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Nudelradfahren

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Thomas Ruf

unread,
Aug 31, 2016, 4:37:58 AM8/31/16
to
Vor kurzem gab es eine Aktion „Nudelradfahren“ in Bielefeld, siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=hu3On0TfwJc

Kurz gesagt schnallt sich ein Radfahrer eine Schwimmnudel so an den Gepäckträger, dass sie nach links mindestens 1 m übersteht. Quasi als Variante der früher beliebten Abstandskelle, nur eben wesentlich länger.

Ich finde die Idee recht interessant, habe aber starke Zweifel, ob das Nudelradfahren überhaupt erlaubt ist. Man wird schließlich zu einem fahrenden Verkehrshindernis (aus Sicht der Kraftfahrer) und zwingt den nachfolgenden Verkehr, die Mindestabstände halbwegs einzuhalten. Das kann dann wohl als Nötigung ausgelegt werden, oder?

Was haltet ihr davon?

Ralph Aichinger

unread,
Aug 31, 2016, 5:04:53 AM8/31/16
to
Thomas Ruf <thomas...@gmail.com> wrote:

> Was haltet ihr davon?

Wenn ich mit meinem Fotostativ unterwegs bin, dann fahre ich auch
"überbreit" (eventuell mit Fetzen am einen Ende). Bei einer Nudel
meinetwegen grenzwertig, aber wie soll ich mein Stativ sonst transportieren,
wenn ich nicht mit dem Lastenrad unterwegs bin?

Ich bin ja dann immer noch deutlich schmäler als ein Auto oder (auch nicht
schnellerer) Traktor.

/ralph

Christian Steins

unread,
Aug 31, 2016, 5:13:47 AM8/31/16
to
Am 31.08.2016 um 10:37 schrieb Thomas Ruf:
> Ich finde die Idee recht interessant, habe aber starke Zweifel, ob das Nudelradfahren überhaupt erlaubt ist.
> Man wird schließlich zu einem fahrenden Verkehrshindernis (aus Sicht der Kraftfahrer) und zwingt den nachfolgenden Verkehr, die Mindestabstände halbwegs einzuhalten.
> Das kann dann wohl als Nötigung ausgelegt werden, oder?

Die max. zulässige Nudellänge ist in der STVO nicht festgelegt. Für
Anhänger gilt eine max. Breite von 2,55 m.

Wie lang ist so eine Bade-Nudel?

Christian


Martin Wohlauer

unread,
Aug 31, 2016, 5:25:50 AM8/31/16
to
Am 31.08.2016 um 10:37 schrieb Thomas Ruf:
> Vor kurzem gab es eine Aktion „Nudelradfahren“ in Bielefeld, siehe
> hier: https://www.youtube.com/watch?v=hu3On0TfwJc
>
> Kurz gesagt schnallt sich ein Radfahrer eine Schwimmnudel so an den
> Gepäckträger, dass sie nach links mindestens 1 m übersteht. Quasi als
> Variante der früher beliebten Abstandskelle, nur eben wesentlich
> länger.
>
> Ich finde die Idee recht interessant,

Allen voran wegen der Reaktionen. Das ist ja der spannende Teil.
Eigentlich™ müssten die immer so fahren, wie sie es im zweiten Teil des
Videos machen. In der Form kenne ich das nicht. Ab und zu mal, und wenn
die Straße wirklich breit ist, dann kommt so was vor. Aber im Alltag
sieht es eher so aus, wie im ersten Teil. Von dem her: /Das/ sollte man
mal den Verantwortlichen vorspielen, die immer so tun, als wenn es null
Handlungsbedarf gäbe, bzw. die Diskussion über das Thema gar nicht erst
aufkommen lassen.

> habe aber starke Zweifel, ob das Nudelradfahren überhaupt erlaubt
> ist.

Das würde mich da weniger interessieren. Es ist auch nicht erlaubt, im
Abstand 50 cm an mir vorbei zu fahren. Und wenn ich irgendwelche
Gepäckstücke habe, die etwas weiter raus hängen als meine Lenkerenden
stehen, kommt mir normalerweise keiner blöde. Hier bin ich schon mit
einem nicht ganz legalen, 1,50 m breiten Anhänger Regalbretter fahren
gewesen. Da hat sich keiner beschwert, keiner gehupt, nichts. Obwohl ich
dem Nachfolgenden Verkehr damit tatsächlich mal das Überholen ein gutes
Stück erschwert habe. Wenn ich sonst mit 60 cm breite Fahre, dann finden
sich weit eher Affen, die Laut geben.

