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Köln - Klassiker - Velo 2010 sagt: "selber schuld.."

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Holger Müller

unread,
May 21, 2012, 9:43:05 AM5/21/12
to
Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall

<http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>

"""
Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
"""

Also liebe Mitradler, kommt ihr nach Kölle, dann verzichetet mal
besser auf Euren Vorrang!

Es scheint Hopfen und Malz verloren zu sein.

ciao
Holger
--
http://holger.outgesourced.org/blog/

Thomas Nordhaus

unread,
May 21, 2012, 12:26:44 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 15:43, schrieb Holger Müller:
> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>
> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>
> """
> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
> """

"...und _notfalls_ zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang
verzichten" wäre wohl besser formuliert. Diesen Ratschlag kann man nicht
pauschal verdammen. Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin
wahrscheinlich die Möglichkeit gehabt, die Gefahrenlage einzuschätzen:

"Lastwagenfahrer neben mir will abbiegen. Kann mich nicht sehen. Wir
stehen sehr eng nebeneinander, auf gleicher Höhe. Kann ich durch
schnellen Antritt vor ihm die Straße queren? Nein geht nicht - zu dicht
neben einander, er wird mich schneiden. Kann ich mich weiter von ihm
entfernt aufstellen, vllt. nach vorne versetzt? Geht auch nicht. OK.
Vllt. lässt er sich Zeit? (Beide Ampeln springen gleichzeitig auf Grün).
Nein er hats eilig, fährt sofort los. Ich kann ihn nicht durch
schnelleres Losfahren schlagen. Scheiß Radweg! So what. Warte ich lieber
ab."

>
> Also liebe Mitradler, kommt ihr nach Kölle, dann verzichetet mal
> besser auf Euren Vorrang!
>
> Es scheint Hopfen und Malz verloren zu sein.
>
> ciao
> Holger


--
Thomas Nordhaus

Richard Blume

unread,
May 21, 2012, 12:42:12 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 18:26, schrieb Thomas Nordhaus:

> "...und _notfalls_ zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang
> verzichten" wäre wohl besser formuliert. Diesen Ratschlag kann man nicht
> pauschal verdammen. Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin
> wahrscheinlich die Möglichkeit gehabt, die Gefahrenlage einzuschätzen:

Der Aufreger dabei ist ein anderer. Zum einen ist es gefährlich, wenn
Verkehrsteilnehmer sich nicht deutlich verhalten, dazu zählt auch der
regelmässige Verzicht auf Vorfahrt. Tatsächlich ist die Unfallursache
nicht die Radfahrerin sondern je nach Sichtweise wahlweise der
Lastwagenfahrer der den Radweg hätte bemerken und sichergehen müssen
dass er abbiegen kann, oder aber der Radweg als solches. Es ist nämlich
komplett unlogisch, die geradeaus fahrende Radlerin rechts neben den
Rachtsabbiegern zu platzieren. Das MUSS ab und an schief gehen.

Die wahrscheinlich sicherste Variante wie ein Radfahrer sich hier
verhalten könnte: den Radweg meiden und sich auf der Fahrbahn bewegen,
wo er sichtbar ist.
Message has been deleted

Christoph Strauch

unread,
May 21, 2012, 1:18:03 PM5/21/12
to
On 21 Mai, 19:03, Kaí ŧeranskí wrote:
> Holger Müller schrieb:
>
> > Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>
> > <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>
> > """
> > Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
> > achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
> > """
>
> > Also liebe Mitradler, kommt ihr nach Kölle, dann verzichetet mal
> > besser auf Euren Vorrang!
>
> > Es scheint Hopfen und Malz verloren zu sein.
>
> Dass dort bei fast jedem Unfall entsprechende Hinweise (auch) für
> Kfz-Lenker stehen, hast du aber gesehen?
>
> "Autofahrer müssen beim Öffnen der Fahrertüre auf vorbeifahrende Radfahrer
> achten! "
>
> "Das Beachten der Regeln ist an ampelgesteuerten Einmündungen für
> Radfahrer lebenswichtig. "
>
> "Wird durch parkende Fahrzeuge der Einblick in Straßen erschwert, muss
> entsprechend die Geschwindigkeit reduziert werden"
>
> Und nein, ich finde den obigen Satz auch nicht richtig.


Ich sehe schon einen Unterschied zwischen dem Hinweis auf
Regelbefolgung und der Empfehlung zum Verzicht auf ein Recht

Richard Blume

unread,
May 21, 2012, 1:48:36 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 19:18, schrieb Christoph Strauch:

> Ich sehe schon einen Unterschied zwischen dem Hinweis auf
> Regelbefolgung und der Empfehlung zum Verzicht auf ein Recht

Auch deswegen weil so ein regelmässiger Verzicht gefährlich ist. Es
führt zur Irritation und Verunsicherung bei allen Teilnehmern am
Verkehr. Die Vorfahrtregelungen sind ja dazu da, ein halbwegs flüssiges
und funktionierendes Verkehrswesen zu gewährleisten.

H0Iger SchuIz

unread,
May 21, 2012, 2:54:25 PM5/21/12
to
Thomas Nordhaus <thnor...@yahoo.de> wrote:

> Scheiß Radweg!

Ebend. Das ist der entscheidende Punkt. Radwege sind lebensgefährlich.
Wer das nicht so benennt, darf die übrigen Tipps gerne für sich
behalten.

hs

Wolfgang Strobl

unread,
May 21, 2012, 3:24:57 PM5/21/12
to
Thomas Nordhaus <thnor...@yahoo.de>:

>Am 21.05.2012 15:43, schrieb Holger Müller:
>> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>>
>> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>>
>> """
>> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
>> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
>> """
>
>"...und _notfalls_ zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang
>verzichten" wäre wohl besser formuliert. Diesen Ratschlag kann man nicht
>pauschal verdammen. Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin
>wahrscheinlich die Möglichkeit gehabt, die Gefahrenlage einzuschätzen:

<4rg9r7t4j0lruq557...@4ax.com>

Auszug

| Gerade der rechts abbiegende Lastzug erwischt überwiegend nicht den
| robusten, seine Rechte und Grenzen kennenden schnellen Radfahrer,
| sondern die langsam fahrende junge Frau mit Kind im Anhänger auf dem
| Radweg, die wirklich _jede_ Möglichkeit wahrnehmen würde, als Klügere
| nachzugeben - wenn sie denn überhaupt rechtzeitig bemerken könnte, von
| wo die Gefahr droht.
|
| Die ganze Problematik wurde hier in de.rec.fahrrad schon vor Jahren bis
| zum Erbrechen behandelt.

und

| Welche Radfahrerin betrachtet aber ausgerechnet den Umstand als
| Anzeichen für Gefahr, daß der neben ihr in "sicherem Abstand" geradeaus
| fahrende Lastzug vom Gas und noch ein wenig mehr auf Distanz geht? Was
| macht sie, wenn dann nur Sekunden später auf der Kreuzung der Auflieger
| wie eine Wand auf sie zukommt und sie von Zugmaschine und Auflieger wie
| von einer sich schließenden Hand umfangen wird?

Ich finde schon, daß man den Ratschlag pauschal verdammen kann. Mehr
noch: ich finde, daß man pauschal jeden verdammen sollte, der diesen
Ratschlag nicht pauschal verdammen kann. Er hat nämlich offensichtlich
gar nichts verstanden.


--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen

Magnus Walter

unread,
May 21, 2012, 4:31:14 PM5/21/12
to
Holger Müller schrieb:
Da ist mir mein Leben aber lieber. Wenn ich mit dem Rad auf dem Radweg
fahre und an eine Strassenquerung komme, vergewissere ich mich, ob der
Rechtsabbieger mich erkannt hat und bremst. Im Zweifel warte ich lieber
und verzichte auf mein Vorfahrtsrecht, ansonsten s.o. Recht haben und
Recht bekommen sind nicht nur vor Gericht zwei verschiedene paar Schuhe..

Magnus


Thomas Nordhaus

unread,
May 21, 2012, 4:33:22 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 21:24, schrieb Wolfgang Strobl:
> Thomas Nordhaus<thnor...@yahoo.de>:
>
>> Am 21.05.2012 15:43, schrieb Holger Müller:
>>> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>>>
>>> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>>>
>>> """
>>> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
>>> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
>>> """
>>
>> "...und _notfalls_ zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang
>> verzichten" wäre wohl besser formuliert. Diesen Ratschlag kann man nicht
>> pauschal verdammen. Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin
>> wahrscheinlich die Möglichkeit gehabt, die Gefahrenlage einzuschätzen:
>
> Ich finde schon, daß man den Ratschlag pauschal verdammen kann. Mehr

Das ist doch Blödsinn. Wenn man in einer Situation ist wie ich sie
beschrieben habe, die du aber weggelöscht hast:

======================================================================
"Lastwagenfahrer neben mir will abbiegen. Kann mich nicht sehen. Wir
stehen sehr eng nebeneinander, auf gleicher Höhe. Kann ich durch
schnellen Antritt vor ihm die Straße queren? Nein geht nicht - zu dicht
neben einander, er wird mich schneiden. Kann ich mich weiter von ihm
entfernt aufstellen, vllt. nach vorne versetzt? Geht auch nicht. OK.
Vllt. lässt er sich Zeit? (Beide Ampeln springen gleichzeitig auf Grün).
Nein er hats eilig, fährt sofort los. Ich kann ihn nicht durch
schnelleres Losfahren schlagen. Scheiß Radweg! So what. Warte ich lieber
ab."
======================================================================

dann sagt einem doch wohl der gesunde Menschenverstand, dass es
sinnvoller ist, nachzugeben.


> noch: ich finde, daß man pauschal jeden verdammen sollte, der diesen
> Ratschlag nicht pauschal verdammen kann.

Nur Fundamentalisten verdammen pauschal.


