"fuhr vor dem Mercedes mittig auf der Straße"
"Biker"
Kein Wort dazu, daß wegen des Hupens ein OWi-Verfahren eingeleitet wurde.
POL-H: Zeugenaufruf! Fahrradfahrer rastet aus Wedekindstraße
List
Hannover (ots) - Gestern Abend gegen 22:10 Uhr ist an der
Wedekindstraße ein unbekannter Fahrradfahrer einem 58-jährigen
Autofahrer auf die Motorhaube seines PKW gesprungen und hat einen
Schaden in Höhe von rund 1000 Euro verursacht. Der Zweiradfahrer ist
nach dem Vorfall unerkannt in die Eilenriede entkommen. Am Mittwochabend
fuhr ein 58 Jahre alter PKW-Fahrer mit seinem blauen Mercedes die Celler
Straße entlang. Hier traf er auf einen zur Zeit unbekannten
Fahrradfahrer, der auf einem sogenannten "Liegefahrrad" unterwegs war.
Der Radfahrer fuhr vor dem Mercedes mittig auf der Straße. Der
Autofahrer hupte und überholte anschließend den Biker. An der Kreuzung
Wedekindstraße und Bödeckerstraße musste der Mercedes-Fahrer halten,
dort holte ihn der Zweiradfahrer ein und es kam zu Streitigkeiten in
deren Verlauf der Mann gegen den Außenspiegel des Mercedes trat und auf
die Motorhaube des Autos sprang. Diese wurde hierdurch eingedrückt und
zerkratzt, es entstand ein Sachschaden von rund 1000 Euro. Der
Liege-Radfahrer trug zum Vorfallszeitpunkt einen weißen Helm und eine
Sonnenbrille. Sehr auffällig ist das von ihm gefahrene "Liegefahrrad",
es ist gelb und hat eine Vollverkleidung. Wer Hinweise zu dem
Zweiradfahrer oder dem Fahrrad geben kann, wird gebeten sich bei der
Polizeiinspektion Ost unter der Telefonnummer 0511 109 2715 zu melden. /
noe, bod
Kennst Du den Fahrer oder woher hast Du diese Info? ;-)
> Sehr auffällig ist das von ihm gefahrene "Liegefahrrad",
> es ist gelb und hat eine Vollverkleidung.
Könnte ein Leiba gewesen sein. Die werden in Gifhorn gebaut und
überwiegend ausgeliehen, weil ziemlich teuer. Wenn es so eins gewesen
ist, fuhr der Radfahrer völlig korrekt, das sind nämlich Dreiräder.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TODSICHER!
s/wurde/worden wäre/, oder so ähnlich.
> Sehr tendenziöse Polizei-PM:
>
> "fuhr vor dem Mercedes mittig auf der Straße"
>
> "Biker"
>
> Kein Wort dazu, daß wegen des Hupens ein OWi-Verfahren eingeleitet wurde.
Bei allem Verständnis, dass man einseitige Berichterstattung anprangern
möchte - aber rechtfertigt Hupen die geschilderten "Gegenmaßnahmen"? Der
Fahrradfahrer dürfte mindestens wegen Sachbeschädigung dran sein.
>> Sehr tendenziöse Polizei-PM:
>> "fuhr vor dem Mercedes mittig auf der Straße"
>> "Biker"
>> Kein Wort dazu, daß wegen des Hupens ein OWi-Verfahren eingeleitet wurde.
> Bei allem Verständnis, dass man einseitige Berichterstattung anprangern
> möchte - aber rechtfertigt Hupen die geschilderten "Gegenmaßnahmen"? Der
> Fahrradfahrer dürfte mindestens wegen Sachbeschädigung dran sein.
Du musst erstmal davon ausgehen, dass das ganze rein aus der Sicht des
Autofahrers geschildert wurde, denn es gibt bisher noch keine Zeugen und
der Radfahrer ist unbekannt, hat also auch nichts ausgesagt. Normalerweise
wird man aber kaum für sich selbst negative Dinge zu Protokoll geben, das
'Hupen und Überholen' kann also auch ein aggressives Dauerhupen, extrem
knappes Auffahren und haarscharfes Überholen mitsamt Ausbremsen gewesen
sein, also eine bewusste Provokation.