> Man wird schließlich zu einem fahrenden Verkehrshindernis (aus Sicht
> der Kraftfahrer)

Weil sie jetzt den Abstand einhalten, den sie ohnehin einhalten müssen?
Deren Sicht ist nicht relevant für die Einstufung in legal oder nicht
legal. Sonst kannst du auch gleich die bloße Anwesenheit von Radfahrern
in dieselbe Schublade stecken.

> und zwingt den nachfolgenden Verkehr, die Mindestabstände halbwegs
> einzuhalten.


Ui. Das natürlich hart. Wobei... formal müssten sie den Abstand jetzt
zur Nudel einhalten, was sie ggf. auch nicht machen.

> Das kann dann wohl als Nötigung ausgelegt werden, oder?

Was eine Nötigung ist, legt im Zweifelsfalle der Richter fest, der sich
Flöhe vom Dosentreiber-Anwalt ins Ohr setzen lässt.

> Was haltet ihr davon?


Als tägliche Daueraktion evtl. übertrieben, gelegentlich angewendet aber
ganz sicher nicht verkehrt, insbesondere wenn in den Medien entsprechend
angebracht. Außer man hat diesen gewissen drf-Fatalismus angenommen, der
mir auch schon in Sachen Anzeige von Radfahrerbelästigern hier angedeiht
wurde. Dann dürfte man natürlich nicht, weil das ja nur Autofahrer
aufbringt, damit Autofahrer gegen Radfahrer aufbringt und nichts ändert
und überhaupt, Überholabstände total unwichtig für die Unfallstatistik sind.

Grüßle,

Martin.

Ralph Aichinger

unread,
Aug 31, 2016, 5:30:49 AM8/31/16
to
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> wrote:
> Weil sie jetzt den Abstand einhalten, den sie ohnehin einhalten müssen?

... und wahrscheinlich auch einhalten *würden*. Es geht ihnen vermutlich
gar nicht um die notwendige Verhaltensänderung, sondern um den auffordernden
Charakter des ganzen.

/ralph

Martin Wohlauer

unread,
Aug 31, 2016, 5:33:43 AM8/31/16
to
Leider nicht ganz richtig. 1 m, weil in der StVZO für Fahrräder
dieselben Kriterien hinsichtlich Anhänger angewendet werden (so
zumindest Dietmars Auffassung), wie für Fahrrädern mit Hilfsmotor. Und
da gilt 1 m. Siehe auch Abschnitt 2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger,
zu §32 (9), Absatz 1 b). Würde mich nur interessieren, wie oft jemand
schon wegen einem solchen Anhänger aufgehalten wurde. Hierzustadt
scheint das kein Problem zu sein.

Grüßle,

Martin.

Martin Wohlauer

unread,
Aug 31, 2016, 5:35:04 AM8/31/16
to
Bzw., was man auch daraus lesen kann: Das Video. Denn die Kamera vorher
und nachher fuhr sicherlich nicht rein zufällig eingeschaltet hinten
mit. Ich bin zwar der Meinung, den ersten Teil hätten sie ggf. etwas
länger machen können, aber der Unterschied wird auch so sehr schön sichtbar.

Grüßle,

Martin.

Thomas Ruf

unread,
Aug 31, 2016, 5:36:39 AM8/31/16
to
Am Mittwoch, 31. August 2016 11:13:47 UTC+2 schrieb Christian Steins:
> Wie lang ist so eine Bade-Nudel?

So um 160 cm. Also gerade lang genug, um Überholer auf 1,5 m Abstand zu „zwingen“. Auch wenn es keine Regelung zur maximalen Nudellänge gibt: gibt es keine Regelung, die z.B. die Polizei als Begründung dafür verwenden könnte, einen Nudelträger aus dem Verkehr zu ziehen?

Martin Wohlauer

unread,
Aug 31, 2016, 5:46:57 AM8/31/16
to
Ladungssicherung? Müsste ich jetzt auch nachsehen, aber einseitig nach
links raus hängende Ladung ohne Grund dafür, das könnte ich mir schon
vorstellen.

