Am Thu, 1 Feb 2024 18:49:36 +0100 schrieb "Chr. Maercker"
<
Zwei...@gmx-topmail.de>:
Wenn ich betrachte, wie lange Lithium-Ionen-Akkus inzwischen halten
können und welch kurze Distanzen mit E-Bikes letztlich doch gefahren
werden, argwöhne ich, dass schon bei der aktuellen Generation von
E-Bikes Motoren, Mechanik und Elektronik manchmal schneller aufgeben
werden als die Akkus. 300-400 Zyklen wurden früher genannt, inzwischen
gibt es kaum noch direkte Angaben bei den Produkten, aber Angaben von
800 bis weit über 1000 Zyklen, die kolportiert werden.
Wenn wir mal wieder den Bosch-Reichweitenrechner bemühen, in der
Defaulteinstellung mit einem PowerPack 545 Frame, Mischstrecke, leicht
windig im Winter, vereinzelte Anstiege, Strasse mit schlechter Qualität,
aber nur 18 km/h, Tour (Zugabe 100-110% der Eigenleistung, je nach
Motor) => 89 km Reichweite, dann ergeben sich bei angenommenen 600
Zyklen 600 * 89 = 53.400 km Strecke, die mit diesem einen Akku
zurückgelegt werden kann. Ehrlich gesagt, ich traue keinem Pedelecmotor
zu, so etwas ohne Wartung durchzuhalten und wüsste auch gerne, wie ggfs.
eine solche Wartung aussähe.
Das alles ist zunächst reine Spekulation, incl. irgendwelcher Annahmen,
was die Haltbarkeit dieser Sorte von Metallhydrid-Speicher für
Wasserstoff angeht, *und* natürlich der Brennstoffzelle.
>Da Brennstoffzellen aber auch nur elektrochemisch arbeiten,
>glaube ich an deren längere Lebensdauer noch nicht.
>
>Metallhybrid als Speichermedium bedeutet nicht zwangsläufig Lithium. Die
>guten alten NiMH-Akkus kommen z.B. ohne aus. WIMRE geht es sogar mit Eisen.
Es würde mich wundern, wenn die Abwesenheit von Lithium in diesem Fall
nicht explizit erwähnt worden wäre.
Fragen über Fragen, die man alle gar nicht stellen und beantworten muss,
wenn von Fahrrädern die Rede ist.
Bei der Gelegenheit:
Was bleibt auf Dauer eigentlich noch identisch, wenn man die
zeitgenössischen und die zukünftigen Fahrräder und die E-Bikes
nebeneinanderstellt? Auf Dauer sind unterschiedlich
- die Rahmen
Bei den E-Bikes sind die Rahmen Bestandteil eine Plattform geworden, die
vom Hersteller des Motors vorgegeben wird, der Rahmen hat Montagepunkte
entsprechend einer Spezifikation des Herstellers, wo ansonsten Sattel,
Tretkurbeln oder Räder positioniert sind, ist eher eine Frage von
Geschmack und Optik oder dessen, was die angepeilte Zielgruppe für
sitzbequem hält. Easyrider gefällig? Kein Problem! Auf ein paar
Zentimeter mehr oder weniger, auf ein paar Kilo mehr oder weniger, auf
einen halben Quadratmeter mehr Frontfläche kommt es kaum an.
Beim Fahrrad gibt es im Prinzip zunächst nichts, was nicht geht, aber es
gibt ergonomische Anforderungen, was die Positionierung der Punkte
angeht, über welche die Tretkraft eingeleitet wird, Tretkurbeln, deren
Länge, Q-Faktor, Sattelposition, Lenkgeometrie, alles Werte, die in der
Summe richtig knifflig werden können, von der konkreten Rahmenwahl bis
hin zum Bikefitting, wenn man das erreichen möchte, was beim E-Bike mit
dem Wechsel von "Active Line" zu "Performance Line" erledigt ist. Und
manchmal geht's um Unterschiede im 100g-Bereich.
- die Laufräder
Bei den E-Bikes sind auch diese Teil eines Gesamtsystems, die bezüglich
der Zulässigkeit des Fahrzeug den Unterschied zwischen legal und illegal
ausmachen. Ein Wechsel der Laufräder, ja schon der Tausch eines Mantels
kann ohne entsprechende Anpassung der Motorelektronik bzw. des
Fahrzeugcomputers ein unulässiges Tuning darstellen.
Beim Fahrrad gibt es höchstens Anforderungen, die nach Denksportaufgabe
klingen. Warum sind Einräder in Deutschland als Fahrräder unzulässig,
obwohl sie einen Kurbelantrieb haben?
- die Beleuchtungseinrichtugen
War anfänglich, als an der Legende vom E-Mofa als Fahrrad noch
festgehalten wurde, der Dynamo am Reifen oder in der Nabe noch üblich,
so hat sich längst die Erkenntnis durchgesetzt, dass die bei Fahrrädern
auch bei LED-Lampen wegen Muskelantrieb noch erforderliche Sparsamkeit
mit Energie nicht mehr angebracht ist, angesichts einer üppigen
Stromquelle, die für ein Mehrfaches des für schnelles Radfahren nötigen
Energiebudgets gut ist und das über im Rahmen des vorhandenen
"Sitzfleisches" nahezu beliebig große Distanzen.
Beim Fahrrad hat die Verfügbarkeit von leistungsfähigen Akkus und
hocheffizienten weißen LED hingegen zu einer Miniaturisierung geführt,
die verkabelte Beleuchtung genau so obsolet erscheinen läßt wie die
längst mit Blick auf diese Enwicklung angepassten
Beleuchtugnsvorschriften der StVZO. Reine Positionslichter, die für den
Gebrauch am in der Stadt verwendeten Fahrrad mehr als ausreichend sind,
stellen völlig andere Anforderungen, böten aber auch mehr Möglickeiten
als eine am Kfz orientierte klassische Auslegung, bei der dem E-Bike
eigentlich nur noch die Kennzeichenbeleuchtung fehlt, damit der zu Recht
verärgerte Fußgänger weiß, wem er die Beschwerde über das rüpelhafte
Verhalten auf dem benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Geh/Radweg an die
Backe zu kleben hat.
Der inwzwischen wie selbstverständliche daherkommende Wunsch, Blinker
bei "Fahrrädern" für zulässig zu erklären, nachdem diese seit jeher
genau so selbstverständlich verboten waren, wie sie jetzt
selbstverständlich zulässig sein sollen, speist sich sowohl aus der
offensichtlichen höheren Eigen- und Selbstgefährdung durch ein
faktisches, wenn auch schwaches Kfz in Form eines Pedelec, als auch an
dem vorhandenen Überangebot an "Kraft aus dem Tank", die genutzt werden
will.
Usw., mit ein wenig Überlegung wird man noch andere Unterschiede finden,
die schließlich in eine weitgehende Divergenz dieser Fahrzeuglinien
mündet, wie wir sie schon einmal bei der Entwicklung vom sog. Fahrrad
mit Hilfsmotor hin zum motorradähnlichen B-Mofa erlebt haben.
Ob man sich krampfhafte Bemühungen der Anpassung der noch vorhandenen
faktischen Fahrräder an die E-Fahrräder wünschen sollte, sei
dahingestellt. Freudentaumel dahingehend, dass uns Radfahrenden die
E-Mofas immerhin die Blinker beschert hätten, halte ich für verfrüht.
--
Thank you for observing all safety precautions