--
Thomas Nordhaus

Ulli Horlacher

unread,
May 21, 2012, 4:37:50 PM5/21/12
to
Magnus Walter <no.fuck...@twinmail.de> wrote:

> Da ist mir mein Leben aber lieber. Wenn ich mit dem Rad auf dem Radweg
> fahre

Was nun? Haengst du an deinem Leben oder faehrst du lieber Radweg?

--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Holger Müller

unread,
May 22, 2012, 1:34:59 AM5/22/12
to
Magnus Walter <no.fuck...@twinmail.de> wrote:
> Da ist mir mein Leben aber lieber. Wenn ich mit dem Rad auf dem Radweg
> fahre und an eine Strassenquerung komme, vergewissere ich mich, ob der
> Rechtsabbieger mich erkannt hat und bremst. Im Zweifel warte ich lieber
> und verzichte auf mein Vorfahrtsrecht, ansonsten s.o. Recht haben und
> Recht bekommen sind nicht nur vor Gericht zwei verschiedene paar Schuhe..

Und obwohl die Wegführung genau diese Gefahr hinaufbeschwört wird die
sicherere alternative den Radfahrern mittels Bläuling verwehrt!

ciao
Holger

P.S.: und ja, ich finde es unerheblich, ob die meisten auch ohne
Blau auf dem Schwachfug herumtorkeln.

--
http://holger.outgesourced.org/blog/

Holger Müller

unread,
May 22, 2012, 1:52:13 AM5/22/12
to
Nachtrag:

Holger Müller <use...@kati-und-holger.de> wrote:
> Und obwohl die Wegführung genau diese Gefahr hinaufbeschwört wird die
> sicherere alternative den Radfahrern mittels Bläuling verwehrt!

Antwort der Stadt zu einer Beschwerde im *November 2009*:

""""
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden prüfen, ob die Benutzungspflicht
gegebenenfalls aufgehoben werden kann. Ich werde mich wieder mit Ihnen in
Verbindung setzen.
"""

Danach hab ich zu meiner Mail nichts mehr gehört....

ciao
Holger

... und sie prüfen anscheinend immer noch ...

--
http://holger.outgesourced.org/blog/

Martin Glas

unread,
May 22, 2012, 2:07:29 AM5/22/12
to
Offiziellen Antrag/Widerspruch stellen, der ist nach drei Monaten
verfristet.

Ulli Horlacher

unread,
May 22, 2012, 2:55:36 AM5/22/12
to
Martin Glas <glas...@googlemail.com> wrote:

> > Antwort der Stadt zu einer Beschwerde im *November 2009*:
> >
> > """"
> > vielen Dank f�r Ihren Hinweis. Wir werden pr�fen, ob die Benutzungspflicht
> > gegebenenfalls aufgehoben werden kann. Ich werde mich wieder mit Ihnen in
> > Verbindung setzen.
> > """
> >
> > Danach hab ich zu meiner Mail nichts mehr geh�rt....
> >
> > ciao
> > � � � � Holger
> >
> > ... und sie pr�fen anscheinend immer noch ...
> >
>
> Offiziellen Antrag/Widerspruch stellen, der ist nach drei Monaten
> verfristet.

Ja. Und?
Dann muss man Klagen. Das machen die wenigsten wegen enormen Kostenrisiko.
Vom Aufwand ganz zu schweigen.
Das Kostenrisiko auf Behoerdenseite ist genau NULL.

Holger Müller

unread,
May 22, 2012, 3:19:22 AM5/22/12
to
Martin Glas <glas...@googlemail.com> wrote:
> Offiziellen Antrag/Widerspruch stellen, der ist nach drei Monaten
> verfristet.

Sowas mach ich nur auf meinem Arbeitsweg, damit hab ich schon genug
zu tun. Für Straßen an denen ich nur gelegentlich vorbeikomme fehlt
mir Zeit und Geld.

Die letzte Klage hat mich immerhin die 180 Euro gekostet, da
die Stadt nach Klageeingang entschildert hat und die Hauptsache
für erldigt erklärt wurde...

Klaus Herzberg

unread,
May 22, 2012, 3:23:10 AM5/22/12
to
Hallo,

On 21.05.2012 15:43, Holger Müller wrote:
> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
> """ Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
> """
> Also liebe Mitradler, kommt ihr nach Kölle, dann verzichetet mal
> besser auf Euren Vorrang!
abgesehen vom Thema Radweg, Radwegfuehrung etc. (da sind die meisten
hier einer Meinung) und das auch klar ist, dass "ich" hier Vorrang
haette, ist die Aussage richtig.

Ich verzichte auf Vorrang und lebe noch.

Mir selbst fehlt einfach der Nerv (besser "der Mut") auf einer
2-spurigen "Schnellstrasse" nicht den daneben liegenden Radweg zu
benutzen. An Ampeln kommt es dann manchmal zu o.g. Problemen.

Allerdings hat sich folgendes Verhalten fuer mich als sehr fein erwiesen:

a) Ich schaue immer nach links/hinten

b) Ich hebe kurz die Hand zum Danke, wenn ein Auto vorschriftsmaessig
anhaelt. Darueber freut sich der Fahren vielleicht.

c) Ich schreie den Fahren an, wenn er nicht anhaelt. Meist hoert es niemand.

mfg. klaus.



Henning Haida

unread,
May 22, 2012, 4:12:20 AM5/22/12
to
Am 21.05.2012 19:03, schrieb Kaí ŧeranskí:
> "Das Beachten der Regeln ist an ampelgesteuerten Einmündungen für
> Radfahrer lebenswichtig. "

Vor allem ist der Verkehr zu beachten! Hilft viel mehr beim „Überleben“
als das Beachten der Regeln (auch wenn das Beachten von Regeln nicht
grundsätzlich falsch ist).

> Und nein, ich finde den obigen Satz auch nicht richtig.

Es sollte halt nach Möglichkeit immer der beste Rat gegeben werden
(meide Radwege; lass Dich bei grün nicht vom Auto umnieten, dass noch
bei Dunkelorange durchgerast ist -- heute früh mir wieder passiert, aber
ich fahr halt nicht los, nur weil ich grün hab, sondern ich gucke auch
[so ich es nicht vergesse]).

Martin Glas

unread,
May 22, 2012, 4:11:42 AM5/22/12
to
On 22 Mai, 09:19, Holger Müller <use...@kati-und-holger.de> wrote:
> Martin Glas <glasm...@googlemail.com> wrote:
> > Offiziellen Antrag/Widerspruch stellen, der ist nach drei Monaten
> > verfristet.
>
> Sowas mach ich nur auf meinem Arbeitsweg, damit hab ich schon genug
> zu tun. Für Straßen an denen ich nur gelegentlich vorbeikomme fehlt
> mir Zeit und Geld.
>
> Die letzte Klage hat mich immerhin die 180 Euro gekostet, da
> die Stadt nach Klageeingang entschildert hat und die Hauptsache
> für erldigt erklärt wurde...
>

Und warum bist Du dann auf der Hälfte der Kosten sitzengeblieben?
Welche(n) Antrag/Anträge hast Du denn gestellt?

Martin Glas

unread,
May 22, 2012, 4:14:41 AM5/22/12
to
On 22 Mai, 08:55, Ulli Horlacher <frams...@tandem-fahren.de> wrote:
> Martin Glas <glasm...@googlemail.com> wrote:
>
> > Offiziellen Antrag/Widerspruch stellen, der ist nach drei Monaten
> > verfristet.
>
> Ja. Und?
> Dann muss man Klagen. Das machen die wenigsten wegen enormen Kostenrisiko.
> Vom Aufwand ganz zu schweigen.
> Das Kostenrisiko auf Behoerdenseite ist genau NULL.

Tja, einmal erfolgreich durchziehen, dann wird man in Zukunft schon
ernst(er) genommen.
Ich verstehe zwar, dass man sich hier in d.r.f. seinem Ärger gerne mal
Luft verschafft, nur effizient ist dies für die Sache an sich ja nun
nicht :-).
Das Kostenrisiko beläuft sich in der 1. Instanz ohne Beiziehung eines
Anwalts auf 363 Euro. Außerdem geht es ja um eine Verpflichtungsklage.
Dass man die verliert, ist doch eher unwahrscheinlich oder? Denn der
Rechtsanspruch auf (erstmalige) Bescheidung besteht doch zweifellos.

Henning Haida

unread,
May 22, 2012, 4:19:01 AM5/22/12
to
Am 22.05.2012 09:23, schrieb Klaus Herzberg:
> b) Ich hebe kurz die Hand zum Danke, wenn ein Auto vorschriftsmaessig
> anhaelt. Darueber freut sich der Fahren vielleicht.

Nachher denken die noch, es wäre eine Gefälligkeit. Wer Vorfahrt/Vorrang
hat, muss nicht dafür danken, dass sie auch gewährt wird. Macht ja sonst
auch niemand.

Ich grüße/danke gerne, wenn mir ein anderer einen Spurwechsel
ermöglicht. Oder wenn ich aus einer Ausfahrt heraus in den zäh
fließenden Verkehr rein gelassen werde, wo ich sonst quasi ewig warten
müsste. Um mal Beispiele zu nennen, in denen dieses Verhalten aus meiner
Sicht passt.

Thomas Sçhlueter

unread,
May 22, 2012, 4:18:38 AM5/22/12
to
Am Mon, 21 May 2012 hat Magnus Walter geschrieben:
>
> Da ist mir mein Leben aber lieber. Wenn ich mit dem Rad
> auf dem Radweg fahre und an eine Strassenquerung komme,
> vergewissere ich mich, ob der Rechtsabbieger mich erkannt
> hat und bremst. Im Zweifel warte ich lieber und verzichte
> auf mein Vorfahrtsrecht, ansonsten s.o.

Radwegradlers Nachtgebet. Ich unterstelle aber, dass auch du
schon sehr oft unaufmerksam über eine Kreuzung geradelt
bist, ohne mangels "passendem" Abbiegerdeppen deinen Lapsus
überhaupt als solchen bemerken zu können, und dass es daher
nur pures Glück ist, was dir dazu verhilft, hier und heute
vom hohen Roß herab altkluge Empfehlungen abzusondern.

