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Fahrrad-Codierung

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Chr. Maercker

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May 23, 2022, 10:38:14 AM5/23/22
to
Hallo,

kürzlich erfuhr ich, aktuelle Codiergeräte würden nichts mehr in die
Fahrradrahmen gravieren, sondern den Text "lediglich" in den Lack
pieken. Funktioniert das so ähnlich wie mit einem Körner? Und was sagen
die Händler hochpreisiger Fahrräder dazu? Garantieverlust oder nicht?

Und weit sind inzwischen GPS-basierende Diebstahlsicherungen ausgereift?
In Magdeburg wurde jüngst von einem Fall berichtet, wo ein Fahrrad dank
GPS-Tracking zusammen mit etlichen weiteren auf einem Transporter
geortet wurde. Hat sich also gelohnt. Wenn gesichert ist, dass die
Tracking-Daten maximal einige Tage/Wochen gespeichert werden, könnte man
fast drüber nachdenken ...
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Arno Welzel

unread,
May 23, 2022, 10:49:41 AM5/23/22
to
Chr. Maercker:

> kürzlich erfuhr ich, aktuelle Codiergeräte würden nichts mehr in die
> Fahrradrahmen gravieren, sondern den Text "lediglich" in den Lack
> pieken. Funktioniert das so ähnlich wie mit einem Körner? Und was sagen
> die Händler hochpreisiger Fahrräder dazu? Garantieverlust oder nicht?

Frage sie doch einfach.

Die spannendere Frage ist, wie wahrscheinlich es ist, dass man ein
gestohlenes Fahrrad vollständig zurückbekommt, nur weil irgendwo ein
Code eingraviert wurde. Nicht selten werden einfach alle Teile einzeln
verwertet als Gebraucht-Komponenten. Und wenn das Ding außer Landes
geschafft wird, dürfte sich da auch kaum jemand für irgendeinen Code im
Lack interessieren.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Arno Welzel

unread,
May 23, 2022, 10:53:40 AM5/23/22
to
Arno Welzel:
Ergänzend dazu:

<https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung>

"Gravur und Rahmenstabilität

Radfahrende müssen nicht befürchten, dass der Rahmen ihres Fahrrads
durch die Gravurcodierung bruchanfällig werden könnte. Die Technische
Universität Aachen stellt in einem Gutachten fest, dass eine Gravurtiefe
von bis zu 0,2 Millimetern bei einem Aluminium- oder Stahlrohrrahmen
keine Beeinträchtigung für die Rahmenstabilität bedeutet."

Bei Carbon-Rahmen würde ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass
nur der Lack angeritzt wird, selbst wenn irgendjemand erzählt, es gäbe
ein Verfahren, was nicht mehr in den Rahmen selbst reingeht.

Ulli Horlacher

unread,
May 23, 2022, 11:53:15 AM5/23/22
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:

> <https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung>
>
> "Gravur und Rahmenstabilität
>
> Radfahrende müssen nicht befürchten, dass der Rahmen ihres Fahrrads
> durch die Gravurcodierung bruchanfällig werden könnte. Die Technische
> Universität Aachen stellt in einem Gutachten fest, dass eine Gravurtiefe
> von bis zu 0,2 Millimetern bei einem Aluminium- oder Stahlrohrrahmen
> keine Beeinträchtigung für die Rahmenstabilität bedeutet."

Das hilft dir aber nichts, wenn damit die Hersteller-Garantie erlischt.
Ausserdem haben die wohl Fahrradrahmen aus Wasserrohr getestet.
Ich hab Fahrradrahmen mit 0.4 mm Wandstaerke. Da waere 0.2 mm Gravurtiefe
schon eine betraechtliche Schwaechung. Und wer sagt, dass der Graveur das
auch fachgerecht ausfuehrt?

