ich wurde heute auf dem Melkbrink¹ in Oldenburg von der Polizei
angehalten. Sie fuhren zunächst hinter mir her und hupten. Ich habe
daraufhin mein Rad begutachtet und bin weitergefahren. Beim zweiten
Huper tat ich dasselbe, daraufhin überholten sie mich und ich hielt
an.
Die darauffolgende Diskussion hätten viele sicher lustig gefunden,
ich war jedoch erstmal einigermaßen von der Rolle. Der wortführende
Beamte warf mir vor, illegal auf der Fahrbahn gefahren und dabei dne
Ohrhörer drin gehabt zu haben.
Zum Fahrbahnfahren: beim Melkbrink handelt es sich um eine
unbeschilderte Straße mit "anderem Radweg". Diesen wollte man mir
für benutzungspflichtig verkaufen, da ja die "Markierung"
(zweifarbiges Plaster) eindeutig sei und die Pflicht bedeute. Ich
habe dann argumentiert, dass dem nicht so sei und man zeigte mir ein
Stvo-Heftchen, in dem ich Z. 237/240/241 zeigte, erklärte, dass
diese nicht da seien und damit keine Pflicht bestünde. Trotzdem
wollte man davon nicht abweichen - Begründung dann am Ende in etwa:
"ich weiss das aus meiner kriminalistischen Erfahrung und außerdem
habe ich schon mehrfach Anzeigen deswegen geschrieben". Äh, ja.
Was die Fahrbahn angeht, mache ich mir daher keinen Kopp. Bleibt der
mp3 Player. Hier zeigte man mir einen Satz in besagtem Heftchen, der
wohl auf §23(1) Bezug nimmt:
,----
| Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das
| Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
| Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
`----
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, was "beeinträchtigt"
bedeutet (ja Bernd, ich bin Informatiker). Gehört habe ich die Hupe
ja, leider habe ich aber nicht mit Umdrehen oder Anhalten reagiert,
sondern nur mit Schulterzucken. Am Anfang des Gespächs habe ich dann
mehrfach nachgefragt und schließlich die Ohrhörer raus genommen.
Wie argumentiert man da? "Hupe gehört, (normale) Sprache kann man
auch im Auto nicht hören" - reicht das? Wie sieht's mit dem
fehldenden Anhalten beim Hupen aus?
Vielen Dank für Eure Meinungen,
Matthias
¹ http://maps.google.de/maps?&q=melkbrink%20oldenburg
--
Lord Vetinari was not a man who delighted in the technical. There where two
cultures, as far as he was concerned. One was the real one, the other was
occupied by people who liked machinery and ate pizza at unreasonable hours.
-- Terry Pratchett, The Last Hero
Beeinträchtigt bedeutet z.B. dass man die Fenster geschlossen hat und
das Radio gerade so laut, dass man die Sprache verstehen kann.
Siehe auch:
http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/walkm.htm
Kurze Zusammenfassung:
Mit einem MP3-Player den Verkehrslärm überdecken würde Ohrenschmerzen
verursachen. In einem Auto ist das mit dem Radio kein Problem.
Gruß
Alexander
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Solche "Polizisten" gehören
irgendwo hinversetzt, wo sie keinen Schaden anrichten können.
Streifenwagen? Die haben allerdings Lautsprecher und sollten fuer
sowas nicht hupen...
> Wie sieht's mit dem fehldenden Anhalten beim Hupen aus?
Hupen ist ein Gefahrenwarnzeichen oder ausserorts Ankuendigung eines
Ueberholvorgangs, mE kann da kein Anhalten erwartet werden.
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
> Moin,
>
> ich wurde heute auf dem Melkbrink¹ in Oldenburg von der Polizei
> angehalten. Sie fuhren zunächst hinter mir her und hupten. Ich habe
> daraufhin mein Rad begutachtet und bin weitergefahren. Beim zweiten
> Huper tat ich dasselbe, daraufhin überholten sie mich und ich hielt
> an.
>
> Die darauffolgende Diskussion hätten viele sicher lustig gefunden,
> ich war jedoch erstmal einigermaßen von der Rolle. Der wortführende
> Beamte warf mir vor, illegal auf der Fahrbahn gefahren und dabei dne
> Ohrhörer drin gehabt zu haben.
>
> Zum Fahrbahnfahren: beim Melkbrink handelt es sich um eine
> unbeschilderte Straße mit "anderem Radweg". Diesen wollte man mir
> für benutzungspflichtig verkaufen, da ja die "Markierung"
> (zweifarbiges Plaster) eindeutig sei und die Pflicht bedeute. Ich
> habe dann argumentiert, dass dem nicht so sei und man zeigte mir ein
> Stvo-Heftchen, in dem ich Z. 237/240/241 zeigte, erklärte, dass
> diese nicht da seien und damit keine Pflicht bestünde. Trotzdem
> wollte man davon nicht abweichen - Begründung dann am Ende in etwa:
> "ich weiss das aus meiner kriminalistischen Erfahrung und außerdem
> habe ich schon mehrfach Anzeigen deswegen geschrieben". Äh, ja.
Ein mehr als zureichender Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
> Was die Fahrbahn angeht, mache ich mir daher keinen Kopp. Bleibt der
> mp3 Player. Hier zeigte man mir einen Satz in besagtem Heftchen, der
> wohl auf §23(1) Bezug nimmt:
>
> ,----
> | Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das
> | Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
> | Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
> `----
>
> Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, was "beeinträchtigt"
> bedeutet (ja Bernd, ich bin Informatiker). Gehört habe ich die Hupe
> ja, leider habe ich aber nicht mit Umdrehen oder Anhalten reagiert,
> sondern nur mit Schulterzucken. Am Anfang des Gespächs habe ich dann
> mehrfach nachgefragt und schließlich die Ohrhörer raus genommen.
>
> Wie argumentiert man da? "Hupe gehört, (normale) Sprache kann man
> auch im Auto nicht hören" - reicht das? Wie sieht's mit dem
> fehldenden Anhalten beim Hupen aus?
Seit wann gibt es Vorschriften darüber, wie auf Hupsignale
zu reagieren ist?
Ralf
> [...]
> Was die Fahrbahn angeht, mache ich mir daher keinen Kopp.
Richtig.
> Bleibt der mp3 Player.
Nö. Mach Dir mal kein' Kopp[tm].
> Hier zeigte man mir einen Satz in besagtem Heftchen, der
> wohl auf §23(1) Bezug nimmt:
> ,----
>| Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das
>| Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
>| Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
> `----
Was soll denn angeblich "beeinträchtigt" worden sein? Dein Player war
selbstverständlich so leise, daß Du rundherum alles hören konntest. Sonst
wärest Du nicht gefahren, ist doch selbstverständlich. :-))
> Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, was "beeinträchtigt"
> bedeutet (ja Bernd, ich bin Informatiker). Gehört habe ich die Hupe
> ja, leider habe ich aber nicht mit Umdrehen oder Anhalten reagiert,
Dazu bist Du auch nicht verpflichtet. Wenn ein Radlfahrer so deppert wäre,
bei jedem Hupen von hinten - woher soll er wissen, wem das gegolten haben
soll und wieso überhaupt? - *stehenzubleiben*, käme er zu Fuß schneller
voran.
> Wie argumentiert man da?
Überhaupt nicht. *Die* haben Argumente zu bringen, wenn sie was wollen.
Für mich sieht das so aus, als ob die sich tierisch einen abgegrinst haben,
nachdem sie gemerkt haben, daß sie Dich verwirren konnten.
> "Hupe gehört, (normale) Sprache kann man
> auch im Auto nicht hören" - reicht das? Wie sieht's mit dem
> fehldenden Anhalten beim Hupen aus?
Geh vor den Spiegel, mach ein paar obszöne Bewegungen in Richtung dieser
(imaginären) Bullerei - und dann grinst *Du* Dir einen. :-))
Für das nächste Mal: Solange man merkt, daß die Bullerei einen nur kirre
machen will, kann man freundlich nicken und "Hm" und "Ja" sagen.
In dem Moment, in dem sie einen /anpissen/ wollen, sollte man *betont ruhig
und sachlich* eine schriftliche Fixierung der "Angelegenheit" *erwähnen*,
zum Bleistift in Form einer Frage (Wäre das nicht gut...?").
Man kann ggf. anfügen, daß sowohl der eigene Rechtsanwalt (oder der der
Eltern) als auch die Vorgesetzten der verehrten Herren(Damen) Polizisten
sicher sehr daran interessiert sind, Kunde von so guter Polizeiarbeit zu
bekommen.
