gruß
Monika Dannhauer
IMHO erfolgt die Strafe zurecht. Auch wenn der Radler keinen Tacho haben
muss, kann er doch durch Vergleich mit anderen Verkehrsteilnehmern
erkennen, dass er zu schnell ist.
Die 30er Begrenzung gilt auch fuer ihn - im Unterschied zur
50km/h-Begrenzung innerorts, die derzeit noch eine Gesetzesluecke
darstellt.
Schoenen Gruss
Martin
> Die 30er Begrenzung gilt auch fuer ihn - im Unterschied zur
> 50km/h-Begrenzung innerorts, die derzeit noch eine Gesetzesluecke
> darstellt.
Kannst du mir das näher erklären?
Die 30er-Grenze gilt, die 50er-Grenze nicht?
Und wie soll der Radfahrer ohne Tacho Tempo 30 abschätzen,
wenn gerade keine anderen Autos fahren (in Tempo-30-Zonen
nicht unüblich)? Und woher soll er wissen, welches Tempo
das eventuell vorhandene Auto fährt (welcher Autofahrer
hält sich schon an Tempo 30?)?
Die 30 gelten für alle Fahrzeuge. Die generellen 50 innerorts gelten nur für
Kraftfahrzeuge, also nicht für Radler und Strassenbahnen (KfZ sind
schienenunabhängige Fz, die aus eigenen Antrieb fahren - so ähnlich lautet
die offizielle Definition). Wenn aber z.B. innerorts eine 30-er-Begrenzung
mit einem 50-Zeichen "aufgehoben" wird, gilt es auch für Radfahrer.
> Und wie soll der Radfahrer ohne Tacho Tempo 30 abschätzen,
> wenn gerade keine anderen Autos fahren (in Tempo-30-Zonen
> nicht unüblich)?
Als Radfahrer hat man dank des direkten Kontaktes zur Aussenwelt ein recht
guten Gefühl für die Geschwindigkeit, so dass man grob abschätzen kann, wie
schnell man ist. Zumindest kann man bei 47 kaum glauben, noch 30 zu fahren,
auch wenn im dem Moment keine Autos neben einem sind.
Andererseits kann der Radfahrer natürlich sagen, er fuhr so schnell, wie
Autos normalerweise in der 30-er-Zone fuhren (womit er vermutlich recht
hat), und dass er wohl glaubt, dass das eben etwa 30 sein müssten (wobei er
vermutlich nicht ganz die Wahrheit sagt).
--
Andreas
-------
Gemäß §28, Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz widerspreche ich der
Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung meiner persönlichen Daten
für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.
StVO § 3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten
Umständen
1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
> Die 30er-Grenze gilt, die 50er-Grenze nicht?
Ja, die 50er Grenze gilt nur fuer Kraftfahrzeuge. Die Beschilderung (50)
oder andere gilt fuer alle Fahrzeuge.
> Und wie soll der Radfahrer ohne Tacho Tempo 30 abschätzen,
> wenn gerade keine anderen Autos fahren (in Tempo-30-Zonen
> nicht unüblich)? Und woher soll er wissen, welches Tempo
> das eventuell vorhandene Auto fährt (welcher Autofahrer
> hält sich schon an Tempo 30?)?
Zum einen kann man IMHO durchaus zu Recht erwarten, dass ein Radfahrer
den Unterschied zwischen 30 und 47 km/h merken kann. Zum anderen wuerde
ich mich wohl relativ erfolgreich darauf berufen, dass wenn ich dort so
schnell wie die Autos mit dem Rad unterwegs bin und nichts anderes
darauf hindeutet, ich koennte zu schnell fahren, dass dann meine
Geschwindigkeit wohl auch zulaessig waere - denn dies deutet darauf hin,
dass ich mit etwa 30 km/h unterwegs waere.
Schoenen Gruss
Martin
In der StVO heißt es dazu in §41:
Zeichen 274.1
Beginn
Zeichen 274.2
Ende
der Tempo 30-Zone
Die Zeichen bestimmen Beginn und Ende der Tempo 30-Zone. Mit den
Zeichen
kann auch eine niedrigere Zonengeschwindigkeit, zum Beispiel
verkehrsberu-higter
Geschäftsbereich, angeordnet sein. Es ist verboten, innerhalb der Zone
mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als angegeben.
Das gilt selbstverständlich auch für Radfahrer.
Gruß,
Stefan
> ..., in dem über einen Radfahrer
> berichtet wurde, der in einer Tempo 30 Zone zu schnell unterwegs war
> (ich glaube 47 kmh). Daraufhin wurde er von der Polizei angehalten und
> sollte (oder hat sogar) eine Strafe für zu schnelles Fahren bezahlt.