--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Hans CraueI

unread,
May 23, 2022, 11:57:35 AM5/23/22
to
Martin Τrautmann schrieb

> On Mon, 23 May 2022 16:53:38 +0200, Arno Welzel wrote:
>> Bei Carbon-Rahmen würde ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass
>> nur der Lack angeritzt wird, selbst wenn irgendjemand erzählt, es gäbe
>> ein Verfahren, was nicht mehr in den Rahmen selbst reingeht.
>
> Carbonrahmen dürfen weder graviert noch geprägt werden. Bestenfalls
> zulässig sind Aufkleber-Varianten.

Ah, das ist gut zu wissen.
Wo kann man sich solche Aufkleber besorgen?

Hans

Ulli Horlacher

unread,
May 23, 2022, 12:19:43 PM5/23/22
to
Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:
> Martin Î?rautmann schrieb
Da wo es auch "Bitte nicht klauen!" Aufkleber gibt.
Deren Wirkung ist naemlich vergleichbar :-}

Gerald Eіscher

unread,
May 23, 2022, 12:48:15 PM5/23/22
to
Am 23.05.22 um 17:57 schrieb Hans CraueI:
https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung
Du musst nur etwas weiter lesen als Arno es getan hat.

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Gerald Eіscher

unread,
May 23, 2022, 1:28:40 PM5/23/22
to
Am 23.05.22 um 17:35 schrieb Martin Τrautmann:
>
> Garantieverlust droht, weil Hersteller gerne alles ausschließen, was sie
> ausschließen können. Alltagsgerechte Nutzung ist damit faktisch
> ausgeschlossen, dazu gehört auch die Fahrradcodierung. Laut mancher
> Garantiebedingungen darf man das Rad fast nur unter Schutzatmosphäre im
> Wohnzimmer ausstellen.
>
> Rechtlich ist das quatsch. Wenn ein Rahmen unten am Tretlager bricht,
> dann wird man nicht die Garantie verweigern können, weil oben am
> Sitzrohr codiert wurde. Es muss schon einen ursächlichen Zusammenhang
> geben.

"Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, in die
Garantiebedingungen kann er daher hinein schreiben, was er will.

Du meinst wohl die gesetzliche Gewährleistung, die betrifft allerdings
nicht den Hersteller sondern den Händler. Ab 12 Monaten nach Kaufdatum
tritt eine Beweislastumkehr ein, und der Käufer müsste beweisen, dass
der Bruch durch einen bereits beim Kauf vorhandenen Mangel verursacht
wurde. Der Beweis wird ohne teuren Gutachter nicht gelingen, egal, ob der
Rahmen kodiert wurde oder nicht.

Jörg "Yadgar" Bleimann

unread,
May 23, 2022, 2:05:42 PM5/23/22
to

Hi(gh)!

On 23.05.22 17:35, Martin Τrautmann wrote:

> Garantieverlust droht, weil Hersteller gerne alles ausschließen, was sie
> ausschließen können. Alltagsgerechte Nutzung ist damit faktisch
> ausgeschlossen, dazu gehört auch die Fahrradcodierung. Laut mancher
> Garantiebedingungen darf man das Rad fast nur unter Schutzatmosphäre im
> Wohnzimmer ausstellen.

...und vor jeder Fahrt alle Schrauben am Rad anziehen, andernfalls
LEBENSGEFAHR!!!!!

Selbst schon mal auf einem Fahrradrahmen gelesen... und es würde mich
nicht wundern, wenn in der (noch nicht gelesenen) Betriebsanleitung zu
Rosinante "Tarkus" XXXIX auch sowas drinsteht!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar

Stefan Krieg

unread,
May 23, 2022, 2:47:35 PM5/23/22
to
Hier in Berlin zum Beispiel bei der Polizei
(https://www.berlin.de/land/kalender/?c=63).

