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Urheberrecht: Zeichnung von Bild

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Manfred Grebler

unread,
Feb 6, 2004, 3:18:45 AM2/6/04
to
Hallo!

Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

Hier ein Beispiel:

Originalbild:
http://www.pferdebilder.info/Galerie2/large21-12.htm

Zeichnung davon auf eBay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2785263969&category=13379&sspagename=STRK%3AMEBWA%3AIT&rd=1

Viele Grüße
Manfred

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 3:47:57 AM2/6/04
to
Hallo Manfred,

>
>Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
>fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
>oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

Im Prinzip ja, was aber mit Kunst erst einmal nichts zu tun hat.

Irgendwie ist das schon wieder doppelt unverschämt, wenn es unerlaubt statt
fand. Doppelt deshalb, weil der Zeichner offensichtlich ebenso untalentiert wie
faul war. Ein paar kleine Änderungen hier und da, und kein Mensch könnte was
meckern, da es ja ein Pferd ist. Aber dazu reichte weder Technik noch Talent
aus, und deshalb sollte er dem Fotografen was zahlen.
--

Gruss,
EAK
_______________________________
http://www.eak-fotografie.com

Markus Tauber

unread,
Feb 6, 2004, 3:57:06 AM2/6/04
to
Am 06 Feb 2004 08:47:57 GMT schrieb Erich A. Kremer:

> Ein paar kleine Änderungen hier und da, und kein Mensch könnte was
> meckern, da es ja ein Pferd ist. Aber dazu reichte weder Technik noch Talent
> aus, und deshalb sollte er dem Fotografen was zahlen.

Ich kann dem Erich nur zustimmen. Die Mähne anders der weiße Strich
der sich längs über den Kopf zieht etwas anders gestaltet und
fertig. Ich denke, eine Tantiemenrechnug zu stellen wäre alles
andere als unverschämt, schließlich hast Du dafür gesorgt, dass das
Pferd lange genug "ruhig steht".

Markus

Michael Bär

unread,
Feb 6, 2004, 4:04:46 AM2/6/04
to
Am Fri, 06 Feb 2004 09:18:45 +0100 vermeldete Manfred Grebler
<manfred...@gmx.de>:

Hallo Manfred,
ich weiß nicht Bescheid (IANAL...), aber eine Meinung habe ich
trotzdem:

Das Foto zeigt nichts außergewöhnliches (Pose, Licht, Umgebung etc.)
und vermutlich auch kein Pferd, das nur einmalig für genau dieses Foto
vorgeführt wurde. Das Bild übernimmt zwar die Haltung des Pferdes
exakt - ein Pferdeexperte könnte anhand der Zeichnung möglicherweise
das Pferd wiedererkennen - aber ob es nun anhand einer Originalansicht
oder nach dem Foto gezeichnet wurde, scheint mir unerheblich. Allein
aufgrund der Umsetzung in SW ist IMO eine eigentständige Schöpfung
gegeben.

Wie gesagt, nur meine unmaßgebliche Meinung - vielleicht hilft's Dir
trotzdem.

Michael

P.S. Interessant finde ich, dass dafür immerhin schon 4 Euronen
geboten werden - ich glaube nicht, dass man für ein Foto (Dein
Original oder meinetwegen auch eine SW-Variante) dafür auch Gebote
bekommen würde...
--
http://www.offenblende.de/
Foto-Veranstaltungskalender: http://www.offenblende.de/termine.html

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 4:14:13 AM2/6/04
to
Hallo Michael,

>aber ob es nun anhand einer Originalansicht
>oder nach dem Foto gezeichnet wurde, scheint mir unerheblich.

Da irrst du aber gewaltig, kein Pferd hält so lang still. Und vermutlich wurde
es sogar mit dem Episkop oder dem Leuchtpult abgekupfert, so krampfhaft genau,
wie die Strichführung verläuft.

Agenturen verkaufen Bilder nicht nur zum Zwecke der direkten Veröffentlichung,
sondern auch als Vorlage für (Werbe) Grafiker. Dies träfe auf obigen Fall exakt
zu!

Florian Schaudel

unread,
Feb 6, 2004, 4:25:40 AM2/6/04
to
Manfred Grebler <manfred...@gmx.de> wrote in
news:40234DE5...@gmx.de:


> Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von
> einer fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung
> anzusehen ist oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

IANAL, aber imho eindeutig ja: §16 UrhG sieht eindeutig auch den Schutz vor
übertragung in andere Medien vor.
Interessant für Dich dazu könnte der Bunte/Spiegel-Streit um ein Scharping
Foto sein, dass der Spiegel in gemalter Version auf dem Cover hatte.

> Hier ein Beispiel:
>
> Originalbild:
> http://www.pferdebilder.info/Galerie2/large21-12.htm
>
> Zeichnung davon auf eBay:
> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2785263969&category=1
> 3379&sspagename=STRK%3AMEBWA%3AIT&rd=1

Auf Grund der schlechten Qualität der Zeichnung gehst Du aber ein gewisses
Risiko ein: gelingt es Dir vor Gericht nicht, nachzuweisen, dass der
Zeichner Dein Bild *kopiert* hat (er wird sich auf den Standpunkt stellen,
dass er sich von Deinem Bild nur die anatomischen Details abgeschaut hat,
was bei Tierbildern durchaus üblich ist), dann bleibst Du auf Deinen
Anwalts- und den GErichtskosten sitzen.

Gruss, Florian

Dirk Meier

unread,
Feb 6, 2004, 4:37:36 AM2/6/04
to

Erich A. Kremer schrieb

> Agenturen verkaufen Bilder nicht nur zum Zwecke der direkten Veröffentlichung,
> sondern auch als Vorlage für (Werbe) Grafiker. Dies träfe auf obigen Fall exakt
> zu!

Wenn er sich sicher ist, dass sein Foto tatsächlich die Vorlage für die Zeichnung
ist, sollte er sich noch vor Ablauf der Auktion mal bei dem "Zeichner" melden
und ihn darauf aufmerksam machen, dass er der Rechteinhaber für sein Foto
ist und es dem Zeichner nur gegen eine gewisse prozentuale Beteiligung erlaubt,
die abgekupferte Zeichnung zu verkaufen. Mal sehen, wie der dann darauf
reagiert.

Aber ist schon eine interessante Idee, mit abgepausten Fotos bei Ebay Geld
zu machen. Dürfte mit ein wenig Übung nicht alzu schwer sein. Ich werd mal
beobachten, für wieviel die Zeichnung in 4 Tagen weggeht...

Gruss,
Dirk

Andreas Urbanek

unread,
Feb 6, 2004, 4:40:13 AM2/6/04
to
also schrieb Dietmar Strey ...
> Hier das Phantombild des unglaublichen Verbrechers:
> http://www.chrima-portraits.de/Seiten/Zeichnungen/selbstportrait.htm

Nicht der Junge, der Friseur gehört vor Gericht!

Andreas
--
Zölibat ist Mord am ungezeugten Leben
(Münchner Lach- und Schiess)


Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 4:52:03 AM2/6/04
to
Hallo Dietmar,

>
>Also unbedingt sofort kostenpflichtig abmahnen und gleichzeitig
>Strafantrag bei der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft stellen! Wo
>kämen wir denn da hin, wenn jede 12-Jährige versuchen würde,
>selbstgezeichnete Bildchen auf Flohmärkten zu verticken, um ihr
>Taschengeld aufzubessern?

Es wurde eine prinzipielle Frage gestellt, und die sollte man schon korrekt
beantworte. Einem 12 Jährigen würde ich klar machen, daß er gefälligst
demnächst fragen soll, ober darf. Irgendwann ist er nämlich nicht mehr 12
sondern 18, und wenn er es dann noch nicht kapiert hat, kann es tatsächlich
teuer für ihn werden.

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 5:41:46 AM2/6/04
to
Manfred Grebler wrote:
> Hallo!
>
> Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
> fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
> oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?
>
> Hier ein Beispiel:
>
> Originalbild:
> http://www.pferdebilder.info/Galerie2/large21-12.htm
>
> Zeichnung davon auf eBay:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=13379&item=2784766352

Hast Du die anderen Bilder auch gesehen?
Ist da vielleicht noch eines dabei?

Zumindest von dem Foto von Dir existieren zwei Versionen..

Smurfy


Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 5:44:21 AM2/6/04
to
Manfred Grebler wrote:

Deinen Araber hat sie auch..

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=552&item=3383977873

echt nett.. :-/

Sorry, aber die sollte echt einen übergebraten bekommen.

Smurfy


Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 6:02:57 AM2/6/04
to
Dietmar Strey wrote:
> Monica Ladberg schrub:

>
>> Sorry, aber die sollte echt einen übergebraten bekommen.
>
> Ja, unbedingt.
> Gerade bei Minderjährigen muss man mit aller Schärfe des Gesetztes
> vorgehen! Wo kämen wir denn sonst wohl hin?

Quatsch..
wo hab ich das geschrieben?

Werd mal nicht komisch..
aber

a) müsste sie darauf hinweisen, dass sie diese tollen Bilder
nicht am lebenden Objekt erzeichnet hat,
b) die Vorlagen von fremden Künstlern stammen
und
c) hätte sie Manfred ja mindestens um Erlaubnis fragen
müssen.

Und jemanden zumindest darauf hinweisen, dass er gegen
das Gesetz verstösst und man über solche ungefragten
Klauereien (und sich mit fremden Federn schmücken)
sauer ist, wird ja wohl angemessen sein!

Smurfy


Andreas Urbanek

unread,
Feb 6, 2004, 6:01:45 AM2/6/04
to
also schrieb Dietmar Strey ...
> Dein Optiker aber auch.

Full ACK :)

> Das ist nämlich kein Junge. :-)

Ich zitiere wie folgt: "des unglaublichen Verbrechers"

Andreas - Brille putzend

Manfred Grebler

unread,
Feb 6, 2004, 6:16:13 AM2/6/04
to

Dietmar Strey wrote:
> Da überlegt sich ein (geschätzt) 12-jähriges Mädchen,

Wie kommst Du auf dieses Alter?

Ich glaube kaum, daß eine 12-jährige eine derartige Homepage samt
"gewerblichem" Angebot auf die Beine stellen kann.
Geschweige denn wird sie eine Domain auf ihren Namen registrieren können!

Viele Grüße
Manfred


PS: Nein, ich werde nicht zum Anwalt rennen und auch keine Strafanzeige
stellen!

Florian Schaudel

unread,
Feb 6, 2004, 6:14:17 AM2/6/04
to
"Monica Ladberg" <smu...@nurfuerspam.de> wrote in news:bvvs5d$eqt$1
@online.de:


Ich glaub, "auf dem Teppich bleiben" (tm) wäre hier sehr angebracht:



> a) müsste sie darauf hinweisen, dass sie diese tollen Bilder
> nicht am lebenden Objekt erzeichnet hat,

Warum? Ein großer Teil aller Pferde- und ein noch größerer Teil aller
Wildtierbilder werden nicht "am lebenden Objekt *erzeiczhnet*" (solange sie
das lebende Objekt nicht erzeich...)

> b) die Vorlagen von fremden Künstlern stammen

Ich habe vorher nichts darüber geschrieben: Aber die künstlerische Leistung
des Photographen hält sich hier imho doch eher in Grenzen.

> c) hätte sie Manfred ja mindestens um Erlaubnis fragen
> müssen.

Juristisch gesehen vielleicht.
Aber ist euch eigentlich bewusst, dass ihr gerade einen großen Teil des
Kunst-Unterrichts in der Schule kriminalisieren wollt?

> Und jemanden zumindest darauf hinweisen, dass er gegen
> das Gesetz verstösst

Man sollte sie darauf hinweisen, dass man das nicht mag.

> und man über solche ungefragten
> Klauereien

Blödsinn, wenn Du schon mit der juristischen Keule kommen willst, dann
bitte mit der richtigen.

> (und sich mit fremden Federn schmücken)

Wie gesagt, wenn das Ursprungsphoto ein Meisterwerk der Pferdeabbildung
wäre und eine herausragende Komposition oder Lichführung böte...
Aber von fremden Federn schmücken kann hier echt nicht die rede sein.

Kopfschüttel,
Florian

Manfred Grebler

unread,
Feb 6, 2004, 6:18:34 AM2/6/04
to

Monica Ladberg wrote:
> Hast Du die anderen Bilder auch gesehen?

Danke, ja! Auf ihrer HP sind insgesamt drei Bilder von mir.


Viele Grüße
Manfred

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 6:20:07 AM2/6/04
to
Manfred Grebler wrote:
> Dietmar Strey wrote:
>> Da überlegt sich ein (geschätzt) 12-jähriges Mädchen,
>
> Wie kommst Du auf dieses Alter?
>
> Ich glaube kaum, daß eine 12-jährige eine derartige Homepage samt
> "gewerblichem" Angebot auf die Beine stellen kann.
> Geschweige denn wird sie eine Domain auf ihren Namen registrieren können!

Naja, das hat nix zu sagen..
ein netter Onkel, Bruder oder sonstwer, der das gebastelt hat.

Smurfy


Manfred Grebler

unread,
Feb 6, 2004, 6:21:07 AM2/6/04
to
Dietmar Strey wrote:
> Gerade bei Minderjährigen
Wie im anderen Posting schon geschrieben:
Wenn es denn eine Minderjährige wäre...

> P.S.: Am besten den Fotografen auch gleich verklagen. Bestimmt lässt
> sich irgendwo ein Paragraph finden, der Musterschutz des
> Pferdezüchters begründet.
Leider muß ich Dich enttäuschen: Die Fotos sind alle im Auftrag der
Pferdebesitzer entstanden, welche auch mit einer weiteren Verwertung
durch meine Seite einverstanden sind!


Gruß
Manfred

Alex Eberl

unread,
Feb 6, 2004, 6:22:26 AM2/6/04
to
Ich lese deine Ausführungen mit Zustimmung. Hier wird gewaltig übers
Ziel hinaus geschossen.
Kürzlich durchlitt ich einen bedauerlichen Streit über das
Urheberrecht an einem mathematischen Lehrwerk. Es ging um einen
Plagiatsvorwurf: ich hätte abgeschrieben! Es ging um einfache
mathematische Formeln und deren Einbau in ein Lehrwerk!
Ähnlich ist es hier nach meiner Meinung: das gezeichnete Bild ist eine
größere Leistung als das fotografierte. Es ist ein eigenständiges
Kunstwerk. Ärgerlich für den Schöpfer dess ersten Kunstwerks, wenn ein
zweiter kommt und durch eigene Leistung stark verbessert.