> Die Aussage der Zeitung war sinngemäss dazu, daß die Gesetzte auch für
> Radfahrer gelten.
Das stimmt.
> Ich würde mich rein gefühlsmässig weigern, zu zahlen
> - wie seht ihr dass?
Im Zweifel hilft ein Blick in das Gesetz.
Paragraph 3 Absatz 3 und (4) der StVO:
<quote>
§3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten
Umständen
- innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50
km/h,</P>
- außerhalb geschlossener Ortschaften
- für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis
7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit
Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ...
80 km/h,
- für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen
sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und
für Kraftomnisbusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur
Verfügung stehen ... 60 km/h,
- für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen
330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340)
markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit
Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
</quote>
Du siehst, dass diese allgemeinen Beschränkungen nur für Kraftfahrzeuge
gelten. Fahrräder dürfen also z.B. innerorts schneller als 50 km/h
fahren, auch mit Schneeketten.
Aber: Paragraph 41 Abs. 7 regelt die bedeutung von Zeichen 274.1 und
274.2 (Anfang und Ende Tempo-30-Zone):
<quote>
Die Zeichen bestimmen Beginn und Ende der Tempo 30-Zone. Mit den Zeichen
kann auch eine niedrigere Zonengeschwindigkeit, zum Beispiel
verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, angeordnet sein. Es ist verboten,
innerhalb der Zone mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als
angegeben.
</quote>
Der letzte Satz bedeutet, dass auch Fahrräder nicht schneller als
angegeben fahren dürfen. Das gilt auch für "normale"
Geschwindigkeitsbeschränkungen (Zeichen 274, ebenfalls in Par. 41 (7)
geregelt).
--
Tschö, wa!
Thorsten
>tr...@gmx.de (Martin Trautmann) writes:
>
>> Die 30er Begrenzung gilt auch fuer ihn - im Unterschied zur
>> 50km/h-Begrenzung innerorts, die derzeit noch eine Gesetzesluecke
>> darstellt.
>
>Kannst du mir das näher erklären?
>
>Die 30er-Grenze gilt, die 50er-Grenze nicht?
§3 StVO:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten
Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50
km/h,
Tempo 30 wird durch verhekrszeichen angeordnet und gilt daher für alle
Verkehrsteilnehmer.
>Und wie soll der Radfahrer ohne Tacho Tempo 30 abschätzen,
Einfach nach Gefühl. Wenn er dann allerdings zu schnell ist, ist es
ein Problem. Die Unwissenheit des Radfahrers darf nicht dazu führen,
daß er sich nicht an bestimmte Vorschriften halten muß.
Gruß,
Stefan
Dieser Irrtum ist möglich. Bergab mit Rückenwind schätzt man die
Geschwindigkeit sehr leicht falsch. Das Gefälle darf dabei nicht zu
steil sein.
Gruß,
Roland
Martin Trautmann wrote:
> IMHO erfolgt die Strafe zurecht. Auch wenn der Radler keinen Tacho haben
> muss, kann er doch durch Vergleich mit anderen Verkehrsteilnehmern
> erkennen, dass er zu schnell ist.
Lieber einen Tacho montieren und eichen als mit anderen
Verkehrsteilnehmern vergleichen. Zumindest waere ich regelmaessig in
einigen haeufig von mir befahrenen Tempo 30 Zonen viel zu schnell. Die
meisten Autofahrer holen mich ein, bei vielen fuehren meine gut 30 kmh
zum unbedingten Ueberholzwang.
Ich schaetze mal knapp 50 km/h ist bei den meisten Motorisierten ein
guter Schnitt in Tempo 30 Zonen. Aber immer noch besser als die "ganz
normalen" 70 km/h bei 50km/h-Begrenzungen innerorts.
Nur interessiert das niemanden. Im Gegenteil, die viel zu seltenen
Verkehrskontrollen werden allgemein als "Abzocke" der Autofahrer
betrachtet.
"Radfahrer mit 47 km/h in Tempo 30 Zone geblitzt" ist dagegen eine nette
Schlagzeile im Sommerloch.
Armin Mann
> "Radfahrer mit 47 km/h in Tempo 30 Zone geblitzt" ist dagegen eine nette
> Schlagzeile im Sommerloch.
Fast so gut wie der Hund, der mit gut 40 km/h durch eine Lichtschranke
lief... das Foto kam im Kreisblatt...
und zwischen Singen und Thayngen, wo auf der Strasse 80 km/h erlaubt
sind, hat die schweizerische Polizei mal einen IC der SBB geblitzt,
der auf der Bahnstrecke direkt neben der Strasse mit 120 km/h fuhr...
