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'Laufklingel' ?

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Klaus Petry

unread,
Oct 18, 1993, 4:59:57 AM10/18/93
to

Ich suche schon seit langer Zeit eine 'Laufklingel'.
Wers nicht kennt: Ich erinnere mich auch nur daran,
dass ein Freund von mir zur Schulzeit (68-81) eine
solche hatte. Sie bestand einfach nur aus einem Gehaeuse
mit Laufrad, das per Seilzug an den Reifen gedrueckt wurde.
Das Ding machte einen Hoellenlaerm (natuerlich geschw.abhaengig)
und genau deswegen haette ich gern eine. In den 20-30
Fahrradlaeden, in denen ich bisher gefragt habe, konnte
mir aber keiner helfen. Einige behaupteten sogar,
die Dinger waeren hier verboten ..

Wer weiss, wo ich so eine Klingel erwerben kann ??

STn
Klaus

--
------------------------------------------------------------------
Klaus Petry mail: k...@Materna.DE
Dr. Materna GmbH phone: +49 231 5599 223
Vosskuhle 37, D-44141 Dortmund 1 fax: +49 231 5599 100

Wolfgang Bonig)

unread,
Oct 18, 1993, 6:11:37 AM10/18/93
to
In article <kp.750934797@materna> k...@Materna.DE (Klaus Petry) writes:

>Ich suche schon seit langer Zeit eine 'Laufklingel'.

> ... . Einige behaupteten sogar,


>die Dinger waeren hier verboten ..

Ihre Benutzung und schon die Anbringung am Rad ist verboten, steht in
der StVZO. Meine (beide Raeder haben sie) haben mich schon haeufig vor
Unfaellen oder aehnlichen Vorkommnissen bewahrt, denn kaum ein Auto-
fahrer achtet auf die zulaessige (auch schon recht laute) Klingel.
Die letzte habe ich vor ca. 5 Jahren bei meinem Haendler gekauft, ob er sie
noch fuehrt, weiss ich nicht. Kostete damals knapp 19 Maerker.

Das Verbot wird mit der Gefahr der Laermbelaestigung begruendet, des-
halb sind ja wohl Dreihoerner und Vergleichbares am Auto erlaubt :-( .

Gruss
yeti sapiens sapiens

Obige Aeusserungen | Wolfgang B"onig | Allen ist das
stellen, falls nichts | Sperlingsgasse 17 | Denken erlaubt.
anderes verdeutlicht | 47055 Duisburg-Wanheimerort | Vielen bleibt
ist, meine persoenli- | Tel.: 0203 / 775302 | es erspart.
che Auffassung dar. | boe...@uni-duesseldorf.de | Curt Goetz

Ingo Zoller

unread,
Oct 18, 1993, 8:09:49 AM10/18/93
to
In article <kp.750934797@materna> k...@Materna.DE (Klaus Petry) writes:

>Ich suche schon seit langer Zeit eine 'Laufklingel'.

Wirst Du hier wohl kaum finden. Aber falls Du irgendwelche
Kontakte nach Japan haben solltest (sei es auch nur ueber
irgendeinen Fahrrad und Teile-Direktimport aus Japan),
so gibt es dort eine wire-bell, die als Draht-Glocke noch
nicht in der StVZO erwaehnt ist, und demnach eigentlich zugelassen
sein sollte. Das Teil ist bei langsamer Fahrt schon lauter als die
meisten Radlaufglocken, ist beim Stand genauso unhoerbar, und vor
allem auch bei einem vergessenen Hoergeraet bei 30 km/h nicht zu
ueberhoeren.

>Fahrradlaeden, in denen ich bisher gefragt habe, konnte
>mir aber keiner helfen. Einige behaupteten sogar,
>die Dinger waeren hier verboten ..

Sie sind es leider. Deswegen duerfte sie auch kein Fahrradladen haben.
Aber vieleicht in einigen unsortierten Fahrradabteilungen von
Kaufhof oder Horten :-). Oder an einem der Raeder, die die Bundesbahn
regelmaessig versteigert.

Gruss
Ingo

Wolfgang Melchert

unread,
Oct 18, 1993, 8:54:35 AM10/18/93
to
k...@Materna.DE (Klaus Petry) fragt:

> Ich suche schon seit langer Zeit eine 'Laufklingel'.

[...]


> und genau deswegen haette ich gern eine. In den 20-30

> Fahrradlaeden, in denen ich bisher gefragt habe, konnte
> mir aber keiner helfen. Einige behaupteten sogar,
> die Dinger waeren hier verboten ..
>

> Wer weiss, wo ich so eine Klingel erwerben kann ??

Wenn es die bei euch im Laden nicht gibt, sie ist bei "Bicycle Versand"
(Bielefeld) im Katalog. Adresse steht im FAQ. Bei Bicycle gibt es auch
die sogenannte "Chinesische Klingel", die ein aehnliches Geraeusch macht
wie die "Radlaufglocke" (so heisst die offiziell). Die Chinesische Klingel
ist erlaubt, die Radlaufklingel dagegen nicht. Man koennte ja sonst einen
Radfahrer mit einer klingelnden Strassenbahn verwechseln... Mir ist aber
niemand bekannt, der wegen einer Radlaufklingel Aerger mit der Polizei
bekommen haette, die haben anderes zu tun.

--
Wolfgang Melchert, Fraunhofer-Institut fuer e-mail: m...@iitb.fhg.de
Informations- und Datenverarbeitung (IITB), phone: +49/0-721-6091-264
Fraunhoferstrasse 1, D-76131 Karlsruhe, GERMANY fax: +49/0-721-6091-413
Hi, I am not a signature virus. Why don't you just copy me into your signature?

ha...@d012s179.mch.sni.de

unread,
Oct 25, 1993, 5:23:57 AM10/25/93
to
In article <strobl.7...@gmd.de> str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
>
>[xpost nach de.soc.verkehr]
>
>In <CF5p3...@grmbl.saar.de> m...@grmbl.saar.de (Martin Emmerich) writes:

>
>>In <kp.750934797@materna> k...@Materna.DE (Klaus Petry) writes:
>
>
>>>Ich suche schon seit langer Zeit eine 'Laufklingel'.
>>>[...] Einige behaupteten sogar,

>>>die Dinger waeren hier verboten ..
>
>>Sie sind nicht zugelassen.
>
>Sie sind explizit verboten.
>

[.....]
>IMHO ist das genau so blöde wie es klingt. Praktisch bedeutet es,
>daß Fahrräder keine Schallzeichengeber haben dürfen, die von anderen
>motorisierten Verkehrsteilnehmern im Normalfall gehört und bemerkt
>werden können. Sie sind also gerade in den Situationen, die für
>Radfahrer besonders gefährlich sind, völlig unbrauchbar.
>

Die Lautstaerke der Warneinrichtung ist so fuer den motorisierten
Verkehrsteilnehmer ein Hinweis auf die Eigengefaehrdung. Er muss
schliesslich wissen, ob er einem Betonmischer die Vorfahrt nimmt
(Eigengefaehrdung wahrscheinlich) oder einem Radfahrer (Eigengefaehrdung
eher unwahrscheinlich). Letzterer kann sich ja durch einen Sprung uebers
Autodach vor ernsten Verletzungen schuetzen.

Ist ein Radler dagegen mit einer Warneinrichtung Marke Nebelhorn
ausgeruestet, besteht die Gefahr, dass ein motorisierter Verkehrsteilnehmer
vollkommen unnoetig Ruecksicht nimmt.

[...]
>Es handelt sich hier um einen krassen und völlig unmotivierten
>Fall von Ungleichbehandlung von motorisierten und von nicht
>motorisierten Verkehrsmitteln durch die Strassenverkehrszulassungs-
>ordnung.

Stimmt, aber dafuer duerfen Radler ja auch auf Radwegen fahren, die
motorisierten Verkehrteilnehmer werden dort nur parkend geduldet. Das ist
doch ein gerechter Ausgleich, oder?

Grusz, Hans ;-))

--
Siemens Nixdorf Informationssysteme AG, BA NM 13, Hans.E...@mch.sni.de
D-81739 Muenchen, Otto-Hahn-Ring 6, Germany Tel: ++49.89.636.48934

Wolfram Sauerteig

unread,
Oct 26, 1993, 8:34:51 AM10/26/93
to

Hallo Klaus,

KP>
KP> Ich suche schon seit langer Zeit eine 'Laufklingel'.
KP> Wers nicht kennt: Ich erinnere mich auch nur daran,
KP> dass ein Freund von mir zur Schulzeit (68-81) eine
KP> solche hatte. Sie bestand einfach nur aus einem Gehaeuse
KP> mit Laufrad, das per Seilzug an den Reifen gedrueckt wurde.
KP> Das Ding machte einen Hoellenlaerm (natuerlich geschw.abhaengig)
KP> und genau deswegen haette ich gern eine. In den 20-30
KP> Fahrradlaeden, in denen ich bisher gefragt habe, konnte
KP> mir aber keiner helfen. Einige behaupteten sogar,
KP> die Dinger waeren hier verboten ..
KP>
KP> Wer weiss, wo ich so eine Klingel erwerben kann ??
KP>
ich habe vor kurzem eine solche Klingel bei folgender Firma erworben:
Flizz Fahr-Rad-Laden GmbH
Pontstr. 133
52062 Aachen
Tel. 0241/25196

Verboten ist sie laut StVZO (Par.64a) tatsaechlich und ausdruecklich.
Auf Wunsch zitiere ich.

