Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

TÜV-Zulassung für selbst gebauten Fahrradanhänger nötig?

3,960 views
Skip to first unread message

Jörg 'Yadgar' Bleimann

unread,
Mar 26, 2015, 8:18:18 PM3/26/15
to
Hi(gh)!

Die Frage ist zwar eher theoretisch, da ich es mir eigentlich nicht
zutraue, so ein Ding selbst zu bauen (obwohl ich durchaus Gründe dazu
hätte - Stichwort Heimorgel-Transporte)...

Man findet im Internet immer mal wieder Seiten (auch deutschsprachige)
über mehr oder weniger ausgefallene Fahrradanhänger im Eigenbau, zumeist
für sperrige oder besonders schwere Fracht gedacht. Da in der heutigen
Welt alles und jedes zu Tode geregelt ist, müssten doch eigentlich
solche Anhänger zwingend (und natürlich teuer, teuer, teuer!) vom TÜV
abgenommen werden, bevor sie auf öffentlichen Straßen benutzt werden
dürfen - oder irre ich mich da?

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar

--
Yadgar für die Ohren:
http://www.rock-o-data.de/khyberspace/musicalbox_aktiv.php

Jakob Krieger

unread,
Mar 26, 2015, 9:54:56 PM3/26/15
to
- Jörg 'Yadgar' Bleimann / Fri, 27 Mar 2015 01:19:49 +0100


> ... Da in der heutigen
> Welt alles und jedes zu Tode geregelt ist, müssten doch eigentlich
> solche Anhänger zwingend (und natürlich teuer, teuer, teuer!) vom TÜV
> abgenommen werden, bevor sie auf öffentlichen Straßen benutzt werden
> dürfen - oder irre ich mich da?

Definitiv gilt gem. § 18 StVZO die Zulassungspflicht
(nebst Bauartprüfung oder Einzelabnahme)
nur für für Kraftfahrzeuge und hinter diesen geführten Anhängern.

Fahrräder oder auch Fahrrad-Anhänger müssen folglich nicht
einzeln geprüft werden, brauchen auch keine Typ-Zulassung,
müssen aber den Bestimmungen entsprechen
(betrifft für Anhänger insbesondere Kupplung und Rückstrahler;
Beleuchtung ist nur erforderlich, wenn die Beleuchtungseinrichtung
des Zugfahrzeugs nicht überdeckt wird).


Für Mofas und Pedelecs (auch sie schnellen mir Verischerungs-Blech
und 45 km/h-Unterstützung) gelten die Vorgaben für Fahrrad-Anhänger.


Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben, dafür gibt es aber
den Grundsatz, sich sinngemäß an anderweitige Vorgaben zu halten.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du bis 1 m Breite und ~ 1,20 m
Länge (ohne Deichsel) auf der sicheren Seite bist.


hth



jk




--
no sig

Ulli Horlacher

unread,
Mar 27, 2015, 3:16:48 AM3/27/15
to
Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:

> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben

Doch, steht in der StvZO.
Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.

--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Hans 'HansMan' Friedlaender

unread,
Mar 27, 2015, 4:22:20 AM3/27/15
to
Am Fri, 27 Mar 2015 07:11:48 +0000 (UTC) schrieb Ulli Horlacher:

> Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:
>
>> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben
>
> Doch, steht in der StvZO.
> Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.

Echt jetzt? Genau so? Wo da?

--
Hans 'HansMan' Friedlaender
Animum rege

HC Ahlmann

unread,
Mar 27, 2015, 4:50:05 AM3/27/15
to
Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:

> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben, dafür gibt es aber
> den Grundsatz, sich sinngemäß an anderweitige Vorgaben zu halten.
> Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du bis 1 m Breite und ~ 1,20 m
> Länge (ohne Deichsel) auf der sicheren Seite bist.

Worauf gründet die Längenangabe?
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

HC Ahlmann

unread,
Mar 27, 2015, 4:50:05 AM3/27/15
to
Jörg 'Yadgar' Bleimann <yazd...@gmx.de> wrote:

> [Müssen Fahrrad-] Anhänger zwingend (und natürlich teuer, teuer, teuer!)
> vom TÜV abgenommen werden, bevor sie auf öffentlichen Straßen benutzt
> werden dürfen - oder irre ich mich da?

Du irrst.