--
"I'm a doctor, not a mechanic." Dr Leonard McCoy <mc...@ncc1701.starfleet.fed>
"I'm a mechanic, not a doctor." Volker Borchert <b...@teknon.de>
Andreas Randolf <latel...@myokay.net> wrote:
>> Kannst du mir das näher erklären?
>>
>> Die 30er-Grenze gilt, die 50er-Grenze nicht?
> Die 30 gelten für alle Fahrzeuge. Die generellen 50 innerorts gelten nur für
> Kraftfahrzeuge, also nicht für Radler und Strassenbahnen (KfZ sind
> schienenunabhängige Fz, die aus eigenen Antrieb fahren - so ähnlich lautet
> die offizielle Definition). Wenn aber z.B. innerorts eine 30-er-Begrenzung
> mit einem 50-Zeichen "aufgehoben" wird, gilt es auch für Radfahrer.
Ja. KfZ = nicht schienengebundenes Landfahrzeug mit eigenem Antrieb
Die 100 ausserhalb geschlossener Ortschaften gelten fuer radler
uebrigens auch nicht. ;-)=)
>> Und wie soll der Radfahrer ohne Tacho Tempo 30 abschätzen,
>> wenn gerade keine anderen Autos fahren (in Tempo-30-Zonen
>> nicht unüblich)?
> Als Radfahrer hat man dank des direkten Kontaktes zur Aussenwelt ein recht
> guten Gefühl für die Geschwindigkeit, so dass man grob abschätzen kann, wie
> schnell man ist. Zumindest kann man bei 47 kaum glauben, noch 30 zu fahren,
> auch wenn im dem Moment keine Autos neben einem sind.
Kadenz? Uebersetzung? Ich fahre normalerweise zwischen 70 und 90/min.
Damit kann ich zu jedem Gang ein Geschwindigkeitsinterval angeben
in dem ich noch rund treten kann. Und mein 6ter Gang liegt dann je
nach Rad bei 26 - bis 33 km/h oder 28 - 35 km/h. Wobei das erste Rad
aber effektiv schneller ist, da ich beim zweiten, schnellen Rad nicht
so leicht in den 6ten Hochkomme und im 5ten rumkurble, der geht nur
bis knapp unter 30 km/h, genauer 29 km/h bei 90/min.
> Andererseits kann der Radfahrer natürlich sagen, er fuhr so schnell, wie
> Autos normalerweise in der 30-er-Zone fuhren (womit er vermutlich recht
> hat), und dass er wohl glaubt, dass das eben etwa 30 sein müssten (wobei er
> vermutlich nicht ganz die Wahrheit sagt).
Ach ja, er interpretiert die Sachverhalt nur zu seinem Vorteil. :-\
MfG
Uwe Borchert
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> wrote:
...[...]...
> Lieber einen Tacho montieren und eichen als mit anderen
> Verkehrsteilnehmern vergleichen.
Noe, meiner hatte sich nach etwas Regen verabschiedet, einigen Freunden
ging es ebenso, im Winter sind einige durch Frostschaden ausgefallen,
die Teile sind umstaendlich an- und wieder abzumontieren oder werden
geklaut. Wieder mehr Plastik am Rad das krepieren kann.
> Zumindest waere ich regelmaessig in
> einigen haeufig von mir befahrenen Tempo 30 Zonen viel zu schnell. Die
> meisten Autofahrer holen mich ein, bei vielen fuehren meine gut 30 kmh
> zum unbedingten Ueberholzwang.
*SEUFZ*
> Ich schaetze mal knapp 50 km/h ist bei den meisten Motorisierten ein
> guter Schnitt in Tempo 30 Zonen. Aber immer noch besser als die "ganz
> normalen" 70 km/h bei 50km/h-Begrenzungen innerorts.
Ne, in den 30er-Zonen wird so um die 40 gefahren. Die 70 bei
50 werden idR in MUC gefahren, nicht jedoch in deutschen Staedten.
> Nur interessiert das niemanden. Im Gegenteil, die viel zu seltenen
> Verkehrskontrollen werden allgemein als "Abzocke" der Autofahrer
> betrachtet.
Klar, weil die ja genau zum Abzocken aufgebaut werden, kann man diese
Anlagen nicht fuer die Ueberwachung der 30er Zonen benutzen. Lieber
versteckt am Ortseingang - weit weg von jeder Behausung - viel Geld
erknipsen als sich vor einer Schule mit den Eltern rumaergern.
> "Radfahrer mit 47 km/h in Tempo 30 Zone geblitzt" ist dagegen eine nette
> Schlagzeile im Sommerloch.
Ach? Schon wieder Sommerloch? hatten wir das nicht erst letzte Jahr?