Abgesehen davon: auch du wirst nicht jünger. Bist du dir
sicher, dass du auch im Alter noch die erforderliche
Konzentration aufbringen können wirst, deinen hohen
Ansprüchen jedes Mal erneut beim Kreuzen einer Querstraße zu
genügen, ohne andere, für deine Sicherheit ebenfalls
wichtige Details dadurch aus den Augen zu verlieren?

Und hast du Kinder/Enkel? Bist du 100 % sicher, dass auch
sie...

Tom


Holger Müller

unread,
May 22, 2012, 4:35:58 AM5/22/12
to
Martin Glas <glas...@googlemail.com> wrote:
> Und warum bist Du dann auf der Hälfte der Kosten sitzengeblieben?
> Welche(n) Antrag/Anträge hast Du denn gestellt?
PM

--
http://holger.outgesourced.org/blog/

Martin Wohlauer

unread,
May 22, 2012, 4:45:23 AM5/22/12
to
Am 22.05.2012 10:35, schrieb Holger Müller:
> Martin Glas <glas...@googlemail.com> wrote:
>> Und warum bist Du dann auf der Hälfte der Kosten sitzengeblieben?
>> Welche(n) Antrag/Anträge hast Du denn gestellt?
> PM

Würde mich auch interessieren, da ich momentan auch im Begriff bin,
gegen einer BP vorzugehen, allerdings noch ohne gerichtlichen Aspekt.

Grüßle,

Martin.

H0Iger SchuIz

unread,
May 22, 2012, 4:49:17 AM5/22/12
to
Thomas Nordhaus <thnor...@yahoo.de> wrote:

> Das ist doch Blödsinn. Wenn man in einer Situation ist wie ich sie
> beschrieben habe, die du aber weggelöscht hast:
>
> ======================================================================
> "Lastwagenfahrer neben mir will abbiegen. Kann mich nicht sehen. Wir
> stehen sehr eng nebeneinander, auf gleicher Höhe. Kann ich durch
> schnellen Antritt vor ihm die Straße queren? Nein geht nicht - zu dicht
> neben einander, er wird mich schneiden. Kann ich mich weiter von ihm
> entfernt aufstellen, vllt. nach vorne versetzt? Geht auch nicht. OK.
> Vllt. lässt er sich Zeit? (Beide Ampeln springen gleichzeitig auf Grün).
> Nein er hats eilig, fährt sofort los. Ich kann ihn nicht durch
> schnelleres Losfahren schlagen. Scheiß Radweg! So what. Warte ich lieber
> ab."
> ======================================================================
>
> dann sagt einem doch wohl der gesunde Menschenverstand,

Ist das der gleiche, der uns damals sagte, dass Schiffe aus Stahl nicht
werden schwimmen können?

> dass es
> sinnvoller ist, nachzugeben.

Es geht doch nicht um die Frage, ob man auf seinem Recht beharrt oder
lieber nachgibt. Die spannende Frage ist doch, ob eine
Verkehrskonstrukt, das bei bestimmungsgemäßer Benutzung lebensgefährlich
ist, überhaupt geben soll.

Das von dir konstruierte Beispiel zeigt nicht nur die Gefährlichkeit der
Radwege sondern auch, dass diese nicht zum Verkehrsfluss beitragen. Du
beschreibst, dass Geradeausfahren auf dem Radweg komplizierter ist, als
Abbiegen. Wie sollen denn z.B. Kinder, die mit dem Fahrrad unterwegs
sind das bewerkstelligen? In welchem Alter haben die denn das nötige
Urteilsvermögen?

Und dann wären da noch die Beispiele, in denen der Radler einfach keine
Chance hat, weil er dem LKW in Ermangelung eine Materie-Teleportes nicht
mehr ausweichen kann.

Dann dem Totem hinter zu setzen, er sei selbst Schuld, ist perfide.

> Nur Fundamentalisten verdammen pauschal.

Spricht etwas dagegen, dass eine Argumentation ein Fundament hat? Wer
sich etwas genauer mit der Radwegeproblematik auseinandersetzt, kommt zu
der Erkenntnis, das Radwege _prinzipiell_ Scheiße sind. Deshlab nützeen
alle Versuche, an den Symptomen herumzuschnitzen nichts. Und deshalb
kann man auch fundamental und pauschaul feststellen, dass "Tipps" zu
sicheren Benutzung prinzipiell unsicherer Wege nichts nützen und nciht
praktikabel sind. Deshalb haben sie zu unterbleiben.

hs

H0Iger SchuIz

unread,
May 22, 2012, 4:49:18 AM5/22/12
to
Magnus Walter <no.fuck...@twinmail.de> wrote:

> Da ist mir mein Leben aber lieber. Wenn ich mit dem Rad auf dem Radweg
> fahre und an eine Strassenquerung komme, vergewissere ich mich, ob der
> Rechtsabbieger mich erkannt hat und bremst.

Wenn dir dafür die Zeit bleibt. Man kann seien Aufmerksamkeit und seine
Wahrnehmung nicht beliebig puschen. Gelegentlich biegt da mal einer ab,
dem man nicht mehr ausweichen kann. Dann war man zwar bereit, auf seine
Rechte zu verzichten, muss aber statt dessen doch sein Leben lassen.

> Im Zweifel warte ich lieber
> und verzichte auf mein Vorfahrtsrecht,

Dann verzichte ich doch lieber auf den Radweg.

hs

Ulli Horlacher

unread,
May 22, 2012, 5:40:53 AM5/22/12
to
Kaí ?eranskí <ka...@o2online.de> wrote:

> "Das Beachten der Regeln ist an ampelgesteuerten Einmündungen für
> Radfahrer lebenswichtig. "

Wenn ich das machen wuerde, waer ich laengst tot.
Autofahrer halten sich viel zu oft nicht an die Regeln und rasen bei rot
durch.
Die Regel "bei gruen soll man fahren" ist also fuer sich alleine
lebensgefaehrlicher Unsinn.

Ich betrachte Ampeln schon laenger als unverbindliche Empfehlung und fahre
je nach Verkehrslage.

Ulli Horlacher

unread,
May 22, 2012, 5:45:05 AM5/22/12
to
Martin Glas <glas...@googlemail.com> wrote:

> > > Offiziellen Antrag/Widerspruch stellen, der ist nach drei Monaten
> > > verfristet.
> >
> > Ja. Und?
> > Dann muss man Klagen. Das machen die wenigsten wegen enormen Kostenrisiko.
> > Vom Aufwand ganz zu schweigen.
> > Das Kostenrisiko auf Behoerdenseite ist genau NULL.
>
> Tja, einmal erfolgreich durchziehen, dann wird man in Zukunft schon
> ernst(er) genommen.

Nein. Warum auch? Das Kostenrisiko verbleibt auch bei der x-ten Klage.


> Das Kostenrisiko beläuft sich in der 1. Instanz ohne Beiziehung eines
> Anwalts auf 363 Euro.

Ist das nicht abschreckend genug?


> Außerdem geht es ja um eine Verpflichtungsklage.
> Dass man die verliert, ist doch eher unwahrscheinlich oder? Denn der
> Rechtsanspruch auf (erstmalige) Bescheidung besteht doch zweifellos.

Alleine der ist schon kostenpflichtig.

Martin Glas

unread,
May 22, 2012, 6:24:01 AM5/22/12
to
On 22 Mai, 11:45, Ulli Horlacher <frams...@tandem-fahren.de> wrote:
> Martin Glas <glasm...@googlemail.com> wrote:
> > > > Offiziellen Antrag/Widerspruch stellen, der ist nach drei Monaten
> > > > verfristet.
>
>
> > Tja, einmal erfolgreich durchziehen, dann wird man in Zukunft schon
> > ernst(er) genommen.
>
> Nein. Warum auch? Das Kostenrisiko verbleibt auch bei der x-ten Klage.
>

Es gibt durchaus Fälle, wo Behörden nach einer für sie verloren
gegangenen Klage "aufwachen".

> > Das Kostenrisiko beläuft sich in der 1. Instanz ohne Beiziehung eines
> > Anwalts auf 363 Euro.
>
> Ist das nicht abschreckend genug?
>

Hm, wie heißt es doch so schön: "Umsonst ist der Tod und der kostet
das Leben". Außerdem gibt es in vielen Bundesländern noch das
Widerspruchsverfahren, das ist erst mal wesentlich günstiger.

> > Außerdem geht es ja um eine Verpflichtungsklage.
> > Dass man die verliert, ist doch eher unwahrscheinlich oder? Denn der
> > Rechtsanspruch auf (erstmalige) Bescheidung besteht doch zweifellos.
>
> Alleine der ist schon kostenpflichtig.
>

Der Bescheid? Ja, aber nur, wenn er Dich "belastet" und dann kannst Du
ja gerichtlich dagegen vorgehen.
Wenn sich was an der Benutzungspflicht ändern soll, wird Zuwarten
allein nicht reichen.

Christoph Maercker

unread,
May 22, 2012, 7:01:09 AM5/22/12
to
Klaus Herzberg wrote:
> Ich verzichte auf Vorrang und lebe noch.

Ich verzichte auf diesen Vorrang ebenfalls, so konsequent, dass ich ihn
gar nicht *habe*. Dort, wo ich radfahre, muss ich beim Rechtsabbiegen
auf andere Radfahrer achten, so ein "Radweg" daneben ist. ;-)

> Mir selbst fehlt einfach der Nerv (besser "der Mut") auf einer
> 2-spurigen "Schnellstrasse" nicht den daneben liegenden Radweg zu
> benutzen.

In solchen Fällen wird Dir gewöhnlich die Entscheidung leicht gemacht,
durch die zuständige StVB. :-\

> An Ampeln kommt es dann manchmal zu o.g. Problemen.

