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[F:]fällt das Fotografieren von Teilen eines Schaufensters unter das Urheberrecht?

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Hans-Jörg Wimmer

unread,
Feb 13, 2005, 9:48:06 AM2/13/05
to
Hallo zusammen,

ich hatte diese Wochen eine Diskussion mit einem
Fotografen, dem ich ein Bild von mir zeigte.

Das Bild zeigt die Hälfte des Gesichts-Profils einer Frau
mit einer Chanel-Brille auf.

Das Profil wurde oben und unten spiegelbildlich in ein
großes Bild eingesetzt, so daß es aussieht, als würden
sich die beiden Gesichter entgegen sehen.

Das Gesichts-Profil der Frau stammt vom Teil
eines Werbeplakats, das in einem Schaufenster mit
Brillen von Chanel ausgestellt war und von mir fotografiert
wurde.

Das Bild wurde in viele verschiedene Rechtecke durch
ca. 3 Milimeter breite Linien unterteilt und das Gesichts-Profil
wurde monochrom umgefärbt.

Der Fotograf meinte, das Gesichts-Profil unterliege dem
Urheberrecht der abgebildeten Frau (Model) dem Fotografen
der das Bild fotografiert habe oder der Fa. Chanel.

Ich hingegen bin der Meinung, daß das Bild in dem Schaufenster
von mir von der Straße aus, also von öffentlichem Grund aus
fotografiert wurde, dadurch auch öffentlich gemacht wurde und
keinem Urheberrecht unterliegt.

Wie sind Eure Meinungen dazu.

Gruß
Hans-Jörg


Hans Harms

unread,
Feb 13, 2005, 12:05:51 PM2/13/05
to

"Hans-Jörg Wimmer" schrieb ...

> Ich hingegen bin der Meinung, daß das Bild in dem Schaufenster
> von mir von der Straße aus, also von öffentlichem Grund aus
> fotografiert wurde, dadurch auch öffentlich gemacht wurde und
> keinem Urheberrecht unterliegt.
>

Moin!
Hier hat es , vor einigen Jahren bereits, einmal ein ähnliche Diskussion
gegeben.
Da hat, so meine ich mich erinnern zu können, der Besitzer eines Laden einem
Fotografen untersagt, in sein Schaufenster hinein zu fotografieren.
Offensichtlich beginnt schon hier der Schutz des Urhebers?!

mfg hans


Nek. Oggo

unread,
Feb 14, 2005, 5:07:20 AM2/14/05
to
Hans-Jörg Wimmer <in...@foto-grafiks.de> schrieb:

> von mir von der Straße aus, also von öffentlichem Grund aus
> fotografiert wurde, dadurch auch öffentlich gemacht wurde und
> keinem Urheberrecht unterliegt.
>
> Wie sind Eure Meinungen dazu.

Eigentlich ganz einfach, Du hast das Foto eines anderen reproduziert, um
dieses nun zu veröffentlichen, benötigst Du die Zustimmung des Urhebers.

Deiner Logik folgend, könnte man sonst beliebige Werke Dritter ohne deren
Zustimmung reproduzieren und veröffentlichen, z.B. auch solche von Deiner HP
einfach abknipsen (Lustig, dass gerade Du auf Deiner HP ständig auf Deine
Urheberrechte hinweist).


Grüße
Nek.

Klaus Jurenz

unread,
Feb 14, 2005, 5:18:09 AM2/14/05
to
Hans Harms wrote:

> Da hat, so meine ich mich erinnern zu können, der Besitzer eines Laden
> einem Fotografen untersagt, in sein Schaufenster hinein zu fotografieren.
> Offensichtlich beginnt schon hier der Schutz des Urhebers?!