MfG
Uwe Borchert
> IMHO erfolgt die Strafe zurecht. Auch wenn der Radler keinen
> Tacho haben muss, kann er doch durch Vergleich mit anderen
> Verkehrsteilnehmern erkennen, dass er zu schnell ist.
Nicht wirklich. In einer alten "Aktiv Radfahren" (als die noch
ADFC-Blatt war) glaube ich, einen entsprechenden Fall gelesen zu
haben: Rennradler fuhr mit ca. 70? km/h eine abschüssige
Dorfstraße hinab (30 km/h-Zone?) und verursachte einen Unfall.
IIRC stellte das Gericht damals fest, dass per Zahlenwert
ausgewiesene Tempolimits nur für Fahrzeuge gelten (und gelten
können), für die ein Tachometer Vorschrift ist. Ein Radfahrer
kann (konnte damals) selbst dann nicht wegen Tempoverstoß belangt
werden, wenn das Rad zufällig einen Tacho hätte (wg. Gleichheits-
grundsatz ggü. Radfahrern ohne Tacho, lascheren Toleranzen der
Fahrradtachos gegenüber Kfz-Tachos). Er muss nur abstrakte
Temporegeln einhalten (z.B. "Schrittgeschwindigkeit").
Im konkreten Fall bekam der Radfahrer wohl doch (Haupt?)schuld,
denn er habe den Grund für das Tempolimit erkennen müssen, woraus
automatisch eine den Verkehrsverhältnissen angepasste Geschwin-
digkeit gefolgt wäre, die erheblich unter den 70 km/h lag.
In solchen Fällen ist sicher von Vorteil, wenn der Radfahrer
keinen Kfz-Führerschein hat. Als Kraftfahrer muss ich Geschwin-
digkeiten einigermaßen schätzen können, wurde zumindest in der
Fahrschule verlangt. Es sollte auch einen Unterschied machen, ob
andere VT als Vergleich vorhanden oder nicht vorhanden sind (im
verhandelten Fall waren wohl keine da).
--
Grüße, Thomas
Willi
Willi
> Lieber einen Tacho montieren und eichen
Wozu dieser unnötige und teure Aufwand? Hast Du überhaupt die Befugnis
zum Eichen? Und mal im Ernst: Ist es für die Einhaltung der
Geschwindigkeit so maßgeblich, ob das Ding nu 29,7 oder 30,3 km/h
anzeigt? Denn 1% Genauigkeit sollte mit diesen Schätzeisen allemal
möglich sein.
Mathias
--
.at ist, ein Blick auf die Landkarte genügt, alles andere als ein Kreis
und hat mit Kultur ebensoviel zu tun wie das Leit in Leitkultur. Die Ur-
einwohner sind der Übergang vom Balkanesen über den Bayern und Neander-
taler zum Menschen. Werner Icking(+) in drf
Für mich klingt das ganze irgendwie nach einer Geschichte wie aus "Die
Spinne in der Yuka-Palme". Wie hat den die Polizei die Geschwindigkeit
ermittelt ? Durch Radar / Lichtschranke ? Und dann das Foto ausgewertet.
Wohl kaum, da sie ja angeblich den Radfahrer angehalten hat. Durch
Hinterherfahren ? Dann müsste sie eine längere Strecke hinter dem
Radfahrer hergefahren sein. Genauso unwahrscheinlich.
Es geistert ja auch ab und zu die Meldung durch Zeitungen, dass ein und
derselbe Autofahrer mehrfach garantiert nicht mit überhöhter
Geschwindigkeit durch eine Radarkontrolle gefahren ist und jedesmal
geblitzt wurde. Der Grund: er war nicht angeschnallt - bloss seit wann
können Kameras erkennen, ob man angeschnallt ist.
Man sollte einfach auch Zeitungsmeldungen kritisch überprüfen (und in
30-er-Zonen nicht wie ein Wahnsinniger in die Pedale treten) ;=)))
Ciao
Reimund
--
[X] <-- nail here for new monitor
Reimund.H...@t-online.de
> IMHO erfolgt die Strafe zurecht. Auch wenn der Radler keinen Tacho haben
> muss, kann er doch durch Vergleich mit anderen Verkehrsteilnehmern
> erkennen, dass er zu schnell ist.
Bin heute auch geblitzt worden in einer 40 km/h Zone. Nur hatte ich da
grad keine anderen Verkehrsteilnehmer um mich rum. Davon abgesehen fahren
die da sowieso alle zu schnell. Wie soll ich denn da meine Geschwindigkeit
korrekt abschaetzen? Tachos sind bei Fahrraeder weder vorgeschrieben noch
geeicht.
