Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

vorläufige gerichtliche Bestätigung für 10km/h für Radverkehr in der Bergmannstraße

33 views
Skip to first unread message

Susanne Jäger

unread,
Jul 25, 2022, 10:10:27 AM7/25/22
to
ist nur vorläufig und die Entscheidung in der Hauptsache steht aus, aber
Kopfschütteln kann man jetzt schon mal

"In den Nebenstraßen der Bergmannstraße hätten sich zwischen 2018 und
2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit 12 Leicht- und zwei Schwerverletzten
ereignet."

<https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1229255.php>

Mit der Begründung könnte man vermutlich 80% der Nebenstraßen in der
Berliner Innenstadt auf T10 runterregeln.

Das Ding ist sowieso absurd. Das war mal eine attraktive Radroute durch
eine belebte Geschäftstraße im Nebenstraßennetz mit T30, die allerdings
gerne auch vom MIV-Schleichverkehr genutzt wurde, jetzt gibt es einen
untermaßigen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg mit den genannten
T10. Fairerweise muss man dazu sagen, dass die Einschränkungen für MIV
noch weitergehen, ebenfalls T10 und gegenläufige Einbahnstraßen

"Schön" die Überschrift, die der Berliner Kurier ergänzt

"Irre: Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer ... :
Gericht: Rase-Radler muss langsamer durch die Bergmannstraße strampeln"
https://www.berliner-kurier.de/kiez/gericht-rase-radler-muss-langsamer-durch-die-bergmannstrasse-strampeln-li.250242

Gruß
Susanne

Frank Bokelmann

unread,
Jul 26, 2022, 6:04:56 AM7/26/22
to
Susanne Jäger schrieb am Montag, 25. Juli 2022 um 16:10:27 UTC+2:
> ist nur vorläufig und die Entscheidung in der Hauptsache steht aus, aber
> Kopfschütteln kann man jetzt schon mal

Lt. LTO
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg11l28022-fahrrad-fahrradstrasse-bergmannstrasse-tempo-10-geschwindigkeitsbegrenzung-verkehr-gefahr-strassenverkehr/
und der Pressemitteilung des VG Berlin-Brandenburg von gestern (Link s.u.) ist die 11. Kammer des VG Urheber des Urteils. Da diese Kammer auch diverse Radwegebenutzungspflichten aufhob und ihr der Satz: "Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber der Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden." (aus dem Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - VG 11 A 606.03, VRS 106, 153; NZV 2004, 486 mit Anm. Kettler S. 488 - rechtskräftig) zugeschrieben wird, darf man davon ausgehen, dass die Straßenverkehrsbehörde gute Argumente vorgetragen hat. Zudem ist das Eilverfahren in der Regel auch nicht gut geeignet, eine Verkehrsregelung zu kippen. Im Zweifel bleibt das Schild vorläufig hängen.

> "In den Nebenstraßen der Bergmannstraße hätten sich zwischen 2018 und
> 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit 12 Leicht- und zwei Schwerverletzten
> ereignet."
>
> <https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1229255.php>
>

Klingt nach einem guten Argument. Mit weniger einschneidenden Argumenten versuche ich gerade als Fußgänger ein "Radfahrer frei" über einem Gehweg aus dem Stadtbild einer deutschen Kleinstadt zu bekommen.

> Mit der Begründung könnte man vermutlich 80% der Nebenstraßen in der
> Berliner Innenstadt auf T10 runterregeln.
>

Das müsste dann erst Recht auch für alle Radwege in der Stadt gelten. Das wäre weniger schön.

> Das Ding ist sowieso absurd. Das war mal eine attraktive Radroute durch
> eine belebte Geschäftstraße im Nebenstraßennetz mit T30, die allerdings
> gerne auch vom MIV-Schleichverkehr genutzt wurde, jetzt gibt es einen
> untermaßigen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg mit den genannten
> T10. Fairerweise muss man dazu sagen, dass die Einschränkungen für MIV
> noch weitergehen, ebenfalls T10 und gegenläufige Einbahnstraßen
>

Das Bild im Tagesspiegel ist echt interessant. So etwas Schönes hatte man früher nicht als Radweg. Klar muss man die Radfahrer da einbremsen.