Ich habe ein solches Teil trotzdem, weil insbesondere aeltere Fussgaenger auf
gemeinschaftlichen Fuss-/Radwegen des Oefteren nach einem Beinahe-Zusammenstoss
behaupten, man haette nicht geklingelt, obwohl man es bis zum Verrecken getan
hat.


tschoe wa
Wolfram

"
Die Dinge funktionieren nur deshalb, damit sie auch schiefgehen koennen.

"

Wolfram Sauerteig

unread,
Oct 31, 1993, 1:30:10 AM10/31/93
to

Hallo Hans,


H >
H > Stimmt, aber dafuer duerfen Radler ja auch auf Radwegen fahren, die
H > motorisierten Verkehrteilnehmer werden dort nur parkend geduldet. Das ist
H > doch ein gerechter Ausgleich, oder?
H >
noe, leider _muessen_ die Radwege laut StVO benutzt werden, wenn vorhanden. Und
sehr viele sind gefaehrlicher als die danebenliegende Strasse. :-(


tschoe wa
Wolfram

"
A budget is just a method of worrying before you spend money, as well
as afterward.

"

ha...@d012s179.mch.sni.de

unread,
Nov 2, 1993, 3:37:20 AM11/2/93
to
In article <24c1...@p10.f6.n242.z2.fidonet.org> Wolfram_...@hippo.fido.de (Wolfram Sauerteig) writes:
>H >
>H > Stimmt, aber dafuer duerfen Radler ja auch auf Radwegen fahren, die
>H > motorisierten Verkehrteilnehmer werden dort nur parkend geduldet. Das ist
>H > doch ein gerechter Ausgleich, oder?
>H >
>noe, leider _muessen_ die Radwege laut StVO benutzt werden, wenn vorhanden. Und
>sehr viele sind gefaehrlicher als die danebenliegende Strasse. :-(
>
Na, ist doch nett von den PKWlern, wenn Sie die Radwege zuparken und uns
damit auf die sicherere Strasse 'noetigen'. Oder sollen wir ueber die Autos
auf den Radwegen fahren? Was sagt die STVO in diesem Fall?

Grusz, Hans

Wolfgang Bonig)

unread,
Nov 3, 1993, 9:14:46 AM11/3/93
to
In article <2b5680$f...@D012S179.mch.sni.de> ha...@D012S179.mch.sni.de writes:
>In article <24c1...@p10.f6.n242.z2.fidonet.org>
>Wolfram_...@hippo.fido.de (Wolfram Sauerteig) writes:
>>noe, leider _muessen_ die Radwege laut StVO benutzt werden, wenn vorhanden.
>Und
>>sehr viele sind gefaehrlicher als die danebenliegende Strasse. :-(
>>
>Na, ist doch nett von den PKWlern, wenn Sie die Radwege zuparken und uns
>damit auf die sicherere Strasse 'noetigen'. Oder sollen wir ueber die Autos
>auf den Radwegen fahren? Was sagt die STVO in diesem Fall?

Tja, die StVO sagt da nichts. Aber viele Polizeibeamte stellen sich auf
den Standpunkt, dass bei zugeparktem "Radweg" das Fahrrad auf dem Gehweg
zu schieben sei. Meines Wissens schliessen sich gelegentlich Gerichte
dieser Auffassung an (vor Jahren wurde in der 'Radfahren' ueber ein
solches Urteil aus Bremen berichtet).

Thorsten Guenther

unread,
Nov 4, 1993, 3:41:23 AM11/4/93
to
In article <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de> boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
>In article <2b5680$f...@D012S179.mch.sni.de> ha...@D012S179.mch.sni.de writes:
>>In article <24c1...@p10.f6.n242.z2.fidonet.org>
>>Wolfram_...@hippo.fido.de (Wolfram Sauerteig) writes:
>>>noe, leider _muessen_ die Radwege laut StVO benutzt werden, wenn vorhanden.
>>Und
>>>sehr viele sind gefaehrlicher als die danebenliegende Strasse. :-(
>>>
>>Na, ist doch nett von den PKWlern, wenn Sie die Radwege zuparken und uns
>>damit auf die sicherere Strasse 'noetigen'. Oder sollen wir ueber die Autos
>>auf den Radwegen fahren? Was sagt die STVO in diesem Fall?
>
>Tja, die StVO sagt da nichts. Aber viele Polizeibeamte stellen sich auf
>den Standpunkt, dass bei zugeparktem "Radweg" das Fahrrad auf dem Gehweg
>zu schieben sei. Meines Wissens schliessen sich gelegentlich Gerichte
>dieser Auffassung an (vor Jahren wurde in der 'Radfahren' ueber ein
>solches Urteil aus Bremen berichtet).

Das haette ich dann doch gerne etwas genauer:
- Fahrzeuge haben die Fahrbahn (im Gegensatz zum Gehweg) zu benutzen
- Wenn ein Verkehrsschild vorhanden ist, haben Fahrzeuge dieses zu befolgen
- ein Gebotsschild, welches einen Radfahrer dazu bringt, einen Radweg
zu benutzen, ist ein blauer Kreis mit weissem Fahrrad

Ausserdem steht in der STVO meines Wissens etwas ueber 'unbenutzbare
Radwege', bei denen ein Radfahrer auf die Strasse auszuweichen hat.
Frage: Ist ein zugeparkter Radweg benutzbar?

Wenn man all dies ins Kalkuel zieht, kommt mir dieses Gerichtsurteil mehr
als spanisch vor. Im uebrigen befolge ich Zusatzschilder der
'Radfahrer absteigen'-Kategorie grundsaetzlich NICHT, ich wuerde sie
allerdings befolgen, wenn ich einmal ein 'Autofahrer bitte aussteigen'
an einer Baustelle saehe.

Weregoose

- guen...@eva.fmi.uni-passau.de (Thorsten Guenther) -
-------------------------------------------------------------------------------
- Star Trek: Our Generation -
- To boldly kill rats where no man has killed rats before.... -

Michael Broemer

unread,
Nov 6, 1993, 5:59:00 AM11/6/93
to
Hallo !

Eine Laufklingel suche ich nicht, aber irgendetwas, dasz (etwas) Krach
macht, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf mein Kommen hinzuweisen.

Bei meinem alten Fahrrad mit quietschenden Bremsen und rasselnder Kette
ging's noch so; aber jetzt wuerde ich gerne ein (abschaltbares)
"Fahrgeraeusch" zu erzeugen. Eine Art Troete (vom Fahrtwind getrieben)
oder Rassel, um Fuszgaenger vorm unachtsamen Betreten des Radwegs zu
warnen.

Grusz, Michael

Klaus Tiedemann

unread,
Nov 8, 1993, 4:51:27 AM11/8/93
to

Hallo,

> In article <A35...@H.maus.de> Michael...@h.maus.de (Michael Broemer) writes:

> Eine Laufklingel suche ich nicht, aber irgendetwas, dasz (etwas) Krach
> macht, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf mein Kommen hinzuweisen.

wie waers mit einer um den Hals gehaengten Trillerpfeife ? Das
Geraeusch beeindruckt fuer gewoehnlich sogar hartgesottene Autofahrer.

Ciao, Klaus
----

Bernd Sluka

unread,
Nov 8, 1993, 9:35:33 AM11/8/93
to
Im Artikel <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de> schreibt
Wolfgang B"onig:

>
>Tja, die StVO sagt da nichts. Aber viele Polizeibeamte stellen sich auf
>den Standpunkt, dass bei zugeparktem "Radweg" das Fahrrad auf dem Gehweg
>zu schieben sei. Meines Wissens schliessen sich gelegentlich Gerichte
>dieser Auffassung an (vor Jahren wurde in der 'Radfahren' ueber ein
>solches Urteil aus Bremen berichtet).

Dagegen spricht aber, dass schiebende Radfahrer auf Gehwegen nur
geduldet sind, wenn sie dort die Fussgaenger nicht behindern. So
jedenfalls habe wiederum andere Gerichte entschieden. Jedenfalls habe
ich das so aus einer Recherche zu diesem Problem, die schon ein, zwei
Jahre zurueckliegt in Erinnerung.
--
_
A __| |__
A A |__ __| Bernd Sluka
A A u u | | ooo be...@sledge.nbg.sub.org
AAAAAAA u u | | o o sl...@bones.fmi.uni-passau.de
A A uuu |_| ooo be...@fons.nbg.sub.org

Werner Icking

unread,
Nov 8, 1993, 2:32:24 PM11/8/93
to

>Im Artikel <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de> schreibt
>Wolfgang B"onig:
>>
>>Tja, die StVO sagt da nichts. Aber viele Polizeibeamte stellen sich auf
>>den Standpunkt, dass bei zugeparktem "Radweg" das Fahrrad auf dem Gehweg
>>zu schieben sei. Meines Wissens schliessen sich gelegentlich Gerichte
>>dieser Auffassung an (vor Jahren wurde in der 'Radfahren' ueber ein
>>solches Urteil aus Bremen berichtet).

