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Radfahrer: Wann Handzeichen geben?

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Andreas Raab

unread,
Feb 23, 1994, 4:42:19 PM2/23/94
to
Aus gegebenem Anlaß möchte ich gerne wissen, in welchen Situationen ich
Radfahrer Handzeichen geben muß. Beim Fahrspurwechsel und vor dem Abbiegen
ist es klar, aber wann noch?

Vorhin hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Polizisten darüber. Er
behauptet, ich müsse vor _jeder_ Richtungsänderung Handzeichen geben, z.B.
um einem am Straßenrand parkenden Wagen auszuweichen, auch wenn die Straße
für Autos zu schmal ist zum überholen. Ich kann das nur nicht so recht
glauben.

Der Anlaß war, daß ich von einem Auto erst angehupt und danach angefahren
wurde, als ich gerade mitten auf der Straße war. Weil ich auf die andere
Straßenseite wollte war ich ziemlich langsam und als ich dann plötzlich von
hinten angehupt wurde bin ich natürlich erstmal ganz stehengeblieben. Bis
dahin hatte ich noch kein Handzeichen gegeben und kam danach leider auch
nicht mehr dazu.

Der Fahrer fühlte sich unschuldig, weil ich seiner Meinung nach mehr rechts
hätte fahren müssen. Die Fahrspur ist aber nur ca. 2,5m breit, also hätte er
ohnehin nicht überholen können. Weil mein Rad beschädigt war, habe ich
natürlich erstmal die Polizei kommen lassen. Der Polizist meinte dann,
nachdem er sich beide Versionen angehört hatte, daß er den Unfall zwar
aufnehmen, mich aber erstmal beschuldigen würde, weil ich kein Handzeichen
gegeben habe (=> 75.- Bußgeld).

Die Reparatur wird mich etwa soviel kosten, deshalb habe ich es dann
gelassen. Die Behauptung dieses Polizisten macht mich aber jetzt trotzdem ein
bißchen unsicher. Muß ich wirklich Handzeichen geben wenn ich mehr als die
üblichen 80cm vom Straßenrand entfernt fahre, auch wenn zum überholen gar
kein Platz ist (80cm + 50cm für's Rad + 150cm Abstand = weit in der
Gegenspur)?

Bei den komischen Regeln die für Radfahrer hier gelten würde es mich nicht
mal besonders überraschen.


Andreas


-- Echte Raritäten gibt es einfach viel zu selten -- A.R.

Helmut Walle

unread,
Feb 25, 1994, 2:58:19 PM2/25/94
to
In article <6QPQP...@nvmr.robin.de>, a...@nvmr.robin.de (Andreas Raab) writes:
|> Aus gegebenem Anla_ mvchte ich gerne wissen, in welchen Situationen ich
|> Radfahrer Handzeichen geben mu_. Beim Fahrspurwechsel und vor dem Abbiegen

|> ist es klar, aber wann noch?
|>
|> Vorhin hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Polizisten dar|ber. Er
|> behauptet, ich m|sse vor _jeder_ Richtungsdnderung Handzeichen geben, z.B.
|> um einem am Stra_enrand parkenden Wagen auszuweichen, auch wenn die Stra_e
|> f|r Autos zu schmal ist zum |berholen. Ich kann das nur nicht so recht
|> glauben.

Ist aber so; ganz normal: als Autofahrer muss man doch auch vor dem
Ausscheren links blinken, wenn man an einem parkenden Wagen vorbeifaehrt.
Wenn man vorbei ist, rechts blinken ...

|> Der Anla_ war, da_ ich von einem Auto erst angehupt und danach angefahren
|> wurde, als ich gerade mitten auf der Stra_e war. Weil ich auf die andere
|> Stra_enseite wollte war ich ziemlich langsam und als ich dann plvtzlich von
|> hinten angehupt wurde bin ich nat|rlich erstmal ganz stehengeblieben. Bis


|> dahin hatte ich noch kein Handzeichen gegeben und kam danach leider auch
|> nicht mehr dazu.