Man fragt sich, wieso das dann nicht korrekterweise *richtig* fortgesetzt
wird!
Soll heissen: Es darf gar nichts mehr fotografiert werden.
Häuser in der öffentlichkeit dürfen nicht mehr fotografiert werden, weil der
Architekt/Bauherr das Urheberrecht auf das Gebäude hat.
Parkplätze fallen auch unter die Architekt/Bauherrenklausel Standbilder in
der Öffentlichkeit unterliegen dem Staat im Urheberrecht. Der Fotograf muss
in diesem Fall eine Fotogebühr (50cent/Standbild) an den Staat abführen.
In der eigenen Wohnung müssen alle Geräte entfernt oder der Hersteller um
Erlaubnis gefragt werden, dessen Geräte auf dem Bild erscheinen sollen.
Ebenfalls muss zum Einzug in die eigene Wohnung/Haus vom Urheber der
Wohnung/Haus (Bauherr/Architekt) eine Fotoerlaubnis für 350Euro erworben
werden.
Tapeten dürfen nicht fotografiert werden -> Muster unterliegt dem
Urheberrecht.
Personen dürfen nur nach Einwilligung abgelichtet werden und dann nur nackt,
da auf der Kleidung vom Hersteller ein grosser schöpferischer Wert liegt,
der nicht durch Fotografien abgelichtet werden darf - ausser man hat für
jedes einzelne Kleidungsstück die Erlaubnis.
Auch das fotografieren von Lebensmittel ist nur gegen Erlaubnis möglich, da
Wiesenhof-Hähnchen in einem schöpferischen Prozess nur so ihr leckeres
aussehen erlangen. Bauern müssen gefragt werden, ob ihre
Kartoffeln...............
[Nach belieben fortsetzen]

--
Klaus Jurenz
"völlig merkbefreiter Oberwappler"
(Ernannt durch Heinz Blüml am 28.08.2004
in MID: 41301532...@news.chello.at )

Martin D. Bartsch

unread,
Feb 14, 2005, 4:46:21 AM2/14/05
to
On Sun, 13 Feb 2005 15:48:06 +0100, "Hans-Jörg Wimmer"
<in...@foto-grafiks.de> wrote:

>Ich hingegen bin der Meinung, daß das Bild in dem Schaufenster
>von mir von der Straße aus, also von öffentlichem Grund aus
>fotografiert wurde, dadurch auch öffentlich gemacht wurde und
>keinem Urheberrecht unterliegt.

Ich denke, das das Urheberrecht auch dann bestehen bleibt, wenn man
das Werk durch ein Fenster abfotografiert. Die öffentliche
Zurschaustellung beinhaltet nicht das Einverständnis zur Reproduktion.

Bernd Laengerich

unread,
Feb 14, 2005, 11:00:22 AM2/14/05
to
Helmut Gaishauser wrote:

> Polizei vorbei. --> google mal nach "Paris + Stativ" in dieser NG.

*Notier* Stativ nicht vergessen :-)

> Und weil ein Stativ profesionell aussieht, ist das mal vorsorglich
> verboten.

Klar. Klingt logisch :-)

Da scheinen die französischen Gendarmen ziemlich professionell zu
arbeiten, wenn eine Pocketkamera auf Stativ professionell, eine
Mittelformatkamera aus der Hand aber unprofessionell ist.

S,CNR!
Bernd

Helmut Gaishauser

unread,
Feb 14, 2005, 8:45:53 AM2/14/05
to
Bernd Laengerich <Bernd.La...@web.de> schrub am 14 Feb 2005:

> Helmut Gaishauser wrote:
>
>> Ist in Paris defacto so.
>
> *Notier* Paris meiden bzw. Kamera zu Hause lassen...
>
D.h. natürlich nicht, dass Du als Privatmann in Paris nicht
fotografieren darfst. Allerdings gibt es schon mal Probleme, wenn Du
mti einem Stativ fotografieren willst. --> Da kommt schon mal die

Polizei vorbei. --> google mal nach "Paris + Stativ" in dieser NG.

Es geht primär um die Veröffentlichung in Bildbänden, Kalendern u.ä.

Und weil ein Stativ profesionell aussieht, ist das mal vorsorglich
verboten.

Ansonst: Paris zu meiden ist ein großér Fehler, nicht nur als Fotograf.
Und das will was heißen, dass ich das sage. Ich war Frankreich i.A und
Paris im Speziellen gegenüber immer sehr negativ eingestellt.