Ein Fahrrad muss eine StVZO-gerechte Ausrüstung haben, aber bedarf
keiner Zulassung oder Baumusterprüfung wie Kraftfahrzeuge.
Fahrrad-Anhänger sind in der StVZO nicht erwähnt, sodass verpflichtende
Zulassung oder Baumusterprüfung nicht zu begründen sind.

Aber es sei auf §66a StVZO hingewiesen, der eine grundsätzliche Pflicht
zur Beleuchtung von Zügen etabliert, und daraus folgend eine Ausrüstung
von Fahrrad-Anhängern mit Leuchten und Reflektoren, die nach §67 StVZO
für Fahrräder zulässig sind, zumindest nahelegt.

Mehr zu Beleuchtung steht hier:
<http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Anh%C3%A4nger#Beleuchtung_und_Reflektoren_nach_.C2.A7_67_StVZO>

Bernhard Kraft

unread,
Mar 27, 2015, 5:07:59 AM3/27/15
to
Am 27.03.2015 um 09:22 schrieb Hans 'HansMan' Friedlaender:
> Am Fri, 27 Mar 2015 07:11:48 +0000 (UTC) schrieb Ulli Horlacher:
>
>> Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:
>>
>>> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben
>>
>> Doch, steht in der StvZO.
>> Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.
>
> Echt jetzt? Genau so? Wo da?
>
Ja und die darf nur 4m sein. Gilt aber nur für Kraftfahrzeuge.

HC Ahlmann

unread,
Mar 27, 2015, 5:30:43 AM3/27/15
to
Hans 'HansMan' Friedlaender <use...@hans.friedlaender.org> wrote:

> Am Fri, 27 Mar 2015 07:11:48 +0000 (UTC) schrieb Ulli Horlacher:
>
> > Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:
> >
> >> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben
> >
> > Doch, steht in der StvZO.
> > Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.
>
> Echt jetzt? Genau so? Wo da?

§32 StVZO Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
zur Breite Abs. 1 Nr. 1: allgemein 2,55m
zur Höhe Abs. 2: 4,00m
zur Länge Abs. 3 Nr. 1: Kfz und Anhänger* 12,00m

* da steht nicht "Kfz und ihre Anhänger", was das Maß auf Anhänger für
Kfz beschränken würde

Ob ein Fahrrad-Anhänger mit den Maßen 12m*2,55m*4m sinnvoll ist, steht
auf einem anderen Blatt.
Message has been deleted

Gert Link

unread,
Mar 27, 2015, 7:26:11 AM3/27/15
to
Am 27.03.2015 um 10:30 schrieb HC Ahlmann:
> Hans 'HansMan' Friedlaender <use...@hans.friedlaender.org> wrote:
>> Am Fri, 27 Mar 2015 07:11:48 +0000 (UTC) schrieb Ulli Horlacher:

>>> Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.
>>
>> Echt jetzt? Genau so? Wo da?
>
> §32 StVZO Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
> zur Breite Abs. 1 Nr. 1: allgemein 2,55m

2.55 mm != 2,55 m ;-)


--
Grüße
Gert

Karsten H.

unread,
Mar 27, 2015, 8:29:13 AM3/27/15
to
Am Freitag, 27. März 2015 10:30:43 UTC+1 schrieb HC Ahlmann:

> Ob ein Fahrrad-Anhänger mit den Maßen 12m*2,55m*4m sinnvoll ist, steht
> auf einem anderen Blatt.

Moin,
Ich habe Erfahrung mit Langtransporten um ca 6m auf Fahrrad mit Anhänger.
Also Gespannlänge ca 8m.
Das waren Alustangen für Baugerüste und Holzstangen für ein Tipi "Zelt".

Ist von Gewicht und Fahrverhalten in der Ebene völlig problemlos zu fahren.

Wegen der für ein Fahrrad sehr ungewöhnlich großen Kurvenradien die so ein Gespann erfordert, und weil die ungewöhnlich großen Ausmaße des Gespanns von hinten für Kraftfahrer erst sehr spät wahrnehmbar sind, fahre ich sowas nur in Begleitung von 1 besser 2 Sicherungsfahrern auf Fahrrädern.

Klasse sind da Jungs oder Mädels, die bei CM's Erfahrung im "Corken" haben und entsprechend selbstbewußt agieren.

Ach ja: Geduld für uninformierte Uniformierte einpacken.
Die allermeisten dieser Speziess halten sowas irrigerweise für unzuläsig.

