des Rasentraktors) verdonnert. Also dann doch
Haftpflichtversicherung, wenn die bereit ist, dafür zu haften.
Ina
--
Es wächst!
http://www.koys.de/Gemuese-Abenteuer/
> darf man eigentlich mit einem Rasentraktor/Aufsitzmäher (max.
> 9,5 km/h, 22 PS, 600cm3) ohne Nummernschild/Versicherung/Steuer
> auf einer öffentlichen Strasse fahren?
Schade, wenn das Teil nur max. 6 km/h "schnell" wäre, dürftest du. Bei
9,5 km/h ist es leider nicht erlaubt.
Gruß
Michael
Zulassungsfrei wäre bis 6 km/h.
Sonst hilft schieben, ein Gabelhubwagen oder ein Hänger.
Gruß, ralf.
> So ein Kind ist wahrscheinlich die einzige Rettung der Aktion, weil das
> für gar nichts haftet - auch nicht seine Eltern. D.h. Kind kann die
> ganze Gegend in Klump fahren, die Eltern müssen nur glaubhaft machen,
> dass sie das nicht erlaubt haben und sind aus dem Schneider. Da braucht
Meiner Meinung nach ein weitverbreiteter und gefährlicher Irrglaube.
PR
Hallo
ich darf z.B. mit einem Agria mit einem Anhänger fahren. Man sitzt
dabei auf dem Anhänger und dieser verfügt über einen Akku, eine Hupe,
Blinker, Front und Rücklicht. (kein Bremslicht). Früher hatte ich einen
Fahrzeugschein, musste mit dem Ding zum TÜV, hatte ein
Motorrad-Kennzeichen und musste Steuer und Versicherung zahlen. Vor
etlichen Jahren hat sich was geändert, es gibt kein Nummernschild, keine
Steuer, keinen TÜV usw. An Deiner Stelle würde ich da einfach bei der
Behörde nachfragen. Mir wäre wichtig, das zu wissen - falls mal was
passiert.....
Darf das ggf. auch ein 12 jähriges Kind?
Ganz bestimmt nicht.
w.
>> darf man eigentlich mit einem Rasentraktor/Aufsitzmäher (max. 9,5 km/
>> h, 22 PS, 600cm3) ohne Nummernschild/Versicherung/Steuer auf einer
>> öffentlichen Strasse fahren? Natürlich nicht auf der Autobahn, sondern
>> nur die 1000m auf Nebenstrassen zwischen zwei Grundstücken innerhalb
>> einer Ortschaft. Darf das ggf. auch ein 12 jähriges Kind?
>
>
>Zulassungsfrei wäre bis 6 km/h.
nicht ganz: da es sich vermutlich um eine selbstfahrende
Arbeitsmaschine handelt, ist diese unabhängig von der Geschwindigkeit
zulassungsfrei. (§3, Absatz 2 Nr. 1 a FZV)
_Aber_: bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
20 km/h ist so ein Gerät Kennzeichenpflichtig. (§4 (2) Nr. 1 FZV)
In jedem Fall muss so ein Kraftfahrzeug (über 6 km/h) eine
Betriebserlaubnis haben und den Vorschriften der StVZO und der StVO
entsprechen.
> ich darf z.B. mit einem Agria mit einem Anhänger fahren. Man sitzt dabei
> auf dem Anhänger und dieser verfügt über einen Akku, eine Hupe,
[ ... ]
> Vor
> etlichen Jahren hat sich was geändert, es gibt kein Nummernschild, keine
> Steuer, keinen TÜV usw.
Hast du hierzu Bestimmungen /Verordnungen zur Hand?
