Am 19.04.2012 08:28, schrieb Ervin Peters:
> Am Thu, 19 Apr 2012 08:10:28 +0200 schrieb Dirk Wagner:
> Ich habe mich noch nicht ausgiebig um das Thema kümmern können. Ich weiss,
> das von Seiten des TMBLV (Carius), der Landesverkehrswacht, TüV Thüringen
> sehr darauf gedrängt wird Kindern Helme verpflichtend aufzusetzen. Auch
> wird von einem starken sozialen Druck aus dem Kultusministerium
> berichtet, Helme beim Radfahren verpflichtend vorzuschreiben und auch von
> Aktivitäten an Schulen die Nutzung des Rades für Schulwege abzuraten und
> zu behindern.
>
> (Quelle: Gespräche mit Mitgliedern des Thüringer Verkehrssicherheitsrat
> und Eltern von Kindern an Erfurter Schulen)
>
> Dies ist keine befriedigende Situation und ich wünsche mir mehr aktive
> radfahraffine Eltern, die der Radfahrverhinderungspolitik und dem
> Helmzwang aktiv entgegentreten.
>
> Gern in der Koordination von ADFC Thüringen und dem ADFC Erfurt.
Wie du schon schreibst ist meist der Helmszwang noch das kleinere
Problem, sondern oft geht es sogar um ein generelles Radfahrverbot.
Das scheint nicht auf Thüringen begrenzt zu sein.
Ich kenne Schulordnungen, die beispielsweise das Radfahren zur Schule
verbieten, wenn dass Kind näher als 3 Kilometer zur Schule wohnt, nicht
in die 4 Klasse geht etc.
Einfach mal bei Google "Schulordnung und Helm" oder "Schulordnung und
Fahrrad" eingeben, und man findet dutzendweise Beispiele für krassen
schriftlich manifestierten Blödsinn, an den sich dann alle auch brav halten.
Wen man nett ist wird nur "empfohlen", meist heißt es dort aber: "du
musst, du darfst, du sollst, sonst..."
Da wird in Schulordnungen auf eine angeblich schon bestehende
Helmpflicht für den Schulweg verwiesen.
Da wird mehrfach das Fahrrad für den Schulweg ganz verboten, oder von
komischen Auflagen abhängig gemacht, und es werden sich fiese Strafen
ausgedacht.
Hier zum Beispiel:
- "Sollte jemand keinen Helm haben, dann findet diese Veranstaltung
nicht statt. Stattdessen wird gewandert."
(Genauso hätte man schreiben können: "Hat jemand mal sein Helm
vergessen, oder sonst wie keinen dabei, ist er für die nächsten Wochen
der Arsch der Schule. Alle sind sauer auf ihn, er wird ausgegrenzt,
verhauen und gemobbt...")
- "Nach der Fahrradprüfung in Klasse 4 dürfen die Kinder auf einem
verkehrssicheren Fahrrad mit Helm zur Schule fahren."
- "auf dem Schulweg darfst du nur in Begleitung deiner Eltern Rad fahren..."
- "Alle Kinder, die mit dem Rad kommen, tragen Helm und Warnweste"
-" ...Auf jeden Fall aber müssen sie einen Helm tragen"
-"Ab Klasse 3 darfst du mit Fahrrad oder Cityroller fahren aber
nur mit Helm!"
-"Für den Schulweg darf ich das Fahrrad erst benutzen, wenn ich in die
3. Klasse gekommen bin"
- "Ich benutze den sichersten Schulweg, Fußgängerampeln und
Zebrastreifen.Ich fahre erst mit dem Fahrrad zur Schule, wenn ich den
Fahrradführerschein bestanden habe oder wenn meine Eltern es mir
erlauben (ab Klasse 3 gibt es eine schriftliche Bescheinigung zum
Unterzeichnen). Ich denke daran, dass ich nur mit einem
verkehrssicheren Fahrrad zur Schule fahre und immer einen Fahrradhelm
trage."
Wie du es darstellst, dass dies von oben diktiert wird, ist es bei uns
zumindest aber nicht, vielmehr wird so etwas in Schulkonferenzen
beschlossen: also von der Schulleitung, Lehrervertretern, UND
Schülervertretern UND Elternvertretern zusammen!
Natürlich gibt es oft übereifrige und authoritäre Schulleiter(innen),
SEHR OFT sind es gerade aber übereifrige Elternvertreter, die so etwas
verzapfen, also das rechtmäßig gewählte Organ zu Partizipation der Eltern.
Und oft sind es dann die Schulämter, die Eltern und Schulleitung nach
einer Beschwerde wieder zur vernunft bringen.
Übrigens ist die Frage, wie bindend Beschlüsse der Schulkonferenzen für
die Eltern sind, gar nicht so trivial. Den wenn es um Erziehung und
pädagogische Maßnahmen geht, müssen regelmäßig die Rechte des Einzelnen
gemeinsamen Gregeln der Gemeinschaft untergeordnet werden, so
funktioniert Erziehung nun mal. Ob es dabei nun um das Mitgeben von
Milchschnitte und Milkyway als Pausenmahlzeit, Handyverbot, Kopftuch
oder Fahradhelm geht, ist erst einmal nachrangig.
Daher sollten Eltern in jedem Fall die Schulordnung genau auf komische
Passagen durchleuchten, und notfalls ihr Kind an einer anderen Schule
anmelden.
Der Versuch in einer Schulordnung den Schulweg zu regeln ist aber eine
Kompetenzüberschreitung, die nicht hinzunehmen ist.