Knipser

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 6:24:41 AM2/6/04
to
Florian Schaudel wrote:

>> a) müsste sie darauf hinweisen, dass sie diese tollen Bilder
>> nicht am lebenden Objekt erzeichnet hat,
>
> Warum? Ein großer Teil aller Pferde- und ein noch größerer Teil aller
> Wildtierbilder werden nicht "am lebenden Objekt *erzeiczhnet*" (solange
> sie das lebende Objekt nicht erzeich...)

Jau, aber üblicherweise erstellt man sich dann auch die Vorlage
selbst..

>> b) die Vorlagen von fremden Künstlern stammen
>
> Ich habe vorher nichts darüber geschrieben: Aber die künstlerische
> Leistung des Photographen hält sich hier imho doch eher in Grenzen.

Finde ich nicht.
Ich finde Manfreds Bilder allesamt sehr gut.

>> c) hätte sie Manfred ja mindestens um Erlaubnis fragen
>> müssen.
>
> Juristisch gesehen vielleicht.
> Aber ist euch eigentlich bewusst, dass ihr gerade einen großen Teil des
> Kunst-Unterrichts in der Schule kriminalisieren wollt?

Nein, wieso?
Seit wann verkaufen Schüler ihre Kunst-Unterrichts-Bilder?


>> Und jemanden zumindest darauf hinweisen, dass er gegen
>> das Gesetz verstösst
>
> Man sollte sie darauf hinweisen, dass man das nicht mag.

Wenn das aber doch ein Verstoss gegen das Urheberrecht
*ist*?

>> und man über solche ungefragten
>> Klauereien
>
> Blödsinn, wenn Du schon mit der juristischen Keule kommen willst, dann
> bitte mit der richtigen.

Ich will nicht mit der juristischen Keule kommen.

Wenn ich meinen Mann darauf hinweise, dass er in einer 30er
Zone 60 fährt, dann kommt ich auch nicht mit der juristischen
Keule.

>> (und sich mit fremden Federn schmücken)
>
> Wie gesagt, wenn das Ursprungsphoto ein Meisterwerk der Pferdeabbildung
> wäre und eine herausragende Komposition oder Lichführung böte...
> Aber von fremden Federn schmücken kann hier echt nicht die rede sein.

Doch, natürlich.
Du meinst doch wohl nicht im Ernst, dass jemand ohne Fotoerfahrung
an solche Pferdefotos kommt?

Du unterschätzt die Qualität von Manfreds Bildern.

Smurfy


Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 6:52:12 AM2/6/04
to
Hallo Dietmar,

>Gleichzeitig echauffieren wir uns daber, dass ein minderjähriges
>Mädchen "unsere" Bilder als Vorlage benutzt hat

Nein, das tun wir nicht, wir stellen die gültige Rechtslage klar.

Ich finde es nicht gut, wie du das hier emotionalisierst.

>
>Man könnte sich ja auch darüber freuen, dass das, was man geschaffen
>hat, der nachwachsenden Generation als Vorbild (im Wortsinne) dient.

Sicher. Aber dennoch sollte sie vorher mal fragen, auch, wenn sie erst 8 wäre.

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 6:57:41 AM2/6/04
to
Hallo Alex,

>Hier wird gewaltig übers
>Ziel hinaus geschossen.

Tut das der Gesetzgeber bei den "kleinen Leuten" nicht ständig?


> Es ist ein eigenständiges Kunstwerk.

Bitte, nicht den Begriff "Kunst" so überstrapazieren.

>Ärgerlich für den Schöpfer dess ersten Kunstwerks, wenn ein
>zweiter kommt und durch eigene Leistung stark verbessert.

Eben das führt ja oft erst dazu, daß der Fotograf klagt.

Bedenke aber bitte auch, so du eine Vorlage von einer Agentur anforderst, muß
du sie teuer bezahlen. Warum also soll der Pferdefotograf prinzipiell was
verschenken? Schließlich wird er ja auch anderweitig ständig zur Kasse gebeten.

Daß es sich hier in diesem Fall um ein Kind/Schüler handelt, war in der
Eingangsfrage nicht dargestellt bzw. ändert auch (leider) nichts an der
Rechtslage.

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 7:01:07 AM2/6/04
to
Hallo Andreas,

>> Das ist nämlich kein Junge. :-)
>
>Ich zitiere wie folgt: "des unglaublichen Verbrechers"

Das ist doch wie mit den Terroristen, Terroristinnen gibt es nicht.

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 7:08:33 AM2/6/04
to
Erich A. Kremer wrote:


> Daß es sich hier in diesem Fall um ein Kind/Schüler handelt, war in der
> Eingangsfrage nicht dargestellt bzw. ändert auch (leider) nichts an der
> Rechtslage.

Was auch immer unklarer wird - das Selbstportrait stammt wahrschein-
lich aus einer anderen Zeit, die aktuellen Portraits dürften von einer
wesentlich älteren Person stammen.

Ich persönlich vermute auf jeden Fall schon Volljährigkeit.

Smurfy


Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 7:28:41 AM2/6/04
to
Dietmar Strey wrote:

> Manfred Grebler schrub:
>
> [12]


>> Wie kommst Du auf dieses Alter?
>

> Geschätzt anhand des Fotos auf der Homepage.
> Zugegeben, es kann sein, dass das Foto alt ist.
> Aber welcher Erwachsene, wenn er halbwegs klar bei Trost ist, hätte
> die Chuzpe, ein derart juveniles Gekritzel auch noch für Geld
> verkaufen zu wollen? :-)

Viele..
musst Dich nur mal in Urlaubsorten umsehen.
Und ihre Kleinkind-Familienportraits sprechen durchaus
Leute an - die sind auch nicht alle so simpel...
aber es wird gekauft.. kaum zu glauben, aber ist so.

> Auch die Sujets sind m.E. jungmädchen-typisch: Pferde, Hunde, Katzen,
> Kleinkinder.

Das ist das, was verlangt wird.
Viele Menschen stehen auf sowas.

Abgesehen sind die meisten typische Fotografen-Fotos, mit
welchen eben auch Leute aus einem Fotogeschäft kommen..
sowas als Zeichnung ist durchaus beliebt.

Wobei es eben keine grosse Kunst ist, von einem Foto eine
genaue Bleistift/Sonstwas-Kopie zu machen, kann ich auch,
und brauch keine 2 Wochen dafür. :)

Und nachdem ich mich auf der Homepage umgesehen habe -
nicht alle Zeichnungen sind so "einfach".. da sind auch einige
technisch schon recht gute dabei - wenn auch künstlerisch
ungenügend.

Aber das ist ja egal.

Was wichtig ist, ist folgendes:
Die "Werke", die sie auf der HP veröffentlicht hat, sind wohl
(hoffentlich) schon beendete Aufträge - also Vorlagen, die
sie mit Zustimmung der Besitzer kopiert hat.

Auf die Fotos von Manfred trifft dies eben nicht zu.

Smurfy


Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 7:31:06 AM2/6/04
to
Hallo Dietmar,

>Aber welcher Erwachsene, wenn er halbwegs klar bei Trost ist, hätte
>die Chuzpe, ein derart juveniles Gekritzel auch noch für Geld
>verkaufen zu wollen? :-)

Schon mal auf einem "Kunstmarkt" in einer Kleinstadt gewesen?

Florian Schaudel

unread,
Feb 6, 2004, 7:32:25 AM2/6/04
to
"Monica Ladberg" <smu...@nurfuerspam.de> wrote in news:bvvte8$g1j$1
@online.de:

>> Aber ist euch eigentlich bewusst, dass ihr gerade einen großen Teil
>> des Kunst-Unterrichts in der Schule kriminalisieren wollt?
>
> Nein, wieso?
> Seit wann verkaufen Schüler ihre Kunst-Unterrichts-Bilder?

Tut mir leid. Offensichtlich verwenden wir beide eine unterschieldiche
Version des UrHG:
In meiner steht nämlich nichts davon drin, dass eine Urheberrechtsverletzung
erst dann eintritt, wenn man das Bild komerziell verwertet. Aber für ein
Zitat Deiner Version wäre ich dankbar.

Un bevor Du jetzt mit "ja aber moralisch" anfängst: Bei einer 12jährigen kann
ich keinen moralischen Unterschied darin erkennen, ob sie das Bild für sich
malt, ihrer Oma schenkt oder auf dem Flohmarkt vertickt.

> Wenn ich meinen Mann darauf hinweise, dass er in einer 30er
> Zone 60 fährt, dann kommt ich auch nicht mit der juristischen
> Keule.

Gutes Beispiel:
Wenn ein 12jähriger mit dem Rennrad durch die Fussgängerzone brettert sag ich
ihm auch nicht: "Ey Krimineller: Du hast Dich strafbar gemacht", sondern ich
würde ihn auch Fragen wie er es fände wenn er Arm im Arm mit seiner Freundin
im spazieren würde und von hinten würde sie ein Raser auf dem Fahrrad
anrempeln.

Wer bei Kindern Gesetze zitieren muss, um Ihnen beizubringen, dass irgenwas
nicht in Ordnung ist, sollte sich Gedanken darüber machen, was das Kind
eigentlich falsch gemacht hat.

Gruss, Florian

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 7:36:19 AM2/6/04
to
Dietmar Strey wrote:

>>> Monica Ladberg schrub:
>>>
>>>> Sorry, aber die sollte echt einen übergebraten bekommen.
>>>
>>> Ja, unbedingt.
>>> Gerade bei Minderjährigen muss man mit aller Schärfe des Gesetztes
>>> vorgehen! Wo kämen wir denn sonst wohl hin?
>>
>> Quatsch..
>> wo hab ich das geschrieben?
>

> Möglicherweise haben wir ein unterschiedliches Verständnis davon, was
> es heißt, "echt einen übergebraten" zu bekommen ...

Definitiv.
Was ich vorschlug, wäre meine Definition, einer Minderjährigen
"eins überzubraten".

Was man im Falle einer Volljährigkeit (und damit dem zugrunde-
legbaren Wissen, dass dies gegen das Urheberrecht verstösst)
macht, werde ich bestimmt nicht entscheiden.

Aber auch da würde ich mich an Manfreds Stelle melden, und
das nicht achselzuckend hinnehmen.

Wenn meine Fotos oder Zeichnungen irgendwo abgekupfert
würden, wäre ich sehr erbost - zwar habe ich in der Vergangen-
heit auch *Freunden* die eine oder andere Zeichnung für
spezielle Gelegenheiten zur Verfügung gestellt, bin aber
trotzdem ziemlich pikiert, wenn dies dann für andere (mir
unbekannte) Zwecke weiterbenutzt wird und ich es nachher
herausfinde. Selbst wenn ich es bei Nachfrage erlaubt
hätte.

Wenigstens Bescheidsagen sollte man eben... aber das
gilt unter Freunden... bei Fremden gelten wieder andere
Sachen, und das wird vom Gesetz ja auch gestützt, dass
dies nicht einfach hingenommen werden *muss*.

Deshalb muss man natürlich nicht sofort zum RA gehen..
Gar nichts tun und RA sind halt nur die beiden Extrema.

Smurfy


Wolf Heinrich

unread,
Feb 6, 2004, 7:46:15 AM2/6/04
to

Und, hast Du die Auftraggeber der Fotos schon gefragt ob sie daraus
nicht eine Auftragsmalerei in Kohle machen ließen? Danach nicht
abgenommen und daher in den Ebayverkauf?

Wolf


Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 7:51:27 AM2/6/04
to
Hallo Wolf,

>
>Und, hast Du die Auftraggeber der Fotos schon gefragt ob sie daraus
>nicht eine Auftragsmalerei in Kohle machen ließen? Danach nicht
>abgenommen und daher in den Ebayverkauf?
>

Interessante Kostruktion. Die Rechte des Fotografen werden dadurch nicht
geschmälert; nur, wer zahlt jetzt (an den Fotografen), der Bilderauftraggeber
und Pferdebesitzer, oder der Maler? Vermutlich der Pferdebesitzer, denn der gab
ungefragt das Bild weiter. Was anderes wäre es, wenn dem Pferdebesitzer das
unbegrenzte Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Michael Bär

unread,
Feb 6, 2004, 7:59:42 AM2/6/04
to
Am 06 Feb 2004 09:14:13 GMT vermeldete ekha...@aol.com (Erich A.
Kremer):

>Da irrst du aber gewaltig, kein Pferd hält so lang still.

Mag sein. Aber für mein Rechtsgefühl (das mit der real existierenden
Rechts*sprechung* sehr häufig nichts zu tun hat) wäre das nur
relevant, wenn tatsächlich irgendeine besondere (Action-?) Pose
abgebildet wäre, die nicht alltäglich ist.

>Agenturen verkaufen Bilder nicht nur zum Zwecke der direkten Veröffentlichung,
>sondern auch als Vorlage für (Werbe) Grafiker. Dies träfe auf obigen Fall exakt
>zu!

Wobei ich hier aber nicht glaube, dass eine Agentur für dieses Foto
bezahlt hätte, um es abzeichnen zu dürfen, da - wie in anderen
Beiträgen erwähnt - schon eine kleine Veränderung ausgereicht hätte,
um die Verbindung zwischen Vorlage und Zeichnung zu verstecken. Der
Grafiker hätte also wohl einfach so gemalt und das Bild ein bisschen
verfremdet... (mit dem Punkt hängt wohl auch mein Gefühl zusammen,
dass die Lage anders wäre, wenn die Pose irgendwie einzigartig wäre).

