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Kann mich die Polizei zwingen, für die Jugendverkehrsschule einen Radhelm zu kaufen?

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Olaf Behr

unread,
Apr 18, 2012, 11:59:02 AM4/18/12
to
Hallo zusammen,

der Sicherheitsberater der örtlichen Polizeiinspektion führt zur Zeit
für die Schulklasse meiner Tochter (4. Kl.) während der Unterrichtszeit
eine Fahrradausbildung (sog. Jugendverkehrsschule) durch, die mit einem
Prüfschein abgeschlossen wird. Dieser soll nach Aussage der Schule
Voraussetzung dafür sein, dass die Kinder ab Klassenstufe 5 an
gemeinsamen Radausflügen der Schule teilnehmen dürfen. Die Eltern haben
dazu ein Belehrungsblatt erhalten, wonach Voraussetzung für die
Teilnahme das Mitbringen eines Helmes ist (die Fahrräder werden
gestellt). Als Kleinkind auf dem Fahrradsitz und während der ersten
wackligen Fahrversuche hatte sie einen, heute wollen aber weder sie noch
wir so ein Ding haben. Für die 5 Ausbildungstage haben wir ihr daher
einen Helm geliehen. Dieser wurde heute jedoch bemängelt, u.a. weil
Farbe abgeblättert ist und Aufkleber nicht zulässig seien. Sie soll nun
bis zum nächsten Mal einen neuen Helm kaufen.

Ich vermute, dass die PI die Helmpflicht mit Versicherungsauflagen
begründen wird. Inwieweit kann das stimmen? Gibt es eine Pflicht, an der
Jugendverkehrsschule teilnehmen? Stimmen die Aussagen, dass ein
Prüfschein für Klassenausflüge gebraucht wird? Wie würdet Ihr Euch
verhalten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sachkundige Antworten zu diesen
Fragen geben könnte und _keine_ Helmdiskussion daraus wird.

Danke und Gruß,
Olaf

Magnus Walter

unread,
Apr 18, 2012, 12:25:48 PM4/18/12
to
Olaf Behr schrieb:
Was soll diese Frage hier..Da dies alles die Schule deiner Tochter betrifft, mußt Du da nachfragen. Wenn die Schule auf dieser Ausbildung und einem Helm als Voraussetzung für Radausflüge besteht, wird deine Tochter sich fügen müssen oder aber fährt künftig nicht mit. Warum stellst Du das überhaupt in Frage?

Magnus

Karsten H.

unread,
Apr 18, 2012, 12:31:38 PM4/18/12
to
Mit diesen Methoden wurden und werden schon vor der "grossen
Helmkampagne" der HKS KIndern (und Eltern) Fahrradhelme aufgezwungen.
Hatte mich schon bei meinen Gör'n genervt, belastbare rechtliche
Begründung wurde uns schon damals nicht genannt.
Letzlich hatten wir dem sozialen Druck nachgegeben.

Gruss
Karsten H.


Sepp Ruf

unread,
Apr 18, 2012, 12:34:46 PM4/18/12
to
Am 18.04.12 schrieb Olaf Behr:

> Danke und Gruß,
> Olaf

Wie waere es, wenn du dich erstmal selbst informiertest ueber die
(nicht) angefuehrten Rechtsgrundlagen und mitteilst, in welchem
Bundesland/Gemeinde der Unsicherheitsberater taetig ist?

Berichte uns bitte spaeter, wie lange du brauchtest, dem Kind die bei
solchen Aktionen ueblicherweise eingebimsten Verhaltensweisen (im
Rinnstein und neben Tueren fahren, einarmig abbiegen, Entscheidungen von
angeblichem Blickkontakt oder Blinkern abhaengig machen) wieder
abzugewoehnen.

Christoph Kaufmann

unread,
Apr 18, 2012, 12:36:29 PM4/18/12
to
Magnus Walter schrub:

> Was soll diese Frage hier..

Gibt es denn eine geeignetere Gruppe?

>Da dies alles die Schule deiner Tochter betrifft, mußt Du da
>nachfragen.

Ach so, die Frage gehört überhaupt nicht ins Nutznetz. Gibt es eine
allgemeine Regel, welche fahrradbezogenen Fragen hier nicht gestellt
werden dürfen? Wenn ja, wo finden wir sie? Wir möchten uns ja nicht auch
noch mit unerlaubten Fragen blamieren.
--
Christoph Kaufmann
http://clk.ch

Ervin Peters

unread,
Apr 18, 2012, 12:43:11 PM4/18/12
to
Am Wed, 18 Apr 2012 18:25:48 +0200 schrieb Magnus Walter:

> Warum stellst Du das überhaupt in Frage?

Wegen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, die uns
Religiosfreiheit zugesteht und damit auch in der Schule keinen Glauben
und Glaubenshandlungen aufzwingen darf.

Für diese Anforderung fehlen nach wie vor die gesetzlichen Grundlagen,
wie auch nachvollziehbaren Begründungen.

ervin

--
Du mußt die Dinge sehen wie sie sind - aber nicht so lassen.
(chin. Spruch)

Peter Liedermann

unread,
Apr 18, 2012, 12:34:03 PM4/18/12
to
On Wed, 18 Apr 2012 17:59:02 +0200, Olaf Behr <olaf...@arcor.de> wrote:


> Ich vermute, dass die PI die Helmpflicht mit Versicherungsauflagen
> begründen wird.

Dann verlange Einsicht in die Versicherungsbedingungen.

> Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sachkundige Antworten zu diesen
> Fragen geben könnte und _keine_ Helmdiskussion daraus wird.

Du solltest auch andere Eltern als Informationsquelle "anzapfen".

Gruss,
Peter

Olaf Behr

unread,
Apr 18, 2012, 1:27:34 PM4/18/12
to
Sepp Ruf schrieb:

> und mitteilst, in welchem
> Bundesland/Gemeinde der Unsicherheitsberater taetig ist?

Thüringen.

> Berichte uns bitte spaeter, wie lange du brauchtest, dem Kind die bei
> solchen Aktionen ueblicherweise eingebimsten Verhaltensweisen (im
> Rinnstein und neben Tueren fahren, einarmig abbiegen, Entscheidungen von
> angeblichem Blickkontakt oder Blinkern abhaengig machen) wieder
> abzugewoehnen.

Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden sollen:

- aufsteigen von _rechts_ auf das Rad
- fahren im Schritttempo
- einhalten der rechten Spur am Fahrradrand
- Handzeichen geben und trotzdem die Spur halten (Handzeichen nur vor,
_nicht beim Abbiegen_)
- Blick über die linke Schulter während der Fahrt, auch hier wieder die
Spur halten
(alles [sic], auch die Unterstreichungen)

Gruss,
Olaf

Olaf Behr

unread,
Apr 18, 2012, 1:29:05 PM4/18/12
to
Herrgott, im dritten Anstrich muss es natürlich Fahrbahnrand heissen.

Chrístoph Șpecht

unread,
Apr 18, 2012, 1:36:01 PM4/18/12
to
Am 18.04.12 17:59, schrieb Olaf Behr:
> Tochter [...]Fahrradausbildung[...]Prüfschein
> Dieser soll nach Aussage der Schule
> Voraussetzung dafür sein, dass die Kinder ab Klassenstufe 5 an
> gemeinsamen Radausflügen der Schule teilnehmen dürfen. Die Eltern haben
> dazu ein Belehrungsblatt erhalten, wonach Voraussetzung für die
> Teilnahme das Mitbringen eines Helmes ist

Jeder Veranstalter kann Auflagen für die Teilnahme an seiner
Veranstaltung machen. Egal ob Helm oder Christopherus-Plakette.
Diese Auflagen müssen nicht sinnvoll begründbar sein.

Gruß
Chris*das 1973er orangene Verhehrswacht-Kopftucht würde heute vielleicht
nicht mehr gern an Schulen gesehen, damals bekam es jedes Mädchen-wegen
der Sicherheit*toph

Jürgen Schlottke

unread,
Apr 18, 2012, 3:25:40 PM4/18/12
to
Am 18.04.2012 17:59, Hallo, Olaf Behr schrieb:

Abgesehen davon, daß Schulangelegenheiten Ländersache sind und daher von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein können, sieht es
allgemein so aus:

> Kann mich die Polizei zwingen, für die
> Jugendverkehrsschule einen Radhelm zu kaufen?

Ganz klares Nein.

Dein Kind kann auch am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen, wenn
es auf Wunsch der Eltern nicht an der angebotenen "praktischen
Fahrradausbildung" teilnehmen soll.

Ob Du Deinem Kind keinen Fahrradhelm kaufen möchtest oder ob Du als
muslimischer Vater die Befürchtung hast, Deiner Tochter könnte bei einem
Fahrradunfall das Jungfernhäutchen beschädigt werden, so dass Schande
über die ganze Familie kommt und sie nie mehr ehrenhaft nach den
Standards des Islams verheiratet werden kann, ist dabei völlig ohne
Belang. Du brauchst keine Begründung, wenn Du der praktischen
Fahrradausbildung nicht zustimmst.

Normalerweise müßte Dein Kind doch sogar einen Elternzettel mitgebracht
haben, auf dem die Eltern der praktischen Fahrradausbildung mit
Unterschrift zustimmen müssen. Ist das an der Schule nicht der Fall?

Die (meist vor dem praktischen Teil) angebotene und dazugehörende
theoretische Ausbildung (STVO, Verkehrsregeln, Ausrüstungsregeln für
Fahrräder) kannst Du allerdings nicht ablehnen, die "theoretische
Prüfung" wird nämlich oft sogar als "Klassenarbeit" gewertet.

Wie steht doch hier geschrieben:
http://www.deutsche-verkehrswacht.de/home/projekte-und-aktionen/jugendverkehrsschulen.html
> Fast 95 Prozent aller Viertklässler nehmen jedes Jahr
> an der Radfahrausbldung in der Grundschule teil und
> erhalten stolz ihr Teilnahme-Zertifikat - einen Fahrradpass,
> einen Wimpel oder eine andere Anerkennung.

Dann gehört Dein Kind eben zu den restlichen 5%.

Und nimmt in der Folge auch nicht an Fahrradausflügen der Schule teil,
sondern erhält bei solchen Ausflügen dann Unterricht in einer anderen
Klasse, die gerade keinen Fahrradausflug macht.

Ist ja sowieso (wenn überhaupt) nur für die drei Monate bis zu den
Sommerferien, solange sie auf die Grundschule geht. An der
weiterführenden Schule interessiert sich ohnehin kein Schwein mehr
dafür, ob Dein Kind an der Grundschule in der 4. Klasse die
Fahrradprüfung einschließlich praktischem Teil bestanden hat oder nicht.