>Dagegen spricht aber, dass schiebende Radfahrer auf Gehwegen nur
>geduldet sind, wenn sie dort die Fussgaenger nicht behindern. So
>jedenfalls habe wiederum andere Gerichte entschieden. Jedenfalls habe
>ich das so aus einer Recherche zu diesem Problem, die schon ein, zwei
>Jahre zurueckliegt in Erinnerung.

Ist kein Wunder, wenn Gerichte so entscheiden; steht doch in der StVO:

@25 Fussgaenger
(1) Fussgaenger muessen die Gehwege benutzen. ...
(2) Fussgaenger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstaende mitfuehren,
muessen die Fahrbahn benutzen, wenn sie ... andere Fussgaenger
erheblich behindern wuerden.

Ich finde den Absatz sehr zutreffend besonders wegen des "muessen" und
des "wuerden". Letzteres zielt ja wohl darauf ab, dass die Wahl nicht
davon abhaengt, ob wirklich Fussgaenger vorhanden oder zu erwarten sind.
Das muessen heisst ja wohl, dass ein Radfahrer, den ein Polizist zum
fahradschiebenden Fussgaenger ernennen will, die Fahrbahn benutzen muss.
Dann wird er dort ja wohl auch fahren duerfen. Was bleibt, ist also, dass
das Schieben ERHEBLICH behindern muesste. Ja und das ist ja bei den meisten
Gehwegen (mit weniger als 1,50m Breite) wohl gegeben; man koennte wohl
eher sogar Gefaehrdung unterstellen.

Ich vermute sogar, dass durch diesen Paragraphen sogar die meisten
"gemeinsamen Rad/Geh-wege" ad absurdum gefuehrt werden koennen: sie
koennen fahrend kaum benutzt werden, ohne Fussgaenger zu gefaehrden.
Das heisst, ein Radfahrer muesste also Schieben, sobald er nur eines
Fussgaengers ansichtig wuerde. Dann trifft ihn aber die volle Haerte
des @25 Abs. 2: er muesste auf der Fahrbahn schieben! ... Na dann kann
er doch gleich da fahren. Interesssant, interessant!

Werner
--
Werner Icking Werner...@gmd.de (+49 2241) 14-2443 __o
GMD - Gesellschaft fuer Mathematik und Datenverarbeitung mbH _`\<,_
Schloss Birlinghoven, PO-Box 1316, D-53731 Sankt Augustin, Germany (_)/ (_)
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod." ~~~~~~~~~~~

Henrik Hempelmann

unread,
Nov 8, 1993, 3:10:27 PM11/8/93
to
ti...@lanke.first.gmd.de (Klaus Tiedemann) writes:
>> In article <A35...@H.maus.de> Michael...@h.maus.de (Michael Broemer) writes:

>> Eine Laufklingel suche ich nicht, aber irgendetwas, dasz (etwas) Krach
>> macht, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf mein Kommen hinzuweisen.

>wie waers mit einer um den Hals gehaengten Trillerpfeife ? Das

- Trillerpfeifen gehoeren in den Mund, nicht um den Hals gehaengt ! :-))


>Geraeusch beeindruckt fuer gewoehnlich sogar hartgesottene Autofahrer.

Ueberhoeren werden sie das Teil bestimmt nicht, andererseits koennen die
wenigsten dies Geraeusch zuordnen und entsprechend reagieren.
Wenn die anderen Verkehrsteilnehmer eine Fahrradklingel hoeren ist klar was
kommt (!?!) aber eine Trillerpfeife? Fussballplatz, spielende Kinder,
'ne Demo?

Dazu muessen die Autofahrer und andere Verkehrshindernisse erst noch
entsprechend konditioniert werden.

Henrik
--
ma...@palumbia.in-berlin.de (NeXT-Mail) Henrik Hempelmann
ma...@cs.tu-berlin.de
>> Why should I tidy my room, when the whole world is in a mess ??? <<

Wolfgang Strobl

unread,
Nov 9, 1993, 1:59:21 PM11/9/93
to

>ti...@lanke.first.gmd.de (Klaus Tiedemann) writes:
>>> In article <A35...@H.maus.de> Michael...@h.maus.de (Michael Broemer) writes:

>>> Eine Laufklingel suche ich nicht, aber irgendetwas, dasz (etwas) Krach
>>> macht, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf mein Kommen hinzuweisen.

>>wie waers mit einer um den Hals gehaengten Trillerpfeife ? Das
>- Trillerpfeifen gehoeren in den Mund, nicht um den Hals gehaengt ! :-))
>>Geraeusch beeindruckt fuer gewoehnlich sogar hartgesottene Autofahrer.
>Ueberhoeren werden sie das Teil bestimmt nicht, andererseits koennen die
>wenigsten dies Geraeusch zuordnen und entsprechend reagieren.
>Wenn die anderen Verkehrsteilnehmer eine Fahrradklingel hoeren ist klar was
>kommt (!?!)

Muß ich jetzt meinen alten Artikel zu Walkmännern auf dem Rad wieder
mal posten?

Ich denke, ich krame meine Geräte mal wieder raus und messe mal, wie
laut eine Trillerpfeife eigentlich ist. Vom letzten Kindergeburtstag
liegen noch ein paar davon herum ...


> aber eine Trillerpfeife? Fussballplatz, spielende Kinder,
>'ne Demo?

>Dazu muessen die Autofahrer und andere Verkehrshindernisse erst noch
>entsprechend konditioniert werden.

Keine schlechte Idee. Dann sollte man aber möglichst schnell damit
anfangen - und vorher sicherstellen, daß der zu trainierende Reiz
oberhalb der Reizschwelle liegt.

--
o ( Wolfgang Strobl Wolfgan...@gmd.de (+49 2241) 14-2394
/\ * GMD mbH
_`\ `_<=== Schloss Birlinghoven, P.O. Box 1316, | #include
__(_)/_(_)___.-._ 53731 Sankt Augustin, Germany | <std.disclaimer.hpp>

Wolfgang Bonig)

unread,
Nov 10, 1993, 5:30:55 AM11/10/93
to
In article <2baf7j...@tom.rz.uni-passau.de> guen...@vati.fmi.uni-passau.de (Thorsten Guenther) writes:

>Das haette ich dann doch gerne etwas genauer:
>- Fahrzeuge haben die Fahrbahn (im Gegensatz zum Gehweg) zu benutzen
>- Wenn ein Verkehrsschild vorhanden ist, haben Fahrzeuge dieses zu befolgen

die sie steuernden Menschen ;-)

>- ein Gebotsschild, welches einen Radfahrer dazu bringt, einen Radweg

^^^^^^^^^^^ ;-|

> zu benutzen, ist ein blauer Kreis mit weissem Fahrrad

Tschuldigung, aber diese Bemerkungen treffen nicht den Kern der Dis-
kussion, da es darum ging, was die StVO ggf. ueber das Verhalten bei
zugeparktem "Radweg" aussagt.

>Ausserdem steht in der STVO meines Wissens etwas ueber 'unbenutzbare
>Radwege', bei denen ein Radfahrer auf die Strasse auszuweichen hat.

Das steht nach meiner Erinnerung nicht in der StVO, sondern in dem
ganzen begleitenden Schriftkram (Kommentare, Urteile, Auslegungen etc.),
die eigentlich kein Mensch mehr ueberblicken kann, die - Bsp.: Kommen-
tare - in ihrer rechtlichen Relevanz umstritten sind, die sich oft
genug widersprechen.
Auf die Straáe auszuweichen HAT ein Radfahrer nur, wenn er schie-
benderweise auf dem Gehweg den Fussverkehr behindern wuerde.

>Frage: Ist ein zugeparkter Radweg benutzbar?

Das rein objektiv nicht. Die Frage ist, welche Konsequenzen betrof-
fene Radfahrer ziehen muessen.

>Wenn man all dies ins Kalkuel zieht, kommt mir dieses Gerichtsurteil mehr
>als spanisch vor.

Nicht nur Dir, aber im Bereich des Verkehrs ist fast alles moeglich -
aus der Windschutzscheibenperspektive heraus.

>Im uebrigen befolge ich Zusatzschilder der
>'Radfahrer absteigen'-Kategorie grundsaetzlich NICHT, ich wuerde sie
>allerdings befolgen, wenn ich einmal ein 'Autofahrer bitte aussteigen'
>an einer Baustelle saehe.

Rechtliche Situation: Zusatzschilder (dazu zaehlt auch 'Radfahrer ab-
steigen') sind ohne jede Relevanz, wenn sie allein stehen. Sind sie
dagegen als Zusatz eines Verkehrszeichens aufgestellt, sind sie zu
beachten.