Tobi
Es fragt sich natürlich, woraus die genannten Streitigkeiten an der
Kreuzung bestanden.
> >Diese wurde hierdurch eingedrückt und
> >zerkratzt, es entstand ein Sachschaden von rund 1000 Euro.
>
> Hei-Lix Blechle ...
Würde dir jemand im Verlauf eines Streits das Fahrrad demolieren, dann
wärst du doch auch leicht angefressen, oder? Und sicherlich würdest du
kaum Verständnis haben wenn jemand sagen würde, es ist doch nur ein
Fahrrad, oder?
Andreas
> Könnte ein Leiba gewesen sein. Die werden in Gifhorn gebaut und
> überwiegend ausgeliehen, weil ziemlich teuer. Wenn es so eins gewesen
> ist, fuhr der Radfahrer völlig korrekt, das sind nämlich Dreiräder.
Wie fährt man denn anders mit Dreirädern als mit Zweirädern?
> Wie fährt man denn anders mit Dreirädern als mit Zweirädern?
Unbehelligt legal auf der Fahrbahn, egal wieviel "Blaue Lollies" am
Bordstein stehen...
--
Grüße von Nabel meiner Welt in die große Welt.
Apple G5 2*2GHz, 2*500Gigabyte Platte, 3 GB RAM.
Mich würd interessieren, was dazwischen war.
Es ist nicht die feine englische, SOFORT auf Sachschaden zu gehen.
Allerdings weiss ich aus eigener Efahrung, daß manche Autofaher im Zuge
von Debatten Ansichten und Verhalten an den Tag legen, die zum
Sachschaden direkt einladen.
Ich denk mir, Sachschaden ist besser als Personenschaden.
(PS.: ein abgerissener Spiegel ist für mich auch kein Sachschaden
sondern Lehrgeld)
Ich würde vor allem angefressen sein, weil ich den Schaden selbst tragen
müsste.
> Max Sievers <max.s...@enddeluxe.de> wrote:
>
>> Wie fährt man denn anders mit Dreirädern als mit Zweirädern?
>
> Unbehelligt legal auf der Fahrbahn, egal wieviel "Blaue Lollies" am
> Bordstein stehen...
Das bezweifle ich.
> Sehr tendenziöse Polizei-PM:
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Subject: Re: POL-H: Zeugenaufruf! Fahrradfahrer rastet aus Wedekindstraße
List
Date: Donnerstag, 10. April 2008 18:05
From: Max Moritz Sievers <m...@max-sievers.name>
To: presse...@pd-h.polizei.niedersachsen.de
Sehr geehrter Herr "Wittke",
1. Es heißt Liegerad. Dafür braucht es keine Anführungszeichen. Wenn es
verschalt war, war es vermutlich ein Dreirad. So etwas nennt man
auch Velomobil.
2. Wie kommen Sie dazu, so einen radfahrerfeindlichen Erguss
Pressemitteilung zu nennen? Offensichtlich wurde einfach die Zeugenaussage
im Polizei-Duktus widergegeben. Hätten Sie vorher mal nachgedacht, wäre
Ihnen aufgegangen, dass der Radfahrer vermutlich nicht "mittig auf der
Straße" fuhr, sondern mittig auf seinem Fahrstreifen. Das ist völlig
legal -- anders als missbräuliches Hupen. Die vermeintliche Reaktion des
Radfahrers legt nahe, dass der "Mercedes"-Fahrer auch noch Straftaten bei
seine Aussage unterschlagen hat.
3. Dieser Vorfall zeigt, dass die Polizei es versäumt, die StVO
rücksichtslos gegen jeden Verkehrsteilnehmer durchzusetzen. Wie sollte sie
auch, wenn ihre Kenntnisse falsch sind? Nachschulung ist dringend
angeraten.
--
Mit freundlichen Grüßen
Max Moritz Sievers
-------------------------------------------------------
> Das bezweifle ich.
Dann lese in der StVO nach. Die blauen Lollies gelten nur für EINspurige
Räder, ein Dreirad ist 3-spurig (von 2-spurigen Ausnahmen mal
abgesehen).
Thak Hinnerk, Niebüll (Nordfriesland, Erde) schrieb:
> Max Sievers <max.s...@enddeluxe.de> wrote:
>
>> Das bezweifle ich.
