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LED-Beleuchtung engegenkommender Radfahrer blendet

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Lutz Guettler

unread,
Feb 4, 2016, 11:34:01 AM2/4/16
to
Hallo,

ich (Baujahr 55) habe noch eine Glühfadenbeleuchtung am Rad und eine
bauartbedingte Streuung von Licht in meinen alten Augen.
Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?

Gruß, Lutz

Martin Wohlauer

unread,
Feb 4, 2016, 11:47:46 AM2/4/16
to
Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.

Was nicht unbedingt schlecht sein muss. »Ist ja nur ein Radfahrer« kommt
dann nicht im Kleinhirn an.

> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben

Sollen sie auch gar nicht. Das /soll/ nicht zu krass nach oben streuen,
wegen genau der Probleme, die du nennst. Nahfeldausleuchtung Richtung
Boden ist auch kein Problem und wird durch geeignete Optiken
bewerkstelligt. Dazu kommt aber das viel größere Problem:

> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.

Dazu sind anscheinend sehr viele nicht in der Lage. Ihr Licht so
einzustellen, dass es nicht in die Bäume und auch nicht nur aufs
Vorderrad leuchtet, sondern auf den Weg vor ihnen, statt in die Augen
des Gegenverkehrs, das checken sie anscheinend oft nicht. Da darf man
dann auch mal ungemütlich werden.

> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
> verkauft?

Alles was eine K-Welle hat, sollte sich so einstellen lassen, dass das
kein Problem ist. Ob die Leute das dann machen, ist eine andere Frage.
Es wird aber auch anderes verkauft, was aber letztlich auch wieder eine
Frage des Benutzers ist: Der hat nicht darauf geachtet, dass er was
zugelassenes kauft und hat jetzt sozialunverträglichen Bockmist in
Benutzung.

> Wieso dürfen die dann verkauft werden?

Also das was zugelassen ist, lässt sich wie gesagt auch so einstellen,
dass es keine Probleme verursacht. Dafür gibt es daher auch keine
Einschränkung. Was den Rest angeht: Als /Fahrrad/-Beleuchtung darf das
so auch nicht verkauft werden. Was die Leute dann tatsächlich mit
Taschenlampen und anderem ungeeigneten Zeug anstellen, steht auf einem
anderen Blatt Papier.

Grüßle,

Martin.

Lutz Guettler

unread,
Feb 4, 2016, 12:42:45 PM2/4/16
to
Hallo Martin!

Am Thu, 04 Feb 2016 17:47:45 +0100 schrieb Martin Wohlauer:

> Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
>> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
>> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
>
> Was nicht unbedingt schlecht sein muss. »Ist ja nur ein Radfahrer« kommt
> dann nicht im Kleinhirn an.

:-)

>> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
>
> Sollen sie auch gar nicht. Das /soll/ nicht zu krass nach oben streuen,
> wegen genau der Probleme, die du nennst. Nahfeldausleuchtung Richtung
> Boden ist auch kein Problem und wird durch geeignete Optiken
> bewerkstelligt. Dazu kommt aber das viel größere Problem:
>
>> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
>
> Dazu sind anscheinend sehr viele nicht in der Lage. Ihr Licht so
> einzustellen, dass es nicht in die Bäume und auch nicht nur aufs
> Vorderrad leuchtet, sondern auf den Weg vor ihnen, statt in die Augen
> des Gegenverkehrs, das checken sie anscheinend oft nicht. Da darf man
> dann auch mal ungemütlich werden.

Ich habe bisher nur einmal im Vorbeifahren jemanden angepault. Der hat
sich nicht weiter geäußert. Mir war es unangenehm. :-(

>> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel
>> Müll verkauft?
>
> Alles was eine K-Welle hat, sollte sich so einstellen lassen, dass das
> kein Problem ist. Ob die Leute das dann machen, ist eine andere Frage.
> Es wird aber auch anderes verkauft, was aber letztlich auch wieder eine
> Frage des Benutzers ist: Der hat nicht darauf geachtet, dass er was
> zugelassenes kauft und hat jetzt sozialunverträglichen Bockmist in
> Benutzung.

sozial wird imo in unserer Gegend heutzutage leider immer kleiner
geschrieben...

Gruß, Lutz

Bodo G. Meier

unread,
Feb 4, 2016, 12:50:16 PM2/4/16
to
Am 04.02.2016 um 17:47 schrieb Martin Wohlauer:
> Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
>> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
>> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
[...]
>> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
>
> Dazu sind anscheinend sehr viele nicht in der Lage. Ihr Licht so
> einzustellen, dass es nicht in die Bäume und auch nicht nur aufs
> Vorderrad leuchtet, sondern auf den Weg vor ihnen, statt in die Augen
> des Gegenverkehrs, das checken sie anscheinend oft nicht. Da darf man
> dann auch mal ungemütlich werden.

Ich werde seit ca. 1 Jahr zunehmend von entgegenkommenden Radlern sogar
am Tage(!) geblendet. :-<
Meine Vermutung ist, dass die ihr Fahrrad nie bei Dunkelheit bewegen,
sondern lediglich "Tagfahrlicht" gut finden. Deswegen sehen sie gar
keinen Anlass, ihre Scheinwerfer korrekt auszurichten, so dass die
Fahrbahn vor ihnen ausgeleuchtet wird.

Gruss,
Bodo

Martin Wohlauer

unread,
Feb 4, 2016, 1:07:51 PM2/4/16
to
Am 04.02.2016 um 18:42 schrieb Lutz Guettler:
> Am Thu, 04 Feb 2016 17:47:45 +0100 schrieb Martin Wohlauer:
>> Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
>>> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
>>
>> Sollen sie auch gar nicht. Das /soll/ nicht zu krass nach oben streuen,
>> wegen genau der Probleme, die du nennst. Nahfeldausleuchtung Richtung
>> Boden ist auch kein Problem und wird durch geeignete Optiken
>> bewerkstelligt. Dazu kommt aber das viel größere Problem:
>>
>>> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
>>
>> Dazu sind anscheinend sehr viele nicht in der Lage. Ihr Licht so
>> einzustellen, dass es nicht in die Bäume und auch nicht nur aufs
>> Vorderrad leuchtet, sondern auf den Weg vor ihnen, statt in die Augen
>> des Gegenverkehrs, das checken sie anscheinend oft nicht. Da darf man
>> dann auch mal ungemütlich werden.
>
> Ich habe bisher nur einmal im Vorbeifahren jemanden angepault. Der hat
> sich nicht weiter geäußert. Mir war es unangenehm. :-(

Ist immer auch eine Frage des Tons, aber sagen wir mal so: Der macht
sich gerade zum Problem für alle anderen, warum sollen dann nicht die
Betroffenen ihm mal ihre Meinung zu seinem Verhalten angedeihen lassen?

>>> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel
>>> Müll verkauft?
>>
>> Alles was eine K-Welle hat, sollte sich so einstellen lassen, dass das
>> kein Problem ist. Ob die Leute das dann machen, ist eine andere Frage.
>> Es wird aber auch anderes verkauft, was aber letztlich auch wieder eine
>> Frage des Benutzers ist: Der hat nicht darauf geachtet, dass er was
>> zugelassenes kauft und hat jetzt sozialunverträglichen Bockmist in
>> Benutzung.
>
> sozial wird imo in unserer Gegend heutzutage leider immer kleiner
> geschrieben...

Was nicht zuletzt auch ein Problem derer ist, die sich dann immer mehr
alles gefallen lassen. Klar, eine gute Kinderstube wird das nicht
vollständig ersetzen. Es kann aber an eine evtl. doch vorhandene
erinnern. Gut ist dann nur, wenn man seine eigene dabei nicht vergisst. ;-)

Grüßle,

Martin.

Martin Wohlauer

unread,
Feb 4, 2016, 1:09:25 PM2/4/16
to
Das Kernproblem ist, dass sie generell keinen Grund sehen, was zu
ändern. Hauptsache es funzelt. Mag vielleicht in einer Polizeikontrolle
Geld sparen, geht aber eigentlich™ am Ziel vorbei. Und das müsste man
eben auch mal an den Mann bzw. die Frau bringen. Aber solange man immer
wieder nur die halbe Wahrheit, bzw. gar nicht erst die Wahrheit predigt
(insbesondere von unseren Ordnungshütern betrieben), wird sich an dem
Problem vermutlich auch nichts ändern.

Grüßle,

Martin.

Wolfram Jahn

unread,
Feb 4, 2016, 2:11:54 PM2/4/16
to
Am 04.02.16 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
Es gab hier vor zwei drei Jahren schon mal eine umfangreiche Erörterung
genau dieses Themas.

Das mir in Erinnerung geblieben Fazit:

- Abhilfe für einen selbst: eine gelbe Sonnenbrille (probiert, geht gut)
- Moderate Reaktion: gemäßigt anbrüllen "Ihr Licht blendet!" - zu mehr
ist ja meist keine Zeit.
- Brachiale Abhilfe: zusätzliches zuschaltbares Batterie-LED-Licht der
besonders hellen Art montieren und bei Blendung einschalten, damit man
noch etwas erkennen kann, und dann gleich wieder ausschalten. Zusätzlich
hat das eine gewisse Signalwirkung.


Wolfram

Bernd Ullrich

unread,
Feb 4, 2016, 4:39:03 PM2/4/16
to
Am 04.02.2016 um 18:50 schrieb Bodo G. Meier:
> Am 04.02.2016 um 17:47 schrieb Martin Wohlauer:
>> Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
>>> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
>>> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
> [...]
>>> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
>>
>> Dazu sind anscheinend sehr viele nicht in der Lage. Ihr Licht so
>> einzustellen, dass es nicht in die BÀume und auch nicht nur aufs
>> Vorderrad leuchtet, sondern auf den Weg vor ihnen, statt in die Augen
>> des Gegenverkehrs, das checken sie anscheinend oft nicht. Da darf man
>> dann auch mal ungemÃŒtlich werden.
-----------------------
> Ich werde seit ca. 1 Jahr zunehmend von entgegenkommenden Radlern sogar
> am Tage(!) geblendet. :-<
> Meine Vermutung ist, dass die ihr Fahrrad nie bei Dunkelheit bewegen,
> sondern lediglich "Tagfahrlicht" gut finden. Deswegen sehen sie gar
> keinen Anlass, ihre Scheinwerfer korrekt auszurichten, so dass die
> Fahrbahn vor ihnen ausgeleuchtet wird.

Die machen das bewusst um vor sich zu warnen und Abstand und Respekt
einzufordern (Abstand Halten!!). das sind nur Spinner.

BU

Karsten H.

unread,
Feb 4, 2016, 4:52:02 PM2/4/16
to
Am Donnerstag, 4. Februar 2016 17:34:01 UTC+1 schrieb Lutz Guettler:
> Hallo,
>
> ich (Baujahr 55) habe noch eine Glühfadenbeleuchtung...
Dringender Tip von mir: Eine Zeitgemäße LED Lechte ist so ab 45 EURO zu haben.
...am Rad und eine
> bauartbedingte Streuung von Licht in meinen alten Augen.

Wesentlich erhöhte Blendempfindlicheit ist typische Altersbegleitung.
War bei mir z.b. so ab mitte 40 der Fall und nimmt seitdem immer menr zu.
Da weicht der subjetive Eindruck dann immer menr vom Durchschnitt ab.

> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.

Jou! Fahrradleuchten haben in den letzten Jahren eine fast Revolutionäre Entwicklung gemacht.
Oberer Standard ist mit früheren KFZ-Scheinwerfern vergleichbar.
Das ist vielen Radlern nicht bewußt und im Bewußtsein ist, daß Fahrradlampen sowiso nicht ernstzunehmen sind.
Wie bei sehr vielen KFZ-Treibern auch, gibt es natürlich auch jede Menge Nachtblinde Leute, die das entweder nicht wahrhaben wollen, oder ganz egoistisch und rücksichtslos durch illegales Eigenlicht kompensieren wollen.
Es gibt beklagensert viele Deppen, die die sehr fein ausgewogenen Beleuchtunsregelnd für den Straßenverkehr nicht verstehen oder nicht akzeptieren.


> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
> verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?
>

Gerade die besseren zugelassenen Fahrradscheinwerfer zeichnen sich durch eine sehr ausgewogene Lichtverteilung aus, die Blendung stark reduziert.
Natürlich nur bei sachgerechter Einstellung.

Gruß Karsten
Fahrrad fährt Fahrbahn



Chr. Maercker

unread,
Feb 5, 2016, 2:21:13 AM2/5/16
to
Lutz Guettler wrote:
> ich (Baujahr 55) habe noch eine Glühfadenbeleuchtung am Rad und eine
> bauartbedingte Streuung von Licht in meinen alten Augen.
> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.

Bei meinem eigenen Licht habe ich überprüft, dass die Oberkante des
Lichtkegels in 1m Entfernung tiefer liegt als der Scheinwerfer. Trotzdem
scheint das Ding einige Radfahrer zu blenden. Der Scheinwerfer ist fest
montiert und war alles andere als billig. Eingestellt ist er so und
nicht anders ab Werk.

> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
> verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?

Fahrräder dürfen völlig ohne Licht verkauft werden, das ist auch in
diesem Fall ein Teil des Problems: die an sich üerfällige Erlaubnis der
StVZO für Batterielicht führt bei solchen Rädern dazu, dass der
näxtbeste LED-Strahler irknwie auf den Lenker gesteckt wird. Richtige
Einstellung ist da meist Fehlanzeige. Zum Glück sind die meisten
Billiglampen bisher nicht gar zu hell. Soweit die Radfahrer, die der
Vorschrift Genüge tun. Hinzu kommen welche, die meinen, eine LED am
Stirnband würde auch genügen und nach wie vor jene, die meinen, es ginge
auch völlig ohne ...
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Martin Wohlauer

unread,
Feb 5, 2016, 4:24:38 AM2/5/16
to
Am 05.02.2016 um 08:21 schrieb Chr. Maercker:
> Lutz Guettler wrote:
>> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
>> verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?
>
> Fahrräder dürfen völlig ohne Licht verkauft werden, das ist auch in
> diesem Fall ein Teil des Problems: die an sich üerfällige Erlaubnis der
> StVZO für Batterielicht führt bei solchen Rädern dazu, dass der
> näxtbeste LED-Strahler irknwie auf den Lenker gesteckt wird. Richtige
> Einstellung ist da meist Fehlanzeige.
So einfach ist es hier nicht. Klar, die Blendgranatenanstecker gibt es
hier auch. Aber das beschränkt sich bei Leibe nicht nur auf diese. Auch
und vorallem die Sorte »neueres Rad mit Dynamolicht« fällt hier
reihenweise negativ auf, weil das Ding halt irgendwo hin zeigt. Nicht
total krass, aber halt gerade so viel, dass sie dir schon von weitem ins
Gesicht funzeln. Einfach die 10-20 ° weiter nach unten, und der Drops
wäre gelutscht. Ordentlich fest ziehen und man hat auch seine Ruhe. Aber
genau das passiert halt gerade nicht. Also nur mit Stecklicht hat das
nichts zu tun. Mehr mit »mir doch wurscht«, und ich meine damit nicht
mal ein ganz bewusst entschiedenes, sondern gerade das landläufige nicht
mal daran denken.

Grüßle,

Martin.

HC Ahlmann

unread,
Feb 5, 2016, 4:39:46 AM2/5/16
to
Chr. Maercker <Zwei...@gmx-topmail.de> wrote:

> Lutz Guettler wrote:
> > ich (Baujahr 55) habe noch eine Glühfadenbeleuchtung am Rad und eine
> > bauartbedingte Streuung von Licht in meinen alten Augen.
> > Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
> > im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
> > Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
> > und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
>
> Bei meinem eigenen Licht habe ich überprüft, dass die Oberkante des
> Lichtkegels in 1m Entfernung tiefer liegt als der Scheinwerfer. Trotzdem
> scheint das Ding einige Radfahrer zu blenden. Der Scheinwerfer ist fest
> montiert und war alles andere als billig. Eingestellt ist er so und
> nicht anders ab Werk.

Die Werkseinstellung kann der StVZO entsprechen, muss aber nach dem
Transport zum Laden oder nach Haus nicht mehr erhalten sein (auch "fest"
und "nicht billig" schützen nicht davor).

> > Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
> > verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?
>
> Fahrräder dürfen völlig ohne Licht verkauft werden, das ist auch in
> diesem Fall ein Teil des Problems: die an sich üerfällige Erlaubnis der
> StVZO für Batterielicht führt bei solchen Rädern dazu, dass der
> näxtbeste LED-Strahler irknwie auf den Lenker gesteckt wird.

Wieso "an sich überfällige Erlaubnis"?
| (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
| Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens
| 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer
| Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem
| wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
§67 (1) StVZO (zuletzt geändert am 09.03.2015)

> Richtige Einstellung ist da meist Fehlanzeige.

Richtige Einstellung der Scheinwerfer ist etwas, das jeder
Fahrzeugführer zu prüfen und zu berichtigen hat. Aber wenn sich
Radfahrer nicht als Fahrzeugführer begreifen, wird das nicht besser.
Andererseits ist das Ergebnis der Lichtwochen im Oktober bei Kfz auch
eher erschütternd...

> Zum Glück sind die meisten Billiglampen bisher nicht gar zu hell. Soweit
> die Radfahrer, die der Vorschrift Genüge tun. Hinzu kommen welche, die
> meinen, eine LED am Stirnband würde auch genügen und nach wie vor jene,
> die meinen, es ginge auch völlig ohne ...

Die letztgenannten blenden nicht, hurra!
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Martin Wohlauer

unread,
Feb 5, 2016, 5:31:03 AM2/5/16
to
Am 05.02.2016 um 10:39 schrieb HC Ahlmann:
> Chr. Maercker <Zwei...@gmx-topmail.de> wrote:
>> Lutz Guettler wrote:
>>> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
>>> verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?
>>
>> Fahrräder dürfen völlig ohne Licht verkauft werden, das ist auch in
>> diesem Fall ein Teil des Problems: die an sich üerfällige Erlaubnis der
>> StVZO für Batterielicht führt bei solchen Rädern dazu, dass der
>> näxtbeste LED-Strahler irknwie auf den Lenker gesteckt wird.
>
> Wieso "an sich überfällige Erlaubnis"?
> | (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
> | Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens
> | 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer
> | Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem
> | wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
> §67 (1) StVZO (zuletzt geändert am 09.03.2015)

Da steht auch noch irgendwo der Terminus »fest angebracht«, was von
$Richter auch so ausgelegt werden kann, dass Stecklichter immer noch
nicht erlaubt wären. So viele fest angebrachte Batterielichter für vorne
kenne ich jetzt nicht. Ich kenne eines für hinten. Das war's dann auch
wieder.

Grüßle,

Martin.