PS: nein, ich musste nichts zahlen, da sie mich nicht erwischt haben :-)
--
\ Ulli Horlacher \ fram...@moep.bb.bawue.de \ SAFT://saft.to/framstag \
\ "We don't brake for SPAMmers - BO-FH 666" \
Verstehe ich nicht. Du meinst wohl: "Zufällig hatte ich grad andere
Verkehrsteilnehmer ..."
Irgendwie erinnert mich der ganze Thread an eine Geschichte aus "Die
Spinne in der Yuka-Palme".
Wie wurde denn die Geschwindigkeit und Identität des Radfahrers ermittelt:
durch Radar/Lichtschranke mit Blitz von Vorne oder durch Hinterherfahren
und anschliessendem Anhalten ?
Ersteres ist sinnlos, zweiteres in einer 30-er-Zone äußerst unglaubwürdig.
Ich würde nicht alles glauben was in der Zeitung steht.
Ich habe z.B. mal folgenden Artikel gelesen:
Ein Autofahrer wurde geblitzt, war sich aber sicher die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten zu haben. Er dreht um und fährt
noch langsamer durch die Kontrolle - wieder wird er geblitzt, er dreht um
und wieder blitzt es. Anschliessend bekommt er 3 Bussgeldbescheide weil er
nicht angeschnallt war. Der Haken bei der Sache ist nur: Welche
Radarkontrolle erkennt, ob ein Fahrer angeschnallt ist oder nicht ?
On Tue, 24 Jul 2001 20:30:28 +0200, Willi Brabender
<Willi.B...@gmx.de> wrote:
>Uwe Borchert schrieb:
>>
>> Ne, in den 30er-Zonen wird so um die 40 gefahren. Die 70 bei
>> 50 werden idR in MUC gefahren, nicht jedoch in deutschen Staedten.
>>
>Ist zwar OT, aber muß man den Unterschied zwischen MUC und "deutschen
>Staedten" auf Anhieb begreifen oder ist das was für Insider?
>
Muenchen ist ja schlieszlich in Bayern und damit keine andere
deutsche Stadt. In Geografie nicht aufgepasst?
MfG...rins
Uwe Borchert - ein Deutscher in Bayern :-(
Roy Merz schrieb:
>
> wird PECH eben..ich wäre von den bullen abgehauen...lasse mich doch als
> triabiker net anhalten von den fröschen lächerlich...die haben sich um
> andere scheisse zu kümmern
Versuchs mal bei der Laserpistole und einem beweglichen Hindernis in
Deinem Weg :-). Bin auf Deinen Bericht und das Urteil gespannt.
Ralf
Und wo liegt Augsburg? Franken oder Bayern?
Reimund Haeussinger schrieb:
>
> ...
> > Bin heute auch geblitzt worden in einer 40 km/h Zone. Nur hatte ich da
> > grad keine anderen Verkehrsteilnehmer um mich rum. Davon abgesehen fahren
> ...
>
> Verstehe ich nicht. Du meinst wohl: "Zufällig hatte ich grad andere
> Verkehrsteilnehmer ..."
>
> [..]
> Wie wurde denn die Geschwindigkeit und Identität des Radfahrers ermittelt:
> durch Radar/Lichtschranke mit Blitz von Vorne oder durch Hinterherfahren
> und anschliessendem Anhalten ?
> Ersteres ist sinnlos, zweiteres in einer 30-er-Zone äußerst unglaubwürdig.
>
Hinterherfahren bzw. Anhalten an anderer Stelle ist nicht ungewöhlich.
Vor kurzem in Neubrandenburg: 3 Motorradfahrer innerorts mit 211 km/h
bei 60 erlaubt. Die wurden halt wenig später angehalten und das Gesicht
ist im Foto meist auch mit Integralhelm zu erkennen.
Neuester Schrei hier: Laserpistole von hinten, man wird direkt
rausgewunken. Hab ich jetzt schon zwei mal beobachtet.
Gruss
Ralf
Andreas Randolf wrote:
> Und wo liegt Augsburg? Franken oder Bayern?
Schwaben. Die Augsburger bremsen ihre 70er bei 50 mit einer speziellen
"Roten Welle" aus. Deshalb geben die zum Ausgleich dann bei 30 mehr Gas.
Armin Mann
>> Bin heute auch geblitzt worden in einer 40 km/h Zone. Nur hatte ich da
>> grad keine anderen Verkehrsteilnehmer um mich rum. Davon abgesehen fahren
>
> Verstehe ich nicht. Du meinst wohl: "Zufällig hatte ich grad andere
> Verkehrsteilnehmer ..."
