Am 31.08.2016 um 10:37 schrieb Thomas Ruf:
> Vor kurzem gab es eine Aktion „Nudelradfahren“ in Bielefeld, siehe
> hier:
https://www.youtube.com/watch?v=hu3On0TfwJc
>
> Kurz gesagt schnallt sich ein Radfahrer eine Schwimmnudel so an den
> Gepäckträger, dass sie nach links mindestens 1 m übersteht. Quasi als
> Variante der früher beliebten Abstandskelle, nur eben wesentlich
> länger.
>
> Ich finde die Idee recht interessant,
Allen voran wegen der Reaktionen. Das ist ja der spannende Teil.
Eigentlich™ müssten die immer so fahren, wie sie es im zweiten Teil des
Videos machen. In der Form kenne ich das nicht. Ab und zu mal, und wenn
die Straße wirklich breit ist, dann kommt so was vor. Aber im Alltag
sieht es eher so aus, wie im ersten Teil. Von dem her: /Das/ sollte man
mal den Verantwortlichen vorspielen, die immer so tun, als wenn es null
Handlungsbedarf gäbe, bzw. die Diskussion über das Thema gar nicht erst
aufkommen lassen.
> habe aber starke Zweifel, ob das Nudelradfahren überhaupt erlaubt
> ist.
Das würde mich da weniger interessieren. Es ist auch nicht erlaubt, im
Abstand 50 cm an mir vorbei zu fahren. Und wenn ich irgendwelche
Gepäckstücke habe, die etwas weiter raus hängen als meine Lenkerenden
stehen, kommt mir normalerweise keiner blöde. Hier bin ich schon mit
einem nicht ganz legalen, 1,50 m breiten Anhänger Regalbretter fahren
gewesen. Da hat sich keiner beschwert, keiner gehupt, nichts. Obwohl ich
dem Nachfolgenden Verkehr damit tatsächlich mal das Überholen ein gutes
Stück erschwert habe. Wenn ich sonst mit 60 cm breite Fahre, dann finden
sich weit eher Affen, die Laut geben.
> Man wird schließlich zu einem fahrenden Verkehrshindernis (aus Sicht
> der Kraftfahrer)
Weil sie jetzt den Abstand einhalten, den sie ohnehin einhalten müssen?
Deren Sicht ist nicht relevant für die Einstufung in legal oder nicht
legal. Sonst kannst du auch gleich die bloße Anwesenheit von Radfahrern
in dieselbe Schublade stecken.
> und zwingt den nachfolgenden Verkehr, die Mindestabstände halbwegs
> einzuhalten.
Ui. Das natürlich hart. Wobei... formal müssten sie den Abstand jetzt
zur Nudel einhalten, was sie ggf. auch nicht machen.
> Das kann dann wohl als Nötigung ausgelegt werden, oder?
Was eine Nötigung ist, legt im Zweifelsfalle der Richter fest, der sich
Flöhe vom Dosentreiber-Anwalt ins Ohr setzen lässt.
> Was haltet ihr davon?
Als tägliche Daueraktion evtl. übertrieben, gelegentlich angewendet aber
ganz sicher nicht verkehrt, insbesondere wenn in den Medien entsprechend
angebracht. Außer man hat diesen gewissen drf-Fatalismus angenommen, der
mir auch schon in Sachen Anzeige von Radfahrerbelästigern hier angedeiht
wurde. Dann dürfte man natürlich nicht, weil das ja nur Autofahrer
aufbringt, damit Autofahrer gegen Radfahrer aufbringt und nichts ändert
und überhaupt, Überholabstände total unwichtig für die Unfallstatistik sind.
Grüßle,
Martin.