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Radfahrer erfasst Schülerlotsin bei Unfall - Frau wird schwer verletzt

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Karl Müller

unread,
Jan 6, 2024, 12:49:56 PMJan 6
to
"Gegen 8 Uhr bog ein 26-jähriger Mann mit seinem Fahrrad nach rechts in
die Wöhrder Hauptstraße ab. Bei dem Rad des jungen Mannes handelte es sich
um ein sogenanntes „Fixie“, das keine Bremse besitzt. Die Schulweghelferin
wollte gerade über die Straße gehen, die Fußgängerampel zeigte grün. Dann
kann es zum Zusammenstoß."

<https://www.focus.de/regional/nuernberg/nuernberg-nuernberg-radfahrer-
erfasst-schuelerlotsin-bei-unfall-frau-wird-schwer-
verletzt_id_10952918.html>

"Die Polizei stellte das Fahrrad sicher und leitete ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung
gegen den Radfahrer ein"

Hoffentlich ist der Radfahrer haftpflichtversichert, ansonsten können die
verletzte Frau und die Krankenkasse hinter ihren Ansprüchen auf
Kostenerstattung und Schmerzensgeld hinterher rennen

mfg

Karl

Stefan

unread,
Jan 6, 2024, 2:14:58 PMJan 6
to
Am 06.01.24 um 18:49 schrieb Karl Müller:
> um ein sogenanntes „Fixie“, das keine Bremse besitzt. Die Schulweghelferin
> wollte gerade über die Straße gehen, die Fußgängerampel zeigte grün. Dann
> kann es zum Zusammenstoß."

Was hat die Information Schulweghelferin hier beizutragen? Soll damit
angedeutet werden, dass die Dame aufgrund der schlechten Erfahrungen mit
Verkehrsteilnehmern hätte vorsichtiger sein sollen?

Wann wird endlich der Vorrang von Fußgängern an Vorfahrtstraßen mit
einer abknickenden Vorfahrt abgeschafft?
Wann wird der vollkommene Nachrang aller nicht motorisierten Teilnehmer
eingeführt (OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15)?

Wer baut denn ein Fixi mit einem Freilauf? Gemäß einiger ehemaliger
Anwälte hat ein Fixi mindestens eine Bremse. AG Bonn 337 Js 1152/09

> https://www.focus.de/regional/nuernberg/nuernberg-nuernberg-radfahrer-erfasst-schuelerlotsin-bei-unfall-frau-wird-schwer-verletzt_id_10952918.html


> "Die Polizei stellte das Fahrrad sicher und leitete ein
> Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung
> gegen den Radfahrer ein"

Soll die Polizei das Fahrrad auf der Fahrbahn liegen lassen?
Der Radfahrer kam schließlich auch ins Krankenhaus.

Karl Müller

unread,
Jan 6, 2024, 3:47:31 PMJan 6
to
Am Sat, 6 Jan 2024 20:14:56 +0100 schrieb Stefan:

> Am 06.01.24 um 18:49 schrieb Karl Müller:
>> um ein sogenanntes „Fixie“, das keine Bremse besitzt. Die
>> Schulweghelferin wollte gerade über die Straße gehen, die
>> Fußgängerampel zeigte grün. Dann kann es zum Zusammenstoß."
>
> Was hat die Information Schulweghelferin hier beizutragen? Soll damit
> angedeutet werden, dass die Dame aufgrund der schlechten Erfahrungen mit
> Verkehrsteilnehmern hätte vorsichtiger sein sollen?
>

Ist das eine rhetorsiche Frage? Falls nein, bitte an die Redaktion von
focus richten, die kennen vielleicht die Antwort

> Wann wird endlich der Vorrang von Fußgängern an Vorfahrtstraßen mit
> einer abknickenden Vorfahrt abgeschafft?

Warum sollte das geschehen?