Frage: Wie hat sich ein Radfahrer zu verhalten, wenn an einer Baustelle
das Verkehrszeichen 'Baustelle' mit dem Zusatzschild 'Radfahrer
absteigen' steht und der Gehweg eng und dicht bevoelkert ist ?

Er hat das Rad auf der Fahrbahn zu schieben.

Eine Bitte: keine Belehrung, dass das alles unsinnig geregelt ist - das
weiss ich, und ich beachte den Schwachsinn dann auch oft
nicht.

Wolfgang Bonig)

unread,
Nov 10, 1993, 5:32:28 AM11/10/93
to
In article <A35...@H.maus.de> Michael...@h.maus.de (Michael Broemer) writes:

Um Gottes Willen, fang Du doch nicht auch den Kleinkrieg an ! Das schafft
nur Aggressionen.

Wolfgang Bonig)

unread,
Nov 10, 1993, 5:33:51 AM11/10/93
to
In article <2bllfl...@tom.rz.uni-passau.de> sl...@kirk.fmi.uni-passau.de (Bernd Sluka) writes:
>>
>>Tja, die StVO sagt da nichts. Aber viele Polizeibeamte stellen sich auf
>>den Standpunkt, dass bei zugeparktem "Radweg" das Fahrrad auf dem Gehweg
>>zu schieben sei. Meines Wissens schliessen sich gelegentlich Gerichte
>>dieser Auffassung an (vor Jahren wurde in der 'Radfahren' ueber ein
>>solches Urteil aus Bremen berichtet).

>Dagegen spricht aber, dass schiebende Radfahrer auf Gehwegen nur
>geduldet sind, wenn sie dort die Fussgaenger nicht behindern. So
>jedenfalls habe wiederum andere Gerichte entschieden. Jedenfalls habe
>ich das so aus einer Recherche zu diesem Problem, die schon ein, zwei
>Jahre zurueckliegt in Erinnerung.

So steht's auch ausdruecklich in der StVO, aber die hilft uns Radfahrern
oft genug nicht.

Werner Icking

unread,
Nov 11, 1993, 6:20:56 AM11/11/93
to

>In article <2baf7j...@tom.rz.uni-passau.de> guen...@vati.fmi.uni-passau.de (Thorsten Guenther) writes:

>>Im uebrigen befolge ich Zusatzschilder der
>>'Radfahrer absteigen'-Kategorie grundsaetzlich NICHT, ich wuerde sie
>>allerdings befolgen, wenn ich einmal ein 'Autofahrer bitte aussteigen'
>>an einer Baustelle saehe.

>Rechtliche Situation: Zusatzschilder (dazu zaehlt auch 'Radfahrer ab-
>steigen') sind ohne jede Relevanz, wenn sie allein stehen. Sind sie
>dagegen als Zusatz eines Verkehrszeichens aufgestellt, sind sie zu
>beachten.

Jein -- Die StVO erweckt an vielen Stellen z.B. durch Angabe bestimmter Zusatz-
schilder den Eindruck, dass sie abschliessend regelt, welche Zusatzschilder
es gibt. Ein Schild "Radfahrer absteigen" habe ich dort ebensowenig gefunden
wie das Schild "Autofahrer aussteigen, Knopf druecken". Ich sehe es daher
auch so, dass das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" ein unverbindlicher
Vorschlag ist.

>Frage: Wie hat sich ein Radfahrer zu verhalten, wenn an einer Baustelle
> das Verkehrszeichen 'Baustelle' mit dem Zusatzschild 'Radfahrer
> absteigen' steht und der Gehweg eng und dicht bevoelkert ist ?

> Er hat das Rad auf der Fahrbahn zu schieben.

... sofern er ueberhaupt vorhatte den Gehweg zu benutzen. Und dann ist
es lt. StVO voellig irrelevant, ob der Gehweg dicht bevoelkert ist. Die
StVO schreibt die Benutzung der Fahrbahn durch >sperrige Fussgaenger<
schon allein dann vor, "wenn ... andere Fussgaenger erheblich behindert
wuerden." Es muessen also realiter gar keine vorhanden sein, wie auch
z.B. das Verbot der Benutzung von Behindertenparkplaetzen durch Nicht-
Behinderte nicht davon abhaengt, ob wirklich jemand gerade den Parkplatz
berechtigt benutzen will.

Im uebrigen wird ein Radfahrer, der von seinem Rad absteigt nicht
automatisch zum Fussgaenger; zumindest steht das nirgendwo. Es waere
ja auch toericht, denn dann waere ja wohl auch ein Autofahrer, der
sein Auto schiebt, ein Fussgaenger.

Michael Broemer

unread,
Nov 10, 1993, 4:48:00 AM11/10/93
to
Ich will ja keinen individuell nerven (... na gut: AUTOfahrerInnen
noetigenfalls schon ;-), sondern moeglicherweise konfliktraechtige
Situationen vermeiden.
Darum faende ich's gut, wenn mich die FuszgaengerInnen generell nicht nur sehen
koennten (DAFUER mueszten sie natuerlich freundlicherweise gucken), sondern
auch kommen hoeren (DAS sind sie von diesen Krach&Stinkekisten (aka AUTOs)
gewohnt) koennten. Nicht mur wenn ich hupe (klingele) sondern immer, wenn ich
den NoiseGenerator (wie auch immer der aussehen koennte) eingeschaltet habe.
Da dasz Fahrrad "ab Werk" nearly noisefree ist braucht's hierzu eben
"Sonderausstattung" (Frage:Welche ?)

Ich finde es ja viel besser, beinahe geraeuschlos dahinzugleiten, dummerweise
kanns recht anstrengend sein... (immerzu bremsen zu muessen)

Grusz, Michael

Wolfgang Strobl

unread,
Nov 12, 1993, 4:21:24 AM11/12/93
to

Auf die Gefahr hin, daß dieser Vorschlag nicht hinreichend hightech-mäßig
ist: zu meiner Schulzeit haben wir immer die flachen Holzstiele vom Eis am
Stiel mit einem Gummi so an einer der Sattelstreben befestigt, daß sie
ziemlich vernehmbar klapperten, solange man fuhr.

Weitere Alternativen: die quietschende Bremse (aber das hatten wir schon),
und - auch recht wirksam: die im Kettenkasten schleifende Kette.

Und natuerlich die klassische Variante mit dem Schutzblech:

"Ihr Rad klappert!" "Wie bitte?" "Ihr RAD klappert!"
"Was haben Sie gesagt?" "I H R R A D K L A P P E R T ! ! !"
"Ich versteh' nichts - mein Rad klappert!".

Florian Diete

unread,
Nov 10, 1993, 5:10:12 AM11/10/93
to
Hans.Ebenhoch schrieb am 02 Nov 93 um 09:37:20 an All:

H> From: Hans.E...@mch.sni.de
H> Na, ist doch nett von den PKWlern, wenn Sie die Radwege zuparken und
H> uns damit auf die sicherere Strasse 'noetigen'. Oder sollen wir ueber
H> die Autos auf den Radwegen fahren? Was sagt die STVO in diesem Fall?

Die sagt bestimmt, dass die Autos da gar nicht stehen, weil sie nicht dort
stehen duerfen! :-> Ansonsten hat Wolfgang Boenig ja schon die uebliche
Auffassung der Polizei dargelegt. (Dazu stelle man sich vor, die Autospur waere
blockiert und der Autofahrer duerfe sein Auto ueber den Radweg schieben... ;-)

Ciao,

Florian.

* InterNet: Floria...@scary.fido.de * FClassic: 2:243/95...@fidonet.org *
* 51:601/110...@atarinet.ftn 90:400/103...@nest.ftn 242:2000/152...@fido.de *

Michael Mendelsohn

unread,
Nov 16, 1993, 3:16:20 PM11/16/93
to
In article <strobl.7...@gmd.de>, str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
|> In <A41...@H.maus.de> Michael...@h.maus.de (Michael Broemer) writes:
|> >Darum faende ich's gut, wenn mich die FuszgaengerInnen generell nicht nur sehen
|> >koennten (DAFUER mueszten sie natuerlich freundlicherweise gucken), sondern
|> >auch kommen hoeren (DAS sind sie von diesen Krach&Stinkekisten (aka AUTOs)
|> >gewohnt) koennten.
|> Auf die Gefahr hin, daß dieser Vorschlag nicht hinreichend hightech-mäßig
|> ist: zu meiner Schulzeit haben wir immer die flachen Holzstiele vom Eis am
|> Stiel mit einem Gummi so an einer der Sattelstreben befestigt, daß sie
|> ziemlich vernehmbar klapperten, solange man fuhr.

