Danke schonmal im Vorraus
Jens
> Da ich davon ausgehe, dass Unfallanzeigen nicht nach Lust und Laune des
> jeweiligen gerade diensthabenen Beamten aufgenommen oder abgelehnt
> werden können benötige ich Infos zu Dienstanweisungen/gesetzlichen
> Grundlagen die die Pflichten der Beamten bzw. Rechte des Bürgers enthalten.
Ist ein Schaden entstanden? Hast Du ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
müssen? Ist an deinem Rad ein Schaden entsanden, wenn nein, war es kein
Unfall.
Gruß
Olli
Gruß
Jens
Dann sollten die Merkmale eines Unfalls erfüllt sein und auf Wunsch muß
der Beamte den Unfall registrieren und wenigstens eine Tagebuchnummer
rausrücken. Ob das dann aber automatisch dazu führt, dass der Vorgang in
die Unfallstatistik eingeht, weiß ich nicht.
Gruß
Olli
Ein Unfall ist nur, wenn dabei ein Schaden entsteht? Interessant. Wo
kann ich das bitte nachlesen?
> Ja, ich bin danach gleich zur Notaufnahme/Bereitschaft im naheliegenden
> Krankenhaus gefahren.
Macht dann nicht das Krankenhaus automatisch eine Anzeige bei der
Polizei? In .at ist das jedenfalls so.
--
Gerald
| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
> Hallo,
...
> Dienstanweisungen/gesetzlichen Grundlagen die die
> Pflichten der Beamten bzw. Rechte des Bürgers
> enthalten.
Laß mich Raten: In DD?
Dort werden Radwege bei Schnee doch eh nicht geräumt. Zumindest was ich so auf der Strecke Mitte--Cotta kenne.
Frag doch einfach mal pe Sackpost den
Dienststellenleiter:-)
Und ein cc an den Bezirksbürgermeister täte auch noch
was.
Olaf
--
Olaf Schultz
Ich würde mal sagen: PP (persönliches Pech)
Ich bin jetzt aber wirklich nicht schadenfroh! Ich hoffe, es geht dir gut ...
> Aufnahme der Anzeige mit den Worten "Wer bei dem Wetter Fahrrad fährt ist selbst schuld wenn er verunfallt". Die Nennung einer
> gesetzlichen
Ich würde den Faden weiterspinnen: wer bei dem Wetter so fährt, dass er
umfällt, ist selbst Schuld. Wenn es mir zu glatt und somit zu riskant ist,
schiebe ich oder fahre mit den Öffentlichen.
Und wen willst du verklagen bzw. wen willst du für deinen Schaden
haftbar machen? Den Wetterfrosch oder die Stadtreinigung? Kranken-
kasse zahlt und das mit dem Radel musste halt richten (falls da was
dran ist).
Aber vielleicht willst du außerdem in die peinliche Statistik (Alleinunfälle).
Hab keine Ahnung, wie man da rein kommt ...
E.
Da Du jetzt Bescheid weisst,das naechste mal eben liegen bleiben und RTW
mit Polizei verlangen.
Handy hat man ja in der Regel dabei.
Also zumindest ich haette dann so heftige Schmerzen......
> Die Nennung einer gesetzlichen
> Grundlage oder Ähnlichem verweigerte er mir auf Nachfrage ebenfalls.
> Da ich davon ausgehe, dass Unfallanzeigen nicht nach Lust und Laune des
> jeweiligen gerade diensthabenen Beamten aufgenommen oder abgelehnt
> werden können benötige ich Infos zu Dienstanweisungen/gesetzlichen
> Grundlagen die die Pflichten der Beamten bzw. Rechte des Bürgers enthalten.
>
Ich haette der Muetze mal kraeftig die Fuesse aufgepumpt.
Manch einer hat eine Unfallversicherung und muss als Versicherter ggf.
auch solche Stuerze melden.
Manche Unfallfolgen koennen sich auch Tage spaeter bemerkbar machen und
dann kommt man in Beweisnot.
Gruss
-ralf-
--
Im Norden zuhause:54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
Bitte nur in die Newsgroup antworten.Die Mailadressen
sind gültig werden aber selten gelesen!
... oder fahre auf der Fahrbahn.
> Am 20.01.2009 18:29 Uhr schrieb Jens Herrmann:
>> Oliver Demian schrieb:
>>> Ist ein Schaden entstanden? Hast Du ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
>>> müssen? Ist an deinem Rad ein Schaden entsanden, wenn nein, war es kein
>>> Unfall.
>
> Ein Unfall ist nur, wenn dabei ein Schaden entsteht? Interessant. Wo
> kann ich das bitte nachlesen?
z.B. hier: http://de.wiktionary.org/wiki/Unfall
oder in einer der ungefaehr 294.000 Fundstellen, die Google bei
entsprechendem Suchbegriff auswirft
>
>> Ja, ich bin danach gleich zur Notaufnahme/Bereitschaft im naheliegenden
>> Krankenhaus gefahren.
>
> Macht dann nicht das Krankenhaus automatisch eine Anzeige bei der
> Polizei? In .at ist das jedenfalls so.
>
in .de nicht - zum Glueck
Ja, am besten da, wo ein auch eine Buslinie fährt, da ist immer geräumt
oder gesalzen.
E.
Na wenigstens zeigt deine Geschichte, dass Polizisten durchaus
vernünftig handeln können und dies auch tun.