>
> Dann lese in der StVO nach. Die blauen Lollies gelten nur für EINspurige
> Räder, ein Dreirad ist 3-spurig (von 2-spurigen Ausnahmen mal
> abgesehen).
Ich bezweifle, dass man mit einem Dreirad /unbehelligt/ auf der Fahrbahn
fahren kann. Da brauche ich noch nicht mal die Einschränkung ", wenn ein
Radweg vorhanden ist."
--
Aber bitte, doch nicht in einer Rechtsgruppe! In jedem zweiten Posting
der Radfahrer wird darauf abgehoben, was alles legal und illegal ist:
seitlich Abständ, hintere Abstände, unbenutzbare Radwege, Vorbeidrängeln
an einer Ampel, ...
Andreas Portz in de.soc.recht.strassenverkehr
> (PS.: ein abgerissener Spiegel ist für mich auch kein Sachschaden
> sondern Lehrgeld)
s/abgerissen/abgetreten/
Das scheint mir schon Sachschaden zu sein.
N.
--
Ich halte das für machbar.
>Max Sievers <max.s...@enddeluxe.de> wrote:
>
>> Wie fährt man denn anders mit Dreirädern als mit Zweirädern?
>
>Unbehelligt legal auf der Fahrbahn, egal wieviel "Blaue Lollies" am
>Bordstein stehen...
Legal ja, unbehelligt sicherlich nicht.
Walter
--
Warum es gut ist, ein Mann zu sein:
Niemand interessiert es, wenn du mit 34 noch Single bist.
Toll. Aber mit Schönheitsfehler. Erst die Flucht des Radfahrers hat es
ermöglicht, dass eine die von dir kritisierte einseitige Darstellung als
quasi Fahndungsmitteilung herausgegeben wurde.
Der Zorn des Radfahrers mag ja berechtigt sein, aber dann hätte er auch
bis zur letzten Konsequenz dazu stehen sollen.
--
Krischan
------------------------------------------------------------------------
MUD Morgengrauen - Ein Spiel fuer Leute, welche immer noch
http://mg.mud.de wagemutig genug sind, Buecher zu lesen.
> Toll. Aber mit Schönheitsfehler. Erst die Flucht des Radfahrers hat es
> ermöglicht, dass eine die von dir kritisierte einseitige Darstellung als
> quasi Fahndungsmitteilung herausgegeben wurde.
>
> Der Zorn des Radfahrers mag ja berechtigt sein, aber dann hätte er auch
> bis zur letzten Konsequenz dazu stehen sollen.
Was für eine Flucht denn? Es gab keinen Unfall soweit wir wissen. Und einem
außer Kontrolle geratenem Kraftfahrer zu entfliehen, wird ja wohl noch
legal sein! Vielleicht hat sich der Volomobilfahrer inzwischen bei der
Polizei gemeldet. Wir wissen es nicht.
Nach einer Sachbeschädigung zu verschwinden ohne seine Adresse zu
hinterlassen ist für mich Flucht. Juristen haben dafür sicher einen
besseren Begriff. Ich bin keiner. Setz den Begriff deiner Wahl ein.
> Vielleicht hat sich der Volomobilfahrer inzwischen bei der
> Polizei gemeldet. Wir wissen es nicht.
Stimmt. Die Polizei hat das mal so eben als "Zeugenaufruf!"
veröffentlicht, weil sich der Schadensverursacher gemeldet hatte.
Was er ja sofort hätte tun können, einfach bei der nächsten Wache ran
und ganz ohne Gefährdung seiner Person den Sachverhalt vermelden. Ggf.
sogar geruhsam eine Anzeige aufgeben. Hat er wohl nicht.
Ja, ich war leicht verärgert, als der Autofahrer mir als Saktion für
Klingeln bei Radwegparker den Spiegel von meinem Fahrrad abriss. Noch
mehr geärgert hat es mich aber das ich mich von der Polizei hab
weichreden lassen, und auf eine Anzeige verzichtet. Von dem im Gegenzug
versprochenen Schadenersatz hab ich natürlich nie etwas gesehen.
> 1. Es heißt Liegerad. Dafür braucht es keine Anführungszeichen.
Es heißt auch, rastet aus. Dafür braucht es auch keine "".
