Am Fri, 27 May 2022 18:20:53 +0200 schrieb Chr. Maercker:
> Karl Müller wrote:
> [Bei Radfahrern bedarf es einer Überprüfung, was gehäuft zu Unfällen
> führt. Es sind beileibe nicht die teuersten OWis ...]
>>>
>>>
>> Welches Fehlverhalten von Radfahrern meinst Du konkret? Gibt es dazu
>> eine sortierte Liste nach Unfallhäufigkeit?
>
> Es gibt zumindest Unfälle, die in nahezu jeder (städtischen)
> Unfallstastistik die vorderen Plätze belegen:
> 1. Geisterradeln auf Randwegen, völlig irreführend als "Falsche
> Fahrbahnbenutzung" bezeichnet, weil von Kfz her oft keine andere
> Kategorie vorhanden.
Mit böser Tastatur könnte ich jetzt schreiben: wer sich in Gefahr begibt
kommt darin um. Erstaunlich ist allerdings, dass die
Haftpflichtversicherung vielfach für den Schaden am Radfahrer und Fahrrad
aufkommt. Auch ohne Verschulden des Autofahrers (was diese manchmal
verwundert)
> 2. Fehler beim Abbiegen, Verursacher sind mehrheitlich Kfz-Führer
Was hat den das mit dem Verhalten des Radfahrers zu tun?
> 3. Vorfahrtfehler, Verursacher mehrheitlich Kfz-Führer
siehe Punkt 2 - was kann denn der Radfahrer dafür?
> 4. "Fehler beim Einfachen in den fließenden Verkehr" = abrupte
Radwegenden etc.
Wenn der Radweg zu Ende ist muss man beim Einfädeln auf die Fahrbahn den
Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer respektieren. Wer das nicht tut...
> 5. Türunfälle
Sie schädigten beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer = 50€
Bußgeld + bei Körperverletzung ein Verfahren nach StGB
Nur Gefährden ist 10€ billiger und es gibt kein Ermittlungsverfahren
>
> Erst dann folgen z.B. Rotlichtverstöße, und ganz weit hinten fehlende
> Beleuchtung. Nichtbenutzen von (beschilderten) Radwegen ist in 1.
> enthalten, dort aber nahezu irrelevant, weil es viel zu selten vorkommt.
> Dennoch war der Tarif für Falschfahren auf Radwegen lange Jahre billiger
> als der für Verstoß gegen § 2 (4) StVO, ebenso Gehwegradeln.
Das wurde doch jetzt angepasst - Du siehst, auch unser Gesetzgeber ist
lernfähig!
>> Generell verleiten Regeln, die für den Einzelnen in der konkreten
>> Situation nicht nachvollziehbar sind, zum ignorieren derselben. Das ist
>> eine menschliche Schwäche - Roboter haben dank Programmierung mit dem
>> Einhalten der Regeln kein Problem
>
> Auch auf Straßen ohne Kfz-Verkehr, aber allerhand Fuß- und Radverkehr
> ist das Rechtsfahrgebot eine sehr sinnvolle Regel und sehr wohl
> nachvollziehbar. Nur *ein* Beispiel.
>
Auf Straßen mit Fahrbahn muss man doch sowieso die Fahrbahn benutzen -
ist keine Fahrbahn vorhanden muss man sich bei Fußverkehr entsprechend so
verhalten, das niemand gefährdet wird
>>> Abgesehen davon, unfallfreie Verkehrsteilnahme ist nicht zwangsläufig
>>> die Folge von strikter Einhaltung von Vorschriften. Für etliche
>>> (Rechtsfahrgebot, Vorfahrt- und Abbiegeregeln) trifft es sicher zu,
>>> für andere nicht unbedingt. Im Grunde ist es das, was § 1 StVO
>>> beinhaltet. Zudem hat Straßenverkehr einige de-facto-Regeln, die
>>> besser eingehalten werden als so manche StVO-Vorschrift. Verstöße
>>> dagegen werden z.T. heftigst sanktioniert, unabhängig davon, dass die
>>> meisten davon gerade *nicht* unfallverhütend sind. Radwegbenutzung ist
>>> nur eine davon.
>
>> Auch hier: kannst Du das bitte mal konkretisieren. Welche
>> de-facto-Regeln meinst Du die besser eingehalten werden als die
>> StVO-Vorschriften?
>
> z.B.:
> Es darf, ja muss geradezu, überall um die 10% über der zulässigen
> Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
Woher hast Du solche Phantasien? Es darf nur mit der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Es wird sogar kontrolliert und
entsprechend geahndet, wenn man sich nicht daran hält
> Oder:
> - Radfahrer dürfen überall fahren, außer auf der Fahrbahn. Auf jeden
> Fall gilt das, sobald irgendwas randwegartiges oder auch nur blaue
> Schilder zu sehen sind.
Phantasie? In Deutschland musst Du nur auf den Radweg, wenn ein blaues
Schild das vorschreibt. In Österreich darfst Du mit dem Rennrad beim
Training sogar immer auf der Fahrbahn bleiben. Das sollte man übrigens in
Deutschland auch mal einführen, ich wäre dafür!
> - Wenn Radfahrer Fußgänger überholen wollen, müssen sie klingeln.
Wo steht das denn? In der Tat gibt es Raudis, die so etwas machen. Ich
hoffe, Du gehörst nicht dazu und überholst korrekt
> Grenzfall:
> - Beim Abbiegen müssen Radfahrer Handzeichen geben. Der viel wichtigere
> Rest aus §9 StVO, gültig für *alle* Fahrzeuge, wird gewöhnlich
> vergessen.
>
>> P.S.: der Gesetzgeber hat sich schon darüber Gedanken gemacht, zwischen
>> "leichten" Verstößen und "gefährdenden" Verstößen zu unterscheiden.
> Für Kfz stimmt das, deren Unfälle wurden sinnvoll ausgewertet. Für
> Fahrradunfälle taugen schon die dabei entstandenen Kategorien nicht
> immer, Beispiel siehe oben.
Was noch nicht ist kann ja noch werden! Think positiv
mfg
Karl