Grüße,
Dirk
--
Private Seite: www.lucasmatic.de - Infos zur Freewind
Da steht wie in der Wikipedia Unsinn, wenn auch ein anderer.
>>> Ja, ich bin danach gleich zur Notaufnahme/Bereitschaft im naheliegenden
>>> Krankenhaus gefahren.
>>
>> Macht dann nicht das Krankenhaus automatisch eine Anzeige bei der
>> Polizei? In .at ist das jedenfalls so.
>>
> in .de nicht - zum Glueck
Zum Glück?
Tatsaechlich? Sobald man also als Grund/Herkunft fuer den
Personenschaden (Personenschaden ist ja jede Verletzung, oder?) mit
"(Fahrrad)Unfall" angibt, erstatten die eine Anzeige? Sollte man dann
davon noch irgendwas (vom KH, von der Polizei) hoeren?
Gruss,
j.
> Am 20.01.2009 21:52 Uhr schrieb KarlJaspers:
>> Gerald Eíscher schrub:
>>
>>> Ein Unfall ist nur, wenn dabei ein Schaden entsteht? Interessant. Wo
>>> kann ich das bitte nachlesen?
>>
>> z.B. hier: http://de.wiktionary.org/wiki/Unfall
>
> Da steht wie in der Wikipedia Unsinn, wenn auch ein anderer.
Fuer mich ueberraschenderweise schreiben auch Duden und Brockhaus von
Schaedigugn von Gesundheit, Leben, Sachschaden.. entspricht nicht ganz
meinem Verstaendnis von Unfall.
Meines entspricht eher dem Umfallen ;-)
j.
Nach meinem Verständnis:
Wen willst du denn als Verursacher anzeigen?
Herrn Petrus? Frau Holle?
Stephan
Das ist eben flacsh. Mutwillige Beschädigung ist beispielsweise kein Unfall.
> entspricht nicht ganz
> meinem Verstaendnis von Unfall.
> Meines entspricht eher dem Umfallen ;-)
Meines auch. In der StVO habe ich keine Definition gefunden.
Jedenfalls, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt.
> Sollte man dann
> davon noch irgendwas (vom KH, von der Polizei) hoeren?
Die Polizei nimmt den Unfall dann auf. Ob sie Alleinunfälle auch
interessieren, weiß ich nicht.
Schon einmal etwas von Räumpflicht gehört?
Mich nervt sowas auch immer wieder : Ich als Grundstücksbesitzer muß dafür sorgen das zwischen
06:00 - 20:00 Uhr keiner zu Schaden kommen kann auf dem Weg vor meinem Grunstück, nur die Stadt
sieht das auf ihren Wegen scheinbar anders. :(
Die stellt dann lieber Schilder hin : "Kein Winterdienst!"
Gruß
--
need to make a delivery:
http://www.lrtkurier.de/
http://www.spinningwheelz.de/
track stuff :
http://www.keirinberlin.de/
> > Ich würde den Faden weiterspinnen: wer bei dem Wetter so fährt, dass er
> > umfällt, ist selbst Schuld. Wenn es mir zu glatt und somit zu riskant ist,
> > schiebe ich oder fahre mit den Öffentlichen.
>
> ... oder fahre auf der Fahrbahn.
... oder ziehe (brauchbare) Winterreifen auf.
Wer natuerlich meint mit Slicks auf Glatteis zu fahren, dem ist nicht mehr
zu helfen.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Allerdings dürfte sich, sofern der OP krankenversichert ist, die KV
dafür interessieren.
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/bgh/6569
S.
Ein Verkehrsunfall ist jedes schädigende Ereignis im Straßenverkehr mit
Personen- oder Sachschaden, dieser aber nur ab einer Grenze von z.Z. 25 EUR.
In Wien teilweise auch.
> Das
> funktioniert auch. Schließlich will man am Stau vorbeikommen.
Die Rechtsabbiegeproblematik gibt es auch auf Busspuren.
Rainer Mai wrote:
> Mir geht es anders: Wenn es mir zu glatt ist, riskiere nicht Auto- oder
> Busfahren (die dürfen nur Sommerreifen fahren), sondern steige
> sicherheitshalber aufs Fahrrad um. Das hat Winterreifen
Da mache ich mir inzwischen ernsthaft Sorgen um das Fahrkönnen Mancher -
wenn es schon notwendig ist, dass im Radio angesagt wird "es sei glatt"
- und wenn ich sehe, wie viele Autos unkontrolliert herumrutschen...
> Falls es in Berlin wirklich Probleme mit gewalttätigen Busfahrern gibt,
> könnte man die disziplinieren und ggf. feuern. Tut mal was. Das seid ihr
> euern Kindern schuldig.
Vorgestern durfte ich erleben wie ein Busfahrer trotz herannahendem
Krankenwagen aus der Haltestelle losfuhr, dann mit sehr hoher
Geschwindigkeit durch die Unterführung nur um mit einem wilden Gebremse
und Geschlenker halb ran zu fahren - eine Beschwerde beim
Verkehrsverbund brachte mir ein freundliches 'Tschuldigung und bringt
vielleicht einen Hinweis an das Dritt- oder Viert-Sub-Unternehmen das
die Buslinie betreibt, aber ob sich was ändert steht in den Sternen...
> In Bankfurt sind übrigens die Busspuren zum Radfahren freigegeben. Das
> funktioniert auch. Schließlich will man am Stau vorbeikommen.