Was der Beweggrund war, wird sich erst klären können,
wenn der Verursacher des Vandalismus ermittelt ist.
> 3. Dieser Vorfall zeigt, dass die Polizei es versäumt, die StVO
> rücksichtslos gegen jeden Verkehrsteilnehmer durchzusetzen. Wie sollte sie
> auch, wenn ihre Kenntnisse falsch sind? Nachschulung ist dringend
> angeraten.
Bei allem nötigen Respekt, hier geht es um vorsätzliche
Sachbeschädigung und Fahrerflucht. Das ist kein Kavaliers-
delikt. Was immer der Autofahrer tat, es rechtfertigt keine
Selbstjustiz in so einer massiven Form.
--
Manfred Albat
der computer rechnet, der mensch zählt!
Ich denke, daß auch ein Dreirad mangels hinreichendem Spurabstand
einspurig ist.
Gibt's in ähnlicher Form eh schon:
http://www.youtube.com/watch?v=D-ogrMr4lWc
--
Gerald | o/\,/\o ^ ^ ^
| (.(.) |_|_|
| =( o )= |
| ''W''' B
pi-...@pd-hannover.polizei.niedersachsen.de
SMTP error from remote mailer after pipelined DATA:
host inetmail10.niedersachsen.de [195.37.201.10]:
520 Unknown recipient
Gaga.
Vielleicht.
> und Fahrerflucht.
Nein. Es gab keinen Unfall im Straßenverkehr. Sich nach dem Begehen
einer Straftat zu entfernen, ist nicht verboten.
Rikscha?
Das ist ein anderes Thema.
Die meisten "Radwege" kannst Du damit schon mal vergessen. Völlig legal.
Und wenn Du gemäß Faustregel mit dem rechten Rad dort fährst, wo die
Autos mit eben diesen Rädern rollen, brauchst Du ein gutes Stück
Fahrbahnbreite mehr als mit dem Zweirad. Beinahe soviel wie ein Smart. ;-)
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TODSICHER!
ACK, es ist schwierig, sich nicht allzu sehr provozieren zu lassen. Zur
eigenen Beruhigung zücke ich gern ein Notizbuch und erkläre dem Fahrer,
dass ich mir sein Autokennzeichen notiere.
> Ich denk mir, Sachschaden ist besser als Personenschaden.
Nicht unbedingt aus der Sicht der beteiligten Autofahrer.
> (PS.: ein abgerissener Spiegel ist für mich auch kein Sachschaden
> sondern Lehrgeld)
Wenn es in "Notwehr" passiert, weil z.B. so knapp überholt wurde, dass
der Spiegel zur Gefahr wurde, ja. Aber selbst dann ist Justitia u.U.
anderer Ansicht.
> > Nein, Trikes sind Dreispurfahrzeuge. Nur Exoten (als Beispiel fällt mir nur
> > Seitenwagen ein) sind Zweispurer.
>
> Rikscha?
Die fahren bei uns in Frankfurt freiwillig auf dem Radweg ;-)
Ciao
Drk
> 1. Es heißt Liegerad. Dafür braucht es keine Anführungszeichen. Wenn es
> verschalt war, war es vermutlich ein Dreirad. So etwas nennt man
> auch Velomobil.
In den Polizeimitteilungen in B. stehen alle Bezeichnungen in
Anführungszeichen, z.B. er fuhr einen "Audi" oder bei "Rot". Das scheint
so üblich zu sein. Würde ich ignorieren.
> 2. Wie kommen Sie dazu, so einen radfahrerfeindlichen Erguss
> Pressemitteilung zu nennen?
Weil es eine Mitteilung an die Presse war? Und wo das Ding besonders
radfahrerfeindlich sein soll, erschließt sich mir nicht.
> Offensichtlich wurde einfach die Zeugenaussage
> im Polizei-Duktus widergegeben.
Offensichtlich. Wie sonst.
> Hätten Sie vorher mal nachgedacht,
Oh, jetzt Blödheit unterstellen, hilft nicht weiter. Ab hier wäre das
Ding bei mir in Ablage P.
> wäre
> Ihnen aufgegangen, dass der Radfahrer vermutlich nicht "mittig auf der
> Straße" fuhr, sondern mittig auf seinem Fahrstreifen.
