ich hatte noch vor Fristablauf einige Widersprueche mit Bernds Vorlage
gegen die Radwegbenutzungspflicht in Tempo 30-Zonen gemaess § 45 Abs. 1
c StVO in meiner Gegend eingelegt. Fuer vorausgehende, freundliche
Briefe an die Verkehrsbehoerden und den Gemeinderat mit Darlegung der
Radweg-Problematik war leider keine Zeit mehr.
Aus einem Nachbarort kam bereits die erste Abfuhr: Zone 30 wird gegen
eine Tempo 30 Steckenverkehrsbeschraenkung ausgetauscht, wodurch die
Anordnung der Benutzungspflicht des Radwegs rechtmaessig wird. Die
Aufrechterhaltung der Radwegbenutzungspflicht wird wie ueblich lapidar
begruendet, dass "die Trennung der Fahrbahnen fuer den Kfz-Verkehr und
den Fuss- und Radverkehr aus Gruenden der Verkehrssicherheit dringend
geboten ist" (ausfuehrlicher Ablehnungsbescheid der Gemeinde ist weiter
unten beigefuegt)
Zur Situation:
Bei dieser Strasse handelt es sich um eine maessig befahrene (habe keine
Zahlen, die Gemeinde sicher auch nicht) Innerorts-Tangente ohne
Leitlinie (Zeichen 340), durch ein suedlich davon gelegenes Wohngebiet
und noerdlich davon gelegenes Kleingewerbegebiet, welche die
Hauptstrasse durch den Ort (ca. 7000 Einwohner) mit einer Ausfallstrasse
(B2-Ableger, nicht B2 wie in der Ablehnung behauptet) verbindet.
Der strassenbegleitende, gemeinsame Fuss- und Radweg (Zeichen 240) liegt
auf der Seite des Wohngebiets und ist in beide Richtungen (linksseitig)
mit Zeichen 240 beschildert. Teilweise entstand er aus dem ehemaligen
Fussweg (alter Ortskern), weiterfuehrend wurde er vor einigen Jahren im
Zuge des Neubaugebiets gebaut. Die Strasse fuehrt vom Ortskern her
anfangs leicht bergab (ca. 2 bis 3 % Gefaelle), folgt einer
rechts/links/rechts Kurvenkombination ("teilweise unuebersichtlich") und
fuehrt dann nach ca. 500 m geradeaus auf die Kreuzung-B2-Ableger. Der
Radweg erfuellt die VwV-Kriterien bezueglich Breite meistens wohl gerade
so (2,5 m - ich muesste nachmessen).
Gefahrenpunkte fuer Radfahrer und Fussgaenger liegen im linksseitigen
Gefaelle (gibt es hier Beschraenkungen? - in den VwVs steht hierzu
nichts) und in der unuebersichtlichen Kurvenkombination die vor allem
auf dem gemeinsamen Fuss- und Radweg vorherrscht (Baeume, Buschwerk,
hohe Zaeune, mehrere Grundstuecksausfahrten, vgl. auch
Ablehnungsbescheid). Die Fuehrung ueber 4 Kreuzungen erfolgt anhand
gestrichelter Linien, auch hier ist die Uebersichtlichkeit nicht
ueberall gegeben (Mauern, Baeume, Buschwerk, parkende Autos).
Sicher gibt es noch viele weitere konzeptionelle Detailprobleme (zB.
Auffahrt auf den Radweg, Kreuzen des Gegenverkehrs), die mir als reinem
Beobachter seitens der Fahrbahn, noch gar nicht aufgefallen sind (oft
ist der Radweg an einer oder mehrerer Stellen zugeparkt, gelegentlich
spazierende Hundeleinen; Fussgaenger, Kinderwaegen, Kinder usw. eher
tagsueber - ein Klassiker halt).
Meine Fragen:
-Wie waeren die Ansaetze fuer einen Widerspruch gegen diesen
Ablehnungsbescheid am ehesten erfolgversprechend? Inwieweit ist § 45
Abs. 1 c StVO hierbei noch relevant? Ich werde in diesem konkreten Fall
vorerst jedoch nur einen freundlichen Brief formulieren und auf das
Kostenrisiko zu verzichten. Vielleicht benoetige ich dieses Geld
dringender bei Erfolglosigkeit in meiner Gemeinde (bislang noch kein
Bescheid).
-welche politischen Gruende fuehrten zur StVO-Aenderung bezueglich den
Regelungen in Tempo 30-Zonen, inwieweit koennten diese mit angefuehrt
werden?
Einen Bestandsschutz fuer 30er Zonen gibt es ja wohl nicht ;-)
-Koennte ich nach erfolgter Neubeschilderung
("Steckenverkehrsbeschraenkung") in Jahresfrist einen neuen Widerspruch
gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht, dann gemaess §§ 39 und
45 StVO sowie VwV-StVO zu § 2, Abs. 4, Satz 2 (erforderlich,
verhaeltnismaessig, stetig, sicher, besondere Umstaende zwingend
geboten, Reduzierung der Verkehrszeichenbeschilderung usw.) formulieren,
falls die Gemeine meiner freundliche Bitte nicht nachkommen moechte?
Nachfolgend noch der genaue Wortlaut der Ablehnung:
| Widerspruchsbescheid:
|
| 1.Dem Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
| mit Zeichen 240 in einer Tempo 30-Zone wird statt gegeben. In der
| Mandichostraße wird die Anordnung einer Tempo 30-Zone aufgehoben
| und durch Anordnung einer Steckenverkehrsbeschränkung ersetzt.
| Dadurch wird die Anordnung der Benutzungspflicht des Radweges
| rechtmäßig.
|
| 2. Der Gemeinderat hat den folgenden Beschluss gefasst:
| Die Tempo 30-Zone für die Mandichostraße wird aufgehoben.
| Als Beginn der Tempo 30-Zone werden die Untermühlstraße,
| der Paartalweg und das Baugebiet an der Eichenstraße jeweils an der
| Einmündung in die Mandichostraße gekennzeichnet. Der Gemeinderat
| beschließt, den Angerweg, die Hangstraße und den Gewerbering nicht
| als Tempo 3O-Zone auszuweisen. Die Zeichen 274.1 "Beginn der
| Tempo 3O-Zone" und 274.2 "Ende der Tempo 30-Zone" sind an der
| Einmündung in die Hauptstraße und der Einmündung in die Auffahrt
| zur B 2 zu entfernen. Insgesamt sind an folgenden 4 Stellen die
| Zeichen 274.1 und 274.2 aufzustellen:
| -Einmündung der Untermühlstraße,
| -Einmündung des Paartalweges
| -südliche Einmündung der Eichenstraße und
| -nördliche Einmündung der Eichenstraße
| in die Mandichostraße
| Gleichzeitig wird für die Mandichostraße auf der gesamten Länge
| von der Hauptstraße bis zum nördlichen Ortsrand bei der Einmündung
| in die Auffahrt zur B 2 aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs
| und zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen die
| Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
| angeordnet. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der
| Verkehrszeichen wirksam.
|
| 3. Begründung:
| Die bisherige Regelung brachte mit so wenig Verkehrszeichen
| wie möglich die größtmögliche Sicherheit für alle
| Verkehrsteilnehmer, ist jedoch - wie Sie in dem Widerspruch
| darlegen, - seit dem 01.02.2001 mit Inkrafttreten des
| § 45 Abs. 1 c StVO nicht mehr zulässig.
| Von Seiten der Gemeinde wäre die bestehende
| Verkehrsregelung, auch im Einvernehmen mit der Polizei,
| vorerst belassen worden, da sie für die meisten Verkehrsteilnehmer
| einsichtig und sinnvoll war. Aufgrund der unbestrittenen
| Rechtslage mußte, um trotzdem die Sicherheit aller
| Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, eine andere Lösung
| gefunden werden. Die mit v .g. Beschluß getroffene
| verkehrsrechtliche Anordnung entspricht in der Wirkung
| der bisherigen Regelung. Der Gemeinderat war mehrheitlich
| der Auffassung, dass
| -es sich bei der Mandichostraße um eine stark befahrene
| Innerortsstraße handelt, die teilweise unübersichtlich ist,
| und daher eine Trennung der Fahrbahnen für den
| Kfz-Verkehr und den Fuß- und Radverkehr aus Gründen
| der Verkehrssicherheit dringend geboten ist und
| -aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs und zum Schutz
| der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen die Beschränkung der
| zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erforderlich ist.