Michael
--
http://www.offenblende.de/
Foto-Veranstaltungskalender: http://www.offenblende.de/termine.html

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 8:04:30 AM2/6/04
to
Florian Schaudel wrote:
> "Monica Ladberg" <smu...@nurfuerspam.de> wrote in news:bvvte8$g1j$1
> @online.de:
>
>>> Aber ist euch eigentlich bewusst, dass ihr gerade einen großen Teil
>>> des Kunst-Unterrichts in der Schule kriminalisieren wollt?
>>
>> Nein, wieso?
>> Seit wann verkaufen Schüler ihre Kunst-Unterrichts-Bilder?
>
> Tut mir leid. Offensichtlich verwenden wir beide eine unterschieldiche
> Version des UrHG:
> In meiner steht nämlich nichts davon drin, dass eine
> Urheberrechtsverletzung erst dann eintritt, wenn man das Bild komerziell
> verwertet. Aber für ein Zitat Deiner Version wäre ich dankbar.

Ich kanns Dir nicht zitieren.
Habe aber auf einer Rechtsanwalt-Seite gefunden, dass ohne
Zustimmung des Urhebers Werke nicht "verwertet" werden dürfen -
also auch nicht weiterveröffentlicht.

Grundsätzlich werden solche Streitereien aber erst dann vor den
Kadi oder RA gezerrt, wenn in irgendeiner Weise finanzielle Zwecke
damit verbunden sind, oder jemand Bekanntheit erlangt (die
sich wiederum finanziell auswirken kann).

So wie mir die Handwerkskammer ja auch das Fotografieren an
sich nicht verbieten kann, aber durchaus das Verkaufen von Fotos,
wenn ich kein Fotograf bin..
selbst "künstlerische Fotografie" muss bewiesen werden, bevor
ich das ungestraft verkaufen darf.


> Un bevor Du jetzt mit "ja aber moralisch" anfängst: Bei einer 12jährigen
> kann ich keinen moralischen Unterschied darin erkennen, ob sie das Bild
> für sich malt, ihrer Oma schenkt oder auf dem Flohmarkt vertickt.

Richtig, bei einer 12-jährigen bei Flomarkt, Oma oder für sich.

Wenn jemand dies aber *gewerblich* macht und volljährig ist,
und seine Arbeit mit Vorlagen eines anderen, der davon nicht
wusste öffentlich anpreist, sehe ich da einen Unterschied.


>> Wenn ich meinen Mann darauf hinweise, dass er in einer 30er
>> Zone 60 fährt, dann kommt ich auch nicht mit der juristischen
>> Keule.
>
> Gutes Beispiel:
> Wenn ein 12jähriger mit dem Rennrad durch die Fussgängerzone brettert
> sag ich ihm auch nicht: "Ey Krimineller: Du hast Dich strafbar gemacht",
> sondern ich würde ihn auch Fragen wie er es fände wenn er Arm im Arm mit
> seiner Freundin im spazieren würde und von hinten würde sie ein Raser
> auf dem Fahrrad anrempeln.

Ich nicht.
Ich würde ihm sagen, dass das verboten ist, und wenn ein Polizist
das mitkriegte, er ziemlichen Ärger kriegen würde.

In meiner Jugend wurden solche Leute von Polizisten vom Rad
gepflückt, mussten mit zum Revier und durften so lange da sitzen,
bis sie von den Eltern abgeholt wurden.


> Wer bei Kindern Gesetze zitieren muss, um Ihnen beizubringen, dass
> irgenwas nicht in Ordnung ist, sollte sich Gedanken darüber machen, was
> das Kind eigentlich falsch gemacht hat.

Du versteifst Dich sehr darauf, dass es sich hier um ein Kind handelt.
Aber das kriegen wir raus, ich habe mal ne freundliche Anfrage
gestellt.

Aber Gesetze gelten eben auch für Kinder.. so leid mir das tut.

Der Schauspieler von "The sixth sense" hatte seinen eigenen
Film nicht sehen dürfen, weil er nicht alt genug war.
Als er nen Oscar dafür bekam und gefragt wurde, wie er den
Film fand, konnte er nur sagen, dass man ihn nicht ins Kino
gelassen hat, und leider nicht weiss, wie der Film geworden
ist. :)

Und auch Kinder/Jugendliche bekommen Ärger mit dem
Gesetz, wenn sie Schwarzarbeit machen, oder oder oder.
Nur weil sie in der Regel straffrei bleiben, bedeutet das ja
nicht, dass man sie nicht auch über Gesetze aufklären
muss/kann/darf.

Oder wie möchtest Du es einem Kind erklären, dass Mama
und Papa Strafe zahlen müssen, wenn es die Schule schwänzt?

Es gibt nunmal Gesetze, und ich finde Aufklärung auch darüber
ab einem gewissen Alter wichtig - das muss ja nicht der
drohende Zeigefinger sein, sondern kann halt verdeutlichen,
dass es jetzt nicht um blosses "Nichtgefallen" einer speziellen
Person (Spielverderber) geht, sondern wenn die Sachlage
(Alter?) auch nur ein bissl anders wäre, ein Rechtsanwalt
eingeschaltet werden würde und das auch ganz schnell
geklärt wäre - zu dessen Ungunsten.

Einer 16jährigen z.B. (und auf das Alter schätze ich sie
_mindestens_) würde ich dies auf jeden Fall sagen,
bevor sie an jemanden gerät, der da wirklich kurzen
Prozess macht.

Smurfy


Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 8:06:24 AM2/6/04
to
Michael Bär wrote:


>> Veröffentlichung, sondern auch als Vorlage für (Werbe) Grafiker. Dies
>> träfe auf obigen Fall exakt zu!
>
> Wobei ich hier aber nicht glaube, dass eine Agentur für dieses Foto
> bezahlt hätte, um es abzeichnen zu dürfen, da - wie in anderen
> Beiträgen erwähnt - schon eine kleine Veränderung ausgereicht hätte,
> um die Verbindung zwischen Vorlage und Zeichnung zu verstecken. Der
> Grafiker hätte also wohl einfach so gemalt und das Bild ein bisschen
> verfremdet... (mit dem Punkt hängt wohl auch mein Gefühl zusammen,
> dass die Lage anders wäre, wenn die Pose irgendwie einzigartig wäre).

Auf andere von der gleichen Frau kopierten Fotos von Manfred
trifft dies aber z.B. zu.

Smurfy


Gerrit Brodmann

unread,
Feb 6, 2004, 8:08:22 AM2/6/04
to
On Fri, 06 Feb 2004 09:18:45 +0100, Manfred Grebler
<manfred...@gmx.de> wrote:

>Hallo!
>
>Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
>fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
>oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

Schwierige Sache, das. Theoretisch kann man sowas als simple
Reproduktion sehen und daher verstößt es u.U. gegen das UHG. Praktisch
ist von einem gericht zu entscheiden, ob eine eigenständige Leistung
allein durch das Abzeichnen vorliegt.

Im vorliegenden Fall dürfte es, abgesehen von o.g. Aspekt sehr
schwierig werden, nachzuweisen, daß es sich um genau das Foto und das
Pferd handelt. Dafür ist das Bild zu wenig markant, es fehlen IMO
Details, die andere Bilder zu 99% ausschliessen können …

my 2 cent
Gerrit


--
photography - art - sketches:
http://gerrit.brodmann.com
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Super-Video-CD Katalog "One Minute/Random" ISBN 3-00-013021-7 jetzt erhältlich

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 8:11:15 AM2/6/04
to
Hallo Michael,


>Aber für mein Rechtsgefühl (das mit der real existierenden
>Rechts*sprechung* sehr häufig nichts zu tun hat) wäre das nur
>relevant, wenn tatsächlich irgendeine besondere (Action-?) Pose
>abgebildet wäre, die nicht alltäglich ist.

Übertrage das mal auf zB. eine Gebäudeaufnahme.

Mein persönliches Rechtsempfinden zu so manchen Dingen in diesem unserem Lande
will ich mal lieber nicht öffentlich machen...

Wenn ich aber sehe, wie staatliche Stellen den Flughafenausbau Kassel-Calden
mit "gemittelten" Lärmpegeln schön reden wollen, kann ich nur sagen, wenn ein
Privatmann bescheisst, kriegt er eines auf die Mütze, wenn es eine staatliche
Organisation tut, ist es was anderes...

Anstand und Gesetz haben nun mal nur zufällig was miteinander zu tun.

>Wobei ich hier aber nicht glaube, dass eine Agentur für dieses Foto
>bezahlt hätte, um es abzeichnen zu dürfen,

Umgekehrt, die Grafiker holen sich Fotomotive von Agenturen.

>schon eine kleine Veränderung ausgereicht hätte,
>um die Verbindung zwischen Vorlage und Zeichnung zu verstecken.

Eben. Und deshalb gehe ich davon aus, daß die Zeichnungen mit dem Episkop
erstellt wurden (dafür spricht auch die klobige Strichführung), und in diesem
Falle ist der Kontakt mit dem Foto sehr eng.

Inspirieren lassen und abkupfern sind nun mal zweierlei!

Gerrit Brodmann

unread,
Feb 6, 2004, 8:19:17 AM2/6/04
to
On 06 Feb 2004 09:52:03 GMT, ekha...@aol.com (Erich A. Kremer) wrote:

>Hallo Dietmar,
>
>>
>>Also unbedingt sofort kostenpflichtig abmahnen und gleichzeitig
>>Strafantrag bei der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft stellen! Wo
>>kämen wir denn da hin, wenn jede 12-Jährige versuchen würde,
>>selbstgezeichnete Bildchen auf Flohmärkten zu verticken, um ihr
>>Taschengeld aufzubessern?
>
>Es wurde eine prinzipielle Frage gestellt, und die sollte man schon korrekt
>beantworte. Einem 12 Jährigen würde ich klar machen, daß er gefälligst
>demnächst fragen soll, ober darf. Irgendwann ist er nämlich nicht mehr 12
>sondern 18, und wenn er es dann noch nicht kapiert hat, kann es tatsächlich
>teuer für ihn werden.

Das ist eben die Frage. Es gibt auch durchaus erfolgreichen Ansatz von
einem ehemaligem Mitstudenten, fotorealistisch (Zeitungs-) Bilder
nachzuzeichnen. Da diese in der Serie zu sehen sind, dürfte dort das
eigene Werk allerdings prinzipiell "sicherer" sein.

Bei dem vorliegenden Fall ist die Zeichnung als solches zu schlecht
und das Foto zu austauschbar, um ganz sicher dieses als Vorlage zu
bestimmen.

Meiner Meinung nach sollte sich der Bildautor geehrt fühlen, daß u.U.
sein Bild verwendet wurde (sooo toll ist es IMO nicht).
Ich würde evtl. das Kind anschreiben, zu dem netten Versuch
gratulieren, nebenbei darauf hinweisen, daß dieses Bilderkopieren
nicht ganz ungefährlich sein kann und anbieten, noch weitere Bilder im
Tausch gegen eine Zeichnung zur Verfügung zu stellen.

Aber einen grßen juristischen Hermann machen ist IMO daneben.

Zumal der Ausgang auch ungewiss ist

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 8:23:53 AM2/6/04
to
Hallo Dietmar,

>>Schon mal auf einem "Kunstmarkt" in einer Kleinstadt gewesen?
>

>Nein - aber ich kenne Deine Homepage. ;-)

Tja, ich deine leider nicht.

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 8:27:55 AM2/6/04
to
Hallo Gerrit,

>Bei dem vorliegenden Fall ist die Zeichnung als solches zu schlecht
>und das Foto zu austauschbar, um ganz sicher dieses als Vorlage zu
>bestimmen.

Schau dir mal den Verlauf der Mähne an.

>Meiner Meinung nach sollte sich der Bildautor geehrt fühlen, daß u.U.
>sein Bild verwendet wurde (sooo toll ist es IMO nicht).

Darum geht es aber nicht.

>Ich würde evtl. das Kind anschreiben, zu dem netten Versuch
>gratulieren, nebenbei darauf hinweisen, daß dieses Bilderkopieren
>nicht ganz ungefährlich sein kann und anbieten, noch weitere Bilder im
>Tausch gegen eine Zeichnung zur Verfügung zu stellen.

So ähnlich würde ich das auch machen.

Aber was ich tue und denke, und wie das Gesetz es verlangt, was du und ich zu
tun und zu lassen haben, das sind nun mal zwei paar Schuhe.

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 9:05:57 AM2/6/04
to
Hallo Dietmar,

> Hier gibt es dazu
>offenbar verschiedene Meinungen; auf kleinstädtischen Kunst-Märkten
>scheinen derartige Darstellungen ja als ebensolche gehandelt zu
>werden, wenn man EAK glauben darf - der gleichzeitig jedoch Alex
>Eberl, der auf solchen Märkten heimisch zu sein scheint, dazu mahnt,
>den Kunstbegriff nicht zu überdehnen. Das verstehe wer will. ;-)

Auf kleinstädtischen (und nicht nur da) Kunstmärkten wird zumeist Kunsthandwerk
feilgeboten. Abgemalte Pferdeköpfe fallen zweifellos unter Kunsthandwerk (zumal
wenn mit dem Episkop erstellt), ebenso Portraits, deren einziges Bestreben es
ist, der Fotovorlage möglichst ähnlich zu werden.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Im übrigen ist es -wie ich in meinem ersten Beitrag schon schrieb-
wurstpiepegal, ob damit Kunst gemacht wurde oder nicht. Oder denkst du
wirklich, das Gesetz ändert sich, wenn ich das "geklaute" Foto in ein Kunstwerk
verwandle. Genausogut könnte ich ja dann auch dein Auto klauen, in eine Plastik
verwandeln und dir *ätschibätschi* sagen.