Nein, ich war allein auf der Strasse. So was kommt durchaus mal vor,
leider viel zu selten :-)
> Wie wurde denn die Geschwindigkeit und Identität des Radfahrers ermittelt:
Die Geschwindigkeit wurde von vorne mit einer mobilen Radaranlage gemessen
und meine Identitaet wurde gar nicht ermittelt, weil ich nicht angehalten
hab :-)
Ich hab noch den Blitz gesehen und dann das Geraet stehen sehen. Ich hab
mich gefreut und bin weitergefahren :-)
> Ich würde nicht alles glauben was in der Zeitung steht.
Wieso Zeitung? Das ist mir persoenlich gestern passiert.
> Ein Autofahrer wurde geblitzt, war sich aber sicher die erlaubte
> Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten zu haben. Er dreht um und fährt
> noch langsamer durch die Kontrolle - wieder wird er geblitzt, er dreht um
> und wieder blitzt es. Anschliessend bekommt er 3 Bussgeldbescheide weil er
> nicht angeschnallt war. Der Haken bei der Sache ist nur: Welche
> Radarkontrolle erkennt, ob ein Fahrer angeschnallt ist oder nicht ?
Derjenige, der die Bilder aus der Radarkontrolle auswertet!
Ist das denn SO schwer da darauf zu kommen?
> PS: nein, ich musste nichts zahlen, da sie mich nicht erwischt haben :-)
Wir fordern Nummernschilder fuer Radfahrer!
(Das Thema wurde schon seit min. einem Monat nicht mehr angeschnitten,
Sommerloch? Was nimmt man denn bei > 30 GIS? Eisgekuehlte Otterzungen?)
SCNR
Martin
Moin, Moin!
[...]
> Ein Autofahrer wurde geblitzt, war sich aber sicher die erlaubte
> Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten zu haben. Er dreht um und fährt
> noch langsamer durch die Kontrolle - wieder wird er geblitzt, er dreht um
> und wieder blitzt es. Anschliessend bekommt er 3 Bussgeldbescheide weil er
> nicht angeschnallt war. Der Haken bei der Sache ist nur: Welche
> Radarkontrolle erkennt, ob ein Fahrer angeschnallt ist oder nicht ?
Letzteres könnte man sich bei einer Radarfalle, die auch manuell
ausgelöst werden kann, so gerade noch vorstellen - aber insgesamt ist
die Geschichte wohl ein Großstadtmärchen. Immerhin gibt es noch den
Grundsatz, dass man für eine Tat auch nur einmal bestraft werden
kann, und auch eine dreimalige Vorbeifahrt an einer Kamera, ohne
angeschnallt zu sein, bleibt ein einmalige Autofahrt ohne Gurt. Drei
Bußgeldbescheide dürften also nicht zugestellt werden. Anders sähe es
sicher aus, wenn der Fahrer direkt angehalten und auf sein
Fehlverhalten aufmerksam gemacht worden wäre. Danach hätte er eine
neue Fahrt angetreten...
Und um zum Thema des Threads zurückzukommen: Warum sollte ein
Radfahrer ohne Tacho nicht in der Lage sein, seine Geschwindkeit
wenigstens grob einzuschätzen? Ein Autofahrer, der mit defektem Tacho
unterwegs ist, kann sich bei einer Geschwindkeitskontrolle ja auch
nicht damit herausreden, dass sein Tacho gerade kaputt ist.
Bye,
Thorsten
> Derjenige, der die Bilder aus der Radarkontrolle auswertet!
> Ist das denn SO schwer da darauf zu kommen?
Du hast das Problem nicht verstanden: Warum sollte die Radarkontrolle
*dreimal* blitzen, obwohl der Autofahrer anschließend langsamer gefahren
ist? Soweit geht der Einsatz elektronischer Bildverarbeitung noch nicht,
daß die Dinger erkennen können, ob jemand angeschnallt ist oder nicht.
Gruß,
Frank
____ ---- __O
""""----____ -- _`\ <._ _________
""""---________(_)/__(_)_________---"""
On Wed, 25 Jul 2001 08:08:29 +0200, Andreas Randolf
<latel...@myokay.net> wrote:
>
>> Klaus - Ein Franke in Bayern :-(
>
>Und wo liegt Augsburg? Franken oder Bayern?
>
Augsburg liegt in Bayern, Regierungsbezirk Schwaben. Also sind
diese Schwaben genauso Beutebayern wie die Franken. Da bin ich
als Wuerttemberger Schwabe aber echt froh, dass ich nicht von
Balkanesen assimiliert wurde. *AUFATEM*
MfG
Uwe Borchert
Sascha Beutler wrote:
>
> tr...@gmx.de (Martin Trautmann) wrote:
> >Wir fordern Nummernschilder fuer Radfahrer!
> >...
>
> Ganz ehrlich: Es ist doch genau dieses Verhalten, daß dazu führt, daß so
> etwas immer wieder gefordert wird.