Sorry falls langsam OT,
Mirko
Die Eltern haften natürlich nie für Verschulden ihres Kindes, sondern
nur für eigenes z.B. aus Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Aber
im Normalfall werden die Eltern dennoch zahlen - bei unter 7jährigen
um eine gute Nachbarschaft zu erhalten (viele
Haftpflichtversicherungen haben deshalb auch eine Klausel um ohne
Rechtspflicht doch zum Geld zu kommen) und bei Älteren im
Haftungsfall, damit sich die Schulden des Kindes nicht bis zum 18ten
Lebensjahr weiter anhäufen. Aus meiner Sicht wären eine
Pflichtversicherung für unter 7jährige und eine "Gefährdungshaftung"
angebracht - damit bliebe man nicht mehr auf seinem Schaden sitzen,
wenn die Nachbarskinder die Scheune anstecken oder das Auto
zerkratzen.
Grusz,
Dirk
>>>> So ein Kind ist wahrscheinlich die einzige Rettung der Aktion, weil
>>>> das für gar nichts haftet - auch nicht seine Eltern. D.h. Kind kann
>>>> die ganze Gegend in Klump fahren, die Eltern müssen nur glaubhaft
>>>> machen, dass sie das nicht erlaubt haben und sind aus dem Schneider.
>>>> Da braucht
>>> Meiner Meinung nach ein weitverbreiteter und gefährlicher Irrglaube.
>> http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-2.html
> Kinder unter 7 Jahre (im fließenden Verkehr 10 Jahre) haften nicht,
> darüber bei entsprechender Reife schon. (Das steht auch auf der
> genannten Seite). Bei einem 12jährigen würde ich in diesem Fall von
> ausreichender Reife ausgehen.
Ja, du, und vielleicht auch zu Recht. Aber das ist und bleibt
Ansichtssache mit Verlass auf nix.
> Die Eltern haften natürlich nie für Verschulden ihres Kindes, sondern
> nur für eigenes z.B. aus Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Aber
> im Normalfall werden die Eltern dennoch zahlen - bei unter 7jährigen
> um eine gute Nachbarschaft zu erhalten
Genau. Aber müssen müssen sie nicht.
Leider nicht - sorry. Mit dem Verwaltungszeugs hatte ich damals nichts
zu tun. Ich mag Behörden auch nicht sonderlich aber würde in dem Fall
dort persönlich nachfragen. Im Fall des Falles kann man sich auf die
Auskünfte stützen.
Nebenbei: es war eine große Freude, dass ich einmal im Januar 14km
zum TÜV im Nachbarort fahren musste. Stell Dir das mal bildlich vor: ca
20cm Neuschnee in der Nacht und durch einsetzendes Tauwetter nun
endloser Schneematsch auf der gut befahrenen Kreisstraße. Bei
stürmischem Wetter - so knapp über Null Grad - tuckere ich mit dem Agria
und dem, nach allen Seiten offenen Anhänger los. Wenige Hundert Meter
und schon sorgte der erste LKW für eine Matschlawine. Als ich dann
völlig durchnässt und dreckig von Schnee-Salz-Dreck-Matsch beim TÜV
ankam (pünktlich!), sah der mich wie eine Erscheinung an. Dann kratzte
er sich am Kopf und machte dumme Sprüche, von wegen, was er denn an
einem "Rasenmäher" testen sollte. Grmbl.... Mein Angebot, ihm bei der
Frage zu helfen wenn er dafür mindestens auf die Hälfte der Gebühren
verzichten würde, lehnte er ab. Ich musste also noch aus vollem Tempo
(11,5 kmh wenn ich mich nicht irre) zuerst mit der Fußbremse des
Anhängers stoppen, dann die Handbremse anziehen (der Agria zieht den
Wagen auch mit mir drauf und blockierten Rädern munter weiter) und die
Beleuchtung vorführen. Dann gabs (ausnahmsweise wie er meinte und wegen
des "Härtefalls") einen kleinen Obstler und ich durfte wieder zurück auf
die Piste.
(4 Tage war ich danach krank - aber nicht wegen des Obstlers)
w.
> Leider nicht - sorry. Mit dem Verwaltungszeugs hatte ich damals nichts zu
> tun.
kann ich mir bei deutscher Gründlichkeit kaum vorstellen, dass was mit Motor
getrieben, auf der Strasse ohne Kennzeichen auskommt.