Jürgen

Holger Schulz

unread,
Apr 18, 2012, 3:51:50 PM4/18/12
to
Magnus Walter <no.fuck...@twinmail.de> wrote:

> Wenn die Schule auf dieser Ausbildung und einem Helm als Voraussetzung für
>Radausflüge besteht, wird deine Tochter sich fügen müssen oder aber
>fährt künftig nicht mit.


Und wenn die Schule grüne Socken für schulische Veranstaltungen
vorschreibt, muss man sich auch fügen?

Lötzinn. Willkürmaßnahmen würde ich einer Schule nicht durchgehen
lassen.

Schulrecht ist Landesrecht. Deshalb wäre es vielleicht nützlich zu
wissen, von welchem Bundesland wir hier reden.

Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten, mit der Schule ins Benehmen zu
kommen: formal oder inhaltlich. Aus sder Entfernung ist schwer zu
beurteilen, was in diesem Falle besser geht.

hs

Martin Wohlauer

unread,
Apr 18, 2012, 4:08:33 PM4/18/12
to
On 18.04.2012 21:25, Jürgen Schlottke wrote:
> Normalerweise müßte Dein Kind doch sogar einen Elternzettel mitgebracht
> haben, auf dem die Eltern der praktischen Fahrradausbildung mit
> Unterschrift zustimmen müssen. Ist das an der Schule nicht der Fall?

Kann ich für BY nicht bestätigen. Damals wurde mir für meine Eltern
nullkommagarnichts mitgegeben. Irgendwann stand man halt auf dem
Verkehrsübungsplatz und es ging los. Dafür gabs Lehme für jeden.

Grüßle,

Martin.

Raphael Haugwitz

unread,
Apr 18, 2012, 4:21:35 PM4/18/12
to
Es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, was bei Schulischen
Fahrradaktivitäten gilt, das beinhaltet unter anderem, ob es eine
Einverständniserklärung geben muss.

Auf Radschlag-info.de gibt es dazu eine Übersicht von 2010, und zwar
unter der "RADschlag-Rechtstipps für schulische Fahrradaktivitäten (pdf,
600 kb)"

http://www.radschlag-info.de/fileadmin/user_upload/redaktion/Schule/Rechstipps_fuer_Schulen/Aufsteigen_und_losfahren_rechtliche_Bestimmungen_bei_schulischen_Fahrradaktivitaeten.pdf

Für die Radfahrprüfung kann es zusätzlich noch besonderere Regelungen geben.

Grundsätzlich muss man schulische Fahrradaktivitäten komplett von dem
trennen, was für den Schulweg gilt.

DieterW illen

unread,
Apr 18, 2012, 4:37:37 PM4/18/12
to
Am 18.04.2012 17:59, schrieb Olaf Behr:
> Hallo zusammen,
>
...

> Ich vermute, dass die PI die Helmpflicht mit Versicherungsauflagen
> begründen wird. Inwieweit kann das stimmen? Gibt es eine Pflicht, an der
> Jugendverkehrsschule teilnehmen? Stimmen die Aussagen, dass ein
> Prüfschein für Klassenausflüge gebraucht wird? Wie würdet Ihr Euch
> verhalten?

Soweit ich weiß, sind Schulen über die Gemeindeunfallkassen versichert
(die können auch anders heißen). Nach kurzem Googeln kam für Thüringen
die Unfallkasse in Gotha heraus. Zum Thema Helm habe ich das hier
gefunden:
http://www.ukt.de/index.php/pressemitteilungen/63-qrisiko-rausq-fruehjahrsputz-fuers-kinderfahrrad

Ruf die Ansprechpartnerin einfach mal an, vielleicht ist auch die Aktion
Risiko raus interessant:
http://www.risiko-raus.de/webcom/show_article.php/_c-1038/_nr-3470/_lkm-1774/i.html

Dieter

Sebastiaan R. Jeworowski

unread,
Apr 18, 2012, 4:44:15 PM4/18/12
to
Am 18.04.2012 17:59, schrieb Olaf Behr:
Hallo

>
> Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sachkundige Antworten zu diesen
> Fragen geben könnte und _keine_ Helmdiskussion daraus wird.

Öhm,deinem Wunsch kann ich so nicht ganz entsprechen.
Ich würde kackfrech das Kopftuchverbot einer muslimischen Lehrerin mit
der Gegenfrage gegenüberstellen warum die Kids zu Helmen genötigt werden?
http://www.welt.de/politik/article1812515/Muslimische-Lehrerin-darf-kein-Kopftuch-tragen.html
Im übrigen sind Helme nicht gesetztlich vorgeschrieben und von daher
sollte das aufsetzen freiwillig sein.

Gruss
-ralf-

--
Im Norden zuhause:54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
Bitte nur in die Newsgroup antworten.Die Mailadressen
sind gültig werden aber selten gelesen!

Raphael Haugwitz

unread,
Apr 18, 2012, 4:50:22 PM4/18/12
to
Am 18.04.2012 21:51, schrieb Holger Schulz:
> Magnus Walter <no.fuck...@twinmail.de> wrote:
>
>> Wenn die Schule auf dieser Ausbildung und einem Helm als Voraussetzung für
>> Radausflüge besteht, wird deine Tochter sich fügen müssen oder aber
>> fährt künftig nicht mit.
>
>
> Und wenn die Schule grüne Socken für schulische Veranstaltungen
> vorschreibt, muss man sich auch fügen?
>
> Lötzinn. Willkürmaßnahmen würde ich einer Schule nicht durchgehen
> lassen.

Im Prinzip ist eine Fahrradaktivität vergleichbar mit einer
Sportaktivität/ bzw. Sportunterricht.
Es liegt dann m Ermessensspielraum des Sportlehrers geeignete
Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung anzuordnen. Da der Sportlehrer
letztendlich im Fall der Fälle sich rechtfertigen muss, gilt halt : Wem
es nicht passt, der fliegt raus.

Eine Willkürmaßnahme ist es wohl kaum, sondern eher eine gute
Situationseinschätzung.
DAs Gefährdungspotential ist unweit höher als bei einem normalen Schulweg.

Im schlimmsten Fall fährt das Kind im geschlossenen Verband in
Zweierreien, also eingekesselt zwischen Bordstein und drei weiteren
Kindern, die möglicherweise TATSÄCHLICH das erste Mal in Ihrem Leben
vernünftig Rad fahren müssen, und dann ruft der Lehrer: "Stopp, bitte
anhalten...!"

>
> Schulrecht ist Landesrecht. Deshalb wäre es vielleicht nützlich zu
> wissen, von welchem Bundesland wir hier reden.

Es handelt sich um Thüringen, wie er schrieb

Die Bestimmungen (sofern seit 2010 nicht geändert) findet man hier,
einmal kurz und knapp, einmal ausführlich.

http://www.radschlag-info.de/fileadmin/user_upload/redaktion/Schule/Rechstipps_fuer_Schulen/Aufsteigen_und_losfahren_rechtliche_Bestimmungen_bei_schulischen_Fahrradaktivitaeten.pdf

>
> Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten, mit der Schule ins Benehmen zu
> kommen: formal oder inhaltlich.

Formal verliert man, inhaltlich auch, ist meine Einschätzung.

Wer Schulweg und Schulische Radveranstaltung nicht trennen kann, ist
tasächlich ein Helm-Dogmatiker.

Einzig allein könnte man darüber streiten, ob es zumutbar ist, die
kosten für einen Helm selbst zu tragen, oder ob dieser gestellt werden
müsstee. Nur für 5 Tage so etwas kaufen, ist recht viel.

Gruß Raphael



Message has been deleted

Olaf Behr

unread,
Apr 18, 2012, 5:42:45 PM4/18/12
to
Raphael Haugwitz schrieb:

> Die Bestimmungen (sofern seit 2010 nicht geändert) findet man hier,
> einmal kurz und knapp, einmal ausführlich.

Danke für den Hinweis. Der Link auf das relevante Thüringer Dokument
"Lernen am anderen Ort" führt allerdings ins Leere. Auch die Suche auf
thueringen.de nach einem Dokument dieses Namens bringt keine Treffer.
Google liefert welche, aber keine vom Herausgeber.

> Formal verliert man, inhaltlich auch, ist meine Einschätzung.

Auch wenn mir die Bindungswirkung von _Hinweisen_ des Kultusministeriums
nicht ganz klar ist, muss man wohl jedenfalls davon ausgehen, dass die
Schulen, so dieses Dokument noch in Kraft ist, entsprechend handeln werden.

Es sei aber nochmals erwähnt, dass die eingangs beschriebene Ablehnung
des geliehenen Helmes nicht durch Lehrer erfolgte, sondern durch den
Verkehrssicherheitsberater der PI. Daher auch der Betreff.

> Einzig allein könnte man darüber streiten, ob es zumutbar ist, die
> kosten für einen Helm selbst zu tragen, oder ob dieser gestellt werden
> müsstee. Nur für 5 Tage so etwas kaufen, ist recht viel.

Das sehe ich in der Tat so.

Danke und Gruss,
Olaf


Mathias Böwe

unread,
Apr 18, 2012, 6:09:41 PM4/18/12
to
Sebastiaan R. Jeworowski <ralfeles...@nurfuerspam.de> wrote:

> Ich würde kackfrech das Kopftuchverbot einer muslimischen Lehrerin mit
> der Gegenfrage gegenüberstellen warum die Kids zu Helmen genötigt werden?

Das ist doch kein Widerspruch, sondern im Gegenteil die konsequente
Umsetzung der Idee, daß die irrationalen Vorstellungen über geeignete
oder ungeeignete Kopfbedeckungen par ordre de mufti verpflichtend
vorgeschrieben werden.

Mathias
--
inzwischen wieder ohne Signatur

Ralph Angenendt

unread,
Apr 18, 2012, 7:04:01 PM4/18/12
to
Well, Sebastiaan R. Jeworowski <ralfeles...@nurfuerspam.de> wrote:
> Ich würde kackfrech das Kopftuchverbot einer muslimischen Lehrerin mit
> der Gegenfrage gegenüberstellen warum die Kids zu Helmen genötigt werden?

Idiot.

Ralph
--
Als hätte es 100 Jahre Philosophie in Göttingen studiert ...