| Mit der getroffenen Entscheidung wurde der rechtlich veränderten
| Situation Rechnung getragen. Im übrigen weisen wir auch noch
| darauf hin, dass im gesamten Bereich des Ortsteils nur
| Gemeindestraßen mit Durchgangsfunktion nicht in eine
| Tempo 30-Zone einbezogen sind.
|
| 4. Kostenentscheidung
| Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben
| (Art. 9 Abs. 3 Kostengesetz - KG).
|
| 5. Rechtsbehelfsbelehrung:
| Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
| Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. [...]
| Hinweis:
| Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirkung des
| Bescheids nicht gehemmt und die Einbeziehung des geforderten
| Betrags nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
| Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen keine Kosten.
| Ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen,
| hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten
| des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
--
Armin Mann
Armin Mann wrote:
> Aus einem Nachbarort kam bereits die erste Abfuhr: Zone 30 wird gegen
> eine Tempo 30 Steckenverkehrsbeschraenkung ausgetauscht, wodurch die
> Anordnung der Benutzungspflicht des Radwegs rechtmaessig wird. Die
> Aufrechterhaltung der Radwegbenutzungspflicht wird wie ueblich lapidar
> begruendet, dass "die Trennung der Fahrbahnen fuer den Kfz-Verkehr und
> den Fuss- und Radverkehr aus Gruenden der Verkehrssicherheit dringend
> geboten ist"...
Anordnung der Benutzungspflicht wirklich zwingend notwendig im Sinne
von StVO §45/9? In 'mässig befahrenen' Strassen mit 30km/h Tempolimit
kaum zu begründen.
> Der strassenbegleitende, gemeinsame Fuss- und Radweg (Zeichen 240) liegt
> auf der Seite des Wohngebiets und ist in beide Richtungen (linksseitig)
> mit Zeichen 240 beschildert...
> Ablehnungsbescheid). Die Fuehrung ueber 4 Kreuzungen erfolgt anhand
> gestrichelter Linien, auch hier ist die Uebersichtlichkeit nicht
> ueberall gegeben (Mauern, Baeume, Buschwerk, parkende Autos).
Bei linksseitigem 'Radweg' ist die Frage nach Vereinbarkeit mit §45/9
verschärft zu stellen. Dabei Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs
zu sprechen bedarf schon einer ausgeklügelten Begründung.
> Meine Fragen:
>
> -Wie waeren die Ansaetze fuer einen Widerspruch gegen diesen
> Ablehnungsbescheid am ehesten erfolgversprechend? Inwieweit ist § 45
> Abs. 1 c StVO hierbei noch relevant? Ich werde in diesem konkreten Fall
Wenn die T30-Zone aufgehoben wurde, nicht mehr. Was halten die Anwohner
von der Beseitigung der 30-Zonen? Vielleicht sind die potentielle
Verbündete.
> 45 StVO sowie VwV-StVO zu § 2, Abs. 4, Satz 2 (erforderlich,
> verhaeltnismaessig, stetig, sicher, besondere Umstaende zwingend
> geboten, Reduzierung der Verkehrszeichenbeschilderung usw.) formulieren,
...
Weder 'erforderlich' (30km/h-Beschränkung) noch 'sicher', geschweige
denn 'verhältnismässig' oder gar 'zwingend geboten'.
> Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
> angeordnet. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der
> Verkehrszeichen wirksam.
Wenn 30km/h Höchstgeschwindigkeit angeordnet wurde, beträgt
die Geschwindigkeitsdifferenz Kfz.-Fahrrad 10..20km/h.
Benutzungspflicht folglich unbegründet.
> | -es sich bei der Mandichostraße um eine stark befahrene
> | Innerortsstraße handelt, die teilweise unübersichtlich ist,
Das spricht eher gegen Benutzungspflicht wegen der Gefährdung
durch abbiegende Kfz.
> und daher eine Trennung der Fahrbahnen für den
> Kfz-Verkehr und den Fuß- und Radverkehr aus Gründen
> der Verkehrssicherheit dringend geboten ist und
> -aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs und zum Schutz
> der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen die Beschränkung der
> zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erforderlich ist.
Widerspricht sich.
CU Christoph Maercker.
> Anordnung der Benutzungspflicht wirklich zwingend notwendig im Sinne
> von StVO §45/9?
[Advocatus diaboli mode on]
Die Straßenverkehrsbehörden stehen offensichtlich auf dem Standpunkt, dass nicht die
Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen eine Einschränkung des "fließenden
Vekehrs" ist, sondern dass eine solche in dem Erlass eines im Mischverkehr eventuell
notwendigen allgemeinen Tempolimits bestehen würde. Die inhärente Logik ergibt dann
natürlich, dass bei Zeichen 237/240/241 kein Limit notwendig ist, so dass gerade diese
Regelung im Sinne von §45 wäre.
[Advocatus diaboli mode off]
Ist aus anderen Gründen sowieso schon Tempo 30 vorgesehen, dann fällt natürlich diese
Sichweise als Begründung weg.
> In 'mässig befahrenen' Strassen mit 30km/h Tempolimit
> kaum zu begründen.
In diesem Fall zeigt mir das nur, dass wir bis zur generellen Abschaffung der
Benutzungspflicht ein Schild "anderer Radweg" brauchen, das die entsprechende
Verkehrsfläche für das Radfahren freigibt und für andere Zwecke sperrt.
Tom
Bernd Sluka wrote:
>
> Am Thu, 28 Mar 2002 12:01:56 +0100 schrieb Armin Mann:
> Die linksseitige Benutzungspflicht sollte kein Problem sein. Sie darf
> innerorts nur im absoluten Ausnahmefall angeordnet werden - siehe VwV zu
> § 2 Abs. 4 Satz 3 StVO. Insbesondere dient sie dem Zweck, den
> Querungsbedarf zu verringern. Nur so hat sie wegen der hohen Gefährdung
> der Radfahrer (steht auch in der VwV) einen Sinn.
Waere eine "hohe Gefaehrdung" mit gelegnetlichem Busverkehr (alle 1 - 2
h, nur in eine Richtung auf der Fahrbahnseite des Wohngebiets) und dem
Lieferverkehr des Kleingewerbegebiets zu rechtfertigen? - wohl kaum.
Der Querungsbedarf fuer die linksseitige Benutzung gleicht sich in
diesem Fall einer innerorts-Tangente aus: Bei der Auffahrt nach links
muss gequert werden, sowie beim beim Verlassen nach rechts. Bei der
Weiterfahrt nach links gehen die Verantwortlichen wohl davon aus, dass
weitere 250 m linksseitiger, unzumutbarer Radweg (durch Wurzeln
aufgeplatzter Asphalt) benutzt werden sollen (B2 Ableger innerorts nach
dem Ortsschild des angrenzenden Orts, Tempo 50, Vorfahrtsstrasse).
Dieser Radweg endet an einer Drueckampel, an der die Radfahrer dann auf
die Fahrbahn entlassen werden.
> > und in der unuebersichtlichen Kurvenkombination die vor allem
> > auf dem gemeinsamen Fuss- und Radweg vorherrscht (Baeume, Buschwerk,
> > hohe Zaeune, mehrere Grundstuecksausfahrten, vgl. auch
> > Ablehnungsbescheid).
>
> Das sind dann die Details, die Du ganz hinten anführen solltest und die
> Du selbst vor Ort sehen mußt. Ferndiagnose unmöglich. Sichtfeld sollte
> jeweils mindestens 20 m auf den Radweg sein, wenn ein Auto noch nicht
> darauf steht. Fotos aus Autofahrerperspektive machen sich dabei gut.