Trotzdem darf Dich niemand von hinten anfahren.

|> Der Fahrer f|hlte sich unschuldig, weil ich seiner Meinung nach mehr rechts
|> hdtte fahren m|ssen. Die Fahrspur ist aber nur ca. 2,5m breit, also hdtte er
|> ohnehin nicht |berholen kvnnen. Weil mein Rad beschddigt war, habe ich
|> nat|rlich erstmal die Polizei kommen lassen. Der Polizist meinte dann,
|> nachdem er sich beide Versionen angehvrt hatte, da_ er den Unfall zwar
|> aufnehmen, mich aber erstmal beschuldigen w|rde, weil ich kein Handzeichen
|> gegeben habe (=> 75.- Bu_geld).

Na ja; manchmal hat man bei der Polizei auch den Eindruck, dass sie
nur den Verwaltungsaufwand minimieren will (manchmal !). Immerhin
haette die Reparatur vielleicht zum Teil der Autofahrer oder seine
Versicherung zahlen duerfen und er waere damit etwas von seiner
"Oheinradfahrerdenmussichueberholenkosteeswaseswolle"-Psychose
'runtergekommen.

[...]
|> bi_chen unsicher. Mu_ ich wirklich Handzeichen geben wenn ich mehr als die
|> |blichen 80cm vom Stra_enrand entfernt fahre, auch wenn zum |berholen gar
|> kein Platz ist (80cm + 50cm f|r's Rad + 150cm Abstand = weit in der
|> Gegenspur)?

Wieso? Wenn Du geradeaus mitten auf der Spur faehrst musst Du auch
kein Zeichen geben, aber bei RichtungsAENDERUNG.


--
+--------------------------------------------------------------------+
| Helmut Walle TU Hamburg-Harburg |
| wa...@tu-harburg.d400.de Digital Communication Systems |
+--------------------------------------------------------------------+


Matthias Frank

unread,
Feb 28, 1994, 4:39:42 AM2/28/94
to
Andreas Raab (a...@nvmr.robin.de) wrote:
: Aus gegebenem Anlaß möchte ich gerne wissen, in welchen Situationen ich

: Radfahrer Handzeichen geben muß. Beim Fahrspurwechsel und vor dem Abbiegen
: ist es klar, aber wann noch?

: Vorhin hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Polizisten darüber. Er
: behauptet, ich müsse vor _jeder_ Richtungsänderung Handzeichen geben, z.B.
: um einem am Straßenrand parkenden Wagen auszuweichen, auch wenn die Straße
: für Autos zu schmal ist zum überholen. Ich kann das nur nicht so recht
: glauben.

: Der Anlaß war, daß ich von einem Auto erst angehupt und danach angefahren
: wurde, als ich gerade mitten auf der Straße war. Weil ich auf die andere
: Straßenseite wollte war ich ziemlich langsam und als ich dann plötzlich von
: hinten angehupt wurde bin ich natürlich erstmal ganz stehengeblieben. Bis
: dahin hatte ich noch kein Handzeichen gegeben und kam danach leider auch
: nicht mehr dazu.

Rest der Story geloescht

: Andreas


Hy Andreas,

nach meinem Verstaendnis gehe ich davon aus, dass ein Radfahrer
dann Handzeichen geben muss, wenn das ein Autofahrer in vergleichbarer
Situation auch muesste. In der Fahrschule (vor 8 Jahren) habe ich ge-
vor dem Vorbeifahren am Strassenrand abgestellter Fahrzeuge zu blinken.
Danach ist die Aussage des Polizisten also korrekt.

Matthias

J C Gruel

unread,
Feb 28, 1994, 5:11:36 AM2/28/94
to
In <6QPQP...@nvmr.robin.de> a...@nvmr.robin.de (Andreas Raab) writes:

>Aus gegebenem Anlaß möchte ich gerne wissen, in welchen Situationen ich
>Radfahrer Handzeichen geben muß. Beim Fahrspurwechsel und vor dem Abbiegen
>ist es klar, aber wann noch?

