Christoph Strauch wrote:
> Du meinst §9(3)? Der gilt nicht nur für Radwege.
Das stimmt, aber es wäre in die StVO kaum aufgenommen worden, wenn der
Gesetzgeber nicht vom Normalfall "Radweg" ausgegangen wäre. In den VwV
zur 1997er StVO wurden benutzungspflichtige Radwege nicht zufällig als
erstrebenswertes Ziel dargestellt. Fahrbahnfahren als Normalfall für
Radfahrer ist lediglich in § 2 Abs. 1 vs. Ausnahme Abs. 4 in die StVO
geraten, wohl als Zugeständnis an den ADFC, der das bis 1997
entsprechend seinem Grundsatzprogramm massiv gefordert hat. Und selbst
dem ADFC war und ist es oft genug wichtiger, dass die Qualität von
"Radwegen" besser wird als dass sie nicht benutzt werden (müssen).
>> Die Aufforderung an Kraftfahrer, im Zweifelsfall auf Vorfahrt zu
>> verzichten, habe ich aber auch schon mehr als einmal gelesen.
>
> Es geht hier nicht um den Verzicht in Zweifelsfällen sondern um den
> regelmäßigen Verzicht. Ein Recht, welches regelmäßig im eigenen
> Interesse nicht wahrgenommen wird *ist* kein Recht.
OK, so ähnlich, wie "andere Radwege" *nicht* benutzen zu müssen. Dieses
Recht haben Radfahrer auch (denkste). Im Gegensatz zum Vorrang gegenüber
Rechtsabbiegern bringt sie dieses Recht nicht in Gefahr.
> Das ist aber selbstverständlich und hier nicht gemeint.
An sich schon, nur stellt in der Praxis *jeder* LKW an einer Einmündung
einen solchen Notfall dar.
> Nein, auch dann nicht. Warum möchtest du selbstverständliche Recht von
> Radfahrern beschneiden?
Weil es *generell* gefährlich ist, davon Gebrauch zu machen, unabhängig
vom benutzten Straßenteil. "Radwege" erhöhen diese Gefahr zusätzlich,
weil sie die Nutzung dieses Rechts erst massenweise möglich machen. Auf
Fahrbahnen können Radfahrer ihr selbstverständliches Recht beileibe
nicht immer und überall nutzen.
Wir sind uns außerdem darüber einig, dass viele (die meisten?)
Abbiegeunfälle weniger wegen Nachlässigkeit geschweige denn Vorsatz von
Kraftfahrern passieren, sondern, weil speziell LKW-Fahrer kaum in der
Lage sind, festzustellen, ob sie niemanden beim Abbiegen gefährden. Der
Vorschlag aus d.r.f., wieder Beifahrer/Einweiser zur Pflicht zu machen,
wäre momentan die einzige ausreichend sichere Lösung. Sämtliche
vorhandenen technischen Lösungen haben bisher versagt. Es handelt sich
also um eine Gefahr, die sich nicht ohne die o.g. Vorschriftenänderung
aus der Welt schaffen lässt. Dass dies am Widerstand der LKW-Lobby
scheitern würde, bedarf kaum der Erwähnung.