20 m koennten an einer Einmuendung im Kurvenverlauf unterschritten sein,
auf der geraden Strassenfuehrung ist dieses Sichtfeld wohl gegeben.
Direkt an den Einmuendungsbereichen wird eher nicht geparkt.
> > (oft
> > ist der Radweg an einer oder mehrerer Stellen zugeparkt,
>
> Auch das ist ein Ansatz. Wenn die Gemeinde nichts dagegen unternimmt,
> zeigt sie, daß die Benutzung und damit auch die Benutzungspflicht gerade
> nicht wichtig für die Verkehrssicherheit ist.
Dieses Argument wollte ich mir eigentlich aufsparen. Auch im Sinne von
"Radwege zu Parkplaetzen" dient dieser Umstand doch als wichtiges
Argument fuer die Nicht-Benutzbarkeit dieses Radwegs. Ich werde im
Zusammenhang, dass die Gemeinde nichts gegen Misstaende auf dem Radweg
unternimmt, nur auf die starke Verschmutzung des Radwegs (Laub vom
Herbst, Streugut vom Winter), insbesonders im unuebersichtlichen
Kurvenbereich, aufmenksam machen.
> Dein eigentlicher Ansatz wird aber die Tempo 30-Regelung. [...].
> Vor Gericht spätestens müssen sie
> diese Besonderheit begründen, was ihnen bei angeordneten Tempo 30 sehr
> schwer fallen wird.
OK.
> > -Wie waeren die Ansaetze fuer einen Widerspruch gegen diesen
> > Ablehnungsbescheid am ehesten erfolgversprechend?
>
> Das sollte ich inzwischen beantwortet haben. :-}
Ja, vielen Dank fuer die ausfuehrliche und sehr hilfreiche Antwort!
> Weiterer Ansatz: Die Verkehrsdichte auf der Straße. Wenn Du dazu Zahlen
> hast, kannst Du gemäß FGSV-Auslegungshinweisen argumentieren. Dafür ist
> dieses Pamphlet gut genug. Sie nennen hier "in Tempo-30-Zonen ist die
> Benutzungspflicht in der Regel nicht erforderlich" (Das bleibt auch bei
> Tempo 30 durch Zeichen 274.) Ansonsten ziehen sie eine Grenze bei
> 5000 Kfz/Tag. Alles sehr willkürlich, aber wenn es als Argument dienen
> kann, sollte man es benutzen.
Zahlen hab ich keine, die Gemeinde sicher auch nicht. Gibt es
Faustformeln, mit denen sich anhand von Gemeindegroesse, Anzahl der
Wohneinheiten im Viertel usw. die Verkehrsdichte fuer so eine
Nebenstrasse abschaetzen lassen?
Die Zahlen gelten dann absolut und aufsummiert ueber 24 h? Nachts sind
dort natuerlich die Buergersteige "hochgeklappt", nur morgens herrscht
etwas mehr Betrieb (Berufstaetige...). Ich bin dort eher abends zwischen
18:00 und 20:00 unterwegs, auch zu dieser Zeit faehrt dort kaum ein
Auto.
> > Inwieweit ist § 45
> > Abs. 1 c StVO hierbei noch relevant?
>
> Ist er schon noch. Er zwingt die Gemainde zwar nicht dazu, eine Tempo
> 30-Zone einzurichten. Tatsächlich hat sie jetzt die alleinige
> Entscheidungsgewalt darüber. Sie sollte jedoch eine Verkehrsplanung
> vorlegen, in deren Rahmen sie ein Vorfahrtstraßennetz festlegt. Alles
> andere sollte dann Tempo 30-Zone werden.
Eine Verkehrsplanung existiert fuer diesem Ort sicher noch nicht. Auch
die Behauptung im Ablehnungsschreiben
| Im übrigen weisen wir auch noch
| darauf hin, dass im gesamten Bereich des Ortsteils nur
| Gemeindestraßen mit Durchgangsfunktion nicht in eine
| Tempo 30-Zone einbezogen sind.
ist schlichtweg falsch.
> Mich wundert nur, daß sie so einfach die Beschilderung mit Zeichen 274
> durchbekommen.
Durchbekommen gegenueber wem?
> Eventuell könnte man auch dagegen vorgehen und dann
> müßten sie wieder die Zonenbeschilderung herstellen oder die
> Beschränkung aufheben. Aber dann bist Du der "böse Bube". :-}
Der bin ich eh schon ;-) Habe zwischenzeitlich erfahren, dass bezueglich
meines Widerspruchs gegen die Radwegbenutzungspflicht (!) ueber den
Gemeinderat auch eine verdrehte Mitteilung an die Augsburger Zeitung
gemacht wurde. Habe den Artikel noch nicht gelesen, die Ueberschrift
lautet: "In Merching droht Schilderwald" und auch der Inhalt war wohl
eher von der ueblen Sorte. So wurden anscheinend Aeusserungen eines
Gemeinderatsmitglieds mit dem sinngemaessen Wortlaut: "Die sollen froh
sein dass es einen Radweg gibt" abgedruckt.
So steht mir also noch ein wenig "Aufklaerungsarbeit" an. Beginnt gleich
heute Abend mit einem kleinen Interview bei der Friedberger Zeitung.
> > Ich werde in diesem konkreten Fall
> > vorerst jedoch nur einen freundlichen Brief formulieren und auf das
> > Kostenrisiko zu verzichten.
>
> Zeit dazu hast Du nun wieder.
Gut.
> > | Widerspruchsbescheid:
> > |
> > | 1.Dem Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
> > | mit Zeichen 240 in einer Tempo 30-Zone wird statt gegeben.
>
> Du hast doch der Benutzungspflicht widersprochen, nicht der
> Zonenanordnung? Aber es wird ihm "abgeholfen", die angeführten Gründe
> bestehen dann nicht mehr.
So wie die Angelegenheit im Ablehnungsbescheid und anscheinend auch in
der Oeffentlichkeit dargestellt wurde, koennte man tatsaechlich meinen,
ich haette Widerspruch gegen die Tempo 30-Zone eingelegt :-(
> > | 2. Der Gemeinderat hat den folgenden Beschluss gefasst:
>
> Ups! Das sollte nicht passieren. Zuständig ist AFAIK die StVB, nicht die
> Legislative. Der Gemeinderat hat hier - Verwaltungsangelegenheit -
> nichts zu sagen. Hier wäre vielleicht auch ein Ansatzpunkt. Aber dazu
> solltest Du einen Anwalt befragen, der sich im Verwaltungsrecht
> auskennt.
Der Widerspruchsbescheid traegt den Briefkopf der Gemeinde,
unterschrieben hat ein "Geschaeftsleiter" im Auftrag, der Betreff
enthaellt "Vollzug der Strassenverkehrsordnung (StVO)". Von einer
Strassenverkehrsbehoerde ist nirgens etwas zu lesen - muss es diese in
kleineren, selbstverwalteten Orten mit eigenem Buergermeister ueberhaupt
geben?
> Der Gemeinderat ist auch nicht dafür zuständig, Verkehrszeichen
> anzuordnen, sondern (siehe § 44 StVO) alleine die StVB. Ich wüßte nicht,
> daß der Gemeinderat die untere StVB darstellt.
Wird dann hier wohl so sein, wie auch:
> Allerdings weiß ich, daß
> sich der Gemeinderat in kleinen Gemeinden gerne in alles einmischt.