--
gruß aus berlin,
der stef

Arno Welzel

unread,
May 23, 2022, 3:23:11 PM5/23/22
to
Gerald Eіscher:

> Am 23.05.22 um 17:57 schrieb Hans CraueI:
>> Martin Τrautmann schrieb
>>
>>> On Mon, 23 May 2022 16:53:38 +0200, Arno Welzel wrote:
>>>> Bei Carbon-Rahmen würde ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass
>>>> nur der Lack angeritzt wird, selbst wenn irgendjemand erzählt, es gäbe
>>>> ein Verfahren, was nicht mehr in den Rahmen selbst reingeht.
>>>
>>> Carbonrahmen dürfen weder graviert noch geprägt werden. Bestenfalls
>>> zulässig sind Aufkleber-Varianten.
>>
>> Ah, das ist gut zu wissen.
>> Wo kann man sich solche Aufkleber besorgen?
>
> https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung
> Du musst nur etwas weiter lesen als Arno es getan hat.

Nein, *weniger* weit. Der Hinweis auf die Aufkleber kommt *vor* der
Information über "Gravur und Rahmenstabilität".

Chr. Maercker

unread,
May 24, 2022, 6:56:21 AM5/24/22
to
Martin Τrautmann wrote:
> On Mon, 23 May 2022 16:38:12 +0200, Chr. Maercker wrote:
> Nein, wir "pieken" durch den Lack bis ins Metall. Dort findet eine
> Materialverdichtung statt, die kriminaltechnisch sogar nach Abschleifen
> der Prägung noch sichtbar gemacht werden kann.

Also liege ich mit "Körner" richtig. Der tut dem Material nicht gar so weh.

> Es wird aber kein Material mehr abgetragen - der Zehntelmillimeter bei
> 1,2 bis 2 mm Rohrdicke. Merke: Sitzrohre haben oft eine höhere Wandstärke als
> die gerne beworbenen "0,7/0,8 mm" ultraleichten Edel Cromollys

> Garantieverlust droht, weil Hersteller gerne alles ausschließen, was sie
> ausschließen können. Alltagsgerechte Nutzung ist damit faktisch
> ausgeschlossen, dazu gehört auch die Fahrradcodierung. Laut mancher
> Garantiebedingungen darf man das Rad fast nur unter Schutzatmosphäre im
> Wohnzimmer ausstellen.

Ganz so schlimm ist es bei Patria nicht, aber im Prinzip richtig.

> Rechtlich ist das quatsch. Wenn ein Rahmen unten am Tretlager bricht,
> dann wird man nicht die Garantie verweigern können, weil oben am
> Sitzrohr codiert wurde. Es muss schon einen ursächlichen Zusammenhang
> geben.

Sehe ich einklich auch so und hoffentlich ggf. auch Gerichte. Abgesehen
davon, die zehn Jahre Garantie sind bei meinem Rahmen grad abgelaufen. :-)

> GPS-Tracking ist nett, wenn du den Diebstahl beobachtest und dem Rad
> hinterherrennen oder -fahren kannst.

Bei dem aus Magdeburg berichteten Fall war es genau nicht so.

> GPS-Tracking "auf" einem Transporter kann noch funktionieren. "In" einem
> Transporter kann das schon schwierig werden. Blechgehäuse schirmen recht
> gut ab. Auch innerhalb von Gebäuden wird die Peilung schon schwierig bis
> unmöglich.

Anscheinend hat es gereicht, das Rad steckte schon *im* Transporter.

> Ein Problem ist die zu geringe Genauigkeit. Kein Richter gibt der
> Polizei einen Durchsuchungsbefehl, wenn nicht eindeutig klar ist, in
> welchem Stock hinter welcher Wohnungstüre oder in welchem Kellerabteil
> dein Rad versteckt ist. GPS reicht womöglich nicht mal für die genaue
> Hausnummer.

Das könnte (neben nach wie vor geringer Verbreitung?) erklären, warum
bisher kaum Fälle bekannt wurden, wo mittels GPS aufgeklärt wurde. Der
Magdeburger Fall ist der erste, den ich mitbekommen habe.