Und wollen sie womöglich Deinen Ausweis sehen, vergiß auf keinen Fall, nach
Name, Dienstgrad und Dienstnummer der Bullerei zu fragen. - Üblicherweise
sind die dann froh, wenn sie schnell wegkommen.
Andi
--
"Das Auto ist wie ein Virus, das sich im Gehirn festsetzt und Verhaltens-
kodex, Wertesystem und Wahrnehmung total umkehrt. Ein normaler Mensch würde
unseren derzeitigen Lebensraum als total verrückt bezeichnen!"
Prof. Hermann Knoflacher, Inst. für Verkehrsplanung und -technik, Wien
> Matthias Pretzer schrieb:
>> Wie argumentiert man da?
>
> Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Sofern man Zeit und Muße dafür hat. Der pragmatische Mensch denkt sich
seinen Teil, nimmt beim Gespräch höflicherweise den Knopf aus dem Ohr,
fährt bis um die nächste Ecke auf dem Bürgersteig und hat die Episode
bis zum Abend schon wieder vergessen. Das ist auch besser für das Klima
wegen der Erhitzung des Backbones durch übermäßigen Traffic.
Günther
Was ist daran "Pragmatismus"? Das ist Appeasement!
> Man kann ggf. anfügen, daß sowohl der eigene Rechtsanwalt (oder der der
> Eltern) als auch die Vorgesetzten der verehrten Herren(Damen) Polizisten
> sicher sehr daran interessiert sind, Kunde von so guter Polizeiarbeit zu
> bekommen.
Berliner Polizisten gähnen bei solchen Sprüchen noch nichtmal.
Weiß Nils
Dann fehlt es dir offenbar nicht an Zeit und Muße für den
Schriftverkehr. Viel Spaß dabei.
Günther
Dem Vernehmen nach (selber bin ich selten dort) kümmern die sich aber auch
nicht sonderlich (oder gar nicht) um MP3-Player-Stöpsel an Radler-Ohren.
Andi
--
"Hessen war immer ein knappes Land."
Erst das geniale Pofalla,
dann das geniale Ypsilanti,
schließlich das noch genialere Söder
"angesichts dessen"? Gerade deswegen.
Was Du offenbar übersiehst: Der oberste Dienstvorgesetzte sitzt nicht in
Oldenburg.
Und ich hatte noch Godwin's Law übersehen: Schachmatt nach zwei
Zügen :-)
Günther
Flasch.
Die machen das bei den nächsten 103 Radfahrern genauso.
Erst wenn sie aufgeklärt werden, lassen sie das.
Und 103*5min ist mehr wie 60min die die Dienstaussichtsbeschwerde
benötigt.
So was kann man als nachhaltige investition in die Zukunft betrachten.
ervin
--
"...Get off my planet by sundown..." aus b-movie, Gill Scott Heron
> Sofern man Zeit und Muße dafür hat. Der pragmatische Mensch denkt sich
> seinen Teil, nimmt beim Gespräch höflicherweise den Knopf aus dem Ohr,
> fährt bis um die nächste Ecke auf dem Bürgersteig und hat die Episode
> bis zum Abend schon wieder vergessen.
Nein, das ist Blödsinn und kein Pragmatismus.
Andreas
--
and...@filmfacts.de ICQ:4133249 http://www.andreas-edler.de
----------------------------------------------------------------------
Mein Blog - nicht nur Gemecker ;-)
Wenn man die gleich schreibt, eher 15 als 60 Minuten.
Danke für die Wortspende.
Den Ausdruck hatte ich ganz vergessen.
Schade, daß ihn da draussen kaum einer kennt und keine
Bedeutungszusammenhänge schaffen kann.
Das alleine ist schon ein Grund für eine Dienstaufsichtbeschwerde.
Wenn es keine unmittelbar abzuwendende Gefahr gibt, (oder sie teil einer
Hochzeitsprozesion sind/ ihre Mannschaft gerade beim Fußball gewonnen
hat) brauchen sie nicht hupen. OK, sie können einen Überholvorgang
andeuten...
Ist es eine Amtshandlung, haben sie das Martinshorn zu verwenden.
>
>
>> Wie sieht's mit dem fehldenden Anhalten beim Hupen aus?
>
> Hupen ist ein Gefahrenwarnzeichen oder ausserorts Ankuendigung eines
> Ueberholvorgangs, mE kann da kein Anhalten erwartet werden.
>
sic
> Das alleine ist schon ein Grund für eine Dienstaufsichtbeschwerde.
> Wenn es keine unmittelbar abzuwendende Gefahr gibt, (oder sie teil einer
> Hochzeitsprozesion sind/ ihre Mannschaft gerade beim Fußball gewonnen
> hat) brauchen sie nicht hupen. OK, sie können einen Überholvorgang
> andeuten...
Man darf nie einen Überholvorgang für einen Radfahrer durch Hupen
ankündigen. Hupen sind für Autofahrer gedacht. Ein Radfahrer fällt vor
Schreck fast oder wirklich vom Rad. Entweder man kann überholen oder es
wäre ein zu großes Risiko. Dann bleibt man eben dahinter. Ist doch besser
als einen Radfahrer zu erschrecken oder gar einen Unfall zu provozieren.
Als Autofahrer habe ich es erst zweimal erlebt, dass jemand hupt, um seinen
Überholvorgang anzukündigen. Das war auf engen Straßen und es wurde von mir
erwartet, weiter nach rechts zu fahren.
> Dem Vernehmen nach (selber bin ich selten dort) kümmern die sich aber
> auch nicht sonderlich (oder gar nicht) um MP3-Player-Stöpsel an
> Radler-Ohren.
>
Da hätten sie ja auch viel zuviel zu tun, die Herren in grün kümmern sich
auch nur im ausnahmefall hier in Berlin um Rotschlabberer,
schätzungsweise wenn sonst grad nichts zu tun ist.
SCNR, Thomas.
Darum hab ich geschrieben, "können", so wie es die Italiener oder andere
höfliche Leute machen :-)
> Hupen sind für Autofahrer gedacht.
So hab ich das allerdings nie gesehen.
Ich hging vin der Annahme aus, sie gälten für alle im Einschlagsbereich.
> Ein Radfahrer fällt vor Schreck fast oder wirklich vom Rad.
Aus praktischer Erfahrung: Selten, wenn überhaupt.
> Entweder man kann überholen oder es
> wäre ein zu großes Risiko. Dann bleibt man eben dahinter. Ist doch besser
> als einen Radfahrer zu erschrecken oder gar einen Unfall zu provozieren.
Ich glaube, die meisten, die freundlicherweise hupen, wollen dir damit
sagen:
Nicht erschrecken, nicht plötzlich schlenkern, so ein schöner Taga aber
auch und so weiter.
Klar daß es einen gewaltigen Unterschied macht, ob einer noch einige
sekunden entfernt nur kurz "Honk" macht und weit entfernt vorbeizieht
oder eben knapp hinter dir "Trööööööööö (schnauf) ööööööööööö (hechel)
öööööt" macht, während er wild gestikulierend und sich ausschliesslich
dur zugewandt, sich um eventuell auftretenden Gegenverkehr nicht
kümmernd im Laufe des Überholvorganges eine Sekante durch deinen
projektierten Kurs fährt.
>
> Als Autofahrer habe ich es erst zweimal erlebt, dass jemand hupt, um seinen
> Überholvorgang anzukündigen. Das war auf engen Straßen und es wurde von mir
> erwartet, weiter nach rechts zu fahren.
Dazu war ich zu viel in Italien unterwegs.
Da kannst du binnen Minuten alle Töne über drei Oktaven sammeln. :-)
Nicht in Deutschland, leider. Im Osten und teilweise Sueden Europas
haben sie das, zumindest Anfang der 90er, gut hinbekommen...
Das Rechtmittel der Rechtsbeschwerde existiert.
> Mein deja vu im Kopfhörerfall bezog sich auf ebendieses AG, bei dem der
> Richter, als sich herausstellte, daß anders als von den Polizisten
> bezeugt, der RW nicht benutzungspflichtig ist (und nur noch über den
> Ohrhörer zu befinden war), dennoch den Beschuldigten belehrte, daß er
> zum Befahren des Radweges rate. Und im übrigen, in der Pause, als der
> Beschuldigte mit seinem Anwalt beriet, mit den Polizisten Smalltalk über
> irgendwelche Polizeiautos hielt.