Grüßle,

Martin.

Dietmar Kettler

unread,
Aug 31, 2016, 6:03:42 AM8/31/16
to
Am Mittwoch, 31. August 2016 schrieb Martin Wohlauer:
> Nudelradfahren
> > Die max. zulässige Nudellänge ist in der STVO nicht festgelegt. Für
> > Anhänger gilt eine max. Breite von 2,55 m.
> Leider nicht ganz richtig. 1 m, weil in der StVZO für Fahrräder
> dieselben Kriterien hinsichtlich Anhänger angewendet werden
Falscher Pfad für die Ausgangsfrage. Es ging nicht um Anhänger, sondern um Ladung. Die darf 2,55m breit sein, dafür gibt es eine Spezialregelung in § 22 StVO.
Wer Sorge hat, dass sein Polizist eine leuchtendgelbe Schwimmnudel für "schlecht erkennbar" iSv § 22 Abs. 5 letzter Satz hält, schnallt sich (anders als jene Bielefelder VCDler) _zwei_ Nudeln auf den Gepäckträger, dann ist es ganz sicher kein "einzelner" Gegenstand mehr iSd Vorschrift.
Der VCD Bielefeld hat übrigens noch weitere sehenswerte Sombrero- und Platz-ist-genug-da-Filme/Aktionen.

Dietmar

Martin Wohlauer

unread,
Aug 31, 2016, 6:24:12 AM8/31/16
to
Am 31.08.2016 um 12:03 schrieb Dietmar Kettler:
> Am Mittwoch, 31. August 2016 schrieb Martin Wohlauer:
>> Nudelradfahren
>>> Die max. zulässige Nudellänge ist in der STVO nicht festgelegt.
>>> Für Anhänger gilt eine max. Breite von 2,55 m.
>> Leider nicht ganz richtig. 1 m, weil in der StVZO für Fahrräder
>> dieselben Kriterien hinsichtlich Anhänger angewendet werden
> Falscher Pfad für die Ausgangsfrage. Es ging nicht um Anhänger,
> sondern um Ladung. Die darf 2,55m breit sein, dafür gibt es eine
> Spezialregelung in § 22 StVO.


Siehe mein letztes Posting zum Thema. =)

> Der VCD Bielefeld hat übrigens noch weitere sehenswerte Sombrero- und
> Platz-ist-genug-da-Filme/Aktionen.


Da kuck ich doch gleich mal... Du meinst z. B. das da:

https://www.youtube.com/watch?v=51Rw399Ng5U

und das da:

https://www.youtube.com/watch?v=a9I902Fipoc

Ja, nicht schlecht, das. =)

Grüßle,

Martin.

Chr. Maercker

unread,
Aug 31, 2016, 6:47:15 AM8/31/16
to
Thomas Ruf wrote:
> Kurz gesagt schnallt sich ein Radfahrer eine Schwimmnudel so an den Gepäckträger, dass sie nach links mindestens 1 m übersteht. Quasi als Variante der früher beliebten Abstandskelle, nur eben wesentlich länger.

> Ich finde die Idee recht interessant, habe aber starke Zweifel, ob das Nudelradfahren überhaupt erlaubt ist. Man wird schließlich zu einem fahrenden Verkehrshindernis (aus Sicht der Kraftfahrer) und zwingt den nachfolgenden Verkehr, die Mindestabstände halbwegs einzuhalten. Das kann dann wohl als Nötigung ausgelegt werden, oder?
> Was haltet ihr davon?

Gab es nicht mal eine Vorschrift, nach der die Ladung auf Fahrrädern nur
wenige cm über Lenker- bzw. Pedalenden rausragen darf? In § 22 StVO fand
ich dgl. nicht mehr. Allerdings schreibt Abs. 5 zusätzliche Beleuchtung
vor, wenn die Ladung mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten rausragt.
Das gilt bei Fahrrädern ganz schnell ...
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Dietmar Kettler

unread,
Aug 31, 2016, 8:40:05 AM8/31/16
to
Nein, das meinte ich nicht, da gibt/gab es Aussagekräftigeres.