--
/"\ ASCII Ribbon Campaign
\ /
X No HTML in cheers
/ \ email & news hELMUT

Nek. Oggo

unread,
Feb 14, 2005, 10:48:36 AM2/14/05
to

Hans-Jörg Wimmer schrieb:

> Hallo Nek.,
> es ist schade, daß in dieser NG nicht wertefrei oder ohne
> Anschuldigung diskutiert werden kann.

Nochmal vielleicht wird es dann deutlicher:

Du schriebst:

"Das Gesichts-Profil der Frau stammt vom Teil
eines Werbeplakats, das in einem Schaufenster mit
Brillen von Chanel ausgestellt war und von mir fotografiert
wurde."

D.h. Du hast ein Foto abfotografiert und dieses steht unter dem Schutz des
Urheberrechtes, nicht das Schaufenster.

Der Hinweis auf Deine HP diente lediglich der Verdeutlichung der Sachlage.
Also, stelle Dir mal vor, dass ich einen Monitor im Schaufenster eines
Geschäftes abfotografiere, auf dem eines Deiner Fotos auf Deiner HP zu sehen
ist und ich veröffenliche dieses Foto dann nachbearbeitet evtl. gegen Geld.
Ich glaube nicht, dass Du das i.O. finden würdest, wenn ich mir nicht vorher
Deine Einwilligung abgeholt hätte, schließlich weist Du bei Deinen Bildern
sehr deutlich darauf hin. Und ob ich das Fotoabfotografiere oder direkt per
copy&paste von der HP kopiere macht keinen Unterschied. Warum also möchtest
Du also mit zweierlei Maß messen...

> Diese Diskussion hatte ich auch schon mit meinem Anwalt und der sagte
> mir, daß es in diesem speziellen Fall keine eindeutigen Urteile
> gibt.

Er wird doch aber sicher wissen, dass das Urheberrecht an einem Foto nicht
dadurch verloren geht, dass es öffentlich ausgestellt wird.


> Diese Diskussion führte ich auch schon mit der Marketing-
> abteilung der Heidelberger Druckmaschinen AG.
>
> Dort wurde mir die eindeutige Auskunft gegeben, daß ich z.B. das
> urheberrechtsgeschützte Gebäude der Print Media Akademie von
> aussen und von aussen hinein fotografieren könne solange ich wolle,
> solange ich nicht innen fotografiere könne das Niemand verbieten.

In D. mag das so zutreffen, wenn Du aber ein _Foto_ eines anderen der das
Gebäude der Print Media Akademie von aussen und von aussen hinein
fotografiert zeigt, abfotografierst, greift wiederum das Urheberrecht.

> Wo genau liegt nun der Unterschied zwischen dem Schaufenster
> der Print-Media-Akadmie und der eines Brillengeschäftes.

S.o. es geht nicht um das Schaufenster, sondern um das Bild darin, welches
Du abfotografiert hast.

> Beim Besuch in dem Geschäft heute wurde mir gesagt, daß der Urheber
> nicht rauszufinden wären, da das Bild über mehrere Vertriebe im
> In- und Ausland und über mehrere Firmen verteilt wird.
>

Deshalb hat es aber trotzdem einen...


Grüße
Nek.

Hans-Jörg Wimmer

unread,
Feb 14, 2005, 8:49:42 AM2/14/05
to
> Deiner Logik folgend, könnte man sonst beliebige Werke Dritter ohne deren
> Zustimmung reproduzieren und veröffentlichen, z.B. auch solche von Deiner
HP
> einfach abknipsen (Lustig, dass gerade Du auf Deiner HP ständig auf Deine
> Urheberrechte hinweist).

Hallo Nek.,


es ist schade, daß in dieser NG nicht wertefrei oder ohne
Anschuldigung diskutiert werden kann.

Diese Diskussion hatte ich auch schon mit meinem Anwalt und der sagte


mir, daß es in diesem speziellen Fall keine eindeutigen Urteile
gibt.

Diese Diskussion führte ich auch schon mit der Marketing-


abteilung der Heidelberger Druckmaschinen AG.

Dort wurde mir die eindeutige Auskunft gegeben, daß ich z.B. das
urheberrechtsgeschützte Gebäude der Print Media Akademie von
aussen und von aussen hinein fotografieren könne solange ich wolle,
solange ich nicht innen fotografiere könne das Niemand verbieten.