Und jeder Gute(TM) Radfahrer lässt schließlich den Bus bei passender
Gelegenheit vor ;-)
Ciao..
> Ein Verkehrsunfall ist jedes schädigende Ereignis im Straßenverkehr mit
> Personen- oder Sachschaden, dieser aber nur ab einer Grenze von z.Z. 25 EUR.
Diese Definition ist die, die von vielen Strafgerichten in
Verkehrsunfallflucht-Sachen (§ 142 StGB) angewandt wird. Diese
Definition ist nicht identisch mit derjenigen der Unfallstatistik, für
die die Polizei Anzeigen aufschreibt. Nach der letztgenannten hatte
aber der Strangeröffner gefragt.
Die Antwort auf die Frage des Strangeröffners wird sich im
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz des Bundes finden. Seit 1975 sind
die Verkehrsunfallanzeige-Formulare in allen Bundesländern (ziemlich)
einheitlich gestaltet. Den Ländern bleibt nur ein kleiner Freiraum zu
gestalten, was sie nicht oder doch mit aufgenommen haben wollen. Für
die Einzelheiten wird man also in den Organisationserlass des
betreffenden Landes gucken müssen.
Über die Probleme der Nicht-Totalerhebung kann man Vieles nachlesen
in:
Erke/Ham/Heinze/Meyer-Gramcko, Überprüfung des
Unfallursachenverzeichnisses, BASt-Bericht 110, Bergisch-Gladbach 1985
und in:
Hautzinger/Dürholt/Hörnstein/Tassaux-Becker, Dunkelziffer bei Unfällen
mit Personenschaden, BASt-Bericht M13, Bremerhaven 1993.
Gruß
Dietmar
>Ich würde den Faden weiterspinnen: wer bei dem Wetter so fährt, dass er
>umfällt, ist selbst Schuld. Wenn es mir zu glatt und somit zu riskant ist,
>schiebe ich oder fahre mit den Öffentlichen.
Es sind auch schon Fußgänger gestürzt. Man könnte natürlich zu Hause
im Bett bleiben, aber für die meisten wird das keine realistische
Möglichkeit sein.
Natürlich muss man seine Fahrweise an die Verhältnis anpassen, aber
trotzdem können gelegentlich Stürze passieren.
>Und wen willst du verklagen bzw. wen willst du für deinen Schaden
>haftbar machen? Den Wetterfrosch oder die Stadtreinigung? Kranken-
>kasse zahlt und das mit dem Radel musste halt richten (falls da was
>dran ist).
Na ja, Grundstückseigner sind verpflichtet zu räumen, tun sie es
nicht, sind sie vermutlich haftbar (wie weit auch immer). Im
Allgemeinen ist es aber schon persönliches Pech. Der OP schrieb m.E.
auch gar nichts von Klagen, er wollte vielmehr auf die Situation
aufmerksam machen (find ich gut).
Grüße
Henning
Grüße
Jens
> Da die Unfallstatistik als Grundlage für
> Verbesserungen/bauliche Änderungen von der Stadt
> verwendet wird war ich soeben auf der Polizeiwache
> um eine Unfallanzeige aufzugeben. Der Polizeibeamte
> verweigerte jedoch die Aufnahme der Anzeige mit
> den Worten "Wer bei dem Wetter Fahrrad fährt ist
> selbst schuld wenn er verunfallt". Die Nennung
> einer gesetzlichen Grundlage oder Ähnlichem
> verweigerte er mir auf Nachfrage ebenfalls.
Die Polizei ist nicht verpflichtet, nur "für die Statistik" irgendwas
von Dir zu Protokoll zu nehmen. Und verbindliche Rechtsauskünfte erteilt
die Polizei schon gar nicht, dazu müßtest Du Dich an einen Rechtsanwalt
wenden!
> Da ich davon ausgehe, dass Unfallanzeigen nicht nach Lust
> und Laune des jeweiligen gerade diensthabenen Beamten
> aufgenommen oder abgelehnt werden können benötige ich
> Infos zu Dienstanweisungen/gesetzlichen Grundlagen die
> die Pflichten der Beamten bzw. Rechte des Bürgers enthalten.
Sowas wie eine "Unfallanzeige bei der Polizei" gibt es nicht. Die
Polizei macht aber teilweise eine "Unfallaufnahme am Unfallort". Das
kannst Du allerdings nicht meinen, denn am Unfallort ist Deiner
Schilderung nach ja weder ein Schaden aufzunehmen, noch sind dort die
Personalien von Zeugen oder Geschädigten feststellbar, und der einzige
Geschädigte (Du) hat den Unfallort auch bereits verlassen. Damit ist
eine Unfallaufnahme am Unfallort durch die Polizei gegessen und hinfällig.
Also was meinst Du eigentlich?
Irgendwie könnte man aus Deiner Schilderung vermuten, Du möchtest, daß
die Stadt als Räumungsverpflichtete zu irgeneiner Strafe verknackt wird,
weil sie der Räumpflicht nicht ausreichend nachgekommen ist?
Oder Du hast keine Krankenversicherung, die Deine Behandlungskosten auf
Krankenschein bezahlt, sondern möchtest, daß die Stadt für Deine
Heilbehandlungskosten aufkommt?
Oder Du hast keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern Dir ist
zum Beispiel als Selbständiger durch die erlittene Verletzung ein
(nachweisbarer!) Verdienstausfall entstanden, den Du jetzt von der Stadt
erstattet bekommen möchtest?