Markus Tauber

unread,
Feb 6, 2004, 9:06:17 AM2/6/04
to
Am Fri, 06 Feb 2004 11:48:12 +0100 schrieb Dietmar Strey:

> Moin EAK!
>
> Erich A. Kremer schrub:


>
>>Es wurde eine prinzipielle Frage gestellt, und die sollte man schon korrekt
>>beantworte. Einem 12 Jährigen würde ich klar machen, daß er gefälligst
>>demnächst fragen soll, ober darf. Irgendwann ist er nämlich nicht mehr 12
>>sondern 18, und wenn er es dann noch nicht kapiert hat, kann es tatsächlich
>>teuer für ihn werden.
>

> Ich sehe das so:
> Da überlegt sich ein (geschätzt) 12-jähriges Mädchen, wie sie ihr
> Taschengeld aufbessern kann. Sie attestiert sich ein gewisses Talent
> für das Zeichnen (das sie ohne Zweifel hat, allein es fehlt noch an
> der nötigen Übung und Erfahrung) und beschließt, dieses auch zu
> nutzen.
> Sie zeichnet Personen und Tiere nach Vorlage und verkauft diese
> Zeichnungen dann für ein paar Kröten bei ebay. Was aber IMHO viel
> entscheidender ist, ist das so erzeiugte Erfolgserlebnis. Das, was sie
> mit ihren Fähigkeiten geschaffen hat, ist anderen etwas wert - in
> jeder Beziehung. Mal unter uns Pastorentöchtern: Freut sich nicht
> jeder von uns auch darüber, wenn seine Bilder ein Publikum oder gar
> einen Markt finden?

Angenommen das Mädel _IST_ tatsächlich 12, dann kann man sie doch
leicht bei ebay kicken lassen, schließlich sind die ebay-AGB recht
eindeutig, was Minderjährige betrifft (§2 Abs. 2). Die Tatsache,
dass sie sich bei ebay anmelden koonte zeigt, dass sie lesen kann.
Ergo kann sie auch die ebay-AGB lesen (denen Sie ja sogar . Und eine
12jährige sollte wissen, was minderjährig bedeutet. Oder ich drücke
es mal anders aus: Wenn ein Kind partout "groß" sein will, dann aber
auch mit allen Konsequenzen! (Eine Frau kann ja auch nicht alte
Schule von den Gentlemen verlangen, und vehement auf die
Gleichberechtigung pochen)

EAK hat vollkommen recht, dass man Ihr das vernünftig beibringen
kann (und IMO auch sollte). Wir hatten auch mal an der Uni einen
Fall, wo ein Verein einfach ein Foto eines Webdesigners verwendete,
der _daraufhin_ sein Foto nicht weiterverwerten konnte, da ein
Interessent das Bild "exklusiv" haben wollte.

Markus

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 9:29:46 AM2/6/04
to
Markus Tauber wrote:
> Am Fri, 06 Feb 2004 11:48:12 +0100 schrieb Dietmar Strey:
>
>> Moin EAK!
>>
>> Erich A. Kremer schrub:
>>
>>> Es wurde eine prinzipielle Frage gestellt, und die sollte man schon
>>> korrekt beantworte. Einem 12 Jährigen würde ich klar machen, daß er
>>> gefälligst demnächst fragen soll, ober darf. Irgendwann ist er nämlich
>>> nicht mehr 12 sondern 18, und wenn er es dann noch nicht kapiert hat,
>>> kann es tatsächlich teuer für ihn werden.
>>
>> Ich sehe das so:
>> Da überlegt sich ein (geschätzt) 12-jähriges Mädchen, wie sie ihr
>> Taschengeld aufbessern kann. Sie attestiert sich ein gewisses Talent
>> für das Zeichnen (das sie ohne Zweifel hat, allein es fehlt noch an
>> der nötigen Übung und Erfahrung) und beschließt, dieses auch zu
>> nutzen.

So, ich habe inzwischen Antwort von ihr.
Sie ist 20 Jahre alt.

Dietmar, bitte vor.. :)

Smurfy


Manfred Grebler

unread,
Feb 6, 2004, 9:30:21 AM2/6/04
to
Also, ich denke die Theorie "12-jähriges Mädchen" können wir endgültig
ausschliessen. Bei der eBay-Auktion wurde zwischenzeitlich eine
Anmerkung hinzugefügt, die klar erkennen läßt, daß die Anbieterin ganz
genau weiß worum es geht. (Ich hatte in einer Mail mal vorsichtig nach
den Nutzungsrechten gefragt!)


------- Zitat ---------
Hinweis: Die Zeichnung ist nach einer Fotografie entstanden.

UrhG § 24 Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des
benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

[..]
------- Zitat Ende ----


Soweit also die Meinung der Zeichnerin.


Viele Grüße
Manfred

Jörn G. Steinmann

unread,
Feb 6, 2004, 9:00:35 AM2/6/04
to
Erich A. Kremer schrieb:

> Schon mal auf einem "Kunstmarkt" in einer Kleinstadt gewesen?

Ja. Und auch schon auf'm Dorf. Siedlungsstrukturbedingte
Unterschiede habe ich nicht feststellen können. Es kommt
eher darauf an, _wer_ sowas veranstaltet.

js

--
http://www.mixed-pixels.de

Al Di Meola, Calexico, Maceo Parker, Ani DiFranco, Sportfreunde Stiller,
Remain in Silence ... - neue Bilder: http://www.j-g-steinmann.de/konzert

Markus Tauber

unread,
Feb 6, 2004, 9:45:05 AM2/6/04
to
Am Fri, 06 Feb 2004 15:39:04 +0100 schrieb Dietmar Strey:

> Monica Ladberg schrub:


>
>>Sie ist 20 Jahre alt.
>>
>>Dietmar, bitte vor.. :)
>

> Ein Kueken. Ich könnte ihr Vater sein.
^
Skandal! das "[TM]" vergessen!
>
> Pädagogisch wertvolle Grüße
> Dietmar (alter Sack)
^
Skandal! das "[TM]" vergessen!

Oder wurde das Kücken/alter Sack-TM gecancelt? (habe eine lange
drf-Pause hinter mir)

>
> P.S.: Ich hasse Pferde.
Was hast Du gegen eine leckere Pferdebratwurst?


Back To Topic: Ich denke mal, eine 20jährige dürfte gefestigt genug
sein, um auch einen etwas fester gehobenen Zeigefinger zu
verkraften. Aber das liegt in Manfreds ermessen.

Grüße!

Markus, Kücken-Sack[TM] (bin 28)

Tom! Striewisch

unread,
Feb 6, 2004, 10:00:14 AM2/6/04
to
Manfred Grebler <manfred...@gmx.de> schrub:


>Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
>fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
>oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

Nachdem sich hier ja schon selbsternannte Knipser und andere Experten
gemeldet haben, darf ich mich sicherlich auch mit einem Beispiel aus
der Praxis melden. ;-)

http://www.dgph.photographie.com/intern-info/dgph-intern/1998.html
Dort unter der Überschrift "Peter Thomann gewann Copyright-Verfahren"
(unteres Drittel der langen HTML-Seite)

Unter
http://www.peterthomann.net/bestellung-Stute%20mit%20Fohlen.html
findet Ihr das Bild, das wohl auch als das meistkopierte Bild aller
Zeiten ins Guinnes Buch der Rekorde einging.

Wer sich dann auf der Seite
http://www.imh.org/
das abgeleitete Logo ansieht, wird sehen, dass es durchaus möglich
ist, auch dann Schadensersatz geltend zu machen, wenn das Endprodukt
vom Foto relativ weit entfernt ist.


Tom!
--
Digitalfotokurs / Zeche Zollverein: http://zollverein.fotolehrgang.de/
Ein Fotolehrgang: http://www.fotolehrgang.de
Digitale Kugelpanoramen: http://www.langebilder.de/
Neu hier? FAQ! : http://www.drf-faq.de/ oder http://www.drffaq.de

Michael Bär

unread,
Feb 6, 2004, 10:27:37 AM2/6/04
to
Am 06 Feb 2004 13:11:15 GMT vermeldete ekha...@aol.com (Erich A.
Kremer):

>Übertrage das mal auf zB. eine Gebäudeaufnahme.

Und? Verstehe ich nicht... Wenn einer ein Gebäude malt, ist doch
endgültig nicht mehr relavant, ob er vom Foto oder vom Original malt,
oder?

>Wenn ich aber sehe, wie staatliche Stellen den Flughafenausbau Kassel-Calden
>mit "gemittelten" Lärmpegeln schön reden wollen, kann ich nur sagen, wenn ein

Irgendwie komme ich bei Deinen Gerdankengängen nicht ganz mit.

>Umgekehrt, die Grafiker holen sich Fotomotive von Agenturen.

Klar - ich meinte nicht "Fotoagentur" sondern "Grafikagentur" resp.
Grafiker; Sorry!

>Inspirieren lassen und abkupfern sind nun mal zweierlei!

Das ist nun zweifellos wahr!

Grüße

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 10:24:38 AM2/6/04
to
Manfred Grebler wrote:

> ------- Zitat ---------
> Hinweis: Die Zeichnung ist nach einer Fotografie entstanden.
>
> UrhG § 24 Freie Benutzung
>
> (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
> anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des
> benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
>
> [..]
> ------- Zitat Ende ----
>
>
> Soweit also die Meinung der Zeichnerin.

Und wie siehst Du das jetzt?
Immerhin hast Du auf Deiner HP jegliche Nutzung ohne Deine
Zustimmung untersagt.

Smurfy


Roger Kortum

unread,
Feb 6, 2004, 10:33:13 AM2/6/04
to
Monica Ladberg wrote:
> Der Schauspieler von "The sixth sense" hatte seinen eigenen
> Film nicht sehen dürfen, weil er nicht alt genug war.
> Als er nen Oscar dafür bekam und gefragt wurde, wie er den
> Film fand, konnte er nur sagen, dass man ihn nicht ins Kino
> gelassen hat, und leider nicht weiss, wie der Film geworden
> ist. :)
Die Anekdote ist hübsch. "The Sixth Sense" hat allerdings keinen
einzigen Oscar gewonnen. Haley Joel Osment, den Du wohl meinst, hat
jeodch ein paar andere Preise für seine Rolle bekommen.

mit erbsenzählerischen Grüßen

Roger

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 10:32:37 AM2/6/04
to

oh, echt?
Dann war der Film aber nominiert.. ich weiss ganz genau, dass
er das bei der Oscar-Verleihung erzählt hat.. nur hat er dann
keinen gekriegt, auch gut..

> mit erbsenzählerischen Grüßen

macht nix, danke.. :)

Smurfy


Tom! Striewisch

unread,
Feb 6, 2004, 10:30:28 AM2/6/04
to
Markus Tauber <markus.tau...@gmx.de> schrub:

>> Ein Kueken. Ich könnte ihr Vater sein.
> ^
>Skandal! das "[TM]" vergessen!

Und faslch geschrieben! Das heisst richtig "Kuecken!"


>Oder wurde das Kücken/alter Sack-TM gecancelt? (habe eine lange
>drf-Pause hinter mir)

Das gab es nie, ich habe es damals unter die GNU-Lizenz gestellt. ;-)

Tom! Striewisch

unread,
Feb 6, 2004, 10:30:28 AM2/6/04
to
Manfred Grebler <manfred...@gmx.de> schrub:


>Soweit also die Meinung der Zeichnerin.

Vielleicht sollte man ihr
|
|§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
|
|Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten
|Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

zu lesen geben.. ;-)

Für mich wäre diese freche Reaktion der "Künstlerin" ein drastischer
Hinweis darauf, dass diese von einigen als "12-jährige"
"Minderjährige" angesehene junge Frau wohl doch recht genau weiss, was
sie tut.
Dementsprechend sollte sie auch mit einer *deutlichen* Antwort klar
kommen.
(Und da sie ja wohl schon dankenswerterweise öffentlich zugegeben hat,
das Bild nach einem Foto erstellt zu haben, ist die nötige Beweiskette
bereits um ein Glied kürzer geworden. ;-) )

Manfred Grebler

unread,
Feb 6, 2004, 10:39:08 AM2/6/04
to
Monica Ladberg wrote:

> Und wie siehst Du das jetzt?

Tja... :-/
Ich habe noch keine direkte Antwort von Frau M. erhalten. Aber
"freiwillig" wird sie vermutlich nix rausrücken. Und "belehren" brauche
ich sie ganz offenbar nicht, sie scheint sich ja gut auszukennen in den
Gestzen.

Recht haben und Recht kriegen .... :-(

Und diese Leute wissen halt auch, daß wegen ein paar Euros kaum jemand
den Zeitaufwand und das Risiko einer Klage auf sich nimmt. Und dann bei
einer doch nicht ganz klaren Rechtslage...


Im übrigen habe ich just auch heute von einem ganz anderen Fall etwas
größeren Kalibers erfahren, und dort ist die Beweislage wenigstens
eindeutig. (Foto auf einem Produkt-Karton...) Wobei ich jetzt mal ganz
positiv denkend von einem Irrtum ausgehe! ;-)
Netterweise hat mir die Firma das Belegexemplar nämlich sogar ins Haus
geschickt. *shithappens* Ich hatte EIN Bild verkauft, und zwei haben sie
genommen... Also hoff' ich mal, daß die ganz brav und freiwillig nochmal
zahlen.


Viele Grüße und Danke für alle Antworten!
Manfred

Olaf Podszka

unread,
Feb 6, 2004, 10:49:19 AM2/6/04
to

"Dietmar Strey" <nur_fu...@gmx.de> schrieb

> Pferdezüchters begründet. Die Deutsche Bahn verklagt ja schließlich
> auch Amateurfotografen, die den ICE fotografiert und das Foto dann
> veröffentlicht haben.

Quelle?

Gruß Olaf


Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 10:52:40 AM2/6/04
to
Tom! Striewisch wrote:
> Manfred Grebler <manfred...@gmx.de> schrub:
>
>
>> Soweit also die Meinung der Zeichnerin.
>
> Vielleicht sollte man ihr
>>
>> § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
>>
>> Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit
>> Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes
>> veröffentlicht oder verwertet werden.
>
> zu lesen geben.. ;-)

Nicht nur das..