>Vorhin hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Polizisten darüber. Er
>behauptet, ich müsse vor _jeder_ Richtungsänderung Handzeichen geben, z.B.
>um einem am Straßenrand parkenden Wagen auszuweichen, auch wenn die Straße
>für Autos zu schmal ist zum überholen. Ich kann das nur nicht so recht
>glauben.

Damit hat er im Prinzip recht: Vor jeder Fahrtrichtungs"anderung
einschlie"slich Fahrstreifenwechsel ist dies anzuzeigen, nat"urlich nicht,
wenn man dem 'nat"urlichen Fahrbahnverlauf ' folgt.

Wenn man allerdings am Stra"senrand parkenden Autos ausweicht, insbesondere
wenn man sich nach hinten umsieht, ob die Lage einigerma"sen frei ist, ist
auch dem Autofahrer klar, da"s der Radfahrer an dem Auto vorbeifahren will.

Wenn die Stra"se jedoch vierspurig ist (linke Spur frei, rechte Spur dicht),
dann mu"s man einen sauberen Fahrstreifenwechsel machen. Wegen der
Geschwindigkeitsdifferenz ist das meist kaum praktikabel. In diesem Fall ist
der Spurwechsel OHNE Fahrtrichtungsanzeige eindeutig verkehrsgef"ahrdend, da
die Autofahrer die Reaktion des Radfahrers NICHT vorhersehen kann.


>Der Anlaß war, daß ich von einem Auto erst angehupt und danach angefahren
>wurde, als ich gerade mitten auf der Straße war.

Das ist wirklich ein starkes St"uck, denn wenn er gehupt hat, mu"s er einen
ja gesehen haben. Wenn er einen DANN noch anf"ahrt, hat er in jedem Fall
zu wenig Sicherheitsabstand gehabt (egal, ob Handzeichen - jeder
Verkehrsteilnehmer hat mit Fehlern anderer zu rechnen, und ja nach
Stra"senzustand kann es auch objektiv unm"oglich sein, Handzeichen zu
geben).

> Weil ich auf die andere
>Straßenseite wollte war ich ziemlich langsam und als ich dann plötzlich von
>hinten angehupt wurde bin ich natürlich erstmal ganz stehengeblieben.

Es gibt kaum Situationen, wo ein Autofahrer einen Radfahrer anfahren kann,
ohne da"s er daf"ur Mitschuld tr"agt.

Das einzige, was mir dazu einf"allt, ist, wenn ein Radfahrer in stockdunkler
Nacht, vielleicht noch Regen, OHNE jedes Licht umherf"ahrt und meint, auf
seine Vorfahrt bestehen zu m"ussen (abbiegendes Auto, Radweg an Landstrasse
oder sowas).

Abgesehen von selbstmord"ahnlichem Verhalten von Radfahrern gibt es
wegen Par.1 der StVO keine Rechtfertigung, einen Radfahrer anzufahren.
Gleiches gilt nat"urlich f"ur Fu"sg"anger!


> Bis
>dahin hatte ich noch kein Handzeichen gegeben und kam danach leider auch
>nicht mehr dazu.

Wahrscheinlich w"are es besser gewesen, noch viel fr"uher nach links
zu fahren (weit vor dem Hindernis), um dann am Hindernis keinen Schlenker
mehr nach links machen zu m"ussen.

Nach dem Hindernis kann man dann ja gro"sz"ugig nach rechts schlenkern, um
die ungeduldigen Autos vorbeizulassen...

>Der Fahrer fühlte sich unschuldig, weil ich seiner Meinung nach mehr rechts
>hätte fahren müssen.

Das ist keine Rechtfertigung, jemand umzunieten. Reine Selbstjustiz.