Dietmar

Thomas Ruf

unread,
Aug 31, 2016, 8:40:50 AM8/31/16
to
Am Mittwoch, 31. August 2016 12:47:15 UTC+2 schrieb Chr. Maercker:
> Thomas Ruf wrote:
> Gab es nicht mal eine Vorschrift, nach der die Ladung auf Fahrrädern nur
> wenige cm über Lenker- bzw. Pedalenden rausragen darf? In § 22 StVO fand
> ich dgl. nicht mehr. Allerdings schreibt Abs. 5 zusätzliche Beleuchtung
> vor, wenn die Ladung mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten rausragt.
> Das gilt bei Fahrrädern ganz schnell ...

§ 22 StVO (5):
„Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten … hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.“

Nötig im Sinne von § 17 (1) ist die Beleuchtung nur „[w]ährend der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“.

Um auf der sicheren Seite zu sein, scheint es also zu genügen, bei Tag (bei guter Sicht) zu fahren und mindestens zwei signalgelbe Schwimmnudeln zu verwenden, weil die dann seitlich herausragen dürfen.

Ich muss mir wirklich mal überlegen, eine Nudelradelwoche einzulegen, vielleicht noch mit farblich passendem Nudelsieb auf dem Kopf. Den „Arrgh!“-Ruf habe ich mittlerweile ganz gut drauf.

Dietmar Kettler

unread,
Aug 31, 2016, 8:43:45 AM8/31/16
to
Am Mittwoch, 31. August 2016 schrieb Chr. Maercker:
> Gab es nicht mal eine Vorschrift, nach der die Ladung auf Fahrrädern nur
> wenige cm über Lenker- bzw. Pedalenden rausragen darf?
Ich kann mich nicht erinnern. Kommt mir auch unbekannt vor.
> Allerdings schreibt Abs. 5 zusätzliche Beleuchtung
> vor, wenn die Ladung mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten rausragt.
Das gilt nur bei der dort genannten Ausnahmebedingung "wenn nötig (§ 17 Absatz 1)", die hat in Bielefeld ganz sicher nicht vorgelegen.

Dietmar

Martin Wohlauer

unread,
Aug 31, 2016, 10:12:18 AM8/31/16
to
Rück' doch mal bitte raus. Ich google mir doch nicht 'nen Wolf, um dann
doch nur raten zu können, ob das sein könnte, was du meintest.

Grüßle,

Martin.

Dietmar Kettler

unread,
Aug 31, 2016, 11:45:36 AM8/31/16
to
Am Mittwoch, 31. August 2016 schrieb Martin Wohlauer:
> >>> Der VCD Bielefeld hat übrigens noch weitere sehenswerte Sombrero- und
> >>> Platz-ist-genug-da-Filme/Aktionen.
> Rück' doch mal bitte raus. Ich google mir doch nicht 'nen Wolf, um dann
> doch nur raten zu können, ob das sein könnte, was du meintest.
Unter anderem dies:
https://www.youtube.com/watch?v=rj3h6UUbCu4
Ob es zu der Sombrero-Aktion für Abstandhalten auch einen Film gab, weiß ich gerade nicht, ich habe hier u.a. ein Faltblatt liegen, der hiesige VCD hat die Aktion nachgemacht.

Dietmar

Chr. Maercker

unread,
Aug 31, 2016, 12:09:20 PM8/31/16
to
Dietmar Kettler wrote:
[Gab es nicht mal eine Vorschrift, nach der die Ladung auf Fahrrädern
nur wenige cm über Lenker- bzw. Pedalenden rausragen darf?]
> Ich kann mich nicht erinnern. Kommt mir auch unbekannt vor.

Gut möglich, dass sie nur in der DDR galt. Auf die Schnelle finde ich
dazu nur den damaligen § 33:

"(2) Auf einem Fahrrad dürfen nur solche Gegenstände mitgenommen werden,
die den Radfahrer und den übrigen Verkehr nicht gefährden oder behindern."

Evtl. wurde das dann entsprechend ausgelegt, ähnlich wie beim Handzeichen.

Martin Wohlauer

unread,
Aug 31, 2016, 12:18:23 PM8/31/16
to
So was schwebte mir hier auch vor. Ich habe es nur noch nicht geschafft,
mir eine entsprechende Kamera zu kaufen, und es selbst zu machen.

Grüßle,

Martin.