(...) über Urheberrecht und freie Benutzung:
Von einer freien Benutzung im Sinne des Urheberrechts ist dann auszugehen,
wenn ein neues selbständiges Werk entstanden ist und die entnommenen Züge
des benutzten Werkes gegenüber der Eigenschaft des neugeschaffenen Werkes
verblassen, also dermaßen verfremdet werden, so daß die verwendeten
Bildausschnitte ihr individuelles Gepräge verlieren. Davon kann dann nicht
ausgegangen werden, wenn die Bildausschnitte lediglich im Hintergrund der
Anzeige wiedergegeben werden. (LG München I, Urteil vom 26.01.94 - 21 O
5465/93)

3) Freie Benutzung einer Photographie Ein weltweit angesehener Photograph
wendete sich gegen einen Kunstmaler, der ein Werk unter Verwendung einer
von diesem stammenden Photographie schuf. Die Herstellung eines Plagiats
konnte das Hanseatische Oberlandesgericht nicht feststellen. Das
Urhebergesetz schützt nämlich nicht die schlichte Idee sondern das Werk an
sich. Ob ein Plagiat vorliegt hängt also von der schöpferischen Umsetzung
ab. Nur wenn der schöpferische Gehalt übereinstimmt, liegt eine
Urheberrechtsverletzung vor. Ob das der Fall ist, wird im Rahmen eines
Vergleichs beider Werke im Hinblick auf die verwendeten Elemente und im
Zusammenhang mit ihrem individuellen schöpferischen Gehalt festgestellt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte dabei fest, daß der Kunstmaler
das Werk frei benutzte. Im Vergleich mit der Photographie wurde die in
seinem Werk wiedergegebene Figur derart reduziert, daß sie zwar erkennbar
blieb, aber keine Merkmale enthielt, welche den Werkcharakter der
Photographie ausgemacht hätte. (Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 12.10 1995 -
3 U 140/95)


Ich will festhalten, dass ich hier immer noch in keinster
Weise für gerichtliche Schritte plädiere!

Smurfy


Manfred Ritter

unread,
Feb 6, 2004, 11:05:35 AM2/6/04
to
Hallo Manfred Grebler,

am Fri, 06 Feb 2004 09:18:45 +0100 schriebst Du in
de.rec.fotografie:

>Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
>fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
>oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

Ich find's reichlich frech von ihr, diesen Hinweis auf's
Urheberrecht nachzuschieben.

Wenn der nicht gewesen wäre, hätte ich Dir geraten, Ihr mit der
Auflage, Deinen Namen und Deine HP als Ursprung zu nennen, das
Kopieren auch weiterhin zu erlauben.

Ob dieser §24 zutrifft, oder ob sie mit ihrer Abkupferei das
Urheberrecht verletzt, wird letztendlich nur ein Gericht klären
können. für mich Laien ist der Passus "...das in freier Benutzung
des Werkes eines anderen geschaffen worden ist.." in diesem Fall
nicht gegeben, denn unter "freier Benutzung" stelle ich mir was
anderes vor.

Ob ich mir den Aufwand, gegen die Dame vorgehen zu wollen,
wirklich antun wollte? Ich weiß nicht.

Zumindest hätte sie bei ihrer Frechheit verdient, wegen des
fehlenden Impressums auf ihrer HP mal kräftig abgemahnt zu
werden, aber das ist eine andere Sache.

Vielleicht solltest Du Dich einfach drüber freuen, daß jemand
Deine Fotos so gut findet, daß er sie gleich abmalt und deshalb
vorschlagen, sich gegenseitig auf der jeweils eigenen Homepag
beim Namen zu nennen und einen Link zu legen.


Manfred Ritter
--
[PGP-Key per PM mit SENDKEY im Betreff]

/"\ ASCII Ribbon Campaign
\ /
X No HTML in
/ \ email & news

Daniela Duerbeck

unread,
Feb 6, 2004, 11:24:32 AM2/6/04
to
Hi Manfred!


> Ob dieser §24 zutrifft, oder ob sie mit ihrer Abkupferei das
> Urheberrecht verletzt, wird letztendlich nur ein Gericht klären
> können. für mich Laien ist der Passus "...das in freier Benutzung
> des Werkes eines anderen geschaffen worden ist.." in diesem Fall
> nicht gegeben, denn unter "freier Benutzung" stelle ich mir was
> anderes vor.

Also, ich bin ja auch juristischer Laie, aber hier ist ganz nett erklärt, daß
der Paragraph wohl nicht zutrifft:
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=362087.htm

Viele Grüße von Dani

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 11:31:03 AM2/6/04
to

Hier auch..

http://www.medienweb.de/urteil_karikatur.html

und hier im unteren Bereich:

http://ra-herrle.de/pages/veroeff/veroeffneu/ARTIKEL/URTEILS.HTM

Mit der "Freien Benutzung" geht eine "Verfremdung" einher.
Ist die nicht gegeben, ist es keine freie Benutzung.

Smurfy


Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 11:32:48 AM2/6/04
to
Hallo Dietmar,

>
>P.S.: Ich hasse Pferde.

Pferdesalami schmeckt nicht schlecht und hat wenig Cholesterin.

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 11:34:23 AM2/6/04
to
Hallo Manfred,

>
>------- Zitat ---------
>Hinweis: Die Zeichnung ist nach einer Fotografie entstanden.
>
>UrhG § 24 Freie Benutzung
>
>(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
>anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des
>benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
>
>[..]
>------- Zitat Ende ----

Ich denke mal, die weiß genau, daß sie im unrecht ist. Sie will dich damit nur
bluffen.

Monica Ladberg

unread,
Feb 6, 2004, 11:34:58 AM2/6/04
to
Daniela Duerbeck wrote:

> Also, ich bin ja auch juristischer Laie, aber hier ist ganz nett
> erklärt, daß der Paragraph wohl nicht zutrifft:
> http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=362087.htm

Oh, das ist schön:

http://www.geschichte.hu-berlin.de/nutzerhi/urhg/right3.html

Auch ein bissl was über die Geschichte dahinter.. :)


Dominique Ecken

unread,
Feb 6, 2004, 12:15:07 PM2/6/04
to
Tom! Striewisch schrieb am Fri, 06 Feb 2004 16:00:14 +0100:

>>Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
>>fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
>>oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

Bin ich der Einzige, der sich fragt, was, wenn nicht eine solche
Zeichnung, ist denn dann ein eigenständiges Kunstwerk?

Für mich ist das klar ein selbstständiges Kunstwerk...

>Nachdem sich hier ja schon selbsternannte Knipser und andere Experten
>gemeldet haben, darf ich mich sicherlich auch mit einem Beispiel aus
>der Praxis melden. ;-)
>
>http://www.dgph.photographie.com/intern-info/dgph-intern/1998.html
>Dort unter der Überschrift "Peter Thomann gewann Copyright-Verfahren"
>(unteres Drittel der langen HTML-Seite)

Ja, und direkt darüber ist der Bericht über Wackerbarth und seiner
kopierten roten Couch, wo er den Plagiats-Prozess verloren hat. Was zwar
hier nicht direkt passt, was ich aber wiederum unverständlich finde, dass
seine Klage abgewiesen wurde.

Schönen Tag noch!
Dominique

Florian Schaudel

unread,
Feb 6, 2004, 12:16:48 PM2/6/04
to
ekha...@aol.com (Erich A. Kremer) wrote in
news:20040206075127...@mb-m02.aol.com:

> Hallo Wolf,
>
>>
>>Und, hast Du die Auftraggeber der Fotos schon gefragt ob sie daraus
>>nicht eine Auftragsmalerei in Kohle machen ließen? Danach nicht
>>abgenommen und daher in den Ebayverkauf?
>>
>
> Interessante Kostruktion. Die Rechte des Fotografen werden dadurch
> nicht geschmälert; nur, wer zahlt jetzt (an den Fotografen), der
> Bilderauftraggeber und Pferdebesitzer, oder der Maler? Vermutlich der
> Pferdebesitzer, denn der gab ungefragt das Bild weiter. Was anderes
> wäre es, wenn dem Pferdebesitzer das unbegrenzte Nutzungsrecht
> eingeräumt wurde.
>

Sollte der Photograph das diesbezügliche Nutzungsrecht nicht an den
Pferdebestizer abgetreten haben, so zahlt natürlich der Zeichner an den
Photographen und der Pferdebesitzer an den Zeichner.

Wie sonst?

Gruss, Florian

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 12:33:10 PM2/6/04
to
Hallo Florian,

>
>Sollte der Photograph das diesbezügliche Nutzungsrecht nicht an den
>Pferdebestizer abgetreten haben, so zahlt natürlich der Zeichner an den
>Photographen und der Pferdebesitzer an den Zeichner.
>
>Wie sonst?

Richtig. Was aber (wie weiter oben konstruiert), wenn der Zeichner das Foto vom
Pferdebesitzer erhält, ohne zu wissen, ob dieser das Nutzungsrecht hat?

Zeuichner haben ja manchmal die seltsamsten Kontrakte...

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 12:34:58 PM2/6/04
to
Hallo Dominique,

>
>Für mich ist das klar ein selbstständiges Kunstwerk...

So unterschiedlich können Ansichten sein; für mich ist nicht einmal die Mona
Lisa ein Kunstwerk.

Florian Schaudel

unread,
Feb 6, 2004, 12:50:12 PM2/6/04
to
ekha...@aol.com (Erich A. Kremer) wrote in
news:20040206123310...@mb-m22.aol.com:

> Hallo Florian,
>
>>
>>Sollte der Photograph das diesbezügliche Nutzungsrecht nicht an den
>>Pferdebestizer abgetreten haben, so zahlt natürlich der Zeichner an
>>den Photographen und der Pferdebesitzer an den Zeichner.
>>
>>Wie sonst?
>
> Richtig. Was aber (wie weiter oben konstruiert), wenn der Zeichner das
> Foto vom Pferdebesitzer erhält, ohne zu wissen, ob dieser das
> Nutzungsrecht hat?
>
> Zeuichner haben ja manchmal die seltsamsten Kontrakte...

Wie geschrieben - der Fall war ja angenommen: Zeichner an Photograph und
Besitzer an Zeichner.

Die Verletzung der Urheberrechts des Photographen hat der Zeichner
begangen. Er hätte sich vergewissern müssen, dass der Auftraggeber ihn
wirksam legitimieren kann.

Wäre ja auch noch schöner, wenn's anders wäre:
Dann könnten wir beide eine kleine GmbH aufmachen, die mich beauftragt,
beliebige CDs zu kopieren und zu verkaufen. Wenn einer der Urheber - was
sehr wahrscheinlich ist - Geld haben will, dann lassen wir die GmbH halt
Pleite gehen und Leben gut vom weiteren Verkauf der CDs.


Gruss, Florian

Andreas Urbanek

unread,
Feb 6, 2004, 2:03:26 PM2/6/04
to
also schrieb Erich A. Kremer ...
> ... Terroristen, Terroristinnen...

Yeah! Das sind die Stichwörter die hier noch gefehlt haben!
Wenn das BKA nicht gerade mit Umzug und Stühlerücken beschäftigt
wäre, könnte man die doch noch auf den Fall ansetzen. Grotesk
genug ist dieser Thread dafür ja inzwischen ;)

Andreas - staunend über so viel Wind im Stall
--
"Und Pferde?" fragten ängstlich die Bauern. "Auch Pferde,
Väterchen?" "Auch Pferde!" sagte stolz im Brustton der
Überzeugung der Redner. "Das kommt oft vor!"
aus: "Die Kuh im Propeller" von Michail Sostschenko


Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 2:15:45 PM2/6/04
to
Hallo Andreas,

>also schrieb Erich A. Kremer ...
>> ... Terroristen, Terroristinnen...
>
>Yeah! Das sind die Stichwörter die hier noch gefehlt haben!

Nun zerr' das mal nicht aus dem Zusammenhang und denk auch mal dran, daß nicht
jeder Schreiber diesem grassierenden Smileywahn huldigt.

Tom! Striewisch

unread,
Feb 6, 2004, 3:00:29 PM2/6/04
to
Dominique Ecken <a...@gmx.net> schrub:


>Bin ich der Einzige, der sich fragt, was, wenn nicht eine solche
>Zeichnung, ist denn dann ein eigenständiges Kunstwerk?
>
>Für mich ist das klar ein selbstständiges Kunstwerk...


Ob Kunst oder nicht, das lasse ich mal offen... ;-)
Ich habe die beiden Bilder mal in Photoshop übereinander gelegt,
selbstständig erscheint mir die Zeichnung danach nun nicht gerade zu
sein.

Tom! Striewisch

unread,
Feb 6, 2004, 3:00:29 PM2/6/04
to
Manfred Grebler <manfred...@gmx.de> schrub:

>Und diese Leute wissen halt auch, daß wegen ein paar Euros kaum jemand
>den Zeitaufwand und das Risiko einer Klage auf sich nimmt. Und dann bei
>einer doch nicht ganz klaren Rechtslage...

Nun, Du könntest, ( *wenn Du unbedingt willst* ) die Sache an die
Staatsanwaltschaft übergeben.
Wenn dann strafrechtlich ein klares Urteil rauskam, kannst Du Dich
zivilrechtlich mit einer Schadensersatzforderung hinten dranhängen.
Das die dann durchkommt, sollte recht sicher sein

Tom Rohwer

unread,
Feb 6, 2004, 3:17:16 PM2/6/04
to
> Weiss hier zufällig jemand Bescheid, ob eine Zeichnung die 1:1 von einer
> fremden Bildvorlage angefertigt wurde als UHG Verletzung anzusehen ist
> oder ob da schon "selbständiges Kunstwerk" gilt?

Ja. Wenn Du 1:1 oder auch nur "allzu ähnlich" umsetzt, ist das eine
Urheberrechtsverletzung.

Die FAZ hat vor einigen Jahren einen Prozeß gegen eine Fotografin
verloren. Deren Bild des FAZ-Kolumnisten Johannes Gross wurde in Form
einer Zeichnung als "Logo" für die Kolumne von Gross verwendet. Die
Fotografin klagte auf Honorar, weil die FAZ ein solches mit der
Begründung der künstlerischen Verfremdung verweigerte, und bekam
Recht.

Du darfst ein Foto (oder ein anderes Werk) als Inspiration aufgreifen.
Kopieren darfst Du es auch mit anderen Mitteln (Zeichnung, Gemälde,
Marmor-Plastik) nicht.

Tom Rohwer

unread,
Feb 6, 2004, 3:30:49 PM2/6/04
to
> Übertrage das mal auf zB. eine Gebäudeaufnahme.

Da Gebäude fast immer die Eigenschaft haben, "dauerhaft" an ihrem
Standort angebracht zu sein, dürfen sie gemäß §59 UrhG z.B. durch
Lichtbild vervielfältigt werden.