Frank Möller

unread,
Feb 5, 2016, 5:58:50 AM2/5/16
to
Da Batteriescheinwerfer üblicherweise zum Stecken sind (auch die von BUMM
mit der "Erlaubnisnummer") kann man das durchaus so verstehen, daß es
völlig in Ordnung ist, wenn die Halterung fest am Lenker sitzt und daran
dann der Scheinwerfer fest aufgesteckt wird. "Fest angebracht" heißt ja
schließlich nicht automagisch "nicht abnehmbar".

Spätestens ein findiger Anwalt wird das mit Begriffen wie "allgemeiner
Gebrauch" oder "übliche Verkehrssitte" AFAIS schon passend darstellen,
zumal kaum eine Gegendarstellung zu führen wäre, welche
Batteriescheinwerfer mit Prüfkennziffer denn überhaupt existieren, die fest
angeschraubt und nicht abnehmbar sind. Wieso haben dann Exemplare, die
abnehmbar sind, überhaupt eine Prüfziffer, die ihre Erlaubnis garantiert?

Soll heißen, es wären also nur solche Konstrukte unzulässig, die lediglich
mit Bandeln am Lenker angezurrt werden.

--

Frank Möller

unread,
Feb 5, 2016, 6:14:25 AM2/5/16
to
Martin Wohlauer schrieb am Fri, 5 Feb 2016 11:31:02 +0100:
Da Batteriescheinwerfer üblicherweise zum Stecken sind (auch die von BUMM
mit der "Erlaubnisnummer") kann man das durchaus so verstehen, daß es
völlig in Ordnung ist, wenn die Halterung fest am Lenker sitzt und daran
dann der Scheinwerfer fest aufgesteckt wird. "Fest angebracht" heißt ja
schließlich nicht automagisch "nicht abnehmbar".

Spätestens ein findiger Anwalt wird das mit Begriffen wie "allgemeiner
Gebrauch" oder "übliche Verkehrssitte" AFAIS schon passend darstellen,
zumal kaum eine Gegendarstellung zu führen wäre, welche
Batteriescheinwerfer mit Prüfkennziffer denn überhaupt existieren, die fest
angeschraubt und nicht abnehmbar sind. Wieso haben dann Exemplare, die
abnehmbar sind, überhaupt eine Prüfziffer, die ihre Erlaubnis garantiert?

Das ist AFAIS ganz ähnlich wie etwa mit Dachgepäckträgern für Dosen, die
man an der Dachkante oder der Dachreling anschrauben kann, sodaß sie
während der Fahrt sehr wohl fest angebracht sind, aber danach wieder
demontiert werden können.

Chr. Maercker

unread,
Feb 5, 2016, 6:50:00 AM2/5/16
to
HC Ahlmann wrote:
> Chr. Maercker <Zwei...@gmx-topmail.de> wrote:
>> Bei meinem eigenen Licht habe ich überprüft, dass die Oberkante des
>> Lichtkegels in 1m Entfernung tiefer liegt als der Scheinwerfer. Trotzdem
>> scheint das Ding einige Radfahrer zu blenden. Der Scheinwerfer ist fest
>> montiert und war alles andere als billig. Eingestellt ist er so und
>> nicht anders ab Werk.
>
> Die Werkseinstellung kann der StVZO entsprechen, muss aber nach dem
> Transport zum Laden oder nach Haus nicht mehr erhalten sein (auch "fest"
> und "nicht billig" schützen nicht davor).

Wie gesagt, ich habe den obigen "d.r.f.-zertifizierzen" Test gemacht und
der fiel gut aus.

>> Fahrräder dürfen völlig ohne Licht verkauft werden, das ist auch in
>> diesem Fall ein Teil des Problems: die an sich üerfällige Erlaubnis der
>> StVZO für Batterielicht führt bei solchen Rädern dazu, dass der
>> näxtbeste LED-Strahler irknwie auf den Lenker gesteckt wird.
>
> Wieso "an sich überfällige Erlaubnis"?
> | (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
> | Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens
> | 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer
> | Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem
> | wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
> §67 (1) StVZO (zuletzt geändert am 09.03.2015)

Sorry, mistverständlich formuliert:
"überfällig" im Sinne von "spät kam sie, doch sie kam", ist gemeint.

>> Richtige Einstellung ist da meist Fehlanzeige.
>
> Richtige Einstellung der Scheinwerfer ist etwas, das jeder
> Fahrzeugführer zu prüfen und zu berichtigen hat. Aber wenn sich
> Radfahrer nicht als Fahrzeugführer begreifen, wird das nicht besser.

Die StVZO hätten für Batterielicht evtl. feste Montage am Fahrrad
vorschreiben sollen, zumindest für die Halterungen. Selbst wenn
Batterielampen korrekt angeklemmt wurden, verrutschen sie u.U. während
der Fahrt.

> Andererseits ist das Ergebnis der Lichtwochen im Oktober bei Kfz auch
> eher erschütternd...

Man sieht es bisweilen. Vor einigen Jahren sah sich sogar das
Verkehrsministerium Sachsen-Anhalt veranlasst, sich damit zu befassen.

>> Zum Glück sind die meisten Billiglampen bisher nicht gar zu hell. Soweit
>> die Radfahrer, die der Vorschrift Genüge tun. Hinzu kommen welche, die
>> meinen, eine LED am Stirnband würde auch genügen und nach wie vor jene,
>> die meinen, es ginge auch völlig ohne ...

> Die letztgenannten blenden nicht, hurra!

Genau. :-b

Chr. Maercker

unread,
Feb 5, 2016, 7:00:32 AM2/5/16
to
Martin Wohlauer wrote:
> Da steht auch noch irgendwo der Terminus »fest angebracht«, was von
> $Richter auch so ausgelegt werden kann, dass Stecklichter immer noch
> nicht erlaubt wären. So viele fest angebrachte Batterielichter für vorne
> kenne ich jetzt nicht. Ich kenne eines für hinten. Das war's dann auch
> wieder.

Stimmt, ich hatte schon befürchtet, das wäre vergessen worden:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
" (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für
weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt
sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb
so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der
Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht
unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem
nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein."

Martin Wohlauer

unread,
Feb 5, 2016, 8:45:54 AM2/5/16
to
Ha! Das muss neu sein. In der letzten Fassung, die ich gesehen habe,
wurde das noch nicht so klar formuliert. Dann ist ja inzwischen alles in
Butter. Haben sich wohl mehr Leute dran gestoßen, dass das sonst auch
anders interpretiert werden könnte.

Grüßle,

Martin.

Bernhard Kraft

unread,
Feb 5, 2016, 9:00:14 AM2/5/16
to
Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:

> ich (Baujahr 55) habe noch eine Glühfadenbeleuchtung am Rad und eine
> bauartbedingte Streuung von Licht in meinen alten Augen.

Ich bin noch ein paar Jahre jünger, merke aber, dass ich immer mehr
Licht brauche um Nachts noch sicher unterwegs sein zu können. Du musst
dringend aufrüsten!

Markus Luft

unread,
Feb 5, 2016, 10:00:02 AM2/5/16
to
On Thu, 04 Feb 2016 16:33:59 +0000, Lutz Guettler wrote:


> ich (Baujahr 55) habe noch eine Glühfadenbeleuchtung am Rad und eine
> bauartbedingte Streuung von Licht in meinen alten Augen.
Das Problem hat man mit gesunden, normgerecht gebauten Augen auch und
zwar besonders auf Zweirichtungsradwegen. Fährt man in der falschen
Fahrtrichtung wird man vom asymmetrischen KFZ-Abblendlicht, außerorts
nicht abgeblendetes Fernlicht, geblendet. Bei Radfahrern kommt noch eine
Besonderheit hinzu.

> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
Zugelassene, moderne Fahrradbeleuchtung hat meistens Reflektoren, die eine
scharfe Hell-Dunkel-Grenze ermöglichen. Fahrrad-Schweinwerfer dürfen nicht
so viel Streulicht nach oben werfen wie KFZ-Schweinwerfer.
Radfahrer haben aber meiner Beobachtung nach die Neigung ihre Schweinwerfer
falsch zu neigen. Es bilden sich da gern zwei extreme Gruppen aus.
Die einen illuminieren ihre Vorderräder und sehen nicht wohin sie fahren,
die anderen haben die falsche Angst übersehen zu werden und richten ihr
Licht eher gegen den Mond aus. Dann blenden sie und sehen trotzdem nichts
von ihrem Fahrweg. Richtig geneigt, mit leicht nach unten abfallender Hell-
Dunkel-Grenze blenden die auch nicht. Eine weitere Problemgruppe sind
Radfahrer die mit nicht zugelassener, rotationssymmetrischer Beleuchtung
fahren.

> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll
> verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?
>
Hier ist es so, daß diejenigen, die Müll durch die Gegend fahren meistens
nur lichtschwache Positionslatüchten fahren, die Blender sind eher in der
Gruppe der Falscheinsteller zu suchen.
Gegen Blendung hilft (begrenzt) mehr Licht. Kannst Du Dir von irgendwo her
einen hellen (min. 60 lx), zugelassenen Akku-Schweinwerfer leihen?
Ich meine aber, es wäre so oder so an der Zeit lichttechnisch aufzurüsten.
Auch ohne Hornhautverkrümmung trübt sich die Linse mit zunehmendem Alter
ein und man wird blendungsempfindlicher und braucht auch so mehr Licht.
Also ich habe es mit ca. 40 Jahren bemerkt. Ein 60jähriger hat grob den
doppelten Lichtbedarf eines 20jährigen.

HC Ahlmann

unread,
Feb 5, 2016, 10:18:22 AM2/5/16
to
Chr. Maercker <Zwei...@gmx-topmail.de> wrote:

> Martin Wohlauer wrote:
> > Da steht auch noch irgendwo der Terminus »fest angebracht«, was von
> > $Richter auch so ausgelegt werden kann, dass Stecklichter immer noch
> > nicht erlaubt wären. So viele fest angebrachte Batterielichter für vorne
> > kenne ich jetzt nicht. Ich kenne eines für hinten. Das war's dann auch
> > wieder.
>
> Stimmt, ich hatte schon befürchtet, das wäre vergessen worden:
>
> http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
> " (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für
> weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt
> sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb
> so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer."

Das heißt eigentlich nur, dass weitreichende Scheinwerfer tief montiert
werden müssen (m=∆y/∆x mit ∆x=5m, ∆y=y2-y1 und y1=0,5y2 bei frei
wählbarem y2, sodass m möglichst klein wird).

> "Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht
> unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach
> vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein."

"Nicht verstellen kann" ist nicht synonym mit "nicht abnehmbar".

Ralph Angenendt

unread,
Feb 5, 2016, 10:51:52 AM2/5/16
to
Well, HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:
> Chr. Maercker <Zwei...@gmx-topmail.de> wrote:
>> " (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für
>> weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt
>> sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb
>> so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer."
>
> Das heißt eigentlich nur, dass weitreichende Scheinwerfer tief montiert
> werden müssen (m=∆y/∆x mit ∆x=5m, ∆y=y2-y1 und y1=0,5y2 bei frei
> wählbarem y2, sodass m möglichst klein wird).

Ich seh das beim Brompton: Es ist ziemlich schwierig den Scheinwerfer
über dem Vorderrad genau zwischen "Ich seh mehr, als nur die 5m vor mir"
und "Ich leuchte Verkehrsschilder an" einzustellen. Es geht, ist aber
fummlig.

Ralph
--
His goal in life was to be an echo

Joerg Fischer

unread,
Feb 5, 2016, 11:47:25 AM2/5/16
to
Lutz Guettler <l.gue...@vodafone.de> wrote:

> Sind vordere LED-Fahrradlampen generell ungeeignet oder wird zu viel Müll

Das, was geeignet ist, hat in Deutschland eine Bauartzulassung.
Erkennbar an der vorderen Streuscheibe, die nicht nur wie eine Linse
geformt ist und der K-Nummer. Die blenden auch nicht, es sei denn sie
sind völlig idiotisch eingestellt.

Das Problem sind zwei Arten von Radfahrern: Die Einen benutzen aus
Dusslichkeit eine Lampe mit einem runden Lichtkegel, Lampen, die zwar
dolle Licht machen, aber den Gegenverkehr blenden. Wurde ja bei e-pay
oder amazon als "Fahrradlicht" verkauft, und hat auch prima Bewertungen
"weil es so schön hell macht". Zulassung? Wassndas? Abseits der
Straßen im Gelände ist das ok, im öffentlichen Verkehrsraum mit gutem
Grund verboten.

Die Anderen gehen mit Plan und Vorsatz ans Werk, basteln sich ihre
Blendwerkzeuge oft selbst. Hier ist das erklärte Ziel mindestens so
viel Licht wie ein Auto zu erzeugen, um den
Radfahrerminderwertigkeitskomplex zu kompensieren. Die Blendung wird
bewusst in Kauf genommen um es dem bösen Autofahrer mal so richtig zu
zeigen. Bauartzulassung? Mir doch egal...

> verkauft? Wieso dürfen die dann verkauft werden?

Sie dürfen verkauft und außerhalb öffentlichen Verkehrsraums auch
benutzt werden. Das bei Radfahrern eher dünn ausgeprägte
Rechtsbewußtsein führt aber zu "legal, illegal, scheißegal".

Tschau, Jörg

--
There are only 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't...

Jan Völkers

unread,
Feb 5, 2016, 8:54:28 PM2/5/16
to
Am Fri, 05 Feb 2016 13:00:31 +0100 schrieb Chr. Maercker:

> dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch
> liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer

Bei dem Satz frag ich mich jedesmal, wer sich das ausgedacht hat. Erst
die Höhe des Schweinwerfers messen, dann die 5m und dort mit irgendwas
(Messstab oder so) dein Aufprall des Lichtes eruieren....
5m weiter kommt bei der Einstellung die "mitte" am Boden an.

Die Formulierung: "Dass seine Mitte in 10 Meter Entfernung am Boden
liegt" wäre doch dieselbe Aussage, oder wo ist da der Unterschied?

Jan

Thomas Heier

unread,
Feb 6, 2016, 1:33:24 AM2/6/16
to
Jan Völkers <use...@voelkers.org> wrote:

> Die Formulierung: "Dass seine Mitte in 10 Meter Entfernung am Boden
> liegt" wäre doch dieselbe Aussage, oder wo ist da der Unterschied?

Das 10 Meter schlechter zu messen/schätzen ist als 5 Meter.


--
Kennst du groops.de, die Freizeitgemeinschaft im deutschsprachigem
Raum? Reinschauen kostet nichts...
Urlaubsbilder: http://www.thomas-heier.de
Filme: http://www.youtube.com/user/thshDE?feature=mhum#g/u

Michael Heydenbluth

unread,
Feb 6, 2016, 1:37:49 AM2/6/16
to
Jan Völkers wrote:

> Am Fri, 05 Feb 2016 13:00:31 +0100 schrieb Chr. Maercker:
>
>> dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch
>> liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer
>
> Bei dem Satz frag ich mich jedesmal, wer sich das ausgedacht hat. Erst
> die Höhe des Schweinwerfers messen, dann die 5m und dort mit irgendwas
> (Messstab oder so) dein Aufprall des Lichtes eruieren....
> 5m weiter kommt bei der Einstellung die "mitte" am Boden an.

Ist nicht so unüblich als Formulierung. Bei Autoscheinwerfern war früher die
Aussage, daß die Hell-Dunkellinie in 10 m Entfernung 10 cm unterhalb der
Scheinwerfermitte liegen muß. Abgezielt wird in beiden Fällen auf eine
Neigung des Licht"kegels", nicht auf eine Leuchtweite. Garantiert wurde
damit eine Reduzierung der Blendung, nicht eine garantierte Mindest- oder
Maximalleuchtweite.

> Die Formulierung: "Dass seine Mitte in 10 Meter Entfernung am Boden
> liegt" wäre doch dieselbe Aussage, oder wo ist da der Unterschied?

Der Unterschied ist außerdem, daß die Lichtverteilung auf einer vertikalen
Schnittfläche durch den Licht"kegel" einfach zu messen ist (helle Wand
z.B.), anhand der Fläche kann der Scheinwerfer leicht eingestellt werden.
Voraussetzung ist natürlich eine Batteriespeisung der Lichtquelle, aber das
ist Standard in Werkstätten. Die ca 60-70cm unterhalb des Scheinwerfers
liegende horizontale Schnittfläche durch den Licht"kegel" ist ein platter
diffuser Flatschen, der sich in realen Werkstätten zudem außerhalb des
Raumes befinden dürfte.

Problematisch könnte allenfalls die Formulierung "seine Mitte" sein: In
früheren Versionen war die Rede von der "hellsten Stelle", die leichter zu
ermitteln ist. Der Licht"kegel" (immerhin ein rotationssymmetrischer Körper)
ist bei realen Scheinwerfern ein komplex geformter breiter Streifen. Zählt
man jetzt z.B. Nahfeldausleuchtung zum Licht"kegel" hinzu, so stellt man bei
sklavischer Befolgung der Anordnung viel zu hoch ein, wenn man auf "Mitte"
abstellt und nicht auf "hellste Stelle". Sinnvoll wäre evtl noch eine
Abstellung auf die obere Hell-Dunkel-Linie, um auch hier eine Blendung der
anderern Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Anton Ertl

unread,
Feb 6, 2016, 2:34:43 AM2/6/16
to
Jan =?iso-8859-1?q?V=F6lkers?= <use...@voelkers.org> writes:
>Bei dem Satz frag ich mich jedesmal, wer sich das ausgedacht hat. Erst
>die Höhe des Schweinwerfers messen, dann die 5m und dort mit irgendwas
>(Messstab oder so) dein Aufprall des Lichtes eruieren....
>5m weiter kommt bei der Einstellung die "mitte" am Boden an.
>
>Die Formulierung: "Dass seine Mitte in 10 Meter Entfernung am Boden
>liegt" wäre doch dieselbe Aussage, oder wo ist da der Unterschied?

