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Fahrradstraße und Tempo 30 Zone

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Dirk Wagner

unread,
Jan 21, 2014, 11:35:14 AM1/21/14
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Hi Leute,

im Frankfurter Nordend ist mir heute eine eigenartige Beschilderung
aufgefallen, die ich so noch nicht kannte:
244.1 mit dem Ergänzungszeichen 1024-10 kombiniert mit 274.1

Leider zeigt streetview noch einen älteren Zustand, bei dem nur 274.1
vorhanden war.

Ist die obige Kombination zulässig?

Welchen Unterschied macht es, ob eine Straße nun als Tempo 30 Zone
ausgeschildert ist oder als Fahrradstraße?

Die Tempo 30 Zone an obiger Stelle ist weiträumiger als die
Fahrradstraße. Die Einbahnstraße in der Zone sind alle gegen die
Richtung für den Radverkehr freigegeben.

Ciao

dirk

Thomas Sçhlueter

unread,
Jan 21, 2014, 12:20:46 PM1/21/14
to
Am 21.01.2014 17:35, schrieb Dirk Wagner:
> Hi Leute,
>
> im Frankfurter Nordend ist mir heute eine eigenartige Beschilderung
> aufgefallen, die ich so noch nicht kannte:
> 244.1 mit dem Ergänzungszeichen 1024-10 kombiniert mit 274.1
> [...]
> Ist die obige Kombination zulässig?

Zunächst würde das gewählte Zusatzzeichen nur PKW zulassen, nicht aber
LKW und Krafträder. Ob das so beabsichtigt ist?

Auf einer Fahrradstraße gilt außerdem implizit durch Z.244 angeordnet
ohnehin für alle Fahrzeuge (also auch Fahrräder...) T30. Die weitere
Ausschilderung als Zone T30 verstößt somit gegen das StVO-Verbot der
Anordnung von Verkehrszeichen, die nur die allgemeinen Verkehrsregeln
wiedergeben.

Fehlt eigentlich nur noch, dass sie den Bürgersteig der Straße mit Z.240
als gemeinsamen Radweg ausweisen... =:-P

Tom

Dirk Wagner

unread,
Jan 21, 2014, 12:37:27 PM1/21/14
to
Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:
>
> Zunächst würde das gewählte Zusatzzeichen nur PKW zulassen, nicht aber
> LKW und Krafträder. Ob das so beabsichtigt ist?

Das habe ich mich auch gefragt.

An der Goethestraße (der anderen Fahrradstraße in Ffm, die ich kenne)
steht "KFZ frei, Einbahnstraße. <http://goo.gl/maps/8bjx9>
Vielleicht ist mein Kurzzeitgedächnis so schlecht, dass ich mich nicht
mehr erinnern kann, was nun auf dem Zusatzschild im Nordend stand ;-/

Hier geht es um die Hermannstraße <http://goo.gl/maps/r19s1> (Im
Gegensatz zu streetview sind die Satelittenbilder von Frankfurt bei
google sehr aktuell - nachdem sie zwischenzeitlich über 10 Jahre alt
waren.)

Die Fahrbahn ist relativ eng, so dass ich da nicht unbedingt mit dem LKW
durch wollte. Mit dem Motorrad aber schon - zumal da ein Kunde von mir
ansässig ist...


> Auf einer Fahrradstraße gilt außerdem implizit durch Z.244 angeordnet
> ohnehin für alle Fahrzeuge (also auch Fahrräder...) T30. Die weitere
> Ausschilderung als Zone T30 verstößt somit gegen das StVO-Verbot der
> Anordnung von Verkehrszeichen, die nur die allgemeinen Verkehrsregeln
> wiedergeben.

Ja, so in der Richtung habe ich auch gedacht.
Wie sieht es mit der Vorfahrtsreglung in einer Fahrradstraße aus?

Ciao

dirk

Markus Luft

unread,
Jan 21, 2014, 12:54:44 PM1/21/14
to
On Tue, 21 Jan 2014 17:35:14 +0100, Dirk Wagner wrote:

> Hi Leute,
>
> im Frankfurter Nordend ist mir heute eine eigenartige Beschilderung
> aufgefallen, die ich so noch nicht kannte:
> 244.1 mit dem Ergänzungszeichen 1024-10 kombiniert mit 274.1
>
Das ist hier der Normalfall, zusätzlich sind noch Knatteristen frei.
Hier liegt der Sinn darin, daß die Fahrradstraßen Teil einer T-30-
Zone sind, die Nebenstraßen, in der Regel bekopfsteinpflastert,
gehören dann zur T-30-Zone, die Fahrradstraße endet dort.
Man spart so Schilder.

> Ist die obige Kombination zulässig?
>
Frag ich mich auch.
Ich vermute, das es nicht zulässig ist.

> Welchen Unterschied macht es, ob eine Straße nun als Tempo 30 Zone
> ausgeschildert ist oder als Fahrradstraße?
>
Nun, in einer Fahrradstraße haben Radfahrer absoluten Vorrang (ähnlich
Gehweg mit Fahrradfreigabe) und dürfen explizit nebeneinander fahren,
auch dann, wenn sie den Verkehr behindern.
Wird das jetzt durch VZ 274.1 aufgehoben oder von VZ 244.1 auf die
T-30-Zone vererbt?
Wegen solcher Konflikte ist es vermutlich *nicht* zulässig.

> Die Tempo 30 Zone an obiger Stelle ist weiträumiger als die
> Fahrradstraße. Die Einbahnstraße in der Zone sind alle gegen die
> Richtung für den Radverkehr freigegeben.
>
Also so wie hier.

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