> > Die Zeichen 274.1 "Beginn der
> > | Tempo 3O-Zone" und 274.2 "Ende der Tempo 30-Zone" sind an der
> > | Einmündung in die Hauptstraße und der Einmündung in die Auffahrt
> > | zur B 2 zu entfernen. Insgesamt sind an folgenden 4 Stellen die
> > | Zeichen 274.1 und 274.2 aufzustellen:
> > | -Einmündung der Untermühlstraße,
> > | -Einmündung des Paartalweges
> > | -südliche Einmündung der Eichenstraße und
> > | -nördliche Einmündung der Eichenstraße
> > | in die Mandichostraße
>
> Auch dazu bietet § 45 Abs. 9 StVO einiges, wenn man dessen Begründung
> durchliest. Ziel seiner Einführung war es u.a., die Anzahl der
> Verkehrszeichen zu verringern. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet
> gerade an einer weiteren StVO-Novelle, deren erklärtes Ziel ebenfalls in
> weniger Verkehrszeichen besteht.
Gut, denn diesen "Schilderwald" moecht die Gemeinde ja nun mir in die
Schuhe schieben.
> > | Im übrigen weisen wir auch noch
> > | darauf hin, dass im gesamten Bereich des Ortsteils nur
> > | Gemeindestraßen mit Durchgangsfunktion nicht in eine
> > | Tempo 30-Zone einbezogen sind.
>
> Das wäre soweit korrekt, sofern es sich dabei überall um *Zonen*
> handelt.
Wie schon weiter oben erwaehnt existieren diese Zonen in vielen Orts-
und Nebenstrassenbereichen nur in den Koepfen der Verfasser des
Widerspruchsbescheids.
> Ich meine, es ist nicht einmal ein rechtkräftiger Bescheid ergangen. Zum
> einen deswegen nicht, weil der Gemeinderat entschieden hat. Es wäre aber
> Aufgabe der StVB gewesen, Deinem Widerspruch abzuhelfen. Formell hat sie
> das vielleicht auch. Der Verweis auf den Gemeindarat ist dabei trotzdem
> seltsam. Wenn sie aber Deinem Widerspruch abhilft, muß sie ihn nicht
> bescheiden. Würde sie ihm nicht abhelfen (können), muß sie den
> Widerspruch an die übergeordnete StVB weitergeben, die dann über ihn
> entscheidet und auch einen Bescheid erläßt.
Werde ich mich erkundigen.
> Da ist meiner (nicht maßgeblichen) Meinung nach einiges durcheinander
> geraten.
Vielleicht war es mal wieder eine Mischung aus Unwissenheit, Ignoranz
und Ueberheblichkeit, gepaart mit der tiefen Ueberzeugung "Radwege sind
per Definition gut". Wahrscheinlich sind im Zuge des Neubaugebiets vor
einigen Jahren auch ein paar Mark Foerdermittel durch den Radweg
geflossen - muessten diese Foerdermittel bei Entfernung der
Radwegschilder eigentlich wieder zurueckbezahlt werden?
Sicher waere die Vorgehensweise, zuerst einen ausfuehrlichen
"freundlichen Brief" zu formulieren und ein wenig Aufklaerungsmaterial
(Studien, Unfallstatistiken usw.) zu liefern die bessere Strategie, um
die Leute nicht vor den Kopf zu stossen und evtl. ein paar Mitstreiter
zu bekommen.
Armin Mann
--
persoenliche Nachrichten bitte an
ar...@mpipsykl.mpg.de
Bernd Sluka wrote:
>
> Am 29 Mar 2002 20:51:24 +0100 schrieb Bernd Sluka:
> > Am Thu, 28 Mar 2002 12:01:56 +0100 schrieb Armin Mann:
> >> Der strassenbegleitende, gemeinsame Fuss- und Radweg (Zeichen 240) liegt
> >> auf der Seite des Wohngebiets und ist in beide Richtungen (linksseitig)
> >> mit Zeichen 240 beschildert.
>
> Nachtrag:
>
> Wie hat das funktioniert? Rechts-vor-links und ein linksseitiger Radweg?
> Oder stehen Zeichen, die die Vorfahrt regeln? Dann wäre das als der
> eigentliche Grund zu sehen, warum die Zonenbeschilderung aufgehoben
> wurde. Denn Tempo-30-Zone und kein rechts-vor-links gibt es nur noch im
> Ausnahmefall, daß eine Buslinie durch die Straße führt.
Auch diese Beschilderung ist ein ziemliches Konstrukt und ein
Schilderwald:
Zeichen 205 ("Vorfahrt gewaehren!") steht nur an den Einmuendungen aus
dem Wohngebiet. In diesem Zug erhaellt der Geradeausverkehr auf der
Fahrbahnseite des Wohngebiets Vorrang mit Zeichen 301 ("Vorfahrt"),
obwohl fuer diesen Verkehr eh rechts-vor-links gelten wuerde.
Die Gegenfahrbahn auf der Seite des Kleingewerbegebiets "sieht" _alle_
Kreuzungen und Einmuendungen und damit auch die linksseitigen Radfahrer
unter rechts-vor-links-Regelung ohne Beschilderung.
Christoph Maercker wrote:
> Wenn die T30-Zone aufgehoben wurde, nicht mehr. Was halten die Anwohner
> von der Beseitigung der 30-Zonen?
Fuer die Anwohner aendert sich nichts, ausser dass der Schilderwald
etwas groesser wird: die Zonenschilder wandern in die Nebenstrassen,
besagte Tangente wird mit einer Tempo 30 Steckenverkehrsbeschraenkung
beschildert und im Kleingewerbegebiet herrschen nur theoretisch Tempo 50
(im Einklang mit der neuen Tempo-30-Zonen Regelung).
> Vielleicht sind die potentielle
> Verbündete.
Glaub ich kaum, ausserdem wuerde so eine "Anwohner-Aktion" meine
zeitlichen Moeglichkeiten bei weitem uebersteigen. Es herrscht doch eh
die Meinung vor: "Radwege sind das Allerbeste, was Radfahrern passieren
kann". Zumindest hoere ich solche Stimmen aus dem Gemeinderat, die
bereits zur Lokalpresse vorgedrungen sind (vgl. meine Antwort an Bernd).
Schaut so aus, dass ich ebenfalls in der Lokalpresse Stellung beziehen
kann, so haette die Aktion wenigstens ein wenig Oeffentlichkeit
gebracht.
Udo Steinbach wrote:
>
> spamfru...@mpipsykl.mpg.de bounced mit 'unknown local-part
> "spamfrust.armin" in domain "mpipsykl.mpg.de"'.
Das haette ich Dir gleich sagen koennen ;-)
> bye
> Udo
OK. Habe nach kurzer Abstinenz wieder eine gueltige Adresse eingestellt,
leider nun auf Kosten meiner Erreichbarkeit, sofern jemand meine
Signatur nicht beachtet. Ich hab aber einfach keine Lust mehr, jeden Tag
dutzende(TM) Werbemails auf evtl. attachments hin zu pruefen und zu
loeschen.
Armin Mann wrote Mist:
> Zeichen 205 ("Vorfahrt gewaehren!") steht nur an den Einmuendungen aus
> dem Wohngebiet. In diesem Zug erhaellt der Geradeausverkehr auf der
> Fahrbahnseite des Wohngebiets Vorrang mit Zeichen 301 ("Vorfahrt"),
> obwohl fuer diesen Verkehr eh rechts-vor-links gelten wuerde.
Da hab ich wohl etwas verwechselt, gluecklicherweise nur auf dem Papier
:-)
>
>Zahlen hab ich keine, die Gemeinde sicher auch nicht. Gibt es
>Faustformeln, mit denen sich anhand von Gemeindegroesse, Anzahl der
>Wohneinheiten im Viertel usw. die Verkehrsdichte fuer so eine
>Nebenstrasse abschaetzen lassen?
Spitzenstunde mal 10 ergibt einen gültigen Tageswert.
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
>Ich hab aber einfach keine Lust mehr, jeden Tag
>dutzende(TM) Werbemails auf evtl. attachments hin zu pruefen und zu
>loeschen.
Seit einigen Monaten ist das eine echte Plage - jeder meiner
Beiträge in diese NG wird mit Datenmüll von Anlagebetrügern oder
Pornioten an meine Emailadresse quittiert.