> "Schön" die Überschrift, die der Berliner Kurier ergänzt
>
> "Irre: Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer ... :
> Gericht: Rase-Radler muss langsamer durch die Bergmannstraße strampeln"
> https://www.berliner-kurier.de/kiez/gericht-rase-radler-muss-langsamer-durch-die-bergmannstrasse-strampeln-li.250242

Immerhin hat sich das Gericht offenbar mit dem Argument, dass Radfahrer keinen Tacho haben (müssen), auseinander gesetzt. Aber Tempo 20 und Tempo 10 kann man auch als Radfahrer unterscheiden. Auf dem o.g. Gehweg habe ich es oft mit Tempo 30+ zu tun (meist junge Männer in Papageien-Uniform und behelmt!) Und da frage ich mich dann auch, was die für Schrittgeschwindigkeit halten (aber die wissen natürlich ganz genau, was sie tun).

Frank

Frank Bokelmann

unread,
Jul 26, 2022, 6:13:25 AM7/26/22
to
Susanne Jäger schrieb am Montag, 25. Juli 2022 um 16:10:27 UTC+2:
> ist nur vorläufig und die Entscheidung in der Hauptsache steht aus, aber
> Kopfschütteln kann man jetzt schon mal
>
> "In den Nebenstraßen der Bergmannstraße hätten sich zwischen 2018 und
> 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit 12 Leicht- und zwei Schwerverletzten
> ereignet."
>
> <https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1229255.php>
>

Jetzt habe ich das Bild im Berliner Kurier angesehen.

Ich würde gegen die Radwegebenutzungspflicht in der einen Richtung klagen und das ganze Konstrukt in Schutt und Asche legen, wenn ich da durch wollte. Immerhin ist Tempo ja eine schlaue Umgehung des § 45 Abs. 1c StVO. Aber wieso man da eine Radwegbenutzungspflicht, gar einen Zweirichtungsradweg (der das Risiko extrem erhöht) braucht, sehe ich nicht. Man kann Straßen auch kaputtberuhigen. Also nicht gehen Tempo 10 klagen, sondern gehen die blauen Lollies.

Frank

Susanne Jäger

unread,
Jul 26, 2022, 7:24:54 AM7/26/22
to
On 26.07.22 12:04, Frank Bokelmann wrote:
> Susanne Jäger schrieb am Montag, 25. Juli 2022 um 16:10:27 UTC+2:
>> ist nur vorläufig und die Entscheidung in der Hauptsache steht aus, aber
>> Kopfschütteln kann man jetzt schon mal
>
> Lt. LTO
> https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg11l28022-fahrrad-fahrradstrasse-bergmannstrasse-tempo-10-geschwindigkeitsbegrenzung-verkehr-gefahr-strassenverkehr/
> und der Pressemitteilung des VG Berlin-Brandenburg von gestern (Link s.u.) ist die 11. Kammer des VG Urheber des Urteils. Da diese Kammer auch diverse Radwegebenutzungspflichten aufhob und ihr der Satz: "Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber der Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden." (aus dem Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - VG 11 A 606.03, VRS 106, 153; NZV 2004, 486 mit Anm. Kettler S. 488 - rechtskräftig) zugeschrieben wird, darf man davon ausgehen, dass die Straßenverkehrsbehörde gute Argumente vorgetragen hat. Zudem ist das Eilverfahren in der Regel auch nicht gut geeignet, eine Verkehrsregelung zu kippen. Im Zweifel bleibt das Schild vorläufig hängen.