Gruß
Karsten
Fahrrad fährt Fahrbahn

HC Ahlmann

unread,
Mar 27, 2015, 8:39:29 AM3/27/15
to
Tatsächlich, die Öffnungsweiten von Pupillen und Fahrzeugbreiten sind
verschieden.

HC Ahlmann

unread,
Mar 27, 2015, 9:31:49 AM3/27/15
to
Karsten H. <mrhi...@gmx.de> wrote:

> Am Freitag, 27. März 2015 10:30:43 UTC+1 schrieb HC Ahlmann:
>
> > Ob ein Fahrrad-Anhänger mit den Maßen 12m*2,55m*4m sinnvoll ist, steht
> > auf einem anderen Blatt.
>
> Ich habe Erfahrung mit Langtransporten um ca 6m auf Fahrrad mit Anhänger.
> Also Gespannlänge ca 8m.
> Das waren Alustangen für Baugerüste und Holzstangen für ein Tipi "Zelt".
>
> Ist von Gewicht und Fahrverhalten in der Ebene völlig problemlos zu fahren.

Das ist ein Anhänger mit ungefähr 6m*0,8m*0,6m, und unterscheidet sich
von 12m*2,55m*4m nur unwesentlich in jedem einzelnen Maß, oder? Wenn man
dieses Maximum für einen Fahrad-Anhänger ausschöpft, ist der Anhänger
entweder zu schwer, um mit einem gewöhnlichen Rad gezogen zu werden,
oder zu leicht, dass er nicht höchst windempfindlich ist – das macht es
wenig sinnvoll.

Ich bin auch schon Fahrad mit Langholz-Transport[1] von ungefähr
5m*0,5m*0,6m und Kleinbus mit Ruderbootanhänger von etwa 12m*2,4m*3,5m
gefahren, auf dem ein Gehrmann-Achter mit 20,5m neben anderen lag.
Fahrzeuge großer Abmessungen zu fahren ist gewöhnungsbedürftig, aber
nicht unmöglich, nur scheuen die meisten vor dem denkbaren Maximum
zurück.

[1] die kurze Version mit 3m-Latten:
<http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Anh%C3%A4nger?file=MTB_mit_Langholz.jpg#Besondere_Transportaufgaben>

Jörg 'Yadgar' Bleimann

unread,
Mar 27, 2015, 9:50:04 AM3/27/15
to
Hi(gh)!

On 27.03.2015 10:30, HC Ahlmann wrote:

> Ob ein Fahrrad-Anhänger mit den Maßen 12m*2,55m*4m sinnvoll ist, steht
> auf einem anderen Blatt.

Aber sicher ist sowas sinnvoll! Wenn z. B. auf der alljährlichen
Tastenstolz-Parade des ORGELPALASTS Wagner von einem mobilen
Hammond-Quartett aufgeführt werden soll! 2,55 m, da passen locker je
zwei B-3 quer zur Fahrtrichtung drauf!

HC Ahlmann

unread,
Mar 27, 2015, 10:26:46 AM3/27/15
to
<w-buechs...@web.de> wrote:

> Bei Konstruktion und Betrieb ist es sicher sinnvoll, die Angaben in
>
> http://www.cramers-web.de/StVZO_Merkblatt_Anhaenger.pdf
>
> zu beachten.

Zu diesem Merkblatt steht auch etwas

HC Ahlmann

unread,
Mar 27, 2015, 10:26:48 AM3/27/15
to
<w-buechs...@web.de> wrote:

> Zu den Abmessungen siehe
>
> http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Anhänger
>
> Anders wird es, wenn du (einen) solche(n) Anhänger verkaufst, dann giltst
> du als sog. Inverkehrbringer und hast zu gewährleisten, daß das Produkt
> den einschlägigen Normen entspricht (indirekt, durch Einhaltung der Normen
> wird den gesetzlichen Bestimmungen Genüge getan).
>
> Bei Konstruktion und Betrieb ist es sicher sinnvoll, die Angaben in
>
> http://www.cramers-web.de/StVZO_Merkblatt_Anhaenger.pdf
>
> zu beachten.

Zu diesem Merkblatt steht auch etwas in dem Wikia-Artikel: kann
sinnvolle Anregungen enthalten, ist aber keine Rechtsvorschrift und
steht stellenweise im Widerspruch zur StVZO.