Auch wenn das jetzt kindisch klingt, aber an Kinderfahraedern habe ich schon
Plastikperlen gesehen, die auf die Speichen gesteckt sind und mittels
Drehung des Rades und Schwerkraft immerzu hin- und herfallen und dabei
ein klackerndes Geraeusch machen.
Wer sein Rad selbst einspeicht, koennte auch echte Holzperlen nehmen :-)

Michael Mendelsohn
men...@informatik.uni-bremen.de * Apeldoorner Str. 16 * 28259 Bremen

Wolfgang F.W. Paul

unread,
Nov 14, 1993, 4:01:00 PM11/14/93
to
<ICKING%GMD...@UUCP.ZER> schrieb am 11.11.93 in <7CcRBvTx13@UUCP>:

> Message-Id: <icking.7...@gmd.de>

[zum Thema Zusatzschilder 'Radfahrer absteigen' ... geloescht]

> Im uebrigen wird ein Radfahrer, der von seinem Rad absteigt nicht
> automatisch zum Fussgaenger; zumindest steht das nirgendwo. Es waere
> ja auch toericht, denn dann waere ja wohl auch ein Autofahrer, der
> sein Auto schiebt, ein Fussgaenger.

Naja Werner, es kommt - z.B. i.V. mit Alkoholgenuss wohl auch darauf an, *WO*
er das Fahrrad schiebt, auf dem Fussweg oder der Fahrbahn ?!

Wie ist es denn z.B. mit einem Rad-schiebenden Fussgaengers auf einem
Fussgaengerueberweg ? Recht oder nicht Recht ??

"Wolfbert"
* Das ist nur meine persoenliche Meinung * DE: W_P...@CL-HH.comlink.de
(c) '93 In elektronischen Netzen frei - sonst alle Rechte vorbehalten!
--
Testinstallation Zodiac's Point 3.3

Wolfgang Strobl

unread,
Nov 17, 1993, 4:20:47 PM11/17/93
to
In <2cbcek$s...@ina.zfn.uni-bremen.de> men...@p210.informatik.Uni-Bremen.DE (Michael Mendelsohn) writes:

>Auch wenn das jetzt kindisch klingt, aber an Kinderfahraedern habe ich schon
>Plastikperlen gesehen, die auf die Speichen gesteckt sind und mittels
>Drehung des Rades und Schwerkraft immerzu hin- und herfallen und dabei
>ein klackerndes Geraeusch machen.

Stimmt! Die Dinger waren auf unserem letzten Kindergeburtstag DER Renner.
Ich hab' vieleicht deswegen nicht daran gedacht, weil das Geräusch doch
ziemlich leise ist, und vermutlich nicht reicht, in den 70+ dB einer
Autostraße nicht völlig unterzugehen.


>Wer sein Rad selbst einspeicht, koennte auch echte Holzperlen nehmen :-)

Und dann noch eine schöne Moll-Kadenz in die Speichen stimmen ...

Ach kann Radfahren schön sein ...

;-)

Wolfgang Bonig)

unread,
Nov 18, 1993, 7:45:24 AM11/18/93
to
In article <icking.7...@gmd.de> ick...@gmd.de (Werner Icking) writes:

>>Rechtliche Situation: Zusatzschilder (dazu zaehlt auch 'Radfahrer ab-
>>steigen') sind ohne jede Relevanz, wenn sie allein stehen. Sind sie
>>dagegen als Zusatz eines Verkehrszeichens aufgestellt, sind sie zu
>>beachten.

>Jein -- Die StVO erweckt an vielen Stellen z.B. durch Angabe bestimmter
>Zusatz-
>schilder den Eindruck, dass sie abschliessend regelt, welche Zusatzschilder
>es gibt. Ein Schild "Radfahrer absteigen" habe ich dort ebensowenig gefunden
>wie das Schild "Autofahrer aussteigen, Knopf druecken". Ich sehe es daher
>auch so, dass das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" ein unverbindlicher
>Vorschlag ist.

"Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
Bedauerlich - aber wahr :-(

Bernard Steiner

unread,
Nov 18, 1993, 8:18:43 AM11/18/93
to

In article <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de>, boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
|> "Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
|> Bedauerlich - aber wahr :-(

So, und was mache ich dann, wenn da steht
"`Radfahrer absteigen und mit Fu"sg"anger gehen"'
und dann
a) kein Fussgaenger kommt
b) wenn einer kommt, muss ich den dann nach Hause begleiten
c) wenn nach der Brueckenunterfuehrung gar kein Radweg mehr weiterfuehrt, muss
ich dann bis ans Ende aller Tage mein Rad weiterschieben

??? Und schlieslich:

d) *Darf* ich mein Rad ueberhaupt auf dem Fussweg schieben ?

Grrrrrr
Bernard

Ulrich

unread,
Nov 18, 1993, 8:31:50 AM11/18/93
to
In article <2cfsnj$m...@Germany.EU.net>, b...@Germany.EU.net (Bernard Steiner) writes:
>
> In article <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de>, boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
> |> "Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
> |> Bedauerlich - aber wahr :-(
>
> [...]

Gibt es auch das Schild "Autofahrer aussteigen und schieben"? Faend ich fair.

> Grrrrrr
> Bernard

Ebenfalls verbittert:
Ulli

Frerk Meyer

unread,
Nov 18, 1993, 8:55:55 AM11/18/93
to
In article <K40I...@math.fu-berlin.de>, hu...@inf.fu-berlin.de (Ulrich) writes:
|>
|> Gibt es auch das Schild "Autofahrer aussteigen und schieben"? Faend ich fair.
|>
|> Ebenfalls verbittert:
|> Ulli
Klar gibt's das, und zwar als Aufkleber mit den zwei Zeilen:
[Auto]
[ um]
passt hervorragend über:
[Radfahrer]
[absteigen]
Nein, ich weiss nicht, wo es diese Aufkleber gibt.
Vielleicht startest du ja selber eine Kleinserie?
--
Frerk Meyer <fr...@tk.telematik.informatik.uni-karlsruhe.de> -+
alias <me...@ira.uka.de> or Portnoy@irc "Do the ride thing!" o>o

Wolfgang Strobl

unread,
Nov 18, 1993, 4:13:54 PM11/18/93
to


>"Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
>Bedauerlich - aber wahr :-(

Vorsicht: die Numerierung in der StVO ist nicht konstant!

In meiner neuesten StVO (die von Bouska kommentierte Fassung von 1992,
14. Auflage, finde ich das Zusatzschild übrigens nicht - die hört in
Paragraf 43 mit Zeichen 630 (Park-Warntafel - wat et nit al jit!)
auf.

Wolfgang Strobl

unread,
Nov 18, 1993, 4:20:40 PM11/18/93
to
In <2cfsnj$m...@Germany.EU.net> b...@Germany.EU.net (Bernard Steiner) writes:

>In article <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de>, boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
>|> "Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
>|> Bedauerlich - aber wahr :-(

>So, und was mache ich dann, wenn da steht
>"`Radfahrer absteigen und mit Fu"sg"anger gehen"'
>und dann
>a) kein Fussgaenger kommt
>b) wenn einer kommt, muss ich den dann nach Hause begleiten
>c) wenn nach der Brueckenunterfuehrung gar kein Radweg mehr weiterfuehrt, muss
> ich dann bis ans Ende aller Tage mein Rad weiterschieben

Das ist vermutlich alles nicht notwendig. (Hoffe ich jedenfalls).


>??? Und schlieslich:

>d) *Darf* ich mein Rad ueberhaupt auf dem Fussweg schieben ?

Hier hingegen vermutest Du zu Recht einen Pferdefuß: aus der Tatsache,
daß Du nicht fahren darfst, kannst Du lt. StVO noch lange nicht
schließen, daß Du Dein Fahrrad SCHIEBEN darfst. Falls Du einen
Fußgänger behindern könntest (etwa weil dort Autos legal oder illegal
den Bürgersteig so schmal machen, daß zwei Fußgänger plus ein Rad
nicht mehr nebeneinander passen), dann _mußt_ Du auf die Fahrbahn und
dort schieben. Aber Vorsicht: wenn das einen Einbahnstraße ist, dann
darfst Du auch da nicht schieben - die StVO läßt Dir da keine Wahl. Ob
da Platz genug ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Am besten rufst Du Dir ein Taxi, packst das Rad in den Kofferraum und
läßt Dich außenrum fahren. :-}

Oder Du sagst Dir: wennst fährst, zahlst, wennst schiebst, zahlst ah,
also ...

(In Abwandlung einer alten bayrischen Volksweisheit :)

Martin P. Ibert

unread,
Nov 18, 1993, 6:05:51 PM11/18/93
to
In <icking.7...@gmd.de>, Werner Icking (ick...@gmd.de) writes:

: Im uebrigen wird ein Radfahrer, der von seinem Rad absteigt nicht


: automatisch zum Fussgaenger; zumindest steht das nirgendwo.

Äh ... warum auch? Sieht man doch auch so! Wenn ich mein Fahrrad schiebe,
gehe ich derweil zu Fuß. Oder etwa nicht? Ich habe das jedenfalls bisher
immer so interpretiert (überall dort, wo man zu Fuß gehen darf, darf man
auch ein Fahrrad schieben, es sei denn, es wäre ausdrücklich verboten)
und bin noch nie auf Widerstand gestoßen.

: Es waere


: ja auch toericht, denn dann waere ja wohl auch ein Autofahrer, der
: sein Auto schiebt, ein Fussgaenger.