Sepp Ruf

unread,
Sep 1, 2016, 2:05:40 AM9/1/16
to
Am 31.08.2016 um 14:40 schrieb Thomas Ruf:

> Um auf der sicheren Seite zu sein, scheint es also zu genügen, bei Tag
> (bei guter Sicht) zu fahren und mindestens zwei signalgelbe Schwimmnudeln
> zu verwenden, weil die dann seitlich herausragen dürfen.

Wozu der Overkill? Mit etwas Befestigungstechnik wird die einzelne Ladung
zum Fahrradteil. Problem dunkelheizfest geloest und Raum gewonnen fuer
querliegende Zombieabwehrraketen, Langholzkoffer, Popcornsaecke oder was
Bundesinnen- und Kolchosisierungsminister sonst noch empfehlen fuer den
Campingurlaub.

Arno Welzel

unread,
Sep 1, 2016, 3:13:51 AM9/1/16
to
Ralph Aichinger schrieb am 2016-08-31 um 11:04:
> Thomas Ruf <thomas...@gmail.com> wrote:
>
>> Was haltet ihr davon?
>
> Wenn ich mit meinem Fotostativ unterwegs bin, dann fahre ich auch
> "überbreit" (eventuell mit Fetzen am einen Ende). Bei einer Nudel
> meinetwegen grenzwertig, aber wie soll ich mein Stativ sonst transportieren,
> wenn ich nicht mit dem Lastenrad unterwegs bin?

Theoretisch ginge es wohl dem Stativ längs statt quer auf dem
Gepäckträger. Habe ich auch schon so gemacht, weil ich keine Lust hatte,
dass mir irgendein Depp das Stativ zu Schrott fährt, weil er meint, doch
noch irgendwie vorbeizupassen.

> Ich bin ja dann immer noch deutlich schmäler als ein Auto oder (auch nicht
> schnellerer) Traktor.

ACK.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de

Stephan Zitzmann

unread,
Sep 1, 2016, 6:01:24 AM9/1/16
to
Thomas Ruf <thomas...@gmail.com> schrieb:
Ich würde es erst einmal nicht juristisch sehen. Wie reagierst Du,
wenn Du in der Bahn neben einem sehr dicken Menschen sitzen musst oder
neben einem dünnen, der sich sehr breit macht.

Bei deiner Methode kommt hinzu, dass der resultierende Abstand größer
ist als der eigentlich gewünschte. Also Du nimmst mehr Platz weg als
den Du wolltest.

Aus Demonstrationszwecken eingebunden in eine Aktion (z.B. auf der
Schwimmnudel steht www.abstand.de oder www.sicherheitsabstand. de)
fände ich es clever.

Wenn Du deine Sicherheit erhöhen willst, könnte das auch ein Schuss
nach hinten werden.
--
http://www.blog.gitarrenunterricht-frankfurt.de/
http://www.musiklehrer-fuer-musiklehrer.de/

Martin Wohlauer

unread,
Sep 1, 2016, 6:56:25 AM9/1/16
to
Am 01.09.2016 um 12:01 schrieb Stephan Zitzmann:
> Thomas Ruf <thomas...@gmail.com> schrieb:
>
>> Vor kurzem gab es eine Aktion „Nudelradfahren“ in Bielefeld, siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=hu3On0TfwJc
>>
>> Kurz gesagt schnallt sich ein Radfahrer eine Schwimmnudel so an den Gepäckträger, dass sie nach links mindestens 1 m übersteht. Quasi als Variante der früher beliebten Abstandskelle, nur eben wesentlich länger.
>>
>> Ich finde die Idee recht interessant, habe aber starke Zweifel, ob das Nudelradfahren überhaupt erlaubt ist. Man wird schließlich zu einem fahrenden Verkehrshindernis (aus Sicht der Kraftfahrer) und zwingt den nachfolgenden Verkehr, die Mindestabstände halbwegs einzuhalten. Das kann dann wohl als Nötigung ausgelegt werden, oder?
>>
>> Was haltet ihr davon?
>
> Ich würde es erst einmal nicht juristisch sehen. Wie reagierst Du,
> wenn Du in der Bahn neben einem sehr dicken Menschen sitzen musst oder
> neben einem dünnen, der sich sehr breit macht.

Es kann aber sehr schnell ziemlich juristisch werden, wenn sich ein
Ordnungshüter unter den anderen Verkehrsteilnehmern befindet und das
nicht witzig findet.