Wo genau liegt nun der Unterschied zwischen dem Schaufenster


der Print-Media-Akadmie und der eines Brillengeschäftes.

Beim Besuch in dem Geschäft heute wurde mir gesagt, daß der Urheber


nicht rauszufinden wären, da das Bild über mehrere Vertriebe im
In- und Ausland und über mehrere Firmen verteilt wird.

Gruß
Hans-Jörg Wimmer

helge ogan

unread,
Feb 14, 2005, 11:00:13 AM2/14/05
to
"Hans-Jörg Wimmer" <in...@foto-grafiks.de> schrieb:

>es ist schade, daß in dieser NG nicht wertefrei oder ohne
>Anschuldigung diskutiert werden kann.

Naja, interessant ist es ja schon, was er da sagt - oder?

>Diese Diskussion hatte ich auch schon mit meinem Anwalt und der sagte
>mir, daß es in diesem speziellen Fall keine eindeutigen Urteile
>gibt.

In deinem Fall dürfte die Frage zu klären sein, inwieweit deine
Fotografie eine Schaffenstiefe besitzt. Wenn du bloß reproduzierst
verletzt du Urheberrecht - und dabei ist es egal woher du
reproduzierst.

>Diese Diskussion führte ich auch schon mit der Marketing-
>abteilung der Heidelberger Druckmaschinen AG.
>
>Dort wurde mir die eindeutige Auskunft gegeben, daß ich z.B. das
>urheberrechtsgeschützte Gebäude der Print Media Akademie von
>aussen und von aussen hinein fotografieren könne solange ich wolle,

>solange ich nicht innen fotografiere könne das niemand verbieten.

Das stimmt. Abbildungen dauerhaft öffentlicher Bau- und Kunstwerke ist
nicht urheberrechtlich beschränkt. Aber in deinem Fall fotografierst
du ja auch kein Haus...

>Wo genau liegt nun der Unterschied zwischen dem Schaufenster
>der Print-Media-Akadmie und der eines Brillengeschäftes.

Ohne jetzt dein Bild gesehen zu haben - im einen Fall reproduzierst du
eine Fotografie. Im anderen Fall fotografierst du ein Gebäude von
öffentlichem Grund aus.

Details findest du bei http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
und http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhwahrng/ und
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kunsturhg/

>Beim Besuch in dem Geschäft heute wurde mir gesagt, daß der Urheber
>nicht rauszufinden wären, da das Bild über mehrere Vertriebe im
>In- und Ausland und über mehrere Firmen verteilt wird.

...was eigentlich nur bedeutet, dass du gleich von mehreren Stellen
erfahren kannst, wer der Urheber ist :)

helge

Bernd Laengerich

unread,
Feb 14, 2005, 8:36:36 AM2/14/05
to
Helmut Gaishauser wrote:

> Ist in Paris defacto so.

*Notier* Paris meiden bzw. Kamera zu Hause lassen...

Bernd

Manfred Grebler

unread,
Feb 14, 2005, 11:28:03 AM2/14/05
to
Helmut Gaishauser wrote:
> [Paris]

> Es geht primär um die Veröffentlichung in Bildbänden, Kalendern u.ä.

Habe da letztens mal einen Artikel eines entsprechenden Profi-Fotografen
im Web gelesen. (Weiß aber nicht mehr wo!)
Das Hauptproblem ist wohl das "Fotografieren", woran man gerne gehindert
wird. Also muß man eben "heimlich" fotografieren, aus freier Hand etc.
Wenn die Bilder mal im Kasten sind, kräht wohl kein Hahn mehr danach,
wenn sie dann auch in Kalendern und Bildbänden auftauchen. (So dessen
Aussage!)

Gruß
Manfred

Helmut Gaishauser

unread,
Feb 14, 2005, 6:41:23 AM2/14/05
to
Klaus Jurenz <dost...@gmx.de> schrub am 14 Feb 2005:

>
> Man fragt sich, wieso das dann nicht korrekterweise *richtig*
> fortgesetzt wird!
> Soll heissen: Es darf gar nichts mehr fotografiert werden.
> Häuser in der öffentlichkeit dürfen nicht mehr fotografiert werden,
> weil der Architekt/Bauherr das Urheberrecht auf das Gebäude hat.

