Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Berechnung der DTV?

1,869 views
Skip to first unread message

Laufi [Marco Laufenberg]

unread,
Feb 1, 2012, 7:02:24 AM2/1/12
to
Hallo:

ich bitte um Mithilfe bei der Berechnung der DTV einer Straße an der
eine Radverkehrsanlage (Schutzstreifen) geplant ist, wogegen ich klagen
möchte.

Mir liegen Akten von Verkehrszählungen im Zeitraum von 6:00 bis 19:00
Uhr an verschiedenen Werktagen vor, die Spitzenstunden sind vermerkt.
Die DTV (es wurden 12.000 genannt, die als Argument für die RVA dienen)
wurde anscheinend durch bloßes addieren der Stundenzahlen ermittelt.

Kann mir jemand eine verlässliche Vorgehensweise zur Ermittlung der DTV
vermitteln oder eine gute Quelle für eine Erläuterung nennen? Google hat
mir leider nichts gebracht, was mich da im Moment weiter bringen würde.

Lieben Dank,

Laufi

--
http://www.radfahren-in-koeln.de

Susi

unread,
Feb 1, 2012, 12:47:25 PM2/1/12
to
On 1 Feb., 13:02, "Laufi [Marco Laufenberg]" <spamt...@laufi.de>
wrote:
>
> Mir liegen Akten von Verkehrszählungen im Zeitraum von 6:00 bis 19:00
> Uhr an verschiedenen Werktagen vor, die Spitzenstunden sind vermerkt.
> Die DTV (es wurden 12.000 genannt, die als Argument für die RVA dienen)
> wurde anscheinend durch bloßes addieren der Stundenzahlen ermittelt.

Die ERA 2010 macht die Erforderlichkeit eines Radwegs innerorts nicht
mehr von der DTV, sondern von den Kfz/h (vermutlich Spitzenstunde)
abhängig. Ob das sinnvoll ist, kann man sicher unterschiedlich sehen.
Es bedeutet aber, dass der DTV-Wert wohl nicht mehr entscheidend ist.

> Kann mir jemand eine verlässliche Vorgehensweise zur Ermittlung der DTV
> vermitteln oder eine gute Quelle für eine Erläuterung nennen? Google hat
> mir leider nichts gebracht, was mich da im Moment weiter bringen würde.

Die DTV ist natürlich die Summe der durchschnittlichen Stundenwerte.
Man müsste also erst einmal prüfen, wann die Zählung stattgefunden
hat. Ein Tag reicht sicher nicht aus, da die Belastung je nach
Wochentag und auch nach Ferienzeiten schwankt.

Grundsätzlich gilt: "Spitzenstunde mal 10" ist ungefähr die "DTV". In
wieweit das stimmt, hängt z.B. davon ab, wie der Berufsverkehr
abläuft. Die folgende Veröffentlichung zeigt, wie unterschiedlich das
alles in der Realität ist. Seite 82 zeigt einige Beispiele, die
deutlich machen, dass man nicht so einfach umrechnen kann:

http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=97917323x&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=97917323x.pdf

Seite 82 zeigt dann auch: Der Faktor liegt zwischen 8 und 12.
Unabhängig davon sollte man aber die Verkehrsstärke nicht all zu hoch
hängen, denn die ERA-Werte sind ja auch frei erfunden.

Christoph Maercker

unread,
Feb 3, 2012, 1:51:47 AM2/3/12
to
Laufi [Marco Laufenberg] wrote:
> Mir liegen Akten von Verkehrszählungen im Zeitraum von 6:00 bis 19:00
> Uhr an verschiedenen Werktagen vor, die Spitzenstunden sind vermerkt.
> Die DTV (es wurden 12.000 genannt, die als Argument für die RVA dienen)
> wurde anscheinend durch bloßes addieren der Stundenzahlen ermittelt.

Die Einheit der DTV ist (K)fz/Tag. Rein mathematisch gesehen ist
Aufaddieren von max. 24 Std. also zulässig. Eine völlig andere Frage
ist, ob der so ermittelte Wert als Kriterium zur Anordnung von
Benutzungspflicht taugt. Während der Spitzenstunden mag es vielleicht
sogar besondere Gefahrenlagen geben, so dass § 45 (9) StVO nicht dagegen
spricht, zu allen übrigen Tageszeiten kann die gleiche Straße jedoch
völlig ungefährlich sein.

> Kann mir jemand eine verlässliche Vorgehensweise zur Ermittlung der DTV
> vermitteln oder eine gute Quelle für eine Erläuterung nennen? Google hat
> mir leider nichts gebracht, was mich da im Moment weiter bringen würde.

