Am 09.02.2016 um 15:53 schrieb Anton Ertl:
> Martin Wohlauer <
mwoh...@yahoo.de> writes:
>> Am 09.02.2016 um 13:02 schrieb Anton Ertl:
>>> 3) Langfristig moeglicherweise Scheinwerfer mit besserer
>>> Lichtverteilung, bzw. dass dann keiner sagen kann, dass Du illegal
>>> unterwegs bist, wenn Dein Licht 40m weit leuchtet und dort auch noch
>>> gut Licht hinbringt.
>>
>> Der Haken bei der jetzigen Regelung ist ja der, dass die 5 m Regelung
>> eben dafÃŒr sorgt, dass nach 10 m Schluss ist
>
> Schluss mit hellem Licht, aber Blendung ist auch durchaus moeglich.
> Es ist ja mit der Regelung nicht ausgeschlossen, dass da noch mehr als
> Streulicht oberhalb der Hoehe des Scheinwerfers abgestrahlt wird.
Das sollte dann ja wohl vom KBA keine Zulassung kriegen. Eine Lampe, die
nach den Vorgaben eingebaut blendet, sollte doch wohl keine Zulassung
kriegen.
> M.a.W., die Regelung sorgt erstens dafuer, dass man als Radfahrer
> nicht weit sehen kann, und andererseits sorgt sie nicht dafuer, dass
> der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Das muss sie auch nicht, weil die Sicherstellung, dass bei Einhaltung
der Einstellvorgaben niemand geblendet wird, bei der zuständigen
Zulassungsstelle stattfinden sollte. Ansonsten brauche ich die nicht.
> Nach 10m trifft die Mitte oder hellste Stelle auf
> den Asphalt. Der Teil darueber leuchtet noch weiter, eventuell sogar
> in die Augen entgegenkommender Verkehrsteilnehmer.
Mir ist schon klar, wie das läuft, mir ist aber auch klar, dass es das
eigentlich™ nicht geben dürfte, wenn alles mit (im Wortsinne) rechten
Dingen zuginge.
>> sodass eigentlich /nur/
>> das Streulicht wesentlich weiter kommt.
>
> Nein, alles oberhalb der Mitte kommt weiter.
Was im Normalfall das Streulicht ist.
> Da es nicht heller sein darf als das, was in 10m auftrifft, hilft das
> wenig zum Beleuchten der Fahrbahn, aber zum Blenden kann es reichen.
Wieso? Heller dürfte das schon sein. Die Hellster-Punkt-Regelung ist ja
nicht mehr drin. Jetzt wird von der ominösen Mitte gefaselt, was aber
eben gerade nicht ausschließt, dass das Ausleuchtungsfeld nicht homogen
bestrahlt wird, sondern z. B. im oberen Bereich weit mehr zu sehen ist,
als im unteren.
>>> Eben. Aber eine Vorschrift, die sagt "Es darf nicht blenden" ist
>>> nicht nur sinnvoller, sondern auch leichter zu merken als eine mit
>>> "Mitte oder hellster Fleck, 5m und halbe Hoehe".
>>
>> Bis auf, dass es ehrheblich unterschiedliche Ansichten geben dÃŒrfte, ab
>> wann was blendet.
>
> Ich wuerde dafuer dieselben Helligkeitsgrenzen nehmen wie sie auch
> beim Abblendlicht von Autos verwendet werden.
OK, dann kämen Fahrradlichter aber sehr oft immer noch verdammt gut weg.
> Und wenn Du einen zugelassenen Scheinwerfer mit scharfer
> Hell/Dunkel-Grenze oben hast, dann ist es kein Problem, den so
> einzustellen wie von mir vorgeschlagen, dafuer brauchst Du kein
> Leuchtstaerke-Messgeraet, sondern nur eine Wand.
Das ist es bei einem Ixon IQ oder einem Luxos auch nicht. Auch nicht mit
den jetzigen Regeln.
>> Hier wurde ich schon mal von einem Autofahrer
>> angepisst, der halt das Pech hatte, mit dem Kopf genau auf Höhe meines
>> Ixon IQ zu fahren. Da kann ich einstellen was ich will, wenn der gerade
>> im Gegenverkehr in einer engen Straße daher kommt, hat er Spaß, selbst
>> wenn die Hell-Dunkel-Grenze schön brav nach unten zeigt.
>
> Genau. Den Spass hat er auch mit LKWs, ueber den brauchst Du Dir
> keine Gedanken machen, der hat sich sein Auto schon selbst so
> ausgesucht, dass er geblendet wird.
Schon klar. Trotzdem pisste er mich aus seiner Karre heraus erst mal an.
>> Und
>> $Schnittlauchvertreter sieht die Sache evtl. noch mal ganz anders,
>> usw... Auf so was subjektives wÃŒrde ich mich dann auch nicht verlassen
>> mÃŒssen wollen.
>
> Es geht nicht um eine subjektive Regelung, sondern um eine objektive,
> die das Ziel hat, nicht zu blenden.
Da würde die Kombination Zulassung durch KBA und Einstellvorgaben, die
nicht überschritten werden dürfen (z. B. die 5-m-Regelung ginge durch)
aber auch ausreichen. Die Frage ist viel mehr, warum man beim Rad 10 m
offenbar für völlig ausreichend hält, während man von Dosen auch noch
gerne in 100 m Entfernung gut geblendet wird.
> Im Gegensatz dazu hat die aktuelle Regelung kein offensichtliches
> Ziel.
Bzw. keines, das /wirksam/ verfolgt wird.
> Blendende Scheinwerfer sind auch bei regelkonformer Einstellung
> moeglich, aber fuer Fahrradfernlicht taugt die Einstellung auch
> nicht.
Echt? Was meint Andreas als Experte dazu? Ich kenne TA23 und Co. ja
nicht im Detail, aber wenn das wirklich der Fall wäre, hätten wir
tatsächlich eine ziemlich nutzlose Regelung.
Grüßle,
Martin.