Ist in Paris defacto so.

[Rest der Beispiele gesnippt]

DRM rulez! ;)

Sebastian Suchanek

unread,
Feb 14, 2005, 4:29:41 PM2/14/05
to
Manfred Grebler spoke thusly:

> Helmut Gaishauser wrote:
>> [Paris]
>> Es geht primär um die Veröffentlichung in Bildbänden,
>> Kalendern u.ä.
>
> Habe da letztens mal einen Artikel eines entsprechenden
> Profi-Fotografen im Web gelesen. (Weiß aber nicht mehr wo!)

> [...]

http://www.rutledge.com/esoterica/travels/paris/paris.html


HTH,

Sebastian

--
"Muss ich mir eigentlich im Vergleich zu einem Analog-Fotografen
eine 1.6-fach grössere Fototasche kaufen, weil die Objektive
länger werden?"
[P.J. Meisch in drf zum Thema "Verlängerungsfaktor"]

Sebastian Suchanek

unread,
Feb 14, 2005, 4:29:41 PM2/14/05
to
Klaus Jurenz spoke thusly:

> Hans Harms wrote:
>
>> Da hat, so meine ich mich erinnern zu können, der Besitzer
>> eines Laden einem Fotografen untersagt, in sein
>> Schaufenster hinein zu fotografieren. Offensichtlich
>> beginnt schon hier der Schutz des Urhebers?!
>
> Man fragt sich, wieso das dann nicht korrekterweise
> *richtig* fortgesetzt wird!
> Soll heissen: Es darf gar nichts mehr fotografiert werden.
> Häuser in der öffentlichkeit dürfen nicht mehr fotografiert
> werden, weil der Architekt/Bauherr das Urheberrecht auf das
> Gebäude hat.
> [...]

Schwätzer. Siehe UrhG §59.

Tom Rohwer

unread,
Feb 14, 2005, 6:58:39 PM2/14/05
to
Hans-Jörg Wimmer wrote:

> Ich hingegen bin der Meinung, daß das Bild in dem Schaufenster
> von mir von der Straße aus, also von öffentlichem Grund aus
> fotografiert wurde, dadurch auch öffentlich gemacht wurde und
> keinem Urheberrecht unterliegt.

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist selbstverständlich auch dann
geschützt, wenn es in der Öffentlichkeit gezeigt wird oder aus der
Öffentlichkeit heraus fotografiert wird.

Insofern ist Deine o.a. Ansicht rechtlich schlicht falsch.

Richtig ist: _dauerhaft_ an öffentlichen Plätzen und Wegen angebrachte
Werke dürfen vervielfältigt werden, durch Foto z.B. (Ein Gebäude darf
aber nicht in Form eines neuen Gebäudes vervielfältigt werden!)

Eine Schaufensterdekoration ist aber nicht "dauerhaft" angebracht.
Insofern greift hier die "Panoramafreiheit" (§59 UrhG) nicht.

Es stellt sich aber erstmal eine ganz andere Frage: ist eine
Schaufensterdekoration ein "Werk" im Sinne des UrhG und damit überhaupt
geschützt? Und wenn das grundsätzlich sein kann, stellt sich die Frage:
wieviel "Schöpfungshöhe" muß sie haben?

> Das Gesichts-Profil der Frau stammt vom Teil
> eines Werbeplakats, das in einem Schaufenster mit
> Brillen von Chanel ausgestellt war und von mir fotografiert
> wurde.

> Das Bild wurde in viele verschiedene Rechtecke durch
> ca. 3 Milimeter breite Linien unterteilt und das Gesichts-Profil
> wurde monochrom umgefärbt.

> Der Fotograf meinte, das Gesichts-Profil unterliege dem
> Urheberrecht der abgebildeten Frau (Model) dem Fotografen
> der das Bild fotografiert habe oder der Fa. Chanel.

