Am 12.02.2013 15:32, schrieb H0Iger SchuIz:
> Mir fällt gerade kein besseres Beispiel ein, als die saublöde
> Möglichkeit Gehwege für Radler freizugeben. Da bleibt der Gehweg ein
> Gehweg, und deer Radler hat seine Fahrweise entsprechend anzupassen.
>
Für Gehwege gibt es aber eine explizite Anweisung, das alle
freigegebenen Fahrzeugarten sich den Fußgängern anzupassen haben.
> Das ist, wie gesagt, keine juristische Einschätzung sondern nur
> Intuition.
Deine Intuition täuscht dich da, meine ich.
Und wenn man schon so anfängt, unterbewußt zu denken, folgt als
nächstes, dass der Radfahrer doch bitte warten soll, obwohl sich das
Hindernis auf der Seite des Autofahrers befindet, usw.
Und genau dieses Unterbewußtsein ist es auch, dass den Autofahrern immer
sagt, dass Radfahrer eigentlich nicht auf die Straße dürfen, wenn doch
ein Radweg vorhanden ist. Und ohne Radweg eigentlich auch nicht.
Die Freigabe der Radfahrer für Einbahntraßen gilt ohne wenn und aber.
Und auch wenn es sich viele das nicht vorstellen können, es gibt im
Straßenverkehr einfach Situationen, wo man sich durch gegenseitiges
Verständigen untereinander organisieren muss. Und das ist für die STVO
überhaupt kein Problem.
Warum wurden wohl die ganzen Mindestbreiten-Anforderungen für die
Einbahnstraßen Freigabe reduziert?
Weil man verstanden hat, dass es immer noch besser ist, ggf. mal warten
zu müssen, oder sich verständigen zu müssen, anstatt das der Radfahrer
hunderte Meter bis Kilometer Umwege fahren muss. Und ein gegenseitiges
Passieren in jedem Fall einfacher ist, als wenn man in der selben
Richtung unterwegs wäre.
Unter dieser Prämisse ist natürlich auch die Behauptung Quatsch,
Anhänger dürften nicht durch freigegebene Einbahnstraßen fahren?
Auf der Fahrbahn (hervorheb!) braucht ein Anhänger zum sicheren
Passieren genauso viel Abstand wie ein einzelnes Zweirad.
Er ist kaum breiter als von Lenkerende zu Lenkerende, und pendelt
weniger aus.