> An der Stelle können GPS-Systeme mit Nahfeld-Ergänzung durch z.B.
> Bluetooth hilfreich sein.

Aktive RFID?

> Bleiben die hohen Anschaffungs- und Betriebskosten.

ACK, teurer Batteriemüll.

> GPS funktioniert also am besten bei billigeren Fahrzeugen, die dann
> irgendwo im Freien abgestellt werden. Für Diebstahl hochwertiger
> Fahrräder mit größeren Export- oder Ausschlachtpotential lohnt es sich
> weniger.

Kann ich nicht nachvollziehen: für Billigkram lohnen sich hohe
Anschaffungs- und Betriebskosten erst recht nicht.

Hans CraueI

unread,
May 24, 2022, 8:00:25 PM5/24/22
to
Ulli Horlacher schrieb

> Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:
>> Martin Î?rautmann schrieb
>>> Carbonrahmen dürfen weder graviert noch geprägt werden. Bestenfalls
>>> zulässig sind Aufkleber-Varianten.
>>
>> Ah, das ist gut zu wissen.
>> Wo kann man sich solche Aufkleber besorgen?
>
> Da wo es auch "Bitte nicht klauen!" Aufkleber gibt.
> Deren Wirkung ist naemlich vergleichbar :-}

Wieso? Wenn ich einen Packen dieser Aufkleber in der Tasche habe und
ein Rad sehe, welches mir gefällt, peppe ich einen der Aufkleber
drauf und nehme das Rad mit. Schloss aufsägen, wenn es abgeschlossen
ist. Bei eventuellen Nachfragen dazu: Schlüssel verloren.
Jede Polizeistreife wird anhand des Aufklebers sofort verifizieren
können, dass es mein Rad ist.

Und das Beste: Es muss dafür nicht einmal einen Carbon-Rahmen haben.

Hans

Ralph Angenendt

unread,
May 25, 2022, 7:08:32 AM5/25/22
to
Bei der Polizei. Personalausweis, Fahrrad und Kaufvertrag nicht
vergessen!

Ralph
--
Übervaterlandverräter und Mutterkornblumenblau

Ralph Angenendt

unread,
May 25, 2022, 7:09:32 AM5/25/22
to
Well, Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:
> Wieso? Wenn ich einen Packen dieser Aufkleber in der Tasche habe und
> ein Rad sehe, welches mir gefällt, peppe ich einen der Aufkleber
> drauf und nehme das Rad mit. Schloss aufsägen, wenn es abgeschlossen
> ist. Bei eventuellen Nachfragen dazu: Schlüssel verloren.
> Jede Polizeistreife wird anhand des Aufklebers sofort verifizieren
> können, dass es mein Rad ist.

Äh. Nein. Den Aufkleber bekommst du auf genau das Rad / die Räder, deren
Kaufnachweis du bei der Polizei vorlegen konntest.

Hans CraueI

unread,
May 25, 2022, 7:54:52 AM5/25/22
to
Ralph Angenendt schrieb
Soweit ich verstanden habe, enthalten die Codierungsdaten auf dem
Aufkleber keinen Bezug auf das Rad selbst, sondern nur auf die
Person, deren Eigentum an dem Rad damit dokumentiert werden soll.

Hans

Hans CraueI

unread,
May 25, 2022, 8:00:35 AM5/25/22
to
Ralph Angenendt schrieb
Ich habe für keines meiner Fahrräder einen Kaufvertrag.
Allenfalls Rechnungen für Teile, darunter auch einige
Rahmen.

Hans

Hans CraueI

unread,
May 25, 2022, 8:31:57 AM5/25/22
to
Martin Τrautmann schrieb

> Hans CraueI wrote:
>> Soweit ich verstanden habe, enthalten die Codierungsdaten auf dem
>> Aufkleber keinen Bezug auf das Rad selbst, sondern nur auf die
>> Person, deren Eigentum an dem Rad damit dokumentiert werden soll.
>
> Das ist richtig.