>
>> Die Polizisten kommen dann schon in Erklärungsnot
>
> ... bei o.g. Richter vermutlich nicht. Die Gefahr des Fahrbahnfahrens
> hätte ihm ausgereicht.
Der Tatbestand der Rechtsbeugung existiert.
Und es ist kein Zufall, daß dieser Mann bloß Amtsrichter ist ...
> Dem OP sei das nötige Glück gewünscht.
> Und sollte es endlich ein Referenzurteil geben, nach dem das Benutzen
> von Ohrhörern beim Radfahren grundsätzlich erlaubt ist, dann würde mich
> das ganz sicher sehr freuen. Ich hoffe, dann hier davon zu lesen.
>
> Ich wollte nur darauf hinweisen, daß es auch anders kommen kann.
Amtsgerichtsurteile interessieren niemanden.
Das allein ist eine Beschwerde an vorgesetzte Dienststelle wert, wegen
Unkenntnis elementarer Verkehrsregeln. So dumm dürfen nicht mal
Polizisten sein, insbesondere dann, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen.
> Was die Fahrbahn angeht, mache ich mir daher keinen Kopp. Bleibt der
> mp3 Player. Hier zeigte man mir einen Satz in besagtem Heftchen, der
> wohl auf §23(1) Bezug nimmt:
> | Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das
> | Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
> | Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Wenn sie belegen können, dass sie diese Vorschrift ebenso konsequent
gegen Autofahrer anwenden, OK.
> Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, was "beeinträchtigt"
> bedeutet (ja Bernd, ich bin Informatiker). Gehört habe ich die Hupe
> ja, leider habe ich aber nicht mit Umdrehen oder Anhalten reagiert,
> sondern nur mit Schulterzucken. Am Anfang des Gespächs habe ich dann
> mehrfach nachgefragt und schließlich die Ohrhörer raus genommen.
Was hast Du nachgefragt?
> Wie argumentiert man da? "Hupe gehört, (normale) Sprache kann man
> auch im Auto nicht hören" - reicht das? Wie sieht's mit dem
> fehldenden Anhalten beim Hupen aus?
Dazu bist Du nicht verpflichtet. Dass Du Dich nicht mal umgedreht hast,
kannst Du damit begründen, dass grundloses Hupen hinter Radfahrern
gängige Praxis im Straßenverkehr ist und Du es deswegen ignorierst. Von
der Polizei darf Blaulicht und/oder Haltekelle erwartet werden, wenn
Anhalten angesagt ist.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
>> Streifenwagen? Die haben allerdings Lautsprecher und sollten fuer
>> sowas nicht hupen...
>
> Das alleine ist schon ein Grund für eine Dienstaufsichtbeschwerde.
Falshc.
> Wenn es keine unmittelbar abzuwendende Gefahr gibt, (oder sie teil einer
> Hochzeitsprozesion sind/ ihre Mannschaft gerade beim Fußball gewonnen
> hat) brauchen sie nicht hupen. OK, sie können einen Überholvorgang
> andeuten...
> Ist es eine Amtshandlung, haben sie das Martinshorn zu verwenden.
Auch falhsc.
Mit dem Martinshorn (zusammen mit Blaulicht) haben sie Wegerechte.
Hupen, um Aufmerksamkeit zu erhalten, dürfen sie sehr wohl:
§ 35 StVO (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung [der StVO] sind die
Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz,
die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung
hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Deswegen dürfen sie auch im Halteverbot oder auf Radwegen parken,
Geschwindigkeitsbegrenzungen übertreten etc.
Sebastian
> Helmut Springer schrieb:
>> Matthias Pretzer <expires-...@ifdef.de> wrote:
>>> ich wurde heute auf dem Melkbrink¹ in Oldenburg von der Polizei
>>> angehalten. Sie fuhren zunächst hinter mir her und hupten.
>>
>> Streifenwagen? Die haben allerdings Lautsprecher und sollten fuer
>> sowas nicht hupen...
Mir fuhr auch ein Streifenwagen nachts hinterher, freute mich sehr
über das herrliche Licht. Die haben dann den Lautsprecher benutzt,
aber nix von Polizei gesagt. Als ich dann doch anhielt, nach
mehrmaliger Aufforderung, kam die Durchsage, nicht hier anhalten,
sondern auf der rechten Strassenseite. Schon toll, wenn man nachts
genötigt wird, eine Bundesstrasse radschiebend zu überqueren.
Sie wollten dann auch, dass ich den Radweg benutze, sogar so einen mit
blauem Schild. Nur ist das ein geschotterter Feldweg...und der fährt
sich mit 20-622 entsprechend, gerade nachts.
Als ich dem Beamten mein Rad anbot, und er mir doch vormachen solle,
wie er damit auf diesem Radweg fährt, hat er sich langsam wieder
beruhigt. Sein genialer Ausspruch: Es sind um diese Zeit halt viele
(Originalzitat:)"wahrnehmungsverminderte Autofahrer" unterwegs, werd
ich nie mehr vergessen.
Mein Vorschlag, sich doch lieber um jene "wahrnehmungsverminderten
Autofahrer" zu kümmern, hat ihn nicht besonders gefallen. Aber er
hatte einfach keine Argumente mehr, und ich fuhr fröhlich weiter.
Dabei fällt mir aber ein, dass es ja durchaus taube Radfahrer gibt und
auch Radfahrer, die eine Farbfehlsichtigkeit haben. Wie soll der eine
das Hupen hören und der andere eine unterschiedliche Farbgebung der
Bepflasterung nicht nur als eine frisch geteerte Fläche erkennen?
Und selbst beides zusammen kommt vor.
Beiden kann die Teilnahme am Strassenverkehr nicht verwehrt werden,
selbst Einäugige dürfen daran teilnehmen. Sollen sie auch.
Wird der Taube dann durch Beinschuss gestoppt, wenn die Streife nicht
überholt? Wie erkennt ein Farbenblinder, was Fussweg und was Radweg
ist, wenn keine Symbole dies deutlich machen? Es gibt ja auch
kombinierte Fussgänger/Radwege, bei denen sich die Aufteilung im
Verlauf ändert, also Fussgänger links, später rechts.
Gruss
Andreas
--
Langfingerhandschuhe. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Wobei ich hier noch nie einen Streifenwagen habe hupen sehen: viel
zu unspezifisch. Entweder kommt eine Ansage ueber Lautsprecher,
oder es wird durch Kelle oder Leuchtschrift zum Anhalten
aufgefordert.
> Deswegen dürfen sie auch im Halteverbot oder auf Radwegen parken,
> Geschwindigkeitsbegrenzungen übertreten etc.
Als neulich der zivile Blitzer auf dem Radstreifen stand und ich mich
explizit dafür bedankte guckte der ziemlich verständislos. :-)
Hermino
> Mir fuhr auch ein Streifenwagen nachts hinterher, freute mich sehr
> über das herrliche Licht. Die haben dann den Lautsprecher benutzt,
> aber nix von Polizei gesagt. Als ich dann doch anhielt, nach
> mehrmaliger Aufforderung, kam die Durchsage, nicht hier anhalten,
> sondern auf der rechten Strassenseite.
Ähm...
Das verstehe ich jetzt nicht.
Wo bist Du denn gefahren???
Ciao
Dirk
> Ähm...
>
> Das verstehe ich jetzt nicht.
> Wo bist Du denn gefahren???
>
> Ciao
>
> Dirk
Falscher Fehler, sorry. Natürlich rechts, sollte links halten.
Stand in dem Moment aber entgegen der Fahrtrichtung, wo dann von mir
aus links rechts war.
>> § 35 StVO (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung [der StVO] sind
>> die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der
>> Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das
>> zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
> ^^^^^^^^^^
> Siehst du die Vorraussetzung bei dem gegebenen Fall erfüllt?
Das "hoheitlich" dürfte unstrittig sein. Das "dringend" ist natürlich
dehnbar, wenn der Radfahrer abbiegt, ist er u. U. weg. Nebenherfahren
und durchs offene Fenster ansprechen wäre sicher eine Alternative
gewesen, bei Einspurigkeit und Gegenverkehr aber evtl. nicht
praktikabel. Ich denke, es gibt keinen Richter, der den Polizisten wegen
der Tatsachenentscheidung in diesem Fall etwas aufdrücken würde. Wowereit.
Sebastian
> Falscher Fehler, sorry. Natürlich rechts, sollte links halten.