Wie Du die Mitte misst. Wenn Du einen rotationssymmetrischen
Scheinwerfer (an den bei dieser Regelung wohl gedacht wurde, der aber
schon laengst nicht mehr Stand der Technik ist; obwohl, wenn ich so an
meinen Bumm Lyt denke ...) mit 20 Grad Streuung um die Achse hast, ist
die Neigung eine andere, wenn Du auf eine Wand in 5m Entfernung
leuchtest und die Mitte als Mitte zwischen oberer und unterer Grenze
bestimmst, oder wenn Du auf den Boden leuchtest und die Mitte als
Mitte zwischen vorderer und hinterer Grenze bestimmst. Aufgrund der
Naehe zum rechten Winkel ist die erstere Mittenbestimmung recht nah an
der Rotationsachse.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/

Olaf Schultz

unread,
Feb 6, 2016, 3:23:21 AM2/6/16
to
Michael Heydenbluth wrote:
> Jan Völkers wrote:
>
>> Am Fri, 05 Feb 2016 13:00:31 +0100 schrieb Chr. Maercker:
>>
>>> dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch
>>> liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer
>> Bei dem Satz frag ich mich jedesmal, wer sich das ausgedacht hat. Erst
>> die Höhe des Schweinwerfers messen, dann die 5m und dort mit irgendwas
>> (Messstab oder so) dein Aufprall des Lichtes eruieren....
>> 5m weiter kommt bei der Einstellung die "mitte" am Boden an.
>
> Ist nicht so unüblich als Formulierung. Bei Autoscheinwerfern war früher die
> Aussage, daß die Hell-Dunkellinie in 10 m Entfernung 10 cm unterhalb der
> Scheinwerfermitte liegen muß. Abgezielt wird in beiden Fällen auf eine
> Neigung des Licht"kegels", nicht auf eine Leuchtweite. Garantiert wurde
> damit eine Reduzierung der Blendung, nicht eine garantierte Mindest- oder
> Maximalleuchtweite.
>
>> Die Formulierung: "Dass seine Mitte in 10 Meter Entfernung am Boden
>> liegt" wäre doch dieselbe Aussage, oder wo ist da der Unterschied?
>
> Der Unterschied ist außerdem, daß die Lichtverteilung auf einer vertikalen
> Schnittfläche durch den Licht"kegel" einfach zu messen ist (helle Wand
> z.B.), anhand der Fläche kann der Scheinwerfer leicht eingestellt werden.

Jupp.

> Voraussetzung ist natürlich eine Batteriespeisung der Lichtquelle, aber das
> ist Standard in Werkstätten.

Bringt beim IQ-X exackt gar nichts, beim bumm Luxos-U nach meiner
Erinnerung auch nichts und beim Luxos-B nur nach kurzem Dynamoantrieb.
Zumindest bei den dreien, die ich hier in den Fingern hatte.

Die ca 60-70cm unterhalb des Scheinwerfers
> liegende horizontale Schnittfläche durch den Licht"kegel" ist ein platter
> diffuser Flatschen, der sich in realen Werkstätten zudem außerhalb des
> Raumes befinden dürfte.

Jupp

>
> Problematisch könnte allenfalls die Formulierung "seine Mitte" sein: In
> früheren Versionen war die Rede von der "hellsten Stelle",


So die Auffassung einen Mitarbeiters im BMVBW, den ein regular hier
angeschrieben hat (not me) und dessen Antwortschreiben mir vorliegt.

die leichter zu
> ermitteln ist.

Jupp

Der Licht"kegel" (immerhin ein rotationssymmetrischer Körper)
> ist bei realen Scheinwerfern ein komplex geformter breiter Streifen. Zählt
> man jetzt z.B. Nahfeldausleuchtung zum Licht"kegel" hinzu, so stellt man bei
> sklavischer Befolgung der Anordnung viel zu hoch ein, wenn man auf "Mitte"
> abstellt und nicht auf "hellste Stelle".

:-)

Bei Edeluxen und anderen modernen Scheinwerfern Helldunkelgrenze mit ca.
10cm/10m einstellen und es gibt eine vernünftige Fahrbahnausleuchtung
bei der man auch gut was sehen kann, keinen Entgegenkommer blendet
(außer Tiefflieger kurz vor dem Sicherheitshochrad).

Sinnvoll wäre evtl noch eine
> Abstellung auf die obere Hell-Dunkel-Linie, um auch hier eine Blendung der
> anderern Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Inzwischen ja. Habe aber den Eindruck, daß
-Diverse aktuelle Schweinwerfer keine so prägnanten Helldunkelgrenze wie
die IQ-Optiken haben.
-diverse Scheinwerferhalter, auch der des IQ-X, da einen Strich durch
die Rechnung machen. Man bräuchte endlich mal eine
(Getriebe?)-Feinverstellungshalterung. Das mit Reibrutschklemmung und
federndem Halter ist da zu elastisch/ungenau.

Olaf

HC Ahlmann

unread,
Feb 6, 2016, 4:12:38 AM2/6/16
to
Bei "halb so hoch nah 5m" kann die Mitte des Leuchtkegels beliebig weit
vor dem Rad liegen, je tiefer der Scheinwerfer montiert ist, desto
weiter ist der Punkt entfernt, wo die Mitte des Kegels den Boden trifft
(die Neigung des Scheinwerfers kann sich beliebig null annähern). Nach
Deiner Aussage ist der Scheinwerfer bei egal welcher Montagehöhe so
auszurichten, dass die Mitte nach 10m auf den Boden trifft (es gibt
einen Mindestwert für die Neigung, der deutlich größer als null ist). Es
gibt genau eine Montagehöhe, die beide Bedingungen erfüllt.

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 6, 2016, 4:42:17 AM2/6/16
to
Am Sat, 06 Feb 2016 10:12:35 +0100 schrieb HC Ahlmann:

> Bei "halb so hoch nah 5m" kann die Mitte des Leuchtkegels beliebig weit
> vor dem Rad liegen, je tiefer der Scheinwerfer montiert ist, desto
> weiter ist der Punkt entfernt, wo die Mitte des Kegels den Boden trifft

Falsch
Bei jedem (auch dem rechtwinkeligen) Dreieck sind die drei Seiten immer
proportional zueinander.
D.h. Beim Dreieck von der Lichtaustrittsfläche zum Auftreffen am Boden
ist doppelt so lang wie das Dreieck vom 5-m-Abstand bis zum Boden. Ich
kann mir schwer vorstellen, dass der Lichtstrahl indirekt proportional
zum Abstrahlwinkel nach oben abgelenkt wird.

Reindl Wolfgang

unread,
Feb 6, 2016, 7:00:51 AM2/6/16
to
Am 06.02.16 11:50, schrieb Andreas Oehler:
> Fri, 5 Feb 2016 08:09:35 +0100, Joerg Fischer:

>> Die blenden auch nicht, es sei denn sie
>> sind völlig idiotisch eingestellt.
>
> Eben das ist das Problem. Eine gr0ße Zahl an Radfahrern ist sich des
> Problems nicht bewust, dass man mit einm zugelasenen Dynamoscheinwerfer,
> der auch nur 5° höher eingestellt wird als sinnvoll, mehr blenden kann als
> mit Pkw-Fernlicht (oder China-Akku-Funzeln). Siehe:
> http://fahrradzukunft.de/14/ueble-blender/
>
> Das Problem ist schwierig rein technisch zu lösen. Der Unterschied der
> Einstellung zwischen "gute Fernsicht ohne unnötige Blendung" und "blendet
> brutal" beträgt nur wenige Winkelgrade.

Das hattest Du schonmal auf meinen Vorschlag geantwortet, da es doch
eine gute Idee wäre, am Rad und an der Kampe eine herstellerübergreifend
genormte formschlüssige Verbindungsstelle vorzusehen, die eine exakte
Ausrichtung fixiert.


> In der hell beleuchteten,
> vollgerümpelten Fahrradladen-Werkstatt, ist das schwierig einzujustieren.
> Zudem sorgt etwas Gerempel in der überfüllten Abstellanlage an
> Uni/Schule/Bahnhof dafür, dass die beste Einstellung wieder verloren geht.

Weitergedachter Vorschlag:

Feingeriffelte Kontaktflächen am Rad und an der Lampe für eine fixe
kraftschlüssige Verbindung (zumindest dann, wenn die
Befestigungsschraube festgenug angezogen ist). UND:
Eine Markierunglinie an der Lampe, die besagt:
"wenn das Rad auf einer horizontalen Fläche steht und alle
Reifen auf den Solldruck aufgepumpt sind, dann muß diese Linie
ebenfals horizontal verlaufen"
(ansonsten halt parallel zu der Verbindungslinie zw. den
Radaustandspunkten). Das gibt dann einen fixen Winkel vor, mit dem der
lichtkegel nach unten gerichtet ist - egal, ob am Lenker montiert oder
knapp oberhalb vom 20" Reifen von einer Liege; könnte man jetzt
geometrisch lösen, um wieviel kürzer das Licht an der Liege leutet als
am Lenker von einem Basketball-Profis.

> Es braucht halt etwas Bewußtsein...


Das allerdings, aber wenn ich mir anschaue, wieviele mir mit einer
Vorderreifen-Beleuchtung entgegenkommen ...

Wolfgang


--
If there were any Microsoft product that doesn's suck, it would be a
vacuum cleaner.

Lutz Guettler

unread,
Feb 6, 2016, 8:15:03 AM2/6/16
to
Hallo Bernhard,
ich fahre im Dunkeln nur in der City.
Mir kommt es hauptsächlich darauf an, dass ich gesehen werde.

Gruß, Lutz

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 6, 2016, 9:46:44 AM2/6/16
to
Ergänzung:
In einem geb ich dir recht - die vordere und hintere Lichtkegelgrenze
sind beide weiter vom Fahrrad entfernt als bei höher montierten
Scheinwerfern.

Anton Ertl

unread,
Feb 6, 2016, 10:51:36 AM2/6/16
to
Reindl Wolfgang <ete...@reindlwolfgang.eu> writes:
>Das hattest Du schonmal auf meinen Vorschlag geantwortet, da es doch
>eine gute Idee wäre, am Rad und an der Kampe eine herstellerübergreifend
>genormte formschlüssige Verbindungsstelle vorzusehen, die eine exakte
>Ausrichtung fixiert.

Waere eine gute Idee fuer Fahrraeder ohne Federung. Mit Federung eher
nicht. Bei meinem Liegerad aendert sich die Ausrichtung des
Scheinwerfers signifikant, wenn ich mit Gepaeck fahre.

Alexander Ausserstorfer

unread,
Feb 6, 2016, 11:54:31 AM2/6/16
to
In message <n8vv65$lcs$1...@dont-email.me>
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> wrote:

>> Inzwischen gibt es leider so helle LED-Fahrradlampen, dass ich manchmal
>> im ersten Moment denke, mir kommt ein Auto oder Motorrad entgegen.
>
> Was nicht unbedingt schlecht sein muss. »Ist ja nur ein Radfahrer«
> kommt dann nicht im Kleinhirn an.

Mir war desöfteren aufgefallen, dass, als ich Depp früher auch noch
solche "LED-Blendgranaten" am Fahrrad hatte, Autofahrer in Einfahrten
oft viel länger warteten, bis sie rausfuhren.

Sie warteten entweder tatsächlich so lange, bis ich an ihnen
vorübergefahren war, oder sie warteten doch nicht so lange und fuhren
dann plötzlich knapp vor mir raus (vielleicht weil sie ungeduldig
geworden waren oder sie mich in der Zwischenzeit als Radfahrer erkannt
hatten).

Wahrscheinlich dachten die meisten, da kommt ein Motorrad oder irgend
sowas in der Art. Zumindest hatte das 'mal eine Tante zu mir gesagt, als
wir uns in der Dämmerung auf einer verkehrsruhigen Landstraße begegnet
waren (ich mit dem Fahrrad - sie aus der entgegenkommenden Richtung zu
Fuß).

Freilich, wenn der Lichtkegel 50 m und weiter reicht, kann einem das
schon in den Sinn kommen. Allerdings frage ich mich bis heute, warum das
Licht eines Radfahrers so weit reichen und so hell sein muss. Ein
Radfahrer ist schließlich kein Motorradfahrer und hat auf Grund der viel
geringeren Geschwindigkeit und oft anderen Wege völlig andere
Bedürfnisse, auch bezüglich der Lichtverteilung.

Mich persönlich stören die starken LED-Lampen entgegenkommender
Radfahrer selbst oft genug, weil ich kaum noch etwas sehe, und bin immer
froh, wenn die vorüber sind. Ist halt ähnlich wie bei Autoscheinwerfern.
Das soll jetzt aber nicht heißen, dass rein die LED schuld daran ist. Es
gibt leider auch genug Lichter, die man in der Dunkelheit nicht gut
sieht. Und auch wenn ich gleich wieder gesteinigt werde: bestimmte
Halogen-Lampen empfinde ich da übrigens gar nicht 'mal als so schlecht;
auch weil ich das Licht als viel angenehmer empfinde.

A.

--
http://home.chiemgau-net.de/ausserstorfer/

Ulli Horlacher

unread,
Feb 6, 2016, 2:30:14 PM2/6/16
to
Alexander Ausserstorfer <bavari...@chiemgau-net.de> wrote:

> Freilich, wenn der Lichtkegel 50 m und weiter reicht, kann einem das
> schon in den Sinn kommen. Allerdings frage ich mich bis heute, warum das
> Licht eines Radfahrers so weit reichen und so hell sein muss.

Weil nicht alle so langsam fahren wie du.


> Mich persönlich stören die starken LED-Lampen entgegenkommender
> Radfahrer selbst oft genug, weil ich kaum noch etwas sehe

Das liegt nicht am LED-Licht, sondern daran dass die Scheinwerfer falsch
eingestellt sind.


> Halogen-Lampen empfinde ich da übrigens gar nicht 'mal als so schlecht;
> auch weil ich das Licht als viel angenehmer empfinde.

"Frueher war halt alles besser - zu Kaisers Zeiten!"


--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Ewald Pfau

unread,
Feb 6, 2016, 3:03:41 PM2/6/16
to
Alexander Ausserstorfer <bavari...@chiemgau-net.de>:

> Allerdings frage ich mich bis heute, warum das Licht eines Radfahrers so
> weit reichen und so hell sein muss. Ein Radfahrer ist schließlich kein
> Motorradfahrer und hat auf Grund der viel geringeren Geschwindigkeit und
> oft anderen Wege völlig andere Bedürfnisse, auch bezüglich der
> Lichtverteilung.

Man kann die Leistung knapper bündeln, dann hat man mehr davon. Aber wg.
Helligkeit regiert die Dunkeladaption, und die hat man für sich alleine nur
irgendwo zwischen den Dörfern, wenn dort gerade sonst niemand fährt.

Wenn wirklich sonst niemand fährt, könnte man die Beleuchtung schon wieder
ein gutes Stück drosseln, man bekommt dann auch viel mehr von dem mit, was
rundherum geschieht. Leider hat die Sehfähigkeit die Tendenz zur Abnutzung,
sodass womöglich für ein scharfes Bild dessen, was man sieht, die nötige
Minimalbeleuchtung höher wird. Dann ist es zumindest auch ein Zuwachs an
Komfort, wenn man sich zum scharf Sehen nicht allzusehr konzentrieren muss.

Fahren genug andere zugleich mit herum, so, dass trotzdem die meiste Zeit
finster ist, wird das ein Balanceakt, wie hell es die anderen haben, und wie
weit sich dementsprechend deren Dunkeladaption eingestellt hat und wie krass
die eigene Dunkeladaption immer wieder wechseln muss. Eigentlich isses nur
diese Situation, die müssen die Leute einfach mal selbst erleben, dann
stellen sie freiwillig ihre Funzeln korrekt ein, um selbst genug Licht zu
erzeugen. dass man nicht immer gleich in ein schwarzes Loch fällt, wenn
einer gerade überholt hat.

Fahren genug andere zugleich mit herum, so, dass sowieso die meiste Zeit
deren Beleuchtung überwiegt, isses eh schon wieder gleich, da kommt zur
Erkennung stark die Kontur der Silhouette dazu, mittels derer man
wahrgenommen werden kann, wenn alles schön übersichlich ist. Das isses aber
nicht immer, also ist es besser, das eigene aktive Licht funktioniert zum
Gesehenwerden. Die eigene Adaption richtet sich dann aber nach dem Licht der
anderen. Als da das der normale urbane Betrieb ist, merken die meisten
sowieso nie, wie ihr Licht eingestellt ist.

Und fahren dann noch viel mehr herum, dann dominiert der schnelle Wechsel
von harten Kontrasten. Und dann flimmert und flackert es rundum, und dann
kommt die Mode auf, selbst mit um die Wette zu flimmern und zu flackern, und
man denkt sich nix dabei. Nun ja.

Wenn man schon als Jugendlicher in der fotografischen Dunkelkammer
herumgesprungen ist, hat man das mit der Dunkeladaption wohl leichter als
eigenen Erfahrungswert verinnerlichen können. Wie erzählt man nun aber einem
Versicherungsmenschen o.ä. Personal aus einer gedrillten Fraktion, dass man
bei Einfahrt aus der gleißenden Sonne in einen Tunnel in nicht ganz voller
Fahrt einfach mal 2 Sekunden die Augen zumacht? Das, was man auf die Art
verpasst, ist deutlich weniger, als wenn man stattdessen sich einem Krampf
hingibt, auf Kommando! und jetzt! und sofort! und immer alles! zugleich!
glaubt sehen müssen! zu können, kann man aber nicht ... tatsächlich wird der
Vorgang der Adaption damit nur ziemlich hinauszögert.

Die ärgste Situation ist vielleicht die mit den schnellen und immens harten
Kontrasten, womöglich mit Nieselregen und spiegelndem Asphalt dazu, wenn man
da nicht oberhalb einer gewissen Schwelle an der aggressiven Hochrüstung der
Flimmerei mitmacht, ist die Chance, dass man übersehen wird, nicht mehr ganz
so trivial zu handhaben.

Helmut Waitzmann

unread,
Feb 6, 2016, 7:13:31 PM2/6/16
to
Alexander Ausserstorfer <bavari...@chiemgau-net.de> writes:
> Freilich, wenn der Lichtkegel 50 m und weiter reicht, kann einem
> das schon in den Sinn kommen. Allerdings frage ich mich bis
> heute, warum das Licht eines Radfahrers so weit reichen und so
> hell sein muss. Ein Radfahrer ist schließlich kein
> Motorradfahrer und hat auf Grund der viel geringeren
> Geschwindigkeit und oft anderen Wege völlig andere Bedürfnisse,
> auch bezüglich der Lichtverteilung.

Wenn ich nachts außerhalb der Stadt, wo es ohne eigenes Licht
zappenduster ist, mit dem Fahrrad unterwegs bin, bin ich gut
beraten, die Wegweiser ebenso zeitig lesen zu können wie im Fall,
dass ich mit dem Auto oder Motorrad unterwegs wäre, damit ich
mich – wie die Motorisierten auch – auf den
Linksabbiegefahrstreifen /rechtzeitig/ einordnen kann.
Rechtzeitig heißt in der Regel: bei Beginn des
Linksabbiegefahrstreifens.

Sepp Ruf

unread,
Feb 7, 2016, 4:25:14 AM2/7/16
to
Am 07.02.2016 um 01:13 schrieb Helmut Waitzmann:
> Alexander Ausserstorfer <bavari...@chiemgau-net.de> writes:
>> Freilich, wenn der Lichtkegel 50 m und weiter reicht, kann einem
>> das schon in den Sinn kommen. Allerdings frage ich mich bis
>> heute, warum das Licht eines Radfahrers so weit reichen und so
>> hell sein muss. Ein Radfahrer ist schließlich kein
>> Motorradfahrer und hat auf Grund der viel geringeren
>> Geschwindigkeit und oft anderen Wege völlig andere Bedürfnisse,
>> auch bezüglich der Lichtverteilung.