Na, dann sollte es doch gehen. Mit Fahrrad, Eigentumsnachweis
und Personalpapier auftauchen und mit

"Geben Sie mir den Aufkleber am besten mit, ich will den Rahmen
an der Stelle noch mal richtig mit Acetonphysetyamid reinigen -
oder haben Sie gerade was davon da?"

den Aufkleber mitnehmen. Kann man dann auch mehrfach machen.

Hans

Gerald Eіscher

unread,
May 25, 2022, 8:56:25 AM5/25/22
to
Am 23.05.22 um 21:13 schrieb Martin Τrautmann:
> On Mon, 23 May 2022 19:28:38 +0200, Gerald Eіscher wrote:
>>
>> "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, in die
>> Garantiebedingungen kann er daher hinein schreiben, was er will.
>
> Nein, ich meine die Garantie und den Hersteller.

Also eine freiwillige Leistung zu den vom Hersteller festgelegten
Bedingungen.

> Ein gegegenes Garantieversprechen kann er nicht einfach mit
> fadenscheinigen Aussagen zurücknehmen.

Was für fadenscheinige Aussagen?

Ich zitiere aus den Garantiebestimmungen von Gazelle (wahllos
herausgesucht, wird bei anderen Herstellern ähnlich lauten):
https://www.gazelle.de/media/gene-cms/v/e/veiligheid_en_garantie_2.pdf

-------------- 8< ------------
3.4 Ausscluss
4.1 In nachfolgenden Fällen ist die
Anwendung vorstehender Garantie-
bestimmungen ausgeschlossen.
[...]
+ Veränderungen am Originalzustand,
beispielsweise durch den Einsatz
nicht zugelassener Gazelle-Bauteile
und/oder Zubehör
[...]
-------------- 8< ------------

Eine Codierung ist eine Veränderung des Originalzustandes. Ich gehe zwar
nicht davon aus, dass ein seriöser Hersteller bei z.B. Defekt der Schaltung
wegen einer Codierung die Garantie verweigert, aber er könnte es.
Bei einem Bruch des Rahmens könnte es anders sein, aber ich vermute, dass
bei bestimmungsgemäß genutzten Alltagsfahrrädern innerhalb der Garantiezeit
ohnehin keine Rahmen brechen.

> Er kann und wird es versuchen, aber laut ADFC Rechtsexperten wird er
> damit vor Gericht scheitern.

Gibt es dazu Judikatur? ADFC Rechtsexperten können dies und das sagen,
sie tragen schließlich im Falle eines Prozesses nicht das
Prozesskostenrisiko.

Ralph Angenendt

unread,
May 25, 2022, 10:27:07 AM5/25/22
to
Well, Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:
> Na, dann sollte es doch gehen. Mit Fahrrad, Eigentumsnachweis
> und Personalpapier auftauchen und mit
>
> "Geben Sie mir den Aufkleber am besten mit, ich will den Rahmen
> an der Stelle noch mal richtig mit Acetonphysetyamid reinigen -
> oder haben Sie gerade was davon da?"
>
> den Aufkleber mitnehmen. Kann man dann auch mehrfach machen.

Ich wünsche viel Erfolg.

Gerald Eіscher

unread,
May 25, 2022, 12:38:32 PM5/25/22
to
Am 25.05.22 um 14:31 schrieb Hans CraueI:
>
> "Geben Sie mir den Aufkleber am besten mit, ich will den Rahmen
> an der Stelle noch mal richtig mit Acetonphysetyamid reinigen -
> oder haben Sie gerade was davon da?"
>
> den Aufkleber mitnehmen. Kann man dann auch mehrfach machen.

Liege ich flacsh, wenn ich behaupte, dass der Aufkleber ausschließlich
von hierfür geschulten Polizeibeamtinnen und -en aufgeklebt werden darf?