> Wann wird der vollkommene Nachrang aller nicht motorisierten Teilnehmer
> eingeführt (OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15)?
>

Warum sollte das geschehen?

> Wer baut denn ein Fixi mit einem Freilauf? Gemäß einiger ehemaliger
> Anwälte hat ein Fixi mindestens eine Bremse. AG Bonn 337 Js 1152/09
>

Bauen kann man vieles - auch ein Fixie mit Freilauf und ohne Bremse

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers mit welchem Fahrrad er am
öffentlichen Verkehr teilnimmt - und da hat dann wohl der Kollege sich das
falsches Fahrrad ausgesucht

>> https://www.focus.de/regional/nuernberg/nuernberg-nuernberg-radfahrer-
erfasst-schuelerlotsin-bei-unfall-frau-wird-schwer-
verletzt_id_10952918.html
>
>
>> "Die Polizei stellte das Fahrrad sicher und leitete ein
>> Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen
>> Körperverletzung gegen den Radfahrer ein"
>
> Soll die Polizei das Fahrrad auf der Fahrbahn liegen lassen?
> Der Radfahrer kam schließlich auch ins Krankenhaus.

Das Fahrrad von der Fahrbahn entfernen und eine Sicherstellung sind ein
nicht unwesentlicher Unterschied. Ich gehe davon aus das nach der
Sicherstellung ein Gutachten erstellt wird, in dem insbesondere die
Einhaltung der vorgeschriebenen Bremsen für ein Fahrrad, mit dem man am
öffentlichen Verkehr teilnehmen darf, geprüft wird. Dies wird dann ein
amtliche vereidigter Sachverständiger erstellen und im Zweifelsfall vor
einem Gericht bestätigen. Was ihm u.U. bei falscher Begutachtung ein nicht
zu vernachlässigen Nachteil einbringen kann

Warten wir mal ab - eine gute Haftpflichtversicherung des Verursachers
könnte zumindest den finanziellen Schaden zeitnah ausgleichen

mfg

Karl

Peter J. Holzer

unread,
Jan 6, 2024, 4:24:03 PMJan 6
to
On 2024-01-06 20:47, Karl Müller <mt...@gmx.de> wrote:
> Bauen kann man vieles - auch ein Fixie mit Freilauf und ohne Bremse

Ist "Fixie mit Freilauf" nicht ein Widerspruch in sich? So wie "Einrad
mit zwei Rädern"?

hp

Karl Müller

unread,
Jan 7, 2024, 1:57:54 AMJan 7
to
google ist Dein Freund :-)

mfg

Karl


wjes

unread,
Jan 7, 2024, 3:23:08 AMJan 7
to
Am 06.01.24 um 20:14 schrieb Stefan:
> Am 06.01.24 um 18:49 schrieb Karl Müller:
>> um ein sogenanntes „Fixie“, das keine Bremse besitzt. Die
>> Schulweghelferin
>> wollte gerade über die Straße gehen, die Fußgängerampel zeigte grün. Dann
>> kann es zum Zusammenstoß."

Jedenfalls hochaktuell, das wurde berichtet am 23.07.2019

??

--
w

Karl Müller

unread,
Jan 7, 2024, 4:05:09 AMJan 7
to
Es gibt Themen die immer aktuell sind

mfg

Karl

Arno Welzel

unread,
Jan 7, 2024, 7:08:43 AMJan 7
to
Karl Müller, 2024-01-06 18:49:

> "Gegen 8 Uhr bog ein 26-jähriger Mann mit seinem Fahrrad nach rechts in
> die Wöhrder Hauptstraße ab. Bei dem Rad des jungen Mannes handelte es sich
> um ein sogenanntes „Fixie“, das keine Bremse besitzt. Die Schulweghelferin
> wollte gerade über die Straße gehen, die Fußgängerampel zeigte grün. Dann
> kann es zum Zusammenstoß."
>
> <https://www.focus.de/regional/nuernberg/nuernberg-nuernberg-radfahrer-
> erfasst-schuelerlotsin-bei-unfall-frau-wird-schwer-
> verletzt_id_10952918.html>