Ja und? Was denn sonst? Ein Autofahrer ja wohl kaum :-) In Berlin steht
an allen Waldrändern ein Schild, das Motorfahrzeugen die Einfahrt
verbietet, auch wenn nicht mit Motorkraft fortbewegt :-) (stimmt aber
wirklich!)

Warum sträubst Du dich so dagegen, zu Fuß gehenden Menschen, die etwas
schieben, das man auch zum Damitfahren verwenden könnte, den
Fußgängerstatus zu verwehren? (Meine dunkle Erinnerung an meine Fahrschul-
zeit fördert gerade etwas zutage, das sagt, daß nicht alle Fußgänger
Gehwege benutzen dürfen; solche, die ein sperriges Fahrzeug mitführen,
dürfen es nicht, also keine Panik.)
--
___*___ Martin P. Ibert, Fürstenweg 11, D-13589 Berlin, Germany, Europe, Terra
======= Mail: mar...@heaven7.in-berlin.de, Fon: +49-30-3753479, Fax: -3753699
||| ||| ----------------------------------------------------------------------
||| ||| ------ Everybody wants to go to heaven, but nobody wants to die ------

Hi, I am not a signature virus. Why don't you just copy me into your signature?

Ingo Zoller

unread,
Nov 19, 1993, 5:33:24 AM11/19/93
to
In article <JJAJ...@heaven7.in-berlin.de> mar...@heaven7.in-berlin.de (Martin P. Ibert) writes:

>In <icking.7...@gmd.de>, Werner Icking (ick...@gmd.de) writes:

>: Im uebrigen wird ein Radfahrer, der von seinem Rad absteigt nicht
>: automatisch zum Fussgaenger; zumindest steht das nirgendwo.
>
>Äh ... warum auch? Sieht man doch auch so! Wenn ich mein Fahrrad schiebe,
>gehe ich derweil zu Fuß. Oder etwa nicht? Ich habe das jedenfalls bisher
>immer so interpretiert (überall dort, wo man zu Fuß gehen darf, darf man
>auch ein Fahrrad schieben, es sei denn, es wäre ausdrücklich verboten)
>und bin noch nie auf Widerstand gestoßen.

Da freue ich mich doch immer, wenn ich mit dem Fahrrad zum Bochumer
Hauptbahnhof will: Im Bahnhof mehrfach dieses runde Schild mit rotem
Rand und dem schwarzen symbolisierten Fahrrad, vor dem Bahnhofs-
Hinterausgang: Fahrraeder mitfuehren verboten. Daneben parken einzelne
Bundesbahn-Pkw's, das ganze ist auch noch als Fussgaengerzone deklariert,
etc...

Gruss
Ingo

Axel Zinser

unread,
Nov 19, 1993, 5:49:25 PM11/19/93
to
In article <zpe8a...@wp.cl-hh.comlink.de> W_P...@CL-HH.comlink.de (Wolfgang F.W. Paul) writes:
>[zum Thema Zusatzschilder 'Radfahrer absteigen' ... geloescht]
>
>> Im uebrigen wird ein Radfahrer, der von seinem Rad absteigt nicht
>> automatisch zum Fussgaenger; zumindest steht das nirgendwo. Es waere
>> ja auch toericht, denn dann waere ja wohl auch ein Autofahrer, der
>> sein Auto schiebt, ein Fussgaenger.
>
>Naja Werner, es kommt - z.B. i.V. mit Alkoholgenuss wohl auch darauf an, *WO*
>er das Fahrrad schiebt, auf dem Fussweg oder der Fahrbahn ?!

Das Schieben eines Fahrrades auf dem Fussweg ist *verboten*.
Fahrzeuge haben die vorgesehenen Verkehrswege zu benutzen, ungeachtet
dessen, ob sie sich aus eigener oder aus fremder Kraft fortbewegen!
Wer unbedingt mit dem Fahrrad auf Fusswegen unterwegs sein moechte,
hat selbiges - so die konsequente Auslegung der StVO - zu tragen.

Fifi
--
Axel Zinser +49 511 699945 fi...@hiss.han.de

Hildesheim Open Programming Contest 20.10.93 - 30.1.94
Contact contes...@informatik.uni-hildesheim.de for more information

Axel Zinser

unread,
Nov 20, 1993, 9:33:18 AM11/20/93
to
In article <strobl.7...@gmd.de> str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
>In <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de> boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
>
>>"Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
>
>Vorsicht: die Numerierung in der StVO ist nicht konstant!

Das halte ich - unter spezieller Beruecksichtigung der deutschen
Gruendlichkeit - fuer ein Geruecht!!

>In meiner neuesten StVO (die von Bouska kommentierte Fassung von 1992,

>14. Auflage, finde ich das Zusatzschild |brigens nicht - die hvrt in


>Paragraf 43 mit Zeichen 630 (Park-Warntafel - wat et nit al jit!)
>auf.

Die Zusatzschilder sind im Anhang zu Par.39 aufgefuehrt.

Gruss, fifi

Wolfgang Strobl

unread,
Nov 21, 1993, 8:54:16 AM11/21/93
to
In <1993Nov20....@hiss.han.de> fi...@hiss.han.de (Axel Zinser) writes:

>In article <strobl.7...@gmd.de> str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
>>In <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de> boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
>>
>>>"Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
>>
>>Vorsicht: die Numerierung in der StVO ist nicht konstant!

>Das halte ich - unter spezieller Beruecksichtigung der deutschen
>Gruendlichkeit - fuer ein Geruecht!!

Dann will ich Dir mal auf die Sprünge helfen.

Fassung a)

Beck-Texte StVR: Straßenverkehrsrecht - Fassung ab 1.3.1971 -
StVO, Paragraph 41, (2) 5: Sonderwege.

Zeichen 237 Radfahrer [Blauer Kreis mit Fahrrad]
Zeichen 239 Reiter [Blauer Kreis mit Pferd]
Zeichen 241 Fußgänger [Blauer Kreis Mutter mit Kind]

Diese Zeichen stehen rechts oder links. Die Sinnbilder der Zeichen 237 oder
241 können auch gemeinsam auf einem Schild, durch einen senkrechten weißen
Streifen getrennt, gezeigt werden. Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg kann
durch ein Schild gekennzeichnet sein, das - durch einen waagerechten weißen
Streifen getrennt - die entsprechnenden Sinnbilder zeigt. Das Zeichen
"Fußgänger" steht nur dort, wo eine Klarstellung notwendig ist.

Die Zeichen bedeuten ...

[Die hier verbal aufgeführten Zeichen werden nicht dargestellt, es
geht erst weiter mit Zeichen 250, Verbot für Fahrzeuge aller Art]

Ende Zitat Fassung a)

Fassung b)

Verlag Jehle, Bouska: StVO, 14. Auflage, 1992
StVO, Paragraph 51, (2) 5: Sonderwege

Zeichen 237 Radfahrer [Blauer Kreis mit Fahrrad]
Zeichen 238 Reiter [Blauer Kreis mit Pferd]
Zeichen 239 Fußgänger [Blauer Kreis Mutter mit Kind]

Diese Zeichen stehen rechts oder links. Die Sinnbilder der Zeichen 237 oder
239 können auch gemeinsam auf einem Schild, durch einen senkrechten weißen
Streifen getrennt, gezeigt werden. Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg kann
durch ein Schild gekennzeichnet sein, das - durch einen waagerechten weißen
Streifen getrennt - die entsprechnenden Sinnbilder zeigt. Das Zeichen
"Fußgänger" steht nur dort, wo eine Klarstellung notwendig ist. Durch ein
Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges durch Mofas gestattet werden.

Zeichen 240 gemeinsamer Fuß und Radweg [blauer Kreis, oben Fußg., unten Rad]
Zeichen 241 getrennter Rad- und Fußweg [blauer Kreis, links Rad, rechts Fußg.]

Die Zeichen bedeuten: ...

Ende Zitat Fassung b)

Also ist z.B. zwischen 1971 und heute aus dem Zeichen 239 "Reiter" ein
Zeichen 239 "Fußgänger" geworden, und aus dem Zeichen 241 "Fußgänger"
ein Zeichen 241 "getrennter Rad- und Fußweg".

Ob es noch weitere Beispiele gibt, weiß ich nicht - ich habe noch nicht
danach gesucht. Aufgefallen ist es mir anhand des Zeichen 241 (über das
ich schon öfter etwas geschrieben habe), und ich habe, wenn ich mich
nicht sehr täusche, schon einmal in dieser Gruppe von diesem Fallstrick
gewarnt.


>>In meiner neuesten StVO (die von Bouska kommentierte Fassung von 1992,
>>14. Auflage, finde ich das Zusatzschild |brigens nicht - die hvrt in
>>Paragraf 43 mit Zeichen 630 (Park-Warntafel - wat et nit al jit!)
>>auf.

>Die Zusatzschilder sind im Anhang zu Par.39 aufgefuehrt.

In meiner Fassung von Bouska sind zu Paragraph 39 (3) allerhand
Zusatzschilder aufgeführt, aber nicht numeriert. Ein Schriftzug
"Radfahrer absteigen" kommt dort nicht vor. Einen Anhang gibt's
nicht.