> Die Fahrspur ist aber nur ca. 2,5m breit, also hätte er
>ohnehin nicht überholen können. Weil mein Rad beschädigt war, habe ich
>natürlich erstmal die Polizei kommen lassen. Der Polizist meinte dann,
>nachdem er sich beide Versionen angehört hatte, daß er den Unfall zwar
>aufnehmen, mich aber erstmal beschuldigen würde, weil ich kein Handzeichen
>gegeben habe (=> 75.- Bußgeld).

>Die Reparatur wird mich etwa soviel kosten, deshalb habe ich es dann
>gelassen.

Schade, denn so kommt der Autofahrer ganz OHNE Stafe davon!


> Die Behauptung dieses Polizisten macht mich aber jetzt trotzdem ein
>bißchen unsicher. Muß ich wirklich Handzeichen geben wenn ich mehr als die
>üblichen 80cm vom Straßenrand entfernt fahre, auch wenn zum überholen gar
>kein Platz ist (80cm + 50cm für's Rad + 150cm Abstand = weit in der
>Gegenspur)?

Quintessenz: Zum Abbiegen ist Handzeichen unvermeidlich; beim Vorbeifahren
allein ist dem Autofahrer Mangel an vorausschauender Fahrweise anzulasten.

Gruss, jc.

Werner Icking

unread,
Feb 28, 1994, 8:47:48 AM2/28/94
to
In <6QPQP...@nvmr.robin.de> a...@nvmr.robin.de (Andreas Raab) writes:

>Aus gegebenem Anlaß möchte ich gerne wissen, in welchen Situationen ich
>Radfahrer Handzeichen geben muß. Beim Fahrspurwechsel und vor dem Abbiegen
>ist es klar, aber wann noch?

Ist gar nicht klar - denn in der StVO steht "nirgendwo nichts" ueber Handzeichen
sondern nur, dass beim "@5 Ueberholen" "Das Ausscheren ... und das Wiederein-
ordnen ... rechtzeitig und deutlich anzukuendigen" sind; "dabei sind die
Fahrtrichtungsanzeiger zu betaetigen". Ein Fahrrad hat keine Fahrtrichtungs-
anzeiger; also muss man sich anders helfen z.B. rechtzeitig (wenn noch nie-
mand da ist) und deutlich so weit links fahren, dass man gar nicht mehr
Ausscheren muss. Auch (@9) "Wer abbiegen will, muss dies ... betaetigen"

>Vorhin hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Polizisten darüber. Er
>behauptet, ich müsse vor _jeder_ Richtungsänderung Handzeichen geben, z.B.
>um einem am Straßenrand parkenden Wagen auszuweichen, auch wenn die Straße
>für Autos zu schmal ist zum überholen. Ich kann das nur nicht so recht
>glauben.

Diskussionen mit Polizisten darueber, wie sich ein Alltagsradfahrer zu verhalten
hat, sind nach meiner Meinung recht fruchtlos. Sie kennen oft nicht mal die
fuer Radfahrer geltenden Bestimmungen, sondern hoechsten irgendwelche Inter-
pretationen, die ihnen irgendwer eingeblasen hat.

>Der Anlaß war, daß ich von einem Auto erst angehupt und danach angefahren
>wurde, als ich gerade mitten auf der Straße war. Weil ich auf die andere
>Straßenseite wollte war ich ziemlich langsam und als ich dann plötzlich von
>hinten angehupt wurde bin ich natürlich erstmal ganz stehengeblieben. Bis
>dahin hatte ich noch kein Handzeichen gegeben und kam danach leider auch
>nicht mehr dazu.

Hupen ohne Grund - verboten. Hat er (erst?) gebremst? Anfahren - verboten.
Oder bist Du einfach quer ueber die Fahrbahn getorkelt?

>Der Fahrer fühlte sich unschuldig, weil ich seiner Meinung nach mehr rechts
>hätte fahren müssen.

Ist doch weder Grund zu hupen, noch jemanden anzufahren.