... und Unfällen.

> Allerdings hat sich folgendes Verhalten fuer mich als sehr fein erwiesen:
> a) Ich schaue immer nach links/hinten

Muss ich nur noch tun, wenn ich links abbiegen möchte. ;-)
Anno 2000 bin ich übrigens bei dickem Nebel + Schneetreiben auf ein Auto
gebrummt, das auf (m)einer Radwegfurt parkte. Nachdem ich mich vom
Schulterblick links/hinten wieder nach vorn gedreht hatte war's schon
etwas knapp zum Bremsen. Mein als Notbremse eingesetzter Winterstiefel
hat einen Abdruck auf dem Blech hinterlassen, das fand der Besitzer des
falsch geparkten Blechhaufens wiederum nicht so gut ...

> b) Ich hebe kurz die Hand zum Danke, wenn ein Auto vorschriftsmaessig
> anhaelt. Darueber freut sich der Fahren vielleicht.

Ich lasse den Nachfolgeverkehr entweder überholen oder ordne mich ein,
wenn genug Platz ist. In einigen seltenen Fällen gebe ich Handzeichen,
um vom Überholen abzuhalten. Wenn ich sehe, der Nachfolger verlangsamt,
ziehe ich rüber.

> c) Ich schreie den Fahren an, wenn er nicht anhaelt.

Hatte ich seit Jaahren nicht mehr nötig. Letztmalig in den 1990ern.
Statt Geschrei habe ich auch damals die berüchtigte "Stiefelbremse"
gezogen, sehr zum Schaden eines Auto-Rücklichts ...
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Christoph Maercker

unread,
May 22, 2012, 7:36:16 AM5/22/12
to
Holger Müller wrote:
> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>

BTW: Hierzugroups wurde vor etlichen Monaten eine ähnliche Sammlung von
Unfallberichten diskutiert. Damals waren natürlich andere Unfälle
gelistet. Das war nicht zufällig die gleiche Website?

> """
> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
> """

Außer dass sie wie üblich den Hinweis auf "Radwege" vergessen haben, ein
durchaus wichtiger Hinweis. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht zu
zählen, wieviele der berichteten Unfälle mit "Radwegen" zu tun haben,
aber den Kollegen von der Kölner PD scheint zumindest aufgefallen zu
sein, dass eine ganze Menge Unfälle mit rechtsabbiegenden Kfz dabei
sind. Unter denen habe ich ausnahmsweise einen einzigen gefunden, der
auf einer Fahrbahn passiert ist:

"Zeit: Donnerstag, 05.04.2012, 13:48 Uhr
Ort: Köln-Innenstadt, Tunisstr. / Komödienstr.
Sachverhalt:
Die 24jährige Fahrerin eines Pkw befuhr die Tunisstr. aus Richtung
Offenbachplatz kommend, in Richtung Komödienstr. In diese wollte sie
nach rechts in Richtung Trankgasse abbiegen. Beim Fahrstreifenwechsel
beachtete sie nicht eine in gleicher Richtung fahrende 60jährige
Radfahrerin. Diese wurde von der rechten Fahrzeugfront erfasst und über
die Motorhaube gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Hierbei erlitt
sie mehrfache schwere Verletzungen. ..."

Ansonsten einige "Kuriositäten" wie der Opa, der mitten im Kreisverkehr
(Greisverkehr?) umgekippt ist. Einen ähnlichen, tödlichen Unfall gab es
vor Jahren auch in Magdeburg, nur nicht im Kreisel.
Der Unfall vom 30.03.2012, 09:20 Uhr mit dem gespannten Seil ist auch
typisch "Radweg". Möchte den Kraftfahrer sehen, der auf "seiner"
Fahrbahn mit so was rechnet.

Christian Peters

unread,
May 22, 2012, 8:12:49 AM5/22/12
to
Am Mon, 21 May 2012 18:26:44 +0200 schrieb Thomas Nordhaus:

> Am 21.05.2012 15:43, schrieb Holger Müller:
>> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>>
>> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>>
>> """
>> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge achten
>> und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
>> """
>
> "...und _notfalls_ zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang
> verzichten" wäre wohl besser formuliert. Diesen Ratschlag kann man nicht
> pauschal verdammen. Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin
> wahrscheinlich die Möglichkeit gehabt, die Gefahrenlage einzuschätzen:
>
> "Lastwagenfahrer neben mir will abbiegen. Kann mich nicht sehen. Wir
> stehen sehr eng nebeneinander, auf gleicher Höhe. Kann ich durch
> schnellen Antritt vor ihm die Straße queren? Nein geht nicht - zu dicht
> neben einander, er wird mich schneiden. Kann ich mich weiter von ihm
> entfernt aufstellen, vllt. nach vorne versetzt? Geht auch nicht. OK.
> Vllt. lässt er sich Zeit? (Beide Ampeln springen gleichzeitig auf Grün).
> Nein er hats eilig, fährt sofort los. Ich kann ihn nicht durch
> schnelleres Losfahren schlagen. Scheiß Radweg! So what. Warte ich lieber
> ab."
>
Du unterstellst dem allgemeinen Verkehrsteilnehmer eine hohe
Verkehrskompetenz.
Diese Kompetenz haben sehr viele Menschen nicht. Sie sind demnach von der
Verwaltung durch sinnvolle Infrastruktur vor Gefahren möglichst zu
schützen. Dies erfolgt NICHT, wenn Radweg-Radler und rechts abbiegende
Fahrbahn-Fahrer zur gleichen Zeit über Kreuzungen fahren dürfen/sollen.

C.

Holger Müller

unread,
May 22, 2012, 8:16:32 AM5/22/12
to
Christoph Maercker <Zwei...@gmx-topmail.de> wrote:
> Holger Müller wrote:
>> """
>> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
>> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
>> """
>
> Außer dass sie wie üblich den Hinweis auf "Radwege" vergessen haben, ein
> durchaus wichtiger Hinweis.

Also s/Vorrang/Radwege/ ;-)

Das Problem ist, wie schon ein andere Usenet-Kommentator festgestellt hat
wird i.d.R. auf die Einhaltung von Pflichten hingewiesen - Nur bei
Radfahrer verlangt man ein Verzicht auf Rechte!

Das finde ich für eine Website, welche auch im Namen des ADFC und VCD
spricht schon befremdlich.

Das Einfügen des Teilsatzes "im Notfall" hätte es abmildern können.

Ein weiteres Problem mit dem Rechteverzicht ist die Gewohnheit, die
aus so etwas entsteht. Dann konnte im Umkehrschluss der KFZ-Führer ja
gar nicht damit rechnen, dass der Radfahrer nicht anhält....

Selbst zwischen KFZ-Führer kommt es doch zu mehr Missverständissen,
wenn man z.B. bei Rechts-vor-Links zögert ...

In der Pauschalität kann auf Vorrang verzichten keine Lösung
sein.

Übrigens ist die Fahrbahn auf der Richard-Wagner-Str. für den
dort vorherrschenden KFZ-Verkehr mehr als Üppig bemessen.
Einbahnstraße mit 2 Fahrspuren und einer Strassenbahnspur ganz
linksdie auch ein Überholen durch KFZ zulässt.

<http://g.co/maps/7ygns>

Wenn Müllabfuhr ist, ist der als benutzungspflichtig gekennzeichnete
Radweg übrigens mit Tonnen übersäht...

Christoph Maercker

unread,
May 22, 2012, 12:47:54 PM5/22/12
to
Holger Müller wrote:
> Das Problem ist, wie schon ein andere Usenet-Kommentator festgestellt hat
> wird i.d.R. auf die Einhaltung von Pflichten hingewiesen - Nur bei
> Radfahrer verlangt man ein Verzicht auf Rechte!

Wobei das sowieso ein sehr fragwürdiges Recht ist. Ohne "Radwege" wäre
es kaum jemals in die StVO hineingeraten. Wenn man es also aus selbiger
streichen wollte, hieße das, das gesamte Konzept "Radweg" über den
Haufen zu werfen. Müsste also streng genommenzusammen mit der
Abschaffung von § 2 (4) StVO gefordert werden.

> Das finde ich für eine Website, welche auch im Namen des ADFC und VCD
> spricht schon befremdlich.

Die Aufforderung an Kraftfahrer, im Zweifelsfall auf Vorfahrt zu
verzichten, habe ich aber auch schon mehr als einmal gelesen.

> Das Einfügen des Teilsatzes "im Notfall" hätte es abmildern können.

Das allerdings.

> Ein weiteres Problem mit dem Rechteverzicht ist die Gewohnheit, die
> aus so etwas entsteht. Dann konnte im Umkehrschluss der KFZ-Führer ja
> gar nicht damit rechnen, dass der Radfahrer nicht anhält....

Würde am Unfallgeschehen wenig ändern. Die meisten Radfahrer merken ja
gar nicht, in welcher Gefahr sie schweben. Und etliche *haben*
wahrscheinlich vor dem Unfall angehalten - uns sind in die Schleppspur
der Hinterräder von LKW geraten. Außerdem vertrauen sie darauf, dass
Radwege sicher sind, sie werden ja angeblich extra für ihre Sicherheit
gebaut und beschildert - und *scheinbar* stimmt das ja auch.

> Selbst zwischen KFZ-Führer kommt es doch zu mehr Missverständissen,
> wenn man z.B. bei Rechts-vor-Links zögert ...

... wo "Radwege" seltener sind als an Hauptstraßen, ihre
Benutzungspflicht sogar verboten ...

> In der Pauschalität kann auf Vorrang verzichten keine Lösung
> sein.

Doch, aber mit der Konsequenz, auf "Radwege" zu verzichten. Mit anderen
Worten, in absehbarer Zeit politisch nicht durchsetzbar.

> Wenn Müllabfuhr ist, ist der als benutzungspflichtig gekennzeichnete
> Radweg übrigens mit Tonnen übersäht...