Oder Du benötigst einen Nachweis über den erlittenen Unfallschaden, weil
eine Unfallversicherung einen Schaden regulieren soll?
Also ich sehe im Moment nicht ganz, was Du beabsichtigst. Wenn Du das
mal verrätst, könnte man vielleicht mehr dazu schreiben.
Jürgen
Hä? Hier läuft es eher umgekehrt: Die Busfahrer kriegen Kloppe ...
> In Bankfurt sind übrigens die Busspuren zum Radfahren freigegeben. Das
> funktioniert auch. Schließlich will man am Stau vorbeikommen.
So weit ich weiß, sind Busspuren, seit es sie gibt, für Radfahrer freigegeben ...
E.
Der OP scheint wohl zu wollen, dass sich was verbessert:
>> Da die Unfallstatistik als Grundlage für
>> Verbesserungen/bauliche Änderungen von der Stadt
>> verwendet wird war ich soeben auf der Polizeiwache
>> um eine Unfallanzeige aufzugeben.
Würde mich nicht wundern, wenn es ein benutzungspflichtiger (oder von
der Mehrheit als solcher wahrgenommener) Radweg ist:
>> vereisten Weg gestürzt [...] welcher eine der Hauptverkehrsrouten
>> für den Radverkehr darstellt.
In dem Falle finde ich es sehr löblich, wenn sich jemand darum bemüht,
den Unfall in die Statistik und Bewusstsein zu bringen. In "Radwege sind
ja so sicher"-Diskussionen sicher nicht verkehrt.
Thomas.
1. Muss die Polizei meines Wissens doch, wenn es bei einem Unfall
Verletzte gab.
2. sind Behörden zu einer Rechtsbehelfsbelehrung verpflichtet. Sind
Polizeibehörden davon ausgenommen?
> Sowas wie eine "Unfallanzeige bei der Polizei" gibt es nicht. Die
> Polizei macht aber teilweise eine "Unfallaufnahme am Unfallort". Das
> kannst Du allerdings nicht meinen, denn am Unfallort ist Deiner
> Schilderung nach ja weder ein Schaden aufzunehmen, noch sind dort die
> Personalien von Zeugen oder Geschädigten feststellbar, und der einzige
> Geschädigte (Du) hat den Unfallort auch bereits verlassen. Damit ist
> eine Unfallaufnahme am Unfallort durch die Polizei gegessen und hinfällig.
Es gab einen Verletzten, dass müsste genügen.
> Irgendwie könnte man aus Deiner Schilderung vermuten, Du möchtest, daß
> die Stadt als Räumungsverpflichtete zu irgeneiner Strafe verknackt wird,
> weil sie der Räumpflicht nicht ausreichend nachgekommen ist?
> Oder Du hast keine Krankenversicherung, die Deine Behandlungskosten auf
> Krankenschein bezahlt, sondern möchtest, daß die Stadt für Deine
> Heilbehandlungskosten aufkommt?
> Oder Du hast keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern Dir ist
> zum Beispiel als Selbständiger durch die erlittene Verletzung ein
> (nachweisbarer!) Verdienstausfall entstanden, den Du jetzt von der Stadt
> erstattet bekommen möchtest?
> Oder Du benötigst einen Nachweis über den erlittenen Unfallschaden, weil
> eine Unfallversicherung einen Schaden regulieren soll?
Es gibt also eine ganze Menge gute Gründe für den OP, sich den
Unfallschaden behördlich bescheinigen zu lassen. ;-)
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
Die gibt es in unserer Gemeinde nur für Privatmenschen.
Wo und wann die Stadtverwaltung geruht, räumen zu lassen,
ist laut Gemeindesatzung nach Gutdünken geregelt.
Ich vermute, das ist in den meisten Gemeindesatzungen
in D so geregelt.
--
Manfred Albat
der computer rechnet, der mensch zählt!
Die Frage ist eher, wann ein Unfall polizeilich aufgenommen werden muss.
> Macht dann nicht das Krankenhaus automatisch eine Anzeige bei der
> Polizei? In .at ist das jedenfalls so.
Für de ist mir solch ein Automatismus unbekannt. Vielleicht aber bei
Kopfverletzungen, damit die 85% erreicht werden?
Nö. Ich kenne das so, daß nichtmal reine Radwege geräumt werden müssen,
sondern nur (Zumindest-Auch-)Fußgänger-Flächen.
> In dem Falle finde ich es sehr löblich, wenn sich jemand darum bemüht,
> den Unfall in die Statistik und Bewusstsein zu bringen.
Dann soll er sich an jemanden wenden, der dafür zuständig ist und nicht
die Polizei damit behelligen, welche weiß Gott besseres zu tun hat.
Zumal es auch mich so erscheint, als dass der OP selbst gar nicht so
genau weiß, was er eigentlich will. Darüber sollte er sich erst einmal
klar werden, dann kann man ihm vielleicht eine zuständige Stelle nennen.
Grüße,
Dirk
--
Private Seite: www.lucasmatic.de - Infos zur Freewind
Ja, das interessiert sie auch. Damals im Krie^W^W am Notarztwagen
haben wir einmal eine Fussgaengerin ins Unfallkrankenhaus
eingeliefert, die auf dem glatten Gehsteig gestuerzt war, und da kam
dann die Polizei (wahrscheinlich von der Rettungsnotrufzentrale
verstaendigt).