Das Merkblatt sollte in die Fahrad-Ausrücstungsverordnung (FAusrüstV)
eingehen, aber der Bundesrat hat die FAusrüstV abgelehnt und ihr Inhalt
wurde bei keiner der zahlreichen StVZO-Änderungen seit 1999
berücksichtigt.

Jakob Krieger

unread,
Mar 27, 2015, 12:08:51 PM3/27/15
to
- Ulli Horlacher / Fri, 27 Mar 2015 08:11:48 +0100

> Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:

>> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben

> Doch, steht in der StvZO.
> Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.

Speziell für Fahrradanhänger gültige Einschränkungen
bezüglich der Höchstmaße und -gewichte gibt es in der
gegenwärtig gültigen deutschen StVZO nicht.



Aber ich glaube, man hat das auch so richtig verstanden.



--
no sig

Gerald E:scher

unread,
Mar 27, 2015, 12:26:14 PM3/27/15
to
Am 27.03.15 um 08:11 schrieb Ulli Horlacher:
> Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:
>
>> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben
>
> Doch, steht in der StvZO.
> Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.

Du liegst wieder einmal um einen Faktor 1000 daneben. Im Falle eines
Kühltransportes (Kühltasche mitnehmen) darf lt. Bernd Sluka die Breite
größer sein (2,60 m?).

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Jakob Krieger

unread,
Mar 27, 2015, 12:34:37 PM3/27/15
to
- HC Ahlmann / Fri, 27 Mar 2015 09:50:04 +0100

> Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:

>> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben, dafür gibt es aber
>> den Grundsatz, sich sinngemäß an anderweitige Vorgaben zu halten.
>> Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du bis 1 m Breite und ~ 1,20 m
>> Länge (ohne Deichsel) auf der sicheren Seite bist.

> Worauf gründet die Längenangabe?


Aus Angaben für Motorrad-Anhängern, zulassungsfreien Anhängern
usw. - wobei da höchstens bei der Breite eine noch halbwegs
sinnvolle Analogie abgeleitet werden kann.

Speziell ist in Analogie anzuwenden, dass Anhänger für
Sportgeräte größer sein dürfen - bitte selbst nachschlagen.


Wirklich eindeutig geregelt ist das alles jedoch nicht -
schrieb ich bereits - bis auf die Ausstattung mit mindestens
je einem seitlichen gelben Rückstrahler,
mindestens einem roten nach hinten wirkenden, der nicht
dreieckig sein darf
... wobei dort der Abstand zur Außenkante höchstens 40 cm
betragen darf; bei einer Breite über 80 cm reicht ein
mittiger Rückstrahler somit nicht mehr aus;
in diesem Fall gilt, dass paarig angeordnete Rs/Rl auf
gleicher Höhe montiert sein müssen ...
sowie einem Rücklicht, sofern der Anhänger oder dessen
Ladung das des Zugfahrzeugs verdeckt.



jk


--
no sig

Karsten H.

unread,
Mar 27, 2015, 1:00:29 PM3/27/15
to
Am Freitag, 27. März 2015 14:31:49 UTC+1 schrieb HC Ahlmann:

>
> Das ist ein Anhänger mit ungefähr 6m*0,8m*0,6m, und unterscheidet sich
> von 12m*2,55m*4m nur unwesentlich in jedem einzelnen Maß, oder? Wenn man
> dieses Maximum für einen Fahrad-Anhänger ausschöpft, ist der Anhänger
> entweder zu schwer, um mit einem gewöhnlichen Rad gezogen zu werden,
> oder zu leicht, dass er nicht höchst windempfindlich ist - das macht es
> wenig sinnvoll.
>
> Ich bin auch schon Fahrad mit Langholz-Transport[1] von ungefähr
> 5m*0,5m*0,6m und Kleinbus mit Ruderbootanhänger von etwa 12m*2,4m*3,5m
> gefahren, auf dem ein Gehrmann-Achter mit 20,5m neben anderen lag.
> Fahrzeuge großer Abmessungen zu fahren ist gewöhnungsbedürftig, aber
> nicht unmöglich, nur scheuen die meisten vor dem denkbaren Maximum
> zurück.
>
> [1] die kurze Version mit 3m-Latten:
> <http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Anh%C3%A4nger?file=MTB_mit_Langholz.jpg#Besondere_Transportaufgaben>

Moin,
FullAck

Kleinerer Transport von mir:

http://faltradforum.de/viewtopic.php?f=58&t=2198&p=36031&hilit=karsten+anh%C3%A4nger#p36031
Bei etwas längeren Touren, oder wenns durch wirklich dichten Verkehr geht,
lasse ich die Ladung max2m überstehen, wg der Schleppkurve.