Es mag aber sein, daß der Bundesverkehrsminister im Verkehrsblatt
weitere Zusatzschilder zugelassen hat - aber damit sind sie dann
zwar evtl. zulässig, aber stehen trotzdem noch lange nicht in der
StVO.

Kirsten Riechmann

unread,
Nov 21, 1993, 1:23:53 PM11/21/93
to
In article <1993Nov19....@hiss.han.de>, fi...@hiss.han.de (Axel Zinser) writes:
|>
|> Das Schieben eines Fahrrades auf dem Fussweg ist *verboten*.
|> Fahrzeuge haben die vorgesehenen Verkehrswege zu benutzen, ungeachtet
|> dessen, ob sie sich aus eigener oder aus fremder Kraft fortbewegen!
|> Wer unbedingt mit dem Fahrrad auf Fusswegen unterwegs sein moechte,
|> hat selbiges - so die konsequente Auslegung der StVO - zu tragen.
|>

Das ist mir neu, aber macht ja nix - denken wir lieber mal weiter:

Frage: Wo ist denn das Fahrrad zu schieben?
Antwort: Na auf dem Radweg, wo sonst.
(dass andere Radler dann nicht mehr daran vorbeikommen sei hier
mal ignoriert)

Gegeben sei ein Radweg auf dem laut Beschilderung Radler in
_beide_ Richtungen fahen duerfen. Breite: so breit, dass
zwei erfahrene Radler gerade mal aneinander vorbei kommen (breiter
sind die ja nicht).
Frage: Wie sollen der Radfahrer in der einen Richtung und der
Radschieber in der anderen Richtung aneinander vorbeikommen?


Gruss Kiki

Axel Zinser

unread,
Nov 21, 1993, 3:05:38 PM11/21/93
to
In article <strobl.7...@gmd.de> str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
>In <1993Nov20....@hiss.han.de> fi...@hiss.han.de (Axel Zinser) writes:
>>In article <strobl.7...@gmd.de> str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
>>>In <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de> boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
>>>
>>>>"Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !
>>>
>>>Vorsicht: die Numerierung in der StVO ist nicht konstant!
>
>>Das halte ich - unter spezieller Beruecksichtigung der deutschen
>>Gruendlichkeit - fuer ein Geruecht!!
>
>Dann will ich Dir mal auf die Spr|nge helfen.
>
>Fassung a)
>
>Beck-Texte StVR: Stra_enverkehrsrecht - Fassung ab 1.3.1971 -

>StVO, Paragraph 41, (2) 5: Sonderwege.
>
>Zeichen 237 Radfahrer [Blauer Kreis mit Fahrrad]
>Zeichen 239 Reiter [Blauer Kreis mit Pferd]
>Zeichen 241 Fu_gdnger [Blauer Kreis Mutter mit Kind]
>[...]

>Fassung b)
>
>Verlag Jehle, Bouska: StVO, 14. Auflage, 1992
>StVO, Paragraph 51, (2) 5: Sonderwege
>
>Zeichen 237 Radfahrer [Blauer Kreis mit Fahrrad]
>Zeichen 238 Reiter [Blauer Kreis mit Pferd]
>Zeichen 239 Fu_gdnger [Blauer Kreis Mutter mit Kind]

Fassung c)

Beck-Texte StVO: StVO incl. StVO/DDR, 2.Auflage - Stand 15.11.90
- Par.41,(2) 5:Sonderwege.


Zeichen 237 Radfahrer [Blauer Kreis mit Fahrrad]
Zeichen 239 Reiter [Blauer Kreis mit Pferd]

Zeichen 241 Fussgaenger [Blauer Kreis Mutter mit Kind]

Fassung d)

Beck'sche Textausgaben StVR: Textsammlung, Stand 1.6.83 ....
(237, 239, 241...)

Das bedeutet, dass zwischen 11/90 und 92 die Nummerierung geaendert
wurde. Es ueberrascht mich allerdings...

>>>14. Auflage, finde ich das Zusatzschild |brigens nicht - die hvrt in
>>>Paragraf 43 mit Zeichen 630 (Park-Warntafel - wat et nit al jit!)
>>>auf.
>
>>Die Zusatzschilder sind im Anhang zu Par.39 aufgefuehrt.
>
>In meiner Fassung von Bouska sind zu Paragraph 39 (3) allerhand

>Zusatzschilder aufgef|hrt, aber nicht numeriert. Ein Schriftzug


>"Radfahrer absteigen" kommt dort nicht vor. Einen Anhang gibt's
>nicht.

... und bis mir eine aktuelle Ausgabe der Beck'schen Textausgaben
vorliegt, halte ich es fuer moeglich - obgleich nicht wahrscheinlich
- dass die Fassung von Bouska fehlerhaft ist, denn ...

>Es mag aber sein, da_ der Bundesverkehrsminister im Verkehrsblatt


>weitere Zusatzschilder zugelassen hat - aber damit sind sie dann

>zwar evtl. zuldssig, aber stehen trotzdem noch lange nicht in der
>StVO.

.. bis Ende 1990 gab es eine Reihe weiterer Zusatzschilder und ich
denke, das waere publik geworden, wenn die alle ihre Zulassung
verloren haetten. Wie gesagt: nicht wahrscheinlich, aber durchaus
moeglich.

Fifi

Werner Icking

unread,
Nov 22, 1993, 6:38:10 AM11/22/93
to
In <1993Nov19....@hiss.han.de> fi...@hiss.han.de (Axel Zinser) writes:

>In article <zpe8a...@wp.cl-hh.comlink.de> W_P...@CL-HH.comlink.de (Wolfgang F.W. Paul) writes:
>>[zum Thema Zusatzschilder 'Radfahrer absteigen' ... geloescht]
>>
>>> Im uebrigen wird ein Radfahrer, der von seinem Rad absteigt nicht
>>> automatisch zum Fussgaenger; zumindest steht das nirgendwo. Es waere
>>> ja auch toericht, denn dann waere ja wohl auch ein Autofahrer, der
>>> sein Auto schiebt, ein Fussgaenger.
>>
>>Naja Werner, es kommt - z.B. i.V. mit Alkoholgenuss wohl auch darauf an, *WO*
>>er das Fahrrad schiebt, auf dem Fussweg oder der Fahrbahn ?!

>Das Schieben eines Fahrrades auf dem Fussweg ist *verboten*.
>Fahrzeuge haben die vorgesehenen Verkehrswege zu benutzen, ungeachtet
>dessen, ob sie sich aus eigener oder aus fremder Kraft fortbewegen!
>Wer unbedingt mit dem Fahrrad auf Fusswegen unterwegs sein moechte,
>hat selbiges - so die konsequente Auslegung der StVO - zu tragen.

... da aber ein getragenes Fahrrad wohl eindeutig zu den "sperrigen
Gegenstaenden" gehoert, muessen Fussgaenger lt. @25 Abs 2 StVO ", die
Fahrzeuge oder sperrige Gegenstaende mitfuehren, [muessen] die Fahrbahn
benutzen, wenn sie ... die anderen Fussgaenger erheblich behindern wuerden."

Also es bleibt dabei: Fahrraeder gehoeren auf die Fahrbahn! Sagt der ADFC
schon immer und die StVO meistens (oder manchmal?).

Helmut Walle

unread,
Nov 22, 1993, 2:51:19 PM11/22/93
to
In article <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de>, boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
|> In article <icking.7...@gmd.de> ick...@gmd.de (Werner Icking) writes:
|>
|> >In <boenig.13...@convex.rz.uni-duesseldorf.de>
|> >boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
|>
|> >>Rechtliche Situation: Zusatzschilder (dazu zaehlt auch 'Radfahrer ab-
|> >>steigen') sind ohne jede Relevanz, wenn sie allein stehen. Sind sie
|> >>dagegen als Zusatz eines Verkehrszeichens aufgestellt, sind sie zu
|> >>beachten.

Stimmt das so? Duerfen derartige Zusaetze auch unter Gebotsschildern
haengen? Ich habe etwas in Erinnerung, dass ein solcher Zusatz nur
unter Verboten angebracht werden darf...

Helmut.
+--------------------------------------------------------------------+
| Helmut Walle TU Hamburg-Harburg |
| wa...@tu-harburg.d400.de Digital Communication Systems |
+--------------------------------------------------------------------+


Helmut Walle

unread,
Nov 22, 1993, 2:59:33 PM11/22/93
to
In article <JJAJ...@heaven7.in-berlin.de>, mar...@heaven7.in-berlin.de (Martin P. Ibert) writes:
|> In <icking.7...@gmd.de>, Werner Icking (ick...@gmd.de) writes:
|>
|> : Im uebrigen wird ein Radfahrer, der von seinem Rad absteigt nicht
|> : automatisch zum Fussgaenger; zumindest steht das nirgendwo.
|>
|> Dh ... warum auch? Sieht man doch auch so! Wenn ich mein Fahrrad schiebe,
|> gehe ich derweil zu Fu_. Oder etwa nicht? Ich habe das jedenfalls bisher
|> immer so interpretiert (|berall dort, wo man zu Fu_ gehen darf, darf man
|> auch ein Fahrrad schieben, es sei denn, es wdre ausdr|cklich verboten)
|> und bin noch nie auf Widerstand gesto_en.