Dass das Krankenhaus die Polizei verstaendigt, scheint eher
ungewoehnlich zu sein, jedenfalls hat sich eine Schwester dort
gewundert, dass die Polizei wegen dem Sturz dort war und nicht wegen
was anderem.
- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
> Mir ging es eher darum ob es im Ermessensspielraum eines Polizeibeamten
> liegt zu entscheiden welchen Unfall er aufnimmt und welchen nicht...
Bei Personenschaden hat er keinen, bei Sachschaden einen bis 25 EUR. Darüber
auch nicht.
> und wo genau ich das nachlesen kann.
Polizeigesetze der Bundesländer und Erlasse der Innenminister zur
Unfallaufname/-auswertung. In 15 von 16 Ländern der Bundesrepublik
Deutschland kommt die Polizei grundsätzlich für eine Unfallaufnahme zum
Unfallort. Zwar haben Hessen und Schleswig-Holstein die Möglichkeit
eingeräumt, dass nach telefonischer Vorabklärung auch eine polizeiliche
Unfallaufnahme abgelehnt werden kann, jedoch ist dies dem Bürger
unverständlich, sodass Schleswig-Holstein zur Vermeidung von Imageschäden
die Polizei angewiesen hat, auf nachdrücklichen Wunsch immer zum Unfallort
zu kommen.
S.
Die StVO ist doch zweifelsfrei zu Zeichen 245 "Busspur":
Der so gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist Omnibussen des Linienverkehrs
vorbehalten. Dasselbe gilt auch für Taxen, wenn dies durch das Zusatzschild
"Taxi frei" angezeigt ist, sowie für Radfahrer, wenn dies durch das
Zusatzschild "Radfahrer frei" angezeigt ist.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Sonderfahrstreifen nicht benutzen.
Das gilt auch, wenn der Radweg durch Eis und Schnee nicht benutzbar ist.
Dann haben Fahrradfahrer die sonstige Fahrbahn zu benutzen. Meistens diese
links neben der Sonderspur.
Punktum.
S.
Ich brauch auch keine Hilfe, denn das geht ganz gut. Jedenfalls
besser als zu Fuss zu gehen.
Logisch!
>>> In Bankfurt sind übrigens die Busspuren zum Radfahren freigegeben.
>
> Übrigens auch für Taxis.
und für Krankenfahrzeuge. Taxis sind manchmal ganz schön drängelig.
Die Busfahrer benehmen sich derzeit manierlich, war mal schlimmer,
die haben jetzt wohl Angst bekommen ;P
>>> Das funktioniert auch. Schließlich will man am Stau vorbeikommen.
>>
>>So weit ich weiß, sind Busspuren, seit es sie gibt, für Radfahrer freigegeben ...
>
> Ist das in Berlin so? Standardmäßig jedenfalls nicht. Die Freigabe ist
> eine Ausnahme. Und dort, wo Radfahrer nicht dürfen, betätigen sich die
> Busfahrer gerne als revierverteidigende Gefährder.
Hm, ich kenn das nicht anders - oder sollte ich aus Versehen mal eine
Busspur benutzt haben, die ich nicht hätte benutzen dürfen? Das
kann nicht sein ...
An den blauen Schildern mitm Bus drauf ist unten ein kleines Zusatz-
schild, wo der Salm drauf steht. Manchmal auch ne Uhrzeit - hält sich
keiner dran. Muss ich mal drauf achten, ob ich eine Busspur
ohne Zusatzschild sehe.
E.
> Als Outist musst du damit rechnen und in die Eisen happen, aber als
> Radfahrer hebe ich nun gemerkt, daß immer mehr Fahrer in den Speiegel
> schauen und den anrauschenden Radfahrer noch durchlassen.
Was dann fatal wird wenn der Fahrradfahrer sich beeilt um den Bus nicht
zu lange auf zu halten, und der PKW eine Spur weiter links beim
Rechtsabbigen am wartenden Bus vorbeifährt.
Das ist nicht nur in DD so, sondern in fast allen Städten in Deutschland.
> Es ist egal, auf welche Weise die Polizei von einem
> Unfall erfährt. Sie muss ihn aufnehmen. Und sie muss
> ihn "für die Statistik" weitergeben.
Du laberst. Quelle?
Lies das von Dir zitierte Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz lieber
selbst mal:
> § 4
> (1) Auskunftspflichtig sind die Polizeidienststellen,
> deren Beamte den Unfall aufgenommen haben.
> Die Auskünfte werden aus den Unterlagen der
> Unfallaufnahme erteilt und den statistischen Ämtern
> der Länder laufend zugeleitet.
Wenn es keine Unfallaufnahme durch die Polizei gibt, weil sich sämtliche
Zeugen, Geschädigten und Fahrzeuge nach einem Unfall bereits vom
Unfallort verflüchtigt haben, dann gibt es keine polizeiliche
Unfallaufnahme. Und wenn es keine polizeiliche Unfallaufnahme gibt, gibt
es auch keine Pflicht zur Weiterleitung von Statistikauskünften an die
statistischen Ämter.
Aus dem Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz kannst Du nur eine
Verpflichtung der Polizei herauslesen, daß sie nach erfolgter
polizeilicher Unfallaufnahme statistische Daten weitermelden muß. Aber
aus diesem Gesetz ergibt sich keine Pflicht der Polizei, nach einem
Unfall überhaupt eine polizeiliche Aufnahme zu machen, wenn Zeugen,
Geschädigte und beteiligte Fahrzeuge sich schon längst vom Unfallort
entfernt haben.