Christoph Strauch

unread,
Apr 19, 2012, 1:29:42 AM4/19/12
to
On 18 Apr., 17:59, Olaf Behr wrote:
> Hallo zusammen,
>
> der Sicherheitsberater der örtlichen Polizeiinspektion führt zur Zeit
> für die Schulklasse meiner Tochter (4. Kl.) während der Unterrichtszeit
> eine Fahrradausbildung (sog. Jugendverkehrsschule) durch, die mit einem
> Prüfschein abgeschlossen wird. Dieser soll nach Aussage der Schule
> Voraussetzung dafür sein, dass die Kinder ab Klassenstufe 5 an
> gemeinsamen Radausflügen der Schule teilnehmen dürfen. Die Eltern haben
> dazu ein Belehrungsblatt erhalten, wonach Voraussetzung für die
> Teilnahme das Mitbringen eines Helmes ist (die Fahrräder werden
> gestellt). Als Kleinkind auf dem Fahrradsitz und während der ersten
> wackligen Fahrversuche hatte sie einen, heute wollen aber weder sie noch
> wir so ein Ding haben. Für die 5 Ausbildungstage haben wir ihr daher
> einen Helm geliehen. Dieser wurde heute jedoch bemängelt, u.a. weil
> Farbe abgeblättert ist und Aufkleber nicht zulässig seien. Sie soll nun
> bis zum nächsten Mal einen neuen Helm kaufen.
>
> Ich vermute, dass die PI die Helmpflicht mit Versicherungsauflagen
> begründen wird. Inwieweit kann das stimmen?

I.d.R. stimmt das nicht.

> Gibt es eine Pflicht, an der
> Jugendverkehrsschule teilnehmen?

I.d.R. ja, wenn schulische Veranstaltung, aber dein Kind kann von den
praktischen Übungen ausgeschlossen werden.

> Stimmen die Aussagen, dass ein
> Prüfschein für Klassenausflüge gebraucht wird?

I.d.R. ja, d.h. der Gesetzgeber oder Veranstalter kann das so
vorschreiben.

> Wie würdet Ihr Euch
> verhalten?

Pragmatisch. Falls du die Möglichkeit hast mit dem Veranstalter zu
sprechen, lass dir erklären inwiefern ein Aufkleber auf dem Helm nicht
zulässig sei und inwiefern die abgeblätterte Farbe die Funktion
beeinträchtigt.

> Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sachkundige Antworten zu diesen
> Fragen geben könnte

Worum geht es dir, um die Ablehnung des geliehenen Helms? Möchtest du
die Anschaffung eines Fahrradhelms für dein Kind vermeiden? Möchtest
du erreichen, dass dein Kind an der Veranstaltung ohne Helm teilnehmen
kann?

Dirk Wagner

unread,
Apr 19, 2012, 2:10:28 AM4/19/12
to
Holger Schulz <q...@gmx.net> wrote:

> Schulrecht ist Landesrecht. Deshalb wäre es vielleicht nützlich zu
> wissen, von welchem Bundesland wir hier reden.


Er schrub ja schon an anderer Stelle, dass es sich um Thüringen handelt.
Wie die Situation da aussieh, weiß ich nicht.
In Hessen gibt es einen Erlass des HKM, dass bei schulischen
Veranstaltungen (Ausflügen, "Fahrradführerschein") einen Helm
vorschreibt...

Ciao

dirk

Ervin Peters

unread,
Apr 19, 2012, 2:28:12 AM4/19/12
to
Am Thu, 19 Apr 2012 08:10:28 +0200 schrieb Dirk Wagner:

> Holger Schulz <q...@gmx.net> wrote:
>
>> Schulrecht ist Landesrecht. Deshalb wäre es vielleicht nützlich zu
>> wissen, von welchem Bundesland wir hier reden.
>
>
> Er schrub ja schon an anderer Stelle, dass es sich um Thüringen handelt.

Ich habe mich noch nicht ausgiebig um das Thema kümmern können. Ich weiss,
das von Seiten des TMBLV (Carius), der Landesverkehrswacht, TüV Thüringen
sehr darauf gedrängt wird Kindern Helme verpflichtend aufzusetzen. Auch
wird von einem starken sozialen Druck aus dem Kultusministerium
berichtet, Helme beim Radfahren verpflichtend vorzuschreiben und auch von
Aktivitäten an Schulen die Nutzung des Rades für Schulwege abzuraten und
zu behindern.

(Quelle: Gespräche mit Mitgliedern des Thüringer Verkehrssicherheitsrat
und Eltern von Kindern an Erfurter Schulen)

Dies ist keine befriedigende Situation und ich wünsche mir mehr aktive
radfahraffine Eltern, die der Radfahrverhinderungspolitik und dem
Helmzwang aktiv entgegentreten.

Gern in der Koordination von ADFC Thüringen und dem ADFC Erfurt.

ervin

load: 5,9

--
Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer
Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem
Dreirad unbeschwert überall hinkommt.
- Enrique Peñalosa (abgeschrieben bei Michael Wilch)

Stephan Behrendt

unread,
Apr 19, 2012, 3:55:34 AM4/19/12
to
Am Mittwoch, 18. April 2012 18:34:03 UTC+2 schrieb Peter Liedermann:

> Du solltest auch andere Eltern als Informationsquelle "anzapfen".

Ich halte die Elternpflegschaft / Schulpflegschaft für eine sinnvollere Informationsquelle.

Stephan

Raphael Haugwitz

unread,
Apr 19, 2012, 4:36:13 AM4/19/12
to

Am 19.04.2012 08:28, schrieb Ervin Peters:
> Am Thu, 19 Apr 2012 08:10:28 +0200 schrieb Dirk Wagner:

> Ich habe mich noch nicht ausgiebig um das Thema kümmern können. Ich weiss,
> das von Seiten des TMBLV (Carius), der Landesverkehrswacht, TüV Thüringen
> sehr darauf gedrängt wird Kindern Helme verpflichtend aufzusetzen. Auch
> wird von einem starken sozialen Druck aus dem Kultusministerium
> berichtet, Helme beim Radfahren verpflichtend vorzuschreiben und auch von
> Aktivitäten an Schulen die Nutzung des Rades für Schulwege abzuraten und
> zu behindern.
>
> (Quelle: Gespräche mit Mitgliedern des Thüringer Verkehrssicherheitsrat
> und Eltern von Kindern an Erfurter Schulen)
>
> Dies ist keine befriedigende Situation und ich wünsche mir mehr aktive
> radfahraffine Eltern, die der Radfahrverhinderungspolitik und dem
> Helmzwang aktiv entgegentreten.
>
> Gern in der Koordination von ADFC Thüringen und dem ADFC Erfurt.

Wie du schon schreibst ist meist der Helmszwang noch das kleinere
Problem, sondern oft geht es sogar um ein generelles Radfahrverbot.
Das scheint nicht auf Thüringen begrenzt zu sein.
Ich kenne Schulordnungen, die beispielsweise das Radfahren zur Schule
verbieten, wenn dass Kind näher als 3 Kilometer zur Schule wohnt, nicht
in die 4 Klasse geht etc.

Einfach mal bei Google "Schulordnung und Helm" oder "Schulordnung und
Fahrrad" eingeben, und man findet dutzendweise Beispiele für krassen
schriftlich manifestierten Blödsinn, an den sich dann alle auch brav halten.

Wen man nett ist wird nur "empfohlen", meist heißt es dort aber: "du
musst, du darfst, du sollst, sonst..."

Da wird in Schulordnungen auf eine angeblich schon bestehende
Helmpflicht für den Schulweg verwiesen.

Da wird mehrfach das Fahrrad für den Schulweg ganz verboten, oder von
komischen Auflagen abhängig gemacht, und es werden sich fiese Strafen
ausgedacht.

Hier zum Beispiel:

- "Sollte jemand keinen Helm haben, dann findet diese Veranstaltung
nicht statt. Stattdessen wird gewandert."

(Genauso hätte man schreiben können: "Hat jemand mal sein Helm
vergessen, oder sonst wie keinen dabei, ist er für die nächsten Wochen
der Arsch der Schule. Alle sind sauer auf ihn, er wird ausgegrenzt,
verhauen und gemobbt...")

- "Nach der Fahrradprüfung in Klasse 4 dürfen die Kinder auf einem
verkehrssicheren Fahrrad mit Helm zur Schule fahren."

- "auf dem Schulweg darfst du nur in Begleitung deiner Eltern Rad fahren..."

- "Alle Kinder, die mit dem Rad kommen, tragen Helm und Warnweste"

-" ...Auf jeden Fall aber müssen sie einen Helm tragen"

-"Ab Klasse 3 darfst du mit Fahrrad oder Cityroller fahren aber
nur mit Helm!"

-"Für den Schulweg darf ich das Fahrrad erst benutzen, wenn ich in die
3. Klasse gekommen bin"

- "Ich benutze den sichersten Schulweg, Fußgängerampeln und
Zebrastreifen.Ich fahre erst mit dem Fahrrad zur Schule, wenn ich den
Fahrradführerschein bestanden habe oder wenn meine Eltern es mir
erlauben (ab Klasse 3 gibt es eine schriftliche Bescheinigung zum
Unterzeichnen). Ich denke daran, dass ich nur mit einem
verkehrssicheren Fahrrad zur Schule fahre und immer einen Fahrradhelm
trage."

Wie du es darstellst, dass dies von oben diktiert wird, ist es bei uns
zumindest aber nicht, vielmehr wird so etwas in Schulkonferenzen
beschlossen: also von der Schulleitung, Lehrervertretern, UND
Schülervertretern UND Elternvertretern zusammen!

Natürlich gibt es oft übereifrige und authoritäre Schulleiter(innen),
SEHR OFT sind es gerade aber übereifrige Elternvertreter, die so etwas
verzapfen, also das rechtmäßig gewählte Organ zu Partizipation der Eltern.

Und oft sind es dann die Schulämter, die Eltern und Schulleitung nach
einer Beschwerde wieder zur vernunft bringen.

Übrigens ist die Frage, wie bindend Beschlüsse der Schulkonferenzen für
die Eltern sind, gar nicht so trivial. Den wenn es um Erziehung und
pädagogische Maßnahmen geht, müssen regelmäßig die Rechte des Einzelnen
gemeinsamen Gregeln der Gemeinschaft untergeordnet werden, so
funktioniert Erziehung nun mal. Ob es dabei nun um das Mitgeben von
Milchschnitte und Milkyway als Pausenmahlzeit, Handyverbot, Kopftuch
oder Fahradhelm geht, ist erst einmal nachrangig.

Daher sollten Eltern in jedem Fall die Schulordnung genau auf komische
Passagen durchleuchten, und notfalls ihr Kind an einer anderen Schule
anmelden.

Der Versuch in einer Schulordnung den Schulweg zu regeln ist aber eine
Kompetenzüberschreitung, die nicht hinzunehmen ist.