> Die Fahrspur ist aber nur ca. 2,5m breit, also hätte er
>ohnehin nicht überholen können. Weil mein Rad beschädigt war, habe ich
>natürlich erstmal die Polizei kommen lassen. Der Polizist meinte dann,
>nachdem er sich beide Versionen angehört hatte, daß er den Unfall zwar
>aufnehmen, mich aber erstmal beschuldigen würde, weil ich kein Handzeichen
>gegeben habe (=> 75.- Bußgeld).

Soll er Dich doch beschuldigen, wenn er Spass an der Arbeit hat. Hauptsache er
nimmt den Unfall auf. Du solltest auf jeden Fall Deinen Kontrahenten anzeigen,
wegen Anfahren, Hupen, ... Versuch(?) zu ueberholen, obwohl nicht genug Platz
da war; zu geringer Abstand; ...

>Die Reparatur wird mich etwa soviel kosten, deshalb habe ich es dann
>gelassen.

Was gelassen?

> Die Behauptung dieses Polizisten macht mich aber jetzt trotzdem ein
>bißchen unsicher. Muß ich wirklich Handzeichen geben wenn ich mehr als die
>üblichen 80cm vom Straßenrand entfernt fahre, auch wenn zum überholen gar
>kein Platz ist (80cm + 50cm für's Rad + 150cm Abstand = weit in der
>Gegenspur)?

Also wenn so ein Schwenker im Rahmen des ueblichen ist, brauchst Du sicher
kein Handzeichen zu geben. Handzeichen kann fuer den Radfahrer gefaehrlich
sein, deswegen sollte er es auch nur geben, wenn es noetig ist. Radfahrer
sind ziemlich durchsichtig, so dass der Nachfolgende oft so ein Zeichen
gar nicht braucht. Dazu schweigt die StVO allerdings: die Ankuendigungs-
pflicht scheint nicht davon abhaengig zu sein, ob es ueberhaupt jemand
sehen kann.

Werner
--
Werner Icking Werner...@gmd.de (+49 2241) 14-2443 __o
GMD - Gesellschaft fuer Mathematik und Datenverarbeitung mbH _`\<,_
Schloss Birlinghoven, PO-Box 1316, D-53731 Sankt Augustin, Germany (_)/ (_)
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod." ~~~~~~~~~~~

Franz Betzel

unread,
Feb 28, 1994, 5:21:17 PM2/28/94
to
In article <icking.7...@gmd.de>, ick...@sunick.gmd.de (Werner Icking)
wrote:

>Diskussionen mit Polizisten darueber, wie sich ein Alltagsradfahrer zu verhalten
>hat, sind nach meiner Meinung recht fruchtlos. Sie kennen oft nicht mal die
>fuer Radfahrer geltenden Bestimmungen, sondern hoechsten irgendwelche Inter-
>pretationen, die ihnen irgendwer eingeblasen hat.

Tut mir leid, Werner, aber von Polizeiausbildung scheinst Du nicht viel
Ahnung zu haben. Sonst hättest Du etwas mehr Respekt vor einer
Bevölkerungsgruppe, die i.d.R. über sehr gute Rechtskenntnisse verfügt,
sich hier nicht wehren kann (ich bezweifle, daß auf Internet ein
Polizeibeamter mitliest) und für ein lausiges Gehalt einen Job macht, von
dem die meisten arbeitslosen Akademiker nicht einmal in ihren schlimmsten
Alpträumen etwas wissen möchten.

>Also wenn so ein Schwenker im Rahmen des ueblichen ist, brauchst Du sicher
>kein Handzeichen zu geben. Handzeichen kann fuer den Radfahrer gefaehrlich
>sein, deswegen sollte er es auch nur geben, wenn es noetig ist. Radfahrer
>sind ziemlich durchsichtig, so dass der Nachfolgende oft so ein Zeichen
>gar nicht braucht.

Kann sich Andreas damit vor Gericht auf Dich berufen?

Franz.

(F'up nach de.soc.recht)

*************************
Franz J. Betzel, Munich, Bavaria
RFE/RL, Inc. (bet...@rferl.org)
Mir san mir und schrei'm uns uns.