Gruß
Michael Schmittel
Armin Mann wrote:
>
> Bernd Sluka wrote:
> > Eventuell könnte man auch dagegen vorgehen und dann
> > müßten sie wieder die Zonenbeschilderung herstellen oder die
> > Beschränkung aufheben. Aber dann bist Du der "böse Bube". :-}
>
> Der bin ich eh schon ;-) Habe zwischenzeitlich erfahren, dass bezueglich
> meines Widerspruchs gegen die Radwegbenutzungspflicht (!) ueber den
> Gemeinderat auch eine verdrehte Mitteilung an die Augsburger Zeitung
> gemacht wurde. Habe den Artikel noch nicht gelesen, die Ueberschrift
> lautet: "In Merching droht Schilderwald" und auch der Inhalt war wohl
> eher von der ueblen Sorte. So wurden anscheinend Aeusserungen eines
> Gemeinderatsmitglieds mit dem sinngemaessen Wortlaut: "Die sollen froh
> sein dass es einen Radweg gibt" abgedruckt.
Der Zeitungsartikel in der AZ sowie einige Leserbriefe liegen mir jetzt
vor. Da diese Geschichte fuer vergleichbare Faelle wohl repraesentativ
sein wird, moechte ich sie Euch nicht vorenthalten:
Der Artikel in der Augsburger Zeitung vom 18.02.02:
AZ| In Merching droht ein Schilderwald
AZ| Meringer weist Gemeinderat auf falsche Verkehrsregelung hin
AZ| [...]
AZ| Zu seiner Begruendung nannte der Buerger:
AZ| "[...] Dabei bin ich durch die angeordnete Radweg-
AZ| benutzungspflicht betroffen, indem ich auf dem Radweg
AZ| fahren muss, waehrend mir die Fahrbahnbenutzung verboten
AZ| wird." Genau diese Begruendung war es, die im gesamten
AZ| Gremium auf Unverstaendnis stiess. Peter Tomaschko dachte
AZ| gar an einen verspaeteten Faschingsscherz. "man muss doch
AZ| froh um jeden Radweg sein", war der allgemeine Tenor im Gremium.
Im weiteren Verlauf des Artikels wird mir dann unterstellt, dass ich
"moniert" haette, dass in einer Tempo 30 Zone die Vorfahrt nicht mit
Schildern geregelt werden duerfe und rechts-vor-links gelten muesse -
auf diese Regelung in der StVO stiessen die Beteiligten im Verlauf ihrer
Erkundigungen "bei der Friedberger Polizei" jedoch selbst und suchten
auch dafuer in mir den Suendenbock. Ferner heisst es, die "gemeinsam
gewonnenen Loesungsvorschlaege" wuerden Kosten zwischen 590 und 860 Euro
verursachen, unten im Artikel ist von 38 (achtunddreisig) neuen
Schildern die Rede, die angeschafft werden muessten.
AZ| Die Diskussion zeigte, dass entweder auf die Geschwindigkeits-
AZ| begrenzung Tempo 30 verzichtet und dafuer eine
AZ| rechts-vor-links-Regelung aufgenommen werden muesse
AZ| oder ein riesiger Schilderwald entstehen wuerde.
AZ| "Die Sache ist ziemlich schwierig", erkannte Eugen
AZ| Seibert (Anm.: Gemeinderat) richtig. So wurde eine Stunde lang
AZ| diskutiert, welche Loesung denn die beste sei.
AZ|"Da hat der Gemeinderat vor Jahren eine wirklich gute Loesung
AZ| gefunden und jetzt dies. Wir sollten dem Mann einen Brief
AZ| schreiben und ihn bitten, in Zukunft die Merchinger Ortsstrassen
AZ| zu meiden", erklaerte Martin Walch zum Widerspruch des Meringers.
AZ|
AZ| Eine Gute Loesung
AZ| Der gesamte Gemeinderat war sich einig darueber, dass die
AZ| bisherige Loesung mit Tempo 30 und die vorfahrsberechtigte
AZ| Mandichostrasse eine gute Loesung war. Bei einer weiteren
AZ| Zone 30 muesste in Zukunft aber rechts-vor-links gelten.
AZ| Dies widerstrebte aber einigen im Gremium, da im kompletten
AZ| Bereich die Vorfahrt geaendert wuerde und dies das Unfallrisiko
AZ| erhoehen duerfte. Letztendlich entschloss man sich fuer die
AZ| derzeitige Regelung - nur, dass eben die "passennden" Schilder
AZ| angebracht werden. Dies hat zur Folge, dass 38 neue Schilder
AZ| fuer 1860,99 Euro angeschafft werden muessen.
Auszuege eines Leserbriefs (Nachbargemeinde) zum Artikel:
AZ| Eine Falschaussage
AZ| Zum Artikel am Montag kann ich nur sagen, dass es dem Herrn
AZ| aus Mering sicherlich nicht um eine falsche Ausschliderung
AZ| als solches ging. Vielmehr wollte dieser Herr erreichen, dass
AZ| er in Zukunft mit seinem Fahrrad auf der Strasse spazieren
AZ| fahren kann, um die Autofahrer zu belaestigen und zu behindern.
AZ| Denn auf nichts anderes fuehrt ein solcher Antrag doch wohl hin.
[Kommentar zu Personenverwechslungen gesnipt]
AZ| Ich habe diesen Artikel auch gelesen und kann
AZ| mit Sicherheit sagen, dass nicht Herr Seibert sondern ein anderes
AZ| Gemeinderatsmitglied den Vorschlag machte, dem Herrn
AZ| aus Mering einen Brief zu schreiben, mit der Bitte, in Zukunft
AZ| die Merchinger Ortsstrassen zu meiden.
AZ| [...]
Auszuege eines weiteren Leserbriefs (Gemeinderatsmitglied) zum Artikel:
AZ| Frage der Sicherheit
[Dem Gemeinderat geht es um den sichersten Verkehrsablauf, bisherige
Loesung war von den Buergern so gewuenscht]
AZ| Wenn nun ein Mitglied aus einer anderen Gemeinde Widerspruch
AZ| gegen die Radwegbenutzungspflicht einlegt und lieber auf einer
AZ| viel befahrenen und leider auch unuebersichtlichen Strasse faehrt,
AZ| so kann es ihm nicht um die Sicherheit gehen. Vielmehr
AZ| unterstelle ich nur, mit seinem "Rechtswissen glaenzen zu wollen",
AZ| zumal er den gleichen Widerspruch auch bei einer anderen
AZ| Gemeinde eingelegt hat.
> Der Zeitungsartikel in der AZ sowie einige Leserbriefe liegen mir jetzt
> vor. Da diese Geschichte fuer vergleichbare Faelle wohl repraesentativ
> sein wird, moechte ich sie Euch nicht vorenthalten:
Ich könnt kotzen. Das Hinterhältige dabei: Die fühlen sich auch noch
im vollen Recht.
> OK. Habe nach kurzer Abstinenz wieder eine gueltige Adresse eingestellt,
> leider nun auf Kosten meiner Erreichbarkeit, sofern jemand meine
> Signatur nicht beachtet. Ich hab aber einfach keine Lust mehr, jeden Tag
> dutzende(TM) Werbemails auf evtl. attachments hin zu pruefen und zu
> loeschen.
Ich kann Dir GMX empfehlen, die haben einen sehr guten Spamfilter.
Gruß,
Bo-En
--
Hardshell - Das Fahrradhelm Magazin:
<http://www.radhelm.org/>
Kiwis und Fahrradhelme, Fakten:
<http://www.ingokeck.de/publikationen/radhelm/>
Dir ist bekannt, daß du möglicherweise das Recht auf eine
Gegendarstellung hast, wenn die Äußerungen dich betreffen?