> Stand in dem Moment aber entgegen der Fahrtrichtung, wo dann von mir
> aus links rechts war.
Das klingt so, als hätten sie dich aus gutem Grund angehalten. ;)
Gruß, Nils
Nach einem Widerspruch gegen eine OWi geht es unmittelbar vor dem
Amtsgericht weiter. So jedenfalls liefen alle drei mir bekannten
Verfahren hier.
> Parallel dazu eine Dienstaufsichtsbeschwerde, und die sich damit
> befassenden Leute kommen wohl ans Nachdenken.
Das schadet im vorliegenden Fall natürlich nicht.
> Natürlich. Aber die Chancen für den OP stehen meiner Meinung nach nicht
> schlecht. Wenn es so dumm läuft wie von Dir geschildert, ist eine zweite
> Instanz nötig.
Bei einem OWi-Verfahren stellt sich aber sehr bald die Frage, wie weit
eskaliert wird, ohne dass Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr
zueinander stehen. Im Gegensatz zu einem Widerspruch gegen rechtswidrige
Beschilderung wird nur ein mickriges Bußgeld angefochten.
FULL ACK. Wegen ein paar Euro Bußgeld lohnt sich das i.a. nicht. Wegen
der Kopfhörer könnte man es ja etwas weiter treiben, weil das eine klare
Benachteiligung gegenüber Autofahrern ist, aber bei Zwangsradwegen ist
Widerspruch gegen Beschilderung viel effektiver.
> Der Richter kündigte in der Pause an, wie sein Urteil voraussichtlich
> fallen würde, und daß es so ausfallen würde, daß weitere Rechtsmittel
> nicht möglich seien. Deshalb riet er dem Beschuldigten, den Widerspruch
> zurückzunehmen. Auf Rat seines Anwaltes tat dies der Beschuldigte. Damit
> wurde nur das Bußgeld wirksam.
Betraf das den Widerspruch wegen der Kopfhörer oder meinst Du das
Verfahren wegen Fahrbahnfahrens? Das endete nämlich genauso.
> ... keine Ahnung davon, ob "bloß Amtsrichter" eine Herabsetzung ist.
Referenzurteile werden mind. an einem Oberverwaltungsgericht gefällt
also zwei Instanzen höher. ;-)
> Und 103*5min ist mehr wie 60min die die Dienstaussichtsbeschwerde
> benötigt. ^^^
'als' ..., bitte. ;-)
(und als 6. Zeichen danach zusätzlich ein ',' ... auch: 'bitte.')
--
regards
"Computer allein reichen nicht. Erst gemeinsam mit reinrassigen
Bürokraten kann das Chaos zur Perfektion getrieben werden."
<http://www.tagesschau.de/schlusslicht/nullrechnung2.html>
* Christoph Maercker [24.06.2008]:
> Matthias Pretzer wrote:
>> Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, was "beeinträchtigt"
>> bedeutet (ja Bernd, ich bin Informatiker). Gehört habe ich die Hupe
>> ja, leider habe ich aber nicht mit Umdrehen oder Anhalten reagiert,
>> sondern nur mit Schulterzucken. Am Anfang des Gespächs habe ich dann
>> mehrfach nachgefragt und schließlich die Ohrhörer raus genommen.
>
> Was hast Du nachgefragt?
Was gesagt wurde - durch die Musik verstand ich die durch das
geöffnete Fenster Sprechenden nicht genau.
Viele Grüße,
Matthias
--
"Wenn man's kann, darf man das." -- Herr Saak
* Bernd Sluka [24.06.2008]:
> Am Mon, 23 Jun 2008 20:19:17 +0000 (UTC) schrieb Matthias Pretzer:
>>
>> Was die Fahrbahn angeht, mache ich mir daher keinen Kopp. Bleibt der
>> mp3 Player. Hier zeigte man mir einen Satz in besagtem Heftchen, der
>> wohl auf §23(1) Bezug nimmt:
>>
>> ,----
>> | Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das
>> | Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
>> | Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
>> `----
>>
>> Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, was "beeinträchtigt"
>> bedeutet (ja Bernd, ich bin Informatiker).
>
> Wenn ich schon angesprochen werde: So wie man es liest - ätsch! Das geht
> schon wieder nach der deutschen Sprache.
Ja, diese Albernheit konnte ich mir nicht verkneifen ;)
> "Beeinträchtigt" bedeutet beeinträchtigt. Und so legen es die Gerichte
> aus, also eine Änderung der Zustands hin zum schlechteren. Ausgenommen
> hat das beispielsweise OLG Köln nur "unwesentliche
> Gehörbeeinträchtigung". Die meinen also wirklich, daß man als Radfahrer
> Fahrzeuggeräusche hören müßte, als Autofahrer nicht, denn die sind ja
> schon im Normalzustand taub.
Gerade auf der Heimfahrt nochmal drauf geachtet: laufende Motoren an
der Ampel, die Werkzeuge in der Satteltasche bei Unebenheiten -
alles problemlos zu hören. Allerdings auch eine Stufe leiser als
gestern - ich bin da jetzt etwas paranoid :(
> Da hat der Gesetzgeber Mist gebaut. In seiner Begründung zu dem Satz
> stellt er nämlich darauf ab, daß Warnzeichen und Sondersignale sowie
> "Geräusche, die für das eigene Verhalten in der Gesamtschau der
> Eindrücke von Bedeutung sein können" zu hören sein müssen.
Gut, ich behaupte einfach mal, dass ich dazu in der Lage war.
> Wobei
> Autofahrer externe Geräusche ja gar nicht wahrnehmen, also muß es sich
> dabei um inerne Geräusche handeln. Reingeschrieben hat er es anders. Du
> solltest das trotzdem ausnutzen und darauf bestehen, daß es in Richtung
> "Warnzeichen und Sondersignale" ausgelegt wird. Gleichzeitig solltest Du
> betonen, daß Du die Warnzeichen gehört hast.
Das werde ich machen.
> Da bedeutet auch: Du mußt der erste sein und eventuell etwas bluffen.
> Denn die Polizisten können Dich reinlegen (vgl. Thoralfs Schilderung)
> und ein Amtsrichter ist manchmal amtsanmaßend. Laß es also gar nicht
> dazu kommen.
Nach Durchsicht der bisherigen Antworten (danke an alle!) werde ich
es wohl zunächst mal damit versuchen.
> Ich würde folgendes vorschlagen: Du schreibst sofort an den lokalen
> obersten Vorgesetzten der (nicht nur dieser, aber besonders dieser)
> Jungs. Darin schilderst Du den Vorfall, die Irrtümer und bittest darum,
> die Untergebenen besser auszubilden. Das Wort Beschwerde oder
> Dienstaufsichtsbeschwerde würde *ich* nicht verwenden. Wenn die Dein
> Schreiben so interpretieren wollen, waren sie das, nicht Du. In dem
> Brief steht dann etwas zum Fehler bei der Benutzungspflicht und zu dem
> Irrtum über den MP3-Player. Beim letzeren stelle auf die Begründung des
> Gesetzgebers ab.
Wo finde ich die?
>> Gehört habe ich die Hupe
>> ja, leider habe ich aber nicht mit Umdrehen oder Anhalten reagiert,
>> sondern nur mit Schulterzucken. Am Anfang des Gespächs habe ich dann
>> mehrfach nachgefragt und schließlich die Ohrhörer raus genommen.
>
> Das mache ich auch immer: Zuerst ausschalten und dann den Kopfhörer
> runter. Denn ich will ja von dem Hörbuch nichts versäumen.
Naja, ausgeschaltet hab ich natürlich auch nicht - dazu war ich
schon viel zu angegriffen von der Situation :(
Viele Grüße,
Matthias
--
Ah, Enlightenment. Alles klar. Plötzlich macht es Sinn.
Das war doch der Window Manager für Popkultur-Opfer, wo man seine
optischen Nerven am Eingang abgeben muß, nicht? -- Felix von Leitner in dasr
* Ervin Peters [24.06.2008]:
> Günther Schwarz am Mon, 23 Jun 2008 23:37:44 +0200:
>
>> Jens Müller hatte geschrieben:
>>> Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
>>
>> Sofern man Zeit und Muße dafür hat. Der pragmatische Mensch denkt sich
[...]
> Flasch.
>
> Die machen das bei den nächsten 103 Radfahrern genauso.
Ja, das störte mich auch. Insbesondere, weil ich mit Sicherheit
einer dieser 103 sein werde.
> Erst wenn sie aufgeklärt werden, lassen sie das.
Das bleibt wohl abzuwarten.
> Und 103*5min ist mehr wie 60min die die Dienstaussichtsbeschwerde
> benötigt.
Naja, mit 60' werd ich wohl nicht hinkommen, wenn ich allein schon
die Zeit für die Postings berechne. Dazu kommt die miese Laune,
*grummel*
> So was kann man als nachhaltige investition in die Zukunft betrachten.
Ack.
Viele Grüße,
Matthias
--
His great strength is that he is uncompromising.
It would make him physically ill to think of programming in C++.
-- D.E. Knuth about E. Dijkstra
> Ervin Peters <ervin....@ervnet.de> wrote:
>
>> Und 103*5min ist mehr wie 60min die die Dienstaussichtsbeschwerde
>> benötigt. ^^^
>
> 'als' ..., bitte. ;-)
> (und als 6. Zeichen danach zusätzlich ein ',' ... auch: 'bitte.')
komm, hab Dich nicht so. Auch ich habe unzulänglichkeiten und möchte sie
ausleben...
ervin
--
"...Get off my planet by sundown..." aus b-movie, Gill Scott Heron
> Vielleicht auf dem Mond, aber nicht in Oldenburg. Hier ist Rumhupen und
> ohne Rechtsgrundlage abkassieren Standard. Manchmal wird auch Geblubbert.
> Und ich wette, in anderen Gegenden mit vielen Einrichtungen "für"
> Radfahrer gilt ein ähnlicher GrünBlau-Standard gegenüber Radfahrern.
Ich lebe wohl in einem (kleinen) Paradies hier. Auch wenn wir hier
einen (!!) Weg haben, der mit Zeichen 240 ausgezeichnet ist und
stolze 50m lang ist (über eine Btücke) hat sich die Polizei in den
letzten paar Jahren nicht dran gestört, wenn man auf der Straße
gefahren ist. Es gibt auch noch den Weg, der mit Zeichen 241
ausgeschildert ist, aber der führt eigentlich nur den
überregionalen Radweg fast schnurgerade _kreuzungsfrei_ und mit den
wenigst möglichen Steigungen durch die Stadt. Und ist nicht
straßenbegleitend. Die Straßen sind ein deutlicher Umweg oder haben
deutlich mehr Steigung.
Ich hab aber sowieso den Eindruck, daß das hier so gehandhabt wird,
daß man die Wege benutzen darf.
Ich frage da aber auch nicht nach, schlafende Hunde soll man ja
nicht wecken. ;-)
> Mich wundert, das angesichts dessen "Dienstaufsichtsbeschwerde" so schnell
> gezückt wird.
Abkassieren ohne Rechtsgrundlage? Würde bei mir zur
Dienstaufsichtsbeschwerde führen. Allerdings wird das wohl kaum
dazu kommen, hier kennt man sicher teilweise privat und die haben
anderes zu tun.
Eigentlich haben die bisher nur sichtbar betrunkene oder nachts
unbeleuchtete Radfahrer angehalten.
flo
--
Hier gibt es nichts mehr zu sehen.
Gehe zum nächsten Posting
* Florian Gross [24.06.2008]:
> Udo Steinbach wusste folgendes:
>
>> Vielleicht auf dem Mond, aber nicht in Oldenburg. Hier ist Rumhupen und
[...]
> Ich lebe wohl in einem (kleinen) Paradies hier. Auch wenn wir hier
> einen (!!) Weg haben, der mit Zeichen 240 ausgezeichnet ist und
> stolze 50m lang ist (über eine Btücke) hat sich die Polizei in den
> letzten paar Jahren nicht dran gestört, wenn man auf der Straße
> gefahren ist.
Das ist mir jetzt für einen Umzug spontan leider etwas zu weit weg ;)
Matthias
> Referenzurteile werden mind. an einem Oberverwaltungsgericht gefällt
> also zwei Instanzen höher. ;-)
Ein OVG kann immer nur *eine* Instanz höher sein. Außerdem hat es nicht
über die Urteile von Amtsgerichten zu befinden (andere Gerichtsbarkeit).
Oder meintest du Ober*landes*gericht?
Bernd
> Robert Bar am Tue, 24 Jun 2008 19:55:38 +0200:
>
> > [...]
>
> komm, hab Dich nicht so. Auch ich habe unzulänglichkeiten und möchte sie
> ausleben...
;-)
Als mündliche 'Eingangs-Erwiderung' klingt das - 'höflich' moduliert
('haben Sie' statt 'hab Dich') - für OP-analoge Situationen nicht
schlecht. Insbesondere das 'auch' könnte sich positiv auf die
Haltungsnote auswirken.
Eine fachkundige Jury wird das sicher angemessen würdigen; ob das für
jeden Amtsrichter gilt, lasse ich mal dahingestellt ...
> [...] Entwurf [...]
hier meine gedanken. IANALawyer, IANALinguist.
> ,----
> | Betreff: Bitte um Nachschulung der Herren X1 und X2
Den Betreff würde ich ändern. Es kann nicht im allerersten Satz ein
Begehr stehen, den Kollegen X und Y ans Bein zu pissen (so wird das
wahrgenommen werden). Da ist der rezipient schon von vorneherein biased.
Nein, dein Betreff ist "Kontrolle am blablabla" oder so.
> |
> | Sehr geehrter Herr ???,
> |
> | am 21.06.2008 fuhr ich gegen 18:30 Uhr mit dem Fahrrad aus der
> | Wardenburgstraße kommend den Melkbrink in Richtung Alexanderstraße
> | entlang. In etwa auf Höhe der Starklofstraße vernahm ich hinter mir
> | ein Warnzeichen (Hupen).
Du vernahmst kein Warnzeichen, sondern ein Hupen. Mit der Verwendung des
Wortes "Warnzeichen" stufst du das Hupen zu etwas ein, was es nicht sein
darf. Denn war es ein Warnzeichen, warum verhieltest du dich nicht
adäquat? Ergo: Es war /kein/ Warnzeichen, sondern ein Hupen. Dich hat
niemand gewant, sondern da hat jemand gehupt. Schreib das genau so: Da
hat jemand hinter dir gehupt.
> | Da ich mir keiner unmittelbaren Gefahr
> | bewusst war,
mehr noch: Du konntest keine Gefahr /erkennen/. Wenn du nämlich sagst,
du warst dir keiner Gefahr /bewußt/, implizierst du, dass da vielleicht
schon eine Gefahr hätte sein /können/. Bei Verwendung des Wortes
"erkennen" ist das zwar ähnlich, geht aber stärker in die Richtung "Es
bestand /wirklich/ keine Gefahr." Weißt du, was ich meine? Es ist
ähnlich wie "Ich bin mir keiner Schuld bewußt" und "Ich habe nichts
getan".
Und ob eine Gefahr unmittelbar war oder mittelbar war, das überlasse mal
Juristen. Es macht für dich keinen Unterschied, also lege dich nicht
fest: Es hat gehupt, es bestand keine Gefahr, welcher Natur auch immer.
> | kontrollierte ich vorsichtshalber noch den korrekten
> | Sitz meiner Packtaschen und setzte meine Fahrt fort.
Wie, ich dachte, es bestand keine Gefahr? Warum kontrollierst du dann
etwas ganz spezielles? Du merkst schon, worauf ich hinaus will: Du
lieferst hier dauernd Einhkpunkte, mit denen der Gegener /tatsächliche/
Gründe für eine Warnung vor einer konstruieren kann.
Nochmal: Das war keine Warnung, das war Hupen. Es gab keine Gefahr. Und
deswegen setztest du deine Fahrt fort.
Also: In etwa auf Höhe der Starklofstraße hörte ich ein Hupen. Da es
keinen Grund geben konnte, das Hupen auf mich zu beziehen, setzte ich
meine Fahrt fort.
> | Das Warnzeichen
Es wurde lediglich gehupt. Und zwar nochmal
> | wurde wiederholt, ich konnte aber wiederum keine Gefahr auf der
> | Straße noch an meinem Rad entdecken und fuhr daher weiter.
Leg' dich nicht fest. Die kommen sonst noch mit der Gefahr aus dem
Luftraum über dir, vor der sie dich warnen wollten. Also:
Da es weiterhin keinen Grund geben konnte, das Hupen auf mich zu
beziehen, setzte ich meine Fahrt fort.
> | Daraufhin überholte mich ein Streifenwagen mit den Beamten X1
> | und X2. Man bedeutete mir anzuhalten, was ich dann auch tat.
Schreib, /wie/ sie dich anhielten (Anprache, Fenster oder lautsprecher?
Kelle? Leuchtschrift? ), da kommen wir später darauf zurück.
> | Herr X1 warf mir dann vor, unrechtmäßig auf der Fahrbahn
> | gefahren zu sein und Musik über meinen MP3-Player gehört zu haben.
> | Das verwunderte mich sehr, gibt es doch im Melkbrink keines der
> | Zeichen 237, 240 und 241, welche nach StVO § 2.4 einen
> | benutzungspflichtigen Radweg kennzeichnet. Bitte nehmen Sie dazu
> | auch die beigelegten Bilder des Melkbrinks zur Kenntnis. Der
> | zweifarbig gepflastere Weg im Melkbrink kann also bestenfalls als
> | "anderer rechter Radweg" im Sinne der StVO gelten, dessen Benutzung
> | nicht verpflichtend ist. Dies habe ich auch den Herren X1 und
> | X2 gegenüber erläutert. Herr X1 bestand aber
> | fälschlicherweise darauf, dass eine Benutzungspflicht durch die Art
> | der Pflasterung gegeben sei.
Hast du noch den ungefähren Wortlaut? Dann schreibe "Herr X sagte
darufhin: blablabla". Und schreibe auch das mit der kriminalistischen
Erfahrung. Schreibe auch, dass er trotz Aufklärungsbroschürchen nicht
einsichtig war. Das sind nämlich die Kleinigkeiten, die klarmachen, dass
er nicht imstande war, die Sachlage so zu beurteilen, wie es den
Anforderungen seines Berufes und der Sachlage entspricht. Der hat sich
damals nicht nur einfach geirrt oder hatte eine andere Meinung als du,
der hat keine Ahnung und dies auch noch bekräftigt.
> | Des Weiteren hielten mir die Herren vor, ich sei durch meinen
> | MP3-Player in meiner Wahrnehmung beeinträchtigt gewesen und hätte
> | damit gegen § 23.1 StVO verstoßen. Richtig ist, dass ich die
> | Warnzeichen wahrgenommen habe
Das war ein Hupen.
> | und auch etwaige andere
> | verkehrstechnisch relevanten Geräusche wahrgenommen hätte.
Du /hättest/ sie nicht wahrgenommen, du /hast/. Und wiederum: Lege dich
nicht fest, enge deine Argumentation nicht ein. Du hast /alle/ anderen
Geräusche gehört, nicht nur "verkehrstechnisch relevante" und nicht
"eventuell". Nein, du hast alle anderen Geräusche gehört.
> | Meine
> | Reaktion auf die Warnzeichen bestand allerdings nicht darin,
> | anzuhalten, sondern mich, wie beschrieben nach Gefahren für mich
> | oder durch mich umzuschauen. Als ich keine derartigen Gefahren
> | erkennen konnte, setzte ich die Fahrt fort.
Wieder: Keine Diskussionen über die Natur des Hupens. Es wurde gehupt,
es war nix, du bist weitergefahren, und zwar auch deswegen, weil...
> | Dies habe ich mir
> | insbesondere angewöhnt, da viele Autofahrer oft grundlos hupen, wenn
> | ein Radfahrer -- im Sinne der StVO -- die Fahrbahn benutzt.
Genau!
So, und dann fasse nochmal zusammen:
- Es gibt keinen benutzungspflichtigen Radweg.
- Dein Gehör war nicht beeinträchtigt.
- Hupen ist keine polizeiliche Anhalteaufforderung. Dass die Herren X
und Y das auch /wissen/, haben sie dadurch bewiesen, dass sie dann eine
"ordentliche" Anhalteauffordrung ausgesprochen haben (deswegen ja
beschrieben, wie sie dich dann angehalten haben).
- Herr X argumentierte trotz offensichtlicher Diskrepanz zur StVO
(Broschüre!) lediglich mit kriminalistischer erfahrung. Auch wenn diese
sicherlich usw. usf., so kann sie doch die kenntnis der Vorschriften
nicht ersetzen usw. usf. Und dann machst du einen eleganten Schwenk zu
> | Wegen der insbesondere bei Herrn X1 gezeigten Unkenntnis der
> | gültigen Rechtslage bitte ich Sie, entsprechende
> | Nachschulungsmaßnahmen zu ergreifen.
...wobei zu überlegen ist, einfach nur "entsprechende Maßnahmen" zu
schreiben. Denn was da nötig ist, will und wird der Empfänger schon
selbst wissen, und zwar besser als du.
> | Mit freundlichen Grüßen,
Und vergiß nicht: Für Ihre kurze Rückmeldung bedanke ich mich schon
jetzt.
mfg, pgs
--
Fehler im System.
Gegen Verzweiflung, Mühsam, Resignation.
Gespeist aus Wahnsinn, Hysterie, Pufferüberlauf.
<http://blog.pgs-info.de/>
"Für Ihre kurze Rückmeldung bedanke ich mich schon jetzt. Ein
Bescheidungsanspruch ergibt sich unmittelbar aus Artikel 17 Grundgesetz."
Ach was, die ca. 620km sind doch ein Katzensprung. ;-)
Allerdings wird hier außer kino und ein paar Kneipen nix geboten,
sollte auch mit bedacht werden.
>| Dies habe ich mir
>| insbesondere angewöhnt, da viele Autofahrer oft grundlos hupen, wenn
>| ein Radfahrer -- im Sinne der StVO -- die Fahrbahn benutzt.
Hier tät ich "viele" weglassen und anstatt des Kommas nach hupen einen
Punkt setzen. "Sie" hupen auch aus anderem "Grund", vollkommen
unabhängig von deiner Anwesenheit. ;-)
mfg, elke
Die Frage ist durchaus interessant. Ich selber würde auch ganz gerne
einen MP3-Stick mitnehmen und würde dann nur einen Ohrstöpsel verwenden
um die Beeinträchtigung des Gehörs noch zu reduzieren.
Wenn ich allerdings Sachen wie dieses:
http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/Bussgeldkatalog_fuer_Radfahrer.html
lese, dann bin ich mir doch unsicher ob eine Forderung von 10EUR auf
mich zukommt und ob ein Einspruch dagegen Erfolg haben würde. Ich habe
lange gesucht, aber nirgends von einem Fall gelesen, bei dem jemand
erfolgreich gegen eine Bußgeldforderung wegen Kopfhörer vorgegangen ist.
CU
Manuel
--
www.jetzt-abwaehlen.de Wählen gehen 2009! Ein Aufruf etwas zu ändern.
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt untergeht, wird die
eines Experten sein, der versichert, das sei gar nicht möglich.
> Dies ist nun mein erster Entwurf des Briefes. Über Anmerkungen würde
> ich mich sehr freuen. An wen adressiere ich das Ding überhaupt? Ist
> der Leiter der entsprechenden Polizeiinspektion der Richtige (wobei
> ich mir leider nicht die Dienststelle der beiden Polizisten geben
> lassen habe, ich vermute mal, dass es Ol-Stadt ist)?
Der Polizeipräsident ist zuständig. Er wird die Angelegenheit delegieren.
> Hier nun mein Entwurf, der insbesondere beim MP3-Player noch etwas
> schwach ist:
Nicht nur an der Stelle.
> | Betreff: Bitte um Nachschulung der Herren X1 und X2
Den finde ich ungeschickt. Ein solcher Betreff wird als anmaßend empfunden.
Damit sie Dein Anliegen verstehen, musst Du Dich auf das sprachliche Niveau
der Polizei herabbegeben. Meine Vorschläge:
* Polizisten rasten aus
* Von Rambo-Bullen belästigt
Wenn es doch förmlicher sein soll:
* Amtsdelikte Ihrer Truppe
> | In etwa auf Höhe der Starklofstraße vernahm ich hinter mir
> | ein Warnzeichen (Hupen).
Auf schlau heißt das Ding Schallzeichen. Ein Warnzeichen war es
offensichtlich nicht. Es sollte ein Hinweis auf § 16 Abs. 1 StVO rein. Den
kennt kein Polizist.
> | Das verwunderte mich sehr, gibt es doch im Melkbrink keines der
> | Zeichen 237, 240 und 241, welche nach StVO § 2.4 einen
> | benutzungspflichtigen Radweg kennzeichnet.
Die korrekte Schreibweise ist "§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO". Nach "§", "Abs."
und "Satz" kommt ein geschütztes Leerzeichen (kein Zeilenumbruch an der
Stelle).
> | Der zweifarbig gepflastere Weg im Melkbrink kann also bestenfalls als
> | "anderer rechter Radweg" im Sinne der StVO gelten, dessen Benutzung
> | nicht verpflichtend ist.
Wenn schon, dann wäre das der schlechteste Fall. Es darf nur einen Radweg
geben, wenn es auch einen Fußweg oder einen Seitenstreifen gibt (VwV-StVO
Zu Zeichen 237 IV). Wenn es ein getrennter Fuß- und Radweg sein soll,
müssen die Wegteile baulich oder durch durchgehende weiße Linie getrennt
sein. Ob so ein Konstrukt mit einem sog. anderen Radweg möglich ist, ist
mir nicht bekannt. Ohne Trennung geht es aber ganz sicher nicht.
Ich füge immer "für Radfahrer" hinzu. Fußgänger, Autofahrer und Vögel müssen
nie auf Radwege.
> | Herr X1 bestand aber fälschlicherweise darauf, dass eine
> | Benutzungspflicht durch die Art der Pflasterung gegeben sei.
Daraus geht überdeutlich hervor, dass die beiden Polizisten nicht
ausreichend qualifiziert sind und sich Belehrungen widersetzen. Es müssen
geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um weiteren Schaden von der
Öffentlichkeit abzuwenden, den solche vermeintlichen Gesetzeshüter
verursachen.
> | Dies habe ich mir insbesondere angewöhnt, da viele Autofahrer oft
> | grundlos hupen, wenn ein Radfahrer -- im Sinne der StVO -- die Fahrbahn
> | benutzt.
Nichts geschieht ohne Grund. Viele Autofahrer hupen insbesondere gegen
Radfahrer rechtswidrig. /Du/ hast Dir angewöhnt, nach einer Einschätzung
der Situation nicht weiter darauf zu reagieren.
Das Fahren auf der Fahrbahn ist in der StVO vorgeschrieben und auch für
Radfahrer der Regelfall (§ 2 Abs. 1 StVO).
> | Wegen der insbesondere bei Herrn X1 gezeigten Unkenntnis der
> | gültigen Rechtslage bitte ich Sie, entsprechende
> | Nachschulungsmaßnahmen zu ergreifen.
Polizist X2 hätte Polizist X1 an seinem Amtsdelikt hindern müssen. Er ist
genauso schuldig und "unwissend".
--
Aber bitte, doch nicht in einer Rechtsgruppe! In jedem zweiten Posting
der Radfahrer wird darauf abgehoben, was alles legal und illegal ist:
seitlich Abständ, hintere Abstände, unbenutzbare Radwege, Vorbeidrängeln
an einer Ampel, ...
Andreas Portz in de.soc.recht.strassenverkehr
Ach so. Du kannst hoffentlich Verkehrslärm vorschützen?
Nein, ich meinte, die Hierarchie sei Amtsgericht - Verwaltungsgericht -
Oberverwaltungsgericht, in etwa vergleichbar mit Stadt- Kreis- und
Landesebene.
Wir sollten mal die Namen der Amtsrichter beider Verfahren vergleichen.
Falls sie verschieden sind, ist von Prinzip auszugehen.
> lange gesucht, aber nirgends von einem Fall gelesen, bei dem jemand
> erfolgreich gegen eine Bußgeldforderung wegen Kopfhörer vorgegangen ist.
Deshalb hoer ich meine Musik ohne Kopfhoerer und beschall halt noch meine
Umgebung mit. Gleiches Recht fuer alle.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
> >Deshalb hoer ich meine Musik ohne Kopfhoerer und beschall halt noch meine
> >Umgebung mit. Gleiches Recht fuer alle.
>
> Ulli ist nicht immer so. Ich bin mal ein Wochenende mit ihm getourt, da
> konnte er sich benehmen ;o)
Du hattest nur deshalb Glueck, weil an DAS Fahrrad meine
Fahrradstaereoanlage nicht passt. Aber ich arbeite daran :-)
Dann dürftest du aber alleine fahren.
Hermino, damals auch dabei und noch immer das *RRRRRRRRRRRR* von acht
Spike-Mänteln in der Unterführung im Ohr. Und keinen Player (puh, wieder
on-topic)
> Bernd Kloeckner wrote:
>> Ein OVG kann immer nur *eine* Instanz höher sein. Außerdem hat es nicht
>> über die Urteile von Amtsgerichten zu befinden (andere Gerichtsbarkeit).
>> Oder meintest du Ober*landes*gericht?
>
> Nein, ich meinte, die Hierarchie sei Amtsgericht - Verwaltungsgericht -
> Oberverwaltungsgericht, in etwa vergleichbar mit Stadt- Kreis- und
> Landesebene.
Verwaltungsgerichtsbarkeit:
VG - OVG - BVG
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bundesgerichtshof
(ist aber auch nur dreizügig)
Für Ordnungswidrigkeiten nach der StVO ist AFAIK idR die ordentliche
Gerichtsbarkeit zuständig.
Bernd
Also auch wenn die Wörter anders sind, trifft es BKAT nr 7.1 schon
recht genau:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_02.php
Was ich da allerdings nicht verstehe, warum es billiger ist mit dem
Auto auf dem Gehweg zu fahren als mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn.
Selbst mit dem Auto auf dem Radweg zu fahren ist billiger, auch einen
Aufschlag für Behinderung gibt es nicht. Ich habe schon mehrfach
deswegen beim BMVBS nachgefragt warum das so ist und keine Antwort
bekommen.
Gruß
Georg
> Was ich da allerdings nicht verstehe, warum es billiger ist mit dem
> Auto auf dem Gehweg zu fahren als mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn.
> Selbst mit dem Auto auf dem Radweg zu fahren ist billiger, auch einen
> Aufschlag für Behinderung gibt es nicht. Ich habe schon mehrfach
> deswegen beim BMVBS nachgefragt warum das so ist und keine Antwort
> bekommen.
Ich kenne die Antwort.
Also Original vom BMVBS? Dann würde sie mich sehr interessieren. PM
funktioniert.
Gruß
Georg
> On 25 Jun., 17:33, Max Sievers <max.siev...@enddeluxe.de> wrote:
>> Georg Anton schrieb:
>>
>> > Was ich da allerdings nicht verstehe, warum es billiger ist mit dem
>> > Auto auf dem Gehweg zu fahren als mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn.
>> > Selbst mit dem Auto auf dem Radweg zu fahren ist billiger, auch einen
>> > Aufschlag für Behinderung gibt es nicht. Ich habe schon mehrfach
>> > deswegen beim BMVBS nachgefragt warum das so ist und keine Antwort
>> > bekommen.
>>
>> Ich kenne die Antwort.
>
> Also Original vom BMVBS?
Nein. Ich kenne sie, weil ich weiß, wie solche Leute "denken".
Wo hast Du das her? Ich habe in den letzten 4 Jahren ebensoviele OWIs
fuer das Tragen von Kopfhoerern kassiert, das finde ich schon ganz
schoen viel. Insbesondere da ein Einspruch ignoriert wird und dann
immer erst ein Richter das Verfahren einstellen muss.
Mich kostet es immerhin jeweils zwei Briefmarken und ich muss noch
Strasse und Datum in den jeweiligen Schreiben ersetzen...
Gruesse, tv
* Max Sievers [25.06.2008]:
> Matthias Pretzer schrieb:
>
>> Hier nun mein Entwurf, der insbesondere beim MP3-Player noch etwas
>> schwach ist:
>
> Nicht nur an der Stelle.
Tja, heute morgen habe ich ihn jedenfalls - vielleicht etwas
voreilig, aber mir war es lieber rechtzeitig daran zu sein - mit
leichten Korrekturen abgeliefert.
Vielen Dank an Alle für die Anmerkungen.
>> | Betreff: Bitte um Nachschulung der Herren X1 und X2
>
> Den finde ich ungeschickt. Ein solcher Betreff wird als anmaßend empfunden.
Habe ich in ein lahmes "Kontolle im Melkbrink" geändert. Nun ja.
> Damit sie Dein Anliegen verstehen, musst Du Dich auf das sprachliche Niveau
> der Polizei herabbegeben. Meine Vorschläge:
> * Polizisten rasten aus
> * Von Rambo-Bullen belästigt
Mir ist Dein Stil auch hier wieder etwas zu -- hm -- direkt. Ich
habe mich im brief bemüht sachlich zu bleiben, weil ich dies auch
vom Angeschriebenen erwarte. Mit "Rambo-Bullen" wird man das wohl
eher nicht erreichen.
>> | Dies habe ich mir insbesondere angewöhnt, da viele Autofahrer oft
>> | grundlos hupen, wenn ein Radfahrer -- im Sinne der StVO -- die Fahrbahn
>> | benutzt.
>
> Nichts geschieht ohne Grund. Viele Autofahrer hupen insbesondere gegen
> Radfahrer rechtswidrig. /Du/ hast Dir angewöhnt, nach einer Einschätzung
> der Situation nicht weiter darauf zu reagieren.
Was willst Du mir mit dem letzten Satz sagen?
Viele Grüße,
Matthias
--
Auf Toiletten gelten Grußrecht und Grußpflicht uneingeschränkt,
jedoch grüßt der Grußpflichtige von 11 bis 14 Uhr nicht mit "Mahlzeit",
sondern mit der von 10 Uhr bis 11 Uhr gebräuchlichen Grußformel.
-- Aus den Richtlinien für das Grüßen im Betrieb, Siemens, 1986
* Thomas Voigt [25.06.2008]:
> Mich kostet es immerhin jeweils zwei Briefmarken und ich muss noch
> Strasse und Datum in den jeweiligen Schreiben ersetzen...
Das Schreiben hätte ich gerne!
Viele Grüße,
Matthias
--
Durch das Periskop des Usenet sieht man nur 1/5 des Eisbergs.
-- Hans Bonfigt in dasr
* Christoph Maercker [25.06.2008]:
> Matthias Pretzer wrote:
>> Was gesagt wurde - durch die Musik verstand ich die durch das
>> geöffnete Fenster Sprechenden nicht genau.
>
> Ach so. Du kannst hoffentlich Verkehrslärm vorschützen?
Nein. Ich stand am Fahrbahnrand, der Streifenwagen vielleicht 2m vor
mir. Durch das Fenster wurde in normalem Tonfall gesprochen. Da
hätte ich vermutlich auch ohne Stöpsel Schwierigkeiten gehabt.
Viele Grüße,
Matthias
--
"Was man mit Gewalt gewinnt, kann man nur mit Gewalt behalten."
-Mahatma Ghandi
* Ulli Horlacher [25.06.2008]:
> Manuel Reimer <mre...@expires-30-06-2008.news-group.org> wrote:
>
>> lange gesucht, aber nirgends von einem Fall gelesen, bei dem jemand
>> erfolgreich gegen eine Bußgeldforderung wegen Kopfhörer vorgegangen ist.
>
> Deshalb hoer ich meine Musik ohne Kopfhoerer und beschall halt noch meine
> Umgebung mit. Gleiches Recht fuer alle.
Die Variante habe ich mir vorhin auch schon überlegt. Allerdings
will ich an meinem Upright nicht unbedingt irgendwelche Lautsprecher
montieren.
Viele Grüße,
Matthias
--
Jede Gesellschaft muss mobil sein, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen.
Könnten wir alle unsere Bedürfnisse vor Ort erfüllen, wären wir Pflanzen,
keine Menschen. -- Prof. Hermann Knoflacher
Vor Allem zur Zeit.
--
> Mir ist das zu wenig Material, ich trage Helm.
Mir ist das zu dämlich. Ich trage Verstand.
(Wolfgang Strobl zu einem Helmmissionar in de.rec.fahrrad)
> Ich lebe wohl in einem (kleinen) Paradies hier. [...]
Nur neugierig: Wo ist das denn?
Hans Crauel
In diesem Stil schreiben Polizisten:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/66841/1169714/
| 10.04.2008 | 13:22 Uhr
| POL-H: Zeugenaufruf! Fahrradfahrer rastet aus Wedekindstraße
| List
|
| Am Mittwochabend fuhr ein 58 Jahre alter PKW-Fahrer mit seinem blauen
| Mercedes die Celler Straße entlang. Hier traf er auf einen zur Zeit
| unbekannten Fahrradfahrer, der auf einem sogenannten "Liegefahrrad"
| unterwegs war. Der Radfahrer fuhr vor dem Mercedes mittig auf der Straße.
| Der Autofahrer hupte und überholte anschließend den Biker. An der Kreuzung
| Wedekindstraße und Bödeckerstraße musste der Mercedes-Fahrer halten, dort
| holte ihn der Zweiradfahrer ein und es kam zu Streitigkeiten in deren
| Verlauf der Mann gegen den Außenspiegel des Mercedes trat und auf die
| Motorhaube des Autos sprang. Diese wurde hierdurch eingedrückt und
| zerkratzt, es entstand ein Sachschaden von rund 1000 Euro. Der
| Liege-Radfahrer trug zum Vorfallszeitpunkt einen weißen Helm und eine
| Sonnenbrille. Sehr auffällig ist das von ihm gefahrene "Liegefahrrad", es
| ist gelb und hat eine Vollverkleidung. Wer Hinweise zu dem Zweiradfahrer
| oder dem Fahrrad geben kann, wird gebeten sich bei der Polizeiinspektion
| Ost unter der Telefonnummer 0511 109 2715 zu melden. / noe, bod
http://www.dpolg-berlin.de/presse/080610_fahrrad-rambos.pdf
| Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG)
| Landesverband Berlin e.V.
| Pressemitteilung
| 10.06.2008
|
| Immer mehr Unfälle durch Fahrrad-Rambos in Berlin
|
| DPolG Berlin: Mitarbeiter der Ordnungsämter sind praktisch machtlos gegen
| die Fahrrad-Chaoten.
|
| Fahrrad-Rambos in Berlin: Vor allem in den Sommermonaten verursachen immer
| mehr Radfahrer teils schwere Unfälle mit Fußgängern auf den Gehwegen in
| Berlin. Von Januar bis März 2008 verunglückten schon 752 Radfahrer, davon
| 3 tödlich. Mitarbeiter der Ordnungsämter und Polizisten sind machtlos
| gegen die rasende Gefahr.
>>> | Dies habe ich mir insbesondere angewöhnt, da viele Autofahrer oft
>>> | grundlos hupen, wenn ein Radfahrer -- im Sinne der StVO -- die
>>> | Fahrbahn benutzt.
>>
>> Nichts geschieht ohne Grund. Viele Autofahrer hupen insbesondere gegen
>> Radfahrer rechtswidrig. /Du/ hast Dir angewöhnt, nach einer Einschätzung
>> der Situation nicht weiter darauf zu reagieren.
>
> Was willst Du mir mit dem letzten Satz sagen?
Dass Du auf das Hupen reagiert hast, aber nicht so, wie die Polizisten sich
das gewünscht haben. Wieso solltest Du auch? Das "Du" habe ich betont, weil
ich bekanntlichermaßen anhalte und nachfrage, vor welcher Gefahr ich
gewarnt werden soll.
Jupp ....
:-) Mar"vorhin spasseshalber auch einmal durch's Viertel gerollt und
AZs entleert"cus
Hier:
http://maps.google.de/?ie=UTF8&ll=49.274469,9.691143&spn=
0.038751,0.071154&t=h&z=14
Ich hasse unflexible Editoren. *grumpf*
flo, der gleich Scherben sammeln geht
--
Hier gibt es nichts mehr zu sehen.
Gehe zum nächsten Posting
Da hast du "badisch Sibirien" aber nett umschrieben. ;-)
Hermino - duckundwech
Nein, die Grenze zum ehemaligen Großherzogtum Baden liegt hinter
dem nächsten Tal. Hier ist Württemberg. ;-)
flo
Gruß
Georg
Richtich. Hupen *hört* man, mit den Augen ist das sehr, sehr schwer zu
erfassen - viel zu unspezifisch.
Beste Grüße -HaSCNrald-
--
Dieser Beitrag kann Ironie und Sarkasmus in gesundheitsschädlicher
Konzentration enthalten. Das Lesen geschieht auf eigene Gefahr. Bei
Verdauungsproblemen fragen Sie bitte ihren Arzt oder Apotheker.
dann halt württembergische Pampa. Besser? ;-)
>
> flo
Also so wie die Künzelsauer in Heilbronn fahren bezweifle ich, dass
gerade das Städtchen eine Insel der Glückseligen sein soll
*duckundwech*
Damit kann ich leben. Man könnte ja auch sagen, die Hohenloher
Ebene, die keine Ebene ist.