Das ist natürlich ein wichtiger Unterschied. Könnte man auch unter
Allgemeinsprache zusammenfassen, da sicher jeder verstanden hat, was der
Radfahrer gemacht hat, aber stimmt: korrekt ist es nicht.
> Das ist völlig legal
Was nicht bestritten wird.
> -- anders als missbräuliches Hupen.
Was auch nicht bestritten wird.
> Die vermeintliche Reaktion des
> Radfahrers legt nahe, dass der "Mercedes"-Fahrer auch noch Straftaten bei
> seine Aussage unterschlagen hat.
Spekulation, die nur der beteiligte Radfahrer klären kann. Warum sollte
die Polizei das tun? Und abgesehen davon: auch unter Radfahrern gibt es
Deppen. Kann sein, dass es so einer war, kann nicht sein. Wir wissen es
nicht.
> 3. Dieser Vorfall zeigt, dass die Polizei es versäumt, die StVO
> rücksichtslos gegen jeden Verkehrsteilnehmer durchzusetzen.
Wo zeigt dieser Vorfall das?
> Wie sollte sie
> auch, wenn ihre Kenntnisse falsch sind? Nachschulung ist dringend
> angeraten.
Sehr dünnes Eis.
Ich hoffe, Du hast die Mail so nicht abgeschickt, Deine Vorwürfe sind
größtenteils, sagen wir, sehr dünn. Evtl. verständlich aber überhaupt
nicht hilfreich.
Gruß, Ekkart.
> Natürlich. Andererseits: Auch das ist bloß Sachschaden.
Vielleicht hab ich diesmal ja auch fälschlich ein "Der soll sich mal
nicht so anstellen, der killt andere Leute und verpestet die Umwelt
und will dann noch Ansprüche stellen" hereininterpretiert. Das ist bei
Autofeinden ein weit verbreiteter Tenor. Wenn das so war, entschuldige
ich mich.
> >Und sicherlich würdest du kaum Verständnis haben wenn jemand sagen würde, es ist doch nur ein
> >Fahrrad, oder?
>
> Natürlich. Aber ich vermute, dass es hier um mehr ging als einen
> rechthaberischen Streit und Sachschaden.
Das geht aus der Mitteilung nicht hervor. Es kann sein dass der
Liegeradfahrer angefangen hat, oder dass sich der Autofahrer den
angeblichen Bremser zur Brust genommen hat. Aber selbst dann wird der
Radfahrer wohl kaum in Notwehr gezwungen gewesen sein, den Spiegel
abzutreten und auf der Motorhaube herumzuspringen...
Grundsätzlich bin ich geneigt, diese Begegnung in die Schublade "Idiot
trifft Idiot" zu stecken, unabhängig von der Zahl der Räder.
Andreas
> Max Sievers wrote:
>
>> 1. Es heißt Liegerad. Dafür braucht es keine Anführungszeichen. Wenn es
>> verschalt war, war es vermutlich ein Dreirad. So etwas nennt man
>> auch Velomobil.
>
> In den Polizeimitteilungen in B. stehen alle Bezeichnungen in
> Anführungszeichen, z.B. er fuhr einen "Audi" oder bei "Rot". Das scheint
> so üblich zu sein. Würde ich ignorieren.
Lies doch mal die Pressemitteilung und achte darauf, was alles nicht in
Anführungszeichen geschrieben steht:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/66841/1169714/polizeidirektion_hannover
>> 2. Wie kommen Sie dazu, so einen radfahrerfeindlichen Erguss
>> Pressemitteilung zu nennen?
>
> Weil es eine Mitteilung an die Presse war? Und wo das Ding besonders
> radfahrerfeindlich sein soll, erschließt sich mir nicht.
Mit "mittig auf der Straße" wird suggeriert, dies sei eine
Ordnungswidrigkeit. Steht in Polizeipressemitteilungen etwa "Herr P. nahm
sein Stofftaschentuch mit blauen Verzierungen und schneuzte sich."? Die
Polizei zeigt damit, es sei nicht selbstverständlich, dass Radfahrer auf
der Fahrbahn fahren. Das Hupen wird zwar erwähnt, jedoch ohne auf die
Ordnungswidrigkeit hinzuweisen. Man könnte auch spekulieren, auf welche Art
gehupt wurde. Durch diese Art der Berichterstattung zeigt die Polizei, die
erziehenden Autofahrer hätten das Recht auf ihrer Seite und die Radfahrer
auf der Fahrbahn sind Kamikaze-Fahrer, die man vor sich selbst schützen
muss. Und die Polizei wird ja als Autorität im Verkehrsrecht angesehen.