Der Fotograf irrt, denn in das ist ein klassischer Fall von "freier
Benutzung":

§ 24 UrhG Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des
benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

So, wie Du es beschreibst, ist Dein Eigenanteil eindeutig groß genug,
daß von einem selbständigen Werk und freier Benutzung eines Teiles eines
fremden Werkes ausgegangen werden kann.

(Im Streitfall entscheidet darüber der gesunde Menschenverstand der
Richter unter Mithilfe von Gutachtern...)

--
Ich bin ein Deutscher. Holt mich hier raus! (Matthias Richling)

Tom Rohwer

unread,
Feb 14, 2005, 7:07:22 PM2/14/05
to
Hans-Jörg Wimmer wrote:

> Hallo Nek.,
> es ist schade, daß in dieser NG nicht wertefrei oder ohne
> Anschuldigung diskutiert werden kann.

Das liegt aber an Claus "Nek." Gehle, nicht an dieser Newsgroup...;-)

> Wo genau liegt nun der Unterschied zwischen dem Schaufenster
> der Print-Media-Akadmie und der eines Brillengeschäftes.

Es gibt keinen. Ganz einfach...

Grundsätzlich gilt: erstmal muß überhaupt ein "Werk" im Sinne des UrhG
vorliegen, damit irgendwas geschützt ist.

Gebäude (vielleicht mit Ausnahme von Fertigaragen) sind urheberrechtlich
geschützt (bzw.: ihr Design ist es). Schaufenster-Dekos _können_
sicherlich geschützt sein, genau wie z.B. Theater-Bühnenbilder. _Müssen_
aber nicht, das kommt - wie schon erwähnt - immer auf die erforderliche
"Schöpfungshöhe" an.

Dann gilt weiter: Werke, die sich _bleibend_ an öffentlichen Wegen oder
Plätzen befinden, dürfen unbeschränkt vervielfältigt werden, z.B. durch
Lichtbild. (Stichwort: "Panoramafreiheit") Aber nur, wenn die Aufnahme
ebenfalls von öffentlichem Grund aus gemacht wurde.

Und schließlich gilt: auch geschützte Werke dürfen vervielfältigt
werden, wenn sie nur "Beiwerk" zu einem anderen Werk sind. Also z.B. das
Gemälde irgendwo links im Hintergrund hängt.

Und letztlich gilt: es ist zulässig, fremde Werke oder Teile davon in
"freier Benutzung" in ein eigenes, neues Werk einzuarbeiten.

Speziell die letzten beiden Punkte sind natürlich Auslegungssache und
hängen von jeweiligen Einzelfall ab.

Nek. Oggo

unread,
Feb 15, 2005, 8:58:39 AM2/15/05
to

Tom Rohwer <tom.r...@gmx.net> schrieb:

> Hans-Jörg Wimmer wrote:
>
> > Hallo Nek.,
> > es ist schade, daß in dieser NG nicht wertefrei oder ohne
> > Anschuldigung diskutiert werden kann.
>
> Das liegt aber an Claus "Nek." Gehle, nicht an dieser Newsgroup...;-)

Na, hat das unartige Teufelchen am Wochenende im Popoclub zu selten die
Klatsche bekommen...


Grüße und am nächsten WE auch ein paar Striemen
Nek.

Message has been deleted
Message has been deleted

Tom Rohwer

unread,
Feb 15, 2005, 7:06:37 PM2/15/05
to
Benedikt Hotze wrote:

> Hieß es nicht bisher immer "Schaffenshöhe"? ;-)

Wenn mich nicht alles täuscht: Schöpfungshöhe.