Diese niedrigeren Geschwindigkeiten werden durch niedrigere Bremsenqualitaet
der Fahrradflotte und geringeres Fahrkoennen der Stramplerpopulation
kompensiert....

Alex kann uns sicher unschwer den "grossen" Unterschied gegenueber
zugelassenener und sinnvoller Endurobeleuchtung erklaeren. Der asymmetrische
Keil kann aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit lumensparend schwaecher
ausfallen oder ganz wegfallen. Ach, das ist schon so?

> Wenn ich nachts außerhalb der Stadt, wo es ohne eigenes Licht
> zappenduster ist, mit dem Fahrrad unterwegs bin, bin ich gut
> beraten, die Wegweiser ebenso zeitig lesen zu können wie im Fall,
> dass ich mit dem Auto oder Motorrad unterwegs wäre, damit ich
> mich – wie die Motorisierten auch – auf den
> Linksabbiegefahrstreifen /rechtzeitig/ einordnen kann.
> Rechtzeitig heißt in der Regel: bei Beginn des
> Linksabbiegefahrstreifens.

Zur Illumination derartiger Wegweiser wuerden die buntlaendisch erlaubten
200cd bereits ausreichen (, die 400cd bei Scheinwerfer-Serienschaltung auch
fuer Augenarztskeptiker reiferen Alters). Sollte fuer
Schlechtwetter-Eigenblendung und Nachtwandererschonung usw. aber abschaltbar
sein. Wo bleibt der entsprechende Hack fuer die TFL-LEDs des IQ-X?

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 7, 2016, 6:54:22 AM2/7/16
to
Am 07.02.2016 um 01:13 schrieb Helmut Waitzmann:
>
> Wenn ich nachts außerhalb der Stadt, wo es ohne eigenes Licht
> zappenduster ist, mit dem Fahrrad unterwegs bin, bin ich gut
> beraten, die Wegweiser ebenso zeitig lesen zu können wie im Fall,
> dass ich mit dem Auto oder Motorrad unterwegs wäre, damit ich
> mich – wie die Motorisierten auch – auf den
> Linksabbiegefahrstreifen /rechtzeitig/ einordnen kann.

Wenn es "zappenduster" ist, herrscht Verkehrsstille. Da kannst du doch
quasi unbeanstandet auf der Straße im Kreis fahren.

Tom

Martin Wohlauer

unread,
Feb 7, 2016, 1:42:21 PM2/7/16
to
Am 06.02.2016 um 09:23 schrieb Olaf Schultz:
> Michael Heydenbluth wrote:
> [Frontscheinwerfer richtig einstellen]
>> Voraussetzung ist natürlich eine Batteriespeisung der Lichtquelle, aber das
>> ist Standard in Werkstätten.
>
> Bringt beim IQ-X exackt gar nichts, beim bumm Luxos-U nach meiner
> Erinnerung auch nichts und beim Luxos-B nur nach kurzem Dynamoantrieb.
> Zumindest bei den dreien, die ich hier in den Fingern hatte.

Wobei die ja eine Standlichtfunktion haben, sodass du dir im
Wesentlichen nur die Form merken musst, die der Licht-Flatschen in
Bewegung hat, dann kucken, was der Unterschied zum stehenden Zustand
ist, um dann auch im stehenden Zustand gut abschätzen zu können, wo die
Mitte sein müsste.

Grüßle,

Martin.

Olaf Schultz

unread,
Feb 7, 2016, 2:36:17 PM2/7/16
to
Für die Höhe mag es gehen... für die Seite nicht. Der IQ-X hat im
Standlichtfall asymmetrische Lichtverteilung.

Standlich nutze ich aber auch gelegentlich für die
Leuchtweiteneinstellung. Am liebsten aber die laaaange Flutschutzmauer
aus Spundwandprofilen auf dem Arbeitsweg:-)

Olaf, achso, IQ-X-Meßwerte sind seit eben in der ,,kleinen'' Tabelle:-)

Hans CraueI

unread,
Feb 7, 2016, 2:49:59 PM2/7/16
to
Martin Wohlauer schrieb [Lichteinstellung]

> Wobei die ja eine Standlichtfunktion haben, sodass du dir im
> Wesentlichen nur die Form merken musst, die der Licht-Flatschen in
> Bewegung hat, dann kucken, was der Unterschied zum stehenden Zustand
> ist, um dann auch im stehenden Zustand gut abschätzen zu können, wo die
> Mitte sein müsste.

Das hilft bei cyo-T (also mit `Tagfahrlicht') nichts, weil die
Standlichtfunktion auf zwei der vier Tagfahr-LEDs unter dem
eigentlichen Scheinwerfer geschaltet ist. Bei Anhalten vor einer
Mauer kann man sehr deutlich sehen, wie das Fahrlichtfeld erlischt
und mit dem Standlicht ein Lichtfeld mit ganz anderen Abmessungen
losleuchtet.

Hans CraueI

Martin Wohlauer

unread,
Feb 7, 2016, 3:56:56 PM2/7/16
to
Am 07.02.2016 um 20:36 schrieb Olaf Schultz:
> Martin Wohlauer wrote:
>> Am 06.02.2016 um 09:23 schrieb Olaf Schultz:
>>> Michael Heydenbluth wrote:
>>> [Frontscheinwerfer richtig einstellen]
>>>> Voraussetzung ist natürlich eine Batteriespeisung der Lichtquelle, aber das
>>>> ist Standard in Werkstätten.
>>> Bringt beim IQ-X exackt gar nichts, beim bumm Luxos-U nach meiner
>>> Erinnerung auch nichts und beim Luxos-B nur nach kurzem Dynamoantrieb.
>>> Zumindest bei den dreien, die ich hier in den Fingern hatte.
>>
>> Wobei die ja eine Standlichtfunktion haben, sodass du dir im
>> Wesentlichen nur die Form merken musst, die der Licht-Flatschen in
>> Bewegung hat, dann kucken, was der Unterschied zum stehenden Zustand
>> ist, um dann auch im stehenden Zustand gut abschätzen zu können, wo die
>> Mitte sein müsste.
>
> Für die Höhe mag es gehen...

Genau. Die Neigung kann man damit einstellen. Das Verdrehen stelle ich
dann normalerweise anhand des Schattens des Vorderrads ein.

> für die Seite nicht. Der IQ-X hat im Standlichtfall asymmetrische
> Lichtverteilung.
OK, das ist mal spannend. Irgendwer 'ne Idee, warum, bzw. was das
bringen soll?

Grüßle,

Martin.

Chr. Maercker

unread,
Feb 8, 2016, 6:52:20 AM2/8/16
to
Martin Wohlauer wrote:
> Ha! Das muss neu sein.

Isses. Diese Fassung hatte ich noch nicht in meiner Sammlung.
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Martin Wohlauer

unread,
Feb 8, 2016, 7:58:21 AM2/8/16
to
Am 08.02.2016 um 12:52 schrieb Chr. Maercker:
> Martin Wohlauer wrote:
>> Ha! Das muss neu sein.
>
> Isses. Diese Fassung hatte ich noch nicht in meiner Sammlung.

Ich habe jetzt doch noch mal nachgesehen. Der Passus steht immer noch
drin (aus §67 Abs. 2 StVZO):

»[...] Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und
fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. [...]«

Der Passus mit dem unbeabsichtigten Verstellen ist weiter unten im 3er,
kommt also oben drauf. Und ist sicherlich nicht dasselbe. Ich kann mir
nicht vorstellen, dass man in so kurzen Abständen dieselbe Aussage
wiederholt. Der obere meint was anderes, als das untere. Womit für mich
nur bleibt, dass mit fest angebracht neben den Reflektoren eben auch die
aktive Beleuchtung gemeint ist. Sie wird ja nicht ausgenommen. Womit
Stecklichter dann wohl raus wären.

Grüßle,

Martin.

Joerg Fischer

unread,
Feb 8, 2016, 10:39:23 AM2/8/16
to
Andreas Oehler <andreas...@gmx.de> wrote:

> Deutschland begeben? Mir scheint es nicht so, denn sonst würdest Du die
> beiden obigen Punkte nicht als dominierendes Problem darstellen.

Für den OP, der explizit nach Blendung fragt, scheint es ja wohl ein
Problem zu sein. Wo schrieb ich eigentlich das es das dominierende
Problem sei?

> Das Problem ist schwierig rein technisch zu lösen. Der Unterschied der

Aber administrativ. Du willst so viel Licht wie ein Auto? Mit der
gleichen Blendgefahr wie ein Auto? Dann erdulde auch die gleichen
Überwachungsmaßnahmen wie der Halter eines Autos. Zweijährlich zum TÜV
und für Manipulationen eine saftige Geldstrafe würden helfen.

Helmut Waitzmann

unread,
Feb 8, 2016, 2:31:55 PM2/8/16
to
Thomas Sçhlueter <gross...@email.com>:
Genau. Das habe ich mit einer 3W‐Glühlampenfunzel mit schwachem
Lichtkegelchen tatsächlich schon gemacht, weil der hoch
angebrachte Vorwegweiser nur dann und auch dann nur für einen
kurzen Moment zu lesen war, wenn man mit nach oben eingestellter
Funzel direkt draufzu gefahren ist. Bei gleichzeitigem
Gegenverkehr ist nich einmal das möglich.

Vernünftig von A nach B zu kommen, sieht anders aus. Da will ich
keine Ehrenrunden drehen. Im übrigen ist mir „quasi
unbeanstandet“ im Fall des Falles zu wenig.

HC Ahlmann

unread,
Feb 8, 2016, 3:11:08 PM2/8/16
to
Joerg Fischer <muell...@jfis.de> wrote:

> Aber administrativ. Du willst so viel Licht wie ein Auto? Mit der
> gleichen Blendgefahr wie ein Auto? Dann erdulde auch die gleichen
> Überwachungsmaßnahmen wie der Halter eines Autos. Zweijährlich zum TÜV
> und für Manipulationen eine saftige Geldstrafe würden helfen.

Wie soll eine Überprüfung alle zwei Jahre blendfreie Beleuchtung
sicherstellen? Das klappt bei Autos erwiesenermaßen nicht und wird bei
Fahrräder ob des Kragarms noch weniger gelingen.

Thomas Schlueter

unread,
Feb 8, 2016, 4:13:02 PM2/8/16
to
On 08.02.2016 20:31, Helmut Waitzmann wrote:
> Thomas Sçhlueter:
>>
>> Wenn es "zappenduster" ist, herrscht Verkehrsstille. Da kannst du doch
>> quasi unbeanstandet auf der Straße im Kreis fahren.
>
> Genau. Das habe ich mit einer 3W‐Glühlampenfunzel mit schwachem
> Lichtkegelchen tatsächlich schon gemacht, weil der hoch
> angebrachte Vorwegweiser nur dann und auch dann nur für einen
> kurzen Moment zu lesen war, wenn man mit nach oben eingestellter
> Funzel direkt draufzu gefahren ist. Bei gleichzeitigem
> Gegenverkehr ist nich einmal das möglich.

Entscheidend ist aber, dass offenbar nicht gleichzeitig Verkehr von
_hinten_ kommt, denn ansonsten würdest du ja das Licht des Überholers
nutzen können. Wo aber von hinten nichts kommt, sind Vorwegweiser und
zeitiges Einordnen obsolet. ;-)

Wie oft fährst du eigentlich bei Dunkelheit vollkommen unbekannte
Strecken, bei denen du auf _Vor_wegweiser angewiesen bist? Das Szenario
wäre IMO jedenfalls das Letzte, an das ich bei der Überlegung, warum die
Radfahrerschaft LED-Licht bzw. eine angepasste StVZO brauchen könnte,
gedacht hätte.

Tho"§ 9 Abs. 2 Satz 1 StVO rules"mas

Martin Wohlauer

unread,
Feb 8, 2016, 4:40:07 PM2/8/16
to
Am 08.02.2016 um 20:14 schrieb Martin Kozlowski:
> Martin Wohlauer wrote:
>> Ich habe jetzt doch noch mal nachgesehen. Der Passus steht immer noch
>> drin (aus §67 Abs. 2 StVZO):
>>
>> »[...] Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und
>> fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. [...]«
>>
>> Der Passus mit dem unbeabsichtigten Verstellen ist weiter unten im 3er,
>> kommt also oben drauf. Und ist sicherlich nicht dasselbe. Ich kann mir
>> nicht vorstellen, dass man in so kurzen Abständen dieselbe Aussage
>> wiederholt. Der obere meint was anderes, als das untere. Womit für mich
>> nur bleibt, dass mit fest angebracht neben den Reflektoren eben auch die
>> aktive Beleuchtung gemeint ist. Sie wird ja nicht ausgenommen. Womit
>> Stecklichter dann wohl raus wären.
>
> Nach Inkrafttreten des geänderten § 67 StVZO wurden die Änderungen vom
> Bundesverkehrsministerium kritisiert:
>
> | Die Änderungen kommen in der jetzigen Ausprägung unserem Ziel jedoch
> | nicht in vollem Umfang nach. [...] und die Formulierung, dass Leuchten
> | fest am Fahrrad angebracht sein müssen, kann zu Missverständnissen
> | führen. Die Bundesregierung hat den Ländern daher bereits im September
> | 2013 einen eigenen Änderungsentwurf vorgestellt, der neben der
> | allgemeinen Anpassung der technischen Anforderungen für
> | Fahrradleuchten an den Stand der Technik auch vorgenannte Aspekte
> | aufgreift. Unter anderem soll klargestellt werden, dass die "feste
> | Anbringung" in diesem Zusammenhang nicht mit "fest verschraubt" bzw.
> | "unlösbar" zu verwechseln ist, also z. B. abnehmbare Steckleuchten,
> | die heute weit verbreitet sind, zulässig sind. Unter "fest angebracht"
> | sind in diesem Zusammenhang auch formschlüssige Verbindungen zu
> | verstehen, wenn die Verbindung während des gesamten Betriebs
> | aufrechterhalten bleibt und nur durch willentliches Tun des Betreibers
> | gelöst werden kann (wie z. B. auch bei abnehmbaren Anhängerkupplungen
> | oder Dachgepäckträgern).

Bin ich also nicht der einzige, der diese spezielle Formulierung für
problematisch hält.

> Quelle:
> <https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/stvzo-48-aenderungsverordnung.html>
>
> Nach Inkrafttreten des geänderten § 67 StVZO gab es eine Petition für
> eine Überarbeitung. Aus dem Beschluss des Petitionsausschuss des
> Deutschen Bundestags:
>
> | Der Petitionsausschuss stellt fest, § 67 StVZO ist im Hinblick auf
> | Nennspannung und Anbringungsvorschriften überarbeitungsbedürftig.
> | [...] Deshalb empfiehlt er, die Petition der Bundesregierung - dem
> | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als
> | Material zu überweisen, [...]
>
> Quellen:
> Petition
> <https://www.openpetition.de/petition/online/zulassung-zum-strassenverkehr-ueberarbeitung-der-neufassung-des-67-stvzo-lichttechnische-einrichtung>

»Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger«

Na was auch immer das dann wird...

> Beschluss des Petitionsausschuss
> <https://www.openpetition.de/petition/blog/zulassung-zum-strassenverkehr-ueberarbeitung-der-neufassung-des-67-stvzo-lichttechnische-einrichtung>

Denn da klingt das auch mehr so, als wenn sie das erst mal zur Kenntnis
genommen haben, und der Ball jetzt im Spielfeld von Bundestag und -rat
ist. Und da wissen wir ja, wie lange die letzte Änderung in der Hinsicht
auf sich warten hat lassen.

Grüßle,

Martin.

Ulli Horlacher

unread,
Feb 8, 2016, 5:54:03 PM2/8/16
to
Helmut Waitzmann <nn.th...@xoxy.net> wrote:

> Genau. Das habe ich mit einer 3W-Glühlampenfunzel mit schwachem
> Lichtkegelchen tatsächlich schon gemacht, weil der hoch
> angebrachte Vorwegweiser nur dann und auch dann nur für einen
> kurzen Moment zu lesen war, wenn man mit nach oben eingestellter
> Funzel direkt draufzu gefahren ist.

Deshalb hat man ja ein Akku-gestuetztes Fernlicht am Fahrrad!
Und zum Lichthupen!

Anton Ertl

unread,
Feb 9, 2016, 2:23:18 AM2/9/16
to
Thomas Schlueter <gross...@email.com> writes:
>On 08.02.2016 20:31, Helmut Waitzmann wrote:
>Wie oft fährst du eigentlich bei Dunkelheit vollkommen unbekannte
>Strecken, bei denen du auf _Vor_wegweiser angewiesen bist?

Einmal reicht doch. Und bei den Wegweiser schaut's nicht unbedingt
besser aus.

> Das Szenario
>wäre IMO jedenfalls das Letzte, an das ich bei der Überlegung, warum die
>Radfahrerschaft LED-Licht bzw. eine angepasste StVZO brauchen könnte,
>gedacht hätte.

Mit LED-Licht schaut's nicht unbedingt besser aus. Mir passiert es
regelmaessig, dass ein Verkehrschild vor mir vom Ruecklicht des Autos
hinter mir merkbar beleuchtet wird, von meinem Bumm Lyt nicht. Jaja,
mit dem Lyt wuerde ich nicht in unbekannten Gebieten ausserorts
fahren, aber vorher hat mir keiner gesagt, dass der nicht viel mehr
Ausleuchtung hat als ein Laserpointer.

Was die Diskussion zu den Regelungen angeht, waere eine sinnvolle wohl
eine, die nicht auf die Mitte oder den hellsten Fleck o.ae. abstellt,
sondern darauf, auf was es ankommt: Blendfreiheit, also z.B. ein
maximaler Helligkeitswert auf der Haelfte der Hoehe in 25m Entfernung
(oder auf 90% der Hoehe in 5m Entfernung). Und diese Regelung sollte
fuer alle Fahrzeuge gelten. Und wenn asymetrisches Abblendlicht
erlaubt wird, dann auch fuer Fahrraeder. Wenn die Autofahrer auch
einmal von sowas geblendet werden, sehen sie linksseitige Radwege
vielleicht einmal kritischer.