Ewald Pfau

unread,
Apr 19, 2012, 6:49:46 AM4/19/12
to
Dirk Wagner <usenet...@diwasoft.de>:

In Hessen gibt es einen Erlass des HKM, dass bei schulischen
> Veranstaltungen (Ausflügen, "Fahrradführerschein") einen Helm
> vorschreibt...

Ist das denn nicht anfechtbar, wenn das in einer Formulierung abgefasst
ist, wie etwa "als Schutzeinrichtung ..." oder "zum Schutz ..."?

Als da es die Narrenhüte nicht als Schutzeinrichtung zu erwerben gibt, wäre
das ja dann hinfällig - es bleibt sowieso beim ideologischen Theater ohne
reale Basis, aber in einem Dokument mit dem Charakter des öffentlichen
Aufrufs zur alltäglichen praktischen Umsetzung wird man das kaum gezielt
kaschierend formulieren.

(Wenn anderswo "Schutz" durch "Sturz" kaschiert wird, als komische Nummer
aus der Populistenschublade, darf man wohl Wählerstimmenfang beim
Massentonnagensitzfleisch unterstellen ...)

Christoph Maercker

unread,
Apr 19, 2012, 7:02:26 AM4/19/12
to
Olaf Behr wrote:
> der Sicherheitsberater der örtlichen Polizeiinspektion führt zur Zeit
> für die Schulklasse meiner Tochter (4. Kl.) während der Unterrichtszeit
> eine Fahrradausbildung (sog. Jugendverkehrsschule) durch, die mit einem
> Prüfschein abgeschlossen wird. Dieser soll nach Aussage der Schule
> Voraussetzung dafür sein, dass die Kinder ab Klassenstufe 5 an
> gemeinsamen Radausflügen der Schule teilnehmen dürfen. Die Eltern haben
> dazu ein Belehrungsblatt erhalten, wonach Voraussetzung für die
> Teilnahme das Mitbringen eines Helmes ist (die Fahrräder werden
> gestellt). Als Kleinkind auf dem Fahrradsitz und während der ersten
> wackligen Fahrversuche hatte sie einen, heute wollen aber weder sie noch
> wir so ein Ding haben. Für die 5 Ausbildungstage haben wir ihr daher
> einen Helm geliehen. Dieser wurde heute jedoch bemängelt, u.a. weil
> Farbe abgeblättert ist und Aufkleber nicht zulässig seien. Sie soll nun
> bis zum nächsten Mal einen neuen Helm kaufen.

Mach die Aufkleber ab und pinsele neuen Lack drüber. Oder borge Dir
woanders einen Helm bzw. verlange kackfrech von der Schule, wenn sie auf
Helmpflicht bestehen, dass sie welche vorhalten.

> Ich vermute, dass die PI die Helmpflicht mit Versicherungsauflagen
> begründen wird. Inwieweit kann das stimmen? Gibt es eine Pflicht, an der
> Jugendverkehrsschule teilnehmen? Stimmen die Aussagen, dass ein
> Prüfschein für Klassenausflüge gebraucht wird? Wie würdet Ihr Euch
> verhalten?

Helm borgen. Falls sie gebrauchte Radhelme nicht mögen sei die Frage
gestattet, ob es ein Stahlhelm sein darf, möglichst WK II. Krawallradler
dürfen jedenfalls damit fahren.

--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Michael Heydenbluth

unread,
Apr 19, 2012, 7:22:36 AM4/19/12
to
Christoph Maercker schrieb:

> Helm borgen. Falls sie gebrauchte Radhelme nicht mögen sei die Frage
> gestattet, ob es ein Stahlhelm sein darf, möglichst WK II.
> Krawallradler dürfen jedenfalls damit fahren.

Das war bis vor Kurzem auch mein Kenntnisstand, aber bereits seit 2006
gilt das wohl nicht mehr.

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php

Martin Wohlauer

unread,
Apr 19, 2012, 9:13:23 AM4/19/12
to
Versteh ich das jetzt falsch, oder heißt das jetzt aber dass nur
Hartschalenhelme, bzw. Integralhelme dazu taugen, wenns nach dieser
Vorschrift geht? DAS möcht ich mal sehen, wie die Eltern den Kids
Integralhelme kaufen. Andererseits handelt es sich ja nicht um
Krad-Fahren, so dass die Regel dann ja eher nicht anzuwenden wäre?
Irgendwie bin ich gerade etwas verwirrt.

Grüßle,

Martin.

Volker Bartheld

unread,
Apr 19, 2012, 10:18:41 AM4/19/12
to
Hallo!

>> Christoph Maercker schrieb:
>>> Helm borgen. [...] ein Stahlhelm [...]
>>> Krawallradler dürfen jedenfalls damit fahren.

> On 19.04.2012 13:22, Michael Heydenbluth wrote:
>> [...] seit 2006 gilt das wohl nicht mehr.
>> http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php

On Thu, 19 Apr 2012 15:13:23 +0200, Martin Wohlauer wrote:
> Versteh ich das jetzt falsch, oder heißt das jetzt aber dass nur
> Hartschalenhelme, bzw. Integralhelme dazu taugen, wenns nach dieser
> Vorschrift geht? DAS möcht ich mal sehen, wie die Eltern den Kids
> Integralhelme kaufen.

Wenn die Kids in der Verkehrserziehung mit Krafträdern unterwegs sind,
deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20km/h übersteigt (vulgo ein
"Krawallrad" betreiben), dann wird ihnen wohl nichts anderes übrigbleiben.
Ob sich ein batteriebtriebener Seitenläuferdynamo schon als "Kraft"
qualifiziert, wurde nicht überliefert.

> Andererseits handelt es sich ja nicht um Krad-Fahren, so dass die Regel
> dann ja eher nicht anzuwenden wäre?

Die Argumentation zielt auf echte Teilmengen. Wenn schon waschechte
Moppedfahrer mit diesem und jenen Helm unterwegs sein dürfen, dann wird es
für die Strampelfraktion schon auch OK sein - schließlich sind die viel
langsamer und fallen weicher.

Ciao,
Volker

--
@: I N F O at B A R T H E L D dot N E T
3W: www.bartheld.net

Joerg Scholl

unread,
Apr 19, 2012, 10:20:47 AM4/19/12
to
On 19.04.2012 10:36, Raphael Haugwitz wrote:

> Der Versuch in einer Schulordnung den Schulweg zu regeln ist aber eine
> Kompetenzüberschreitung, die nicht hinzunehmen ist.

Ich kenne die gesetzlichen Grundlagen in DE nicht. Aber für CH kann ich
definitiv bestätigen, dass die Weisungsbefugnis der Schule für den
Schulweg nicht gilt. Solche Paragraphen in Schulordnungen kann man hier
deshalb getrost ignorieren. Der soziale Druck bleibt dennoch.

Anderes gilt für Klassenfahrten und ähnliches. Und obwohl die
Volksschule (obligatorische Schulzeit) per Gesetz nichts kosten darf,
ist es unterschiedlich geregelt, wie weit das auch fürs Material gilt.

Jörg

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 19, 2012, 11:30:40 AM4/19/12
to
Joerg Scholl schrieb:

> Aber für CH kann ich
> definitiv bestätigen, dass die Weisungsbefugnis der Schule für den
> Schulweg nicht gilt. Solche Paragraphen in Schulordnungen kann man hier
> deshalb getrost ignorieren.


Wie ist das mit den gelben und roten reflektierenden Latzerln, die die
Kindergartenkinder und kleinen Schulkinder haben? Angeblich müssen die
das am Weg in den Kindergarten/die Schule tragen?

Aber eines scheint mir richtig, am Schulweg hat die Schule, egal ob
Österreich der Schweiz, nichts mitzureden und das wird in Deutschland
auch nicht anders sein.

Hannes

--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Mathias Böwe

unread,
Apr 19, 2012, 2:49:50 PM4/19/12
to
Raphael Haugwitz <nutz...@monstrukt.de> wrote:

> - "Nach der Fahrradprüfung in Klasse 4 dürfen die Kinder auf einem
> verkehrssicheren Fahrrad mit Helm zur Schule fahren."

Vorher dürfen sie lediglich verkehrsunsichere Fahrräder für den Schulweg
benutzen, an dieses muß dann auch keinen Helm angeschraubt sein.

> - "auf dem Schulweg darfst du nur in Begleitung deiner Eltern Rad fahren..."

... wobei diese mit ihrem Auto aus Sicherheitsgründen ebenfalls den
Radweg zu benutzen haben.

> - "Alle Kinder, die mit dem Rad kommen, tragen Helm und Warnweste"

"...außer Maren, sie kann richtig fahren."

> -" ...Auf jeden Fall aber müssen sie einen Helm tragen"

Vorzugsweise am Arm, damit die vorschriftmäßige Melone dort gut
transportiert werden kann.

> -"Ab Klasse 3 darfst du mit Fahrrad oder Cityroller fahren aber
> nur mit Helm!"

Wo kriege ich Bay Cityroller mit Helm?

> -"Für den Schulweg darf ich das Fahrrad erst benutzen, wenn ich in die
> 3. Klasse gekommen bin"

Weil ich aber erst die 2. Klasse unterrichte, muß ich solange das Auto
nehmen.

> - "Ich benutze den sichersten Schulweg, Fußgängerampeln und
> Zebrastreifen.Ich fahre erst mit dem Fahrrad zur Schule, wenn ich den
> Fahrradführerschein bestanden habe oder wenn meine Eltern es mir
> erlauben (ab Klasse 3 gibt es eine schriftliche Bescheinigung zum
> Unterzeichnen). Ich denke daran, dass ich nur mit einem
> verkehrssicheren Fahrrad zur Schule fahre und immer einen Fahrradhelm
> trage."

Stört der eigentlich nicht beim Duschen, beim Friseur oder
Versteckspielen im Gebüsch?

> Und oft sind es dann die Schulämter, die Eltern und Schulleitung nach
> einer Beschwerde wieder zur vernunft bringen.

Das ist allerdings eine erfreuliche Nachricht!

Hans CraueI

unread,
Apr 19, 2012, 4:47:26 PM4/19/12
to
Raphael Haugwitz schrieb u.a.

> - "Nach der Fahrradprüfung in Klasse 4 dürfen die Kinder auf einem
> verkehrssicheren Fahrrad mit Helm zur Schule fahren."
> -"Ab Klasse 3 darfst du mit Fahrrad oder Cityroller fahren aber
> nur mit Helm!"

