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E-Roller… kann man praktisch irgendwo hinschmeißen, StVO-konform…

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Elias Schwerdtfeger

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Sep 29, 2021, 11:09:13 AM9/29/21
to
Ein fröhliches Hallo in die große Runde,

die Stadt Hannover hat auf der bekannten amtlichen Mitteilungsplattform
»Twitter« bekanntgegeben, dass das verkehrsbehindernde Abstellen eines
so genannten E-Rollers oder E-Scooters weder ein Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung noch eine Ordnungswidrigkeit ist.

https://twitter.com/hannover/status/1442811763855069188

Deswegen kann man da auch gar nichts gegen machen und schon gar nicht
eine Anzeige aufnehmen. Das muss man einfach so hinnehmen. Wehrlos.

Wer keine Lust hat, sich zu Twitter zu klicken – Ich habe auch einen
Screenshot:

https://schwerdtfegr.files.wordpress.com/2021/09/eroller.png

Natürlich war der Kontext der Einlassung unserer werten Stadtverwaltung
das »ganz normale« Abstellen oder Hinwerfen dieser Scheißdinger mitten
auf Fuß- und Radwegen. Aber wenn es gar kein Problem, ja, geradezu legal
ist, diese Dinger einfach irgendwo hinzustellen, werde ich in Zukunft
dazu übergehen, asozial abgestellte Kinderroller mit Elektromotor für
Erwachsene mitten auf die Fahrbahn zu stellen oder auch mal zu
schmeißen, so wie sie mir jeden verdammten Scheißtag dutzendfach mitten
auf den benutzungspflichtigen Radweg gestellt oder geschmissen werden.
Gern und oft auch mal in gefährlich, vorsätzlich nötigend und/oder
blockierend, damit es hoffentlich auch ein paar Schäden gibt.

Das verstößt lt. öffentlich gegebener Auskunft der Stadt Hannover ja
weder gegen die StVO noch ist es eine Ordnungswidrigkeit. Oh, wie ich
Andy Scheuer für diese Dinger liebe!

Ich bitte um Nachahmung! Wir haben diesen Bullshit nicht angefangen, und
wenn die diversen E-Scooter-Klitschen sich nicht selbst um ihren
hochpreisigen Lifestyle-Müll kümmern, sondern die Probleme ihres
Geschäftsmodells wie asoziale Arschlöcher der Allgemeinheit aufbürden,
während sie ihren Reibach machen, dann müssen wir uns eben selbst darum
kümmern. Vielleicht fällt der werten Stadtverwaltung von Hannover doch
noch mal etwas ein, was man gegen asozial abgestellte »smarte«
Wegblockaden tun kann, die Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Menschen mit
Rollator, Menschen mit Kinderwagen und dergleichen unbeachtliche
Verkehrsteilnehmer jeden verdammten Tag zu Umwegen nötigen und
gefährden, wenn es demnächst öfter mal Schäden an den teuren, heiligen
Blechen des Individualverkehrs gibt. Meine Fresse! Ich könnte kotzen!
Und nächsten Sonntag redet man von der Verkehrswende.

Lasst es euch gut gehen! Und entschuldigt mich bitte dafür, dass mir das
eine oder andere nicht wirklich kultivierungswürdige Wort in meinen Text
gerutscht ist. Ich bin bei diesem Thema inzwischen sehr gereizt, weil es
zumindest hier immer schlimmer geworden ist.


Elias

Stefan

unread,
Sep 29, 2021, 11:53:05 AM9/29/21
to
Am 29.09.2021 um 17:09 schrieb Elias Schwerdtfeger:
> Gern und oft auch mal in gefährlich, vorsätzlich nötigend und/oder
> blockierend, damit es hoffentlich auch ein paar Schäden gibt.
>
> Das verstößt lt. öffentlich gegebener Auskunft der Stadt Hannover ja
> weder gegen die StVO noch ist es eine Ordnungswidrigkeit. Oh, wie ich
> Andy Scheuer für diese Dinger liebe!

Bitte der Aufforderung nicht folgen, da ein Rechtsanwalt geschrieben
hat, dass es durchaus einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
Straßenverkehrs darstellen kann.

Dafür ist die Stadt Hamburg nunmal tatsächlich nicht zuständig.

"Dies schloß indes nicht aus, daß er in dieser Eigenschaft selbst ein
Hindernis im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB bereitete. Hierunter
ist grundsätzlich jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die
geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu
verzögern (vgl. BGHSt 6, 219, 224; 13, 66, 69, jeweils für den
Schienenverkehr; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 315 b Rdn.
6; Rüth in LK/StGB 10. Aufl. § 315 b Rdn. 18)."