> >schon eine kleine Veränderung ausgereicht hätte,
> >um die Verbindung zwischen Vorlage und Zeichnung zu verstecken.

Eine "kleine Veränderung" recht urheberrechtlich definitiv nicht aus.
Das Gesetz sagt:
§24 UhRG
Freie Benutzung


Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des

benutzten Werkes veröffentlich und verwertet werden.

Die Betonung liegt auf dem Begriff "selbständiges Werk", sowie in der
"freien Benutzung". Und darunter fällt nicht: "abmalen",
"abzeichnen"...

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 3:33:09 PM2/6/04
to
Hallo Tom,

>Ich habe die beiden Bilder mal in Photoshop übereinander gelegt,
>selbstständig erscheint mir die Zeichnung danach nun nicht gerade zu
>sein.

Ich tippe auf Episkop-Kopie. Irgendwo schreibt sie ja auch, daß die Fotos
möglichst scharf sein sollen. Das ist typisch für "Künstler", die nicht malen
können sind die Konturen in der Projektion zu weich, geht bei denen nichts
mehr.

Tom Rohwer

unread,
Feb 6, 2004, 3:34:07 PM2/6/04
to
> Ich habe vorher nichts darüber geschrieben: Aber die künstlerische Leistung
> des Photographen hält sich hier imho doch eher in Grenzen.

Das ist urheberrechtlich aber völlig ohne Bedeutung. Es kommt auf die
"Schöpfungshöhe" an, nicht auf die "künstlerische Leistung".

> Aber ist euch eigentlich bewusst, dass ihr gerade einen großen Teil des
> Kunst-Unterrichts in der Schule kriminalisieren wollt?

Was an deutschen Schulen tagtäglich an Straftaten gegen das
Urheberrecht begangen wird (allen voran von Lehrern), möchte ich
lieber gar nicht so genau wissen... :-/

> Wie gesagt, wenn das Ursprungsphoto ein Meisterwerk der Pferdeabbildung
> wäre und eine herausragende Komposition oder Lichführung böte...

S.o. Ist unerheblich. Aber natürlich bleibt bei "trivialen
Pferdebildern" immer die Beweislast, das tatsächlich vom behaupteten
Foto plagiiert wurde.

Tom Rohwer

unread,
Feb 6, 2004, 3:38:28 PM2/6/04
to
> Wenn ein 12jähriger mit dem Rennrad durch die Fussgängerzone brettert sag ich
> ihm auch nicht: "Ey Krimineller: Du hast Dich strafbar gemacht", sondern ich
> würde ihn auch Fragen wie er es fände wenn er Arm im Arm mit seiner Freundin
> im spazieren würde und von hinten würde sie ein Raser auf dem Fahrrad
> anrempeln.

Seit mir mal so ein Schwachkopf (es war allerdings eine ca. 40jährige
Fahrrad-Terroristin, die eine rote Ampel überfuhr und mit ca. Tempo 30
mitten durch die Fußgängergruppe bretterte, die gerade bei Grün den
Überweg überqueren wollte...) zwei Rippen gebrochen hat und mit
empörten Blick ("Was laufen da Fußgänger rum, wo ich fahren will!")
einfach weiterradelte, verirren sich bei mir in solchen Situationen
häufig ganz zufällig Regenschirme, Stative, lange dünne Gespäckstücke
oder andere geeignete Teile in die Speichen des randalierenden
Radlers... Das wirkt pädagogisch meist wunder, und es ist auch immer
wieder hübsch anzuschauen, wie sie so segeln...;-]] Manche erreichen
echt enorme Flugweiten... ;-P

Tom Rohwer

unread,
Feb 6, 2004, 3:43:55 PM2/6/04
to
> Grundsätzlich werden solche Streitereien aber erst dann vor den
> Kadi oder RA gezerrt, wenn in irgendeiner Weise finanzielle Zwecke
> damit verbunden sind, oder jemand Bekanntheit erlangt (die
> sich wiederum finanziell auswirken kann).

So grundsätzlich kann man das nicht sagen. Es soll auch Leute geben,
die gehen gerichtlich gegen Urheberrechtsverletzungen vor, weil sie
einfach keine unerlaubte Nutzung ihrer Werke wollen.

Es gibt sogar ein entzückendes OLG- oder BGH-Urteil, in dem
entschieden wurde, daß es verboten ist, ein Gemälde, das ein Künstler
am Straßenrand auf den Sperrmüll gestellt hat, einfach wegzunehmen und
öffentlich in einer Ausstellung zu zeigen.

Begründung: 1) Verstoß gegen das Urheberrecht, das der Urheber nämlich
keineswegs dadurch verliert, daß er das Werk selbst dem Müll
überantwortet. 2) Sperrmüll ist rechtlich gesehen keineswegs
"herrenlos", sondern solange Eigentum des "Entmüllers", bis er dann in
das Eigentum der Müllabfuhr übergeht. Irgendwie ja auch logisch.
(Insofern ist das "Plündern" von Sperrmüll rein rechtlich gesehen
Diebstahl...!)

> So wie mir die Handwerkskammer ja auch das Fotografieren an
> sich nicht verbieten kann, aber durchaus das Verkaufen von Fotos,
> wenn ich kein Fotograf bin..
> selbst "künstlerische Fotografie" muss bewiesen werden, bevor
> ich das ungestraft verkaufen darf.

Inzwischen kann sie Dir gar nichts mehr verbieten, das "Verkaufen von
Fotos" konnte sie Dir aber noch nie verbieten, denn das ist keine
"handwerkliche Tätigkeit" - die Urheberrechte an Deinen Fotos durftest
Du immer schon ungehindert kommerziell verwerten.

Tom Rohwer

unread,
Feb 6, 2004, 3:49:43 PM2/6/04
to
> >Und, hast Du die Auftraggeber der Fotos schon gefragt ob sie daraus
> >nicht eine Auftragsmalerei in Kohle machen ließen? Danach nicht
> >abgenommen und daher in den Ebayverkauf?
> >
> Interessante Kostruktion. Die Rechte des Fotografen werden dadurch nicht
> geschmälert; nur, wer zahlt jetzt (an den Fotografen), der Bilderauftraggeber
> und Pferdebesitzer, oder der Maler? Vermutlich der Pferdebesitzer, denn der
> gab ungefragt das Bild weiter. Was anderes wäre es, wenn dem Pferdebesitzer
> das unbegrenzte Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Gemach, gemach!!!!

Die Rechte des Fotografen werden sehr wohl geschmälert, wenn es sich
um ein "Bildnis" handelt, das "im Auftrag" erstellt wurde.

Noch mal ein Blick ins Gesetz?

§ 60 UrhG
Bildnisse

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und
nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines
Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen
Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis
durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen
oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten.
Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so
ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.

Will sagen: wer ein Bildnis in Auftrag gibt, darf es vervielfältigen
oder vervielfältigen lassen und die Vervielfältigungen UNENTGELTLICH
verbreiten. Wenn es ein Werk der "bildenden Kunst" ist (Foto, Gemälde,
Zeichnung), darf nur durch Fotografie vervielfältigt werden. Hätte
also der Pferdebesitzer die Fotos in Auftrag gegeben, so dürfte er
sehr wohl die Fotos vervielfältigen lassen - allerdings nicht bei Ebay
verkaufen...

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 4:31:35 PM2/6/04
to
Hallo Tom,

>
>Die Rechte des Fotografen werden sehr wohl geschmälert, wenn es sich
>um ein "Bildnis" handelt, das "im Auftrag" erstellt wurde.
>
>Noch mal ein Blick ins Gesetz?
>
>§ 60 UrhG
>Bildnisse
>
>(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und
>nicht zu gewerblichen Zwecken

Eben, der letzte Satz ist entscheidend. Es soll aber Geld damit verdient
werden, und dann hat der Fotograf weiterhin seine Rechte. Überigens nicht nur
der; ich verkaufte mal in einer Galerie ein signiertes Unikat und der Käufer
wollte es als Poster weiterverwerten. Er sah aber dann ein, daß er die
Nutzungsrechte noch extra kaufen muss. Soll heißen, es muß nicht zwingend ein
Foto sein, bei zB. einem Aquarell ist es genau so

Ulrich Witte

unread,
Feb 6, 2004, 4:36:40 PM2/6/04
to
Monica Ladberg am 06 Feb 2004:

[...]
>>> Ich sehe das so:
>>> Da überlegt sich ein (geschätzt) 12-jähriges Mädchen, wie sie ihr
>>> Taschengeld aufbessern kann. Sie attestiert sich ein gewisses Talent
>>> für das Zeichnen (das sie ohne Zweifel hat, allein es fehlt noch an
>>> der nötigen Übung und Erfahrung) und beschließt, dieses auch zu
>>> nutzen.
>
> So, ich habe inzwischen Antwort von ihr.
> Sie ist 20 Jahre alt.

*g* Ob sie jetzt so geschmeichelt ist, auf 12 geschätzt zu werden :-)
Mit 20 sollte man andererseits schon so fit im Kopf sein, dass man
den Urheber der Fotos fragt, ob er etwas dagegen hat, wenn man seine
Bilder malt (oder ob er sich evtl. eine Zusammenarbeit vorstellen
könnte, wäre ja auch eine Möglichkeit).

Gruß,
Ulrich
--
http://fotos.cconin.de

Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 4:39:27 PM2/6/04
to
Hallo Tom!

>
>Seit mir mal so ein Schwachkopf (es war allerdings eine ca. 40jährige
>Fahrrad-Terroristin, die eine rote Ampel überfuhr und mit ca. Tempo 30
>mitten durch die Fußgängergruppe bretterte, die gerade bei Grün den
>Überweg überqueren wollte...) zwei Rippen gebrochen hat und mit
>empörten Blick ("Was laufen da Fußgänger rum, wo ich fahren will!")
>einfach weiterradelte,

Habe letztes Jahr so was von fern beobachtet. Da war es so ein junger Knülch,
der zwar stehen blieb, aber nur um die alte Frau, die er samt ihrem Hund
umgehobelt hatte, auch noch zu beschimpfen.

>verirren sich bei mir in solchen Situationen
>häufig ganz zufällig Regenschirme, Stative, lange dünne Gespäckstücke
>oder andere geeignete Teile in die Speichen des randalierenden
>Radlers...

Respekt!

Hier in Frankfurt gibt es auf der Zeil ganze Rentnerbanden die es mit den
Spazierstöcken machen.

>Das wirkt pädagogisch meist wunder, und es ist auch immer
>wieder hübsch anzuschauen, wie sie so segeln...;-]] Manche erreichen
>echt enorme Flugweiten... ;-P

Und ausserdem ist es gesund; es härtet die Knochen und die Haut des Radlers ab.

Christian Schroeder

unread,
Feb 6, 2004, 3:57:53 PM2/6/04
to
Erich A. Kremer schrieb:

> Irgendwie ist das schon wieder doppelt unverschämt, wenn es
unerlaubt statt
> fand. Doppelt deshalb, weil der Zeichner offensichtlich ebenso untalentiert wie
> faul war. Ein paar kleine Änderungen hier und da, und kein Mensch könnte was
> meckern, da es ja ein Pferd ist. Aber dazu reichte weder Technik noch Talent
> aus, und deshalb sollte er dem Fotografen was zahlen.

Unfug! Die Zeichnung wurde zufällig von diesem Bild gemacht.
Gedankenexperiment: Zwei Millisekunden nachdem das Bild gemacht wurde
fotografiert wer anders das selbe Viech, die Bilder sehen sich zum
Verwechseln ähnlich. Davon wird dann ne Zeichnung gemacht, da ist alles
ok, weil die Vorlage das eigene Bild war. Also was soll das?

Was anderes ist das wenn du ein Model bestellst, ne Location aussuchst,
auf die richtige Wetterlage warteset und dann Bilder machst, die dann
abgemalt werden.

Aber bei bildern, die so in Massen existieren, ist es überflüssig, über
solchen Käse nachzudenken.

--
Gruß Christian
Wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen!

Christian Schroeder

unread,
Feb 6, 2004, 4:00:03 PM2/6/04
to

Dietmar Strey schrieb:

> Also unbedingt sofort kostenpflichtig abmahnen und gleichzeitig
> Strafantrag bei der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft stellen! Wo
> kämen wir denn da hin, wenn jede 12-Jährige versuchen würde,
> selbstgezeichnete Bildchen auf Flohmärkten zu verticken, um ihr
> Taschengeld aufzubessern?

Und die Steuerfahndung auch informieren! Wenn die auf dem Flohmarkt was
schwarz verkloppt ist das ein Kapitalverbrechen! Ich glaube, ich habe
auch früher mein Autoquartett auf dem Flohmarkt verkauft und keine
Steuer bezahlt, wenn ich da mal nicht ins Kittchen wandere.

Christian Schroeder

unread,
Feb 6, 2004, 4:16:08 PM2/6/04
to
Monica Ladberg schrieb:

> Florian Schaudel wrote:
>
>

>>>c) hätte sie Manfred ja mindestens um Erlaubnis fragen
>>>müssen.
>>
>>Juristisch gesehen vielleicht.


>>Aber ist euch eigentlich bewusst, dass ihr gerade einen großen Teil des
>>Kunst-Unterrichts in der Schule kriminalisieren wollt?
>
>

> Nein, wieso?
> Seit wann verkaufen Schüler ihre Kunst-Unterrichts-Bilder?
>
>
>
>>>Und jemanden zumindest darauf hinweisen, dass er gegen
>>>das Gesetz verstösst
>>
>>Man sollte sie darauf hinweisen, dass man das nicht mag.
>
>
> Wenn das aber doch ein Verstoss gegen das Urheberrecht
> *ist*?

Jeder Hanswurst (NICHT persönlich gegen euch gemeint) der ein Foto macht
glaubt automatisch, er habe da irgendwelche Rechte und blablabla.
Da macht wer ein Foto und glaubt, es sei seins und wer es abzeichnen
will muß einen Haufen Bedingungen erfüllen. Liebe Leute, macht mal die
Augen zu und was ihr dann seht sind eure Rechte und euer Eigentum!