Originalquelle:

<https://www.infranken.de/lk/nuernberg/blaulicht/nuernberg-radfahrer-erfasst-schuelerlotsin-bei-unfall-frau-wird-schwer-verletzt-art-4348323>

Fixies - "fixed gear", Fahrräder ohne Freilauf in der Hinterradnaben -
haben nicht "bauartbedingt" keine Bremse, das ist Unsinn! Bremsen kann
man bei Fixies mit dem Hinterrad. Aber eine zusätzliche Vorderradbremse
ist trotzdem sinnvoll, gerade dann, wenn man *schnell* bremsen muss und
weil Ketten auch reißen können und man dann wirklich komplett ohne
Bremse wäre.

> "Die Polizei stellte das Fahrrad sicher und leitete ein
> Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung
> gegen den Radfahrer ein"
>
> Hoffentlich ist der Radfahrer haftpflichtversichert, ansonsten können die
> verletzte Frau und die Krankenkasse hinter ihren Ansprüchen auf
> Kostenerstattung und Schmerzensgeld hinterher rennen

Zahlen muss er in jedem Fall. Auch ohne Versicherung.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Arno Welzel

unread,
Jan 7, 2024, 7:12:19 AMJan 7
to
Karl Müller, 2024-01-06 21:47:

> Am Sat, 6 Jan 2024 20:14:56 +0100 schrieb Stefan:
[...]
>> Wer baut denn ein Fixi mit einem Freilauf? Gemäß einiger ehemaliger
>> Anwälte hat ein Fixi mindestens eine Bremse. AG Bonn 337 Js 1152/09
>>
>
> Bauen kann man vieles - auch ein Fixie mit Freilauf und ohne Bremse

Dann ist es aber kein Fixie mehr. Denn "Fixie" steht für "fixed gear",
also ohne Freilauf.

Siehe auch: <https://www.sheldonbrown.com/fixed.html>

> Es liegt in der Verantwortung des Fahrers mit welchem Fahrrad er am
> öffentlichen Verkehr teilnimmt - und da hat dann wohl der Kollege sich das
> falsches Fahrrad ausgesucht

Nein, er hat die Situation falsch eingeschätzt und war zu schnell
unterwegs. Man kann auch mit einem Fixie bremsen - aber der Bremsweg ist
länger als mit einer Vorderradbremse und entsprechend muss man seine
Fahrweise anpassen.

Karl Müller

unread,
Jan 7, 2024, 9:03:10 AMJan 7
to
Du kennst das Problem mit dem nackten Mann und dem in die Tasche greifen?

Da habe ich lieber einen Unfallverursacher als Gegner, der von einer
Haftpflichtversicherung gedeckt ist

Aber jeder wie er mag

mfg

Karl

Karl Müller

unread,
Jan 7, 2024, 9:09:57 AMJan 7
to
Zum Glück gibt es Gutachter, die mittels Untersuchung des Fahrrades und
nicht durch Spekulieren, genau einschätzen können ob die Teilnahme mit
diesem Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehr zulässig war oder nicht.
Unabhängig von dem Ergebnis wird man den Radfahrer sicherlich bezüglich
seiner Fahrweise in die Verantwortung nehmen. Auf jeden Fall ist
fahrlässige Körperverletzung kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat

mfg

Karl

Reinhard Zwirner

unread,
Jan 7, 2024, 12:39:24 PMJan 7
to
Arno Welzel schrieb:

[...]
> Zahlen muss er in jedem Fall. Auch ohne Versicherung.

Manchmal soll auch ein 30 Jahre gültiger Rechtstitel nichts wert
gewesen sein ...

