On 2017-03-09 21:55, Martin Τrautmann wrote:
> On Thu, 09 Mar 2017 20:09:03 -0800, Joerg wrote:
>> Das hier:
>>
>>
http://en.bumm.de/fileadmin/user_upload/361/361_E-WERK_neu.pdf
>>
>> Zitat "Gemeinsamer Betrieb von DynamoLichtanlage und E-WERK
>> Ein Parallelbetrieb ist möglich. Allerdings kann ein funktionierender
>> Parallelbetrieb bis 6,3 V (Ausgangsspannung E-WERK) nur bei Verwendung
>> eines Diodenrücklichts und eines IQ-Scheinwerfers von Busch & Müller
>> gewährleistet werden".
>
> Gewährleistungsausschluss. Mit anderen Herstellern kann, muss es aber
> nicht funktionieren.
>
> Ist beim PKW nicht anders - da kannst du auch nicht CAN-Knoten
> verschiedener Hersteller beliebig mischen, um am Audi mit
> Mercedesscheinwerfern zu fahren.
>
Hier geht es erstmal nicht um CAN, sondern um die Basis, um eine
gescheite Lichtanlage. Etwas, dass Radfahrern nie wirklich kommerziell
angeboten wurde, was KFZ-Besitzer aber seit rund 100 Jahren haben. CAN
macht erst Sinn, wenn man diese Basis geschaffen hat.
Ich kann und darf an unseren Autos alles moegliche von Fremdherstellern
aus dem Zubehoerhandel anbauen. Nebellampen, andere Stereoanlage, und so
weiter. Damit erlischt die Garantie auf das Auto nicht.
>> Nun stelle Dir mal vor, Du kaufst ein Auto und da steht im
>> Kleingedruckten, dass nach Einbau einer Nebelbeleuchtung oder einer
>> Stereoanlage eines anderen Herstellerd kein ordnungsgemaesser Betrieb
>> sichergestellt ist.
>
> Vergleichbar wäre eher, dass nicht gewährleistet ist, dass nach Ausbau
> der Batterie noch ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt werden
> kann.
Warum denn nicht? Wenn nur noch LED Lampen dranhaengen, wuesste ich
nicht, was an deren elektrischem Betrieb so schwierig sein soll. Es sei
denn, die Entwickler haette etwas verpatzt.
Ich entwickle beruflich einiges an LED-Treibern, Konvertern,
Schutzschaltungen und dergleichen. Meist fuer die Luftfahrt, aber das
naechste Projekt wird industriell, fuer Produktionsanlagen. Da wuerden
floegen wir achtkantig raus, wenn wir das auf hauseigene Produkte des
jeweiligen Kunden beschraenken wuerden.
> Immerhin geht's beim Fahrrad nicht nur um ein Radio, sondern um einen
> gravierenden Eingriff in die gesamte elektrische Anlage - die vom
> Antrieb weitgehend abgekoppelt funktioniert.
>
Gravierend? Gesamte Anlage? Uebertreibe mal nicht :-)
Die Elektrik an Fahrraedern ist im allgemeinen jaemmerlich. Gestern ist
mir der Haltebuegel einer Frontlampe abvibriert, die noch aus Germanien
dran war. Sproedbruch und dann einfach runtergefallen.
>> Dann, Zitat "Die Leistung der Lichtanlage sinkt je nach angeschlossenem
>> Gerät um bis zu 50 Prozent. Für andere Lichtanlagen kann keine Aussage
>> gemacht werden".
>>
>> Was soll solcher Unfug denn? Stelle Dir vor, bei Deinem Auto wuerde das
>> Frontlicht erheblich wegfunzeln, wenn Du aufs Knoeppschen der
>> Klimaanlage oder der Heckscheibenheizung drueckst. Waere das fuer Dich
>> akzeptabel?
>>
>> Das soll eine "Loesung" sein?
>
> Offensichtlich bin ich mehr Realist als du. Die elektrische Leistung
> muss ja irgendwo her kommen.
>
Die muss aus dem Dynamo kommen. Es geht aber nicht an, zum Laden von
Jux-Elektronik die Versorgung eines sicherheitsrelevanten Bauteils wie
dem Licht herunterzuwuergen. Im KFZ-Bereich und im Bereich Aerospace
waere das zu recht ein Grund, die Zulassung des Verkehrsgeraetes zu
verweigern.
Dynamos koennen mehr als die mickrigen 3W erzeugen, besonders bei
ernsthafteren Radfahrern, die mehr als Torkelgeschwindigkeit aufbringen.
Natuerlich muss die Ladeschaltung dann MPPT beherrschen. Ob sie das beim
E-Werk tut, weiss ich nicht, kann es mir anhand der Angaben in der
Anleitung allerdings nicht vorstellen.
Wenn ein Dynamo bei normalem Betrieb im Zielmarkt nicht dazu in der Lage
waere, dann haette man hier ein suboptimales System geschaffen, was
diesen Namen nicht verdient. Denn dann braeuchte es einen kraeftigeren
Dynamo. Wenn er hingegen genug aufbringt fuer den Zielmarkt, ausser bei
Langsamfahrt-Etappen, dann muss man die Schaltung so gestalten, dass der
Ladevorgang waehrend dieser langsamen Etappen unterbrachen wird und
solange der ganze Saft in die Lampen geht.
> Allerdings fände ich auch im PKW einen Gewährleistungsausschluss
> akzeptabel, dass beim Öffnen des Verdecks die Funktion der Klimaanlage
> nicht mehr sichergestellt ist.
Das ist ein Komfortmerkmal, nicht sicherheitsrelevant. Beispiel: Ich
kann in meinem Auto bei stehendem Motor die Klimaanlage einschalten.
Doch wenn die Bordnetzspannung unter einen bestimmten Wert geht,
schaltet sich das alles ab. Damit genug Saft fuer Warnblinker, Lichter
und Motorstart verbleibt. So wie das sein soll.
> ... In GOC mögen das die Leute anders sehen.
> Realitätsverlust scheint bei knapp der Hälfte eurer Wähler ja
> aktenkundig zu sein.
>
Die mochten die Alternative nicht, da sind die knallhart realistisch
gewesen.