Die vorsitzende Richterin ist nicht mehr die Gleiche wie vor 19 Jahren.
Von der jetzigen kamen schon div "seltsame" Entscheidungen. Da würde ich
nicht drauf wetten

Gruß
Susanne


Bernhard Kraft

unread,
Jul 26, 2022, 7:25:41 AM7/26/22
to
Am 25.07.2022 um 16:10 schrieb Susanne Jäger:

>
> "Schön" die Überschrift, die der Berliner Kurier ergänzt
>
> "Irre: Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer ... :
> Gericht: Rase-Radler muss langsamer durch die Bergmannstraße strampeln"
> https://www.berliner-kurier.de/kiez/gericht-rase-radler-muss-langsamer-durch-die-bergmannstrasse-strampeln-li.250242
>

Das bestätigt nur meine These, dass die angeblichen Freunde des
Radverkehrs sich nichts anderes wünschen, als dass Radfahrer durch die
Infrastruktur genauso gegängelt und gedemütigt werden wie die
Autofahrer.

Erinnert mich sehr an viele Tempo-80 Schilder auf der Autobahn.

Ralph Angenendt

unread,
Jul 26, 2022, 7:33:10 AM7/26/22
to
Well, Susanne Jäger <susj...@gmx.de> wrote:
> Das Ding ist sowieso absurd. Das war mal eine attraktive Radroute durch
> eine belebte Geschäftstraße im Nebenstraßennetz mit T30, die allerdings
> gerne auch vom MIV-Schleichverkehr genutzt wurde, jetzt gibt es einen
> untermaßigen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg mit den genannten
> T10. Fairerweise muss man dazu sagen, dass die Einschränkungen für MIV
> noch weitergehen, ebenfalls T10 und gegenläufige Einbahnstraßen

Was ich nicht verstehe (war schon lang nicht mehr dort, sehe ich
gerade): Ich befand mich auf Twitter in einer Diskussion, u.a. mit Felix
Weisbrich, der damals für Speed bei den Popup-Radwegen und
deren Verstetigung gesorgt hat, in der er sagte, dass die Bergmannstraße
als Fußgängerzone/-bereich ausgewiesen werden soll, deswegen der
Radverkehr dort geduldet, aber wie oben auf dem Bild zu sehen,
eingeschränkt sein soll.

Wäre das der Fall, hätte ich da eigentlich keinerlei Probleme mit der
Anordnung der 10 km/h. Aber das sieht mir auf dem Bild ja schwer danach
aus, als wäre das immer noch eine normale Straße, wenn auch nur in eine
Richtung?

https://twitter.com/marq_us/status/1418563968646500353 ist der
Twitterthread.

Ralph
--
Is your mother worried?
Would you like us to assign someone to worry your mother?

Wolfgang Strobl

unread,
Jul 26, 2022, 7:55:17 AM7/26/22
to
Am Tue, 26 Jul 2022 13:25:36 +0200 schrieb Bernhard Kraft
<bernha...@web.de>:
Ich fühle mich durch Tempo-80-Schilder auf der Autobahn nicht gegängelt,
freue mich aber mit jedem, der in der Nähe von so etwas wohnt über die
entsprechende Lärmreduktion. Und bin ein gutes Stück der Strecke, die
wir dieses Frühjahr mit einigem Gepäck und zwei Rennrädern im Heck des
Kombi nach Frankreich gefahren sind, mit gut Tempo 80 mit reichlich
Abstand hinter dem einen oder anderen Lkw auf der rechten Spur gefahren.
Man kann kaum entspannter fahren. "Gut" Tempo 80 deswegen, weil der
typische deutsche (resp. europäische) Kfzfahrer ein Tempolimit immer als
die Untergrenze des Zumutbaren empfindet. M.a.W. man braucht gute
Nerven, wenn man sich tatsächlich und nicht nur ungefähr dran halten
möchte.

PS: Wenn man 10 km/h als ein Tempolimit für Fahrräder für fallweise
gerechtfertigt hält, müsste man orientiert an der tatsächlichen
Gefährdung Autos generell auf ein Maximaltempo limitieren, bei dem
Laufen vorzuziehen wäre.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen

Bernhard Kraft

unread,
Jul 27, 2022, 7:10:22 AM7/27/22
to
Am 26.07.2022 um 13:33 schrieb Ralph Angenendt:
> Aber das sieht mir auf dem Bild ja schwer danach
> aus, als wäre das immer noch eine normale Straße, wenn auch nur in eine
> Richtung?
>

Die Blumenkübel sind auf normalen Straßen nicht üblich.
Blumen werden normalerweise auf Verkehrsinseln gepflanzt.
Wenn man versehentlich auf eine Verkehrsinsel fährt, sollten
sich die Verletzungen in Grenzen halten. Diese Blumenkübel sind
einfach nur ein unnützes Sicherheitsrisiko. Aber man möchte
wohl in Schönheit sterben.