Andreas Burek

unread,
Feb 15, 2005, 9:01:19 PM2/15/05
to
Tom Rohwer schrieb:

>
> § 24 UrhG Freie Benutzung
>
> (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
> anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des
> benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
>
> So, wie Du es beschreibst, ist Dein Eigenanteil eindeutig groß genug,
> daß von einem selbständigen Werk und freier Benutzung eines Teiles eines
> fremden Werkes ausgegangen werden kann.

genau, beruf dich auf Richard Prince:

"Ein anderer Künstler, der damals bei Metro Pictures [Galerie] das
erste Mal Aufmerksamkeit erregte, war der 32jährige Richard Prince -
wie Levine ein Langfinger am Bildsortiment der Moderne. Wo sich Sherrie
Levine aber an den Klassikern der etablierten Dokumentarfotografen zu
schaffen machte, da stürzte sich Prince auf konventionelle Zeitungs-
und Werbebilder. Heute, rund 20 Jahre später, zählt Richard Prince zum
postmodernen Establishment des US-amerikanischen Kunstbetriebs. Und
seine von Jacques Derrida und Roland Barthes` beeinflussten Claqueure
haben längst richtiggestellt, dass das geistige Eigentum damals nicht
geklaut, sondern für die eigene Sache nur mal ausgeborgt worden war.
(...)
Zu den bekanntesten Exponaten dürften in dieser Schau wohl die Cowboys
zählen. Eine Serie, die Prince bereits in den Achtzigern begonnen hat,
die aber bis in die Gegenwart hinein expandiert. Die Idee dahinter ist
sehr einfach: Die im Grundgehalt gleichbleibenden, nach außen aber
ständig wechselnden Motive von Werbekampagnen des Zigarettenherstellers
Marlboro werden von den Plakaten noch einmal abgeknipst, um
anschließend im musealen Kontext eine neue Bleibe zu finden. Und so
schwingen denn auch in Wolfsburg Dutzende Mannsbilder entspannt das
Lasso oder machen sich auf, in den roten Sonnenuntergang zu reiten."

Zitat: http://www.freitag.de/2002/28/02281301.php


"ausgeborgt" und "abgeknipst"?

Der Band "Adult Comedy Action Drama" von Richard Prince hat eine
Aufnahme in Andrew Roth's "The Book of 101 Books" [Seminal Photographic
Books of the Twentieth Century] gefunden.

Keine Ahnung, ob und wie amerikanische Rechte-Anwälte auf diesen Super-
Gau-an-Urheberrechts-Verletzungen angesprungen sind ;-)

Übrigens: "ausgeborgt" finde ich nicht negativ; eher eine sehr
charmante Umschreibung für das, was wir als drf-ler so produzieren.
Jenseits vom Tech-Talk.

Gruß
Andreas
--
Reply-To-Adresse ist gueltig.

Manfred Poland

unread,
Feb 16, 2005, 5:35:23 PM2/16/05
to
bene...@gmx.net (Benedikt Hotze) wrote:

>helge ogan <Helg...@gmx.de> wrote:
>
>> In deinem Fall dürfte die Frage zu klären sein, inwieweit deine
>> Fotografie eine Schaffenstiefe besitzt.
>
>Hieß es nicht bisher immer "Schaffenshöhe"? ;-)

Mag ja sein, aber ist das nicht eher eine Frage der Perspektive?

gruss manfred

--

Message has been deleted

Manfred Poland

unread,
Feb 17, 2005, 6:21:04 PM2/17/05
to
bene...@gmx.net (Benedikt Hotze) wrote:
>Manfred Poland <tras...@mageo.de> wrote:

>> >> Fotografie eine Schaffenstiefe besitzt.

>> >Hieß es nicht bisher immer "Schaffenshöhe"? ;-)

>> Mag ja sein, aber ist das nicht eher eine Frage der Perspektive?

>Perspektive lässt sich "kontrollieren" ;-)
>Bene"ich habe zwei Perspective-Control-Objektive"dikt

Achso!

Eines für die "Schaffenstiefe" und eines für die "Schaffenshöhe",
völlig unabhängig davon, welche Perpektiven man sonst noch hat.

Wieder was gelernt.

gruss manfred

--

helge ogan

unread,
Feb 19, 2005, 8:18:03 AM2/19/05
to
bene...@gmx.net (Benedikt Hotze) schrieb:

>> In deinem Fall dürfte die Frage zu klären sein, inwieweit deine
>> Fotografie eine Schaffenstiefe besitzt.
>

>Hieß es nicht bisher immer "Schaffenshöhe"? ;-)

Oder so. #-) Kommt halt drauf an, ob der Richter findet, dass da was
Neues entstanden ist oder nicht.

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