Ciao

Reinhard

Andre Eiger

unread,
Jan 7, 2024, 1:48:18 PMJan 7
to
Karl Müller <mt...@gmx.de> wrote:
> Am Sun, 7 Jan 2024 13:12:17 +0100 schrieb Arno Welzel:

>> Karl Müller, 2024-01-06 21:47:
>>
>>> Am Sat, 6 Jan 2024 20:14:56 +0100 schrieb Stefan:
>> [...]
>>>> Wer baut denn ein Fixi mit einem Freilauf? Gemäß einiger ehemaliger
>>>> Anwälte hat ein Fixi mindestens eine Bremse. AG Bonn 337 Js 1152/09
>>>>
>>>>
>>> Bauen kann man vieles - auch ein Fixie mit Freilauf und ohne Bremse
>>
>> Dann ist es aber kein Fixie mehr. Denn "Fixie" steht für "fixed gear",
>> also ohne Freilauf.
>>
>> Siehe auch: <https://www.sheldonbrown.com/fixed.html>
>>
>>> Es liegt in der Verantwortung des Fahrers mit welchem Fahrrad er am
>>> öffentlichen Verkehr teilnimmt - und da hat dann wohl der Kollege sich
>>> das falsches Fahrrad ausgesucht
>>
>> Nein, er hat die Situation falsch eingeschätzt und war zu schnell
>> unterwegs. Man kann auch mit einem Fixie bremsen - aber der Bremsweg ist
>> länger als mit einer Vorderradbremse und entsprechend muss man seine
>> Fahrweise anpassen.

> Zum Glück gibt es Gutachter, die mittels Untersuchung des Fahrrades und
> nicht durch Spekulieren, genau einschätzen können ob die Teilnahme mit
> diesem Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehr zulässig war oder nicht.

Auch mit einem vorschriftsgemäßen Fahrzeug kann man beim Abbiegen mit einem
Fußgänger kollidieren, eine nicht untypische Unfallsituation, da Fahrzeug-
und Fußgängerampel in der Regel beide zugleich Grün haben.

Auch wenn es richtig ist, den technischen Zustand eines Fahrzeugs zu
bewerten, führt die Überbetonung des dieses technischen Kriteriums zur
Unterschlagung der maßgeblichen Bedeutung von Verhalten und Fahrweise.

Ein echtes Fixie lässt sich über den Antrieb genauso bremsen, eine an
den längeren Bremsweg angepasste Fahrweise ist möglich.


> Unabhängig von dem Ergebnis wird man den Radfahrer sicherlich bezüglich
> seiner Fahrweise in die Verantwortung nehmen. Auf jeden Fall ist
> fahrlässige Körperverletzung kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat

Scharfrichter Karl mal wieder ...

--


Karl Müller

unread,
Jan 7, 2024, 1:54:57 PMJan 7
to
Die Todesstrafe wurde abgeschafft - für fahrlässige Körperverletzung gibt
es bis zu 5 Jahre Knast oder Geldstrafe

Wir bleiben also mal auf dem Teppich

Außerdem überlasse ich das Richten den Richtern, die können das viel
besser als ich

mfg

Karl

Arno Welzel

unread,
Jan 22, 2024, 7:10:54 AMJan 22
to
Karl Müller, 2024-01-07 15:03:

> Am Sun, 7 Jan 2024 13:08:41 +0100 schrieb Arno Welzel:

[...]

>> Originalquelle:
>>
>> <https://www.infranken.de/lk/nuernberg/blaulicht/nuernberg-radfahrer-
> erfasst-schuelerlotsin-bei-unfall-frau-wird-schwer-verletzt-art-4348323>

[...]

>> Zahlen muss er in jedem Fall. Auch ohne Versicherung.
>
> Du kennst das Problem mit dem nackten Mann und dem in die Tasche greifen?

Es ging um die *juristische* Frage. Anspruch auf Schadenersatz hängt
nicht von den finanziellen Mitteln des Täters ab. Und wenn der Täter so
arm ist, dass er gar nichts bezahlen kann, dann hat er ohnehin keine
private Haftpflichtversicherung, weil er die sich nicht leisten könnte.