Jürgen
Hatte ich vorher schon getan, Herr Sluka.
Es ging dem OP nicht um eine Aufnahme, sondern um eine Anzeige.
Gruß
Stephan
[...]
> Selbstverständlich bist Du an dem Unfall selbst schuld. Dennoch liegt
> ein Unfall vor. Außerdem hättest Du ihm an der Stelle mit "Dann erstatte
> ich zusätzlich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger
> Körperverletzung aufgrund unzureichend durchgeführter Räumung." den
> Schneid abkaufen können.
>
Zusätzlich zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden Strafanzeige zu
erstatten geht nicht, da dieser diese Ermittlungen bereits erhält und zwar
immer, auch wenn nicht "Anzeige" erstattet wird oder werden kann (
Beteiligte im KHS oder Tot ). Deswegen gibt es von der Polizei in Folge
dessen auch den schönen "blauen Brief" mit den Worten: Gegen sie wird
ermittelt wegen fahrlässiger KV.
Noch einmal: Das ist in den einzelnen Ländern geregelt!
In der Hauptstadt klingt das so:
"Zu den Ordnungsaufgaben der Verkehrslenkung Berlin gehören...Maßnahmen zur
Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhal-
tens, der Verkehrsabläufe ..."
In Sachsen:
VwV Verkehrsunfall - Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern über die Aufgaben der Polizei bei
der Verkehrsunfallaufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfallanzeigen
"Die Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen ist Aufgabe des
Polizeivollzugsdienstes. "
In Thüringen:
Aufgaben der Thüringer Polizei bei Straßenverkehrsunfällen
"Die Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen zählt mit zu den
originären Aufgaben der Polizei. Neben der Gefahrenabwehr und der
Gewährleistung der Sicherheit an der Unfallstelle sowie der Verfolgung von
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dient die Verkehrsunfallaufnahme der
sachgerechten Klärung des Sachverhaltes und bildet auch die Grundlage für
die Verkehrsunfallprävention. Die Polizei nimmt Verkehrsunfälle, zu denen
sie gerufen wird oder die ihr sonst bekannt werden, auf. Eine sachgerechte,
dem Aufwand angemessene Bearbeitung bereits vor Ort sowie eine
differenzierte und rationelle Folgesachbearbeitung sichern neben effizienter
polizeilicher Arbeit einen hohen Qualitätsstandard der polizeilichen
Verkehrsunfallaufnahme."
In Rheinl-Pf.:
" Die Polizei nimmt alle ihr bekannt werdenden Verkehrsunfälle auf."
S.
[...]
> Wenn es keine Unfallaufnahme durch die Polizei gibt, weil sich sämtliche
> Zeugen, Geschädigten und Fahrzeuge nach einem Unfall bereits vom
> Unfallort verflüchtigt haben, dann gibt es keine polizeiliche
> Unfallaufnahme. Und wenn es keine polizeiliche Unfallaufnahme gibt, gibt
> es auch keine Pflicht zur Weiterleitung von Statistikauskünften an die
> statistischen Ämter.
>
> Aus dem Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz kannst Du nur eine
> Verpflichtung der Polizei herauslesen, daß sie nach erfolgter
> polizeilicher Unfallaufnahme statistische Daten weitermelden muß. Aber
> aus diesem Gesetz ergibt sich keine Pflicht der Polizei, nach einem
> Unfall überhaupt eine polizeiliche Aufnahme zu machen, wenn Zeugen,
> Geschädigte und beteiligte Fahrzeuge sich schon längst vom Unfallort
> entfernt haben.
>
Es sei denn, dass der Verdacht oder Erkenntnisse da sind, die die Annahme
einer Straftat rechtfertigen: Personenschaden (fahrl. KV) oder Fahren ohne
FS oder unter dem Einfluss alk. Getr.! Dann wird auch ermittelt und Zeugen
gesucht, wenn niemand mehr da ist. Die verl. Pers. könnte ja im KHS sein,
event. dort hin gebracht durch einen Unfallbeteiligten?!
S.
> Am Tue, 20 Jan 2009 21:40:11 +0100 schrieb Elke Schwarz:
>> "Jens Herrmann" schrieb im ...
>>
>> > Aufnahme der Anzeige mit den Worten "Wer bei dem Wetter Fahrrad fährt
>> > ist selbst schuld wenn er verunfallt". Die Nennung einer gesetzlichen
>>
>> Ich würde den Faden weiterspinnen: wer bei dem Wetter so fährt, dass er
>> umfällt, ist selbst Schuld.
>
> Was hat die Rolle des Verursachers mit der Aufnahme des Unfalls zu tun?
Warum sollte ein Unfall "aufgenommen" werden?
Nicht wenn Dietmar Hopp um die Ecke wohnt.
Kann sein. Fällt mir momentan keine Situaiton dazu ein.
Wo mir das aufgefallen war, wars immer unproblematisch.
Aber das darf der doch nicht, es könnten doch ausgestiegene Kinder
vor den Bus rennen, um die Straße zu überqueren!
E.
Dann würde der Bus aber nicht losfahren bzw mit einem gut erkennbaren
Ruck stehenbleiben.
Eben. Ich weiß schon, warum ich das "fast" eingefügt habe ;-)
Wenn bei euch ein Buss abseits der Haltestelle verkehrsbedingt wartet,
dann macht der Bussfahrer die Türen auf?