Martin Wohlauer

unread,
Feb 9, 2016, 3:17:27 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 08:12 schrieb Anton Ertl:
> Thomas Schlueter <gross...@email.com> writes:
>> Das Szenario
>> wÀre IMO jedenfalls das Letzte, an das ich bei der Überlegung, warum die
>> Radfahrerschaft LED-Licht bzw. eine angepasste StVZO brauchen könnte,
>> gedacht hÀtte.
>
> Mit LED-Licht schaut's nicht unbedingt besser aus. Mir passiert es
> regelmaessig, dass ein Verkehrschild vor mir vom Ruecklicht des Autos
> hinter mir merkbar beleuchtet wird, von meinem Bumm Lyt nicht. Jaja,
> mit dem Lyt wuerde ich nicht in unbekannten Gebieten ausserorts
> fahren, aber vorher hat mir keiner gesagt, dass der nicht viel mehr
> Ausleuchtung hat als ein Laserpointer.
>
> Was die Diskussion zu den Regelungen angeht, waere eine sinnvolle wohl
> eine, die nicht auf die Mitte oder den hellsten Fleck o.ae. abstellt,
> sondern darauf, auf was es ankommt: Blendfreiheit, also z.B. ein
> maximaler Helligkeitswert auf der Haelfte der Hoehe in 25m Entfernung
> (oder auf 90% der Hoehe in 5m Entfernung). Und diese Regelung sollte
> fuer alle Fahrzeuge gelten.

Prinzipiell richtig, aber dann wäre ich als mein Licht selbst
einstellender ganz schnell raus. Ich habe keinen Helligkeitsmesser. Da
finde ich die Angabe mit den 5 m durchaus konkret genug, dass sie auch
der Dussel von der Straße noch hin kriegt. Allerdings spräche dann
nichts dagegen, wenn die Lichter auch genau darauf ausgelegt wären. Beim
Ixon IQ und dem Luxos hatte ich schon den Eindruck, dass bei
entsprechend den Vorgaben eingestellten Lichtern auch genug am Schild
ankommt, um es wenigstens zu sehen. Beim Ixon noch mehr als beim Luxos,
aber irgendwas ist ja immer. Womit wir aber wieder bei dem hier sind:

> Und wenn asymetrisches Abblendlicht erlaubt wird, dann auch fuer
> Fahrraeder.

Das wiederum habe ich mir auch schon gedacht. Wenn es an der Dose kein
Problem ist, warum soll es dann am Rad eines sein?

> Wenn die Autofahrer auch einmal von sowas geblendet werden, sehen sie
> linksseitige Radwege vielleicht einmal kritischer.
Harr Harr Harr. Das Imperium blendet zurück. =)

Grüßle,

Martin.

Anton Ertl

unread,
Feb 9, 2016, 3:32:23 AM2/9/16
to
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>Am 09.02.2016 um 08:12 schrieb Anton Ertl:
>> Was die Diskussion zu den Regelungen angeht, waere eine sinnvolle wohl
>> eine, die nicht auf die Mitte oder den hellsten Fleck o.ae. abstellt,
>> sondern darauf, auf was es ankommt: Blendfreiheit, also z.B. ein
>> maximaler Helligkeitswert auf der Haelfte der Hoehe in 25m Entfernung
>> (oder auf 90% der Hoehe in 5m Entfernung). Und diese Regelung sollte
>> fuer alle Fahrzeuge gelten.
>
>Prinzipiell richtig, aber dann wäre ich als mein Licht selbst
>einstellender ganz schnell raus. Ich habe keinen Helligkeitsmesser.

Nein, dann kaufst Du einfach ein Licht mit einer scharfen
Hell-Dunkel-Grenze (wie es sie zuhauf zu kaufen gibt), und die
Gebrauchsanweisung sagt Dir dann, dass Du das Licht so einstellst,
dass die obere Grenze in 5m Entfernung in z.B. 88% der Hoehe des
Scheinwerfers befindet.

In der Praxis spielt das eh keine Rolle, weil kaum einer, der sein
Licht selbst einstellt, es nach den Vorschriften einstellt, und die
meisten Werkstaetten vermutlich auch nicht.

>> Und wenn asymetrisches Abblendlicht erlaubt wird, dann auch fuer
>> Fahrraeder.
>
>Das wiederum habe ich mir auch schon gedacht. Wenn es an der Dose kein
>Problem ist, warum soll es dann am Rad eines sein?

Wenn der Verkehr vernuenftig organisiert waere, waere es keines. Aber
dank linksseitiger Radwege ist es doch eines. Halt keines fuer die
autofahrenden Verordnungs/Gesetzgeber und Richter.

Helmut Waitzmann

unread,
Feb 9, 2016, 3:39:20 AM2/9/16
to
Thomas Schlueter <gross...@email.com>:
> On 08.02.2016 20:31, Helmut Waitzmann wrote:
>> Thomas Sçhlueter:
>>>
>>> Wenn es "zappenduster" ist, herrscht Verkehrsstille. Da kannst du doch
>>> quasi unbeanstandet auf der Straße im Kreis fahren.
>>
>> Genau. Das habe ich mit einer 3W‐Glühlampenfunzel mit schwachem
>> Lichtkegelchen tatsächlich schon gemacht, weil der hoch
>> angebrachte Vorwegweiser nur dann und auch dann nur für einen
>> kurzen Moment zu lesen war, wenn man mit nach oben eingestellter
>> Funzel direkt draufzu gefahren ist. Bei gleichzeitigem
>> Gegenverkehr ist nich einmal das möglich.
>
> Entscheidend ist aber, dass offenbar nicht gleichzeitig Verkehr von
> _hinten_ kommt, denn ansonsten würdest du ja das Licht des Überholers
> nutzen können. Wo aber von hinten nichts kommt, sind Vorwegweiser und
> zeitiges Einordnen obsolet. ;-)

Ich sehe, da unterscheiden sich unsere Einschätzungen.

> Wie oft fährst du eigentlich bei Dunkelheit vollkommen unbekannte
> Strecken, bei denen du auf _Vor_wegweiser angewiesen bist?

Selten, aber anscheinend so oft, dass mir genau das schon
aufgestoßen ist.

> Das Szenario wäre IMO jedenfalls das Letzte, an das ich bei der
> Überlegung, warum die Radfahrerschaft LED-Licht bzw. eine
> angepasste StVZO brauchen könnte, gedacht hätte.

Das ist für mich gewiss nicht der einzige Grund, warum ich
LED‐Licht gut finde, aber unwichtig finde ich ihn nicht.

> Tho"§ 9 Abs. 2 Satz 1 StVO rules"mas

Du hast Satz 2 vergessen. Verkehrssicherheit sieht für mich
anders aus: Ich ziehe es vor, beim Abbiegen den Schutz von
§ 5 (7) Satz 1

Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich
eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

in Anspruch zu nehmen.

Und deswegen ist § 9 (2) Satz 3 in meinen Augen eine Frechheit:
Die StVO zwingt dort Radfahrer zu indirektem Linksabbiegen und
gefährdet sie damit.

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 9, 2016, 3:43:19 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 08:12 schrieb Anton Ertl:
> Thomas Schlueter <gross...@email.com> writes:
>>
>> Wie oft fÀhrst du eigentlich bei Dunkelheit vollkommen unbekannte
>> Strecken, bei denen du auf _Vor_wegweiser angewiesen bist?
>
> Einmal reicht doch.

_Mir_ nicht. Wegen einmal ein paar Extra-Sekunden zur Orientierung kauf
und montier ich mir doch keinen neuen Scheinwerfer. Ich leide auch keine
Höllenqualen, wenn ich in diesem Einzelfall ausnahmsweise mal indirekt
abbiege, anstatt wie ein "richtiges" Fahrzeug mit Schwung um die Kurve
zu fegen.

> Was die Diskussion zu den Regelungen angeht, waere eine sinnvolle wohl
> eine, die nicht auf die Mitte oder den hellsten Fleck o.ae. abstellt,
> sondern darauf, auf was es ankommt: Blendfreiheit, also z.B. ein
> maximaler Helligkeitswert auf der Haelfte der Hoehe in 25m Entfernung
> (oder auf 90% der Hoehe in 5m Entfernung).

IMO hat man bei Verkehrsstille noch mit jeder achtziger-Jahre-Funzel
schon genügend Licht zum Fahren. Sobald durch Kraftverkehr nennenswertes
Fremdlicht hinzukommt, ist ein eigener Lichtkegel zur weiteren
Fahrbahn-Aufhellung unzureichend bis überflüssig.

Der übrige Verkehr braucht meinen Frontscheinwerfer allein als
Positionslicht. Für diesen Zweck sind aber all die schönen Candela, die
das beeindruckend helle Viereck vor mir auf die Fahrbahn malen,
unerheblich. Da zählt nur der Anteil des Streulichts in Augenhöhe.
Insbesondere für die Erkennbarkeit etwas von der Seite gilt da vor allem
"size matters". Und in der Hinsicht sind die dank Freiform-Reflektor
extrem fokussierten LED-Beamer trotz beeindruckenden technischen Daten
viel schlechter als viele altertümliche Birnchenscheinwerfer mit 10
cm-Reflektor.

Tom

Ulli Horlacher

unread,
Feb 9, 2016, 4:06:15 AM2/9/16
to
Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:

> IMO hat man bei Verkehrsstille noch mit jeder achtziger-Jahre-Funzel
> schon genügend Licht zum Fahren.

Dann fahr mal auf einem Waldweg im Dunkeln mit 30 km/h
ICH kann das, voellig problemlos.

Joerg Fischer

unread,
Feb 9, 2016, 4:08:02 AM2/9/16
to
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:

> sicherstellen? Das klappt bei Autos erwiesenermaßen nicht und wird bei
> Fahrräder ob des Kragarms noch weniger gelingen.

Du hast Dich gerade für die Abschaffung des TÜV für Autos
ausgesprochen?

Und wie kommst Du auf "erwiesenermaßen"? Nur weil man bei Kontrollen
immer mal wieder auf verstellte Scheinwerfer trifft? Du kannst mit
einer plausiblen Begründung einschätzen, dass deren Zahl nicht höher
wird, wenn auf den TÜV verzichtet wird?

Martin Wohlauer

unread,
Feb 9, 2016, 4:09:49 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 09:22 schrieb Anton Ertl:
> Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>> Am 09.02.2016 um 08:12 schrieb Anton Ertl:
>>> Was die Diskussion zu den Regelungen angeht, waere eine sinnvolle wohl
>>> eine, die nicht auf die Mitte oder den hellsten Fleck o.ae. abstellt,
>>> sondern darauf, auf was es ankommt: Blendfreiheit, also z.B. ein
>>> maximaler Helligkeitswert auf der Haelfte der Hoehe in 25m Entfernung
>>> (oder auf 90% der Hoehe in 5m Entfernung). Und diese Regelung sollte
>>> fuer alle Fahrzeuge gelten.
>>
>> Prinzipiell richtig, aber dann wÀre ich als mein Licht selbst
>> einstellender ganz schnell raus. Ich habe keinen Helligkeitsmesser.
>
> Nein, dann kaufst Du einfach ein Licht mit einer scharfen
> Hell-Dunkel-Grenze (wie es sie zuhauf zu kaufen gibt), und die
> Gebrauchsanweisung sagt Dir dann, dass Du das Licht so einstellst,
> dass die obere Grenze in 5m Entfernung in z.B. 88% der Hoehe des
> Scheinwerfers befindet.

Was hab ich dann gewonnen, in Vergleich zu vorher?

> In der Praxis spielt das eh keine Rolle, weil kaum einer, der sein
> Licht selbst einstellt, es nach den Vorschriften einstellt,

Den meisten ist nicht mal bekannt, dass es da Vorschriften gibt.

> und die meisten Werkstaetten vermutlich auch nicht.
Nach was stellen die denn dann ein? Bei denen kann ich noch am ehesten
verlangen, dass das Hand und Fuß hat, denn i. A. werden die dafür auch
ihre Stundensätze verlangen. Wenn ich in eine KFZ-Werkstatt gehe und die
stellen das nach Wünschelrutenausschlag ein, kann ich auch Nachbesserung
verlangen. Aber gut, dann tritt vermutlich wieder obiges in Kraft: Die
meisten Interessiert das ja eh nicht, die wissen nicht mal, dass es da
Vorgaben gibt.

Grüßle,

Martin.

Martin Wohlauer

unread,
Feb 9, 2016, 4:13:39 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 09:29 schrieb Andreas Oehler:
> Mon, 8 Feb 2016 16:27:37 +0100, Joerg Fischer:
>
>> Andreas Oehler <andreas...@gmx.de> wrote:
>>
>>> Deutschland begeben? Mir scheint es nicht so, denn sonst würdest Du die
>>> beiden obigen Punkte nicht als dominierendes Problem darstellen.
>>
>> Für den OP, der explizit nach Blendung fragt, scheint es ja wohl ein
>> Problem zu sein. Wo schrieb ich eigentlich das es das dominierende
>> Problem sei?
>
> Jetzt keine Ausflüchte: Du nanntest auf die Frage, ob LED-Leuchten
> prinzipiell ein Blendproblem haben: "Das Problem sind zwei Arten von
> Radfahrern:"
>
> Damit müßten Deiner Meinung nach in erster Linie Bastler und
> China-Lampen-Käufer die Blender sein.
>
> Das ist aber offensichtlich nicht so.

Im Gegenteil, Bastler habe ich in der freien Wildbahn noch so gut wie
keine gesehen. Bisher genau zwei. Und China-Kracher auch eher selten.
Wenn, dann meistens Sorte »Kleine Taschenlampe brenn'!« (Positionslicht)
oder eben, wie du sagst, die Sorte »passables Licht, aber torfnasiger
Fahrer«, weil zu doof sein Licht sinnvoll einzustellen.

Grüßle,

Martin.

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 9, 2016, 4:45:27 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 10:01 schrieb Ulli Horlacher:
> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:
>
>> IMO hat man bei Verkehrsstille noch mit jeder achtziger-Jahre-Funzel
>> schon genügend Licht zum Fahren.
>
> Dann fahr mal auf einem Waldweg im Dunkeln mit 30 km/h
> ICH kann das, voellig problemlos.

Risikoüberkompensation.
Auf Waldwegen [tm] fährt man tunlichst noch nicht mal im Hellen 30 km/h. :-p

Abgesehen davon befindest du dich dort jedenfalls außerhalb des
Geltungsbereichs der StV(Z)O. Die maximal erlaubte Lichtstärke (und
Geschwindigkeit...) ergibt sich da allenfalls indirekt aus den diversen
einschlägigen Naturschutzgesetzen.

Tom

Joerg Fischer

unread,
Feb 9, 2016, 5:08:02 AM2/9/16
to
Andreas Oehler <andreas...@gmx.de> wrote:

> Jetzt keine Ausflüchte: Du nanntest auf die Frage, ob LED-Leuchten
> prinzipiell ein Blendproblem haben: "Das Problem sind zwei Arten von
> Radfahrern:"

Möglichererweise hatte ich Dich falsch verstanden. ich hatte das so
aufgefasst als wöllest Du mir unterstellen, Blendung durch Fahrradlicht
sei _generell_ das dominierende Problem im nächtlichen Verkehr. Was es
nicht ist, und da sind wir also einer Meinung.

> Damit müßten Deiner Meinung nach in erster Linie Bastler und
> China-Lampen-Käufer die Blender sein.

Ja, das sehe ich so. Der Anteil derer, die a) eine zugelassene Lampe
haben und b) damit blenden, weil sie das Ding falsch eingestellt haben,
ist nach meinen Beobachtungen eine bedeutungslose Minderheit der
Blender. Wenn ich mich geblendet fühle und beim aneinander vorbei
fahren zum Blender hinüber schaue sehe ich in der überwiegenden Anzahl
der Fälle einen Chinakracher. Gern auch eine Taschenlampe mit
Lenkerhalterung. Oder eine Kopflampe.

Was auch technisch absolut logisch ist. Die vorschriftsmäßigen Lampen
haben einen relativ schmalen vertikalen Öffnungswinkel. Stellt der
Blender die so weit nach oben das es den Gegenverkehr stört sieht er
selber nichts mehr, weil seine Fahrbahn dann wieder im Dunkeln liegt.
So blöde ist kaum ein Radfahrer.

> Das ist aber offensichtlich nicht so.

Kommen noch irgendwelche Beweise oder Argumente für das
"offensichtlich"?

Olaf Barheine

unread,
Feb 9, 2016, 5:08:31 AM2/9/16
to
Moin!

Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.

Ich sehe eigentlich nur Leute, die den Lichtkegel auf 20 cm vor dem Rad
gerichtet haben. Vermutlich damit sie das nächste Schlagloch sehen,
durch das sie gleich donnern werden. Oder was ist da so interessant, auf
das man leuchten muss?

Ich habe meine LED-Funzel auf ca. 4 m vor dem Rad gerichtet und gucke
prinzipiell nicht ins Gegenlicht.

Gruß, Olaf

HC Ahlmann

unread,
Feb 9, 2016, 6:07:17 AM2/9/16
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:

> Am Sat, 06 Feb 2016 10:12:35 +0100 schrieb HC Ahlmann:
>
> > Bei "halb so hoch nah 5m" kann die Mitte des Leuchtkegels beliebig weit
> > vor dem Rad liegen, je tiefer der Scheinwerfer montiert ist, desto
> > weiter ist der Punkt entfernt, wo die Mitte des Kegels den Boden trifft
>
> Falsch

Tatsächlich. Auch bei der 10-m-Regel war von der hellsten Stelle die
Rede, während ich à la Auto die Hell-Dunkel-Grenze annahm.

Ulli Horlacher

unread,
Feb 9, 2016, 6:19:57 AM2/9/16
to
Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:

> >> IMO hat man bei Verkehrsstille noch mit jeder achtziger-Jahre-Funzel
> >> schon genügend Licht zum Fahren.
> >
> > Dann fahr mal auf einem Waldweg im Dunkeln mit 30 km/h
> > ICH kann das, voellig problemlos.
>
> Risikoüberkompensation.
> Auf Waldwegen [tm] fährt man tunlichst noch nicht mal im Hellen 30 km/h. :-p

Bremsen sind Risikoüberkompensation.
Man faehrt tunlichst immer nur so schnell, dass man jederzeit mit den
Fuessen anhalten kann.



> Abgesehen davon befindest du dich dort jedenfalls außerhalb des
> Geltungsbereichs der StV(Z)O.

Nein.

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 9, 2016, 6:29:39 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 12:14 schrieb Ulli Horlacher:
> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:

>> Abgesehen davon befindest du dich dort jedenfalls außerhalb des
>> Geltungsbereichs der StV(Z)O.
>
> Nein.

Achso, du meinst gar keinen Waldweg [tm], sondern eine als Straße
gewidmete Forstautobahn.

Tom

Ulli Horlacher

unread,
Feb 9, 2016, 6:45:42 AM2/9/16
to
Achso, du meinst gar keinen Waldweg [TM], sondern einen Trampelpfad durchs
Unterholz.

Alternativ darfst auch mal nachts auf einem Wirtschaftsweg mit deiner
Gluehobstfunzel fahren.,
Achso, du faehrst ja zwecks Vermeidung von Risikokompensation eh nie
schneller als Schrittgeschwindigkeit.
Na, dann.