Arno Welzel

unread,
Jan 22, 2024, 7:12:14 AMJan 22
to
Reinhard Zwirner, 2024-01-07 18:39:
Als Versicherugspflicht samt Kennzeichen für Fahrräder, weil Leute damit
potentiell viel Schaden anrichten können?

Karl Müller

unread,
Jan 22, 2024, 8:10:22 AMJan 22
to
Schadenersatz hängt sehr wohl von den finanziellen Mitteln des
Schadensverursachers ab. Wo nichts zu holen ist da ist auch nichts zu
bekommen

Es soll übrigens auch intelligete Bürgergeld-Empfänger geben die durchaus
die relativ geringen jährlichen Kosten einer privaten
Haftpflichtversicherung bezahlen. Und falls sie nebenbei noch etwas
hinzuverdienen können sie sogar 30€ monatlich als Versicherungspauschale
(nicht nur für Haftpflichtversicherungen) vom anzurechnenden
Zusatzeinkommen abziehen

Also eine private Haftpflichtversicherung lohnt sich auf jeden Fall. Die
gibt es schon ab ca. 30€ jährlich, das ist der Gegenwert von zwei großen
Schachteln Zigaretten

Für Radfahrer, die 120€ für einen Satz Rennrad-Reifen ausgeben sollten 30€
jährlich überhaupt kein Problem sein

mfg

Karl



Reinhard Zwirner

unread,
Jan 22, 2024, 1:09:13 PMJan 22
to
Arno Welzel schrieb:
> Reinhard Zwirner, 2024-01-07 18:39:
>
>> Arno Welzel schrieb:
>>
>> [...]
>>> Zahlen muss er in jedem Fall. Auch ohne Versicherung.
>>
>> Manchmal soll auch ein 30 Jahre gültiger Rechtstitel nichts wert
>> gewesen sein ...
>
> Als Versicherugspflicht samt Kennzeichen für Fahrräder, weil Leute damit
> potentiell viel Schaden anrichten können?

Sorry, aber das versteh' ich nicht ...

Seufzend

Reinhard

Karl Müller

unread,
Jan 23, 2024, 1:23:54 AMJan 23
to
Wenn es eine Haftpflichtversicherungspflicht für Fahrräder gebe:

hat ein Fahrradfahrer Dir einen Schaden zugefügt dann genügt das
Kennzeichen um Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung geltend zu
machen

Aktuell:

derzeit musst Du den Fahrradfahrer irgendwie "ermitteln" *und* ihm Vorsatz
oder zumindest Fahrlässigkeit nachweisen bevor Du Anspruch auf
Schadenersatz hast

mfg

Karl


Arno Welzel

unread,
Jan 30, 2024, 2:09:55 PMJan 30
to
Karl Müller, 2024-01-22 14:10:

> Am Mon, 22 Jan 2024 13:10:51 +0100 schrieb Arno Welzel:
[...]
>> Es ging um die *juristische* Frage. Anspruch auf Schadenersatz hängt
>> nicht von den finanziellen Mitteln des Täters ab. Und wenn der Täter so
>> arm ist, dass er gar nichts bezahlen kann, dann hat er ohnehin keine
>> private Haftpflichtversicherung, weil er die sich nicht leisten könnte.
>
> Schadenersatz hängt sehr wohl von den finanziellen Mitteln des
> Schadensverursachers ab. Wo nichts zu holen ist da ist auch nichts zu
> bekommen

Darum ging aber nicht.

Arno Welzel

unread,
Jan 30, 2024, 2:11:59 PMJan 30
to
Reinhard Zwirner, 2024-01-22 19:09:
Ohne Haftpflichtversicherung bleibt das Opfer auf einem Schaden sitzen,
den ein Fahrradfahrer schuldhaft verursacht hat, wenn er kein Geld hat.
Also müsste man auch für Fahrräder eine verpflichtende
Haftpflichtversicherung fordern, wenn man damit argumentiert, dass ein
juristischer Anspruch auf Schadenersatz ohne Haftpflichtversicherung
nichts wert sei.