Aber vielleicht kam über Berlin ein Erleuchtung.
> Nebenbei: es war eine große Freude, dass ich einmal im Januar 14km zum
> TÜV im Nachbarort fahren musste. Stell Dir das mal bildlich vor: ca 20cm
> Neuschnee in der Nacht und durch einsetzendes Tauwetter nun
Kann ich mir leibhaftig vorstellen ...
> verzichten würde, lehnte er ab. Ich musste also noch aus vollem Tempo
> (11,5 kmh wenn ich mich nicht irre) zuerst mit der Fußbremse des Anhängers
> stoppen, dann die Handbremse anziehen (der Agria zieht den
Warndreieck dabei gehabt ... ?! ;-))
Mirko
>>Schade, wenn das Teil nur max. 6 km/h "schnell" wäre, dürftest du. Bei
>>9,5 km/h ist es leider nicht erlaubt.
>>
>Nachtrag: Der Rasentraktor wird wahrscheinlich als selbstfahrende
>Arbeitsmaschine eingestuft. Soweit ich weiß, muss anstelle eines
>Kennzeichens auch noch ein Schild mit Name und Anschrift angebracht
>werden.
ja, siehe §4 Abs. 4, und die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis
nicht zu vergessen...
>Das Finanzamt will bei solchen Sachen auch noch mitreden.
Steuer ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich verstehe §3 Nr. 1 des
KraftStG so, dass die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen grundsätzlich
(in jedem Fall aber die nicht Kennzeichenpflichtigen) nicht der
Steuerpflicht unterliegen?!
> darf man eigentlich mit einem Rasentraktor/Aufsitzmäher (max. 9,5 km/
> h, 22 PS, 600cm3) ohne Nummernschild/Versicherung/Steuer auf einer
> öffentlichen Strasse fahren?
Wächst da denn Rasen?
Holger
Du hast den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.
Grundsätzlich haftet jeder nur für den Mist, den er selber zu
verantworten hat.
Richtig ist, dass Kinder unter 7 deliktunfähig sind. Bauen sie Mist,
haften sie nicht.
Die Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzten.
Mit 12 ist en Kind bedingt deliktfähig. das heißt, kann man ihm
nachweisen, dass es durchaus die Verantwortung hätte erkennen können,
dann muss es haften und löhnen.
Es haftete dann aber nur im Rahmen des Taschengeldes - ob das viel nützt?
--
Grüße Laurent Wirmer
This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Kuck an.
> Grundsätzlich haftet jeder nur für den Mist, den er selber zu
> verantworten hat.
> Richtig ist, dass Kinder unter 7 deliktunfähig sind. Bauen sie Mist,
> haften sie nicht.
> Die Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzten.
> Mit 12 ist en Kind bedingt deliktfähig. das heißt, kann man ihm
> nachweisen, dass es durchaus die Verantwortung hätte erkennen können,
> dann muss es haften und löhnen.
<loriot>Ach!</loriot> Die theoretische Möglichkeit, dem Kind vorherige
Erkenntnis nachweisen zu können (du kennst das Wort vom Gericht und der
Hohen See?), ist in deiner Welt schon Rechtssicherheit? Prima. Und dann
zeig mir noch die Stelle, an der du meinen Unverstand festmachen kannst.
Na klar, irgend einen Grund muss es doch haben, dass Raser fast nur auf
öffentlichen Straßen von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden ....
Gruß, Ralf.
Servus,
da schau:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php
Wir haben auch einen Einachsschlepper, wo man auf dem Anhaenger sitzt
und den Schlepper mit zwei Holmen lenkt.
Das Ding ist Zulassungs, Versicherungs und Steuerfrei. obwohl 12PS und
>1000Kg Zuladung und 20KMH.
Fuehrerscheinfrei war bisher auch, wenn der Fahren imho 16j. war.