Holm Landrock

unread,
Mar 1, 1994, 8:50:05 AM3/1/94
to
Aus der Sicht des Autofahrers ist es natuerlich so, dass der Radfahrer
vor einem Hinternis/Einfaedeln mit Spurwechsel gefaelligst zu warten hat,
bis die Autos vorbei sind!! Und ueberhaupt, Radfahrer gehoeren ins Bett
und nicht auf die Strasse.

Aus der Sicht des gemaessigten Autofahrers ist es natuerlich so, dass
man sich freut, wenn der Radfahrer zu verstehen gibt, was er jetzt
vorhat.

Aus der Sicht des Radfahrers ist es einfach sicherer, Handzeichen zu
geben, wenn immer das geboten ist, da er nicht mit der Intellenz der
Autofahrer rechnen darf.

Aus der Sicht des Fatalisten hat es wohl so kommen muessen.

Gruss,
Holmchen

P.S.: Ich selbst bin zwar kein Polizist, aber auch Polizisten lesen im
Internet. H.
--
- Holm Landrock, 81927 Muenchen, Internet: ho...@cube.net -
- "Quidquid Latine Dictum Sit, Altum Viditur!" -

Ulf Volmer

unread,
Mar 1, 1994, 12:02:34 AM3/1/94
to
Andreas Raab schrieb am 23.02.94, 22:42 an All


AR> Aus gegebenem Anlass moechte ich gerne wissen, in welchen
AR> Situationen ich
AR> Radfahrer Handzeichen geben muss. Beim Fahrspurwechsel und vor dem
AR> Abbiegen
AR> ist es klar, aber wann noch?

AR> Vorhin hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Polizisten
AR> darueber. Er
AR> behauptet, ich muesse vor _jeder_ Richtungsaenderung Handzeichen
AR> geben, z.B.
AR> um einem am Strassenrand parkenden Wagen auszuweichen, auch wenn
AR> die Strasse
AR> fuer Autos zu schmal ist zum ueberholen. Ich kann das nur nicht so
AR> recht
AR> glauben.

Da hat er aber voellig recht.

AR> Der Anlass war, dassaich von einem Auto erst angehupt und danach
AR> angefahren
AR> wurde, als ich gerade mitten auf der Strasse war. Weil ich auf die
AR> andere
AR> Strassenseite wollte war ich ziemlich langsam und als ich dann
AR> ploetzlich von
AR> hinten angehupt wurde bin ich natuerlich erstmal ganz
AR> stehengeblieben. Bis
AR> dahin hatte ich noch kein Handzeichen gegeben und kam danach
AR> leider auch
AR> nicht mehr dazu.

AR> Der Fahrer fuehlte sich unschuldig, weil ich seiner Meinung nach
AR> mehr rechts
AR> haette fahren muessen. Die Fahrspur ist aber nur ca. 2,5m breit,
AR> also haette er
AR> ohnehin nicht ueberholen koennen. Weil mein Rad beschaedigt war,
AR> habe ich
AR> natuerlich erstmal die Polizei kommen lassen. Der Polizist meinte
AR> dann,
AR> nachdem er sich beide Versionen angehoert hatte, dass er den Unfall
AR> zwar
AR> aufnehmen, mich aber erstmal beschuldigen wuerde, weil ich kein
AR> Handzeichen gegeben habe (=> 75.- Bussgeld).

Das er dich nicht haette ueberholen duerfen, ist unbestritten.
Aber dennoch muss man (offiziell) bei jeder Richtungsaenderung Handzeichen
geben. Auch die Autofahrer muessen vor und nach dem Ueberholen blinken.

Nicht destotrotz liegt die Schlud, meiner Meinung nach, auf der Seite des
Autofahrers.
Wenn er sieht, dass du recht langsam faehrst, muss er mit deinem Anhalten
rechnen.