Jörg "Yadgar" Bleimann

unread,
Jan 30, 2024, 2:30:42 PMJan 30
to
Hi(gh)!

On 07.01.24 19:54, Karl Müller wrote:

> Die Todesstrafe wurde abgeschafft - für fahrlässige Körperverletzung gibt
> es bis zu 5 Jahre Knast oder Geldstrafe

Das stimmt nicht: es sind maximal drei Jahre! Guckstu hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/229.html

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar

Karl Müller

unread,
Jan 31, 2024, 12:51:26 AMJan 31
to
Am Tue, 30 Jan 2024 20:30:40 +0100 schrieb Jörg "Yadgar" Bleimann:

> Hi(gh)!
>
> On 07.01.24 19:54, Karl Müller wrote:
>
>> Die Todesstrafe wurde abgeschafft - für fahrlässige Körperverletzung
>> gibt es bis zu 5 Jahre Knast oder Geldstrafe
>
> Das stimmt nicht: es sind maximal drei Jahre! Guckstu hier:
> https://dejure.org/gesetze/StGB/229.html
>

Gut aufgepasst und der Radfahrer hat noch mal Glück gehabt und kann
spätestens nach 3 Jahren wieder auf's Rad steigen

mfg

Karl

Karl Müller

unread,
Jan 31, 2024, 1:04:51 AMJan 31
to
Was verstehst Du denn nicht? Selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf
Schadenersatz wenn Dir jemand fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden
zufügt. Dumm nur, wenn der Schädiger über keine finanziellen Möglichkeiten
verfügt, Dir den Schaden zu ersetzen ohne selber seinen Unterhalt
bestreiten zu können. Man kann nicht verlangen das jemand "verhungert"
damit Du deinen Schaden ersetzt bekommst (im Volksmund: "man kann einem
nackten Mann nicht in die Tasche greifen")

Damit bei der Benutzung oder Betrieb von gefährlichen Sachen, also
Gegenstände oder Betriebseinrichtungen, die auch ohne schuldhaftes oder
fahrlässiges Verhalten des Betreibers, anderen einen Schaden zufügen
können, ein Geschädigter trotzdem zu seinem Schadenersatz kommen kann, hat
der Gesetzgeber eine Zwangs-Haftpflichtversicherung für die Eigentümer/
Besitzer/Betreiber solcher Gegenstände/Betriebe eingeführt.

Damit wir sichergestellt das Schadenersatz auch dann bezahlt werden kann
wenn der Schädiger keine Schuld an dem Unfall hatte oder dieser Schuld
nicht geklärt werden kann

Versicherungen sind in der Regel finanziell so leistungsfähig das
Zahlungsausfälle äußerst selten vorkommen. Zusätzlich gibt es
Rückversicherungen. Trotzdem können natürlich auch
Haftpflichtversicherungen pleite gehen und damit Zahlungen ausfallen oder
nur reduziert erfolgen. (aktuell gibt es wohl Probleme mit
Haftpflichtversicherungen aus der Ukraine, bitte einfach mal selber
googlen falls Interesse vorliegt)

Noch Fragen?

mfg

Karl






Karl Müller

unread,
Jan 31, 2024, 1:08:48 AMJan 31
to
Warum schreibst Du das jetzt? Willst Du unbedingt Recht haben?

Meinetwegen - wenn Du jetzt damit glücklicher bist :-)

mfg

Karl

P.S.: mit den juristischen Ansprüchen ist das so ähnlich wie mit Recht und
Gerechtigkeit - Recht machen die Juristen, für Gerechtigkeit ist der Liebe
Gott zuständig


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