"Mag es auch für das regelmäßige Tatbild zutreffen, daß derjenige, der
ein Hindernis bereitet, sich dabei irgendeines Objekts bedient, indem er
etwa Gegenstände auf die Fahrbahn wirft oder sein Fahrzeug einsetzt, so
wird ein solches enges Verständnis weder vom Wortsinn des
Tatbestandsmerkmals "Hindernisbereiten" gefordert noch dem Schutzzweck
der Norm gerecht. Der Rechtsprechung kann Gegenteiliges nicht entnommen
werden. Daß danach die bewußte Zweckentfremdung eines Fahrzeugs als
Mittel der Verkehrsbehinderung als tatbestandsmäßig angesehen wird (vgl.
Cramer in Schönke/Schröder aaO Rdn. 8 m. zahlr. Rechtspr.-Nachw.), ist
nicht in dem Sinne zu verstehen, daß die Vorschrift nur unter diesen
weiteren Umständen anwendbar sein soll. Vielmehr hat der Senat
wiederholt ausgesprochen, daß es zur Erfüllung des Tatbestandes nicht
erforderlich ist, daß die Gefährdung durch bewußt zweckwidrigen Einsatz
des Fahrzeugs selbst hervorgerufen wird, sondern auch etwa die
Einwirkung des Mitfahrers auf den Fahrer oder umgekehrt des Fahrers auf
den Mitfahrer genügen kann (Urteil vom 27. April 1995 - 4 StR 772/94
m.w.N.)."

"Dabei könnte in den Blick zu nehmen sein, dass die Aufrechterhaltung
des Verkehrs grundsätzlich strafrechtlich geschützt ist, weil
Straßensperrungen und -blockaden grundsätzlich zumindest als Nötigung (§
240 StGB), wenn nicht als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§
315b StGB) strafbar sind."

Chr. Maercker

unread,
Sep 29, 2021, 12:08:34 PM9/29/21
to
Elias Schwerdtfeger wrote:
> die Stadt Hannover hat auf der bekannten amtlichen Mitteilungsplattform
> »Twitter« bekanntgegeben, dass das verkehrsbehindernde Abstellen eines
> so genannten E-Rollers oder E-Scooters weder ein Verstoß gegen die
> Straßenverkehrsordnung noch eine Ordnungswidrigkeit ist.

Eigentlich ist es illegale Müllentsorgung.

> Natürlich war der Kontext der Einlassung unserer werten Stadtverwaltung
> das »ganz normale« Abstellen oder Hinwerfen dieser Scheißdinger mitten
> auf Fuß- und Radwegen. Aber wenn es gar kein Problem, ja, geradezu legal
> ist, diese Dinger einfach irgendwo hinzustellen, werde ich in Zukunft
> dazu übergehen, asozial abgestellte Kinderroller mit Elektromotor für
> Erwachsene mitten auf die Fahrbahn zu stellen oder auch mal zu
> schmeißen, so wie sie mir jeden verdammten Scheißtag dutzendfach mitten
> auf den benutzungspflichtigen Radweg gestellt oder geschmissen werden.

*Das* ist dann aber "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr".
Solltest Du besser nicht öffentlich ankündigen.

> Gern und oft auch mal in gefährlich, vorsätzlich nötigend und/oder
> blockierend, damit es hoffentlich auch ein paar Schäden gibt.
>
> Das verstößt lt. öffentlich gegebener Auskunft der Stadt Hannover ja
> weder gegen die StVO noch ist es eine Ordnungswidrigkeit. Oh, wie ich
> Andy Scheuer für diese Dinger liebe!

Aber gegen StVG bzw. StGB. Das haben Eure Stadtverwalter nicht im Blick,
solange es nur um Randwege geht.

> Ich bitte um Nachahmung! Wir haben diesen Bullshit nicht angefangen, und
> wenn die diversen E-Scooter-Klitschen sich nicht selbst um ihren
> hochpreisigen Lifestyle-Müll kümmern, sondern die Probleme ihres
> Geschäftsmodells wie asoziale Arschlöcher der Allgemeinheit aufbürden,
> während sie ihren Reibach machen, dann müssen wir uns eben selbst darum
> kümmern. Vielleicht fällt der werten Stadtverwaltung von Hannover doch
> noch mal etwas ein, was man gegen asozial abgestellte »smarte«
> Wegblockaden tun kann, die Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Menschen mit
> Rollator, Menschen mit Kinderwagen und dergleichen unbeachtliche
> Verkehrsteilnehmer jeden verdammten Tag zu Umwegen nötigen und
> gefährden, wenn es demnächst öfter mal Schäden an den teuren, heiligen
> Blechen des Individualverkehrs gibt.