Ich habs weiter oben schon geschrieben und wiederhole mich noch mal:
Was, wenn das Mädel kurz nach entstehen des Bildes mit ihrer eigenen
Kamera das gleiche Bild gemacht hätte? Dann hätte es zwei fast
identische Aufnahmen gegeben. Wer hat denn dann Recht? Jeder hat dann
ein Recht an seinem Bild, oder? Wenn mans dann abmalt, von wem ists dann
abgemalt?
Wenn ich ein Gebäude zeichne spielt es keine Rolle, ob von einer
Zeichnung oder von der "Natur" abgeguckt wurde (stand wweiter oben, habe
ich mal frech übernommen; hoffentlich war das nicht kriminell), warum
soll das bei Tierbildern anders sein? Nur weil das Tier weglaufen kann?

Vielleicht sehen da einige einen Zusammenhang aber der gesunde
Menschenverstand sagt dass das totale Korinthenkackerei ist.


--
Trotzdem einen freundlichen Gruß von Christian

Christian Schroeder

unread,
Feb 6, 2004, 4:29:43 PM2/6/04
to
Monica Ladberg schrieb:

> Florian Schaudel wrote:
>

>>Wenn ein 12jähriger mit dem Rennrad durch die Fussgängerzone brettert
>>sag ich ihm auch nicht: "Ey Krimineller: Du hast Dich strafbar gemacht",
>>sondern ich würde ihn auch Fragen wie er es fände wenn er Arm im Arm mit
>>seiner Freundin im spazieren würde und von hinten würde sie ein Raser
>>auf dem Fahrrad anrempeln.
>
>

> Ich nicht.
> Ich würde ihm sagen, dass das verboten ist, und wenn ein Polizist
> das mitkriegte, er ziemlichen Ärger kriegen würde.

Das ist aber ein absolut dummes Argument! Davon werden sich nur wenige
überzeugen lassen. Du hast zwar Recht, es nützt dir aber nix! Das
Argument von Florian greift hingegen viel besser.
Mal abgesehen davon handhabt das die Polizei anders. Ich (Student,
Anfang 20) fuhr vor einiger Zeit mit dem Farrad durch die Fußgängerzone,
ein Polizist hielt mich an und bat mich freundlich, vom Rad zu steigen
(hat nix gekostet). Alles etwas entspannter sehen! Deeskalierend reagieren!
Die Polizei hat längst erkannt, dass man nicht mit dem Knüppel seine
Rechte durchsetzt, sondern die Dinge vernünftig regelt. Es sei denn,
mann will auf lange Sicht verlieren.

>
> In meiner Jugend wurden solche Leute von Polizisten vom Rad
> gepflückt, mussten mit zum Revier und durften so lange da sitzen,
> bis sie von den Eltern abgeholt wurden.

Als Oma noch klein war, wurde auch noch mit Autoreifen geheizt, aber das
macht man heute auch nicht mehr...

>
>
>
>>Wer bei Kindern Gesetze zitieren muss, um Ihnen beizubringen, dass
>>irgenwas nicht in Ordnung ist, sollte sich Gedanken darüber machen, was
>>das Kind eigentlich falsch gemacht hat.
>
>
> Du versteifst Dich sehr darauf, dass es sich hier um ein Kind handelt.
> Aber das kriegen wir raus, ich habe mal ne freundliche Anfrage
> gestellt.
>
> Aber Gesetze gelten eben auch für Kinder.. so leid mir das tut.

Ich glaube nicht, dass einem zwölfjährigen viel passiert, wenn er im
Laden was mitgehen läßt und das wiegt ja wohl wesentlich schwerer als
ein vermeintlicher Urheberrechtsverstoß...

>
> Der Schauspieler von "The sixth sense" hatte seinen eigenen
> Film nicht sehen dürfen, weil er nicht alt genug war.
> Als er nen Oscar dafür bekam und gefragt wurde, wie er den
> Film fand, konnte er nur sagen, dass man ihn nicht ins Kino
> gelassen hat, und leider nicht weiss, wie der Film geworden
> ist. :)

Typischer Fall von Korinthenkackerei! Den Leuten die ihn nicht
reingelassen haben sollte man schlicht eine hauen! Aber kräftig!

>
> Und auch Kinder/Jugendliche bekommen Ärger mit dem
> Gesetz, wenn sie Schwarzarbeit machen, oder oder oder.
> Nur weil sie in der Regel straffrei bleiben, bedeutet das ja
> nicht, dass man sie nicht auch über Gesetze aufklären
> muss/kann/darf.
>
> Oder wie möchtest Du es einem Kind erklären, dass Mama
> und Papa Strafe zahlen müssen, wenn es die Schule schwänzt?
>
> Es gibt nunmal Gesetze, und ich finde Aufklärung auch darüber
> ab einem gewissen Alter wichtig - das muss ja nicht der
> drohende Zeigefinger sein, sondern kann halt verdeutlichen,
> dass es jetzt nicht um blosses "Nichtgefallen" einer speziellen
> Person (Spielverderber) geht, sondern wenn die Sachlage
> (Alter?) auch nur ein bissl anders wäre, ein Rechtsanwalt
> eingeschaltet werden würde und das auch ganz schnell
> geklärt wäre - zu dessen Ungunsten.

Da stimme ich dir allerdings zu.

>
> Einer 16jährigen z.B. (und auf das Alter schätze ich sie
> _mindestens_) würde ich dies auf jeden Fall sagen,
> bevor sie an jemanden gerät, der da wirklich kurzen
> Prozess macht.

Jep.

--
Gruß Christian

Christian Schroeder

unread,
Feb 6, 2004, 4:37:21 PM2/6/04
to
Florian Schaudel schrieb:


> Wäre ja auch noch schöner, wenn's anders wäre:
> Dann könnten wir beide eine kleine GmbH aufmachen, die mich beauftragt,
> beliebige CDs zu kopieren und zu verkaufen. Wenn einer der Urheber - was
> sehr wahrscheinlich ist - Geld haben will, dann lassen wir die GmbH halt
> Pleite gehen und Leben gut vom weiteren Verkauf der CDs.

Geile Idee! ;-)

Christian Schroeder

unread,
Feb 6, 2004, 4:35:52 PM2/6/04
to
Monica Ladberg schrieb:

> Wenn meine Fotos oder Zeichnungen irgendwo abgekupfert
> würden, wäre ich sehr erbost - zwar habe ich in der Vergangen-
> heit auch *Freunden* die eine oder andere Zeichnung für
> spezielle Gelegenheiten zur Verfügung gestellt, bin aber
> trotzdem ziemlich pikiert, wenn dies dann für andere (mir
> unbekannte) Zwecke weiterbenutzt wird und ich es nachher
> herausfinde. Selbst wenn ich es bei Nachfrage erlaubt
> hätte.

Du nimmst dich ja ganz schön wichtig!
Siehs doch mal so:
Wenn du mit den Bildern kein Geld verdienst, ist es egal, ein Schaden
entsteht dir dann nicht. Wenn du damit was verdienst, ist es auch wurst,
quasi wegen Geringfügigkeit. Spendiers halt und gut ist.
Es macht für mich einen sehr großen Unterschied, ob mir möglicherweise
Geld entgangen ist, weil jemand abgeguckt hat oder ob mir wer 50 ct
klaut. Für letzteres würde ich garantiert Anzeige erstatten...

Ob du damit Geld verdient hättest, läßt sich im Nachhinein eh nicht mehr
sagen.

Christian Schroeder

unread,
Feb 6, 2004, 4:48:23 PM2/6/04
to
Tom Rohwer schrieb:

> Es gibt sogar ein entzückendes OLG- oder BGH-Urteil, in dem
> entschieden wurde, daß es verboten ist, ein Gemälde, das ein Künstler
> am Straßenrand auf den Sperrmüll gestellt hat, einfach wegzunehmen und
> öffentlich in einer Ausstellung zu zeigen.
>
> Begründung: 1) Verstoß gegen das Urheberrecht, das der Urheber nämlich
> keineswegs dadurch verliert, daß er das Werk selbst dem Müll
> überantwortet. 2) Sperrmüll ist rechtlich gesehen keineswegs
> "herrenlos", sondern solange Eigentum des "Entmüllers", bis er dann in
> das Eigentum der Müllabfuhr übergeht. Irgendwie ja auch logisch.
> (Insofern ist das "Plündern" von Sperrmüll rein rechtlich gesehen
> Diebstahl...!)

Aber genau da sagt doch der gesunde Menschenverstand dass das Gericht
schief gewickelt ist. Wenn jemand was wegwirft finde ich es affig,
jemand anderem zu verbieten, das Ding noch sinnvoll zu nutzen.
Aus meiner (subjektiven) Sicht sollte jemand sehr wohl implizit die
Rechte an Dingen abtreten, die er wegwirft.

Luigi Rotta

unread,
Feb 6, 2004, 4:56:50 PM2/6/04
to
Am Fri, 6 Feb 2004 19:50:52 +0100 schrieb wp...@nospam4me.de (Wolfgang
Paul):

>Dietmar Strey <nur_fu...@gmx.de> wrote:
>
>> Andreas Urbanek schrub:
>>
>> >Nicht der Junge, der Friseur gehört vor Gericht!
>> ^^^^^
>> Dein Optiker aber auch.
>> Das ist nämlich kein Junge. :-)
>
>Daran ist doch auch nur der Friseur schuld!!!1

Der "Fotograf" aber mindestens so. Und die Visagistin. Und Vater.
Und Mutter. Und Adam und Eva nicht vergessen.

Gruss

Luigi


Luigi Rotta

unread,
Feb 6, 2004, 5:03:11 PM2/6/04
to
Am Fri, 06 Feb 2004 12:22:26 +0100 schrieb Alex Eberl
<alex...@compuserve.de>:

>Ich lese deine Ausführungen mit Zustimmung. Hier wird gewaltig übers
>Ziel hinaus geschossen.

Als wenn ich sehe was auf der Seite
http://www.chrima-portraits.de/Seiten/gallery-frame-tiere/index2.htm
steht ist hier nicht ein liebliches Heimchen am Herd am Werk:

>Einige Tierzeichnungen sind nach Fotografien entstanden,
>die ich im Internet entdeckt habe. Um Auseinandersetzungen
>mit den Fotografen, wegen des Urheberrechtgesetzes zu vermeiden,
>möchte ich darauf hinweisen, dass es nach §24 (UrhG) erlaubt ist
>ein Foto als Vorlage zur Schaffung eines neues Werkes zu benutzen.

Wer so was auf sein Page schreibt weiss genau in welches Fahrwasser
es sich bewegt.

Gruss

Lugi


Erich A. Kremer

unread,
Feb 6, 2004, 5:05:56 PM2/6/04
to
Hallo Christian,

>
>Unfug! Die Zeichnung wurde zufällig von diesem Bild gemacht.

Nun, ich gehe davon aus, daß sie das Foto ganz bewusst ausgewählt hat. Ganz
einfach deshalb, weil (ohne Foto) sie keine Pferde zeichnen kann.


>Gedankenexperiment: Zwei Millisekunden nachdem das Bild gemacht wurde
>fotografiert wer anders das selbe Viech, die Bilder sehen sich zum
>Verwechseln ähnlich.

Und?

>Davon wird dann ne Zeichnung gemacht, da ist alles
>ok, weil die Vorlage das eigene Bild war. Also was soll das?

Dann soll die Dame sich die Fotos eben selbst machen. Macht halt je nach Motiv
nur einen Haufen Arbeit. Merkst du was?

>Was anderes ist das wenn du ein Model bestellst, ne Location aussuchst,
>auf die richtige Wetterlage warteset und dann Bilder machst, die dann
>abgemalt werden.

Das ist nichts "anderes", das ist nur noch aufwändiger.

>Aber bei bildern, die so in Massen existieren, ist es überflüssig, über
>solchen Käse nachzudenken.

Nein. Sie hätte sich aus den massenhaft existierenden Foto-Bildern mehrere (!)
raussuchen können, und dann daraus ein eigenes neues Pferdeportrait schaffen
sollen, dann wäre es in Ordnung. Sie hat aber ein einiges existierendes Photo
exaktmöglichst abgekupfert, da sie vermutlich nicht das Talent hat, aus
mehreren Vorlagen was Neues zu schaffen. Und darum geht es, ums Abkupfern.

Übrigens habe ich auch mal im Auftrag Pferde fotografiert, ganz so einfach ist
das nicht.

Frank Schindelbeck

unread,
Feb 6, 2004, 5:26:12 PM2/6/04
to Luigi Rotta


> >Ich lese deine Ausführungen mit Zustimmung. Hier wird gewaltig übers
> >Ziel hinaus geschossen.
>
> Als wenn ich sehe was auf der Seite
> http://www.chrima-portraits.de/Seiten/gallery-frame-tiere/index2.htm
> steht ist hier nicht ein liebliches Heimchen am Herd am Werk:
>

> ...

> >möchte ich darauf hinweisen, dass es nach §24 (UrhG) erlaubt ist
> >ein Foto als Vorlage zur Schaffung eines neues Werkes zu benutzen.
>
> Wer so was auf sein Page schreibt weiss genau in welches Fahrwasser
> es sich bewegt.

Ist doch offensichtlich eine schnelle Reaktion auf den
entstanden Wirbel. Ich würde der Dame deutlich
klar machen, daß sie auf dem falschen Dampfer ist.

Ganz bestimmt würde ich erstmal nicht mit der
Justizkeule schwingen.... Abmahnanwälte sind
ein vielfach unangenehmeres Völkchen als
Urheberrechtsverletzerinnen. Ein gewisser Einsichts-
prozess hat ja wohl schon eingesetzt.

Mir tun "Künstler" nur leid, die nicht in der Lage
etwas neues zu schaffen. Da ist nichts kreatives
dran und die Bilder der Dame sind
zudem leider grottenschlecht umgesetzt.


BTW - Ein relativ bekannter Musiker/Zeichner
hat vor einigen Jahren recht aufwendige Bildbände
über Miles Davis und Chet Baker herausgebracht,
die IIRC auch aus nichts anderem bestanden als
aus nachgezeichneten Fotografien.
Technisch ziemlich gut, würde mich interessieren,
ob der die Erlaubnis der Fotografen hatte....

