Am 22.05.2019 um 22:08 schrieb Michael Heydenbluth:
> Wie wäre es mit RA Andreas Volkmann aus Berlin? Das ist derjenige
> radfahrende Anwalt, der in Berlin mit dem Besen durchgegangen ist.
Danke, den werde ich ansprechen!
> Um welche Straßen in welchem VG-Bezirk geht's denn (wenn man fragen darf)?
1) OVG Münster (1. Instanz war in Düsseldorf)
2) VG Köln
3) VG Düsseldorf
4) (VG Arnsberg)
Zu 1) Im Moment warten alle beteiligten auf die Reaktion des OVG.
Zu 2) Termin Anfang Juni, Dietmars Vertreter beantragt Verschiebung
Zu 3) Hat sich teilweise erledigt. Die Beklagte hat das monierte Zeichen
250 kurz nach Klageerhebung mit "Radfahrer frei" beschildert, will aber
die Verfahrenskosten nicht tragen, weil ich sie vor der Klage nicht
angeschrieben habe (was Absicht war, um sie zu erschrecken, damit sie
zukünftig die Arbeit von selbst aus macht). Dietmar hat vorher geprüft,
dass nichts vorprozessuales erforderlich ist, jedenfalls nicht in NRW
(hier gibt es kein Vorverfahren).
Zu 4) Dietmar hat die Klage vorbereitet, aber noch nicht eingereicht,
insofern bekomme ich da das Honorar freundlicherweise 1:1 zurück.
Fristen können bei mir nicht verstreichen. 4) wäre ohnehin eine
Verpflichtungsklage geworden. Die Behörde hat mir schon vor Jahren
selbst geschrieben, dass der Weg nicht den Anforderungen entspreche.
LG
Stefan