Nun gibt es aber eine Fuehrerscheinklasse für selbstfahrende
Arbeitsmaschienen...
Schoenen Gruß Schorsch...gepostet ueber googel, sorry...
>> Schade, wenn das Teil nur max. 6 km/h "schnell" wäre, dürftest du.
>> Bei 9,5 km/h ist es leider nicht erlaubt.
>>
> Die tatsächlich fahrbare Geschwindigkeit spielt keine so sehr
> wichtige Rolle, entscheidend ist vielmehr die Geschwindigkeit "der
> Bauart nach". Man braucht eine Bauartbeschreibung des Herstellers,
> in der irgendwas wie "max. 6 km/h" steht und ein weißes rundes
> Schild mit der Aufschift "6 km".
> Der TÜV kann glaube ich auch eine solche Bescheinigung auasstellen;
> kann aber sein, dass das teuer wird, weil dazu eine Drosselung auf
> diese 6 km/h vorgenommen wird.
Der TÜV prüft nur, er drosselt nicht.
Die Drosselung muss aber so geschehen, dass sie nicht mit einfachen
Einstellungen zurückzunehmen ist.
Von einem gedrosselten Traktor weiss ich, dass im Getriebe die
Schaltkulisse durch ein einfaches Blech für die höheren Gänge gesperrt
war. Im Grunde auch leicht zurückzunehmen, da der Deckel mit
Schalthebel nur per lösen von 4 Schrauben abnehmbar war.
Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Den Spruch von der hohen See und Gericht kenne ich. Das bedeutet aber
nicht, dass zivilrechtliche Prozesse grundsätzlich Lotteriespiele
sind, Die könnte man nämlich dann durch Würfelspiele ersetzen.
> >>>> So ein Kind ist wahrscheinlich die einzige Rettung der Aktion, weil
> >>>> das für gar nichts haftet - auch nicht seine Eltern.
Die theoretische Möglichkeit, dass zivilrechtliche Prozesse vom
Geschädigten verloren werden, ist also in Deiner Welt
Rechtssicherheit?
Ahja
>>>>>> So ein Kind ist wahrscheinlich die einzige Rettung der Aktion, weil
>>>>>> das für gar nichts haftet - auch nicht seine Eltern.
>
> Die theoretische Möglichkeit, dass zivilrechtliche Prozesse vom
> Geschädigten verloren werden, ist also in Deiner Welt
> Rechtssicherheit?
Nein, es ist default. Wenn einer beweisen kann, dass das Kind verständig
war, wird es haften. Kann er das nicht beweisen, gilt Nichthaftung. Und
jetzt beweise mal.
Zivilrechtliche Grundlage: der Jurist nimmt immer die Katastrophe als
Regelfall an.
> Zivilrechtliche Grundlage: der Jurist nimmt immer die Katastrophe als
> Regelfall an.
Man bist Du negativ drauf.
Normalerweise läuft so etwas doch völlig unspektakulär ab:
Das Kind richtet Sachschaden an, die Eltern melden es der PHV und gut
is. Ist die PHV der meinung, sie könne Regress fordern, wird sie das
schon tun.
> Man bist Du negativ drauf.
> Normalerweise läuft so etwas doch völlig unspektakulär ab:
> Das Kind richtet Sachschaden an, die Eltern melden es der PHV und gut
> is. Ist die PHV der meinung, sie könne Regress fordern, wird sie das
> schon tun.
Oder auch nicht:
Kind (6) wirft Nachbars (meine) Heckscheibe ein, Eltern melden es der
PHV, die PHV !berät! die Eltern und behauptet, die Aufsichtpflicht wäre
erfüllt gewesen und will nicht zahlen. Örtlichkeit, Aufenthalt der
Eltern, Aussage des befassten Polizisten sprechen gegen die Version:
"Aufsichtspflicht erfüllt". Damit konfrontiert, dass anhand dieser
Tatsachen ein Richter diese Sache entscheiden wird, kommt die PHV als
nächstes auf die Idee, die Teilkasko des Geschädigten mit der Sache zu
belasten und nur den Selbstbehalt Teilkasko zu bezahlen....
