Am Sat, 6 Jan 2024 20:14:56 +0100 schrieb Stefan:
> Am 06.01.24 um 18:49 schrieb Karl Müller:
>> um ein sogenanntes „Fixie“, das keine Bremse besitzt. Die
>> Schulweghelferin wollte gerade über die Straße gehen, die
>> Fußgängerampel zeigte grün. Dann kann es zum Zusammenstoß."
>
> Was hat die Information Schulweghelferin hier beizutragen? Soll damit
> angedeutet werden, dass die Dame aufgrund der schlechten Erfahrungen mit
> Verkehrsteilnehmern hätte vorsichtiger sein sollen?
>
Ist das eine rhetorsiche Frage? Falls nein, bitte an die Redaktion von
focus richten, die kennen vielleicht die Antwort
> Wann wird endlich der Vorrang von Fußgängern an Vorfahrtstraßen mit
> einer abknickenden Vorfahrt abgeschafft?
Warum sollte das geschehen?
> Wann wird der vollkommene Nachrang aller nicht motorisierten Teilnehmer
> eingeführt (OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15)?
>
Warum sollte das geschehen?
> Wer baut denn ein Fixi mit einem Freilauf? Gemäß einiger ehemaliger
> Anwälte hat ein Fixi mindestens eine Bremse. AG Bonn 337 Js 1152/09
>
Bauen kann man vieles - auch ein Fixie mit Freilauf und ohne Bremse
Es liegt in der Verantwortung des Fahrers mit welchem Fahrrad er am
öffentlichen Verkehr teilnimmt - und da hat dann wohl der Kollege sich das
falsches Fahrrad ausgesucht
>>
https://www.focus.de/regional/nuernberg/nuernberg-nuernberg-radfahrer-
erfasst-schuelerlotsin-bei-unfall-frau-wird-schwer-
verletzt_id_10952918.html
>
>
>> "Die Polizei stellte das Fahrrad sicher und leitete ein
>> Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen
>> Körperverletzung gegen den Radfahrer ein"
>
> Soll die Polizei das Fahrrad auf der Fahrbahn liegen lassen?
> Der Radfahrer kam schließlich auch ins Krankenhaus.
Das Fahrrad von der Fahrbahn entfernen und eine Sicherstellung sind ein
nicht unwesentlicher Unterschied. Ich gehe davon aus das nach der
Sicherstellung ein Gutachten erstellt wird, in dem insbesondere die
Einhaltung der vorgeschriebenen Bremsen für ein Fahrrad, mit dem man am
öffentlichen Verkehr teilnehmen darf, geprüft wird. Dies wird dann ein
amtliche vereidigter Sachverständiger erstellen und im Zweifelsfall vor
einem Gericht bestätigen. Was ihm u.U. bei falscher Begutachtung ein nicht
zu vernachlässigen Nachteil einbringen kann
Warten wir mal ab - eine gute Haftpflichtversicherung des Verursachers
könnte zumindest den finanziellen Schaden zeitnah ausgleichen
mfg
Karl