... also nicht benutzungspflichtig und das sogar für Leute, die gern
"Radwege" nutzen, deutlichst markiert. ;-)

H0Iger SchuIz

unread,
May 22, 2012, 2:57:34 PM5/22/12
to
Klaus Herzberg <klaush...@googlemail.com> wrote:

> Mir selbst fehlt einfach der Nerv (besser "der Mut") auf einer
> 2-spurigen "Schnellstrasse" nicht den daneben liegenden Radweg zu
> benutzen.

Mir fehlt der Mut, die Treppe herunter zu gehen. Ich springe lieber
kopf�ber vom Balkon.

> An Ampeln kommt es dann manchmal zu o.g. Problemen.
>
> Allerdings hat sich folgendes Verhalten fuer mich als sehr fein erwiesen:
>
> a) Ich schaue immer nach links/hinten
>
> b) Ich hebe kurz die Hand zum Danke, wenn ein Auto vorschriftsmaessig
> anhaelt. Darueber freut sich der Fahren vielleicht.
>
> c) Ich schreie den Fahren an, wenn er nicht anhaelt. Meist hoert es niemand.

Klingt �berzeugend. Ein Verfahren das dem schlichten Geradeausfahren auf
der Fahrbahn haushoch �berlegen ist. Genial!

hs

Stephan Behrendt

unread,
May 22, 2012, 3:36:17 PM5/22/12
to
Am Montag, 21. Mai 2012 15:43:05 UTC+2 schrieb Holger Müller:
> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>
> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>
> """
> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
> """

Die Polizei änderte zwischenzeitlich dem letzten Absatz in:

"Abbiegevorgänge von Lkw sind insbesondere im städtischen Bereich für parallel fahrende Radfahrer
mit einem erhöhten Risiko verbunden, unabsichtlich übersehen zu werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie vom Lkw-Fahrer erkannt wurden,
verhalten Sie sich Ihrer eigenen Gesundheit zu Liebe besser defensiv und verzichten auf Ihren Vorrang."

Stephan

Bernd Ullrich

unread,
May 22, 2012, 4:52:48 PM5/22/12
to

>"Stephan Behrendt" <stephan....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:0d42f31d-75c9-4501...@googlegroups.com...
>Am Montag, 21. Mai 2012 15:43:05 UTC+2 schrieb Holger Müller:
> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>>
>> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>>
>> """
>> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
>> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang
>> verzichten!
<> """

>Die Polizei änderte zwischenzeitlich dem letzten Absatz in:

>"Abbiegevorgänge von Lkw sind insbesondere im städtischen Bereich für
>parallel fahrende Radfahrer
>mit einem erhöhten Risiko verbunden, unabsichtlich übersehen zu
>werden.
>Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie vom Lkw-Fahrer erkannt
>wurden,

Woher soll der Radfahrer wissen dass er "erkannt\Täter ist?" wurde,
kriegt er etwa einen Brief?

>verhalten Sie sich Ihrer eigenen Gesundheit zu Liebe besser defensiv
>und verzichten auf Ihren Vorrang."

StvO gilt ab einer gewissen Masse an Betriebsgefahr wohl nicht mehr?
Einführung neuer Moden?

Waffellastig!

BU

Message has been deleted

Christoph Strauch

unread,
May 23, 2012, 12:42:12 AM5/23/12
to
On 22 Mai, 18:47, Christoph Maercker wrote:
> Holger Müller wrote:
> > Das Problem ist, wie schon ein andere Usenet-Kommentator festgestellt hat
> > wird i.d.R. auf die Einhaltung von Pflichten hingewiesen - Nur bei
> > Radfahrer verlangt man ein Verzicht auf Rechte!
>
> Wobei das sowieso ein sehr fragwürdiges Recht ist. Ohne "Radwege" wäre
> es kaum jemals in die StVO hineingeraten.

Du meinst §9(3)? Der gilt nicht nur für Radwege.

> Wenn man es also aus selbiger
> streichen wollte, hieße das, das gesamte Konzept "Radweg" über den
> Haufen zu werfen. Müsste also streng genommenzusammen mit der
> Abschaffung von § 2 (4) StVO gefordert werden.
>
> > Das finde ich für eine Website, welche auch im Namen des ADFC und VCD
> > spricht schon befremdlich.
>
> Die Aufforderung an Kraftfahrer, im Zweifelsfall auf Vorfahrt zu
> verzichten, habe ich aber auch schon mehr als einmal gelesen.

Es geht hier nicht um den Verzicht in Zweifelsfällen sondern um den
regelmäßigen Verzicht. Ein Recht, welches regelmäßig im eigenen
Interesse nicht wahrgenommen wird *ist* kein Recht.

> > Das Einfügen des Teilsatzes "im Notfall" hätte es abmildern können.
>
> Das allerdings.

Das ist aber selbstverständlich und hier nicht gemeint.

> > Ein weiteres Problem mit dem Rechteverzicht ist die Gewohnheit, die
> > aus so etwas entsteht. Dann konnte im Umkehrschluss der KFZ-Führer ja
> > gar nicht damit rechnen, dass der Radfahrer nicht anhält....
>
> Würde am Unfallgeschehen wenig ändern. Die meisten Radfahrer merken ja
> gar nicht, in welcher Gefahr sie schweben.

Eben, und daher hilft der Hinweis "im Notfall" auch nichts.

> Und etliche *haben*
> wahrscheinlich vor dem Unfall angehalten - uns sind in die Schleppspur
> der Hinterräder von LKW geraten. Außerdem vertrauen sie darauf, dass
> Radwege sicher sind, sie werden ja angeblich extra für ihre Sicherheit
> gebaut und beschildert - und *scheinbar* stimmt das ja auch.
>
> > Selbst zwischen KFZ-Führer kommt es doch zu mehr Missverständissen,
> > wenn man z.B. bei Rechts-vor-Links zögert ...
>
> ... wo "Radwege" seltener sind als an Hauptstraßen, ihre
> Benutzungspflicht sogar verboten ...
>
> > In der Pauschalität kann auf Vorrang verzichten keine Lösung
> > sein.
>
> Doch, aber mit der Konsequenz, auf "Radwege" zu verzichten.

Nein, auch dann nicht. Warum möchtest du selbstverständliche Recht von
Radfahrern beschneiden?

Christoph Strauch

unread,
May 23, 2012, 12:46:13 AM5/23/12
to
Falscher Adressat. So wäre es richtig: "Wenn Sie sich nicht sicher
sind, dass Sie eventuelle Radfahrer erkannt haben verhalten Sie sich
der Gesundheit anderer Menschen zu Liebe besser defensiv und
verzichten auf Ihren Abbiegevorgang".

Thomas Sçhlueter

unread,
May 23, 2012, 3:02:23 AM5/23/12
to
Am Tue, 22 May 2012 hat Stephan Behrendt geschrieben:
>
> Die Polizei änderte zwischenzeitlich dem letzten Absatz
> in:
>
> "Abbiegevorgänge von Lkw sind insbesondere im städtischen
> Bereich für parallel fahrende Radfahrer
> mit einem erhöhten Risiko verbunden, unabsichtlich
> übersehen zu werden.

Im Klartext bedeutet diese Stilblüte: Es gibt auch
absichtliches "Übersehen", z.B. im Fahrbahnmischverkehr.
Entlarvend.

Tom



Message has been deleted

Christoph Maercker

unread,
May 24, 2012, 8:27:34 AM5/24/12
to
Christoph Strauch wrote:
> Du meinst §9(3)? Der gilt nicht nur für Radwege.

Das stimmt, aber es wäre in die StVO kaum aufgenommen worden, wenn der
Gesetzgeber nicht vom Normalfall "Radweg" ausgegangen wäre. In den VwV
zur 1997er StVO wurden benutzungspflichtige Radwege nicht zufällig als
erstrebenswertes Ziel dargestellt. Fahrbahnfahren als Normalfall für
Radfahrer ist lediglich in § 2 Abs. 1 vs. Ausnahme Abs. 4 in die StVO
geraten, wohl als Zugeständnis an den ADFC, der das bis 1997
entsprechend seinem Grundsatzprogramm massiv gefordert hat. Und selbst
dem ADFC war und ist es oft genug wichtiger, dass die Qualität von
"Radwegen" besser wird als dass sie nicht benutzt werden (müssen).

>> Die Aufforderung an Kraftfahrer, im Zweifelsfall auf Vorfahrt zu
>> verzichten, habe ich aber auch schon mehr als einmal gelesen.
>
> Es geht hier nicht um den Verzicht in Zweifelsfällen sondern um den
> regelmäßigen Verzicht. Ein Recht, welches regelmäßig im eigenen
> Interesse nicht wahrgenommen wird *ist* kein Recht.

OK, so ähnlich, wie "andere Radwege" *nicht* benutzen zu müssen. Dieses
Recht haben Radfahrer auch (denkste). Im Gegensatz zum Vorrang gegenüber
Rechtsabbiegern bringt sie dieses Recht nicht in Gefahr.

> Das ist aber selbstverständlich und hier nicht gemeint.

An sich schon, nur stellt in der Praxis *jeder* LKW an einer Einmündung
einen solchen Notfall dar.

> Nein, auch dann nicht. Warum möchtest du selbstverständliche Recht von
> Radfahrern beschneiden?