[...]
AR> bisschen unsicher. Muss ich wirklich Handzeichen geben wenn ich
AR> mehr als die
AR> ueblichen 80cm vom Strassenrand entfernt fahre, auch wenn zum
AR> ueberholen gar
AR> kein Platz ist (80cm + 50cm fuer's Rad + 150cm Abstand = weit in
AR> der
AR> Gegenspur)?

AR> Bei den komischen Regeln die fuer Radfahrer hier gelten wuerde es
AR> mich nicht
AR> mal besonders ueberraschen.

Diese Regel gilt nicht nur fuer Radfahrer!


Gruss, Ulf

Wolfgang Strobl

unread,
Mar 2, 1994, 10:28:13 AM3/2/94
to
In <2ksg0o$g...@grieg.theo-physik.uni-kiel.de> gr...@theo-physik.uni-kiel.d400.de (J C Gruel) writes:

>Quintessenz: Zum Abbiegen ist Handzeichen unvermeidlich; [...]

Quelle? In der StVO hab' ich's nicht gefunden. Und das ist auch gut
so, denn Handzeichen sind in vielen Sitationen unverzeihlich - sie
rächen sich spätestens dann, wenn man unversehens auf der Nase liegt.

--
o ( Wolfgan...@gmd.de (+49 2241) 14-2394
/\ * GMD mbH #include
_`\ `_<=== Schloss Birlinghoven, <std.disclaimer>
__(_)/_(_)___.-._ 53754 Sankt Augustin, Germany ________________

Magnus Grosse Ophoff

unread,
Mar 3, 1994, 4:50:54 AM3/3/94
to
Man kann sich nicht immer nur das Passende raussuchen:

In der StVO steht (aus dem Ged„chntnis zitiert):
Fahrtrichtungs„nderungen sind rechtzeitig und deutlich anzukuendigen.
Beim Ueberholen von Radfahrern ist ausreichende Seitenabstand einzuhalten.

Aus den Kommentaren und Urteilen ergibt sich zusaetzlich:
Fahrradfahrer muessen Handzeichen geben.
Autofahrer muessen mindestens 1.5 m Abstand halten.

Man sollte aber nicht je nach Anliegen einmal nur mit der StVO und einmal nur
mit Kommentaren und Urteilen argumentieren. Also nicht Radfahrer muessen
keine Handzeichen geben aber Autos muessen einen bestimmten Mindestabstand
einhalten.

Inwieweit diese Bestimmungen sinnvoll sind oder nicht steht wieder auf
einem anderen Blatt. Aber so ist die Rechtslage.


Gruss Magnus

Wolfgang Strobl

unread,
Mar 4, 1994, 4:10:45 PM3/4/94
to
In <2kvh6d$7...@salyko.cube.net> ho...@salyko.cube.net (Holm Landrock) writes:

>Aus der Sicht des Radfahrers ist es einfach sicherer, Handzeichen zu
>geben, wenn immer das geboten ist, da er nicht mit der Intellenz der
>Autofahrer rechnen darf.

Wobei es sicher nicht immer ganz einfach ist, herauszufinden, ob es
geboten ist, Handzeichen zu geben oder nicht, m.a.W. wann es weniger
gefährlich ist, ein Handzeichen zu geben als es nicht zu geben,
und wann nicht.

Ich persönlich messe meiner Bremsbereitschaft einen sehr hohen
Stellenwert zu - insbesondere weil ich gelernt habe, mich
auch bei eindeutiger Vorfahrtslage nicht ausschließlich auf die
Bremsbereitschaft (oder -willigkeit) von Autofahrern zu ver-
lassen.

