> Auf dem verlinkten Bild sieht man ein Fahrradpiktogramm auf der "Straße"
> und direkt daneben ein Fahrradpiktogramm auf der rot eingefärbten Furt.
> Was soll das bedeuten? Wo soll der Radfahrer hier fahren?
> Wohlgemerkt: Ich als Radfahrer weiß das wohl. Es geht aber um die
> Reaktion der etwa 5% Problemautofahrer.
Denen ist es völlig wurscht, ob die Wahlfreiheit mittels Piktogrammen
verdeutlicht wird oder nicht. Die haben eh keine Ahnung, was in § 2 StVO
steht und haben deswegen Verkehrsschulung außer der Reihe verdient.
Wichtiger ist, ob ein paar mehr Radfahrer begreifen, dass sie dort die
Wahl haben und ihr Recht auf Fahrbahn nutzen.
>> Man könnte nun zwar unterstellen, der betr. Fahrstreifen würde damit zum
>> Schutzstreifen, aber die dürfen ja "im Bedarfsfall" von Kfz benutzt werden.
>> Kein Problem also.
> Ich sehe das nach wie vor gegenteilig. Ich sehe hier sogar erhebliche
> Probleme.
Gegenüber Carmen Hagemeister hatte ich nur rechtliche Bedenken
angemeldet. Die bestehen wegen der Bedarfsfallregelung aber nicht. Wie
sinnvoll solche Anordnungen sind, ist eine ganz andere Frage. Dank
krampfhaftem Festhalten an Sonderwegen wird es aber immer wieder solche
Kunstwerke geben.
>>> Das Problem für die Radfahrer sind nicht _die_ Autofahrer, sondern etwa
>>> 5% der Autofahrer, die speziell gestrickt sind. Will man etwas zur
>>> Unfallverhütung tun und für die Verringerung von Aggressivität im
>>> Straßenverkehr, müßte man an dieser Gruppe ansetzen.
>
>> Im diesem Fall müssen sie sich fragen lassen, welchen Bedarf sie hatten,
>> den Schutzstreifen zu befahren.
>
> Ich sehe in obigem Bild keinen "Schutzstreifen", ich wüßte auch nicht,
> daß ein spezielles Piktogramm einen Schutzstreifen markieren würde.
Für Radverkehrsanlagen gibt es zwar Mindestbreiten, aber keine
Obergrenzen. Das Aufmalen von Fahrradpiktogrammen auf Fahrstreifen kann
also als Anordnung von Schutzstreifen betrachtet werden. Wegen der dort
geltenden Bedarfsfallregel ist das aber ziemlich unerheblich.
Voraussetzung sind aber mehrere Fahrstreifen/Richtung, sonst bleibt für
Kfz nix übrig. Die ist bei der Straße im Bild nicht gegeben.
> wesentliches Strukturelement eines Spezialstreifens (wie auch immer der
> im einzelnen heißen soll) ist eine durchgezogene oder mindestens
> gestrichelte Linie. Die gibt es in obigem Bild aber nicht.
Bei Schutzstreifen ist es die gleiche unterbrochene weiße Linie, die
auch zur Abgrenzung zwischen Fahrstreifen verwendet wird. Aber siehe
oben, gilt nur für mind. zwei Fahrstreifen je Richtung.
>> Insofern ist diese Variante gar nicht so schlecht, sie kommt meinem
>> Vorschlag nahe, auf rechten Fahrstreifen generell Tempo 30 anzuordnen
>> und Radfahren zu erlauben. ;-)
>
> "Tempo 30" anordnen hilft wenig, wenn man es nicht kontrolliert (und
> seine Überschreitung bestraft).
Radverkehr auf den rechten Streifen sorgt für Temporeduktion.
> Die Volksmeinung besagt ja, daß Radfahrer "die Verkehrsregeln" "nie",
> die Autofahrer dieselben aber "immer" einhielten. Wenn das wahr wäre,
> hätte sich der Begriff "Radarfalle" nicht im Deutschen etabliert, denn
> wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit "nie" überschreitet, wird
> selbstverständlich auch nicht geblitzt.
Das Volk weiß sehr wohl, dass Autofahrer lediglich *andere* Verstöße
begehen als Radfahrer. Wäre es anders, würden sich die Leute nämlich mit
Fahrrädern auf die Fahrbahn trauen. Sie wissen indes, wie sie und
ihresgleichen Auto fahren.
> Die hiesige Polizei erscheint mir explizit radfahrerfeindlich. Sie ist
> für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Wenn hier im
> Stadtgebiet jemand blitzt, ist das also die Polizei, nicht die
> Stadtverwaltung. In meiner unmittelbaren Umgebung finden sich zwei
> Hauptverkehrsstraßen, die ich gemeinhin als 60+-Straßen bezeichne. An
> beiden liegen Schulen bzw. Kindergärten, weswegen sie über nennenswerte
> Abschnitte auf 30 km/h begrenzt sind. Daran hält sich aber keiner und
> die Polizei kontrolliert nicht, denn es handele sich hierbei nicht um
> Unfallschwerpunkte. "Tempo 30 anordnen" ist also nur der kleinere Teil
> der Miete.
Die Frage ist, wie schnell in den 30er Bereichen tatsächlich gefahren
wird. Bei erlaubten 60 wird im Schnitt 65..70 gefahren, bei erlauten 30
dann um die 40. Wäre es anders, gäbe es dort evtl. diverse Unfälle.
>>> Was denkt sich ein 450-PS-Autofahrer angesichts der dargestellten
>>> Fahrbahnmarkierung? Die Rad-weg-Furt ist rot und mit Piktogramm
>>> markiert, daher also: Rad-weg! Feuer frei.
>> Nö, genaugenommen müssen die auf den Fahrstreifen links nebenan. Es sei
>> denn, sie wollen rechts abbiegen etc.
>
> Ja, ja.
Machen die tatsächlich, wenn rechts lauter Fahrräder den Verkehr
"behindern".
>>> Auf der "Straße" sind auch Fahrradpiktogramme? Verstehe ich nicht. Was
>>> soll das? Rad-weg!, also Rad weg.
>> Die komplizierten Regeln zur Straßenbenutzung durch Radfahrer sind
>> beileibe nicht nur für 5% Autofahrer ein Problem.
> Für Verkehrsteilnehmer, die den §1 der StVO ernstnehmen, brauchen all
> diese Regeln überhaupt nicht. Die fahren auch ohne das Regelgestrüpp
> vorsichtig und rücksichtsvoll.
Man kann sehr vorsichtig und rücksichtsvoll auf Geh- und Radwegen links
fahren und dank solcher Fahrweise jede Menge Unfälle bauen. § 2 (1) StVO
regelt kein Verhalten, sondern die Fahrweise, ebenso die §§ 5 und 9 u.a.