Weil es *generell* gefährlich ist, davon Gebrauch zu machen, unabhängig
vom benutzten Straßenteil. "Radwege" erhöhen diese Gefahr zusätzlich,
weil sie die Nutzung dieses Rechts erst massenweise möglich machen. Auf
Fahrbahnen können Radfahrer ihr selbstverständliches Recht beileibe
nicht immer und überall nutzen.
Wir sind uns außerdem darüber einig, dass viele (die meisten?)
Abbiegeunfälle weniger wegen Nachlässigkeit geschweige denn Vorsatz von
Kraftfahrern passieren, sondern, weil speziell LKW-Fahrer kaum in der
Lage sind, festzustellen, ob sie niemanden beim Abbiegen gefährden. Der
Vorschlag aus d.r.f., wieder Beifahrer/Einweiser zur Pflicht zu machen,
wäre momentan die einzige ausreichend sichere Lösung. Sämtliche
vorhandenen technischen Lösungen haben bisher versagt. Es handelt sich
also um eine Gefahr, die sich nicht ohne die o.g. Vorschriftenänderung
aus der Welt schaffen lässt. Dass dies am Widerstand der LKW-Lobby
scheitern würde, bedarf kaum der Erwähnung.
Message has been deleted

Christoph Maercker

unread,
May 25, 2012, 1:41:09 AM5/25/12
to
Christoph Maercker wrote:
> erstrebenswertes Ziel dargestellt. Fahrbahnfahren als Normalfall für
> Radfahrer ist lediglich in § 2 Abs. 1 vs. Ausnahme Abs. 4 in die StVO
> geraten, wohl als Zugeständnis an den ADFC, der das bis 1997
> entsprechend seinem Grundsatzprogramm massiv gefordert hat.

Korrektur: Der ADFC hat(te) die Abschaffung der Benutzungspflicht im
Grundsatzprogramm und hat § 2 (4) StVO bekommen.

Christoph Strauch

unread,
May 25, 2012, 2:17:39 AM5/25/12
to
On 24 Mai, 14:27, Christoph Maercker wrote:

> Wir sind uns außerdem darüber einig, dass viele (die meisten?)
> Abbiegeunfälle weniger wegen Nachlässigkeit geschweige denn Vorsatz von
> Kraftfahrern passieren, sondern, weil speziell LKW-Fahrer kaum in der
> Lage sind, festzustellen, ob sie niemanden beim Abbiegen gefährden.

In dieser Situation trotzdem abzubiegen _ist_ fahrlässig und ein
eklatanter Verstoß gegen STVO $1.

> Der
> Vorschlag aus d.r.f., wieder Beifahrer/Einweiser zur Pflicht zu machen,
> wäre momentan die einzige ausreichend sichere Lösung.

Es ist eigentlich relativ einfach: Wenn aufgrund der Verkehrsführung
ordnungsmäßiges (d.h. unter Beachtung von STVO $1) Rechtsabbiegen
nicht möglich ist, darf der LKW-Fahrer halt nicht abbiegen. Ich sehe
hier kein grundsätzliches Problem, was gelöst werden muß. Das einzige
Problem ist, dass Straßenverkehrsbehörden massenhaft diese
Verkehrsführungen schaffen.

Arno Welzel

unread,
May 25, 2012, 3:09:15 AM5/25/12
to
Bernd Ullrich, 22.05.2012 22:52:

>
>> "Stephan Behrendt" <stephan....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>> news:0d42f31d-75c9-4501...@googlegroups.com...
>> Am Montag, 21. Mai 2012 15:43:05 UTC+2 schrieb Holger Müller:
>> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>>>
>>> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>>>
>>> """
>>> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
>>> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
> <> """
>
>> Die Polizei änderte zwischenzeitlich dem letzten Absatz in:
>
>> "Abbiegevorgänge von Lkw sind insbesondere im städtischen Bereich für
>> parallel fahrende Radfahrer
>> mit einem erhöhten Risiko verbunden, unabsichtlich übersehen zu werden.
>> Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie vom Lkw-Fahrer erkannt wurden,
>
> Woher soll der Radfahrer wissen dass er "erkannt\Täter ist?" wurde,
> kriegt er etwa einen Brief?

Wenn der LKW z.B. nicht losfährt, sondern wartet.

>> verhalten Sie sich Ihrer eigenen Gesundheit zu Liebe besser defensiv
>> und verzichten auf Ihren Vorrang."
>
> StvO gilt ab einer gewissen Masse an Betriebsgefahr wohl nicht mehr?
> Einführung neuer Moden?

Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Christoph Strauch

unread,
May 25, 2012, 3:33:25 AM5/25/12
to
On 25 Mai, 09:09, Arno Welzel wrote:
> Bernd Ullrich, 22.05.2012 22:52:
>
> >> "Stephan Behrendt" schrieb
> >> Am Montag, 21. Mai 2012 15:43:05 UTC+2 schrieb Holger Müller:
> >> Velo 2010 Kommentar zu einem Rechtsabbieger-LKW-Unfall
>
> >>> <http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
>
> >>> """
> >>> Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge
> >>> achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!
> > <> """
>
> >> Die Polizei änderte zwischenzeitlich dem letzten Absatz in:
>
> >> "Abbiegevorgänge von Lkw sind insbesondere im städtischen Bereich für
> >> parallel fahrende Radfahrer
> >> mit einem erhöhten Risiko verbunden, unabsichtlich übersehen zu werden.
> >> Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie vom Lkw-Fahrer erkannt wurden,
>
> > Woher soll der Radfahrer wissen dass er "erkannt\Täter ist?" wurde,
> > kriegt er etwa einen Brief?
>
> Wenn der LKW z.B. nicht losfährt, sondern wartet.

Halte ich für untauglich. Gemäß Vertrauensgrundsatz sollte sich die
Aufmerksamkeit auf die Erkennung von Fehlverhalten richten und nicht
auf die Bestätigung korrekten Verhaltens.

>
> >> verhalten Sie sich Ihrer eigenen Gesundheit zu Liebe besser defensiv
> >> und verzichten auf Ihren Vorrang."
>
> > StvO gilt ab einer gewissen Masse an Betriebsgefahr wohl nicht mehr?
> > Einführung neuer Moden?
>
> Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?

Darum geht es nicht.

Martin Ginkel

unread,
May 25, 2012, 7:59:16 AM5/25/12
to
Am Freitag, 25. Mai 2012 09:09:15 UTC+2 schrieb Arno Welzel:
> > Woher soll der Radfahrer wissen dass er "erkannt\Täter ist?" wurde,
> > kriegt er etwa einen Brief?
>
> Wenn der LKW z.B. nicht losfährt, sondern wartet.

Sehr untaugliche Idee:

Ich (Fahrrad) fahre langsam, um zu eventuell zu sehen ob er (LKW) losfaehrt oder mich gesehen hat und haelt.
Er sieht mich (tatsaechlich) und interpretiert mein Warten als Vorfahrtsverzicht... Ich glaube irgendwann, dass er wirklich stehnbleiben wird und er faehrt auch los.

Solche Spielchen funktionieren ueberall mit unklarem Verhalten.

Ich hab dass mit den (ach so hoeflichen) Schweizern in Basel jeden Tag.
Die Hoeflichkeit macht das ganze nicht ungefaehrlicher. *)

> Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?

Nichts mehr, aber durch unklares Verhalten nach aussen machen wir
Verkehr nicht sicherer.

Martin

*) Beispiele:
a) ich fahre an die Aufstellinie des Kreisverkehr, Auto im Kreis stoppt und
winkt mich rein. Hinter ihm staut sich mindestens ein Dreiviertelkreis...

b) auf typischer Kreuzung ohne Ampeln halte ich vor einem Zebrasteifen,
weil aelterer Fussgaenger gerade quert: 2 Schritte auf der Fahrbahn.
Er bleibt stehn und winkt mich durch, geht dann zurueck und laesst
PKW hinter mir auch noch durch.

Bernd Ullrich

unread,
May 25, 2012, 2:38:20 PM5/25/12
to
"Arno Welzel" <use...@arnowelzel.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4FBF301B...@arnowelzel.de...
> Bernd Ullrich, 22.05.2012 22:52:
[...]

>> Woher soll der Radfahrer wissen dass er "erkannt\Täter ist?" wurde,
>> kriegt er etwa einen Brief?

> Wenn der LKW z.B. nicht losfährt, sondern wartet.

Wenn Grün ist gibbets losfahren (Radfahrer) und nicht warten.

>>> verhalten Sie sich Ihrer eigenen Gesundheit zu Liebe besser
>>> defensiv
>>> und verzichten auf Ihren Vorrang."

>> StvO gilt ab einer gewissen Masse an Betriebsgefahr wohl nicht
>> mehr?
>> Einführung neuer Moden?

> Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?

Ablenkungsvariante\abgewandelte Mitleidsmasche.
----------------------------------------
Es gilt: Er hat sich den Verkehrsverhältnissen anzupassen (unter
anderen).

"§ 3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein
Fahrzeug ständig
beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht und
Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den
Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

BU

H0Iger SchuIz

unread,
May 26, 2012, 6:24:23 AM5/26/12
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:

> Einem �berfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?

Das ist die falsche Frage. Sie unterstellt, das der tote radler noch die
Chance gehabt hat, die Fehler der Verkehrsplaner und des LKW-Schoff�rs
auszugleichen.

Glaubst du wirklich, Oma Ilse, die auf dem Radweg zum B�cker radelt,
weil irgendwelche Arschkrampe ihr eingeredet haben, dort f�hre sie
sicherer, lege sich vorsetzlich mit einem LKW an, weil sie's dem mal so
richtig zeigen will bez�glich ihrer Rechte? Oder ist es vielleicht so,
dass der LKW einfach zu schnell neben ihr auftauchte, und sie gerade
noch "Oh, Schei�e" denken konnte, bevor sie platt war?

Die Frage danach, ob und wer auf seine Rechte zu verzichten habe,
vertuscht doch nur den prinzipbedingten Fehler der Radwege, der eben
nicht durch "einfach besser aufpassen" zu beheben ist.

hs

Arno Welzel

unread,
May 29, 2012, 2:47:12 PM5/29/12
to
Christoph Strauch, 25.05.2012 09:33:

> On 25 Mai, 09:09, Arno Welzel wrote:
>> Bernd Ullrich, 22.05.2012 22:52:
>>
[...]
>>> StvO gilt ab einer gewissen Masse an Betriebsgefahr wohl nicht mehr?
>>> Einführung neuer Moden?
>>
>> Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?
>
> Darum geht es nicht.