> Bei deiner Methode kommt hinzu, dass der resultierende Abstand größer
> ist als der eigentlich gewünschte. Also Du nimmst mehr Platz weg als
> den Du wolltest.

Wenn ich mir das Video so ansehe, eigentlich nicht. Es heißt ja auch
beim Überholen Mindestabstand, nicht genau der Abstand, den man
einhalten soll.

Grüßle,

Martin.

Thomas Ruf

unread,
Sep 1, 2016, 7:45:00 AM9/1/16
to
Am Donnerstag, 1. September 2016 12:56:25 UTC+2 schrieb Martin Wohlauer:
> Wenn ich mir das Video so ansehe, eigentlich nicht. Es heißt ja auch
> beim Überholen Mindestabstand, nicht genau der Abstand, den man
> einhalten soll.

In Straßenverkehrsneusprech bedeutet:
Mindestabstand = Maximalabstand
ebenso wie
Höchstgeschwindigkeit = Mindestgeschwindigkeit. ;-)

Im Video scheint der Überstand doch deutlich kürzer als 1,5 m zu sein, eher bloß 1 m. Die Autos halten genau den Abstand ein, den sie ohne die Nudel mindestens einhalten sollten. Streng genommen müssten sie mit Nudel den doppelten Abstand einhalten, aber die Nudel kümmert das nicht.

Ralph Aichinger

unread,
Sep 1, 2016, 7:56:54 AM9/1/16
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Theoretisch ginge es wohl dem Stativ längs statt quer auf dem
> Gepäckträger.

Bei einem kleinen Stativ vielleicht. Ich hab ein relativ großes
Benro, Arbeitshöhe irgendwas bei 2m oder so, jedenfalls mehr als
ich ohne Stockerl schaffe. 3 Segmente. Bei dem kann ich mir nicht
vorstellen wie ich das in Längsrichtung montieren sollte.

/ralph

Martin Wohlauer

unread,
Sep 1, 2016, 7:58:27 AM9/1/16
to
Am 01.09.2016 um 13:44 schrieb Thomas Ruf:
> Im Video scheint der Überstand doch deutlich kürzer als 1,5 m zu
> sein, eher bloß 1 m. Die Autos halten genau den Abstand ein, den sie
> ohne die Nudel mindestens einhalten sollten. Streng genommen müssten
> sie mit Nudel den doppelten Abstand einhalten, aber die Nudel kümmert
> das nicht.


Wir verstehen uns. =)

Grüßle,

Martin.

Arno Welzel

unread,
Sep 3, 2016, 4:46:40 AM9/3/16
to
Mein Stativ kommt auf 2m Arbeitshöhe nur mit ausgezogenem Mittelrohr,
Dreibein, auch jeweils 3 Segmente. Zusammengeschoben sind das vielleicht
80cm. Das wird halt gut verzurrt und steht dann hinten am Gepäckträger
ein gutes Stück über.

Aufgebaut (nur ein Segment ausgezogen und Mittelsäule ganz unten):

<https://arnowelzel.de/wp/wp-content/uploads/2013/08/cullmann-525m-cw25-beroflex500.jpg>

Zusammengeklappt:

<https://arnowelzel.de/wp/wp-content/uploads/2013/08/cullmann-525m-cw25-kalahari3.jpg>

H0Iger SchuIz

unread,
Sep 3, 2016, 5:04:48 AM9/3/16
to
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> wrote:

> https://www.youtube.com/watch?v=51Rw399Ng5U

0:16


Da geht's auf dem Plakat um Abstand und dann wird da 80 cm von der
Fahrzeugmitte zum Bordstein vorgeschlagen. Kann denen mal jemand
erklären, dass man nicht mehr Abstand dadurch kriegt, dass man sich an
den Rand quetscht?

Ein Meter zwischen Fahrzeugrand und Fahrbahnradn sollte es schon sein.

hs

Martin Wohlauer

unread,
Sep 3, 2016, 9:21:19 AM9/3/16
to
An der Stelle möchte ich fragen: Wie breit ist dein Lenker? Meiner ist
60 cm Ende zu Ende. Wenn da links und rechts 10 cm raus hängen, ist das
kaum eine Verkehrsbehinderung oder gefährliche Art und Weise, die Ladung
zu befestigen. Quer ginge da auch problemlos. =)

Grüßle,

Martin.