Soviel zu unspektkulär....
> Die Eltern haften natürlich nie für Verschulden ihres Kindes, sondern
> nur für eigenes z.B. aus Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Aber
> im Normalfall werden die Eltern dennoch zahlen - bei unter 7jährigen
> um eine gute Nachbarschaft zu erhalten (viele
> Haftpflichtversicherungen haben deshalb auch eine Klausel um ohne
> Rechtspflicht doch zum Geld zu kommen) und bei Älteren im
> Haftungsfall, damit sich die Schulden des Kindes nicht bis zum 18ten
> Lebensjahr weiter anhäufen. Aus meiner Sicht wären eine
> Pflichtversicherung für unter 7jährige und eine "Gefährdungshaftung"
> angebracht - damit bliebe man nicht mehr auf seinem Schaden sitzen,
> wenn die Nachbarskinder die Scheune anstecken oder das Auto
> zerkratzen.
Noch potentiell gefährlicher: Parkplätze in buchstäblich
"Steinwurfentfernung" zu Schulen oder Kindergärten. ;)
Allerdings ist in den üblichen PHV-Verträgen die Haftung in Fällen von
"Entfall der Prüfung der Deliktfähigkeit" i.d.R. beschränkt und
beinhaltet eine Selbstbeteiligung.
Trotzdem sollte man imho die 5€/a für dieses Tarifmerkmal dem
nachbarschaftlichen Frieden spendieren.
bye
Jupp, das ist eben Gesetz. Der Fehler liegt laut PHV beim Kind,
welches eben <7 ist. Pech für den Geschädigten.
> Örtlichkeit, Aufenthalt der
> Eltern, Aussage des befassten Polizisten sprechen gegen die Version:
> "Aufsichtspflicht erfüllt". Damit konfrontiert, dass anhand dieser
> Tatsachen ein Richter diese Sache entscheiden wird, kommt die PHV als
> nächstes auf die Idee, die Teilkasko des Geschädigten mit der Sache zu
> belasten und nur den Selbstbehalt Teilkasko zu bezahlen....
Polizisten sind keine Juristen und ihre Aufgabe ist, zu ermitteln.
Schlüsse ziehen nur Fernsehkommissare.
Schlüsse ziehen Richter
> Soviel zu unspektkulär....
Zum einen schrieb ich- im Normalfall. Das impliziert, dass es
Ausnahmen gibt.
Das andere ist das Verhalten der Versicherung. da gibt es solche und
solche. Bislang hatte ich welche, die immer anstandslos zahlten.
Es gibt auch andere. In eurem Fall würde ich vermuten, dass die PHV
durch die neuen Erkenntnisse zum Schluss kommt, dass ihr Prozessrisiko
gestiegen ist und versucht, mit einem Vergleichsangebot aus der Sache
möglichst billig zu kommen. Aus Sicht des Geschädigten ist es
allerdings strengenommen doch auch wurscht, wer den Schaden zahlt. Und
wenn die Teilkasko halt zahlt und die PHV die Selbstbeteiligung, ist
unterm Strich der Schaden des Geschädigten erledigt. Natürlich bleibt
das Restrisiko einer TK Kündigung, aber wenn dieser Fall eintritt,
dann kann man immer noch weiterüberlegen.
Ganz schlaue Eltern schließen eine PHV mit Einredeverzicht ab. In
diesem Fall zahlt die PHV, auch wenn sie es nicht müsste, weil die
Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzten und das Kind<7.
Schon klar, nur Kaffeekränzchen in 50m Entfernung auf der anderen
Hausseite eines Reihenhauses, die Ansage bei der Polizei: "Tja, die
Kinder haben halt Steinewerfen (zwischen parkenden Autos auf einem
Privatgrundstück gegenüber) gespielt"
spricht halt nicht für "Aufsichtspflicht für 4 Kindern <7 wahrgenommen".