Wenn dann mal eine Schule vorschreiben wuerde, dass Kinder, die
von Eltern mit dem Auto gebracht werden, dabei auch im Auto einen
Helm tragen muessen, und natuerlich das zugehoerige Elter gleich
mit, so wuerde man vermutlich schnell und frei Haus sehr viele
Argumente dafuer bekommen, dass die Schule derlei nicht vorschreiben
darf. Wobei: Wenn die Schule einen Ein-/Aussteigeplatz fuer diese
armen Kinder vorhaelt, dann waere das eine schulische Veranstaltung,
und da steht es im pflichtgemaessen Ermessen der Schule, Vorschriften
fuer die Sicherheit der Schoeler und Schoelerinnen zu machen.

Und dann: Erst ab drei Kilometern darf mit dem Fahrrad zur Schule
gefahren werden. Mit dem Auto gebracht werden muessten sie
konsequenterweise dann erst ab 20 Kilometern duerfen.

> Der Versuch in einer Schulordnung den Schulweg zu regeln ist aber eine
> Kompetenzüberschreitung, die nicht hinzunehmen ist.

Wie gesagt: Sobald Regelungen fuers Mama-Taxi kommen, wird
eine grosse Mehrheit aufstehen, um dem Einhalt zu gebieten.

Hans CraueI

Hans CraueI

unread,
Apr 19, 2012, 4:51:10 PM4/19/12
to
Olaf Behr schrieb

> Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden sollen:
>
> - aufsteigen von _rechts_ auf das Rad
> - fahren im Schritttempo
> - einhalten der rechten Spur am Fahrbahnrand
> - Handzeichen geben und trotzdem die Spur halten (Handzeichen nur vor,
> _nicht beim Abbiegen_)
> - Blick über die linke Schulter während der Fahrt, auch hier wieder die
> Spur halten

Uff, dann duerfte ich nicht mit dem Fahrrad zu Schule fahren.
Von _rechts_ aufsteigen kann ich nicht.

Hans CraueI

Jens Müller

unread,
Apr 19, 2012, 5:14:45 PM4/19/12
to
Am 19.04.2012 22:51, schrieb Hans CraueI:
> Olaf Behr schrieb
>
>> >Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden sollen:
>> >
>> >- aufsteigen von_rechts_ auf das Rad
>> >- fahren im Schritttempo
>> >- einhalten der rechten Spur am Fahrbahnrand
>> >- Handzeichen geben und trotzdem die Spur halten (Handzeichen nur vor,
>> >_nicht beim Abbiegen_)
>> >- Blick �ber die linke Schulter w�hrend der Fahrt, auch hier wieder die
>> >Spur halten
> Uff, dann duerfte ich nicht mit dem Fahrrad zu Schule fahren.
> Von_rechts_ aufsteigen kann ich nicht.

Irgendwo hab ich mal einen rechtswissenschaftlichen Artikel gelesen, der
allen Ernstes darüber philosophiert hat, ob es nicht eine unzulässige
Fahrbahnbenutzung durch Fußgänger ist, auf der linken Seite des Autos
einzusteigen ...

Gruß Jens

Martin Wohlauer

unread,
Apr 19, 2012, 6:46:27 PM4/19/12
to
Am 19.04.2012 20:49, schrieb Mathias Böwe:
> Raphael Haugwitz <nutz...@monstrukt.de> wrote:
>> - "Ich benutze den sichersten Schulweg, Fußgängerampeln und
>> Zebrastreifen.Ich fahre erst mit dem Fahrrad zur Schule, wenn ich den
>> Fahrradführerschein bestanden habe oder wenn meine Eltern es mir
>> erlauben (ab Klasse 3 gibt es eine schriftliche Bescheinigung zum
>> Unterzeichnen). Ich denke daran, dass ich nur mit einem
>> verkehrssicheren Fahrrad zur Schule fahre und immer einen Fahrradhelm
>> trage."
>
> Stört der eigentlich nicht beim Duschen, beim Friseur oder
> Versteckspielen im Gebüsch?

Nee nee, Fahrradhelme sind doch für Fahrräder. Was die da bringen weiß
ich zwar auch nicht, aber wird schon irgend nen Grund geben.

Grüßle,

Martin.

Martin Wohlauer

unread,
Apr 19, 2012, 6:49:11 PM4/19/12
to
Ja gut, das Argument mit Fußgänger haben nichts auf der Fahrbahn
verloren, sobald ein Fußweg da ist, würde das GANZ streng genommen ja
schon fordern. Vom Bordstein aus zur Beifahrertür rein, das geht so,
aber links einsteigen, dazu muss man entweder übers Auto klettern, oder
man stiefelt über die Fahrbahn. Gaga ists aber schon. =)

Grüßle,

Martin.

HC Ahlmann

unread,
Apr 20, 2012, 12:40:05 AM4/20/12
to
Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:

> Uff, dann duerfte ich nicht mit dem Fahrrad zu Schule fahren.
> Von _rechts_ aufsteigen kann ich nicht.

Wirklich _nicht können_ oder ist es nur nicht die Schokoladenseite?

Wenn ich von rechts aufsteige sieht es arg hölzern aus, denn links ist
meine meistbenutzte Seite zum Aufsteigen. Dafür kann ich mit rechtem wie
linkem Pedal gleich gut anfahren. Sohnemann kann von beiden Seiten
aufsteigen, zieht aber auch links vor, wie nach meinem unmaßgeblichen
EIndruck die Mehrheit.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Christoph Maercker

unread,
Apr 20, 2012, 1:32:11 AM4/20/12
to
Michael Heydenbluth wrote:
> Das war bis vor Kurzem auch mein Kenntnisstand, aber bereits seit 2006
> gilt das wohl nicht mehr.

Was Krawallradler keineswegs anficht.

> http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php

Von der Schutzwirkung her sollten Stahlhelme locker ein ECE-Prüfzeichen
bekommen, andernfalls taugen sie auch fürs Militär nix. ;-)

Matthias Hanft

unread,
Apr 20, 2012, 3:10:01 AM4/20/12
to
Hans CraueI schrieb:
>
> Wobei: Wenn die Schule einen Ein-/Aussteigeplatz fuer diese
> armen Kinder vorhaelt, dann waere das eine schulische Veranstaltung,

Nach meinen eigenen Beobachtungen gibt es diese Ein-/Aussteigeplätze
vor jeder Schule; offenbar ist dafür das Verkehrszeichen
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b1/Zeichen_283.svg/220px-Zeichen_283.svg.png
vorgesehen, da es immer genau an diesen Ein-/Aussteigeplätzen steht...

SCNR,

Gruß Matthias.

Ralph Sontag

unread,
Apr 20, 2012, 4:20:18 AM4/20/12
to
Olaf Behr schrieb:
> Die Eltern haben
> dazu ein Belehrungsblatt erhalten, wonach Voraussetzung für die
> Teilnahme das Mitbringen eines Helmes ist (die Fahrräder werden
> gestellt).

[...]

> Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sachkundige Antworten zu diesen
> Fragen geben könnte und _keine_ Helmdiskussion daraus wird.

In Sachsen herrscht gerade Aufregung, weil die Schulen keine Kopiergelder
mehr einsammeln dürfen:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,828085,00.html

Im Text steht:
| Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte nun diese Entscheidung. Die
| Verwaltungsrichter hatten im vergangenen Sommer entschieden, dass die
| verfassungsmäßige garantierte Lernmittelfreiheit beachtet werden müsse. Der
| Begriff Lernmittel sei weit auszulegen: Nicht nur Schulbücher, auch Kopien,
| Übungshefte, Atlanten, Lexika und Wörterbücher für den Unterricht seien
| von der Lernmittelfreiheit gedeckt. Das betreffe auch Taschenrechner,
| Rechenstäbe oder Werkstoffe, entschied das Gericht.

Mit dieser Begründung sollte auch der Helm von der Schule gestellt werden.

Gruß!
Ralph.

Henning Haida

unread,
Apr 20, 2012, 4:35:02 AM4/20/12
to
Am 20.04.2012 09:10, schrieb Matthias Hanft:
> Nach meinen eigenen Beobachtungen gibt es diese Ein-/Aussteigeplätze
> vor jeder Schule; offenbar ist dafür das Verkehrszeichen
> http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b1/Zeichen_283.svg/220px-Zeichen_283.svg.png
> vorgesehen, da es immer genau an diesen Ein-/Aussteigeplätzen steht...

Häufig ergänzt durch Zusätze wie Feuerwehranfahrtzone oder ähnliches.

Jens Müller

unread,
Apr 20, 2012, 4:37:12 AM4/20/12
to
Auf dem Land ist es noch sehr verbreitet, dass die Väter Mitglied der
freiwilligen Feuerwehr sind.

Gruß Jens

Message has been deleted

Henning Haida

unread,
Apr 20, 2012, 4:40:35 AM4/20/12
to
Am 19.04.2012 23:14, schrieb Jens Müller:
> Irgendwo hab ich mal einen rechtswissenschaftlichen Artikel gelesen, der
> allen Ernstes darüber philosophiert hat, ob es nicht eine unzulässige
> Fahrbahnbenutzung durch Fußgänger ist, auf der linken Seite des Autos
> einzusteigen ...

Kein Problem, da das Auto gerne auch auf dem Gehweg geparkt wird.
Message has been deleted

Henning Haida

unread,
Apr 20, 2012, 4:42:57 AM4/20/12
to
Am 18.04.2012 19:27, schrieb Olaf Behr:
> Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden sollen:
> - aufsteigen von _rechts_ auf das Rad

Die Geschichte als Radfahrer nach rechts abzusteigen bzw. von rechts
aufzusteigen, habe ich auch so gelernt (noch in der DDR). Klingt ja auch
_zunächst_ sinnvoll, man sollte es halt nur nicht auf Autofahrer
übertragen (dann wird der Unsinn offenkundig).

Heute steige ich immer links auf/ab, ich weiß gar nicht genau warum.
Weil das rechte Bein leichter rüberschwingt? Weil rechts das
Ketten-Schaltungs-Geraffel eher mal im Weg ist?

Allerdings steht mein Rad sehr selten am Fahrbahnrand beim
Auf-/Absteigen, sodass das ursprüngliche Argument (Schutz vor
vorbeifahrenden Fahrzeugen) sowieso nicht zieht.

BTW, _beherrschen_ sollte man das Auf-/Absteigen an beiden Seiten, IMHO.

> - fahren im Schritttempo
Gut!

> - einhalten der rechten Spur am Fahrradrand
„Einhalten der Spur“ sollte reichen, deckt sich dann aber mit den
anderen Punkten.

> - Handzeichen geben und trotzdem die Spur halten (Handzeichen nur vor,
> _nicht beim Abbiegen_)
Gut!