>> Offensichtlich wurde einfach die Zeugenaussage
>> im Polizei-Duktus widergegeben.
>
> Offensichtlich. Wie sonst.
Indem die Polizei sich klar macht, sie hat bislang nur eine Seite gehört und
deswegen ganz zurückhaltend nur über Fakten berichtet, die wahrscheinlich
wahr sind und die nicht oben beschriebene suggestive Wirkung haben. Dass
das Hupen rechtswidrig war, hätte rein gesollt.
>> Hätten Sie vorher mal nachgedacht,
>
> Oh, jetzt Blödheit unterstellen, hilft nicht weiter. Ab hier wäre das
> Ding bei mir in Ablage P.
Bei der Hannover Polizei nicht. Ich bekam eben einen Anruf. Ich wurde
gefragt, ob die Mail wirklich von mir stammt. Die Sache sei hochgekocht und
nun kümmert sich noch jemand darum. Der Radfahrer hat sich bislang noch
nicht gemeldet.
Nichts tun, hilft auch nicht weiter. Wer so eine Pressemitteilung
rausbringt -- noch als Polizei -- muss es sich gefallen lassen, dass ihm
vorgeworfen wird, er hätte vorher nicht nachgedacht.
Bei Ausländern und Leuten mit sog. Migrationshintergrund sind die
Pressestellen ziemlich auf Trab. Die überlegen sich, ob sie diese Umstände
erwähnen und wenn ja, dann wie und vorallem welche Begriffe sie benutzen.
Dazu gibt es seit Jahren Fortbildungsprogramme. Einzelne Entgleisungen sind
eben Ausnahmen von der Regel. Auch wenn man auf Demos zu einem anderen
Schluss kommen kann, meine ich, die Polizei versucht der Bevölkerung zu
gefallen. Beim Thema Radfahrer fehlt da bislang das Problembewusstsein.
>> wäre
>> Ihnen aufgegangen, dass der Radfahrer vermutlich nicht "mittig auf der
>> Straße" fuhr, sondern mittig auf seinem Fahrstreifen.
>
> Das ist natürlich ein wichtiger Unterschied. Könnte man auch unter
> Allgemeinsprache zusammenfassen, da sicher jeder verstanden hat, was der
> Radfahrer gemacht hat, aber stimmt: korrekt ist es nicht.
Jeder versteht irgendwas, doch die meisten verstehen es eben falsch. Der
Polizei sollte das Vorurteil, man dürfe nur auf Radwegen oder Fußwegen Rad
fahren, bekannt sein. Sie sollte ihm immer widersprechen, wenn der
thematische Bezug da ist.
>> Das ist völlig legal
>
> Was nicht bestritten wird.
Das ist wie das Fahrbahnverbot für Radfahrer durch blaue Lollies. Es gilt
nur implizit.
>> -- anders als missbräuliches Hupen.
>
> Was auch nicht bestritten wird.
Gerade das Versäumnis, darauf hinzuweisen, kritisiere ich.
>> Die vermeintliche Reaktion des
>> Radfahrers legt nahe, dass der "Mercedes"-Fahrer auch noch Straftaten bei
>> seine Aussage unterschlagen hat.
>
> Spekulation, die nur der beteiligte Radfahrer klären kann. Warum sollte
> die Polizei das tun?
So sollte sie in der Pressemitteilung nicht spekulieren. Doch sie könnte an
der Stelle mehr darauf hinweisen, dass die Umstände nicht geklärt sind.
>> 3. Dieser Vorfall zeigt, dass die Polizei es versäumt, die StVO
>> rücksichtslos gegen jeden Verkehrsteilnehmer durchzusetzen.
>
> Wo zeigt dieser Vorfall das?