Gruß

Frank
--
www.schindelbeck.org

Frank Schindelbeck

unread,
Feb 6, 2004, 5:26:38 PM2/6/04
to Luigi Rotta


> >Ich lese deine Ausführungen mit Zustimmung. Hier wird gewaltig übers
> >Ziel hinaus geschossen.
>
> Als wenn ich sehe was auf der Seite
> http://www.chrima-portraits.de/Seiten/gallery-frame-tiere/index2.htm
> steht ist hier nicht ein liebliches Heimchen am Herd am Werk:
>

> ...

> >möchte ich darauf hinweisen, dass es nach §24 (UrhG) erlaubt ist
> >ein Foto als Vorlage zur Schaffung eines neues Werkes zu benutzen.
>
> Wer so was auf sein Page schreibt weiss genau in welches Fahrwasser
> es sich bewegt.

Ist doch offensichtlich eine schnelle Reaktion auf den

Tom! Striewisch

unread,
Feb 6, 2004, 5:30:47 PM2/6/04
to
tom.r...@gmx.net (Tom Rohwer) schrub:

>Was an deutschen Schulen tagtäglich an Straftaten gegen das
>Urheberrecht begangen wird (allen voran von Lehrern), möchte ich
>lieber gar nicht so genau wissen... :-/


Oh ja, aber hoppla.
Ich hatte den Fall einer Schule, die meinen Fotolehrgang
"zweckentfremdet" hat, um damit dann den Computersponsor der Schule zu
linken... :-(

>S.o. Ist unerheblich. Aber natürlich bleibt bei "trivialen
>Pferdebildern" immer die Beweislast, das tatsächlich vom behaupteten
>Foto plagiiert wurde.

Nun, in dem Fall kann man "Original und Fälschung" in Photoshop
deckungsgleich übereinanderlegen, das sollte überzeugend genug sein.

Tom! Striewisch

unread,
Feb 6, 2004, 5:30:47 PM2/6/04
to
Christian Schroeder <Christian...@rwth-aachen.de> schrub:

> Liebe Leute, macht mal die
>Augen zu und was ihr dann seht sind eure Rechte und euer Eigentum!

Vielleicht solltest Du zuerst mal die Augen öffnen, bevor Du hier
schlaue Ratschläge verteilst... ;-)

Florian Schaudel

unread,
Feb 6, 2004, 6:25:11 PM2/6/04
to
Christian Schroeder <Christian...@rwth-aachen.de> wrote in
news:c0124d$rp6$7...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE:


> Aber genau da sagt doch der gesunde Menschenverstand dass das Gericht
> schief gewickelt ist. Wenn jemand was wegwirft finde ich es affig,
> jemand anderem zu verbieten, das Ding noch sinnvoll zu nutzen.
> Aus meiner (subjektiven) Sicht sollte jemand sehr wohl implizit die
> Rechte an Dingen abtreten, die er wegwirft.


Zwei Anmerkungen dazu um drüber nachzudenken:

1.) Angenommen, Du hättest in einer Sektlaune Naktbilder von Dir, Deiner
Freundin oder sonstwem gemacht. Jetzt bereust Du es natürlich und wirfst
die Dinger weg. Bis Du also der Meinung, jeder sollte das rech haben, diese
Bilder zu nehmen, öffentlich auszustellen und Kopien im Internet zu
verticken?

2.) Wie im OP steht: nach derzeit herrschender Meinung ist das "an den
Strassenrand stellen" von Sperrmüll nicht ein Zeichen davon, dass Du eine
Sache einfach loswerden willst, sondern dass Du sie dem Entsorger
überlassen willst. Sie gehört somit dem Entsorger (Um die Frage, ob das
Eigentum übergeht, wenn DU es rausstellst oder erst, wenn's im Müllwagen
ist, sollen sich Jura-Studenten den Kopf zerbrechen). Wenn Du diesen Müll
(aka "Wertstoffe") einfach mitnimmst, dann klaust Du sie zumindest dem
Entsorger.

Gruss, Florian

Jörn G. Steinmann

unread,
Feb 6, 2004, 7:00:29 PM2/6/04
to
Christian Schroeder <Christian...@rwth-aachen.de> schrieb:

> Unfug!
> [...]


> Aber bei bildern, die so in Massen existieren, ist es überflüssig, über
> solchen Käse nachzudenken.

Deiner Meinung nach.
Aber Du hast ja auch zum Einsatz von Photoshop mit "gecrackter"
Seriennummer (Msg-ID <bt9oof$72s$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE>)
sowie dazu, wie man bei eBay hohe Preise erzielen kann
(Msg-ID <btbof3$rqo$4...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE>) nicht
unbedingt mehrheitsfähige Ansichten - um es mal zurückhaltend
zu formulieren.

So gesehen paßt Dein Posting ganz gut ins Bild. Das mir im
übrigen nicht gefällt.

js

--
http://www.mixed-pixels.de

Al Di Meola, Calexico, Maceo Parker, Ani DiFranco, Sportfreunde Stiller,
Remain in Silence ... - neue Bilder: http://www.j-g-steinmann.de/konzert

Raymond Haeb

unread,
Feb 6, 2004, 8:19:29 PM2/6/04
to
Es begab sich, daß Christian Schroeder schrieb:

> Jeder Hanswurst (NICHT persönlich gegen euch gemeint) der ein Foto macht
> glaubt automatisch, er habe da irgendwelche Rechte und blablabla.
> Da macht wer ein Foto und glaubt, es sei seins und wer es abzeichnen
> will muß einen Haufen Bedingungen erfüllen. Liebe Leute, macht mal die
> Augen zu und was ihr dann seht sind eure Rechte und euer Eigentum!

Soweit dein Rechtsempfinden (meins ist übringends ähnlich). Die
gesetzliche Lage sieht jedoch (leider) etwas anders aus, und da muß man
sich nun mal dran halten, ob man das gut findet ist dabei erstmal
nebensächlich. Wenn manchen Leuten die Rechte an ihren Bildern oder was
auch immer so wichtig sind sollte man das einfach akzeptieren und sie in
Ruhe lassen. Es bringt jedoch nichts hier in aller Öffentlichkeit Tipps
zu geben wie man zb. Software "registriert" oder erzählen man dürfe die
Bilder anderer einfach so verwenden. Du solltest dir solche Tipps
wirklich verkneifen.

> Vielleicht sehen da einige einen Zusammenhang aber der gesunde
> Menschenverstand sagt dass das totale Korinthenkackerei ist.

Richtig DER sagt das. Das Gesetz leider nicht :-(


Raymond

--
Bitte kein BCC an mich, wegen Swen-Filter.
(Positivliste für To: und Cc:)

Raymond Haeb

unread,
Feb 6, 2004, 8:38:50 PM2/6/04
to
Es begab sich, daß Florian Schaudel schrieb:

>
> 1.) Angenommen, Du hättest in einer Sektlaune Naktbilder von Dir, Deiner
> Freundin oder sonstwem gemacht. Jetzt bereust Du es natürlich und wirfst
> die Dinger weg.

Die wirft man nicht einfach so weg, sondern vernichtet sie (Reißwolf,
Feuerzeug, ...)

> Bis Du also der Meinung, jeder sollte das rech haben, diese
> Bilder zu nehmen, öffentlich auszustellen und Kopien im Internet zu
> verticken?

Um eben dieses zu verhindern. Wenn jemand das aber nicht tut, sondern
die Bilder einfach so zum Sperrmüll gibt, muß er imho auch damit
rechnen, daß jemand anders diesen Gegenstand (zb auch das Bild) mitnimmt
und weiter verwendet. Wenn man dann sein eigenes Bild in einer
Ausstellung sieht hat man halt einfach nur Pech gehabt und imho noch
nicht mal ein Anrecht auf Entschädigung/Honorar.

> 2.) Wie im OP steht: nach derzeit herrschender Meinung ist das "an den
> Strassenrand stellen" von Sperrmüll nicht ein Zeichen davon, dass Du eine
> Sache einfach loswerden willst, sondern dass Du sie dem Entsorger
> überlassen willst. Sie gehört somit dem Entsorger (Um die Frage, ob das
> Eigentum übergeht, wenn DU es rausstellst oder erst, wenn's im Müllwagen
> ist, sollen sich Jura-Studenten den Kopf zerbrechen). Wenn Du diesen Müll
> (aka "Wertstoffe") einfach mitnimmst, dann klaust Du sie zumindest dem
> Entsorger.

Gesetze müßen ja nichts mit Logik zu tun haben ...

Raymond Haeb

unread,
Feb 6, 2004, 8:42:28 PM2/6/04
to
Es begab sich, daß Tom Rohwer schrieb:
> Eine "kleine Veränderung" recht urheberrechtlich definitiv nicht aus.
> Das Gesetz sagt:
> §24 UhRG
> Freie Benutzung
> Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
> anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des
> benutzten Werkes veröffentlich und verwertet werden.
>
> Die Betonung liegt auf dem Begriff "selbständiges Werk", sowie in der
> "freien Benutzung". Und darunter fällt nicht: "abmalen",
> "abzeichnen"...

Das ist mal wieder eins dieser "Gummigesetze" das genaugenommen gar
nichts aussagt und dem Richter viel zu viel Macht gibt und die Leute
unnötig verunsichert weil keiner mehr weiß was erlaubt ist und was nicht
bzw. wo genau die Grenze dazwischen liegt.

Frank Bechhaus

unread,
Feb 6, 2004, 10:08:16 PM2/6/04
to
Florian Schaudel <HierMei...@schaudel.com> wrote:
> Christian Schroeder <Christian...@rwth-aachen.de> wrote in
>> Aus meiner (subjektiven) Sicht sollte jemand sehr wohl implizit die
>> Rechte an Dingen abtreten, die er wegwirft.

> 1.) Angenommen, Du hättest in einer Sektlaune Naktbilder von Dir, Deiner

> Freundin oder sonstwem gemacht. Jetzt bereust Du es natürlich und wirfst
> die Dinger weg. Bis Du also der Meinung, jeder sollte das rech haben, diese
> Bilder zu nehmen, öffentlich auszustellen und Kopien im Internet zu
> verticken?

Es gehörte aber wohl schon der Konsum von härterem Alkohol oder anderen
Drogen dazu, solche Bilder mit zum Sperrmüll an die Straße zu stellen. :-)

> 2.) Wie im OP steht: nach derzeit herrschender Meinung ist das "an den
> Strassenrand stellen" von Sperrmüll nicht ein Zeichen davon, dass Du eine
> Sache einfach loswerden willst, sondern dass Du sie dem Entsorger
> überlassen willst. Sie gehört somit dem Entsorger (Um die Frage, ob das
> Eigentum übergeht, wenn DU es rausstellst oder erst, wenn's im Müllwagen
> ist, sollen sich Jura-Studenten den Kopf zerbrechen). Wenn Du diesen Müll
> (aka "Wertstoffe") einfach mitnimmst, dann klaust Du sie zumindest dem
> Entsorger.

Mein Rechtsempfinden (das natürlich überhaupt nicht zählt, klar) wäre hier
gewesen, daß der Besitzer den Sperrmüll durchaus "einfach loswerden will"
und daß der Müll für den Entsorger einen zusätzlichen Aufwand bedeutet,
den der "Drittverwerter" ihm erspart. Insofern habe ich das immer mit
einer wohlwollenden Einstellung betrachtet, wenn die Dinge, die der eine
wegwirft, von anderen noch genutzt werden können.

Eigentlich, wenn ich so drüber nachdenke, empfinde ich diese Rechtslage
auch als der ärmeren Bevölkerung gegenüber ziemlich kaltherzige und
arrogante Haltung einer absoluten Wohlstandsgesellschaft. Selbst der
Müll(!) darf von keinem armen Schlucker einfach so mitgenommen werden -
der sich offenbar kein besseres Mobiliar leisten kann - der gehört erst
dem Wegwerfenden und dann der Müllhalde, und wenn sich ein armer Tropf
das mitnimmt, dann gehört er dafür eingesperrt?

Armes Deutschland.

Gruß, Frank (der weiß, daß das zugegeben nur noch wenig mit Fotografie
zu tun hat - außer vielleicht als Thema für eine Fotodokumentation)

Erich A. Kremer

unread,
Feb 7, 2004, 2:28:55 AM2/7/04
to
Hallo Florian,


>nach derzeit herrschender Meinung ist das "an den
>Strassenrand stellen" von Sperrmüll nicht ein Zeichen davon, dass Du eine
>Sache einfach loswerden willst, sondern dass Du sie dem Entsorger
>überlassen willst.

II. Voraussetzungen der Aneignung

1. Herrenlosigkeit

Angeeignet werden können nur herrenlose Sachen, d.h. Sachen, die keinen
Eigentümer haben. Diese Sachen haben entweder nie einen Eigentümer gehabt (z.B.
Tiere des Meeres) oder sie sind vom Eigentümer aufgegeben worden. Das Eigentum
kann aufgegeben werden durch Dereliktion, § 959. Erforderlich dafür sind die
Aufgabe des Besitzes und die Absicht, das Eigentum aufzugeben. Die Dereliktion
wird als Rechtsgeschäft und Verfügung angesehen. Die dafür erforderliche
Willenserklärung ist allerdings nicht empfangsbedürftig. Sie erfolgt i.d.R. nur
konkludent und ergibt sich aus den Umständen (z.B. Wegwerfen der Sache). Ein
nicht Geschäftsfähiger kann daher nur den Besitz, nicht dagegen das Eigentum
aufgeben.

Wird Sammelgut auf der Straße bereitgestellt und soll es karitativen Verbänden
oder anderen Sammelorganisationen überlassen werden, so ist das Bereitstellen
keine Eigentumsaufgabe. Es liegt ein Angebot zur Übereignung des Sammelgutes
vor. Dies gilt auch in Fall 1. Bei Sperrmüll nimmt man an, dass bei Dingen, die
in irgendeiner Weise in einer besonderen Beziehung zum Eigentümer gestanden
haben - Briefe, Bilder, persönliche Dokumente - keine Eigentumsaufgabe vorliegt
(Schwab/Prütting Rn. 488).

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