Sondern? Wer durch einen LKW überfahren wird und dabei stirbt, dem hilft
auch das Recht nicht mehr.

Ohne Änderung der Infrastruktur - also Abschaffung von Radwegen neben
Rechtsabbiegerspuren - wird sich gar nichts ändern.

Oder dachtest Du an ein Fahrverbot für LKW in der Stadt? Oder ein
Rechts-Abbiege-Verbot für LKW in der Stadt?

Arno Welzel

unread,
May 29, 2012, 2:51:26 PM5/29/12
to
Martin Ginkel, 25.05.2012 13:59:

> Am Freitag, 25. Mai 2012 09:09:15 UTC+2 schrieb Arno Welzel:
[...]
>> Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?
>
> Nichts mehr, aber durch unklares Verhalten nach aussen machen wir
> Verkehr nicht sicherer.
>
> Martin
>
> *) Beispiele:
> a) ich fahre an die Aufstellinie des Kreisverkehr, Auto im Kreis stoppt und
> winkt mich rein. Hinter ihm staut sich mindestens ein Dreiviertelkreis...

Und was hat das mit "unklarem Verhalten des Radfahrers" zu tun? Er
wartet doch völlig korrekt. Wenn ein Autofahrer meint, deswegen den
Radfahrer reinwinken zu müssen, ist es wohl sein Problem. Abgesehen
davon habe ich noch nie erlebt, dass mich ein Autofahrer in den
Kreisverkehr winkt - wo passiert sowas?

> b) auf typischer Kreuzung ohne Ampeln halte ich vor einem Zebrasteifen,
> weil aelterer Fussgaenger gerade quert: 2 Schritte auf der Fahrbahn.
> Er bleibt stehn und winkt mich durch, geht dann zurueck und laesst
> PKW hinter mir auch noch durch.

Ja - sofern man das Angebot annimmt. Ich erkläre in solchen Fällen den
Fußgängern, dass sie doch bitte weitergehen mögen, weil ich ohnehin
schon stehe oder gebe meinerseits Handzeichen, dass sie einfach weiter
gehen mögen.

Arno Welzel

unread,
May 29, 2012, 2:52:55 PM5/29/12
to
H0Iger SchuIz, 26.05.2012 12:24:

> Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
>
>> Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?
>
> Das ist die falsche Frage. Sie unterstellt, das der tote radler noch die
> Chance gehabt hat, die Fehler der Verkehrsplaner und des LKW-Schofförs
> auszugleichen.
>
> Glaubst du wirklich, Oma Ilse, die auf dem Radweg zum Bäcker radelt,
> weil irgendwelche Arschkrampe ihr eingeredet haben, dort führe sie
> sicherer, lege sich vorsetzlich mit einem LKW an, weil sie's dem mal so
> richtig zeigen will bezüglich ihrer Rechte? Oder ist es vielleicht so,
> dass der LKW einfach zu schnell neben ihr auftauchte, und sie gerade
> noch "Oh, Scheiße" denken konnte, bevor sie platt war?
>
> Die Frage danach, ob und wer auf seine Rechte zu verzichten habe,
> vertuscht doch nur den prinzipbedingten Fehler der Radwege, der eben
> nicht durch "einfach besser aufpassen" zu beheben ist.

Gut erkannt - deswegen ist die Anmerkung "StvO gilt ab einer gewissen
Masse an Betriebsgefahr wohl nicht mehr?" auch sinnfrei - denn sie hilft
dem Einzelnen Fahrradfahrer genau gar nicht.

H0Iger SchuIz

unread,
May 29, 2012, 3:03:29 PM5/29/12
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:

> Christoph Strauch, 25.05.2012 09:33:

> >> Einem überfahrenen Fahrradfahrer hilft sein Recht genau wie?
> >
> > Darum geht es nicht.
>
> Sondern? Wer durch einen LKW überfahren wird und dabei stirbt, dem hilft
> auch das Recht nicht mehr.

Und jemandem, der prinzipbedingt einem LKW nicht ausweichen kann, hilft
die Anmerkung, er hätte auf sein Recht verzichten sollen, auch nichts.
>
> Ohne Änderung der Infrastruktur - also Abschaffung von Radwegen neben
> Rechtsabbiegerspuren - wird sich gar nichts ändern.

Schön gesehen. Und jetzt weißt du auch, worum es geht. Konstrukte wie
Radwege und -streifen sind Unsinn. Details bei der Umsetzung ändern
daran nichts. Darum geht's.

hs

Christoph Strauch

unread,
May 29, 2012, 3:08:37 PM5/29/12
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:

> Christoph Strauch, 25.05.2012 09:33:
>
>> On 25 Mai, 09:09, Arno Welzel wrote:
>>> Bernd Ullrich, 22.05.2012 22:52:
>>>
> [...]
>
> Ohne Änderung der Infrastruktur - also Abschaffung von Radwegen neben
> Rechtsabbiegerspuren - wird sich gar nichts ändern.
>
> Oder dachtest Du an ein Fahrverbot für LKW in der Stadt? Oder ein
> Rechts-Abbiege-Verbot für LKW in der Stadt?


Ich dachte an die Beachtung der StVO durch LKW Fahrer. Rechts-Abbiegen ist
dann in bestimmten Situationen eben nicht möglich. Dafür braucht es weder
ein Fahrverbot noch ein Abbiegeverbot.

Bernd Ullrich

unread,
May 29, 2012, 4:21:39 PM5/29/12
to

"Arno Welzel"
[...]
> Gut erkannt - deswegen ist die Anmerkung "StvO gilt ab einer
> gewissen
> Masse an Betriebsgefahr wohl nicht mehr?" auch sinnfrei - denn sie
> hilft
> dem Einzelnen Fahrradfahrer genau gar nicht.

Der Kutscher mit der "Masse an Betriebsgefahr " hat zu warten, wenn
das nicht in sein GeHirne reingeht ist er auszutauschen\oder die ganze
Scheisskarre samt Kutscher aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu
entfernen. Das hilft "jedem Radfahrer". Nicht nur "dem Einzelnen
Fahrradfahrer"

Such dir für dich ne Werkstatt...Schmerzen ignorieren.

B(wenNWaSnichTfunZstGehörTesAbGescHalteTet)U


Arno Welzel

unread,
May 30, 2012, 5:58:43 AM5/30/12
to
Am 29.05.2012 21:08, schrieb Christoph Strauch:
> Arno Welzel<use...@arnowelzel.de> wrote:
>
>> Christoph Strauch, 25.05.2012 09:33:
>>
>>> On 25 Mai, 09:09, Arno Welzel wrote:
>>>> Bernd Ullrich, 22.05.2012 22:52:
>>>>
>> [...]
>>
>> Ohne ᅵnderung der Infrastruktur - also Abschaffung von Radwegen neben
>> Rechtsabbiegerspuren - wird sich gar nichts ᅵndern.
>>
>> Oder dachtest Du an ein Fahrverbot fᅵr LKW in der Stadt? Oder ein
>> Rechts-Abbiege-Verbot fᅵr LKW in der Stadt?
>
>
> Ich dachte an die Beachtung der StVO durch LKW Fahrer. Rechts-Abbiegen ist
> dann in bestimmten Situationen eben nicht mᅵglich. Dafᅵr braucht es weder
> ein Fahrverbot noch ein Abbiegeverbot.

Faktisch lᅵuft es dann halt doch auf ein Abbiegeverbot hinaus - wenn der
LKW-Fahrer nicht zuverlᅵssig sehen kann, ob er evtl. von rechts durch
einen Fahrradfahrer ᅵberholt wird, darf er nicht abbiegen.

Sinnvoller fᅵnde ich dennoch die Abschaffung der gefᅵhrlichen Situation
an sich - also eben *keine* Radwege neben Rechtsabbiegerspuren und da wo
es immer noch so ist, eine entsprechende Ampelschaltung mit Rot fᅵr
Rechtsabbieger, solange Fahrradfahrer und Fuᅵgᅵnger die Fahrbahn kreuzen
dᅵrfen.

Christoph Strauch

unread,
May 30, 2012, 6:25:37 AM5/30/12
to
On 30 Mai, 11:58, Arno Welzel wrote:
> Am 29.05.2012 21:08, schrieb Christoph Strauch:
>
> > Arno Welzel  wrote:
>
> >> Christoph Strauch, 25.05.2012 09:33:
>
> >>> On 25 Mai, 09:09, Arno Welzel wrote:
> >>>> Bernd Ullrich, 22.05.2012 22:52:
>
> >> [...]
>
> >> Ohne nderung der Infrastruktur - also Abschaffung von Radwegen neben
> >> Rechtsabbiegerspuren - wird sich gar nichts ndern.
>
> >> Oder dachtest Du an ein Fahrverbot f r LKW in der Stadt? Oder ein
> >> Rechts-Abbiege-Verbot f r LKW in der Stadt?
>
> > Ich dachte an die Beachtung der StVO durch LKW Fahrer. Rechts-Abbiegen ist
> > dann in bestimmten Situationen eben nicht m glich. Daf r braucht es weder
> > ein Fahrverbot noch ein Abbiegeverbot.
>
> Faktisch l uft es dann halt doch auf ein Abbiegeverbot hinaus - wenn der
> LKW-Fahrer nicht zuverl ssig sehen kann, ob er evtl. von rechts durch
> einen Fahrradfahrer berholt wird, darf er nicht abbiegen.

Ja, das ist so.....auch wenn das möglicherweise nicht allen LKS-
Fahrern bewußt ist und dies in den üblichen Pressemeldungen zu
Rechtsabbiegerunfällen nicht erwähnt wird.

> Sinnvoller f nde ich dennoch die Abschaffung der gef hrlichen Situation
> an sich - also eben *keine* Radwege neben Rechtsabbiegerspuren und da wo
> es immer noch so ist, eine entsprechende Ampelschaltung mit Rot f r
> Rechtsabbieger, solange Fahrradfahrer und Fu g nger die Fahrbahn kreuzen
> d rfen.