Bernd Sluka

unread,
Mar 5, 1994, 8:37:01 AM3/5/94
to
In <54...@rztsun.rz.tu-harburg.de>, Helmut Walle writes:
>In article <6QPQP...@nvmr.robin.de>, a...@nvmr.robin.de (Andreas Raab) writes:
>|> Aus gegebenem Anla_ mvchte ich gerne wissen, in welchen Situationen ich
>|> Radfahrer Handzeichen geben mu_. Beim Fahrspurwechsel und vor dem Abbiegen
>|> ist es klar, aber wann noch?
>|>
>|> Vorhin hatte ich eine kleine Diskussion mit einem Polizisten dar|ber. Er
>|> behauptet, ich m|sse vor _jeder_ Richtungsdnderung Handzeichen geben, z.B.
>|> um einem am Stra_enrand parkenden Wagen auszuweichen, auch wenn die Stra_e
>|> f|r Autos zu schmal ist zum |berholen. Ich kann das nur nicht so recht
>|> glauben.
>
>Ist aber so; ganz normal: als Autofahrer muss man doch auch vor dem
>Ausscheren links blinken, wenn man an einem parkenden Wagen vorbeifaehrt.
>Wenn man vorbei ist, rechts blinken ...

Laut StVO muessen Abbiegeabsicht, das Ausscheren und Wiedereinordnen
beim Ueberholen, das EIn- und Anfahren, das Anhalten (?), sowie jeder
Fahrstreifenwechsel "rechtzeitig und deutlich angekuendigt werden;
dabei sind die Fahrrichtungsanzeiger zu benuzten." Ein Positionswechsel
innerhalb der Fahrspur gehoert nicht dazu, aber, wenn Du an einem
stehenden Hindernis links vorbeifahren willst, dann hast Du das (und
auch das Wiedereinordnen) wie beim Ueberholen anzukuendigen (auch ohne
Fahrstreifenwechsel). Da Du am Fahrrad keine "Fahrtrichtungsanzeiger hast,
muss Du Deine Absicht nur deutlich ankuendigen. Das muss nicht durch
Handzeichen geschehen.

>|> Der Anla_ war, da_ ich von einem Auto erst angehupt und danach angefahren
>|> wurde, als ich gerade mitten auf der Stra_e war. Weil ich auf die andere
>|> Stra_enseite wollte war ich ziemlich langsam und als ich dann plvtzlich von
>|> hinten angehupt wurde bin ich nat|rlich erstmal ganz stehengeblieben. Bis
>|> dahin hatte ich noch kein Handzeichen gegeben und kam danach leider auch
>|> nicht mehr dazu.
>
>Trotzdem darf Dich niemand von hinten anfahren.

Richtig. In diesem Fall trift auf jeden Fall den Auffahrenden die
Schuld. Er muss fuer einen ausreichenden Sicherheitsabstand sorgen.

Allerdings wuerde ich in der geschilderten Situation von Dir
erwarten, dass Du Deine Abbiegeabsicht oder die Absicht anzuhalten
etwas deutlicher ankuendigst. Das erwarte ich auch von Autofahrern,
von denen viele zuerst bremsen, dan langsam fahren und ploetzlich
anhalten. Hier ist "erst Blinken, dann Bremsen" angebracht. Ich bin
auf dieses Fehlverhalten vorbereitet, aber sind es andere auch?

Warum hast Du nicht einfach angegeben, dass Du einen "Schlenker" nach
links gemacht hast? Das ist bei Radfahrern kein Fahrfehler und die
anderen muessen damit rechnen und mit mindestens 2 Meter Abstand
ueberholen. Hat der Autofahrer denn ueberholen wollen oder ist er von
hinten aufgefahren? Bist Du jetzt an einem Hindernis vorbei gefahren,
oder wolltest Du abbiegen?

>|> nachdem er sich beide Versionen angehvrt hatte, da_ er den Unfall zwar
>|> aufnehmen, mich aber erstmal beschuldigen w|rde, weil ich kein Handzeichen
>|> gegeben habe (=> 75.- Bu_geld).

Mit welcher Begruendung? "Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie
vorgeschrieben benutzt" kostet 20 DM, nicht 75 DM.
--
_
A __| |__
A A |__ __| Bernd Sluka
A A u u | | ooo be...@sledge.nbg.sub.org
AAAAAAA u u | | o o sl...@kirk.fmi.uni-passau.de
A A uuu |_| ooo be...@fons.nbg.sub.org

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