Nach meinem Wissen ist jede Musik zulässig, wenn Du es nur für den privaten
Zuschauerkreis in Deinem Haushalt machst.
Wenn der Film weitergegeben wird, ist das Musikstück gemafrei, wenn die
Spieldauer unter 60 sec liegt. NAch der genauen Zeit google aber lieber
mal.
Ansonsten Folklore CD´s im Urlaubsland kaufen oder eine Camcordercassette
anschaffen, auf der Du ohne Bild nur Geräusche aufnimmst. Da kommt im Laufe
der Jahre eine beachtliche Sammlung zusammen.
--
Einen schönen Tag noch
Peter Vogt
> Nach meinem Wissen ist jede Musik zulässig, wenn Du es nur für den privaten
> Zuschauerkreis in Deinem Haushalt machst.
Richtig!
> Wenn der Film weitergegeben wird, ist das Musikstück gemafrei, wenn die
> Spieldauer unter 60 sec liegt. NAch der genauen Zeit google aber lieber
> mal.
Es gibt keine zuverlässige Zeitangabe, nur immer neue Gerüchte. Sobald
das betreffende Stück erkennbar ist, schlägt das Urheberrecht zu. Klingt
absurd und ist es auch.
> Ansonsten Folklore CD´s im Urlaubsland kaufen oder eine Camcordercassette
> anschaffen, auf der Du ohne Bild nur Geräusche aufnimmst. Da kommt im Laufe
> der Jahre eine beachtliche Sammlung zusammen.
Auch: thematisch passende Radiosendungen mitschneiden (evtl. auch über
SAT?), vor Ort Livemitschnitte machen und überhaupt..
Diese Urheber-Angelegenheiten ändert das aber nicht.
gh