Lass die Leute via soziale Medien etc. wissen, sie sollen ihren
E-Schrott bitte gut sichtbar jeweils am Anfang von "Radwegen"
hinstellen. Damit auch der letzte Depp sieht, dass sie unbefahrbar sind.
Und weise darauf hin, dass in diesem Fall § 2 (1) StVO gilt:
"Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen."

--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Elias Schwerdtfeger

unread,
Sep 29, 2021, 12:28:14 PM9/29/21
to
Am 29.09.21 um 18:08 schrieb Chr. Maercker:
> Elias Schwerdtfeger wrote:
>> Natürlich war der Kontext der Einlassung unserer werten Stadtverwaltung
>> das »ganz normale« Abstellen oder Hinwerfen dieser Scheißdinger mitten
>> auf Fuß- und Radwegen. Aber wenn es gar kein Problem, ja, geradezu legal
>> ist, diese Dinger einfach irgendwo hinzustellen, werde ich in Zukunft
>> dazu übergehen, asozial abgestellte Kinderroller mit Elektromotor für
>> Erwachsene mitten auf die Fahrbahn zu stellen oder auch mal zu
>> schmeißen, so wie sie mir jeden verdammten Scheißtag dutzendfach mitten
>> auf den benutzungspflichtigen Radweg gestellt oder geschmissen werden.
>
> *Das* ist dann aber "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr".
> Solltest Du besser nicht öffentlich ankündigen.

Wenn das so ist, dann nehme ich als preußischer Anarchist
selbstverständlich jede Aufforderung zu dummen und gefährlichen Taten
zurück. Macht das bitte auf gar keinen Fall! Und habt Nachsehen mit
jemanden, der manchmal unüberlegte Worte von sich gibt.

Aber brennen tun die Dinger leider auch nicht.

Elias Schwerdtfeger

unread,
Sep 29, 2021, 12:32:30 PM9/29/21
to
Am 29.09.21 um 17:53 schrieb Stefan:
> Bitte der Aufforderung nicht folgen, da ein Rechtsanwalt geschrieben
> hat, dass es durchaus einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
> Straßenverkehrs darstellen kann.
>

Wenn das so ist, nehme ich die Aufforderung selbstverständlich zurück.
Ich möchte ja niemanden zu Straftaten aufrufen. Also macht das bitte auf
gar keinen Fall! Und habt Nachsicht mit jemanden wie mir, der in seiner
Wut solche gefährlichen und kriminellen Ideen entwickelt.

Nehmt es stumm und duldsam hin, dass die Blockade eurer Wege nichts ist,
wogegen man vorgehen kann oder darf! Und fahrt einfach Auto!

(Noch vor zwei Jahren habe ich destruktive Aktionen als sinnlosen
Vandalismus empfunden.)

Chr. Maercker

unread,
Sep 30, 2021, 6:43:13 AM9/30/21
to
Verkehrsrecht ist stark straßenteilabhängig. Aber man sollte regelmäßige
Rollerfahrer wirklich mal befragen, was sie davon abhält, ihren
schrottreifen Untersatz auf der nächstbesten *Fahrbahn* liegen zu
lassen. Frau Prof. Hagemeister?!

> Aber brennen tun die Dinger leider auch nicht.

Sicher, was bei einem Kurzschluss des Akkus passiert? Man liest da so
einiges ...

Chr. Maercker

unread,
Sep 30, 2021, 6:50:13 AM9/30/21
to
Dieses Prachtbeispiel des Advokatischen dürfte nur einem Teil derjenigen
bekannt sein, die diese Sprache wenigstens verstehen. Interessant wäre,
warum auch Millionen Leute, die nur Deutsch können, weder alte Roller
noch Mülltonnen noch sonstwas auf Fahrbahnen liegen lassen.

Tomas Graser

unread,
Sep 30, 2021, 9:40:52 AM9/30/21
to
Am 30.09.21 um 12:43 schrieb Chr. Maercker:
>> Aber brennen tun die Dinger leider auch nicht.
> Sicher, was bei einem Kurzschluss des Akkus passiert? Man liest da so
> einiges ...

https://www.youtube.com/watch?v=8HZ7qh_t46w
Womöglich weiss der Youtube-Filmer auch, wie man das in Gang setzt.