Chr. Maercker

unread,
Feb 9, 2016, 6:50:08 AM2/9/16
to
Olaf Barheine wrote:
> Ich sehe eigentlich nur Leute, die den Lichtkegel auf 20 cm vor dem Rad
> gerichtet haben. Vermutlich damit sie das nächste Schlagloch sehen,
> durch das sie gleich donnern werden. Oder was ist da so interessant, auf
> das man leuchten muss?

[x] Die Scheinwerfer sind auf das übliche Fahrtempo auf "Radwegen"
eingestellt, also ca. 12 km/h.

Anton Ertl

unread,
Feb 9, 2016, 7:32:39 AM2/9/16
to
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>Am 09.02.2016 um 09:22 schrieb Anton Ertl:
>> Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>>> Am 09.02.2016 um 08:12 schrieb Anton Ertl:
>>>> Was die Diskussion zu den Regelungen angeht, waere eine sinnvolle wohl
>>>> eine, die nicht auf die Mitte oder den hellsten Fleck o.ae. abstellt,
>>>> sondern darauf, auf was es ankommt: Blendfreiheit, also z.B. ein
>>>> maximaler Helligkeitswert auf der Haelfte der Hoehe in 25m Entfernung
>>>> (oder auf 90% der Hoehe in 5m Entfernung). Und diese Regelung sollte
>>>> fuer alle Fahrzeuge gelten.
>>>
>>> Prinzipiell richtig, aber dann wÀre ich als mein Licht selbst
>>> einstellender ganz schnell raus. Ich habe keinen Helligkeitsmesser.
>>
>> Nein, dann kaufst Du einfach ein Licht mit einer scharfen
>> Hell-Dunkel-Grenze (wie es sie zuhauf zu kaufen gibt), und die
>> Gebrauchsanweisung sagt Dir dann, dass Du das Licht so einstellst,
>> dass die obere Grenze in 5m Entfernung in z.B. 88% der Hoehe des
>> Scheinwerfers befindet.
>
>Was hab ich dann gewonnen, in Vergleich zu vorher?

Im Vergleich zu einer Regelung, wo sich die offiziellen Stellen
streiten, ob es die Mitte des Lichtkegels ist oder die hellste
Steller?

1) Rechtssicherheit.

2) Leichtere Einstellbarkeit (Ich finde die Hell-Dunkel-Grenze bei
aktuellen Scheinwerfern einfacher zu erkennen als eine ominoese
hellste Stelle oder die Mitte).

3) Langfristig moeglicherweise Scheinwerfer mit besserer
Lichtverteilung, bzw. dass dann keiner sagen kann, dass Du illegal
unterwegs bist, wenn Dein Licht 40m weit leuchtet und dort auch noch
gut Licht hinbringt.

>> In der Praxis spielt das eh keine Rolle, weil kaum einer, der sein
>> Licht selbst einstellt, es nach den Vorschriften einstellt,
>
>Den meisten ist nicht mal bekannt, dass es da Vorschriften gibt.

Eben. Aber eine Vorschrift, die sagt "Es darf nicht blenden" ist
nicht nur sinnvoller, sondern auch leichter zu merken als eine mit
"Mitte oder hellster Fleck, 5m und halbe Hoehe".

>> und die meisten Werkstaetten vermutlich auch nicht.
>Nach was stellen die denn dann ein? Bei denen kann ich noch am ehesten
>verlangen, dass das Hand und Fuß hat, denn i. A. werden die dafür auch
>ihre Stundensätze verlangen. Wenn ich in eine KFZ-Werkstatt gehe und die
>stellen das nach Wünschelrutenausschlag ein, kann ich auch Nachbesserung
>verlangen. Aber gut, dann tritt vermutlich wieder obiges in Kraft: Die
>meisten Interessiert das ja eh nicht, die wissen nicht mal, dass es da
>Vorgaben gibt.

Eben. Und klar kannst Du Nachbesserung verlangen. Wieviele tun es?
Ist bei Vorschriften, auf die keiner achtet, in KfZ-Werkstaetten wohl
aehnlich. Irgendwann hatte ich mein Motorrad beim Service, und die
Spinner haben die Kette extrem gespannt, was mir dann zu Hause
aufgefallen ist; klar haette ich da Nachbesserung verlangen koennen,
aber ich hab's lieber selber repariert; und einem, der sowas nicht
selbst kann, waere das vermutlich auch nicht aufgefallen, also auch
keine Reklamation.

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 9, 2016, 8:02:21 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 12:40 schrieb Ulli Horlacher:
>
> Alternativ darfst auch mal nachts auf einem Wirtschaftsweg mit deiner
> Gluehobstfunzel fahren.,

Was soll ich nachts auf Wirtschaftswegen?

Isch 'abe auch gar keine Glü'obstfunzel. Ich fahre seit >10 Jahren LED;
zuerst einen Luxeon-Selbstbau am NaDy nach einer deiner Anleitungen
(danke dafür!), und nachdem der auseinanderfiel, weil der 2K-Kleber
spröde geworden war, verwende ich eine 6,99 EUR LED-Leuchte von Lidl.
Als Stromquelle dient eine 18650-Zelle, die ich im Moment alle 2-3
Wochen oder so vorsichtshalber lade.

Die Leuchte ist von der Lichtverteilung dem alten Eigenbau um Welten
überlegen und lässt sich in zwei Stufen (1W/0,5W?) schalten. Ich fahre
ausschließlich mit der "Sparflamme" und würde dies auch und gerade auf
einem stockdunklen Waldweg jederzeit ohne Bedenken so machen. Ich würde
mich jedoch gegen eine echte Stromsparstufe mit Helligkeit auf
Birnchen-Niveau auch nicht wehren.

> Achso, du faehrst ja zwecks Vermeidung von Risikokompensation eh nie
> schneller als Schrittgeschwindigkeit.

Im finsteren Wald die Rehe und Wildschweine aufzuschrecken, bloß weil
man endlich mal einen "vernünftigen" Einsatzzweck für sein unnötig
helles Licht entdeckt zu haben glaubt - das ist Risiko_über_kompensation.

Tom

HC Ahlmann

unread,
Feb 9, 2016, 8:25:49 AM2/9/16
to
Joerg Fischer <muell...@jfis.de> wrote:

> HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:
>
> > Wie soll eine Überprüfung alle zwei Jahre blendfreie Beleuchtung
> > sicherstellen? Das klappt bei Autos erwiesenermaßen nicht und wird bei
> > Fahrräder ob des Kragarms noch weniger gelingen.
>
> Du hast Dich gerade für die Abschaffung des TÜV für Autos
> ausgesprochen?

Spinner.

> Und wie kommst Du auf "erwiesenermaßen"? Nur weil man bei Kontrollen
> immer mal wieder auf verstellte Scheinwerfer trifft?

Genau das. Offizielle Kontrollen zeigen falsche Einstellungen, aber
behoben werden sie nur, wenn der Halter durch eine Mängelkarte oder
einen erheblichen Mangel dazu gezwungen wird. Kontrollen verhindern
keine falschen Einstellungen, weil sie nur einen gegenwärtigen Zustand
feststellen, aber nicht zukünftige Zustände bestimmen.

> Du kannst mit einer plausiblen Begründung einschätzen, dass deren Zahl
> nicht höher wird, wenn auf den TÜV verzichtet wird?

Das zu beweisen liegt an Dir, denn Du stelltest die These auf, mit TÜV
für Fahrräder gäbe es weniger Blender trotz besserer Scheinwerfer.

Eine HU findet nur alle zwei Jahre bei gewöhnlichen Pkw statt, und
dennoch werden jedes Jahr bei den Lichtwochen falsch eingestellte
Pkw-Scheinwerfer moniert (und Autos mit falsch eingestellten
Scheinwerfern und Lichtwochen-Bapperl wieder auf die Straße geschickt).
Dabei sind Auto-Scheinwerfer gut gegen unbeabsichtigetes Verstellen
geschützt, Fahrrad-Scheinwerfer sind auf ihrem Kragärmchen zwischen
Bowdenzügen oder Lenkerkörbchen viel leichter verstellt. Es bestehen
daher begründete Zweifel, dass ein TÜV für Fahrräder für weniger Blender
sorgt.

Und daher fragte ich Dich und wiederhole: Wie soll eine Überprüfung alle
zwei Jahre blendfreie Beleuchtung sicherstellen?

Martin Wohlauer

unread,
Feb 9, 2016, 8:29:49 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 13:02 schrieb Anton Ertl:
> Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>> Am 09.02.2016 um 09:22 schrieb Anton Ertl:
>>> Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>>>> Am 09.02.2016 um 08:12 schrieb Anton Ertl:
>>>>> Was die Diskussion zu den Regelungen angeht, waere eine sinnvolle wohl
>>>>> eine, die nicht auf die Mitte oder den hellsten Fleck o.ae. abstellt,
>>>>> sondern darauf, auf was es ankommt: Blendfreiheit, also z.B. ein
>>>>> maximaler Helligkeitswert auf der Haelfte der Hoehe in 25m Entfernung
>>>>> (oder auf 90% der Hoehe in 5m Entfernung). Und diese Regelung sollte
>>>>> fuer alle Fahrzeuge gelten.
>>>>
>>>> Prinzipiell richtig, aber dann wÀre ich als mein Licht selbst
>>>> einstellender ganz schnell raus. Ich habe keinen Helligkeitsmesser.
>>>
>>> Nein, dann kaufst Du einfach ein Licht mit einer scharfen
>>> Hell-Dunkel-Grenze (wie es sie zuhauf zu kaufen gibt), und die
>>> Gebrauchsanweisung sagt Dir dann, dass Du das Licht so einstellst,
>>> dass die obere Grenze in 5m Entfernung in z.B. 88% der Hoehe des
>>> Scheinwerfers befindet.
>>
>> Was hab ich dann gewonnen, in Vergleich zu vorher?
>
> Im Vergleich zu einer Regelung, wo sich die offiziellen Stellen
> streiten, ob es die Mitte des Lichtkegels ist oder die hellste
> Steller?

Die streiten sich nicht, die haben das recht klar vorgegeben, auch wenn
»Mitte« bei etwas nicht rundsymmetrischem schon auch noch Spielraum lässt.

> 1) Rechtssicherheit.
>
> 2) Leichtere Einstellbarkeit (Ich finde die Hell-Dunkel-Grenze bei
> aktuellen Scheinwerfern einfacher zu erkennen als eine ominoese
> hellste Stelle oder die Mitte).

Mir ging es nur gerade darum, dass die Angeben, wie du sie oben nennst,
ähnlich einfach/schwierig sind, wie die geltenden in DE. So viel
Unterschied sehe ich da, für den Einstellenden, nicht.

> 3) Langfristig moeglicherweise Scheinwerfer mit besserer
> Lichtverteilung, bzw. dass dann keiner sagen kann, dass Du illegal
> unterwegs bist, wenn Dein Licht 40m weit leuchtet und dort auch noch
> gut Licht hinbringt.

Der Haken bei der jetzigen Regelung ist ja der, dass die 5 m Regelung
eben dafür sorgt, dass nach 10 m Schluss ist, sodass eigentlich /nur/
das Streulicht wesentlich weiter kommt. Das ist, um so ein bisschen
Schilder- und Pinguin-Reflektieren zu sehen, noch OK. Aber was z. B. auf
dem Wegweiser steht, das kannst nicht mehr lesen.

>>> In der Praxis spielt das eh keine Rolle, weil kaum einer, der sein
>>> Licht selbst einstellt, es nach den Vorschriften einstellt,
>>
>> Den meisten ist nicht mal bekannt, dass es da Vorschriften gibt.
>
> Eben. Aber eine Vorschrift, die sagt "Es darf nicht blenden" ist
> nicht nur sinnvoller, sondern auch leichter zu merken als eine mit
> "Mitte oder hellster Fleck, 5m und halbe Hoehe".

Bis auf, dass es ehrheblich unterschiedliche Ansichten geben dürfte, ab
wann was blendet. Hier wurde ich schon mal von einem Autofahrer
angepisst, der halt das Pech hatte, mit dem Kopf genau auf Höhe meines
Ixon IQ zu fahren. Da kann ich einstellen was ich will, wenn der gerade
im Gegenverkehr in einer engen Straße daher kommt, hat er Spaß, selbst
wenn die Hell-Dunkel-Grenze schön brav nach unten zeigt. Und
$Schnittlauchvertreter sieht die Sache evtl. noch mal ganz anders,
usw... Auf so was subjektives würde ich mich dann auch nicht verlassen
müssen wollen.

>>> und die meisten Werkstaetten vermutlich auch nicht.
>> Nach was stellen die denn dann ein? Bei denen kann ich noch am ehesten
>> verlangen, dass das Hand und Fuß hat, denn i. A. werden die dafÌr auch
>> ihre StundensÀtze verlangen. Wenn ich in eine KFZ-Werkstatt gehe und die
>> stellen das nach WÃŒnschelrutenausschlag ein, kann ich auch Nachbesserung
>> verlangen. Aber gut, dann tritt vermutlich wieder obiges in Kraft: Die
>> meisten Interessiert das ja eh nicht, die wissen nicht mal, dass es da
>> Vorgaben gibt.
>
> Eben. Und klar kannst Du Nachbesserung verlangen. Wieviele tun es?
> Ist bei Vorschriften, auf die keiner achtet, in KfZ-Werkstaetten wohl
> aehnlich.

Hier gab es vor ein paar Jahren auch die Feststellung vom ADAC
(*hüstel*), dass ca. 50% der Autoscheinwerfer falsch eingestellt sind.

> Irgendwann hatte ich mein Motorrad beim Service, und die Spinner
> haben die Kette extrem gespannt, was mir dann zu Hause aufgefallen
> ist; klar haette ich da Nachbesserung verlangen koennen, aber ich
> hab's lieber selber repariert; und einem, der sowas nicht selbst
> kann, waere das vermutlich auch nicht aufgefallen, also auch keine
> Reklamation.

Eben. Das Problem ist also, wie so vieles, eines der Wahrnehmung bzw.
des Bewusstseins. Wenn's keinen juckt, bis auf den akut geblendeten
Gegenverkehr, passiert vermutlich lange lange nichts. Aber das Problem
wird mit zunehmender Verbreitung von gutem™ LED-Licht sicher größer
werden und evtl. denkt dann mal langsam einer dran, dass es nicht
reicht, wenn was funzelt, sondern es muss auch anständig™ eingestellt sein.

Grüßle,

Martin.

Martin Wohlauer

unread,
Feb 9, 2016, 8:31:32 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 11:08 schrieb Olaf Barheine:
> Moin!
>
> Am 04.02.2016 um 17:33 schrieb Lutz Guettler:
>> Außerdem blenden viele Lampen, da sie anscheinend keinen Diffusor haben
>> und das Licht nicht zum Boden gerichtet ist.
>
> Ich sehe eigentlich nur Leute, die den Lichtkegel auf 20 cm vor dem Rad
> gerichtet haben. Vermutlich damit sie das nächste Schlagloch sehen,
> durch das sie gleich donnern werden. Oder was ist da so interessant, auf
> das man leuchten muss?

Nix. Das nicht ausrechend fest gezogene Lämpchen neigt sein Köpfchen
meistens völlig von alleine so weit runter, oder ist beim letzten mal
Umfallen des Rades gleich ordentlich verbogen worden.

Grüßle,

Martin.

Ulli Horlacher

unread,
Feb 9, 2016, 8:38:02 AM2/9/16
to
Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:

> > Alternativ darfst auch mal nachts auf einem Wirtschaftsweg mit deiner
> > Gluehobstfunzel fahren.,
>
> Was soll ich nachts auf Wirtschaftswegen?

Testen ob deine Aussage "mit jeder achtziger-Jahre-Funzel schon genügend
Licht zum Fahren" stimmt.

Ich bin zB nachts auf Wald - bzw Wirtschaftswegen, wenn ich von der Arbeit
heimfahre.


> Die Leuchte ist von der Lichtverteilung dem alten Eigenbau um Welten
> überlegen und lässt sich in zwei Stufen (1W/0,5W?) schalten. Ich fahre
> ausschließlich mit der "Sparflamme" und würde dies auch und gerade auf
> einem stockdunklen Waldweg jederzeit ohne Bedenken so machen.

Du faehrst nicht, du schleichst.


> Im finsteren Wald die Rehe und Wildschweine aufzuschrecken, bloß weil
> man endlich mal einen "vernünftigen" Einsatzzweck für sein unnötig
> helles Licht entdeckt zu haben glaubt - das ist Risiko_über_kompensation.

Erzaehl das mal Millionen von Autoisten.

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 9, 2016, 9:29:41 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 14:33 schrieb Ulli Horlacher:
> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:
>
>> Die Leuchte ist von der Lichtverteilung dem alten Eigenbau um Welten
>> überlegen und lässt sich in zwei Stufen (1W/0,5W?) schalten. Ich fahre
>> ausschließlich mit der "Sparflamme" und würde dies auch und gerade auf
>> einem stockdunklen Waldweg jederzeit ohne Bedenken so machen.
>
> Du faehrst nicht, du schleichst.

Für welches Team fährst du dieses Jahr TdF?

>> Im finsteren Wald die Rehe und Wildschweine aufzuschrecken, bloß weil
>> man endlich mal einen "vernünftigen" Einsatzzweck für sein unnötig
>> helles Licht entdeckt zu haben glaubt - das ist Risiko_über_kompensation.
>
> Erzaehl das mal Millionen von Autoisten.

Du änderst schon wieder die Definition von Waldweg.

Tom

Frank Möller

unread,
Feb 9, 2016, 9:38:20 AM2/9/16
to
Thomas Sçhlueter schrieb am Tue, 9 Feb 2016 15:29:40 +0100:
> Am 09.02.2016 um 14:33 schrieb Ulli Horlacher:
>> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:

>>> Die Leuchte ist von der Lichtverteilung dem alten Eigenbau um Welten
>>> überlegen und lässt sich in zwei Stufen (1W/0,5W?) schalten. Ich fahre
>>> ausschließlich mit der "Sparflamme" und würde dies auch und gerade auf
>>> einem stockdunklen Waldweg jederzeit ohne Bedenken so machen.

>> Du faehrst nicht, du schleichst.

> Für welches Team fährst du dieses Jahr TdF?

Was soll der Quark eigentlich? Es zwingt Dich doch niemand, Dich im Dunkeln
auf dem Radl in die Pampa zu begeben. Nur wieso mußt Du jetzt unbedingt die
anmachen, die das tun?

--

Rolf Mantel

unread,
Feb 9, 2016, 9:50:01 AM2/9/16
to
Thomas Schlueter <gross...@email.com>:
Am 09.02.2016 um 09:38 schrieb Helmut Waitzmann:
>> Wie oft fährst du eigentlich bei Dunkelheit vollkommen unbekannte
>> Strecken, bei denen du auf _Vor_wegweiser angewiesen bist?