Ansonsten grundsätzlich Vorsicht bei solchen Interviews -
es ist schon öfters vorgekommen, daß man seine Aussagen dann
in der Zeitung völlig verdreht wiederfindet, bis hin zur
Verbesserung solch "offensichtlicher Fehler" wie "erhöhte Gefährdung
auf dem Radweg". Ich würde mich gar nicht auf eine große
Diskussion einlassen, sondern nur klarstellen, daß es
dir darum ging, ein paar Schilder zu entfernen
und daß diese Beschilderungsorgie alleine
auf dem Mist der Gemeinde gewachsen ist weil sie die
illegale Benutzungspflicht mit Zahnen und Klauen
erhalten wollen.
Veilleicht ist es auch ganz praktisch, dem Interviewer einen
Zettel mit den wesentlichen Aussagen mitzugeben. Am besten
gleich zum Abschreiben. Wenn sie natürlich von Anfang an
darauf aus sind, dich als Sündenbock darzustellen nützt das auch
nicht mehr viel.
Ingo.
Btw, auch im WWW unter
<http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=index&arid=1013916033991>,
oder durch Suche nach "Schilderwald" zu finden.
Ingo.
>Hat er doch schon bekommen:
>
>http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=AZZ/article/print&arid=1017887135963
>
>Ist das nur im Web erschienen? Die Unterschrift "www" und die vielen
>Schreibfehler deuten darauf hin,
Muss man sich mit einer Gegendarstellung im Web für einen auf Papier
erschienen Artikel zufrieden geben? Zudem kann ich mir nicht ganz
vorstellen, dass Armin nicht den Unterschied zwischen "Fahrbahn" und
"Straße" kennt.
--
Gerald
| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org |
| Für OE-Nutzer: http://www.wschmidhuber.de/oeprob/index.html |
> > Wahrscheinlich sind im Zuge des Neubaugebiets vor
> > einigen Jahren auch ein paar Mark Foerdermittel durch den Radweg
> > geflossen - muessten diese Foerdermittel bei Entfernung der
> > Radwegschilder eigentlich wieder zurueckbezahlt werden?
>
> Es gibt eine Sperrfrist. Fünf Jahre sind mir in Erinnerung. Das mag aber
> vom konkreten Förderprogramm abhängen.
Moment mal. Ist die Zahlung von Fördermitteln (und damit eine mögliche Rückerstattung
der Mittel) denn an die *Benutzungspflicht* eines Radweges geknüpft?
Tom "Wir brauchen ein Verkehrszeichen "Anderer Radweg". Z. 237, 240 und 241 wäre
o.k." Schlüter
>Moment mal. Ist die Zahlung von Fördermitteln (und damit eine mögliche Rückerstattung
>der Mittel) denn an die *Benutzungspflicht* eines Radweges geknüpft?
Würdest du denn einen Radweg fördern wollen, der gar nicht
uuuunbedingt notwendig ist? Solchen Luxus kann doch die
Gemeinde selber zahlen, wenn sie ihn denn haben will.
> Thomas Schlueter <gross...@email.com> schrieb:
>
> >Moment mal. Ist die Zahlung von Fördermitteln (und damit eine mögliche
> >Rückerstattung der Mittel) denn an die *Benutzungspflicht* eines Radweges
> >geknüpft?
>
> Würdest du denn einen Radweg fördern wollen, der gar nicht
> uuuunbedingt notwendig ist? Solchen Luxus kann doch die
> Gemeinde selber zahlen, wenn sie ihn denn haben will.
Ich dachte, alle Radwege seien uuunbedingt nötig, um den Radverkehr zu
fördern. Dazu braucht es doch keine blauen Schilder?
Ingo.
Nein, uuuunbedingt nötig ist ein Radweg nur, wenn Radfahrer
auf der Fahrbahn nicht sicher fahren können.
Radförderung dagegen ist Luxus. Den muß die Kommune selber
finanzieren.
>Dazu braucht es doch keine blauen Schilder?
Wie sollen die Radfahrer denn dann die Radwege finden?
elke"aus Sicht der Geldgeber gesprochen"
Eben. Das wäre auch ein Ansatzpunkt für eine Neufassung der StVO.
Das stünde auch in Übereinstimmung mit Zeichen wie z.B.
"Linienomnibusse" (Nr. 245). Denn dies bedeuten ja auch keine
Benutzungspflicht.
Kann das mal ein entsprechend beteiligter Verband dem
Verkehrsministerium als Vorschlag unterbreiten: Die mit Z. 237, 240, 241
gekennzeichneten Wege _dürfen_ von Radfahrern benutzt werden?
Viele Grüße
Thoralf
Bernd Sluka schrieb:
>
> Am 4 Apr 2002 15:26:12 GMT schrieb Ingo Keck:
> > Dir ist bekannt, daß du möglicherweise das Recht auf eine
> > Gegendarstellung hast, wenn die Äußerungen dich betreffen?
>
> Hat er doch schon bekommen:
>
> http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=AZZ/article/print&arid=1017887135963
Ja, dies war das Ergebnis besagten Interviews mit der
Friedberger-Redakteurin (Regionalteil AZ). Ingos Warnung kam zu spaet.
Dass so eine "Unterhaltung" ueber diese recht komplexe und sehr
emotionsbehaftete Thematik mit einer unbedarften Person (ich kenne den
Unterschied, Gerald) nicht einfach wird, davon bin ich schon
ausgegangen. Meine Erfahrungen mit Presseleuten halten sich bislang auch
eher in Grenzen.
Die Redakteurin war bei aller Unbedarftheit aber relativ
unvoreingenommen und es ging ihr vor allem um die Situation der Zone 30
Radwege in meinem Wohnort Mering. Mir war es auch lieber, die
Radweg-Problematik eher allgemein zu erleutern, als die Merchinger
Details zu rechtfertigen. Der Artikel soll den Lesern wohl in erster
Linie die lokale Situation in Mering schildern und ist deshalb etwas auf
die Zone 30 Radwege, die ich in meinem Widerspruch angefuehrt hatte,
reduziert.
Ich hatte der Redakteurin dann noch meinen Widerspruch (Bernd wird seine
Formulierungen wiedererkennen), Auszuege aus StVO/VwV und verschiedene
Radwegstudien sowie Unfalldaten (zB. Unfallauswertung der
Landesschutzpolizei Berlin) mit auf den Weg gegeben.
Dies erklaert auch, dass anstelle FDF 173 mit dem Bericht ueber die Velo
Secur 90, der ADFC woertlich zitiert wird, den ich nun wirklich aus der
Sache raushalten wollte. FDF 173 lag dem Stapel wohl zufaellig oben auf.
Armin Falkenhein (ADFC Landesverband Bayern Landesvorsitzender) habe ich
informiert und er meinte, dass er und der Augsburger ADFC mit der
Aussage im Artikel gut leben koennen.
Auch andere Zitate und Worte, wie "Radler", "auf der Strasse" oder
"...bruesten sich die Politiker auch noch." stammen nicht von mir. Das
ist wohl der "Preis" fuer derartige Presseberichte.
Dass die Zone 30 Radwege fuer mich zwar ein alltaegliches aber auf meine
Jahreskilometer bezogen eigentlich das geringste Problem darstellen, wo
fuer mich die Gefaehrdungen und Behinderungen auf allen Radwegen, gerade
auch ausserhalb geschlossener Ortschaften liegen und warum das so ist,
warum ich als Radfahrer am liebsten "nur" Verkehrsteilnehmer auf der
Fahrbahn bin, wurde im Artikel vollkomen gestrichen.
Ich formuliere es mal positiv: Viellecht kam so etwas wie
"journalistisches Gespuer" zum tragen, die Leser nicht zu ueberfordern.
Es haette im Artikel sicher alles noch viel schlimmer kommen koennen -
ich hake auch diese Geschichte mal unter "Erfahrungen sammeln" ab.
> Ist das nur im Web erschienen? Die Unterschrift "www" und die vielen
> Schreibfehler deuten darauf hin,
Der Artikel erschien im Friedberger Regionalteil der AZ am Freitag. Er
nimmt fast eine halbe Seite ein, zusammen mit drei bunten Bildern zur
Meringer Situation:
1.Bild: Abweichende Vorfahrtsregelung an einer Kreuzung (Anm.: von
insgesamt drei), auf dem Radweg gilt Zeichen 205 ("Vorfahrt
gewaehren!"), fuer die Fahrbahn rechts-vor-links.
