Ich habe mir letzten Sommer ein Winora Paris Cross-Bike gekauft.
Mittlerweile habe ich bescheidene 300 km auf das Rad gefahren.
Seit ca. 40 km fühlt es sich von meinem linken Pedal an, wenn ich auf
12 Uhr trete, als ob ich einen Zacken im Zahnkranz durch trete - nur
etwas leichter.
Ein Kumpel der sich besser auskennt meinte dass es sich hierbei um
einen Tretlagerschaden handeln würde.
Ist das Tretlager ein Verschleißteil oder kann man es geltend machen?
Ein Tretlager ist sicher irgendwann mal verschlissen. Aber nicht nach 300km
und auch nicht nach einem Jahr. Mein aktuelles Rad ist jetzt vier Jahre alt,
legt pro Jahr ueber 4000km zuruck und hat keinerlei Tretlagerproblem. Das
Vorgaengermodell lief 10 Jahre ohne Tretlagerprobleme und hat nach wie vor
noch sein Lager.
Viele Gruesse
Christoph Gartmann
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Immunbiologie
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Grundsätzlich ja, aber nicht nach so kurzer Zeit, jedenfalls nicht
wenn das Tretlager ordentlich behandelt wurde.
> oder kann man es geltend machen?
Das hängt davon ab, was im Kaufvertrag steht.
Den Kaufvertrag nehme ich mir gleich mal vor.
Bspw. Reinigung mit Dampfstrahler.
Nee, ist mir bekannt das man das nicht darf.
Ich geh nicht mal mit dem Wasserschlauch ran, da ich kein Wasser auf
der Kette möchte.
Handwäsche mit Eimer und Lappen.
Mein altes Fahrrad habe ich an meinem 2. Wohnsitz dabei, mit dem fahre
ich deutlich mehr Kilometer.
Ein 15 Jahre altes Winora. Ich brauchte wieder eines daheim und war
bisher gut mit der Marke gefahren.
Oh doch, Garantie ist besser als die gesetzlich vorgeschriebene
Gewaehrleistung. Es heisst, dass bei in den ersten zwei Jahren auftretenden
Fehlern davon ausgegangen wird, dass es sich um Produktionsfehler handelt. Nur
wenn der Haendler Dir nachweisen kann, dass Du den Fehler schuldhaft verursacht
hast, muss er nicht zahlen.
>Wollte nur vorher ungefaehr wissen was mich erwartet.
Du kannst guten Gewissens eine Reparatur verlangen.
Garantie ist eine freiwillige und allenie von ihm defnierte Leistung
des Herstellers.
Gewaehrleistung ist eine gesetzlich definierte Verpflichtung des
Verkaeufers.
Wenn ein neues Produkt einen Fehler aufweist, greift
Gewaehrleistung, und das ist gut so.
> Es heisst, dass bei in den ersten zwei Jahren auftretenden Fehlern
> davon ausgegangen wird, dass es sich um Produktionsfehler handelt.
> Nur wenn der Haendler Dir nachweisen kann, dass Du den Fehler
> schuldhaft verursacht hast, muss er nicht zahlen.
Hier versuchst Du allerdings eine Beschreibung von Gewaehrleistung,
wenn auch leider fehlerhaft bzgl. der nur im ersten Jahr geltenden
Beweisumkehr.
> Du kannst guten Gewissens eine Reparatur verlangen.
Unter Einforderung der Gewaehrleistung kann er ein fehlerfreies
Produkt verlangen, der Haendler kann wandeln, ersetzen oder
nachbessern. IdR wird er durch Reparatur nachbessern, bei einem
aktuellen Innenlager heisst das Ersatz des Innenlagers. Seine
Kosten der Nachbesserung muss der Haendler tragen.
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MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
LG Lutz.
>> Hier steht, dass mein Fahrrad 2 Jahre Garantie hat.
> Hmm? Den Unterschied zwischen Garantie und Gew�hrleistung kennst du?
Heisst Raider nicht mittlerweile Twix, aeh, ich meine:
Heisst `Gewaehrleistung' nicht mittlerweile `Sachmaengelhaftung'?
> ? Du schreibst in R�tseln.
Wie? Du weisst nicht, was man mit Quotemardern alles
bewerkstelligen kann?
Hans Momsen
Könnte es sein, daß Du irgendwelche Inspektionen hast ausfallen lassen?
Z.B. die (bei im Fachhandel gekauften Fahrrädern oft sogar kostenlose)
Erstinspektion nach einem Monat?
Dein Problem hört sich für mich danach an, als wenn ganz schnell die
linke Kurbelschraube nachgezogen werden muß, bevor Du Kurbel und
Tretlager ruinierst. Ich schätze mal, daß sich die linke Kurbel etwas
auf dem Vierkant gelockert hat.
Meines Wissens nach wird ein Fahrradhändler bei der Endmontage des
Fahrrads die Kurbel nur auf festen Sitz prüfen und das Nachziehen der
Kurbelschrauben erst bei der Erstinspektion machen, weil die ja schon
einen Monat nach dem Kauf fällig ist.
Mangelnde Wartung, z.B. eine Erstinspektion nach dem Kauf, berechtigt
ggf. nicht unbedingt zur Gewährleistung, insbesondere dann nicht, wenn
dadurch ein Schaden entstehen sollte, z.B. wenn der Kunde mit einer
lockeren Kurbelschraube weiterfährt, die bei der Erstinspektion
nachgezogen worden wäre, wenn eine Erstinspektion gemacht worden wäre.
Jürgen
Jürgen du hattest recht.
Die linke Kurbelschraube war locker.
Der Händler hat sie gratis angezogen und gut wars.