> Selten, aber anscheinend so oft, dass mir genau das schon
> aufgestoßen ist.

Bei einer Fahrradreise im Herbst mal versehentlich nicht um 18:00 Uhr
sondern erst um 19:00 Uhr das Tagesziel zu erreichen ist jetzt nicht
*so* besonders außergewöhnlich. Da ist man auch außerhalb des Bereichs,
den man gut kennt.


Ulli Horlacher

unread,
Feb 9, 2016, 9:50:12 AM2/9/16
to
Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:

> >> überlegen und lässt sich in zwei Stufen (1W/0,5W?) schalten. Ich fahre
> >> ausschließlich mit der "Sparflamme" und würde dies auch und gerade auf
> >> einem stockdunklen Waldweg jederzeit ohne Bedenken so machen.
> >
> > Du faehrst nicht, du schleichst.
>
> Für welches Team fährst du dieses Jahr TdF?

50 km/h ueberschreite ich taeglich mehrfach.
Das Hilfsmittel dazu nennt sich "Gefaelle".



> >> Im finsteren Wald die Rehe und Wildschweine aufzuschrecken, bloß weil
> >> man endlich mal einen "vernünftigen" Einsatzzweck für sein unnötig
> >> helles Licht entdeckt zu haben glaubt - das ist Risiko_über_kompensation.
> >
> > Erzaehl das mal Millionen von Autoisten.
>
> Du änderst schon wieder die Definition von Waldweg.

Falls du es nicht wissen solltest: Im Wald gibts neben Rehen und Wildschweine
auch Strassen.

Anton Ertl

unread,
Feb 9, 2016, 10:11:41 AM2/9/16
to
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>Am 09.02.2016 um 13:02 schrieb Anton Ertl:
>> Im Vergleich zu einer Regelung, wo sich die offiziellen Stellen
>> streiten, ob es die Mitte des Lichtkegels ist oder die hellste
>> Steller?
>
>Die streiten sich nicht, die haben das recht klar vorgegeben, auch wenn
>»Mitte« bei etwas nicht rundsymmetrischem schon auch noch Spielraum lässt.

Eben.

>> 3) Langfristig moeglicherweise Scheinwerfer mit besserer
>> Lichtverteilung, bzw. dass dann keiner sagen kann, dass Du illegal
>> unterwegs bist, wenn Dein Licht 40m weit leuchtet und dort auch noch
>> gut Licht hinbringt.
>
>Der Haken bei der jetzigen Regelung ist ja der, dass die 5 m Regelung
>eben dafür sorgt, dass nach 10 m Schluss ist

Schluss mit hellem Licht, aber Blendung ist auch durchaus moeglich.
Es ist ja mit der Regelung nicht ausgeschlossen, dass da noch mehr als
Streulicht oberhalb der Hoehe des Scheinwerfers abgestrahlt wird.

M.a.W., die Regelung sorgt erstens dafuer, dass man als Radfahrer
nicht weit sehen kann, und andererseits sorgt sie nicht dafuer, dass
der Gegenverkehr nicht geblendet wird.


Nach 10m trifft die Mitte oder hellste Stelle auf
den Asphalt. Der Teil darueber leuchtet noch weiter, eventuell sogar
in die Augen entgegenkommender Verkehrsteilnehmer.

>sodass eigentlich /nur/
>das Streulicht wesentlich weiter kommt.

Nein, alles oberhalb der Mitte kommt weiter. Da es nicht heller sein
darf als das, was in 10m auftrifft, hilft das wenig zum Beleuchten der
Fahrbahn, aber zum Blenden kann es reichen.

>> Eben. Aber eine Vorschrift, die sagt "Es darf nicht blenden" ist
>> nicht nur sinnvoller, sondern auch leichter zu merken als eine mit
>> "Mitte oder hellster Fleck, 5m und halbe Hoehe".
>
>Bis auf, dass es ehrheblich unterschiedliche Ansichten geben dürfte, ab
>wann was blendet.

Ich wuerde dafuer dieselben Helligkeitsgrenzen nehmen wie sie auch
beim Abblendlicht von Autos verwendet werden. Und wenn Du einen
zugelassenen Scheinwerfer mit scharfer Hell/Dunkel-Grenze oben hast,
dann ist es kein Problem, den so einzustellen wie von mir
vorgeschlagen, dafuer brauchst Du kein Leuchtstaerke-Messgeraet,
sondern nur eine Wand.

> Hier wurde ich schon mal von einem Autofahrer
>angepisst, der halt das Pech hatte, mit dem Kopf genau auf Höhe meines
>Ixon IQ zu fahren. Da kann ich einstellen was ich will, wenn der gerade
>im Gegenverkehr in einer engen Straße daher kommt, hat er Spaß, selbst
>wenn die Hell-Dunkel-Grenze schön brav nach unten zeigt.

Genau. Den Spass hat er auch mit LKWs, ueber den brauchst Du Dir
keine Gedanken machen, der hat sich sein Auto schon selbst so
ausgesucht, dass er geblendet wird.

> Und
>$Schnittlauchvertreter sieht die Sache evtl. noch mal ganz anders,
>usw... Auf so was subjektives würde ich mich dann auch nicht verlassen
>müssen wollen.

Es geht nicht um eine subjektive Regelung, sondern um eine objektive,
die das Ziel hat, nicht zu blenden. Im Gegensatz dazu hat die
aktuelle Regelung kein offensichtliches Ziel. Blendende Scheinwerfer
sind auch bei regelkonformer Einstellung moeglich, aber fuer
Fahrradfernlicht taugt die Einstellung auch nicht.

Sepp Ruf

unread,
Feb 9, 2016, 11:11:07 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 14:33 schrieb Ulli Horlacher:
> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:
>
>>> Alternativ darfst auch mal nachts auf einem Wirtschaftsweg mit deiner
>>> Gluehobstfunzel fahren.,
>>
>> Was soll ich nachts auf Wirtschaftswegen?
>
> Testen ob deine Aussage "mit jeder achtziger-Jahre-Funzel schon genügend
> Licht zum Fahren" stimmt.

Nur aecht nach einer Bundesstrassenquerung mit viel Fremdlicht, die ihm die
Adaptation auf seine 4-Lux-Testfunzel versaut hat und mit unerwartet vor ihm
spazierenden Jaeger in perfekt kontrastfreiem Loden/Wildleder.

> Ich bin zB nachts auf Wald - bzw Wirtschaftswegen, wenn ich von der Arbeit
> heimfahre.
>
>> Die Leuchte ist von der Lichtverteilung dem alten Eigenbau um Welten
>> überlegen und lässt sich in zwei Stufen (1W/0,5W?) schalten. Ich fahre
>> ausschließlich mit der "Sparflamme" und würde dies auch und gerade auf
>> einem stockdunklen Waldweg jederzeit ohne Bedenken so machen.
>
> Du faehrst nicht, du schleichst.
>
>> Im finsteren Wald die Rehe und Wildschweine aufzuschrecken, bloß weil

"Jagdschutz"latein. Da wird nachts maschinell Mondphasenholz geerntet und
Woelfe und Luchse mit Hunden und Katzen "verwechselt", aber der boese
Rohloffpanzerfahrer missachtet die Natur und hetzt die armen Bambis und
Caesiumbomber auf wertvolle Autostrassen und klimarettende Biomassemaisfelder.

>> man endlich mal einen "vernünftigen" Einsatzzweck für sein unnötig
>> helles Licht entdeckt zu haben glaubt - das ist Risiko_über_kompensation.

Welche Gefahr denn, die Sturz- und Knockoutgefahr durch morsche Baeume und
fahrlaessige Wildtiere? dulce et decorum est! Ploetzliche Erkrankungen? Gut,
Landstrasse ist auch zu gefaehrlich, siehe CvA, wir machen also nur noch
funkueberwachtes Gruppen-Taitschih im Hof der Herzklinik, das ist sicherTM.

> Erzaehl das mal Millionen von Autoisten.

Die brettern gewoehnlich schneller durch den Wald als ihr Abblendlicht oder
die Elchfestigkeit ihrer Windschutzscheibe zulassen - DAS ist
Risiko_ueber_kompensation.


Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 9, 2016, 11:40:23 AM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 17:15 schrieb Sepp Ruf:
> Am 09.02.2016 um 14:33 schrieb Ulli Horlacher:
>> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:
>>
>>> Was soll ich nachts auf Wirtschaftswegen?
>>
>> Testen ob deine Aussage "mit jeder achtziger-Jahre-Funzel schon genügend
>> Licht zum Fahren" stimmt.
>
> Nur aecht nach einer Bundesstrassenquerung mit viel Fremdlicht, die ihm die
> Adaptation auf seine 4-Lux-Testfunzel versaut hat und mit unerwartet vor ihm
> spazierenden Jaeger in perfekt kontrastfreiem Loden/Wildleder.

Du hast das auf der Fahrbahn liegende Kind vergessen.

>>> man endlich mal einen "vernünftigen" Einsatzzweck für sein unnötig
>>> helles Licht entdeckt zu haben glaubt - das ist Risiko_über_kompensation.
>
> Welche Gefahr denn, die Sturz- und Knockoutgefahr durch morsche Baeume und
> fahrlaessige Wildtiere?

Frag Werner Icking.

>> Erzaehl das mal Millionen von Autoisten.
>
> Die brettern gewoehnlich schneller durch den Wald als ihr Abblendlicht oder
> die Elchfestigkeit ihrer Windschutzscheibe zulassen - DAS ist
> Risiko_ueber_kompensation.

Da, wo Autos _so_ fahren, braucht man aber schon wieder nicht mehr als
10 Lux.

Tom

Martin Wohlauer

unread,
Feb 9, 2016, 12:24:59 PM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 15:53 schrieb Anton Ertl:
> Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> writes:
>> Am 09.02.2016 um 13:02 schrieb Anton Ertl:
>>> 3) Langfristig moeglicherweise Scheinwerfer mit besserer
>>> Lichtverteilung, bzw. dass dann keiner sagen kann, dass Du illegal
>>> unterwegs bist, wenn Dein Licht 40m weit leuchtet und dort auch noch
>>> gut Licht hinbringt.
>>
>> Der Haken bei der jetzigen Regelung ist ja der, dass die 5 m Regelung
>> eben dafÃŒr sorgt, dass nach 10 m Schluss ist
>
> Schluss mit hellem Licht, aber Blendung ist auch durchaus moeglich.
> Es ist ja mit der Regelung nicht ausgeschlossen, dass da noch mehr als
> Streulicht oberhalb der Hoehe des Scheinwerfers abgestrahlt wird.

Das sollte dann ja wohl vom KBA keine Zulassung kriegen. Eine Lampe, die
nach den Vorgaben eingebaut blendet, sollte doch wohl keine Zulassung
kriegen.

> M.a.W., die Regelung sorgt erstens dafuer, dass man als Radfahrer
> nicht weit sehen kann, und andererseits sorgt sie nicht dafuer, dass
> der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Das muss sie auch nicht, weil die Sicherstellung, dass bei Einhaltung
der Einstellvorgaben niemand geblendet wird, bei der zuständigen
Zulassungsstelle stattfinden sollte. Ansonsten brauche ich die nicht.

> Nach 10m trifft die Mitte oder hellste Stelle auf
> den Asphalt. Der Teil darueber leuchtet noch weiter, eventuell sogar
> in die Augen entgegenkommender Verkehrsteilnehmer.

Mir ist schon klar, wie das läuft, mir ist aber auch klar, dass es das
eigentlich™ nicht geben dürfte, wenn alles mit (im Wortsinne) rechten
Dingen zuginge.

>> sodass eigentlich /nur/
>> das Streulicht wesentlich weiter kommt.
>
> Nein, alles oberhalb der Mitte kommt weiter.

Was im Normalfall das Streulicht ist.

> Da es nicht heller sein darf als das, was in 10m auftrifft, hilft das
> wenig zum Beleuchten der Fahrbahn, aber zum Blenden kann es reichen.
Wieso? Heller dürfte das schon sein. Die Hellster-Punkt-Regelung ist ja
nicht mehr drin. Jetzt wird von der ominösen Mitte gefaselt, was aber
eben gerade nicht ausschließt, dass das Ausleuchtungsfeld nicht homogen
bestrahlt wird, sondern z. B. im oberen Bereich weit mehr zu sehen ist,
als im unteren.

>>> Eben. Aber eine Vorschrift, die sagt "Es darf nicht blenden" ist
>>> nicht nur sinnvoller, sondern auch leichter zu merken als eine mit
>>> "Mitte oder hellster Fleck, 5m und halbe Hoehe".
>>
>> Bis auf, dass es ehrheblich unterschiedliche Ansichten geben dÃŒrfte, ab
>> wann was blendet.
>
> Ich wuerde dafuer dieselben Helligkeitsgrenzen nehmen wie sie auch
> beim Abblendlicht von Autos verwendet werden.

OK, dann kämen Fahrradlichter aber sehr oft immer noch verdammt gut weg.

> Und wenn Du einen zugelassenen Scheinwerfer mit scharfer
> Hell/Dunkel-Grenze oben hast, dann ist es kein Problem, den so
> einzustellen wie von mir vorgeschlagen, dafuer brauchst Du kein
> Leuchtstaerke-Messgeraet, sondern nur eine Wand.

Das ist es bei einem Ixon IQ oder einem Luxos auch nicht. Auch nicht mit
den jetzigen Regeln.

>> Hier wurde ich schon mal von einem Autofahrer
>> angepisst, der halt das Pech hatte, mit dem Kopf genau auf Höhe meines
>> Ixon IQ zu fahren. Da kann ich einstellen was ich will, wenn der gerade
>> im Gegenverkehr in einer engen Straße daher kommt, hat er Spaß, selbst
>> wenn die Hell-Dunkel-Grenze schön brav nach unten zeigt.
>
> Genau. Den Spass hat er auch mit LKWs, ueber den brauchst Du Dir
> keine Gedanken machen, der hat sich sein Auto schon selbst so
> ausgesucht, dass er geblendet wird.

Schon klar. Trotzdem pisste er mich aus seiner Karre heraus erst mal an.

>> Und
>> $Schnittlauchvertreter sieht die Sache evtl. noch mal ganz anders,
>> usw... Auf so was subjektives wÃŒrde ich mich dann auch nicht verlassen
>> mÃŒssen wollen.
>
> Es geht nicht um eine subjektive Regelung, sondern um eine objektive,
> die das Ziel hat, nicht zu blenden.

Da würde die Kombination Zulassung durch KBA und Einstellvorgaben, die
nicht überschritten werden dürfen (z. B. die 5-m-Regelung ginge durch)
aber auch ausreichen. Die Frage ist viel mehr, warum man beim Rad 10 m
offenbar für völlig ausreichend hält, während man von Dosen auch noch
gerne in 100 m Entfernung gut geblendet wird.

> Im Gegensatz dazu hat die aktuelle Regelung kein offensichtliches
> Ziel.

Bzw. keines, das /wirksam/ verfolgt wird.

> Blendende Scheinwerfer sind auch bei regelkonformer Einstellung
> moeglich, aber fuer Fahrradfernlicht taugt die Einstellung auch
> nicht.
Echt? Was meint Andreas als Experte dazu? Ich kenne TA23 und Co. ja
nicht im Detail, aber wenn das wirklich der Fall wäre, hätten wir
tatsächlich eine ziemlich nutzlose Regelung.

Grüßle,

Martin.

Sepp Ruf

unread,
Feb 9, 2016, 12:26:00 PM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 15:53 schrieb Anton Ertl:

> M.a.W., die Regelung sorgt erstens dafuer, dass man als Radfahrer
> nicht weit sehen kann, und andererseits sorgt sie nicht dafuer, dass
> der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Die [n-Meter-]Regelung "sorgt" fuer gar nichts. Um die Einstellung durch
mehr oder minder faehige Fahrer/Werkstatt kommt man weder beim StVZO-Fahrrad
herum noch bei nach Kradnorm leuchtenden E-Mofas. Wenn der Kompetenzverlust
der Generation Keyless Naviopfer so weitergeht, gibt es irgendwann an
copenhagenizierten Fahrradampeln eine App, die das fuer die technisch und
sonstwie Merkbefreiten beim Heranfahren grob erledigt und einen
Servicetermin ins Smartfon eintraegt, falls die Servos nicht parieren.

> Ich wuerde dafuer dieselben Helligkeitsgrenzen nehmen wie sie auch
> beim Abblendlicht von Autos verwendet werden. Und wenn Du einen

Sich nur an Mehrspurern zu orientieren, waere eher ungeschickt.
<http://www.gizmag.com/jw-speaker-adaptive-matrix-8790-cornering-headlight-review/41191/>

> Es geht nicht um eine subjektive Regelung, sondern um eine objektive,
> die das Ziel hat, nicht zu blenden.

Geeignet breite Strassen befahren duerfen.

--
recht anschaulicher Schnitt des
Philips-Lichtbuendels:<https://c2.staticflickr.com/8/7304/16184620090_c301d6f5c6.jpg>

Sepp Ruf

unread,
Feb 9, 2016, 1:07:41 PM2/9/16
to
Am 09.02.2016 um 17:40 schrieb Thomas Sçhlueter:
> Am 09.02.2016 um 17:15 schrieb Sepp Ruf:
>> Am 09.02.2016 um 14:33 schrieb Ulli Horlacher:
>>> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:
>>>
>>>> Was soll ich nachts auf Wirtschaftswegen?
>>>
>>> Testen ob deine Aussage "mit jeder achtziger-Jahre-Funzel schon genügend
>>> Licht zum Fahren" stimmt.
>>
>> Nur aecht nach einer Bundesstrassenquerung mit viel Fremdlicht, die ihm die
>> Adaptation auf seine 4-Lux-Testfunzel versaut hat und mit unerwartet vor ihm
>> spazierenden Jaeger in perfekt kontrastfreiem Loden/Wildleder.
>
> Du hast das auf der Fahrbahn liegende Kind vergessen.

Nein, und deshalb und wegen liegengebliebener Fahrzeuge und kontrastarmer
Wildkadaver fahre ich in einer Autobahnkolonne so selten vorne mit
Achtzigerjahre-Abblendlichtfunzeln.

>>>> man endlich mal einen "vernünftigen" Einsatzzweck für sein unnötig
>>>> helles Licht entdeckt zu haben glaubt - das ist Risiko_über_kompensation.
>>
>> Welche Gefahr denn, die Sturz- und Knockoutgefahr durch morsche Baeume und
>> fahrlaessige Wildtiere?
>
> Frag Werner Icking.