> - Blick über die linke Schulter während der Fahrt, auch hier wieder die
> Spur halten
Gut!

Martin Wohlauer

unread,
Apr 20, 2012, 5:19:22 AM4/20/12
to
On 20.04.2012 10:42, Henning Haida wrote:
> Am 18.04.2012 19:27, schrieb Olaf Behr:
>> Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden sollen:
>> - aufsteigen von _rechts_ auf das Rad
>
> Die Geschichte als Radfahrer nach rechts abzusteigen bzw. von rechts
> aufzusteigen, habe ich auch so gelernt (noch in der DDR). Klingt ja auch
> _zunächst_ sinnvoll, man sollte es halt nur nicht auf Autofahrer
> übertragen (dann wird der Unsinn offenkundig).
>
> Heute steige ich immer links auf/ab, ich weiß gar nicht genau warum.
> Weil das rechte Bein leichter rüberschwingt? Weil rechts das
> Ketten-Schaltungs-Geraffel eher mal im Weg ist?

Eher weils wie bei den Händen ist: Da sind die meisten auch
Rechtshänder. Genauso schwingt sich das rechte Bein eher übers Rad.
Prinzipiell ists aber auch Gewohnheitssache. Genauso wie ich das Messer
in der Linken Hand habe, die Gabel rechts. Machen die meisten genau
anders rum. Ich bin aber kein Linkshänder... Einfach irgendwann mal so
angewöhnt.

Grüßle,

Martin.

Ralph Sontag

unread,
Apr 20, 2012, 5:35:10 AM4/20/12
to
Henning Haida schrieb:

> Heute steige ich immer links auf/ab, ich weiß gar nicht genau warum.

Na, dann versuche mal den Ständer von rechts herunterzuklappen.

Ralph.

Martin Wohlauer

unread,
Apr 20, 2012, 5:52:44 AM4/20/12
to
Da sehe ich jetzt kein prinzipielles Problem. Sowas existiert:

http://www.jehlebikes.de/win-8216-humpert-x-act-zweibeinstaender-double-flex.html

Grüßle,

Martin.

Ralph Sontag

unread,
Apr 20, 2012, 6:00:45 AM4/20/12
to
Martin Wohlauer schrieb:
Hab ich auch, ja. Es geht aber hier um eine Regel für _alle_, und die
Mehrheit der Räder hat Seitenständer.

Ralph.

Daniel Seuthe

unread,
Apr 20, 2012, 6:06:28 AM4/20/12
to
HC Ahlmann schrieb:
> Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:
>
>> Uff, dann duerfte ich nicht mit dem Fahrrad zu Schule fahren.
>> Von _rechts_ aufsteigen kann ich nicht.
>
> Wirklich _nicht können_ oder ist es nur nicht die Schokoladenseite?

Ich glaube können tut man das notgedrungenermaßen immer. Ich steige
auch immer von links auf (und trete mit rechts an). Ich fand bzw.
finde es immer noch gewöhnungsbedürftig überhaupt mit links anzu-
treten. Angefangen habe ich damit nur, damit sich die Klickpedalen
gleichmäßiger abnutzen können. Über Jahre hat sich die Muskulatur und
der Gleichbewichtsapparat so an diese einseitige Nutzung gewöhnt, daß
es beim kompletten Aufsteigen noch schlimmer ist.

Daniel
--
http://seuthe.org

Thomas Sçhlueter

unread,
Apr 20, 2012, 6:08:26 AM4/20/12
to
Am Fri, 20 Apr 2012 hat Martin Wohlauer geschrieben:
> On 20.04.2012 10:42, Henning Haida wrote:
> >
> > Heute steige ich immer links auf/ab, ich weiß gar nicht
> > genau warum.
> > Weil das rechte Bein leichter rüberschwingt? Weil rechts
> > das Ketten-Schaltungs-Geraffel eher mal im Weg ist?
>
> Eher weils wie bei den Händen ist: Da sind die meisten
> auch Rechtshänder. Genauso schwingt sich das rechte Bein
> eher übers Rad.

Ich denke, es ist wohl so, dass man das Fahrrad lieber mit
seiner "starken" Hand schiebt und festhält, und dass dies
dann natürlich auch das Aufsteigen bestimmt.

Hinzu kommt der praktische Vorteil, dass man beim Schieben
und Rangieren auf der linken Seite nicht mit dem flatternden
Hosenbein an die schmierigen Antriebsteile geraten kann -
was aber auch daran liegen mag, dass man sich historisch
igendwann einheitlich für die rechte Seite als Antriebsseite
und die linke Seite als "Ständerseite" entschieden hat, weil
eben links vom Rad aus dem o.g. Grund schon immer die
bevorzugte "Führseite" gewesen ist.

Tom



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Joerg Scholl

unread,
Apr 20, 2012, 9:17:52 AM4/20/12
to
On 19.04.2012 17:30, Johann Mayerwieser wrote:
> Joerg Scholl schrieb:
>
>> Aber für CH kann ich
>> definitiv bestätigen, dass die Weisungsbefugnis der Schule für den
>> Schulweg nicht gilt. Solche Paragraphen in Schulordnungen kann man hier
>> deshalb getrost ignorieren.
>
>
> Wie ist das mit den gelben und roten reflektierenden Latzerln, die die
> Kindergartenkinder und kleinen Schulkinder haben? Angeblich müssen die
> das am Weg in den Kindergarten/die Schule tragen?

Das wird vielleicht den Kindern von einigen Kindergärten so
vorgeschrieben, aber vor Gericht würde das laut Aussage meines Dozenten
nicht bestehen. Aber ich bin kein Jurist.

Die Antwort auf die Frage nach diesen "Triki-Leuchtgürteln" wurde von
unserer Kantonsregierung erst kürzlich beantwortet.

<http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100373/000000373081.pdf>

Das heisst, die Bänder werden vom TCS (analog ADAC) flächendeckend
gesponsert und von den Kindergärten abgegeben. Eine Tragepflicht kann
ich nicht erkennen.

Jörg


Olaf Behr

unread,
Apr 20, 2012, 9:18:34 AM4/20/12
to
Ervin Peters schrieb:

> Ich weiss,
> [...] auch von
> Aktivitäten an Schulen die Nutzung des Rades für Schulwege abzuraten und
> zu behindern. [(Quelle: Gespräche mit Mitgliedern des Thüringer Verkehrssicherheitsrat
> und Eltern von Kindern an Erfurter Schulen)

Hallo Ervin,

danke für die Innenansicht. Ich muss an der Stelle nochmal betonen, dass
die Schule hier nicht das Problem ist. Es gibt dort keine Vorschriften
für den Schulweg und auch keine für mich erkennbare
Radverhinderungspolitik (dafür ausreichend Radständer). Das Problem bei
der Jugendverkehrsschule ist die Sicherheitsberaterin der PI, die den
praktischen Teil betreut. Soweit ich das aus den Berichten meiner
Tochter schlussfolgern kann, ist sie mit viel missionarischem Eifer
unterwegs ist und hat einen recht herrischen Ton drauf. Meine Tochter
wurde nicht nur aufgefordert, einen Helm dabeizuhaben, sondern es soll
auch ein eigener und richtig eingestellter sein.

> ich wünsche mir mehr aktive
> radfahraffine Eltern, die der Radfahrverhinderungspolitik und dem
> Helmzwang aktiv entgegentreten.
> Gern in der Koordination von ADFC Thüringen und dem ADFC Erfurt.

Wenn Ihr da was machen wollt, auch wenn es hier nicht um eine Schule
geht, stehe ich gerne zur Verfügung. Alles weitere dann ggf. per PM.

Gruss,
Olaf

Olaf Behr

unread,
Apr 20, 2012, 9:33:01 AM4/20/12
to
Christoph Strauch schrieb:

> Worum geht es dir, um die Ablehnung des geliehenen Helms? Möchtest du
> die Anschaffung eines Fahrradhelms für dein Kind vermeiden? Möchtest
> du erreichen, dass dein Kind an der Veranstaltung ohne Helm teilnehmen
> kann?

Sie soll an der praktischen Schule teilnehmen können, ohne dass wir
gezwungen werden, extra dafür einen Helm zu kaufen. Wie sie teilnimmt,
ob ohne oder mit Helm, ist dabei egal. Wir hatten uns ja schon angepaßt
verhalten und ihr, wie das übrigens auch andere Kinder in der Klasse
gemacht haben, einen geborgten Helm mitgegeben. Der Ärger entsteht ja
nur, weil, obwohl die Forderung erfüllt ist, ihr ein Ultimatum gestellt
wurde, sie solle das nächste Mal einen neuen eigenen Helm dabeihaben,
sonst würde sie ausgeschlossen.

Gruss,
Olaf

Christoph Strauch

unread,
Apr 20, 2012, 9:47:16 AM4/20/12
to
Nachdem, was du Erwin geantwortet hast:

|Soweit ich das aus den Berichten meiner
|Tochter schlussfolgern kann, ist sie mit viel missionarischem Eifer
|unterwegs ist und hat einen recht herrischen Ton drauf.

wäre es wohl das einfachste wenn du selbst das Gespräch suchst.
Vermutlich stellt sich dann sehr schnell heraus, dass Deine Tochter
das alles ganz falsch verstanden hat und sie selbstverständlich mit
dem geliehenen Helm teilnehmen darf.

Olaf Behr

unread,
Apr 20, 2012, 10:09:15 AM4/20/12
to
Am 20.04.2012 15:47, schrieb Christoph Strauch:

> wäre es wohl das einfachste wenn du selbst das Gespräch suchst.
> Vermutlich stellt sich dann sehr schnell heraus, dass Deine Tochter
> das alles ganz falsch verstanden hat und sie selbstverständlich mit
> dem geliehenen Helm teilnehmen darf.

Mir war wichtig, vorher Grundlagen zu sammeln (an dieser Stelle danke an
alle, die dazu beigetragen haben). Sie hat jetzt einen neuen geborgten
Helm ohne Farbschäden und Aufkleber für den nächsten Termin. Sollte es
wieder Probleme geben, werde ich vorstellig.

Danke und Gruss,
Olaf

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Hans CraueI

unread,
Apr 20, 2012, 6:10:37 PM4/20/12
to
HC Ahlmann schrieb

> Hans CraueI wrote:
>
>> Uff, dann duerfte ich nicht mit dem Fahrrad zu Schule fahren.
>> Von _rechts_ aufsteigen kann ich nicht.
>
> Wirklich _nicht können_ oder ist es nur nicht die Schokoladenseite?