Kommentar unterm Bild: "Waehrend fuer Autofahrer an dieser Kreuzung
rechts vor links gilt, muessen Radfahrer Vorfahrt gewaehren, egal aus
welcher Richtung ein Auto kommt - auch von hinten."
(Anm.: Ich hatte hier auch auf die Unzulaessigkeit gemaess VwV zu § 2,
Abs. 4, II Radwegbenutzungspflicht hingewiesen)
2. Bild: Kreisverkehr, Radfahrer auf der Fahrbahn, Auto setzt ausgangs
gerade zum Ueberholen des Radgfahrers an.
Kommentar unterm Bild: "Zwar ist links ein Radweg, aber die meisten
Radfahrer benutzen am Kreisel in St.Afra die Strasse, da es anders kaum
moeglich ist, ueber den Kreisverkehr zu kommen."
(Anm.: Ich hatte hier auch auf die VwV zu § 9a hingewiesen.
Die vielen *Strassen*, auch im Artikel, stammen sicher nicht von mir.
Ich meine, ich haette der Dame den Unterschied zwischen Strasse und
Fahrbahn sogar erklaert. Ich vermute mal sie gehoert zu den 90% der
Bundesbuerger, fuer die es keinen Unterschied zwischen Strasse und
"Strasse" gibt.)
3. Bild: Zeichen 239 ("Fussgaenger") mit Zusatzzeichen 1022-10
("Radfahrer frei").
Kommentar unterm Bild: "Diese Art der Beschilderung wuenscht sich Armin
Mann auf allen Radwegen in Tempo 30 Zonen."
(Anm.: Hmmm)
> Ich habe mich allerdings auch nicht ganz zurückhalten können, und einen
> schnellen Leserbrief zu dem ursprünglichen Artikel abgeschickt.
Gut. Ich bleib dran, was in den naechsten Tagen an Leserbriefen zum
Thema alles abgedruckt wird.
BTW: Ein Redakteur des Bayer. Rundfunks - wohnt zufaellig auch in Mering
- moechte mit mir nun ein Toninterview ueber die Situation vor Ort
machen. Fuer die Rundfunksendung "Schwabenspiegel" auf Bayern 1 zum
Thema Radwege, mit verschiedenen Stellungsnahmen und Interviewpartnern.
Herr Falkenhein vom ADFC hat anscheinend schon zugesagt. Bin mir noch
ziemlich unschluessig, ob ich einwilligen soll.
Bernd Sluka schrieb:
>
> Am Wed, 03 Apr 2002 11:09:05 +0200 schrieb Armin Mann:
> > Bernd Sluka wrote:
> > Auch diese Beschilderung ist ein ziemliches Konstrukt und ein
> > Schilderwald:
> > Zeichen 205 ("Vorfahrt gewaehren!") steht nur an den Einmuendungen aus
> > dem Wohngebiet.
Ich lag hier falsch - wurde hoechste Zeit dass endlich auf Sommerzeit
umgestellt wurde ;-)
Zeichen 205 steht auch vor den Einmuendungen auf der Seite des
Kleingewerbegebiets und hinter einer Kreuzung.
> > In diesem Zug erhaellt der Geradeausverkehr auf der
> > Fahrbahnseite des Wohngebiets Vorrang mit Zeichen 301 ("Vorfahrt")
Richtig.
> > Die Gegenfahrbahn auf der Seite des Kleingewerbegebiets "sieht" _alle_
> > Kreuzungen und Einmuendungen und damit auch die linksseitigen Radfahrer
> > unter rechts-vor-links-Regelung ohne Beschilderung.
_alle_ ist falsch.
Die Gegenfahrbahn auf der Seite des Kleingewerbegebiets "sieht" _alle
Einmuendungen_ auf der Seite des Wohngebiets unter
rechts-vor-links-Regelung ohne Beschilderung/Zeichen 301.
Zeichen 301 ("Vorfahrt") ist bei einer Einmuendung von links wohl nicht
notwendig, der Geradeaus-Verkehr hat ja eh Vorrang.
Zeichen 301 ("Vorfahrt") auf der Seite des Kleingewerbegebiets steht
jedoch in Fahrtrichtung _hinter_ der Kreuzung. Dieser Platz ist wohl
eher "ungewoehnlich".
> Also ohnehin eine unzulässige Konstruktion. D.h. Dein Schreiben war
> bestenfalls Anlaß, aber nicht Grund für die Beseitigung. Wenn sie mit
> der Beschreibung bei der Aufsichtsbehörde nachgefragt haben, haben sie
> sicherlich eine auf den Deckel bekommen.
Ich hatte mich getaeuscht.
> Was mir noch auffält: Der Radweg ist nicht auf der Seite des
> Wohngebietes? Also erhöhter Querungsbedarf anstatt verminderter
> Querungsbedarf für viele Radwegbenutzer in beiden Richtungen.
Im Eingangsposting hatte ich die Situation so beschrieben:
"Der strassenbegleitende, gemeinsame Fuss- und Radweg (Zeichen 240)
liegt auf der Seite des Wohngebiets und ist in beide Richtungen
(linksseitig) mit Zeichen 240 beschildert."
und spaeter mal:
"Der Querungsbedarf fuer die linksseitige Benutzung gleicht sich in
diesem Fall einer innerorts-Tangente aus: Bei der Auffahrt nach links
muss gequert werden, sowie beim beim Verlassen nach rechts. Bei der
Weiterfahrt nach links gehen die Verantwortlichen wohl davon aus, dass
weitere 250 m linksseitiger, unzumutbarer Radweg (durch Wurzeln
aufgeplatzter Asphalt) benutzt werden sollen (B2 Ableger innerorts nach
dem Ortsschild des angrenzenden Orts, Tempo 50, Vorfahrtsstrasse).
Dieser Radweg endet an einer Drueckampel, an der die Radfahrer dann auf
die Fahrbahn entlassen werden."
>> http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=AZZ/article/print&arid=1017887135963
>
>Ja, dies war das Ergebnis besagten Interviews mit der
>Friedberger-Redakteurin (Regionalteil AZ). Ingos Warnung kam zu spaet.
War doch ok. Was erwartet ihr denn von einer Zeitung?
>BTW: Ein Redakteur des Bayer. Rundfunks - wohnt zufaellig auch in Mering
>- moechte mit mir nun ein Toninterview ueber die Situation vor Ort
>machen. Fuer die Rundfunksendung "Schwabenspiegel" auf Bayern 1 zum
>Thema Radwege, mit verschiedenen Stellungsnahmen und Interviewpartnern.
Klasse.
>Herr Falkenhein vom ADFC hat anscheinend schon zugesagt. Bin mir noch
>ziemlich unschluessig, ob ich einwilligen soll.
Selbstverständlich, wieso denn nicht? Selbst wenn du dich
nicht geschickt anstellen solltest, ist das immer noch
besser, als gar keine Stimmen, die kritisch zu Radwegen
sind.
Notfalls muß du halt darauf achten, nichts anderes zu
erzählen, als das du wirklich unbedingt sagen willst. :-)
mfg, elke
So argumentieren die hiesigen Ämter auch. Wobei ich mir nicht so
sicher bin, ob das überall so ist.
> >Dazu braucht es doch keine blauen Schilder?
> Wie sollen die Radfahrer denn dann die Radwege finden?
Dieses Problem harrt in der Post-Benutzungspflicht-Ära ohnehin noch
seiner Lösung. Blau darf der Lollie dann keinesfalls mehr sein,
eher schon gelb. ;-)
CU Christoph Maercker.