Falsch interpretiert, mein lieber Watson :-) Wenn z.B. der Radfahrer vor
einer roten Ampel auf der Fahrbahn absteigt, wird er damit nicht zum
Fussgaenger und darf deswegen auch auf der Fahrbahn stehend vor der roten
Ampel warten. Als Fussgaenger hat er dort nichts zu suchen. Aber das kann
man in der StVO auch alles nachlesen ...

Axel Zinser

unread,
Nov 23, 1993, 1:29:48 PM11/23/93
to
In article <1993Nov21....@hiss.han.de> fi...@hiss.han.de (Axel Zinser) writes:
>In article <strobl.7...@gmd.de> str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
>>In <1993Nov20....@hiss.han.de> fi...@hiss.han.de (Axel Zinser) writes:
>>>In article <strobl.7...@gmd.de> str...@gmd.de (Wolfgang Strobl) writes:
>>>>In <boenig.21...@convex.rz.uni-duesseldorf.de> boe...@convex.rz.uni-duesseldorf.de (Wolfgang B"onig) writes:
>>>>
>>>>>"Radfahrer absteigen" ist lt. StVO Zusatzschild Nr. 827n !

Die Paragraphen 39 - 41 StVO (und damit die Nummerierung der Verkehrsschilder)
wurden geaendert mit der 11.VO zur Aenderung der StVO vom 19.3.92 (BGBl I 678).
Ergo: vorher konstant, nachher konstant.... :-))

fifi

Juergen Stuber

unread,
Nov 24, 1993, 8:00:54 AM11/24/93
to
In article <51...@rztsun.rz.tu-harburg.de>, et...@mufus.rz.tu-harburg.de (Helmut Walle) writes:
|>
|> Stimmt das so? Duerfen derartige Zusaetze auch unter Gebotsschildern
|> haengen? Ich habe etwas in Erinnerung, dass ein solcher Zusatz nur
|> unter Verboten angebracht werden darf...
|>

Das kann wohl nicht ganz stimmen. Zum Beispiel gibt es Schilder
``Fu"sg"angerweg'' mit dem Zusatz ``Radfahrer frei''.
Hier in Saarbr"ucken gibt es auch Einbahnstra"senschilder (auch
die blauen) damit, das ist aber meines Wissens etwas umstritten.
Sch"on w"are ein Schild ``Radweg'' mit ``Radfahrer frei''. Auf den
ersten Blick erscheint das absurd, es k"onnte aber einen freiwillig
zu benutzenden Radweg kennzeichnen.

J"urgen

--
Jürgen Stuber <jue...@mpi-sb.mpg.de>
finger jue...@mpii02000.mpi-sb.mpg.de for pgp key
Du får gärna skriva på svenska.

Ingo Zoller

unread,
Nov 24, 1993, 11:42:12 AM11/24/93
to
In article <2cvlu6$e...@hitchcock.dfki.uni-sb.de>
jue...@mpi-sb.mpg.de (Juergen Stuber) writes:

>Hier in Saarbr"ucken gibt es auch Einbahnstra"senschilder (auch
>die blauen) damit, das ist aber meines Wissens etwas umstritten.
>Sch"on w"are ein Schild ``Radweg'' mit ``Radfahrer frei''. Auf den
>ersten Blick erscheint das absurd, es k"onnte aber einen freiwillig
>zu benutzenden Radweg kennzeichnen.

Eher werden die Radwegschilder durch Schilder "Parkstreifen - Radfahrer
frei" markiert. Das trifft zumindest in Bochum die Realitaet.
Bilanz von Samstag: auf 2 km Radweg 7 Radwegparker :-(

Gruss
Ingo Zoller Ingo....@ruba.rz.ruhr-uni-bochum.de

Otto Haerter

unread,
Nov 27, 1993, 5:33:45 AM11/27/93
to

In article <strobl.7...@gmd.de> you write:
>In <2cbcek$s...@ina.zfn.uni-bremen.de> men...@p210.informatik.Uni-Bremen.DE (Michael Mendelsohn) writes:
>
>>Auch wenn das jetzt kindisch klingt, aber an Kinderfahraedern habe ich schon
>>Plastikperlen gesehen, die auf die Speichen gesteckt sind und mittels
>>Drehung des Rades und Schwerkraft immerzu hin- und herfallen und dabei
>>ein klackerndes Geraeusch machen.
>
>Stimmt! Die Dinger waren auf unserem letzten Kindergeburtstag DER Renner.
>Ich hab' vieleicht deswegen nicht daran gedacht, weil das Geräusch doch
>ziemlich leise ist, und vermutlich nicht reicht, in den 70+ dB einer
>Autostraße nicht völlig unterzugehen.

Man koennte doch auch einen 1,4 Liter Harley Davidson V 2 Zylinder Motor
inïs Kinderfahrrad einbauen, mit ausgebauten Schalldaempfern (bei den
"Grossen" werden diese angeblich oft auch nur zum TUEV eingebaut..)
Drehzahl und Krach des Motors werden elektronisch je nach Fahrgeschwindigkeit
des Fahrrades eingestellt, die 50 PS des Motors werden in einer Wirbel
strombremse verbraten, unsere Welt soll waermer, kinderfreundlicher werden.
Das Ideal: Ein Autofahrer- und Fussgaengerfreier Raum um unsere radfahrenden
Kinder auf der Hauptverkehrstrasse
Ja, aber was kann man noch machen, damit das Individuum alles uebertoent,
alle anderen es beruecksichtigen ?
Aber was ist, wenn alle sich so aehnlich bemerkbar machen... :-))
Vielleicht sollten die Kinder doch zu defensiver Fahrweise (daran denken,
dass der Andere sich falsch verhalten kann) erzogen werden


>
>>Wer sein Rad selbst einspeicht, koennte auch echte Holzperlen nehmen :-)
>
>Und dann noch eine schöne Moll-Kadenz in die Speichen stimmen ...
>
>Ach kann Radfahren schön sein ...
>
>;-)

So ist es

tschuess,
Otto
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Otto Haerter | Usenet : hae...@elysium.stgt.sub.org
Dresdener Str.35 | FIDO-Netz : 2:246/1001.3
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------------------ | Tel: 07031-876533
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UZS...@ibm.rhrz.uni-bonn.de

unread,
Nov 29, 1993, 7:58:47 PM11/29/93
to
In article <754410825hae...@elysium.stgt.sub.org>
hae...@elysium.stgt.sub.org (Otto Haerter) writes:

[...]

>Man koennte doch auch einen 1,4 Liter Harley Davidson V 2 Zylinder Motor
>inos Kinderfahrrad einbauen, mit ausgebauten Schalldaempfern (bei den

>"Grossen" werden diese angeblich oft auch nur zum TUEV eingebaut..)
>Drehzahl und Krach des Motors werden elektronisch je nach Fahrgeschwindigkeit
>des Fahrrades eingestellt, die 50 PS des Motors werden in einer Wirbel
>strombremse verbraten, unsere Welt soll waermer, kinderfreundlicher werden.
[...]
Unglaublich aber wahr zumindest das Gr"ausch gibt es zu kaufen.
(Laut Packung so um die 70 dB laut ) Made in irgendwo in Fernost.
Wird auf der linken Hinterradschraube befestigt. Wie die Fahrtge-
schwindigkeit ermittelt wird weiss ich nicht (vermutlich eine Rolle
o.a". die auf den Speichen in Flanschnaehe l"auft).
Gesehen bei meinem "ortlichen Feld-,Wald- und Wiesen-H"andler.
(Vor ungef"ahr vier oder f"unf Jahren)
Die Kr"onung: das ganze sieht aus wie ein verchromter Auspuff.
Man hat in der Tat den Eindruck, als sollten damit die Kinder
an laute, stinkende Fortbewegungsmittel gew"ohnt werden.

Clemens

Helmut Walle

unread,
Nov 30, 1993, 12:13:42 PM11/30/93
to
In article <2cvlu6$e...@hitchcock.dfki.uni-sb.de>, jue...@mpi-sb.mpg.de (Juergen Stuber) writes:

|> In article <51...@rztsun.rz.tu-harburg.de>, et...@mufus.rz.tu-harburg.de (Helmut Walle) - me - writes:
|> |>
|> |> Stimmt das so? Duerfen derartige Zusaetze auch unter Gebotsschildern
|> |> haengen? Ich habe etwas in Erinnerung, dass ein solcher Zusatz nur
|> |> unter Verboten angebracht werden darf...
|> |>
|>
|> Das kann wohl nicht ganz stimmen. Zum Beispiel gibt es Schilder
|> ``Fu"sg"angerweg'' mit dem Zusatz ``Radfahrer frei''.

Stimmt; dabei handelt es sich aber nicht um eine weitere Einschraenkung.
Sind einschraenkende Zusaetze nur unter Verbotsschildern zulaessig?

Helmut.

--

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