Heute habe ich es probiert. Es geht schon, auch wenn

> Wenn ich von rechts aufsteige sieht es arg hölzern aus [...]

es bei mir wohl ebenso aussieht.
Problem dann aber, nach dem Losfahren: Den Hinterbaustaender
hochkriegen. Also mit dem linken Fuss danach gefischt, dabei
natuerlich runtergeguckt, etwas geeiert, weil der Staender
doch nicht ganz leicht zu fischen ist. Ein von hinten kommendes
Auto konnte gluecklicherweise ausweichen, kam dabei aber in den
Gegenverkehr, es krachte; in den Unfall fuhren noch drei weitere
entgegenkommende Autos, eins blieb auf den Strassenbahnschienen
liegen, die Strassenbahn bremste kreischend, es reichte aber
nicht mehr, sie knallte in das Auto und schob es auf das Gegengleis,
in die entgegenkommende Strassenbahn; mehr habe ich dann nicht
mitgekriegt, der Staender war oben und ich konnte normal
weiterfahren. Wieso das Rechtsaufsteigen nun sicherer sein soll,
hat sich mir allerdings nicht erschlossen.

Die spochtliche Variante, also Fuss aufs Pedal, eine halbe
Umdrehung Kraft auf die Kette und beim Losrollen das Bein ueber
den Sattel schwingen, habe ich von rechts allerdings noch nicht
probiert.

Hans CraueI

Harald Meyer

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Apr 21, 2012, 5:19:20 AM4/21/12
to
Am 20.04.2012 10:42:57 +0200, meinte Henning Haida:

>Am 18.04.2012 19:27, schrieb Olaf Behr:
>> Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden sollen:
>> - aufsteigen von _rechts_ auf das Rad
>
Was latürnich als Dummfug erster Ordnung bezeichnet werden darf, da
das Einklappen eines Hinterbau- oder Seitenständers üblicherweise von
der linken Seite aus erfolgt. Das einzuübende Rechtsaufsteigen ist als
unergonomische Übung ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn anzusehen.
>
>BTW, _beherrschen_ sollte man das Auf-/Absteigen an beiden Seiten, IMHO.
>
Brotlose Kunst ohne erkennbaren Vorteil.

>> - fahren im Schritttempo
>Gut!
>
>> - einhalten der rechten Spur am Fahrradrand

Gemeint ist i.d.R. das Fahren in der Gosse ohne ausreichenden Abstand
zum Fahrbahnrand. Das übliche Programm, mit dem man Radfahrerängste
und Minderwertigkeitskomplexe manifestiert. :-(

>„Einhalten der Spur“ sollte reichen, deckt sich dann aber mit den
>anderen Punkten.
>
Wenn schon, dann "Einhalten der Spur bei Beachtung und Einhaltung der
erforderlichen Sicherheitsabstände".

>> - Handzeichen geben und trotzdem die Spur halten (Handzeichen nur vor,
>> _nicht beim Abbiegen_)
>Gut!
>
Schlecht! Falsche Reihenfolge, insbesondere bei Betrachtung der nach-
folgenden Übung. Das Ergebnis sehe ich jeden Mogen auf dem Weg zur
Arbeit: Schüler, die ohne sich umzusehen die linke Hand rausstrecken,
um dann unvermittelt vom rechten Fahrbahnrand nach links abzubiegen.

>> - Blick über die linke Schulter während der Fahrt, auch hier wieder die
>> Spur halten
>Gut!

Schlecht! Warum nur einseitig über die linke Schulter? Rechtsabbiegen
kommt bei denen überhaupt nicht vor? Ziemlich realitätsferner Ansatz.

Beste Grüße -Harald-


--
Radwege sind die Zuhälter des Straßenverkehrs. Die meisten Huren
glauben ja auch, daß ihr Lude sie beschützen würde.
[*Thomas Schlueter in drf*]

HC Ahlmann

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Apr 21, 2012, 2:29:16 PM4/21/12
to
Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:

> Heute habe ich es probiert. Es geht schon, auch wenn
[arg hölzern]
> es bei mir wohl ebenso aussieht.
> Problem dann aber, nach dem Losfahren: Den Hinterbaustaender
> hochkriegen. Also mit dem linken Fuss danach gefischt, dabei
> natuerlich runtergeguckt, etwas geeiert, weil der Staender
> doch nicht ganz leicht zu fischen ist. Ein von hinten kommendes
> Auto konnte gluecklicherweise ausweichen, kam dabei aber in den
> Gegenverkehr, es krachte; in den Unfall fuhren noch drei weitere
> entgegenkommende Autos, eins blieb auf den Strassenbahnschienen
> liegen, die Strassenbahn bremste kreischend, es reichte aber
> nicht mehr, sie knallte in das Auto und schob es auf das Gegengleis,
> in die entgegenkommende Strassenbahn; mehr habe ich dann nicht
> mitgekriegt, der Staender war oben und ich konnte normal
> weiterfahren. Wieso das Rechtsaufsteigen nun sicherer sein soll,
> hat sich mir allerdings nicht erschlossen.

Gut, wegen des nicht-unfallfrei einklappbaren Hinterbauständers ist es
_nicht können_. Die Tantiemen für die Schilderung werden den Schaden
hoffentlich decken :-)

> Die spochtliche Variante, also Fuss aufs Pedal, eine halbe
> Umdrehung Kraft auf die Kette und beim Losrollen das Bein ueber
> den Sattel schwingen, habe ich von rechts allerdings noch nicht
> probiert.

Das kann ich nicht von links oder rechts, aber ich beherrsche das
dynamische Gegenteil: Hinsetzen, Füße hochziehen, auf die Pedalen setzen
und losfahren; klappt sogar mit Anhänger, aber nicht immer mit
Einklicken.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

HC Ahlmann

unread,
Apr 21, 2012, 2:29:17 PM4/21/12
to
Henning Haida <losm...@midnightallstars.de> wrote:

> Heute steige ich immer links auf/ab, ich weiß gar nicht genau warum.

Weil die meisten Ständer nur von links zu betätigen sind.

HC Ahlmann

unread,
Apr 21, 2012, 2:29:17 PM4/21/12
to
Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> wrote:

> Alte Reiterkrankheit, aufgestiegen wird von links.

Mit langen Messern ist das auch die einzig sinnvolle Seite. Nur wer
trägt heute noch Säbel zum Reiten?
Message has been deleted

Stephan Behrendt

unread,
Apr 21, 2012, 4:10:51 PM4/21/12
to
Am Freitag, 20. April 2012 15:18:34 UTC+2 schrieb Olaf Behr:

> Das Problem bei
> der Jugendverkehrsschule ist die Sicherheitsberaterin der PI, die den
> praktischen Teil betreut. Soweit ich das aus den Berichten meiner
> Tochter schlussfolgern kann, ist sie mit viel missionarischem Eifer
> unterwegs ist und hat einen recht herrischen Ton drauf.

Es handelt sich nicht etwa um die in einschlägigen Kreisen ob ihres missionarischen Eifers
bekannte Ellen Haase, http://tinyurl.com/cnv48dv
für die kein Helm blutig genug sein kann?

Fragt

Stephan

Holger Schulz

unread,
Apr 21, 2012, 4:16:48 PM4/21/12
to
Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:

> Problem dann aber, nach dem Losfahren: Den Hinterbaustaender
> hochkriegen.

Neinnein. Nach links gehen, Ständer hoch, ums Rad 'rum, von rechts
aufsteigen.

Wenn du die Prozedur so ausführst, weißt du auch, warum es so wichtig
ist, von rechts aufsteigen zu können.

hs

Volker Borchert

unread,
Apr 21, 2012, 4:11:20 PM4/21/12
to
HC Ahlmann wrote:
> Henning Haida <losm...@midnightallstars.de> wrote:
>
> > Heute steige ich immer links auf/ab, ich weiß gar nicht genau warum.
>
> Weil die meisten Ständer nur von links zu betätigen sind.

Naja.

Das hat vermutlich auch historische Gründe. Aufs Pferd sitzt man
fast weltweit schon viel länger als es Fahrräder überhaupt gibt von
links auf, weil nämlich die meisten Kavalleristen Rechtshänder waren
und deshalb Säbel/Degen/Schwert zweckmäßigerweise links trugen.

--

"I'm a doctor, not a mechanic." Dr Leonard McCoy <mc...@ncc1701.starfleet.fed>
"I'm a mechanic, not a doctor." Volker Borchert <v_bor...@despammed.com>

Volker Borchert

unread,
Apr 21, 2012, 4:13:36 PM4/21/12
to
Angelique Presse wrote:
> Autsch, das kann ich heute noch nicht. Alte Reiterkrankheit, aufgestiegen
> wird von links.

Ich hab mal versucht, von rechts aufzusitzen. Das Pferd war weniger
begeistert als die Zuschauer, die sich köstlich amüsiert haben, hat
den Spaß aber trotzdem mitgemacht.

Thorsten Günther

unread,
Apr 22, 2012, 1:41:15 AM4/22/12
to
Am 19.04.2012 23:14, schrieb Jens Müller:
> Irgendwo hab ich mal einen rechtswissenschaftlichen Artikel gelesen, der
> allen Ernstes darüber philosophiert hat, ob es nicht eine unzulässige
> Fahrbahnbenutzung durch Fußgänger ist, auf der linken Seite des Autos
> einzusteigen ...

Das ist es natürlich nur, wenn das Auto auf der Fahrbahn oder in einer
Parkbucht direkt an der Fahrbahn steht, oder?

§25 StVO genehmigt jedenfalls kein Einsteigen in ein derart abgestelltes
Auto von links.

Thorsten

Thorsten Günther

unread,
Apr 22, 2012, 1:47:44 AM4/22/12
to
Am 21.04.2012 20:29, schrieb HC Ahlmann:
> Angelique Presse<ange...@nurfuerspam.de> wrote:
>
>> Alte Reiterkrankheit, aufgestiegen wird von links.
>
> Mit langen Messern ist das auch die einzig sinnvolle Seite. Nur wer
> trägt heute noch Säbel zum Reiten?

Immerhin könnte eine Renaissance dieser Sitte im Fahrradbereich ein
deutlich respektvolleres Verhalten von "Kraft"fahrern gegenüber
Radfahrern zeitigen.

Thorsten

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 22, 2012, 6:33:04 AM4/22/12
to
Stephan Behrendt schrieb:
Habn's an Huscher bei der Polizei?

Ein Busfahrer übersah die beiden beim Abbiegen von der Carl-Miele- in die
Luisenstraße. Dabei hatte auch der junge Familienvater einen Fehler
gemacht: Er schaute zwar nach rechts, ob ein Auto aus der Luisenstraße
kommt, blickte aber (wie fast alle anderen Fahrradfahrer auch) nicht über
seine linke Schulter. Das hätte er aber tun müssen, so die Polizei.