Gruß Karsten
Fahrrad fährt 'Fahrbahn
Gruß Karsten
Message has been deleted

Ewald Pfau

unread,
Mar 29, 2015, 7:49:41 PM3/29/15
to
Hans Altmeyer <zoo...@web.de>:

> Zwei B-3 ziehst Du nicht mit dem Fahrrad weg (und vermutlich auch sonst
> niemand).

Entsinne mich eines Filmchens von einem Festumzug irgendwo in den U.S.A.,
mit zwei Liegedreirädern im Tandem als Zuggespann für einen Hammondspieler
auf dem Anhänger. Ob Anhöhen zu bewältigen waren, ist nicht überliefert.

Die kalifornischen Pedal-Musiker mit Strom-Instrumenten wird man im Netz
leicht finden können (gingerninjas, rockthebike), sah in deren publizierten
Sequenzen einen spielenden Keyboarder auf einem verlängerten Gepäckträger
(war wohl ein Xtracycle). Da gäbe es wiederum zwei Betriebsarten zu
unterscheiden, die pedalierte Stromerzeugung für Konzerte im einen Fall, im
anderen, wie hier, das radwandernde Konzert.

Man kann natürlich auch einen Anhänger voll mit Prospekten von E-Musikzeux
aus den 1960er Jahren hinter sich herziehen. Klingt aber nicht so gut.

Oder man lässt den Strom weg und nimmt ein 8er-Tandem für Blasinstrumente,
wie dieserart eine irre Truppe aus den Niederlanden mit Komikerklamauk
unterwegs ist (fand ich gelegentlich via einem Filmchen aus Germersheim).

Joerg Dietrich

unread,
Mar 30, 2015, 4:39:07 AM3/30/15
to
Ewald Pfau <ande...@gmx.net> wrote:
> Entsinne mich eines Filmchens von einem Festumzug irgendwo in den U.S.A.,
> mit zwei Liegedreirädern im Tandem als Zuggespann für einen Hammondspieler
> auf dem Anhänger. Ob Anhöhen zu bewältigen waren, ist nicht überliefert.

2000 Meilen mit Klavier auf dem Lastenrad:
http://www.kplu.org/post/have-piano-will-travel-mr-bs-epic-bicycle-adventure
http://www.joyboxexpress.com/

Gruss,
Jo:rg

Ewald Pfau

unread,
Mar 30, 2015, 7:11:26 AM3/30/15
to
Joerg Dietrich <jo...@dietrich.net>:
Das Klavier dürfte knapp 150 kg haben, grob Pi mal Daumen. Drei Leute für
den Antrieb. Ah ja. Das steckt an, wenn man sieht, dass Leute Ideen haben.

Heiko Jacobs

unread,
Mar 30, 2015, 3:46:56 PM3/30/15
to
Am 27.03.2015 17:08, schrieb Jakob Krieger:
> - Ulli Horlacher / Fri, 27 Mar 2015 08:11:48 +0100
>
>> Jakob Krieger <j...@dashdotcom.de> wrote:
>
>>> Höchstmaße und -gewichte sind nicht vorgegeben
>
>> Doch, steht in der StvZO.
>> Die Breite darf 2.55 mm nicht ueberschreiten.
>
> Speziell für Fahrradanhänger gültige Einschränkungen
> bezüglich der Höchstmaße und -gewichte gibt es in der
> gegenwärtig gültigen deutschen StVZO nicht.

Nach http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html

| § 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften
| Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung
| von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1)
| gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend.

Nur woran orientiert man sich im § 32?

| § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
| (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter
| austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige
| Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und
| Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:

An der Nr. 3, weil ein Motorrad dem Fahrrad am nächsten kommt?

| 3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m,

Oder an der Nr. 1, weil eine solche Analogie nirgends gefordert wird
und die Fahreigenschaften von Krafträdern nicht so direkt auf
Fahrräder übertragbar sind und weil es ja auch mehrspurige Fahrräder gibt?

| 1. allgemein 2,55 m,

Oder nimmt man ein Fahrrad nach Absatz 9 ...

| (9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach
| § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:

| § 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie
| maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors

... als in der Geschwindigkeit o.ä. durch die Bauart begrenzt an und
kommt dann zu den folgenden Werten:

| 1. Breite:
| a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
| b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
| 2. Höhe: 2,50 m,
| 3. Länge: 4,00 m.