Gerald E:scher

unread,
Sep 3, 2016, 12:51:43 PM9/3/16
to
Am 31.08.16 um 10:37 schrieb Thomas Ruf:
> Vor kurzem gab es eine Aktion „Nudelradfahren“ in Bielefeld, siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=hu3On0TfwJc
>
[...]
>
> Was haltet ihr davon?

Die können nicht Rad fahren, die fahren viel zu weit rechts.

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Thomas Bliesener

unread,
Sep 3, 2016, 2:40:08 PM9/3/16
to
H0Iger SchuIz schrieb:
> Da geht's auf dem Plakat um Abstand und dann wird da 80 cm von der
> Fahrzeugmitte zum Bordstein vorgeschlagen. Kann denen mal jemand
> erklären, dass man nicht mehr Abstand dadurch kriegt, dass man sich an
> den Rand quetscht?
>
> Ein Meter zwischen Fahrzeugrand und Fahrbahnrand sollte es schon sein.

Laßt Euch nicht verarschen! Nichts anderes ist diese kleinkarierte
Feilscherei um Zentimeter nämlich. Warum bloß kenne ich diese Diskussion
von Autofahrern nicht? Weil die eh die Fahrspur fast in ganzer Breite
belegen?

In der Regel sind die Fahrstreifen zu schmal, um sie mit einem
überbreiten Fahrzeug zu teilen, also kann ich auch Nägel mit Köpfen
machen und in der Fahrstreifenmitte fahren, ohne jemanden zu unnötig
behindern. Ich fahre so entspannter, ohne mir dauernd einen Kopf darum
zu machen, ob es nun 79 oder gar 105 cm bis zum Bordstein sind. Außerdem
bin ich etwas besser sichtbar und lade die Verhaltensauffälligen nicht
zum Überholen bei Gegenverkehr ein. Situationsbedingt kann es mal sein,
daß ich weiter rechts fahre, aber normalerweise nehme ich mir "meinen"
Fahrstreifen und habe meine Ruhe.
--
bli

Stephan Zitzmann

unread,
Sep 4, 2016, 7:59:42 AM9/4/16
to
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> schrieb:

>Es kann aber sehr schnell ziemlich juristisch werden, wenn sich ein
>Ordnungshüter unter den anderen Verkehrsteilnehmern befindet und das
>nicht witzig findet.

Ich versuchte zu sagen, Du findest jemanden der sich absichtlich
breiter macht als er ist, als unhöflich. Willst Du unhöflich sein.

H0Iger SchuIz

unread,
Sep 4, 2016, 11:53:48 AM9/4/16
to
Thomas Bliesener <usen...@melix.mx> wrote:

> Laßt Euch nicht verarschen! Nichts anderes ist diese kleinkarierte
> Feilscherei um Zentimeter nämlich. Warum bloß kenne ich diese Diskussion
> von Autofahrern nicht? Weil die eh die Fahrspur fast in ganzer Breite
> belegen?
>
> In der Regel sind die Fahrstreifen zu schmal, um sie mit einem
> überbreiten Fahrzeug zu teilen, also kann ich auch Nägel mit Köpfen
> machen und in der Fahrstreifenmitte fahren, ohne jemanden zu unnötig
> behindern.

Einverstanden. Und wenn das der Maßstab ist, sollten wir uns auch einig
sein, dass weniger als 80cm Abstand zum Rand einfach nur an den Rand
gequetscht ist. Und Leute die so etwas propagieren handeln gegen die
Interessen von Radlern.

hs

Thomas Bliesener

unread,
Sep 4, 2016, 5:00:07 PM9/4/16
to
H0Iger SchuIz schrieb:
> Einverstanden. Und wenn das der Maßstab ist, sollten wir uns auch einig
> sein, dass weniger als 80cm Abstand zum Rand einfach nur an den Rand
> gequetscht ist. Und Leute die so etwas propagieren handeln gegen die
> Interessen von Radlern.

Ja, natürlich.

Hier ist das Verkehrsministerium in Jalisco trotz allem Scheiß, den die
sonst machen (hauptsächlich durch Untätigkeit) sogar ein Lichtblick: Sie
fordern Radfahrer regelmäßig dazu auf, den ganzen Fahrstreifen zu
belegen und in der Mitte desselben zu fahren.
--
bli
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