Martin Gerdes <
martin...@gmx.de> writes:
>
an...@mips.complang.tuwien.ac.at (Anton Ertl) schrieb:
>><
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_220704/>
...
>Zwei Anmerkungen zu Deinem Text. Du schreibst:
>
>| Landwirtschaftliche Fahrzeuge vertragen sich auf engen Wegen schlecht=20
>| mit dem Radverkehr, wie z.B. der Tod von Hannes Malte Mahler beweist.=20
>
>Ich pflichte Dir bei, da=DF landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Rad-weg!-en
>nichts zu suchen haben.=20
>
>Der Fall Mahler (der ja bei uns in der Gegend vorgekommen ist) ist =
>daf=FCr
>aber kein guter Beleg. Mahler hat sich erfolgreich um einen Darwin-Award
>beworben. Er war unterwegs auf einem asphaltierten Feldweg (oder einem
>=46eldstr=E4=DFchen, wenn man so will), wo ihm als Fahrzeug ein
>landwirtschaftliches Unget=FCm entgegenkam, das das komplette
>Stra=DFenprofil einnahm. Da bleibt einem als Radfahrer nur die Flucht in
>die Botanik. Ich h=E4tte mich in dieser Situation auf den Feldrain
>verzogen und h=E4tte gewartet, bis der Leviathan vorbei ist. Nicht so
>Mahler. Er hat versucht, sich am (noch stehenden) Fahrzeug
>vorbeizudr=FCcken (m=F6glicherweise mit Cleats an den Schuhen), er mu=DF =
>dabei
>gestrauchelt und unter das Fahrzeug gefallen sein. Als dessen Fahrer
>dann wieder anfuhr (so ein Ding ist ja maximal un=FCbersichtlich), war es
>das dann f=FCr den Gestrauchelten.=20
Und warum soll das jetzt kein guter Beleg sein? Ein
Landwirtschaftliches Fahrzeug und einen Radfahrer waren auf einem
schmalem Weg, und am Ende ist der Radfahrer tot. Dass bei einem toten
Radfahrer gerne Victim Blaming betrieben wird, demonstrierst Du hier
recht schoen, aendert aber nichts am Ergebnis, und daran, dass so eine
Verkehrsorganisation gefaehrlich ist. Bei der Frage der
Verkehrssicherheit geht's naemlich nicht nur um die
Verkehrsteilnehmer, die das nachtraeglich, im Wissen, was passiert
ist, es nicht so machen wuerden, und auch nicht um die, die das
sowieso nie machen wuerden, sondern um alle.
>Ein solches Fahrzeug w=FCrde nie auf einem Rad-weg! fahren k=F6nnen, da =
>viel
>zu gro=DF.=20
Es geht bei der Regelung darum, dass man landwirtschaftliche Wege zu
benutzungspflichtigen Radwegen umdefinieren kann. Wenn der
landwirtschaftliche Weg breiter ist als ein ueblicher Ueberlandradweg,
damit auch solche Fahrzeuge drauf fahren koennen, dann werden sich die
Fahrradfreunde zu einem besonders tollen Radweg beglueckwuenschen.
Und auf so einem Weg wuerde so ein Fahrzeug fahren koennen, denn
dafuer wurde er ja gebaut.
>| Auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass=20
>| Fu=DFg=E4nger nicht gef=E4hrdet werden.
>
>Eine verr=E4terische Formulierung. Auf einem Rad-weg! kann man einen
>=46u=DFg=E4nger, der seinerseits die Vorschrift einh=E4lt, =FCberhaupt =
>nicht
>gef=E4hrden, weil der auf einem Rad-weg! ja nichts zu suchen hat.
Es geht hier um Geh- und Radwege, also Wege, auf denen Fussgaenger
gehen muessen und Radfahrer fahren muessen.