> möglichst billig zu kommen. Aus Sicht des Geschädigten ist es
> allerdings strengenommen doch auch wurscht, wer den Schaden zahlt. Und
> wenn die Teilkasko halt zahlt und die PHV die Selbstbeteiligung, ist
> unterm Strich der Schaden des Geschädigten erledigt. Natürlich bleibt
> das Restrisiko einer TK Kündigung, aber wenn dieser Fall eintritt,
> dann kann man immer noch weiterüberlegen.
Sie haben das am Ende voll bezahlt. Prinzipiell gebe ich Dir recht, dass
es egal wäre, nur war Kompromisbereitschaft nach dem Auftakt dann nicht
mehr unsere Stärke.
>
> Ganz schlaue Eltern schließen eine PHV mit Einredeverzicht ab. In
> diesem Fall zahlt die PHV, auch wenn sie es nicht müsste, weil die
> Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzten und das Kind<7.
Habe ich für meine damals grad frischen Kinder dann auch gemacht.
Lars Wilhelm schrieb:
> Jupp, das ist eben Gesetz. Der Fehler liegt laut PHV beim Kind,
> welches eben <7 ist. Pech für den Geschädigten.
Schon klar, wenn man das Pferd von der flaschen Seite aufzäumt, kann das
leicht daneben gehen.
Was hat die PHV des Kindes damit zu tun, dass derjenige, der ein Gerät
hat mit dem Blödsinn gemacht werden kann, die Sicherungspflicht
verletzt, oder, wie es Anfangs des Threads empfohlen wurde, das Kind
beauftragt das Gerät zu betreiben?
Im Fall des Aufsitzrasenmähers ist doch eigentlich ganz klar wer da
haftet und in Regress zu nehmen ist.
Gruß
Werner B.
--
Die riesige deutschsprachige Riesenkuerbisseite
"Wenn groß nicht groß genug ist"
http://www.riesenkuerbis.org/index.html
Du weißt doch selber wie das ist mit so Diskussionen, oder?
Alleine im Nachbarfred wurde von nem Hybridfahrzeug hin zu FA
Problemen gewechselt.
> Im Fall des Aufsitzrasenmähers ist doch eigentlich ganz klar wer da
> haftet und in Regress zu nehmen ist.
Nö
>> Zivilrechtliche Grundlage: der Jurist nimmt immer die Katastrophe als
>> Regelfall an.
>
> Man bist Du negativ drauf.
Ich zitiere nur meinen Prof.
> Polizisten sind keine Juristen und ihre Aufgabe ist, zu ermitteln.
In der Tat. Da erstattet man Anzeige mit dem richtigen Paragraphen,
Polizist "korrigiert" und schreibt anderen auf, dem das Wort "Blödsinn"
auf der Stirn steht, Staatsanwalt stellt Verfahren wegen diesem ein und
ermittelt weiter mit dem richtigen Paragraphen, nach dem die Anklage
dann auch erhoben wird.
Korrekt :)
Nein, im allgemeinen bin ich ein sehr toleranter Mensch, habe aber mit
uniformierten Polizisten ausschließlich Negativerfahrung, was deren
Qualifikation betrifft.
Beispiel a)
Blitzeis, Miniauffahrunfall, Polizei kommt ein paar Sekunden nach mir
am Ort des Geschehens an.
Alles geklärt, alles will i die Autos einsteigen, da rutscht eine Frau
aus und knallt mit den Kopf voll auf den Asphalt.
Die netten Dame und Herren in grün hindern mich an der ersten Hilfe,
mit dem Argument, der krankenwagen käme gleich.
Damals war ich mit 18 zu wenig selbstbewusst um richtig zu reagieren.
Beispiel b)
Sehr unschöne erlebnisse im Rahmen einer angeblichen Unfallflucht. Das
fängt mit illigalen aber stümperhaften Ermittlungsmethoden an und
hört bei Nichtaufklären über Rechte nicht auf.
Gruß