Gerald Eіscher

unread,
May 27, 2022, 4:01:25 PM5/27/22
to
Am 25.05.22 um 17:27 schrieb Martin Τrautmann:
> On Wed, 25 May 2022 14:56:22 +0200, Gerald Eіscher wrote:
>>
>> Ich zitiere aus den Garantiebestimmungen von Gazelle (wahllos
>> herausgesucht, wird bei anderen Herstellern ähnlich lauten):
>> https://www.gazelle.de/media/gene-cms/v/e/veiligheid_en_garantie_2.pdf
>>
>> -------------- 8< ------------
>> 3.4 Ausscluss
>> 4.1 In nachfolgenden Fällen ist die
>> Anwendung vorstehender Garantie-
>> bestimmungen ausgeschlossen.
>> [...]
>> + Veränderungen am Originalzustand,
>> beispielsweise durch den Einsatz
>> nicht zugelassener Gazelle-Bauteile
>> und/oder Zubehör
>> [...]
>> -------------- 8< ------------
>
> Eben solche. Die Montage eines Nicht-Gazelle-Flaschenhalters an
> den dafür vorgesehenen Flaschenhalter-Ösen, auch die Montage eines
> Nicht-Gazelle-Tachos würden zu einem Garantieausschluss führen.

Prinzipiell ja. Vernünftigerweise wird kein Fahrradhersteller wegen eines
nicht von ihm stammenden Flaschenhalter eine Garantie verweigern, aber was
weiß man. Von ausgerissenen Flaschenhaltergewinde vielleicht abgesehen.

> Das ist natürlich Humbug, das würde ein Richter hoffentlich nicht
> akzeptieren.

Weshalb soll ein Richter einen Hersteller, er eine freiwillige Leistung anbietet
und jene genau beschreibt, zu etwas darüber hinaus gehendem zwingen?
Aber ja, vor Gericht und auf hoher See...

>> Eine Codierung ist eine Veränderung des Originalzustandes. Ich gehe zwar
>> nicht davon aus, dass ein seriöser Hersteller bei z.B. Defekt der Schaltung
>> wegen einer Codierung die Garantie verweigert, aber er könnte es.
>> Bei einem Bruch des Rahmens könnte es anders sein, aber ich vermute, dass
>> bei bestimmungsgemäß genutzten Alltagsfahrrädern innerhalb der Garantiezeit
>> ohnehin keine Rahmen brechen.
>
> Eine Codierung gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrrads,

Sehe ich nicht so. Schon gar nicht bei bestimmten Rahmenwerkstoffen.

> Selbst so kritische Belastungen wie mit einem Fahrrad-Kindersitz hinten
> (generell die Römer-Kindersitzhalterung) oder bestimmter Kupplungen (Art
> Weber ODER Universalklemmung im Winkel von Kettenstrebe und Sitzstrebe
> ODER Achshalterung B.O.B ODER Kugelkopf an Sattelstützenklemmung) können
> noch als normaler, bestimmungsgemäßer Gebrauch durchgehen. Ich halte
> einen Garantieausschluss für vollgefederte Räder in Kombination mit
> bestimmten Anhänger(-Kupplungs-)Arten für durchaus sinnvoll.

Anhängerbetrieb wird gerne ausgeschlossen. Bei Alltagsrädern vielleicht
nicht, allerdings bei Sportgeräten.
Hierin unterscheidet sich die österreichische Kundschaft von der
deutschen. Die hängen ihre Kinderanhänger nämlich am liebsten an
teure Mauntenbeiks.

> Aber
> pauschal und generell ohne Typbetrachtung alle Anhänger von der Garantie
> auszuschließen, das erscheint mir schon rechtlich wacklig.

Es gibt keinen Rechtsanspruch, mit seinem Fahrrad einen Anhänger
ziehen zu dürfen. Einem Fahrradhersteller ist es zudem kaum zumutbar,
sämtliche Typen von Anhängern und deren Kupplungen an seinen Fahrrädern
zu testen, um Entscheiden zu können, welche von der Garantie auszuschließen
sind und welche nicht.