>Thomas Bensler schrieb:
>
>> In dem Falle finde ich es sehr löblich, wenn sich jemand darum bemüht,
>> den Unfall in die Statistik und Bewusstsein zu bringen.
>
>Dann soll er sich an jemanden wenden, der dafür zuständig ist und nicht
>die Polizei damit behelligen, welche weiß Gott besseres zu tun hat.
>
Mit Verlaub: Du bist ein selten dummer Ar^Troll.
>Zumal es auch mich so erscheint, als dass der OP selbst gar nicht so
>genau weiß, was er eigentlich will.
Erklär mich bidde ma das "auch". Mit deine Erscheinung stehssu in diesen
Thread IMHO ziemlich einsam da.
>Darüber sollte er sich erst einmal klar werden,
Er hat im OP deutlich zum Ausdruck gebracht, was sein Begehr ist/war.
Das Ergebnis kannst im Subjekt nachlesen.
>dann kann man ihm vielleicht eine zuständige Stelle nennen.
Erzähl' bitte mal etwas mehr, Dummerle. Was ist denn im konkreten Fall
"eine zuständige Stelle"?
Wenn du es nicht weißt, dann kriech' bloß wieder unter deinen Stein.
-Harald-
--
Frage an Radio Eriwan: Können Trolle schwimmen? Im Prinzip ja,
denn sie sind hohl. Aber sie werden trotzdem untergehen, weil
sie nicht ganz dicht sind. [*H.- J. Kronemeyer in dcsf*]
Oben steht: "beim Rechtsabbiegen am wartenden Bus vorbeifährt".
Warum sollte der Bus da warten? Darauf, dass der PKW aus
der 2. Spur rechts abbiegt? Wenn er, wie du schreibst, verkehrs-
bedingt warten muss - was soll dass sein? Spur voll mit anderen Bussen?
Dann kann der PKW von der Spur links aber auch nicht einfach rechts
vorm Bus abbiegen ...
Ich finde, ein Bus kann nur Warten an der Haltestelle und das wäre die
Möglichkeit, ihn zwecks Rechtsabbiegens zu schneiden und alles, was sich
vorm Bus befindet, gleich mitzunehmen.
Vielleicht soll "warten" auch "langsam fahrend hinter einem Radler" heißen ...
Ich würde mich als Autofahrer auch mit langsamfahrenden
Bussen nicht anlegen und diese zu rechts abzubiegen schneiden wollen ...
E.
ACK!
>> Wenn bei euch ein Buss abseits der Haltestelle verkehrsbedingt wartet,
>> dann macht der Bussfahrer die Türen auf?
>
> Oben steht: "beim Rechtsabbiegen am wartenden Bus vorbeifährt".
>
> Warum sollte der Bus da warten?
Die Frage stellst Du nicht im Ernst, oder?
> Darauf, dass der PKW aus
> der 2. Spur rechts abbiegt? Wenn er, wie du schreibst, verkehrs-
> bedingt warten muss - was soll dass sein? Spur voll mit anderen Bussen?
Manchmal biegen Busse rechts ab.
Manchmal gibt es rechts neben der Busspur Radwege.
Normalerweise haben Fahrradfahrer auf dem Radweg geradaus vorfahrt vor
den rechtsababiegern.
Manchmal halte die Rechtsabbieger auch tatsächlich an und warten bis der
Fahrradfahrer durch ist.
Oft auch Busse die rechts abbiegen wollen.
Jetzt verstehe ich es, mit "warten" meinst du, der Bus blinkt rechts und
steht. Ich fände es trotzdem mutig, aus der 2. Spur als autofahrer diesen
wartenden Bus beim Rechtsabbiegen zu überholen. Gerade weil man
_nicht_ sieht, was vor und hinter (aus sicht des Autofahrers) bzw. rechts
neben dem Bus sich befindet. Und auch, weil man nicht sieht: hält er
da oder will er auch rechts abbiegen. Kann ja sein, er ist nur mal rechts
rangefahren, um die Fahrscheine zu kontrollieren oder mit der leitstelle
zu quatschen.
Das habe ich noch nicht erlebt, dass bei mehrspurig der auf der rechten
Spur anhält und der auf der linken durchfährt, wenn da ein Radweg
oder überweg ist ... aber kann ja alles mal passieren.
E.
Vorausgesetzt, der Bus ist schneller.
Im Regelfall überhole ich den Bus bei passender Gelegenheit.
LG
Erwin
> Jetzt verstehe ich es, mit "warten" meinst du, der Bus blinkt rechts und
> steht. Ich fände es trotzdem mutig, aus der 2. Spur als autofahrer diesen
> wartenden Bus beim Rechtsabbiegen zu überholen.
Das hindert aber manche Autofahrer nicht es zu tun, wie ich erst
kürzlich erfahren durfte.
> Gerade weil man
> _nicht_ sieht, was vor und hinter (aus sicht des Autofahrers) bzw. rechts
> neben dem Bus sich befindet. Und auch, weil man nicht sieht: hält er
> da oder will er auch rechts abbiegen.
Der Bus stand schräg, mit voll eingeschlagenen Vorderrädern, schon ein
Stück weit abgebogen.
> Das habe ich noch nicht erlebt, dass bei mehrspurig der auf der rechten
> Spur anhält und der auf der linken durchfährt, wenn da ein Radweg
> oder überweg ist ... aber kann ja alles mal passieren.
Ist mir seit dem ersten Erlebniss jetzt schon öfter aufgefallen.
