Am Wed, 21 Feb 2024 13:03:46 -0800 schrieb Joerg
Wer hier länger liest kennt deine Beleuchtung - in Deutschland gelten
die als Taschenlampen, Zelt- oder Campingleuchten. Jedenfalls nicht als
Fahrradbeleuchtung mit offiziellem Prüfzeichen. Streuscheiben die den
eigentliche rotationssymetrischen Lichtkegel auseinander ziehen, so dass
aus kreirund ovalrund wird, ändern daran genau gar nichts. Wenn Du damit
in eine der immer beliebteren "Schwerpunktkontrolle Fahrrad" kommst bist
Du auf den Ermessensspielraum des Polizisten angewiesen. Anders
formuliert bist Du völlig seiner Willkür ausgeliefert. Wird in die Hose
gehen wenn er Kollegen beeindrucken will, frisch von der Polizeischule
kommt oder gar eine Kamerateam in der Nähe ist.
>Filigraner Plastikkram am Fahrrad ist IMHO Mist. Batteriefaecher
>ebenfalls, sowas rappelt sich alles kaputt. Bei mir gibt es an beiden
>Fahrraedern Li-Ion Zentralakkus fuer Licht. Am MTB in einem schlagfesten
>Gehaeuse auf einer selbstgebauten Heckstrebe angebolzt, beim RR
>gepolstert in der rechten Seitentasche.
Ebenso wissen wir, dass Du am liebsten ein Rad aus Gußeisen samt
geschmiedeten Laufrädern und Reifen mit Stahlgürtel hättest.
Akkupacks am Rad zu befestigen und Kabel dafür zu verlegen ist auch
nicht jedermanns Sache. Gibt durchaus Leute, die alles in einem Stück
haben wollen, um es einfach mitnehmen zu können.