Chr. Maercker

unread,
Oct 1, 2021, 10:01:28 AM10/1/21
to
Christian @Soemtron wrote:
> Fährst Du so gerne auf Ra(n)dwegen? Warum nicht einfach solange als
> unbenutzbar/unzumutbar betrachten, bis man sich ggf. einer persönlichen
> Aufforderung beugen muß, sie trotzdem zu benutzen. Eigentlich eine Win-
> Win-Situation: die Rollerheinis haben ihren Spaß und Du einen Grund, die
> gefährlichen Wege nicht zu benutzen.

Problem ist, die Dinger sind u.U. nicht sofort zu sehen. Wenn sie
freundlicherweise immer an den Auffahrten "geparkt" würden ...
Und leider ist der OP beileibe nicht der Einzige, der auf Randwegen
fährt. Andere tun das in seligem Vertrauen auf deren Sicherheit. Von
dieser sehr zahlreichen Clientel beut der eine oder andere dank
rumliegendem Schrott heftige Stürze. Und die Stadt leistet garantiert
keinen Schadenersatz, Randwegfahrer hätte halt besser aufpassen müssen.

Karl Müller

unread,
Oct 1, 2021, 10:56:15 AM10/1/21
to
Sollte es wegen dem "herumliegenden Schrott" wirklich zu einem Sturz
kommen so kann zumindest versucht werden, die für diesen "Schrott"
abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen (Kennzeichen
sollte vorhanden sein)

Ob das jemand schon mal erfolgreich gemacht hat entzieht sich meiner
Kenntnis; Versuch macht klug und hier darüber berichten würde allen
Mitlesern helfen

mfg

Karl




Jörg "Yadgar" Bleimann

unread,
Oct 2, 2021, 3:26:20 PM10/2/21
to
Hi(gh)!

On 29.09.21 18:28, Elias Schwerdtfeger wrote:

> Wenn das so ist, dann nehme ich als preußischer Anarchist
> selbstverständlich jede Aufforderung zu dummen und gefährlichen Taten
> zurück. Macht das bitte auf gar keinen Fall! Und habt Nachsehen mit
> jemanden, der manchmal unüberlegte Worte von sich gibt.
>
> Aber brennen tun die Dinger leider auch nicht.

Gegen E-Proller helfen Atom- und Wasserstoffbomben... so ab 500
Kilotonnen fängt es an, Spaß zu machen, und, hey, die Gewissensqualen
nach hundertausend- oder millionenfachem Mord sind auch mal eine
interessante Erfahrung!

Onanier, spritz, spritz!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar

Arno Welzel

unread,
Oct 3, 2021, 6:23:04 AM10/3/21
to
Elias Schwerdtfeger:

> https://twitter.com/hannover/status/1442811763855069188
[...]
> https://schwerdtfegr.files.wordpress.com/2021/09/eroller.png
>
> Natürlich war der Kontext der Einlassung unserer werten Stadtverwaltung
> das »ganz normale« Abstellen oder Hinwerfen dieser Scheißdinger mitten
> auf Fuß- und Radwegen. Aber wenn es gar kein Problem, ja, geradezu legal
> ist, diese Dinger einfach irgendwo hinzustellen, werde ich in Zukunft
> dazu übergehen, asozial abgestellte Kinderroller mit Elektromotor für
> Erwachsene mitten auf die Fahrbahn zu stellen oder auch mal zu
> schmeißen, so wie sie mir jeden verdammten Scheißtag dutzendfach mitten
> auf den benutzungspflichtigen Radweg gestellt oder geschmissen werden.
[...]

Ich befürchte allerdings, dass dann wird *nur* das Abstellen auf der
Fahrbahn verboten wird, während alles andere weiterhin erlaubt bleibt.
Am Ende gewinnt man dadurch gar nichts.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Arno Welzel

unread,
Oct 3, 2021, 6:24:33 AM10/3/21
to
Elias Schwerdtfeger:

> Am 29.09.21 um 17:53 schrieb Stefan:
>> Bitte der Aufforderung nicht folgen, da ein Rechtsanwalt geschrieben
>> hat, dass es durchaus einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
>> Straßenverkehrs darstellen kann.
>>
>
> Wenn das so ist, nehme ich die Aufforderung selbstverständlich zurück.
> Ich möchte ja niemanden zu Straftaten aufrufen. Also macht das bitte auf
> gar keinen Fall! Und habt Nachsicht mit jemanden wie mir, der in seiner
> Wut solche gefährlichen und kriminellen Ideen entwickelt.
>
> Nehmt es stumm und duldsam hin, dass die Blockade eurer Wege nichts ist,
> wogegen man vorgehen kann oder darf! Und fahrt einfach Auto!

Doch, darf man. Einfach die Blockade entfernen und dahin bringen, wo sie
niemanden stört.
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