Scheint auch der normalfalls zu sein, einen Autofahrer der neben dem
Wartenden Buss stehen bleibt hab ich jedenfalls dort noch nicht gesehen.
>>>> Ich würde den Faden weiterspinnen: wer bei dem Wetter so fährt, dass er
>>>> umfällt, ist selbst Schuld. Wenn es mir zu glatt und somit zu riskant ist,
>>>> schiebe ich oder fahre mit den Öffentlichen.
>
> Mir geht es anders: Wenn es mir zu glatt ist, riskiere nicht Auto- oder
> Busfahren (die dürfen nur Sommerreifen fahren),
Warum? Kurzes Googeln ergab rechtlich das Gegenteil.
--
"Our parents, worse than our grandparents, gave birth to us who are worse than
they, and we shall in our turn bear offspring still more evil."
-- Horace (BC 65-8)
Friß, Spammer: vUq...@cT.7eggert.dyndns.org Xw...@vWkq.7eggert.dyndns.org
>>>>> Als Outist musst du damit rechnen und in die Eisen happen, aber als
>>>>> Radfahrer hebe ich nun gemerkt, daß immer mehr Fahrer in den Speiegel
>>>>> schauen und den anrauschenden Radfahrer noch durchlassen.
>>>> Was dann fatal wird wenn der Fahrradfahrer sich beeilt um den Bus nicht zu
>>>> lange auf zu halten, und der PKW eine Spur weiter links beim Rechtsabbigen
>>>> am wartenden Bus vorbeifährt.
>>>
>>> Aber das darf der doch nicht, es könnten doch ausgestiegene Kinder
>>> vor den Bus rennen, um die Straße zu überqueren!
>>
>> Wenn bei euch ein Buss abseits der Haltestelle verkehrsbedingt wartet, dann
>> macht der Bussfahrer die Türen auf?
>
> Oben steht: "beim Rechtsabbiegen am wartenden Bus vorbeifährt".
>
> Warum sollte der Bus da warten?
Auf Grün (senkrechter, weißer Balken).
--
Funny quotes:
34. If FedEx and UPS were to merge, would they call it Fed UP?
Friß, Spammer: Bp...@M06w.7eggert.dyndns.org je9...@2iuc.7eggert.dyndns.org
>Harald Meyer <haral...@rtlworld.de> schrieb:
>>Dirk Lucas <dluca...@gmx.de> trollte:
>>
>>>Thomas Bensler schrieb:
>>>
>>>> In dem Falle finde ich es sehr löblich, wenn sich jemand darum bemüht,
>>>> den Unfall in die Statistik und Bewusstsein zu bringen.
>>>
>>>Dann soll er sich an jemanden wenden, der dafür zuständig ist und nicht
>>>die Polizei damit behelligen, welche weiß Gott besseres zu tun hat.
>>>
>>Mit Verlaub: Du bist ein selten dummer Ar^Troll.
>
>Du bist mal wieder ´sehr ungehobelt, Harald. Bei höflichen Leuten heißt das
>erstens 'Sie' und zweitens "Herr Präsident".
>
Nur zur Klarstellung: Mein zweiter und dritter Vorname lauten weder
Joseph, noch Martin, auch nennt man mich nicht Joschka. Ich denke, als
Südschwede steht mir daher ein etwas derberes und ungehobeltes Posting
durchaus zu. :-)
>RaiSCNer
Dito. -Harald-
--
Radwege sind die Zuhälter des Straßenverkehrs. Die meisten Huren
glauben ja auch, daß ihr Lude sie beschützen würde.
[*Thomas Schlueter in drf*]
>>> Macht dann nicht das Krankenhaus automatisch eine Anzeige bei der
>>> Polizei? In .at ist das jedenfalls so.
>>>
>> in .de nicht - zum Glueck
>
>Zum Glück?
Es soll Leute geben, die unter diesen Umständen das Krankenhaus nicht
aufsuchen und deswegen streben. Gesuchte Verbrecher, illegale
Einwanderer etc.
GS
--
http://www.musiklehrer-fuer-musiklehrer.de/buch_abfrage.php?menuid=18
http://www.musiklehrer-fuer-musiklehrer.de/CD_abfrage.php?menuid=19
http://www.blog.gitarrenunterricht-frankfurt.de/
http://www.radreisen.stephan-zitzmann.de/2007/09/27/velotraum-erfahrungsbericht/
Die müssen im Krankenhaus nicht die Wahrheit über ihre Verletzung erzählen.
Im Übrigen sind deswegen Österreichs Hinterhöfe voll mit illegal
verscharrten illegalen Einwanderern...
--
Gerald
| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
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Grüße
Jens
> Ich finde, ein Bus kann nur Warten an der Haltestelle und das wäre die
> Möglichkeit, ihn zwecks Rechtsabbiegens zu schneiden und alles, was sich
> vorm Bus befindet, gleich mitzunehmen.
Ich kenne wenigstens eine Stelle, an denen Busse mit geschlossenen Türen
auf Busspuren warten, weil die Busspur aus der Seiten- in Mittellage
wechselt (Hannover, von Prinzenstr über Aegi zum Friedrichswall, nach
Abbruch der Hochstraße mehrfach umgestaltet). Rechtsabbieger von der
Prinzenstr zur Georgstr haben rechts von sich eine Busspur und einen
Radweg, denn Radfahrer sind von hannoverschen Busspuren verbannt.
--
Munterbleiben
HC
<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte