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Feldwege alle gesperrt?

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Patrick Schelauske

unread,
Feb 28, 2002, 7:31:04 AM2/28/02
to
Mal ne Frage:
bei uns in der Gegend sind fast alle Feld- und Waldwege mit dem Schild
"Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".

Darf man da radeln?


Wenn nein:
Wie wird mein Rad zu einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Fahrzeug?


Patrick Schelauske

Hans Friedlaender

unread,
Feb 28, 2002, 8:23:35 AM2/28/02
to
Patrick Schelauske wrote:
>
> Mal ne Frage:
> bei uns in der Gegend sind fast alle Feld- und Waldwege mit dem Schild
> "Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
> Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".
>
> Darf man da radeln?

De jure nicht. Du darfst Dein Rad nur schieben.

>
> Wenn nein:
> Wie wird mein Rad zu einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Fahrzeug?

Spaß: STIHL-Aufkleber?
Ernst: Indem Du es zum Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft benutzt.

Hans, der zwar Diplom-Forstwirt ist, aber deshalb da auch nicht
unbedingt fahren dürfte.
--
Hans Friedlaender March-Holzhausen <http://hans.friedlaender.org>
"If there are two or more ways to do something, and one of those ways
can result in a catastrophe, then someone will do it." Murphy's Law

Siegfried Klosinsky

unread,
Feb 28, 2002, 11:21:39 AM2/28/02
to
Eva Kroecher wrote:

> ... Offiziell musst Du da schieben. Aber es gilt auch: Wo
> kein Klaeger, da kein Richter.

Ja, genau, diese blödsinnigen Verbote zwingen einen geradezu
zur Anarchie. Sollte mich allerdings wundern, wenn sich
nicht irgendein Beamter findet, der in feinstem bürokratendeutsch
erklären kann, warum man auf diesen Wegen zwar mit tonnenschweren
Maschinen rumfahren darf, nicht aber mit Fahrrädern.

> ... Ist ja bei den typischen Anliegerstrassen innerorts genauso.

Stimmt, die werden bescheuerterweise tatsächlich fast immer für
"Fahrzeuge aller Art", Zeichen 250, gesperrt; man fragt sich, wozu
es dieses Schild mit dem Auto und dem Motorrad dauf gibt. :-(

Sigi

Armin Mann

unread,
Feb 28, 2002, 11:35:39 AM2/28/02
to

Patrick Schelauske wrote:
>
> Mal ne Frage:
> bei uns in der Gegend sind fast alle Feld- und Waldwege mit dem Schild
> "Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
> Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".
>
> Darf man da radeln?

Natuerlich nicht ;-) Pauschale Sperrungen von Feld- und Waldwegen sind
rechtlich aber nicht haltbar. Radfahren zaehlt wie zB. das Wandern zur
Ausuebung des Betretungsrechts (zB. fuer Bayern: im Sinne des Art. 141
Absatz 3 Satz 1 Bayerische Verfassung i.V.m. Art. 21 ff BayNatSchG). In
Bayern darf im Wald nur auf Strassen, oeffentlichen Wegen und
"geeigneten" Privatwegen Rad gefahren werden (Art. 25 Abs. 2 BayNatSchG,
Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG).

Ich gehe wie Eva mal davon aus, dass entweder das Zusatzschild
"Radfahrer frei" aus Kostengruenden "vergessen" wurde oder
"versehentlich" Zeichen 250 mit Zeichen 260 verwechselt wurde.

Armin Mann

Volker Borchert

unread,
Feb 28, 2002, 1:12:17 PM2/28/02
to
Eva Kroecher <eva_kr...@hotmail.com> wrote:

>> "Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
>> Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".

> IMO ruehrt diese Beschilderung daher, dass seitens der Verwaltung niemand
> daran denkt, dass diese Wege auch von Radlern benutzt werden koennten, die

Nein.
Die wollen es sich nur leicht machen mit der Verkehrssicherungspflicht.
Sie haben Angst, dass ein Radfahrer beispielsweise auf den Lehmplacken
die heutige Traktoren hinterlassen stuerzt.

>> Wie wird mein Rad zu einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Fahrzeug?

> Guellevernebler hinterherziehen *ggg*

Mistgabel mitfuehren.

--

"I'm a doctor, not a mechanic." Dr Leonard McCoy <mc...@ncc1701.starfleet.fed>
"I'm a mechanic, not a doctor." Volker Borchert <b...@teknon.de>

Thomas Heier

unread,
Feb 28, 2002, 2:32:17 PM2/28/02
to
Hans Friedlaender <usenet.m...@hans.friedlaender.org> wrote:

> Indem Du es zum Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft benutzt.

Also mit Eimer oder Tüte in den Wald fahren um Pilze oder Tannenzapfen
zu sammeln.

--
Gruß aus Schleswig-Holstein

"Ich benutze einen Power Macintosh - Taktfrequenz ist irrelevant!"

Stefan Maass

unread,
Feb 28, 2002, 3:13:55 PM2/28/02
to

Patrick Schelauske <Patrick.S...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
a5l7u8$k...@tigra.hl.siemens.de...

> Mal ne Frage:
> bei uns in der Gegend sind fast alle Feld- und Waldwege mit dem Schild
> "Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
> Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".
>
> Darf man da radeln?

Man darf, das Schild gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Stefan


Elke Bock

unread,
Mar 1, 2002, 12:47:59 AM3/1/02
to
Eva Kroecher <eva_kr...@hotmail.com> schrieb:

>Stefan Maass schrieb am 28 Feb 2002:
>
>>> Schild "Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
>>> Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".
>>> Darf man da radeln?
>> Man darf, das Schild gilt nur für Kraftfahrzeuge.
>

>Bei Zeichen 250? Seit wann?

Noch nie, vermutlich.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.

Armin Mann

unread,
Mar 1, 2002, 1:54:46 AM3/1/02
to

Volker Borchert wrote:
>
> Eva Kroecher <eva_kr...@hotmail.com> wrote:
>
> >> "Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
> >> Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".
>
> > IMO ruehrt diese Beschilderung daher, dass seitens der Verwaltung niemand
> > daran denkt, dass diese Wege auch von Radlern benutzt werden koennten, die
>
> Nein.
> Die wollen es sich nur leicht machen mit der Verkehrssicherungspflicht.
> Sie haben Angst, dass ein Radfahrer beispielsweise auf den Lehmplacken
> die heutige Traktoren hinterlassen stuerzt.

Klaer sie auf:

Wer mit dem Fahrrad auf Landwirtschaftswegen unterwegs ist, muss mit
Unebenheiten und Schlaglöchern rechnen. Ist der Weg so holprig, dass es
sogar zum Sturz kommt, hat der Radfahrer keinen Schadenersatzanspruch
gegen
die Gemeinde. So hat das Frankfurter Oberlandesgericht, Az. 24 U 21/99
entschieden. Es wies damit die Klage eines gestürzten Radlers ab. Er
hatte
sich darauf berufen, dass der Weg in einem Radwegeplan verzeichnet ist
und
argumentiert, die Gemeinde sei deshalb für einen verkehrssicheren
Zustand
verantwortlich. "Stimmt nicht" urteilten die Richter: Auch wenn die
Strecke
in Radkarten verzeichnet ist, könne man nicht darauf vertrauen, dass
Landwirtschaftswege so gepflegt werden wie gewöhnliche Straßen.
(OLG Frankfurt, Az. 24 U 21/99)
---
Die Stadt haftet nicht für Schäden, die einem Radfahrer aufgrund der
Benutzung von Wegen entstanden sind, die nur für land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind
(LG Aachen, Az. 4 O 294/96).
---
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die einem Radfahrer aufgrund der
Benutzung von Natur-Radwegen, die zum Teil mit Rollsplit belegt sind,
entstanden sind. Solche Stellen sind mit Vorsicht zu befahren. Bei
Unachtsamkeit haftet die Gemeinde nicht
(LG Gera, Az. 7 O 2376/96).

--
Armin Mann

Mathias Weierganz

unread,
Mar 1, 2002, 2:05:04 AM3/1/02
to
Eva Kroecher schrieb:

> Andererseits: Da stehen dann wieder die Schilderbaeume mit den Ausnahmen
> dran "Anlieger frei", "Landwirtsch. Verkehr frei", "Fahrraeder frei".

bei uns steht mitunter sogar "Handwagen frei". Darf man sonst bei Z.250 auch
keinen Handwagen fuehren?

Mathias Weierganz


Mathias Weierganz

unread,
Mar 1, 2002, 2:08:47 AM3/1/02
to
und noch ne Frage: Gibt es eigentlich in den "Mann mit Handwagen" noch, der in
den 70er Jahren bei der Fuehrerscheinpruefung in den Vorfahrtsfragen aufgetaucht
ist und auch schon damals in der Realitaet Seltenheitswert hatte?

Andre Strodthoff

unread,
Mar 1, 2002, 3:13:31 AM3/1/02
to
Hallo!


Natürlich darfst du da radeln, auch wenn bisher alle Antworten das Gegenteil
behaupten.


Grundsätzlich ist es schon richtig, dass man einen Weg, der mit Z.250
gekennzeichnet ist auch nicht mit dem Fahrrad befahren darf.


Nun zum grossem Aber.


Wo haben diese Schilder denn ihre rechtliche Wirkung? In der StVO.
Wald- und Feldwege sind aber in der Regel Privatwege und nur selten öffentlich
gewidmet und deshalb hat das Schild dort keine Wirkung.
Ganz in Gegenteil!!!! Die Dinger stehen dort illegal!
Dazu folgendes:
Ich bin auch Dipl. Forstingenieur und während meiner Studienzeit hatte die
Forstverwaltung in Brandenburg die Schilder genau aus diesem Grunde entfernt und
durch ein eigenes Hinweisschild ersetzt mit dem Hinweis, dass Forstwege nach §19
Abs. 3 nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Nett gemeint, aber
teurer Spass. Rechtlich gesehen gibt es keine Forstwege, sondern nur Waldwege, so
dass die Schilder auch wieder ausgetauscht wurden.


Während meiner Anwärterzeit im Harz in Sachsen-Anhalt gab es das Z.250 immer
noch an Waldwegen und eine meiner ersten Amtshandlungen war es, diese zu
entfernen.


Das Schöne an der Sache ist ja, dass Wald- und Feldwege per Gesetz für Kfz
gesperrt sind, auch wenn es da kein Schild oder Schranke gibt! D. h., eigentlich
bräuchten da gar keine Schilder stehen.


Für Radfahrer sieht die Sache anders aus. Das Befahren von Waldwegen ist
grundsätzlich gestattet, solange es nicht explizit verboten wurde. Etwas
schwammiger ist da die Regelung in Sachsen-Anhalt. Dort darf man alle Waldwege
befahren, die dafür geeignet sind. In der Praxis bedeutet das, wenn du einen Weg
entlangfährst und Fahrstreifen hinterläßt, dann war der Weg zu weich, usw... .


Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das Waldstück unter Naturschutz steht. Dann
kann es durchaus sein, dass man da nicht langfahren darf.


Dann viel Spass beim Radeln.


Gruss,
Andre

--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de

Armin Mann

unread,
Mar 1, 2002, 4:02:37 AM3/1/02
to

Andre Strodthoff wrote:

> Natürlich darfst du da radeln, auch wenn bisher alle Antworten das Gegenteil
> behaupten.

Du schreibst gleich "genau" das Gegenteil ;-):

> Grundsätzlich ist es schon richtig, dass man einen Weg, der mit Z.250
> gekennzeichnet ist auch nicht mit dem Fahrrad befahren darf.

> Wo haben diese Schilder denn ihre rechtliche Wirkung? In der StVO.
> Wald- und Feldwege sind aber in der Regel Privatwege und nur selten öffentlich
> gewidmet und deshalb hat das Schild dort keine Wirkung.

Solange ein Schild steht, hat es auch seine "Wirkung".


> Ganz in Gegenteil!!!! Die Dinger stehen dort illegal!

Stimmt. Ich kenne auch viele andere Schilder, zB. blaue
Fahrbahnverbotsschilder fuer Radfahrer, die illegal stehen. Solange sie
stehen, "muessen" sie beachtet werden.


> Ich bin auch Dipl. Forstingenieur und während meiner Studienzeit hatte die
> Forstverwaltung in Brandenburg die Schilder genau aus diesem Grunde entfernt und
> durch ein eigenes Hinweisschild ersetzt mit dem Hinweis, dass Forstwege nach §19
> Abs. 3 nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Nett gemeint, aber
> teurer Spass. Rechtlich gesehen gibt es keine Forstwege, sondern nur Waldwege, so
> dass die Schilder auch wieder ausgetauscht wurden.

Eben.


> Während meiner Anwärterzeit im Harz in Sachsen-Anhalt gab es das Z.250 immer
> noch an Waldwegen und eine meiner ersten Amtshandlungen war es, diese zu
> entfernen.

Danke.


> Das Schöne an der Sache ist ja, dass Wald- und Feldwege per Gesetz für Kfz
> gesperrt sind, auch wenn es da kein Schild oder Schranke gibt! D. h., eigentlich
> bräuchten da gar keine Schilder stehen.

Kannst Du uns dieses Gesetz bitte kurz nennen (fuer die Akten)?


> Für Radfahrer sieht die Sache anders aus. Das Befahren von Waldwegen ist
> grundsätzlich gestattet, solange es nicht explizit verboten wurde. Etwas
> schwammiger ist da die Regelung in Sachsen-Anhalt. Dort darf man alle Waldwege
> befahren, die dafür geeignet sind. In der Praxis bedeutet das, wenn du einen Weg
> entlangfährst und Fahrstreifen hinterläßt, dann war der Weg zu weich, usw... .
>
> Vorsicht ist jedoch geboten, wenn das Waldstück unter Naturschutz steht. Dann
> kann es durchaus sein, dass man da nicht langfahren darf.

Jaja, es gibt *wirklich* keine schlimmeren Umweltprobleme als Radfahrer
:->
(nicht gegen Dich gemeint)

Armin Mann

Gerd Kluger

unread,
Mar 1, 2002, 4:53:23 AM3/1/02
to
Armin Mann <spamfru...@mpipsykl.mpg.de> wrote in message
news:3C7F43AD...@mpipsykl.mpg.de...

>
>
> Andre Strodthoff wrote:
>
> > Das Schöne an der Sache ist ja, dass Wald- und Feldwege per Gesetz für
Kfz
> > gesperrt sind, auch wenn es da kein Schild oder Schranke gibt! D. h.,
eigentlich
> > bräuchten da gar keine Schilder stehen.
>
> Kannst Du uns dieses Gesetz bitte kurz nennen (fuer die Akten)?
>

Ich möchte dem noch eins draufsetzen: kannst Du mir erklären, woran ich
erkennen
kann, was ein Wald- oder Feldweg ist? Ist ja dann nicht unerheblich das zu
wissen.

Gruß
Gerd

Patrick Schelauske

unread,
Mar 1, 2002, 5:18:25 AM3/1/02
to
In article <a5nj2h$9vb$1...@news1.wdf.sap-ag.de>, "Gerd Kluger" <gerd....@sap-ag.de> writes:
>Armin Mann <spamfru...@mpipsykl.mpg.de> wrote in message

>Ich möchte dem noch eins draufsetzen: kannst Du mir erklären, woran ich


>erkennen
>kann, was ein Wald- oder Feldweg ist? Ist ja dann nicht unerheblich das zu
>wissen.

Frag ich mich auch schon laenger.
Ist wohl fuer die Vorfahrtsregelung auch ganz wichtig (wenn man aus einem solchen
Weg kommt hat man "Nachrang", wie bei einer Spielstrasse).

Ich hab hier auch noch einen ganz seltsamen Weg. Ca. 7m nach der Kreuzung steht
das Schild Druchfahrt-Verboten mit der Ausnahme Land/Forstwirtschaft.
Wie ist das Vorfahrttechnisch zu bewerten?

weitere Beschreibung:
Der Weg ist dreihundert Meter toll geteert, geht an einem staedtischen
Containerplatz mit sortiertem Bauschutt vorbei (LKW-Verkehr trotz
vorhergehendem Verbots-Schild), nach 200m gehts durch die Felder,
ohne weitere Schilder.

Ist das ein Feldweg? ab wo?


Patrick Schelauske


Christoph Maercker

unread,
Mar 1, 2002, 7:10:59 AM3/1/02
to
Armin Mann wrote:
> Solange ein Schild steht, hat es auch seine "Wirkung".

Ja, viele halten sich daran.



> Stimmt. Ich kenne auch viele andere Schilder, zB. blaue
> Fahrbahnverbotsschilder fuer Radfahrer, die illegal stehen. Solange sie
> stehen, "muessen" sie beachtet werden.

Solange es öffentliche Strassen sind ja. Woanders kaum. Hier gab's mal
so einen Fall, eine stillgelegte Eisenbahnbrücke mit Z254 (Radfahr-
verbot). Hat sich kaum jemand dran gehalten, die Polizei hätte es
auch nicht ahnden können, weil es Bahngelände ist, bestenfalls der
BGS.

Was steht in der Präambel der StVO betr. Gültigkeitsbereich? m.W. ist
sie auf öffentliche Strassen und Plätze beschränkt.


CU Chr. Maercker.

Rainer H. Rauschenberg

unread,
Mar 1, 2002, 9:17:12 AM3/1/02
to

Du meinst vermutlich Fussgaenger, die Fahrzeuge mit sich fuehren? Das bsit
auch Du, wenn Du Dein Fahrrad schiebst, z.B. weil irgendwo ueberland was
wichtiges abgefallen ist.

Rainer "ich vermute, dass FdFm auch noch immer immer wartepflichtig sind,
ausser gegenueber Linksabbiegern" Rauschenberg

...oder war es umgekehrt?

Rainer H. Rauschenberg

unread,
Mar 1, 2002, 9:18:32 AM3/1/02
to
On Fri, 1 Mar 2002, Eva Kroecher wrote:

> Wobei mir hier ein Widerspruch auffaellt: Einerseits sind die meisten
> Feldwege mit dem Zeichen 250 und Ausnahme landwirtschaftl. Verkehr
> gekennzeichnet. Andererseits sind sie nicht selten in offizielle Karten
> als Rad(wander)weg ausgewiesen u/o von Gemeinde oder Kreis als Rad(wander)
> weg ausgewiesen - ohne Zusatzschild Fahrraeder frei. Ja wie denn nun?

Das ist halt so, weil Radfahrer ohnehin die Deppen sind und nicht
ernstgenommen werden.

Andre Strodthoff

unread,
Mar 1, 2002, 9:27:48 AM3/1/02
to

"Patrick Schelauske" <Patrick.S...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a5nkhh$s...@tigra.hl.siemens.de...

> In article <a5nj2h$9vb$1...@news1.wdf.sap-ag.de>, "Gerd Kluger"
<gerd....@sap-ag.de> writes:
> >Armin Mann <spamfru...@mpipsykl.mpg.de> wrote in message
>
> >Ich möchte dem noch eins draufsetzen: kannst Du mir erklären, woran ich
> >erkennen
> >kann, was ein Wald- oder Feldweg ist? Ist ja dann nicht unerheblich das
zu
> >wissen.
>
> Frag ich mich auch schon laenger.
> Ist wohl fuer die Vorfahrtsregelung auch ganz wichtig (wenn man aus einem
solchen
> Weg kommt hat man "Nachrang", wie bei einer Spielstrasse).
>

>
>
> Patrick Schelauske
>
>
>
>
Hallo nochmal!

Wie Christoph Maercker schon schrieb, muss man sich an Schilder der StVO nur
in deren Gültigkeitsbereich halten. Wenn du z.B. in deinem Garten solche
Schilder aufstellst, ist das für mich belanglos. Man könnte dich höchstens
wegen unberechtigtem Aufstellen hoheitlicher Zeichen belangen.
(Amtsanmaßung).

Die Anweisung in Sachsen-Anhalt damals, die Schilder zu entfernen, kam
übrigens vom Justizministerium, nachdem das Land diesbezüglich bei einer
Klage eine Niederlage einstecken mußte. Also denke ich mal, dass da die
Rechtslage ganz eindeutig ist.

Woran man eine Wald- bzw. Feldweg erkennt? Blöd gesagt zunächst einmal
daran, dass er durch Wald oder Feld führt. Das tun Autobahnen,
Bundesstrassen usw. meist auch, diese sind aber auch als solche
gekennzeichnet. Aus meinem Berufsalltag kenne ich freilich auch Wege, die
man auf den ersten Blick als Waldweg ansehen würde (sprich: schmal,
unbefestigt, voller Schlaglöcher), aber tatsächlich öffentliche Wege sind.
Sie sind dann auch als solche gekennzeichnet. Und sebstverständlich auch die
umgekehrte Situation, ein schöner breiter, wunderbar asphaltierter Weg, der
aber ein Waldweg ist. Da wird´s dann im Ernstfall schon kniffliger.
Ortskundige werden sich dann eher nicht damit rausreden können, dass sie
dachten, dies sei ein öffentlicher Weg, Fremde schon besser.

Nun ein wenig trockene Materie:

Was ist überhaupt Wald?

Bundeswaldgesetz §2:
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte
Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete
Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen
und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere
mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

(2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit
einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als
Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende
Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.

Vielleicht nützt das ja jemanden zum Erkennen eines Waldweges.

Nun zum Betreten und Befahren von Wald

Bundeswaldgesetz §14:

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das
Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur
auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes
aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder
Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung
erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des
Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise
dem Betreten gleichstellen

Nun muss nur noch jeder in das Landeswaldgesetz seines Bundeslandes schauen,
bei mir z.B. Schleswig-Holstein:

Abschnitt IV
Waldbesucherinnen und Waldbesucher


§ 20
Betreten des Waldes

(1) Jedermann darf zum Zweck der Erholung

1.. Waldwege aller Art und angrenzende unbestockte Waldflächen und
2.. im Erholungswald (§ 26) auch die übrigen Waldflächen auf eigene Gefahr
betreten und sich dort aufhalten.
(2) Weitergehende Befugnisse zum Betreten des Waldes bleiben unberührt.

§ 22
Sonstige Benutzungsarten

(1) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Fahren mit Fahrrädern ohne
Motorantrieb ist auf Waldwegen und privaten Straßen im Wald auf eigene
Gefahr gestattet, sofern sie nicht gesperrt sind (§ 30).

(2) Weitergehende Befugnisse zur Benutzung des Waldes bleiben unberührt.

§30 ist riesengroß und betrifft Regelungen wann und wie Wald gesperrt werden
darf.

Also, Radfahren auf Waldwegen dürfte im Normalfall überhaupt kein Problem
sein.

Vorsicht nur bei Rückegassen (Schneisen in den Waldbeständen, um das Holz
rauszuholen)!

Das sind keine Wege und somit Wald und dürfen nicht ohne Genehmigung
befahren werden. Wahrscheinlich eh höchstens für die Mountainbiker
interessant.

> Ich hab hier auch noch einen ganz seltsamen Weg. Ca. 7m nach der Kreuzung
steht
> das Schild Druchfahrt-Verboten mit der Ausnahme Land/Forstwirtschaft.
> Wie ist das Vorfahrttechnisch zu bewerten?
>
> weitere Beschreibung:
> Der Weg ist dreihundert Meter toll geteert, geht an einem staedtischen
> Containerplatz mit sortiertem Bauschutt vorbei (LKW-Verkehr trotz
> vorhergehendem Verbots-Schild), nach 200m gehts durch die Felder,
> ohne weitere Schilder.
>
> Ist das ein Feldweg? ab wo?

Normalerweise ab der Kreuzung. Dass das Schild erst nach 7m kommt, hat meist
praktische Gründe.

a) Es wird nicht so oft geklaut oder zerstört, da man extra 7m hinlaufen
müßte (zu anstrengend für diese Art von "Leuten" und

b) man so signalisieren möchte dass man dort wenigstens noch Wenden oder gar
Parken darf.

Dass die Stadt mit ihren LKW´s dann noch 300m weiterfährt, steht dazu nicht
im Widerspruch, da sie entweder sowieso noch ein althergebrachtes Wegerecht
hat oder halt sich ein natürlich gebührenpflichtiges Wegenutzungsrecht von
der unteren Forstbehörde (Forstamt) besitzt.

Ich hoffe hiermit, ein wenig hilfreich gewesen zu sein.

Mit einem 3fach Weidmanns Heil

André


Thomas Heier

unread,
Mar 2, 2002, 10:19:50 AM3/2/02
to
Bernd Sluka <be...@kmz.de> wrote:

> > Also mit Eimer oder Tüte in den Wald fahren um Pilze oder Tannenzapfen
> > zu sammeln.
>

> Nein, keine produzierende Tätigkeit.

Okay, dann kippe ich sie am Waldrand wieder aus: Waldvermehrung,
produktive Tätigkeit, Radfahren erlaubt...

Patrick Schelauske

unread,
Mar 4, 2002, 11:02:38 AM3/4/02
to
In article <a5o5s8$g9k$1...@peter.sluka.de>, be...@kmz.de (Bernd Sluka) writes:

>Am 28 Feb 2002 13:31:04 +0100 schrieb Patrick Schelauske:
>> Mal ne Frage:
>> bei uns in der Gegend sind fast alle Feld- und Waldwege mit dem Schild
>> "Durchfahrt-Verboten" ausgestattet (rund, weiss, roter Rand).
>> Darunter: "Land- und Forstwirtschaft frei".
>>
>> Darf man da radeln?
>
>Gemäß einer Verlautbarung (ich suche immer noch nach dem Orignal) des
>Bundesverkehrsministeriums im Verkehrsblatt von 1981 dürfen Radfahrer
>land- und fortswirtschaftliche Wege benutzen, wenn das nicht
>*asudrücklich* ausgeschlossen ist.


Dieses Zeichen (rund, weiss mit rotem Rand) schliesst aber Radfahrer
(und alle anderen Fahrzeuge) _ausdruecklich_ aus, oder?

Kann man mit "Verlautbarungen" Verkehrsschilder und die zugehoerigen
Gesetze ausser Kraft setzen? Waere mir neu.

Mich wundert das DU sowas schreibst. Oder soll der Hinweis auf diese
Verlautbarung nur zur Polizistenverwirrung dienen?

>Sie tun das dann auf eigene Gefahr.

Nette Idee um sich aller Verkehrssicherungspflichten zu entziehen.