>>> Er kann und wird es versuchen, aber laut ADFC Rechtsexperten wird er
>>> damit vor Gericht scheitern.
>>
>> Gibt es dazu Judikatur? ADFC Rechtsexperten können dies und das sagen,
>> sie tragen schließlich im Falle eines Prozesses nicht das
>> Prozesskostenrisiko.
>
> Eine Rechtsschutzversicherung ist in der ADFC-Mitgliedschaft inbegriffen.

Derartige Rechtsschutzversicherungen gelten nur für Rechtssachen im
Zusammenhang mit Straßenverkehr (Unfallschäden, Verkehrsstrafen).

Bodo G. Meier

unread,
May 29, 2022, 4:08:16 PM5/29/22
to
Ist das jetzt der offizielle Deckname für Deinen nagelneuen
Holland-Aufrechtsitz-Panzer?

Gruß,
Bodo

--
Sofortige Zusammenlegung von Wladimir Putin, Naftali Bennet und Richard
Nixon!

Ralph Angenendt

unread,
May 30, 2022, 6:47:39 AM5/30/22
to
Well, Martin Τrautmann <t-us...@gmx.net> wrote:
> On Wed, 25 May 2022 18:38:29 +0200, Gerald Eіscher wrote:
>> Liege ich flacsh, wenn ich behaupte, dass der Aufkleber ausschließlich
>> von hierfür geschulten Polizeibeamtinnen und -en aufgeklebt werden darf?
>
> Es wäre mir neu, dass die Polizei überhaupt Code-Aufkleber verteilt.
>
> Was es bei der Polizei gibt, das sind meist Registrierungsaufkleber -
> ein mehr oder weniger zufälliger Code, der mit dem zugehörigen Eintrag
> in der lokalen Registrierungsdatenbank entschlüsselt werden kann.

Ja, okay, der Sinn ist nun aber der gleiche: Ein geklautes Rad kann
anhand des Codes im besten Fall dem Eigner wieder übergeben werden, und
man erhofft sich eine reduzierte Klaugefahr.

Dass ein schwer abfummelbarer Aufkleber natürlich nicht mit einer auch
nach Abschliff nachweisbaren Codierung mithalten kann, ist auch klar.

Aber um Geralds Frage zu beantworten: Natürlich lässt sich das Herr oder
Frau Polizei nicht aus der Hand nehmen, den Aufkleber sichtbar aber
unauffällig am Fahrrad zu befestigen, nachdem alle erforderlichen Daten
aufgenommen wurden.

Andre Eiger

unread,
May 30, 2022, 7:52:23 AM5/30/22
to
Gerald Eіscher <Dein-H...@liebt-dich.info> wrote:
...
> Weshalb soll ein Richter einen Hersteller, er eine freiwillige Leistung anbietet
> und jene genau beschreibt, zu etwas darüber hinaus gehendem zwingen?

"Freiwillige Leistung" bedeutet nur, dass sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn der Hersteller aber aus freien Stücken diesen Garantievertrag eingegangen
ist, hat der Kunde Anspruch auf Vertragserfüllung. Und ich nehme an, es gelten
die allgemeinen Regeln für Verträge, einschließlich der Bewertung unwirksamer
Klauseln.

Darüber hinaus könnte das Anbieten eines faktisch unwirksamen Garantievertrages
ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht darstellen.

Aus Kfz-Garantieverträgen kenne ich die Formulierung "... ist ausgeschlossen,
wenn der Fehler in /ursächlichem Zusammenhang/ zu [der Veränderung durch den
Kunden] steht. "


>> Eine Codierung gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrrads,

> Sehe ich nicht so. Schon gar nicht bei bestimmten Rahmenwerkstoffen.

Technisch gesehen kann meiner Ansicht nach eine Codierung des Sattelrohres
aus Stahl oder einer Leichtmetalllegierung kein Problem darstellen, solange
es geeignet ist, handelsübliche Sattelstützen aufzunehmen.

--


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