Ulf Kutzner

unread,
Jul 27, 2022, 7:24:02 AM7/27/22
to
Das sollen auch Gerichte schon* so gesehen haben;
suche das aber jetzt nicht heraus.

*) Oder ging es da nur um Kübel ohne Reflektorbeschilderung?

Christoph Herrmann

unread,
Aug 2, 2022, 12:30:19 PM8/2/22
to
So ist es. Heike Grigoleit und ihre Beisitzer/innen sind ganz anders als ihre Vorgänger/innen. Die 11. Kammer hatte - bereits unter ihrem Vorsitze - seinerzeit auf den Eilantrag eines AFD-Aktivisten hin die Popup-Radwege gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat's aber wieder gerichtet. Ich hoffe sehr, dass die Herren dort auch den Tempo 10-Beschluss abändern & die Regelung einstweilen stoppen. Ich habe Beschwerde eingelegt. Von Rechts wegen ist das aktuelle noch eine ganz normale Straße, für die das Bezirksamt die Straßenverkehrsordnung zu beachten hat & Verkehr nur beschränken darf, soweit eine über das allgemein mit der Teilnahme am Verkehr verbundene Risiko hinausgehende Gefahr vorliegt und das aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Nichts davon ist in meinen Augen ernsthaft der Fall, so lange da Fußgänger, Auto- und Fahrradfahrer so wie geschehen getrennt sind. Obwohl die Regelung inzwischen auch schon wieder über ein Jahr eigentlich gilt, sich aber so ziemlich kein Fahrradfahrer daran hält, hat es nicht nur keinen einzigen Unfall gegeben, sondern sehe ich bei meinen Fahrten nicht mal heikle Situationen.

Für die Anordnung der Radspur dort ist aber wohl keine besondere Gefahrenlage Voraussetzung, siehe § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 3 3. Fall StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

Es war übrigens auch ein Anwohner aus der Nostitzstraße gegen die Einbahnstraßenregelung für Autos in der Bergmannstraße vor Gericht gezogen, weil der Verkehrslärm durch Umgehungsverkehr bei ihm unzumutbar hoch geworden sei. Seinen Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht aber schon zuvor zurückgewiesen.

Christoph Herrmann

unread,
Aug 2, 2022, 12:35:04 PM8/2/22
to
Ralph Angenendt schrieb am Dienstag, 26. Juli 2022 um 13:33:10 UTC+2:
> Was ich nicht verstehe (war schon lang nicht mehr dort, sehe ich
> gerade): Ich befand mich auf Twitter in einer Diskussion, u.a. mit Felix
> Weisbrich, der damals für Speed bei den Popup-Radwegen und
> deren Verstetigung gesorgt hat, in der er sagte, dass die Bergmannstraße
> als Fußgängerzone/-bereich ausgewiesen werden soll, deswegen der
> Radverkehr dort geduldet, aber wie oben auf dem Bild zu sehen,
> eingeschränkt sein soll.
>
> Wäre das der Fall, hätte ich da eigentlich keinerlei Probleme mit der
> Anordnung der 10 km/h. Aber das sieht mir auf dem Bild ja schwer danach
> aus, als wäre das immer noch eine normale Straße, wenn auch nur in eine
> Richtung?
>
So ist es. Das Bezirksamt will da eine Fußgängerzone. Die kann sie auch bekommen, wenn sie die Straße einzieht, also dem Verkehr entwidmet. Die Regelung jetzt stellen die Bezirkspolitiker sich wohl als Übergangsregelung vor. So ergibt es sich aus der Verwaltungsakte wünschenswert deutlich. So lange die Straßenverkehrsordnung gilt, halte ich das aber für klar rechtswidrig.
0 new messages