Patrick Schelauske

Patrick Schelauske

unread,
Mar 5, 2002, 8:42:03 AM3/5/02
to
In article <mum88u429dq2ioeoc...@4ax.com>, Emil Naepflein <Emil.Na...@philosys.de> writes:
>On 4 Mar 2002 17:02:38 +0100, Patrick.S...@gmx.de (Patrick

>Schelauske) wrote:
>
>> >Sie tun das dann auf eigene Gefahr.
>>
>> Nette Idee um sich aller Verkehrssicherungspflichten zu entziehen.
>
>Wie wärs einfach mit Eigenverantwortung?


mir gehts bei der Verkehrssicherungspflicht mehr darum Radrouten
ueberhaupt passierbar zu halten. Uns wird ja eh viel mehr zugemutet
als Autofahrern. Auf meine taeglichen Fahrtweg gibt es auf einem
Wassergebundene Weg seit Nov. eine "Kiesgrube". Ein Rohr wurde gelegt
und die Jungs haben das mit ungebundem Grobkies verfuellt und
glattgezogen. Jetzt nach dem Frost ist das knoecheltiefer rollender
Kies. Die Verkehrssicherungspflicht ist das einzige Druckmittel das
ich habe. Schon mal versucht mit gesundem Menschenverstand als
Argument in Behoerden weiter zu kommen?

>Muss man immer jemanden anderes Verklagen können wenn man Unachtsam ist
>und selbst Fehler macht? ;-)

Mir gehts eher um vorsaetzliche Vernachlaessigen von Wege, vor allem
wenn sie nicht dem "normalen" Kraftverkehr dienen. Und um extrem
gefaehrliche Kostrukte von unfaehigen Bauaemtern.

Man stelle sich z.B. mal eine geschlossene Schranke in einer Kurve auf
einer Strasse vor, was da los waere. Auf Radwegen/Radrouten ist sowas
ja voellig normal.

Auf meinem taeglichen Fahrtweg befindet sich z.B. ein Oliv-Gruener
Ampelmast mitten auf einem 75cm Radweg. Klever gell? Ja, die weisse
Trennline zwischen Radwegeanteil und Fussweganteil hoert einfach 2m
vor dem Mast auf. Ich glaube ich mach mal ein Bild davon.


Dein Argument mit Eigenverantwortung ist ja ganz nett, nur ist
der Spielraum fuer Eigenverantwortung bei Blumenkuebeln auf Strassen,
schwarzen Pollern auf Rad und Fusswegen, Ampelmasten auf Radwegen,
Kiesfallen auf oeffentlichen Strassen IMHO ueberschritten.
Wer rechnet denn damit das eine Pfuetze ploetzlich 30cm tief ist, das
ein Kiessweg an einer abschuessigen Stelle ploetzlich in einer
losen Kiesgrube muendet, die man vom normalen Weg praktisch nicht
unterscheiden kann usw. Wehe man ist nicht ortskundig.
Und mit irgendwas muss man den Schnarchern in den Amtsstuben ja
drohen.


Muenchen ist schon schlimm mit seinen Radverkehrsanlagen, Dachau
hat aber noch Steigerungen zu bieten.

Patrick Schelauske


Elke Bock

unread,
Mar 5, 2002, 11:12:54 AM3/5/02
to
Patrick.S...@gmx.de (Patrick Schelauske) schrieb:

>Auf meinem taeglichen Fahrtweg befindet sich z.B. ein Oliv-Gruener
>Ampelmast mitten auf einem 75cm Radweg. Klever gell? Ja, die weisse
>Trennline zwischen Radwegeanteil und Fussweganteil hoert einfach 2m
>vor dem Mast auf. Ich glaube ich mach mal ein Bild davon.

In Köln habe ich an solcher Stelle (bei deutlich breiterem
Weg) mal einen Kreise aus Z.295 um Lichtmasten gesehen.

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