... wo dann auch nach zwei- oder mehrrädrigem Fahrrad zu unterscheiden
wäre, was so sinnlos auch nicht wäre, Dreiräder kippen nicht so leicht um ...

In der Schweiz ist alles eindeutiger geregelt, leider nicht zugunsten
2,60 m breiter ewig langer Fahrrad-Sattelauflieger zum Kühlen ... ;)

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html#a69

Das österreichische Pendant der StVZO finde ich gerade nicht ...

Gerald E:scher

unread,
Mar 30, 2015, 5:36:33 PM3/30/15
to
Am 30.03.15 um 21:47 schrieb Heiko Jacobs:
>
> In der Schweiz ist alles eindeutiger geregelt, leider nicht zugunsten
> 2,60 m breiter ewig langer Fahrrad-Sattelauflieger zum Kühlen ... ;)
>
> http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html#a69
>
> Das österreichische Pendant der StVZO finde ich gerade nicht ...

Du suchst das KFG (Kraftfahrgesetz).
<http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=kfg>

Johann Mayerwieser

unread,
Mar 30, 2015, 6:31:03 PM3/30/15
to
Am Mon, 30 Mar 2015 21:47:02 +0200 schrieb Heiko Jacobs:

> Das österreichische Pendant der StVZO finde ich gerade nicht ...

Das Kraftfahrgesetz ist für Fahrradanhänger uninteressant, weil dort
Anhänger als von _Kraft_fahrzeugen gezogene definiert sind.

Interessant sind die Fundstellen in http://ris.bka.gv.at/Bundesrecht wenn
du als Suchwort Fahrradanhänger eingibst.

Gerald E:scher

unread,
Mar 30, 2015, 6:56:35 PM3/30/15
to
Am 31.03.15 um 00:31 schrieb Johann Mayerwieser:
Die Fahrradverordung ist unter
<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272>
zu finden.
Man beachte § 8, der viele der Bestimmungen wieder über den Haufen wirft.
Message has been deleted

woodibiker 01

unread,
Apr 24, 2021, 4:20:30 AM4/24/21
to
Jörg 'Yadgar' Bleimann schrieb am Freitag, 27. März 2015 um 01:18:18 UTC+1:
> vom TÜV
> abgenommen werden, bevor sie auf öffentlichen Straßen benutzt werden
> dürfen - oder irre ich mich da?

Hi,
die gleiche Frage zum Fahrradanhänger selbstbau hatte ich mir auch gestellt - es ist hier in D nicht nötig, einen selbst gebauten Anhänger vom Tüv abnehmen zu lassen. Eine gute Übersicht zur aktuellen Fahrradanhänger-Rechtslage gibt es hier:
https://freiraum-holzgestaltung.de/woodi/fahrradanhaenger-selber-bauen/

Grüße

Jörg "Yadgar" Bleimann

unread,
Apr 25, 2021, 3:49:49 PM4/25/21
to
Hi(gh)!

On 24.04.21 10:20, woodibiker 01 wrote:

> Hi,
> die gleiche Frage zum Fahrradanhänger selbstbau hatte ich mir auch gestellt - es ist hier in D nicht nötig, einen selbst gebauten Anhänger vom Tüv abnehmen zu lassen. Eine gute Übersicht zur aktuellen Fahrradanhänger-Rechtslage gibt es hier:
> https://freiraum-holzgestaltung.de/woodi/fahrradanhaenger-selber-bauen/

Also, ein brauchbarer Fahrradanhänger sollte auf jeden Fall in der Lage
sein, eine Hammond B3 mitsamt Leslie 122 (zusammen ca. 260 kg) zu tragen!

Fred Rik

unread,
Oct 20, 2022, 8:12:01 AM10/20/22
to
2000 Meilen mit Klavier auf dem Lasti den den Missisipi entlang findet sich jetzt hier:
https://www.knkx.org/jazz-and-blues/2014-08-29/have-piano-will-travel-mr-bs-epic-bicycle-adventure
0 new messages