Der Bus biegt über den Radstreifen ab und der Radler müsste nach hinten
schauen?

Und: Ein Metallteil erfasste den Helm. Ohne Helm wäre dort gar nichts
erfasst worden, weil der Kopf offensichtlich klein genug war, dass er
nicht erfasst wurde.

Hannes


--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Thomas Paulsen

unread,
Apr 22, 2012, 6:41:03 AM4/22/12
to
Henning Haida schrieb:

>Am 18.04.2012 19:27, schrieb Olaf Behr:
>> Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden
>> sollen:
>> - aufsteigen von _rechts_ auf das Rad
>
>Die Geschichte als Radfahrer nach rechts abzusteigen bzw. von rechts
>aufzusteigen, habe ich auch so gelernt (noch in der DDR).

In meiner™ DDR habe ich das nicht gelehrt bekommen…

Thomas

Nico Hoffmann

unread,
Apr 22, 2012, 10:01:12 AM4/22/12
to
Johann Mayerwieser schreibt:

> Stephan Behrendt schrieb:
>
>> Am Freitag, 20. April 2012 15:18:34 UTC+2 schrieb Olaf Behr:
>>
>>> Das Problem bei
>>> der Jugendverkehrsschule ist die Sicherheitsberaterin der PI, die den
>>> praktischen Teil betreut. Soweit ich das aus den Berichten meiner
>>> Tochter schlussfolgern kann, ist sie mit viel missionarischem Eifer
>>> unterwegs ist und hat einen recht herrischen Ton drauf.
>>
>> Es handelt sich nicht etwa um die in einschlägigen Kreisen ob ihres
>> missionarischen Eifers bekannte Ellen Haase, http://tinyurl.com/cnv48dv
>> für die kein Helm blutig genug sein kann?
>
>
> Habn's an Huscher bei der Polizei?
>
> Ein Busfahrer übersah die beiden beim Abbiegen von der Carl-Miele- in die
> Luisenstraße. Dabei hatte auch der junge Familienvater einen Fehler
> gemacht: Er schaute zwar nach rechts, ob ein Auto aus der Luisenstraße
> kommt, blickte aber (wie fast alle anderen Fahrradfahrer auch) nicht über
> seine linke Schulter. Das hätte er aber tun müssen, so die Polizei.
>
> Der Bus biegt über den Radstreifen ab und der Radler müsste nach hinten
> schauen?
>
> Und: Ein Metallteil erfasste den Helm. Ohne Helm wäre dort gar nichts
> erfasst worden, weil der Kopf offensichtlich klein genug war, dass er
> nicht erfasst wurde.

Der Helm ist dann offenbar ohne nennenswerten Widerstand zerbröselt
und hat _damit_ dem Kind das Leben gerettet -> eine Lebensrettung
dank Fahrradhelmchen. Paßt! :-/

Ich weiß wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

N.
--
Ich mache mir die Welt
wie sie mir gefällt!
(Pippi Langstrumpf)

Markus Luft

unread,
Apr 22, 2012, 10:30:25 AM4/22/12
to
On Sat, 21 Apr 2012 11:19:20 +0200, Harald Meyer wrote:

> Am 20.04.2012 10:42:57 +0200, meinte Henning Haida:
>
>>Am 18.04.2012 19:27, schrieb Olaf Behr:
>>> Im Belehrungsbogen steht, dass folgende Dinge beherrscht werden
>>> sollen: - aufsteigen von _rechts_ auf das Rad
>>
> Was latürnich als Dummfug erster Ordnung bezeichnet werden darf, da das
> Einklappen eines Hinterbau- oder Seitenständers üblicherweise von der
> linken Seite aus erfolgt. Das einzuübende Rechtsaufsteigen ist als
> unergonomische Übung ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn anzusehen.

Ich sehe darin sogar einen Sicherheitsverlust.
Wenn ich mich links (Da wo üblicherweise überholt wird) optisch breiter
mache, dann wird da auch mehr Abstand eingehalten.
Will man eng überholt werden, wenn man gerade anfährt und noch keine
stabile Fahrspur hat?

Holger Schulz

unread,
Apr 22, 2012, 11:00:02 AM4/22/12
to
Olaf Behr <olaf...@googlemail.com> wrote:

> Es sei aber nochmals erwähnt, dass die eingangs beschriebene Ablehnung
> des geliehenen Helmes nicht durch Lehrer erfolgte, sondern durch den
> Verkehrssicherheitsberater der PI.

Es ist ja wohl eine schulische Veranstaltung, oder? Somit ich dann auch
die Schule der Absrechpartner für die Eltern. Und wenn diese möchte,
dass ihr euerem Kind einen Helm kauft, soll sie das so sagen und bitte
auch begründen. "Hat der Mann von der Polizei gesagt" würde mir als
Begründung nicht ausreichen.

hs


Walter Janné

unread,
Apr 22, 2012, 11:52:55 AM4/22/12
to
Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> schrieb:

>> - aufsteigen von _rechts_ auf das Rad
>
>Autsch, das kann ich heute noch nicht. Alte Reiterkrankheit, aufgestiegen
>wird von links.

Klar: sonst stört der links gertragene Säbel. Ist beim Fahrrad ja
nicht anders...

Walter

Nico Hoffmann

unread,
Apr 22, 2012, 1:35:23 PM4/22/12
to
Walter Janné schreibt:
Gibts da nix mit Klickfix? So ein Säbel stört doch beim Treten.

HC Ahlmann

unread,
Apr 22, 2012, 4:40:38 PM4/22/12
to
Markus Luft <11-...@news.marquee-moon.de> wrote:

> Will man eng überholt werden, wenn man gerade anfährt und noch keine
> stabile Fahrspur hat?

Will man sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand gefährden, weil nach § 10
StVO dabei nur die Gefährdung anderer ausgeschlossen werden muss?

Henning Haida

unread,
Apr 23, 2012, 3:49:51 AM4/23/12
to
Am 20.04.2012 11:35, schrieb Ralph Sontag:
> Henning Haida schrieb:
>> Heute steige ich immer links auf/ab, ich weiß gar nicht genau warum.
> Na, dann versuche mal den Ständer von rechts herunterzuklappen.

Stimmt, wie Thomas (und andere) es schrieben: Antrieb rechts, Ständer
links, man schiebt das Rad an seiner rechten Seite. Es liegt nahe, dann
von links aufzusteigen. (Ausnahmen bestätigen diese Regel.)

Marco Gonek

unread,
Apr 23, 2012, 4:18:01 AM4/23/12
to
On 19 Apr., 22:51, Hans CraueI <crauel_use...@freenet.de> wrote:
> Von _rechts_ aufsteigen kann ich nicht.

Das ging mir lange auch so. Ausserdem sah ich die Notwendigkeit nie.
Aus praktischen Gruenden hab ich's mir jetzt doch angeeignet:
Am Werkstor gibt es einen Durchlass für Fahrraeder - man geht durch
ein Tor und schiebt das Rad neben sich durch ein kleines Zweites.
Bei der Einfahrt ins Werk ist der Durchlass fuer's Rad auf der rechten
Seite, also alles paletti. Beim Ausfahren ist es allerdings genau der
gleiche Durchlass mit dem gleichen Fussgaengertor, also nun muss man
das Rad auf seiner linken Seite schieben.
Irgendwann wurde mir das Prozedere "normal nach links absteigen, ums
Rad rum und Rad rausschieben, nochmal ums Rad rum und und wieder von
links aufsteigen" zu bloed und ich hab mir das Auf- und Absteigen von
rechts (sowie das Schieben des Rads auf der linken Seite)
antrainiert;
nach 6-7 Versuchen am Stueck ging's halbwegs gut, mit taeglicher
praktischer Anwendung nach knapp 2 Wochen nur noch wenig Unterschied
zur bisher gewohnten Seite.
Das Problem mit dem Staender hab ich nicht, da ich ja schon fahrend
an die Stelle komme. Ausser am Werkstor steige ich sowieso immer von
links auf und ab.

Holger Müller

unread,
Apr 24, 2012, 7:21:25 AM4/24/12
to
Nico Hoffmann <oxen...@gmx.de> wrote:
> Der Helm ist dann offenbar ohne nennenswerten Widerstand zerbröselt
> und hat _damit_ dem Kind das Leben gerettet -> eine Lebensrettung
> dank Fahrradhelmchen. Paßt! :-/
>
> Ich weiß wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Im WDR Lokalfernsehen hat eine Augenzeugin zu diesem Unfall
sogar berichtet, dass das Kind durch den Kinnriemen fast
stranguliert wurde! -> Trotzdem wurde im Bericht in jedem
zweiten Satz erwähnt, das ohne Helm das Kind nun natürlich
tod wäre!

Dabei war durch die Wangen des Gepäckträgerkindersitzes
der Kopf des Kindes viel besser geschützt, als duch die
Styroporschale, die dann darüberragte und wohl in den
Radkasten des Busses geriet.

Das der tolle Radweg hinter Parkflächen und mit Bäumen
auch nicht unbedingt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
beitrug viel anscheinend niemanden auf.

Der Beitrag war so grotesk, das ich ihn noch immer
als Beispiel für hirnlosen Journalismus auf der Platte
liegen hab.

ciao
Holger

--
http://holger.outgesourced.org/blog/
Message has been deleted

Walter Janné

unread,
Apr 30, 2012, 5:17:04 AM4/30/12
to
Hans CraueI <crauel...@freenet.de> schrieb:

>Problem dann aber, nach dem Losfahren: Den Hinterbaustaender
>hochkriegen. Also mit dem linken Fuss danach gefischt, dabei
>natuerlich runtergeguckt, etwas geeiert, weil der Staender
>doch nicht ganz leicht zu fischen ist. Ein von hinten kommendes
>Auto konnte gluecklicherweise ausweichen, kam dabei aber in den
>Gegenverkehr, es krachte; in den Unfall fuhren noch drei weitere
>entgegenkommende Autos, eins blieb auf den Strassenbahnschienen
>liegen, die Strassenbahn bremste kreischend, es reichte aber
>nicht mehr, sie knallte in das Auto und schob es auf das Gegengleis,
>in die entgegenkommende Strassenbahn; mehr habe ich dann nicht
>mitgekriegt, der Staender war oben und ich konnte normal
>weiterfahren.

Nennt man sowas nicht eigentlich Unfallflucht - anstatt "normal
weiterfahren"?

Walter
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