Zu spaet, lichttechnisch wie wildunfallstatistisch aber unmassgeblich.
Genaueres ueber Menge und kausalen Zusammenhang der gefundenen Wildtierhaare
wurde in drf afaik nicht oeffentlich.

--
"In ueber 85% der Geldbeutel finden sich Kokainmolekuele oder gefaehrliche
Keime. Bis zu 15% der Bevoelkerung treiben also Geldwaesche."

Gerald E:scher

unread,
Feb 9, 2016, 1:10:19 PM2/9/16
to
Am 09.02.16 um 10:45 schrieb Thomas Sçhlueter:
> Am 09.02.2016 um 10:01 schrieb Ulli Horlacher:
>> Thomas Sçhlueter <gross...@email.com> wrote:
>>
>>> IMO hat man bei Verkehrsstille noch mit jeder achtziger-Jahre-Funzel
>>> schon genügend Licht zum Fahren.
>>
>> Dann fahr mal auf einem Waldweg im Dunkeln mit 30 km/h
>> ICH kann das, voellig problemlos.
>
> Risikoüberkompensation.
> Auf Waldwegen [tm] fährt man tunlichst noch nicht mal im Hellen 30 km/h. :-p

Wie bitte?

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Helmut Waitzmann

unread,
Feb 9, 2016, 6:59:05 PM2/9/16
to
an...@mips.complang.tuwien.ac.at (Anton Ertl):
> Es geht nicht um eine subjektive Regelung, sondern um eine objektive,
> die das Ziel hat, nicht zu blenden. Im Gegensatz dazu hat die
> aktuelle Regelung kein offensichtliches Ziel. Blendende Scheinwerfer
> sind auch bei regelkonformer Einstellung moeglich, aber fuer
> Fahrradfernlicht taugt die Einstellung auch nicht.

Gibt es irgendwo Empfehlungen/Listen von Scheinwerfern, die man so
einstellen kann, dass sie ein ähnliches Lichtfeld wie Abblendlicht
von Autos haben, also so, dass sie nicht blenden, aber trotzdem
weit voraus und genügend zur Seite so Licht werfen, dass man damit
noch etwas sehen kann?

In diesem Fall hätte ich dann auch nichts dagegen, wenn sie die
Vorschrift, die Mitte des Lichtfelds solle nach 5 Metern in der
halben Scheinwerferhöhe liegen, nicht erfüllen, vorausgesetzt, sie
blenden nicht mehr als das Abblendlicht von Autos.

Ich vermute, ein Licht, das die Nichtblendungseigenschaft erfüllt,
dabei aber die Mitte des Lichtkegels nach 10 Metern auf den Boden
wirft, verhindert mit seinem dann extrem hellen Punkt bei 10 Metern
die Dunkeladaption der Augen des Radfahrers, an dessen Fahrrad es
sich befindet. Richig?

Ulli Horlacher

unread,
Feb 10, 2016, 2:15:00 AM2/10/16
to
Helmut Waitzmann <nn.th...@xoxy.net> wrote:

> Gibt es irgendwo Empfehlungen/Listen von Scheinwerfern, die man so
> einstellen kann, dass sie ein ähnliches Lichtfeld wie Abblendlicht
> von Autos haben, also so, dass sie nicht blenden, aber trotzdem
> weit voraus und genügend zur Seite so Licht werfen, dass man damit
> noch etwas sehen kann?

Stelle den Scheinwerfer zu hoch.
Fahr damit (nachts!) auf eine Person zu.
Stelle den Scheinwerfer so lange runter bis diese Person sich nicht mehr
beschwert.

Besser: montier einen Zusatzfernscheinwerfer.

Markus Luft

unread,
Feb 10, 2016, 3:40:46 AM2/10/16
to
Die Leuchtweite wurde 1938 halbiert.
Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder werden bis heute zum Triezen
und Disziplinieren von Radfahrern benutzt, natürlich ohne das es
einen vernünftigen Grund, also z.B. Unfälle, gäbe.
So simpel ist das.

Joerg Fischer

unread,
Feb 10, 2016, 4:08:03 AM2/10/16
to
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:

> Spinner.

Mit logischen Argumenten hast Du es nicht so, oder? *kicher* Oder warum
möchtest Du eine Kontrollmaßnahme beibehalten, die "erwiesenermaßen"
nichts bringt?

> Das zu beweisen liegt an Dir, denn Du stelltest die These auf, mit TÜV

Für mittelmäßig verständige Menschen ist es einsichtig, dass eine
Einstellung, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird, insgesamt
zu weniger Fahrzeugen führt, die mit einer Fehleinstellung herum
fahren.

> Dabei sind Auto-Scheinwerfer gut gegen unbeabsichtigetes Verstellen
> geschützt, Fahrrad-Scheinwerfer sind auf ihrem Kragärmchen zwischen

Dummschwätzer. Wenn Du das schon mal selbst gemacht hättest würdest Du
nicht so einen Unsinn schreiben.

> Und daher fragte ich Dich und wiederhole: Wie soll eine Überprüfung alle
> zwei Jahre blendfreie Beleuchtung sicherstellen?

Du möchtest immer noch den TÜV abschaffen, denn er ist Deiner Meinung
nach zwecklos.

Tschau, Jörg

--
There are only 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't...

Markus Luft

unread,
Feb 10, 2016, 4:20:25 AM2/10/16
to
On Wed, 10 Feb 2016 00:58:56 +0100, Helmut Waitzmann wrote:

> an...@mips.complang.tuwien.ac.at (Anton Ertl):

>> Es geht nicht um eine subjektive Regelung, sondern um eine objektive,
>> die das Ziel hat, nicht zu blenden. Im Gegensatz dazu hat die
>> aktuelle Regelung kein offensichtliches Ziel. Blendende Scheinwerfer
>> sind auch bei regelkonformer Einstellung moeglich, aber fuer
>> Fahrradfernlicht taugt die Einstellung auch nicht.
>
> Gibt es irgendelkonformer Einstellung moeglich, aber fuer
>> Fahrradfernlicht taugt die Einstellung auch nicht.
>
> Gibt es irgendwo Empfehlungen/Listen von Scheinwerfern, die man so
> einstellen kann, dass sie ein ähnliches Lichtfeld wie Abblendlicht
> von Autos haben, also so, dass sie nicht blenden, aber trotzdem
> weit voraus und genügend zur Seite so Licht werfen, dass man damit
> noch etwas sehen kann?
>
Den einzigen käuflichen, zugelassenen Schweinwerfer, den ich kenne,
ist der nicht mehr produzierte Big Bang. Aber, die Hell-Dunkel-Grenze
ist so scharf, daß Du kaum Streulicht oberhalb der Horizontalebene
hast. Du hast eben kein asymmetrisches Abblendlicht und deshalb kannst
Du auch keine retroreflektierenden Verkehrsschilder sehen, die weit
über Kopfhöhe angebracht sind.
Zwei IXON IQ Speed Premium, teilweise überlappend eingestellt, kommen
dem nahe.
Zwei dieser Exemplare sehen in etwa so aus:
<http://www.bumm.de/uploads/tx_bummprodukte/180_Lux_600_px.jpg>
Mir persönlich ist allerdings das Nahfeld etwas zu hell

BB
++ Leuchtbild
+ drehbar, überkopfmontage
++ Anzeige Restleuchtdauer
- klobig
-- Haltbarkeit Leuchtmittel
-- Preis

2x IXON IQ Speed Premium
+ erzielbares Leuchtbild
++ Haltbarkeit Leuchtmittel
+ Leuchtdauer
- Montage, keine Überkopfmontage, rutschige Montage
- Preis
-- Man braucht zwei Schweinwerfer
-- Anzeige Restleuchtdauer

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 10, 2016, 4:22:08 AM2/10/16
to
Am 09.02.2016 um 19:10 schrieb Gerald E:scher:
> Am 09.02.16 um 10:45 schrieb Thomas Sçhlueter:
>>
>> Auf Waldwegen [tm] fährt man tunlichst noch nicht mal im Hellen 30
>> km/h. :-p
>
> Wie bitte?

Es gibt hier offenbar verschiedene Vorstellungen von "im Wald" und
"Waldweg". Für mich bedeuten diese Begriffe, dass es sich um einen Weg
mit geringer Breite handelt, wo es zudem grundsätzlich jederzeit zu
Problemen durch Schlaglöcher, Spurrillen, Matsch, Sand, rutschiges Laub,
Wurzeln, Äste und aufgescheuchte Waldtiere kommen kann. Wer unter diesen
Bedingungen 30 km/h oder schneller fährt, geht IMO auch bei Tageslicht
schon ein deutlich erhöhtes Sturzrisiko ein.

Keine Frage, es kann durchaus Spaß machen, so zu fahren, auch und gerade
im Dunkeln. Man sollte aber das Schaffen dieser
Indiana-Jones-Bergwerksbahn-Gefühle nicht mit "Wahrung der
Verkehrssicherheit" verwechseln. ;-)

Straßen durch den Wald, die breit und befestigt genug sind, dass auf
denen problemlos mehrspurige Fahrzeuge mit 60 km/h verkehren können,
sind für mich erstens kein "Waldweg" mehr, und zweitens braucht man
unter diesen Bedingungen wiederum kein besonders helles Licht mehr.

Tom

HC Ahlmann

unread,
Feb 10, 2016, 5:10:08 AM2/10/16
to
Ulli Horlacher <fram...@tandem-fahren.de> wrote:

> Helmut Waitzmann <nn.th...@xoxy.net> wrote:
>
> > Gibt es irgendwo Empfehlungen/Listen von Scheinwerfern, die man so
> > einstellen kann, dass sie ein ähnliches Lichtfeld wie Abblendlicht
> > von Autos haben, also so, dass sie nicht blenden, aber trotzdem
> > weit voraus und genügend zur Seite so Licht werfen, dass man damit
> > noch etwas sehen kann?
>
> Stelle den Scheinwerfer zu hoch.
> Fahr damit (nachts!) auf eine Person zu.
> Stelle den Scheinwerfer so lange runter bis diese Person sich nicht mehr
> beschwert.

Soll die Person stehen oder sitzen (Augeshöhe)?
Soll die Person blendempfindlich sein oder nicht?

Frank Möller

unread,
Feb 10, 2016, 5:45:59 AM2/10/16
to
Thomas Sçhlueter schrieb am Wed, 10 Feb 2016 10:22:07 +0100:
> Am 09.02.2016 um 19:10 schrieb Gerald E:scher:
>> Am 09.02.16 um 10:45 schrieb Thomas Sçhlueter:

>>> Auf Waldwegen [tm] fährt man tunlichst noch nicht mal im Hellen 30
>>> km/h. :-p

>> Wie bitte?

> Es gibt hier offenbar verschiedene Vorstellungen von "im Wald" und
> "Waldweg". Für mich bedeuten diese Begriffe, dass es sich um einen Weg
> mit geringer Breite handelt, wo es zudem grundsätzlich jederzeit zu
> Problemen durch Schlaglöcher, Spurrillen, Matsch, Sand, rutschiges Laub,
> Wurzeln, Äste und aufgescheuchte Waldtiere kommen kann.

LOL. Du scheinst offenbar etwas zu sehr in der "guten, alten Zeit"
festzustecken und bei "Waldweg" automagisch auf die Welt geeicht zu sein,
wie etwa ein Caspar David Friedrich sie noch wiedergeben konnte:
<http://www.brandenburgisches-forstmuseum.de/romantik/mannfraumond.jpg>
Sowas firmiert jedoch unter "Pfad", "Trampelpfad" oder bestenfalls noch
unter "Wanderweg".

"Waldwege" hingegen sind heutzutage zumeist breite Forstwege und sehen dann
üblicherweise eher so aus:
<http://bilder.net/bild-waldweg-gr%C3%BCn-2157.jpg>

> Straßen durch den Wald, die breit und befestigt genug sind, dass auf
> denen problemlos mehrspurige Fahrzeuge mit 60 km/h verkehren können,
> sind für mich erstens kein "Waldweg" mehr, und zweitens braucht man
> unter diesen Bedingungen wiederum kein besonders helles Licht mehr.

LOL 2. Ich weiß nicht, ob Pippi Langstrumpf _das_ meint, wenn sie sich ihre
Welt singend selbst macht, wie sie ihr gefällt. Ob sie damit meint, daß man
einfach alles ausblenden kann, was zwischen "Trampelpfad" und mehrspuriger,
befestigter Straße firmiert, kann jedoch bezweifelt werden. Und es dürften
heute so um die 90 % an "Waldwegen" so ähnlich wie
<http://www.step5.de/Pictures/Heidstock_Herbst/3Waldweg5.jpg> ausschauen.

Insofern sind das zwar lustig-listige Definitionsspielchen, die Du da
treibst, aber mit der Realität in Sachen Waldwegen hat das wenig zu tun.

Und daß hier niemand mit 30 Sachen über einen Pfad AKA
<http://www.der-woid.de/Bayerischer-wald-Fotos/Wanderpfad.JPG>
drüberrumpelt, wirst Du Dir ja wohl schon noch selber denken können.

--

Chr. Maercker

unread,
Feb 10, 2016, 6:14:26 AM2/10/16
to
Alexander Ausserstorfer wrote:
> Wahrscheinlich dachten die meisten, da kommt ein Motorrad oder irgend
> sowas in der Art.

Inzwischen scheinen sich Kraftfahrer daran gewöhnt zu haben. Allzu große
Vorsicht wegen meines Lichtes fällt mir jedenfalls nicht auf.

> Freilich, wenn der Lichtkegel 50 m und weiter reicht, kann einem das
> schon in den Sinn kommen. Allerdings frage ich mich bis heute, warum das
> Licht eines Radfahrers so weit reichen und so hell sein muss.

Der Kegel selbst reicht bei mir nur um die 25 m, aber das Streulicht
lässt Verkehrszeichen in ca. 100m noch aufleuchten. Das halte ich für
nicht soo verkehrt.

> Radfahrer ist schließlich kein Motorradfahrer und hat auf Grund der viel
> geringeren Geschwindigkeit und oft anderen Wege völlig andere
> Bedürfnisse, auch bezüglich der Lichtverteilung.

Heutige Fahrräder sind deutlich schneller als ältere.

> Mich persönlich stören die starken LED-Lampen entgegenkommender
> Radfahrer selbst oft genug, weil ich kaum noch etwas sehe, und bin immer
> froh, wenn die vorüber sind.

Naja, die sind oft so eingestellt, wie früher bei Russenautos. ;-)

> Ist halt ähnlich wie bei Autoscheinwerfern.

Ebent, die sind bisweilen auch nicht von Pappe.

> Das soll jetzt aber nicht heißen, dass rein die LED schuld daran ist.

Im Falle Auto sind Xenon-Lampen eine Ursache.

> gibt leider auch genug Lichter, die man in der Dunkelheit nicht gut
> sieht. Und auch wenn ich gleich wieder gesteinigt werde: bestimmte
> Halogen-Lampen empfinde ich da übrigens gar nicht 'mal als so schlecht;
> auch weil ich das Licht als viel angenehmer empfinde.

Nach all den leidigen Erfahrungen mit einstiger "Elektrik" zählt für
mich vor allem Zuverlässigkeit. Wie lange die Elektronik von LED-Lampen
hält, bleibt auch abzuwarten. Theoretisch könnte sie das ganze übrige
Rad überleben, praktisch wird gern eine(?) Schwachstelle eingebaut.
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 10, 2016, 6:19:28 AM2/10/16
to
Am 10.02.2016 um 11:45 schrieb Frank Möller:
>
> [...]Und es dürften heute so um die 90 % an "Waldwegen" so ähnlich
> wie <http://www.step5.de/Pictures/Heidstock_Herbst/3Waldweg5.jpg>
> ausschauen.

YMMV. Auf sowas fährt man doch mit StVZO-Minimum.

Gegen Angst im Dunkeln hilft lautes Pfeifen.

Tom

Ulli Horlacher

unread,
Feb 10, 2016, 6:23:26 AM2/10/16
to
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:
> Ulli Horlacher <fram...@tandem-fahren.de> wrote:
>
> > Helmut Waitzmann <nn.th...@xoxy.net> wrote:
> >
> > > Gibt es irgendwo Empfehlungen/Listen von Scheinwerfern, die man so
> > > einstellen kann, dass sie ein ähnliches Lichtfeld wie Abblendlicht
> > > von Autos haben, also so, dass sie nicht blenden, aber trotzdem
> > > weit voraus und genügend zur Seite so Licht werfen, dass man damit
> > > noch etwas sehen kann?
> >
> > Stelle den Scheinwerfer zu hoch.
> > Fahr damit (nachts!) auf eine Person zu.
> > Stelle den Scheinwerfer so lange runter bis diese Person sich nicht mehr
> > beschwert.
>
> Soll die Person stehen oder sitzen (Augeshöhe)?

Als Liegeradfahrer sag ich latuernich sitzend :-)


> Soll die Person blendempfindlich sein oder nicht?

Nach belieben.

Frank Möller

unread,
Feb 10, 2016, 6:34:11 AM2/10/16
to
Thomas Sçhlueter schrieb am Wed, 10 Feb 2016 12:19:27 +0100:
> Am 10.02.2016 um 11:45 schrieb Frank Möller:

>> [...]Und es dürften heute so um die 90 % an "Waldwegen" so ähnlich
>> wie <http://www.step5.de/Pictures/Heidstock_Herbst/3Waldweg5.jpg>
>> ausschauen.

> YMMV. Auf sowas fährt man doch mit StVZO-Minimum.
^^^^^^^^^^^^^
Was soll das sein?

> Gegen Angst im Dunkeln hilft lautes Pfeifen.

Aha. Na, dann.

--

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 10, 2016, 6:39:40 AM2/10/16
to
Am 10.02.2016 um 12:32 schrieb Frank Möller:
> Thomas Sçhlueter schrieb am Wed, 10 Feb 2016 12:19:27 +0100:
>>
>> YMMV. Auf sowas fährt man doch mit StVZO-Minimum.
> ^^^^^^^^^^^^^
> Was soll das sein?

<https://de.wikipedia.org/wiki/10-Lux-Regelung>

Tom

Rolf Mantel

unread,
Feb 10, 2016, 6:40:01 AM2/10/16
to
Am 10.02.2016 um 12:19 schrieb Thomas Sçhlueter:
> Am 10.02.2016 um 11:45 schrieb Frank Möller:
>>
>> [...]Und es dürften heute so um die 90 % an "Waldwegen" so ähnlich
>> wie <http://www.step5.de/Pictures/Heidstock_Herbst/3Waldweg5.jpg>
>> ausschauen.
>
> YMMV. Auf sowas fährt man doch mit StVZO-Minimum.

Mit 30 km/h übersieht man dann die Schranke am Ende, selbst wenn man
einmal im Monat hier lang fährt und die Existenz der Schranke
theoretisch bekannt wäre (dank Tieflieger war Ducken eine Option...)

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