"Susi" hat schon die ERA2010 erwähnt. Statt konkreter Zahlen der
einstigen FGSV-Hinweise finden sich dort zum einen nur noch Diagramme,
die schon allein einen gewissen Ermessensspielraum ermöglichen, zum
anderen geben sie keine ausdrücklichen Empfehlungen mehr, ab bestimmten
Verkehrsdichten Benutzungspflicht anzuordnen. Ganz abgesehen davon das
es sich nicht um Vorschriften handelt, wie der Titel "ERA" eindeutig
klarstellt.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Daniela Festi

unread,
Feb 3, 2012, 2:48:06 AM2/3/12
to
Am 03.02.2012 07:51, schrieb Christoph Maercker:
> Während der Spitzenstunden mag es vielleicht sogar besondere
> Gefahrenlagen geben, so dass § 45 (9) StVO nicht dagegen spricht, zu
> allen übrigen Tageszeiten kann die gleiche Straße jedoch völlig
> ungefährlich sein.

Gab es eigentlich schonmal den Fall, dass eine Benutzungspflicht
zeitlich begrenzt ist? (z.B. von 6-8 und 16-18 Uhr)

Gruß
Daniela

Christoph Maercker

unread,
Feb 3, 2012, 7:01:01 AM2/3/12
to
Daniela Festi wrote:
> Gab es eigentlich schonmal den Fall, dass eine Benutzungspflicht
> zeitlich begrenzt ist? (z.B. von 6-8 und 16-18 Uhr)

Nie gesehen. Weiß nicht mal, ob zeitliche Begrenzungen bei Blauschildern
zulässig sind. Wegen der hohen freiwilligen Akzeptanz von Radwegen ist
wahrscheinlich auch noch niemand auf diese Idee gekommen.

Thomas Sçhlueter

unread,
Feb 3, 2012, 7:28:51 AM2/3/12
to
Am Fri, 03 Feb 2012 hat Christoph Maercker geschrieben:
> Daniela Festi wrote:
> > Gab es eigentlich schonmal den Fall, dass eine
> > Benutzungspflicht zeitlich begrenzt ist? (z.B. von 6-8
> > und 16-18 Uhr)
>
> Nie gesehen. Weiß nicht mal, ob zeitliche Begrenzungen bei
> Blauschildern zulässig sind.

Es steht jedenfalls nirgends, dass das unzulässig sei. Da
die meisten benutzungspflichten mit der Verkehrsstärke
begründet werden, ist die Anordnung rund um die Uhr
angesichts der im Tagesverlauf stark schwankenden
Verkehrsbelastung in der Tat so, als ob man wegen eines
einzigen Müllabfuhrtermines pro Woche ein Dauer-Haltverbot
einrichten würde.

> Wegen der hohen freiwilligen Akzeptanz von Radwegen ist
> wahrscheinlich auch noch niemand auf diese Idee gekommen.

Das würde allerdings wohl gegebenenfalls nur darauf
hinauslaufen, dass die pflicht dann von 8-16 und von 18-6
Uhr angeordnet würde ;-)

Tom


Christoph Maercker

unread,
Feb 3, 2012, 12:13:41 PM2/3/12
to
Thomas Sçhlueter wrote:
> Es steht jedenfalls nirgends, dass das unzulässig sei. Da
> die meisten benutzungspflichten mit der Verkehrsstärke
> begründet werden, ist die Anordnung rund um die Uhr
> angesichts der im Tagesverlauf stark schwankenden
> Verkehrsbelastung in der Tat so, als ob man wegen eines
> einzigen Müllabfuhrtermines pro Woche ein Dauer-Haltverbot
> einrichten würde.

Guter Vergleich, den übernehme ich vielleicht in einem der nächsten Anträge.

> Das würde allerdings wohl gegebenenfalls nur darauf
> hinauslaufen, dass die pflicht dann von 8-16 und von 18-6
> Uhr angeordnet würde ;-)

Spätestens dann wird es ein Fall für die Rechnungsprüfer.

Holger Opitz

unread,
Feb 6, 2012, 2:02:19 AM2/6/12
to
"Laufi [Marco Laufenberg]" <spam...@laufi.de> schrieb:
Spitzenstunde mal 10 kommt ungefähr hin.


Gruss
Holger

Dietmar Kettler

unread,
Feb 7, 2012, 4:10:26 AM2/7/12
to
On 6 Feb., 08:02, Holger Opitz wrote:
>
> >DTV
>
> Spitzenstunde mal 10 kommt ungefähr hin.
>
Soweit es um den Radverkehr geht: Das Bundesverkehrsministerium hat
gerade von Gutachtern ein "Hochrechnungsmodell von
Stichprobenzählungen für den Radverkehr" erarbeiten lassen, inkl.
Excel-Tool: FE 77.495/2008. Es gibt schon einen Schlussbericht. Das
Modell soll anscheinend die ziemlich billigen, aber desinteressierten
Kreisen immer noch zu teuren Dauerzählstellen für Radfahrer vermeiden
helfen.

Dietmar
0 new messages