>Thoralf Winkler wrote:
>
>> Kann das mal ein entsprechend beteiligter Verband dem
>> Verkehrsministerium als Vorschlag unterbreiten: Die mit Z. 237, 240,
>> 241 gekennzeichneten Wege _dürfen_ von Radfahrern benutzt werden?
>
>Warum soll das ein Verband für dich machen? Das kannst Du auch selbst
>tun. Allerdings würde ich nicht das Verkehrsministerium anschreiben,
>schließlich ändert es keine Gesetze. Das Ministerium ist nur eine
>Verwaltungsbehörde.
Die StVO ist eine Verordnung. Die werden von Ministerien
erlassen, gegebenfalls wird der Bundesrat (irgendein
Ausschuß davon) dazu angehöhrt (bei der StVO ist das der
Fall).
Und _das Ministerium_ hat in einer Pressemitteilung
angekündigt, die StVO überarbeiten zu wollen.
Wie ich schon anmerkte:
Es gibt auch ein Zeichen "Linienomnibusse" (Nr. 245), ebenfalls blau,
das aussagt, daß diese Spur Bussen vorbehalten ist. Von
Busspurbenutzungspflicht ist nichts zu lesen und es wird auch nicht so
interpretiert. Und es entspricht - welch Wunder - dem für Radwege
geforderten Prinzip: 'gute Buswege bedürfen keiner Benutzungspflicht'.
Andererseits hast Du recht - ein völlig anderes Schild würde einen
radikaleren Schnitt mit den alten Gewohnheiten bedeuten und hätte den
Vorteil, daß von heute auf morgen die bisherigen Schilder wirkungslos
würden.
(... wäre aber wegen der in Aussicht stehenden höheren Kosten ein
Hindernis für die Einführung einer solchen Neuregelung)
Viele Grüße
Thoralf
>Es gibt auch ein Zeichen "Linienomnibusse" (Nr. 245), ebenfalls blau,
>das aussagt, daß diese Spur Bussen vorbehalten ist. Von
>Busspurbenutzungspflicht ist nichts zu lesen und es wird auch nicht so
>interpretiert.
Danke für den Hinweis. Ein weiterers Indiz, dass die
Rad weg!-Benutzungsplicht in .at IMHO verfassungswidrige ist.
Das Rad weg!-Schild ist ein Gebotsschild, das Schild zur Kennzeichnung
von Omnibusspuren allerdings nur ein Hinweisschild.
Armin Mann wrote:
>
> Bernd Sluka schrieb:
> > Ich habe mich allerdings auch nicht ganz zurückhalten können, und einen
> > schnellen Leserbrief zu dem ursprünglichen Artikel abgeschickt.
>
> Gut. Ich bleib dran, was in den naechsten Tagen an Leserbriefen zum
> Thema alles abgedruckt wird.
Bernd, Dein Leserbief wurde letzte Woche in voller Laenge in der AZ
abgedruckt.
Armin Mann
> > > Dir ist bekannt, daß du möglicherweise das Recht auf eine
> > > Gegendarstellung hast, wenn die Äußerungen dich betreffen?
> >
> > Hat er doch schon bekommen:
> >
> ><http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=
> > AZZ/article/print&arid=1017887135963>
>
> Ja, dies war das Ergebnis besagten Interviews mit der
> Friedberger-Redakteurin (Regionalteil AZ). Ingos Warnung kam zu spaet.
Tja, zeitnah zu antworten klappt bei mir nie. :-/
Aber ich finde, daß der Artikel eh schon ziemlich das Optimum dessen
ist, was man erreichen kann. Wahrscheinlich wars ganz gut, daß meine
Warnung zu spät kam.
[...]
> Dies erklaert auch, dass anstelle FDF 173 mit dem Bericht ueber die Velo
> Secur 90, der ADFC woertlich zitiert wird, den ich nun wirklich aus der
> Sache raushalten wollte. FDF 173 lag dem Stapel wohl zufaellig oben auf.
*bg* Ich finde das gar nicht schlecht. Außerdem können die Leute mit dem
ADFC sicher mehr anfangen als mit irgend einer Tagung in Salzburg vor
zehn Jahren.
[...]
> BTW: Ein Redakteur des Bayer. Rundfunks - wohnt zufaellig auch in Mering
> - moechte mit mir nun ein Toninterview ueber die Situation vor Ort
> machen. Fuer die Rundfunksendung "Schwabenspiegel" auf Bayern 1 zum
> Thema Radwege, mit verschiedenen Stellungsnahmen und Interviewpartnern.
> Herr Falkenhein vom ADFC hat anscheinend schon zugesagt. Bin mir noch
> ziemlich unschluessig, ob ich einwilligen soll.
Klingt gut! Und, was ist daraus geworden?
Ingo.
Bernd Sluka wrote:
>
> Am Wed, 17 Apr 2002 13:32:34 +0200 schrieb Armin Mann:
> > Bernd, Dein Leserbief wurde letzte Woche in voller Laenge in der AZ
> > abgedruckt.
>
> Danke für den Hinweis.
>
> Und - meinst Du sie werden meinen Rat befolgen. :-}
Ich waere schon damit "zufrieden", wenn sie Deinen Leserbrief ueberhaupt
gelesen haben.
Ob sie ihn verstehen (koennen), wage ich zu bezweifeln.
Die uebergeordnete Problematik, auch uebertragen auf die generelle
Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht, sehe ich vor allem darin, dass
diesen eingefahrenen Meinungen und Lebenseinstellungen mit Argumenten
und Fakten kaum beizukommen ist. Die menschliche und
tiefenpsychologische Ebene scheint hier viel bedeutender zu sein.
Aberglaube und Fahrradmaerchen sind einfach zu tief verwurzelt.
Armin "wie Blinde sehend machen?" Mann
--
"Das Verwarnungsgeld für die üblichen Verkehrsverstöße der Radfahrer
soll ... aus Verkehrssicherheitssicht besonders schwerwiegenden
Verstößen, wie Missachtung der Radwegebenutzungspflicht, ... 30 DM
(bisher 10 DM) betragen." - Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung
des Radverkehrs im Mai 2000
Ingo Keck wrote:
>
> Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> wrote:
> > Ja, dies war das Ergebnis besagten Interviews mit der
> > Friedberger-Redakteurin (Regionalteil AZ). Ingos Warnung kam zu spaet.
>
> Tja, zeitnah zu antworten klappt bei mir nie. :-/
War ja auch nur als Kritik gegen meine eigene Leichtfertigkeit der
Presse gegenueber gedacht:-)
> Aber ich finde, daß der Artikel eh schon ziemlich das Optimum dessen
> ist, was man erreichen kann. Wahrscheinlich wars ganz gut, daß meine
> Warnung zu spät kam.
Meine ich auch. Wie gesagt, die Redakteurin war unvoreingenommen und
recht aufgeschlossen - Glueck gehabt.
> > BTW: Ein Redakteur des Bayer. Rundfunks - wohnt zufaellig auch in Mering
> > - moechte mit mir nun ein Toninterview ueber die Situation vor Ort
> > machen. Fuer die Rundfunksendung "Schwabenspiegel" auf Bayern 1 zum
> > Thema Radwege, mit verschiedenen Stellungsnahmen und Interviewpartnern.
> > Herr Falkenhein vom ADFC hat anscheinend schon zugesagt. Bin mir noch
> > ziemlich unschluessig, ob ich einwilligen soll.
>
> Klingt gut! Und, was ist daraus geworden?
Das Interview hat stattgefunden, Elke hat mir Mut gemacht ;-) Mit dem
Rundfunkmenschen hatte ich ein zweites mal Glueck. Als Ergebnis wurde am
Mittwoch, 17.04., gegen 13:00 daraus eine drei Minuten Sequenz auf
Bayern 1 ausgestrahlt. Zu Wort kamen Herr Falkenhein (ADFC Landesvorsitz
Bayern), die Buergermeisterin aus dem Nachbarort Merching und meine
Wenigkeit. Habe den Bericht bislang noch nicht gehoert, warte noch einen
Mitschnitt zu erhalten.
Armin Mann