Ich finde dies natürlich auch sinnvoller.

Martin Ginkel

unread,
May 30, 2012, 6:16:10 AM5/30/12
to
Am Dienstag, 29. Mai 2012 20:51:26 UTC+2 schrieb Arno Welzel:
> > Nichts mehr, aber durch unklares Verhalten nach aussen machen wir
> > Verkehr nicht sicherer.
> >
> > Martin
> >
> > *) Beispiele:
> > a) ich fahre an die Aufstellinie des Kreisverkehr, Auto im Kreis stoppt und
> > winkt mich rein. Hinter ihm staut sich mindestens ein Dreiviertelkreis...
>
> Und was hat das mit "unklarem Verhalten des Radfahrers" zu tun? Er

Es ist ziemlich egal, wer sich unklar verhaelt. Ich schrieb ja oben dass mir
solche Situationen in Basel recht haeufig passieren (Schweizer sind so) und
dass auch wenn mir dabei (unberechtigt) Vorrang eingeraeumt wird,
die Situation nicht sicherer wird.

> Ja - sofern man das Angebot annimmt. Ich erkläre in solchen Fällen den
> Fußgängern, dass sie doch bitte weitergehen mögen, weil ich ohnehin
> schon stehe oder gebe meinerseits Handzeichen, dass sie einfach weiter
> gehen mögen.

Da unterschaetzt Du die Schweizer:

http://www.blogwiese.ch/archives/1

Nein, die gehn da nicht weiter.

Martin

Arno Welzel

unread,
May 30, 2012, 7:34:03 AM5/30/12
to
Bernd Ullrich, 29.05.2012 22:21:

>
> "Arno Welzel"
> [...]
>> Gut erkannt - deswegen ist die Anmerkung "StvO gilt ab einer
>> gewissen
>> Masse an Betriebsgefahr wohl nicht mehr?" auch sinnfrei - denn sie
>> hilft
>> dem Einzelnen Fahrradfahrer genau gar nicht.
>
> Der Kutscher mit der "Masse an Betriebsgefahr " hat zu warten, wenn
> das nicht in sein GeHirne reingeht ist er auszutauschen\oder die ganze
> Scheisskarre samt Kutscher aus dem �ffentlichen Verkehrsraum zu
> entfernen. Das hilft "jedem Radfahrer". Nicht nur "dem Einzelnen
> Fahrradfahrer"

Richtig - jetzt musst Du nur noch den Trick finden, wie man LKW-Fahrer
zur Beachtung der StVO beim Rechtsabbiegen *zwingen* kann. Der die reine
Existenz der StVO reicht ja offensichtlich nicht aus. K�nftig Kameras an
allen Ampeln inkl. Kennzeichenerfassung?

Thomas Sçhlueter

unread,
May 30, 2012, 8:14:30 AM5/30/12
to
Am Wed, 30 May 2012 hat Arno Welzel geschrieben:
>
> Richtig - jetzt musst Du nur noch den Trick finden, wie
> man LKW-Fahrer zur Beachtung der StVO beim Rechtsabbiegen
> *zwingen* kann.

Welchen Trick schlägst du denn vor, der Radfahrer zur
Beachtung des empfohlenen Zurücksteckens *zwingen* kann?

Tom


Holger Müller

unread,
May 30, 2012, 8:58:55 AM5/30/12
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Bernd Ullrich, 29.05.2012 22:21:
>> ..
> Richtig - jetzt musst Du nur noch den Trick finden, wie man LKW-Fahrer
> zur Beachtung der StVO beim Rechtsabbiegen *zwingen* kann. Der die reine
> Existenz der StVO reicht ja offensichtlich nicht aus. Kᅵnftig Kameras an
> allen Ampeln inkl. Kennzeichenerfassung?

Interessanterweise wird bei LKW Unfᅵllen die Einhaltung der StVO nicht
so wehement via Kommentaren in den Medien gefordert.

Ein aktuelles Beispiel auf Velo2010, die ja auch im Namen des ADFC
sprechen:

----8<------
<http://www.velo2010.de/unfallgeschehen/aktuelle-unfallberichte/>
Zeit: Freitag, 25.05.2012, 19:18 Uhr

Ein 62jᅵhriger Mann wollte mit seinem Lieferwagen rᅵckwᅵrts eine
Grundstᅵckseinfahrt verlassen, um auf die Weiᅵer Str. zu fahren. Er orientierte
sich hierbei an der Ampel in Hᅵhe der Walther-Rathenau-Str., die zu diesem
Zeitpunkt "Rot" war und er damit nicht mit Querverkehr rechnen konnte. Beim
langsamen Zurᅵcksetzen kollidierte er mit einem aus Richtung Weiᅵ kommenden
Radfahrer, der den Radweg der Weiᅵer Str. in Richtung Rodenkirchen befuhr und
vermutlich das Rotlicht an der Einmᅵndung Sᅵrther Str. missachtete.
----8<------

Also blind rᅵckwᅵrts herausgetastet ... -> Vermutung "Rotlichtverstoᅵ Radfahrer"

Da gibt es keinen Kommentar, dass man als KFZ-Fᅵhrer sich "notfalls" per
Ausweiser herauswinken zu lassen.

Im KSTA auch nicht besser:


----8<------
<http://www.ksta.de/html/artikel/1338042577252.shtml>
"""
Weder vor dem Anfahren noch beim stᅵndigen Schauen durch die Rᅵckspiegel, habe
er jemanden gesehen, sagte der 20 Jahre alte Fahrer aus. Zu dem Zeitpunkt
befand sich der 75-jᅵhrige Fuᅵgᅵnger offenbar bereits auf dem Gehweg hinter dem
Kleinlaster.
----8<------

Wie sollte man dann auch auf die Idee kommen, dass man nicht blind zurᅵcksetzen
darf, wenn das ursᅵchliche Fehlverhalten nicht expliziet hervorgehoben wird?

ciao
Holger
--
http://holger.outgesourced.org/blog/

Arno Welzel

unread,
May 30, 2012, 9:20:49 AM5/30/12
to
Siehst Du - genau deswegen bringt es nichts, sich auf theoretische
Forderungen zu berufen. Faktisch muss die bestehende Situation geändert
werden. Der Ruf nach der StVO hilft hier nicht, ebenso wenig der Ruf
nach Verzicht auf die Rechte, die man nach der StVO hat.

H0Iger SchuIz

unread,
May 30, 2012, 11:18:30 AM5/30/12
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:

>
> Richtig - jetzt musst Du nur noch den Trick finden, wie man LKW-Fahrer
> zur Beachtung der StVO beim Rechtsabbiegen *zwingen* kann.

Nein. Falsche Idee. Ich gehe nicht davon aus, dass LKW prinzipiell
rechts abbiegen, ohne hinzusehen. Das Problem sind Sonderwege, die
Fahrzeueg außerhlab seiner Wahrnehmung aber innerhalb seiner
Gefahrenbereiches erzwingen.

Es sind die Radwege und -streifen, die nicht in das System von
Rechtsverkehr und Spurfahren passen.

hs

HC Ahlmann

unread,
May 30, 2012, 2:38:00 PM5/30/12
to
Thomas S�hlueter <gross...@email.com> wrote:

> Am Wed, 30 May 2012 hat Arno Welzel geschrieben:
> >
> > Richtig - jetzt musst Du nur noch den Trick finden, wie
> > man LKW-Fahrer zur Beachtung der StVO beim Rechtsabbiegen
> > *zwingen* kann.
>
> Welchen Trick schl�gst du denn vor, der Radfahrer zur
> Beachtung des empfohlenen Zur�cksteckens *zwingen* kann?

Ist Dir der Unterschwied zwischen Einhaltung von Pflichten und
Wahrnehmung von Rechten nicht bekannt? Z�umst Du Pferde immer von hinten
auf?
Warum soll ein Rechtverzicht erzwungen werden, wenn weder eine
Pflichteinhaltung noch �nderung oder Aufhebung des unzureichenden
zugrundeliegenden Entwurf nicht erzwungen werden kann?
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, T�rnberichte

Thomas Sçhlüter

unread,
May 30, 2012, 4:20:37 PM5/30/12
to
Am 30.05.2012 20:38, schrieb HC Ahlmann:
> Thomas Sçhlueter<gross...@email.com> wrote:
>
>> Welchen Trick schlägst du denn vor, der Radfahrer zur
>> Beachtung des empfohlenen Zurücksteckens *zwingen* kann?
>
> Ist Dir der Unterschwied zwischen Einhaltung von Pflichten und
> Wahrnehmung von Rechten nicht bekannt? Zäumst Du Pferde immer von hinten
> auf?
> Warum soll ein Rechtverzicht erzwungen werden, wenn weder eine
> Pflichteinhaltung noch Änderung oder Aufhebung des unzureichenden
> zugrundeliegenden Entwurf nicht erzwungen werden kann?

Da verstehst du mich gründlich mis: gerade weil man es *nicht* erzwingen
kann, dass sich die Leute auf der Straße immer richtig verhalten, ist es
naiv bis frech, von Radfahrern die Fehlerfreiheit zu erwarten, die man
LKW-Fahrern nicht zumuten möchte.

Tom

Bernd Ullrich

unread,
Jun 3, 2012, 4:40:42 PM6/3/12
to

"Arno Welzel"
[...]
> Richtig - jetzt musst Du nur noch den Trick finden, wie man
> LKW-Fahrer
> zur Beachtung der StVO beim Rechtsabbiegen *zwingen* kann. Der die
> reine
> Existenz der StVO reicht ja offensichtlich nicht aus. Künftig
> Kameras an
> allen Ampeln inkl. Kennzeichenerfassung?

Wenn die noch Kameras brauchen sollten sind se blind, also weg von der
Straße in de Mülltonne.
solche Leute müssen e"ntsorgt" werden.
Weg mit den Spinnern also.

BU

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