Tausche Fahrbahnverbot (StVO) und 2m-Beschraenkungen (LWald-Gesetze)
gegen Nummernschild. Ich montiers noch heute!
Armin Mann
Klaus Mueller <klaus.mu...@t-online.de> wrote:
> Uwe Borchert <Uwe.Bo...@gmx.net> wrote:
...[...]...
>> Augsburg liegt in Bayern, Regierungsbezirk Schwaben. Also sind
>> diese Schwaben genauso Beutebayern wie die Franken. Da bin ich
>> als Wuerttemberger Schwabe aber echt froh, dass ich nicht von
>> Balkanesen assimiliert wurde. *AUFATEM*
> Assimiliert sind die Franken noch nicht - zumindest nicht alle. Wir
> leisten nach wie vor hartnäckigen Widestand mit allen Mitteln.
Haltet Euch ran, haltet Euch ran. Die Oberbayern werden auch immer
arroganter, fuehren sich als die Groszverdiener und Zahlmeister der
Bundesrepublik auf und vergessen, dass sie vor paar Jahren noch
von der Arbeit der Franken und den Geldern aus dem Laenderfinanzaus-
gleich gelebt haben.
> Beispielsweise entsorgen wir unsee besonders dämlichen Exemplare (die
> gibts auch in Franken) bei der Regierung in München. Das hilft, diese
> endgültig als lächerlichen Haufen zu entlarven.
Das ist Euch aber sehr gut gelungen, ich kenne kaum einen Deutschen
der die Bayern noch ernst nimmt und viele wuerden, beim ertraeumten
Wiederaufbau der Mauer, diese gerne etwas umverlegen.
MfG
Uwe Borchert
Willi - Wahl-Münchner
Noe, weder noch. Und mein Bekanntenkreis ist noch relativ normal.
Aber das Problem ist der hier herrschende Feudalimus.
> Willi - Wahl-Münchner
Wahl? Qual!
Uwe Borchert ... 25 km ausserhalb, da wo die Groszkopfede hausen...
Wenn herscht der Feudalismus in Bayern, und München ist nicht Bayern,
sondern eine Insel da drinnen. Und vielleicht solltest Du Dich bei
Gelegenheit mal mit den politischen Gegebenheiten auseinandersetzen.
Würdest Du z.B. die Gemeindeordnung in Bayern kennen, würdest Du Bayern
als Musterbeispiel an Basisdemokratie ansehen. Feudalismus findest Du
wenn vor allem in irgendwelchen Ossi-Städten, siehe z.B. Berlin oder
Dresden.
> > Willi - Wahl-Münchner
>
> Wahl? Qual!
>
Auch in Bayern ist AFAIK die Wahl des freien Wohnsitzes nicht
eingeschränkt, und einen Ausreiseantrag muß man nicht wirklich stellen.
> Uwe Borchert ... 25 km ausserhalb, da wo die Groszkopfede hausen...
Also nix München, sondern Bayern (s.o.). Für Großkopferte brauchst Du
aber nicht 25 km raus zu fahren, die wohnen auch in Bogenhausen und
Harlaching.
Willi
Bernd Sluka <be...@sledge.phiger.com> wrote:
> Am 24 Jul 2001 12:56:02 +0200 schrieb Jens Barth:
>> Die 30er-Grenze gilt, die 50er-Grenze nicht?
> Der Unterschied zwischen § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO ("Fahrzeuge") und § 3
> Abs. 3 StVO ("Kraftfahrzeuge"). Darüber hinaus gibt es noch ein paar
> mehr Geschwindigkeitsvorschriften in der StVO, von denen die wichtigste
> (§ 3 Abs. 1) auch für Radfahrer gilt.
Anders rum, alle Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch fuer Radler,
ausser die allgemeinen innerhalb und ausserhalb der Geschlossenen.
>> Und wie soll der Radfahrer ohne Tacho Tempo 30 abschätzen,
>> wenn gerade keine anderen Autos fahren (in Tempo-30-Zonen
>> nicht unüblich)?
> Indem er es abschätzt. Nur weil ein Geschwindigkeitsmeßgerät fehlt, ist
> noch lange nicht die StVO aufgehoben.
Soweit ist das sehr verstaendlich, aber:
> Wer es nicht kann, darf auch
> reichlich nach unten schätzen.
Und was wenn man auf 30 schaetzt und mit 40 geblitzt wird? Nee, das ist
schlecht. Eher 50 erlaubt und mit 60 geblitzt, ist ein gutes Beispiel.
> Dabei ist es gerade mit einem Fahrrad
> so einfach bei gewohnter Kadenz in einem entsprechenden Gang zu fahren,
> um zu wissen, wie schnell man in etwa höchstens fährt.
Ja, das geht aber bei meinen Raedern bis etwa 35 km/H (6 Gang)
oder max 45 km/h (12 Gang). Wenn ich schneller bin, habe ich
keine Vergleichsmaszstaebe mehr. Also merke ich den Unterschied
zwischen 50 und 60 km/h kaum. Damit bin ich irgendwie in einer
unguenstigen Lage ... und fahre einfach nur so schnell, wie ich
das Fahrzeug beherrsche. ;-)=)
Trotzdem sehe ich da eine gewisse Rechtsunsicherheit fuer den
Radler, besonders im welligen Gelaende sind Geschwindigkeiten
ueber 40 km/h ganz normal und damit das Abschaetzen der gefahrenen
Geschwindigkeit recht schwierig.
MfG
Uwe Borchert
Willi Brabender <Willi.B...@gmx.de> wrote:
> Uwe Borchert schrieb:
>>
>> Noe, weder noch. Und mein Bekanntenkreis ist noch relativ normal.
>> Aber das Problem ist der hier herrschende Feudalimus.
>>
> Wenn herscht der Feudalismus in Bayern, und München ist nicht Bayern,
> sondern eine Insel da drinnen.
Und 2030 mit Sicherheit Bayernfrei.
> Und vielleicht solltest Du Dich bei
> Gelegenheit mal mit den politischen Gegebenheiten auseinandersetzen.
> Würdest Du z.B. die Gemeindeordnung in Bayern kennen, würdest Du Bayern
> als Musterbeispiel an Basisdemokratie ansehen. Feudalismus findest Du
> wenn vor allem in irgendwelchen Ossi-Städten, siehe z.B. Berlin oder
> Dresden.
Nur die Theorie, nur die Theorie...
>> > Willi - Wahl-Münchner
>>
>> Wahl? Qual!
>>
> Auch in Bayern ist AFAIK die Wahl des freien Wohnsitzes nicht
> eingeschränkt, und einen Ausreiseantrag muß man nicht wirklich stellen.
Ja, mein Job laeuft aus, ich habe meine Bewerbungen wieder auf
Deutschland konzentriert. Wenn alles gut geht bin ich in wenigen
Monaten wieder zu Hause.
>> Uwe Borchert ... 25 km ausserhalb, da wo die Groszkopfede hausen...
> Also nix München, sondern Bayern (s.o.). Für Großkopferte brauchst Du
> aber nicht 25 km raus zu fahren, die wohnen auch in Bogenhausen und
> Harlaching.
Ja, aber Ottobrunn hat noch mehr Millionaere als diese Stadtteile und
auch der Starnberger See ist noch nicht so verseucht. Und genau da
ist ein Problem: diese Groszkopfedde kennen das Rad nicht als
Alltagsverkehrsmittel, in einigen Gegenden im Sueden sind die Radweg
die volle Schikane, Motto: sollen die Asozialen doch raus aus der
Gesellschaft und weg von UNSERER Strasze.
MfG
Uwe Borchert
MfG
Uwe Borchert
On 29 Jul 2001 18:10:24 +0200, Bernd Sluka <be...@sledge.phiger.com> wrote:
>Am 24 Jul 2001 17:21:48 +0100 schrieb Uwe Borchert:
>> Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> wrote:
>>> Nur interessiert das niemanden. Im Gegenteil, die viel zu seltenen
>>> Verkehrskontrollen werden allgemein als "Abzocke" der Autofahrer
>>> betrachtet.
>>
>> Klar, weil die ja genau zum Abzocken aufgebaut werden, kann man diese
>> Anlagen nicht fuer die Ueberwachung der 30er Zonen benutzen. Lieber
>> versteckt am Ortseingang - weit weg von jeder Behausung - viel Geld
>> erknipsen als sich vor einer Schule mit den Eltern rumaergern.
>
>Du wolltest Dich sicher unter den Publikationen der BASt informieren.
Ich? Was? Nee, da geht ja mein Stammtischniveau floeten und ich
kann mit denen nicht mehr mithalten.
>Dort findest Du auch eine Arbeit, die sich mit Geschwindigkeits-
>kontrollen in Tempo-Zonen beschäftigt. Bereits im Abstract findest Du
>Zahlenangaben, die Deinen Pauschal-Vorurteilen widersprechen.
Das ist kein Pauschalurteil sondern eine in vielen Jahren gemachte
Erfahrung. So habe ich es teilweise im Landkreis Esslingen gesehen
und besonders krass scheint es in Muenchen Land zu sein. Karlsruhe
war eher auf Deiner Richtung - so ich mich noch recht erinnere.
Trotzdem gehen viele Recourcen fuer unsinnige Kontrollen drauf die
sonst sinnvoller zu verwenden waeren.
MfG
Uwe Borchert