Zum einen kann ich mir gut vorstellen, dass der Autofahrer immer noch nicht
auf seine zugegebene Ordnungswidrigkeit hingewiesen wurde. Zum anderen
zeigt die Pressemitteilung, dass die Vorurteile und das falsche Wissen vom
Stammtisch "Freie Fahrt für freie Bürger" bestätigt werden.
>> Wie sollte sie
>> auch, wenn ihre Kenntnisse falsch sind? Nachschulung ist dringend
>> angeraten.
>
> Sehr dünnes Eis.
Das habe ich im Telefonat nochmals bekräftigt. § 16 Abs. 1 StVO war dem
Anrufer nicht bekannt. Ist das Eis jetzt weniger dünn?
Ich hol mein Handy raus und fotografiere schön demonstrativ mitsamt Fahrer.
Manchmal reicht das aus daß der versucht Handgreiflich zu werden.
Dann streck ich ihm meine Finger an die Stell unter dem Kehlkopf und
schrei laut, daß ich angegriffen werde, während er an der langen Hand
verhungert :-)
>
>> Ich denk mir, Sachschaden ist besser als Personenschaden.
>
> Nicht unbedingt aus der Sicht der beteiligten Autofahrer.
Ichmeinte explizit diesen Personenschaden.
Mir ist lieber es passiert seinem Auto etwas als ihm
In der hierzugroup geplanten Neufassung der VwV fehlt dieser Satz
übrigens. Wenigstens das wurde vom ADFC in seiner Stellungnahme
bemängelt. Dass der "Normalfall Fahrbahn" für Radfahrer in der
Einleitung zu § 2 (4) StVO gestrichen wurde, scheint man beim ADFC trotz
anderslautendem Bundesbeschluss übersehen zu haben.
>> In den Polizeimitteilungen in B. stehen alle Bezeichnungen in
>> Anführungszeichen, z.B. er fuhr einen "Audi" oder bei "Rot". Das scheint
>> so üblich zu sein. Würde ich ignorieren.
>
> Lies doch mal die Pressemitteilung und achte darauf, was alles nicht in
> Anführungszeichen geschrieben steht:
Tatsächlich. Die Hannoveraner schreiben da anders. Erstaunlich.
>> Weil es eine Mitteilung an die Presse war? Und wo das Ding besonders
>> radfahrerfeindlich sein soll, erschließt sich mir nicht.
>
> Mit "mittig auf der Straße" wird suggeriert, dies sei eine
> Ordnungswidrigkeit.
Oder es wird versucht, den Sachverhalt darzustellen. (Abgesehen davon,
dass mittig auf der Fahrbahn richtig gewesen wäre.) Reininterpretieren
kann man viel, hatte ich beim ersten lesen nicht getan.
> Das Hupen wird zwar erwähnt, jedoch ohne auf die
> Ordnungswidrigkeit hinzuweisen.
Wozu auch. Ist für die Fahndung nach dem Radfahrer auch völlig
unerheblich, ob sich der Autofahrer vorher falsch verhalten hat.
> Man könnte auch spekulieren, auf welche Art
> gehupt wurde. Durch diese Art der Berichterstattung zeigt die Polizei, die
> erziehenden Autofahrer hätten das Recht auf ihrer Seite und die Radfahrer
> auf der Fahrbahn sind Kamikaze-Fahrer, die man vor sich selbst schützen
> muss.
Habe ich so nicht gelesen. Das kann man aus dem Text lesen, muss es aber
nicht. Ich finde die Schilderung im Gegenteil sehr sachlich. Weder das
auf der Straße fahren noch das Hupen wird irgendwie bewertet.
Abgesehen davon: selbst wenn der Radfahrer dort nicht hätte fahren
dürfen (keine Ahnung, ob dort Lollies sind), ist da auch für das Hupen
unerheblich.
>> Offensichtlich. Wie sonst.
>
> Indem die Polizei sich klar macht, sie hat bislang nur eine Seite gehört und
> deswegen ganz zurückhaltend nur über Fakten berichtet, die wahrscheinlich
> wahr sind und die nicht oben beschriebene suggestive Wirkung haben.
Bin ich anderer Meinung. Ich finde das so in Ordnung.
> Dass das Hupen rechtswidrig war, hätte rein gesollt.
Wozu? Dann hätte auch rein gemusst, ob der Radfahrer dort hätte fahren
dürfen, was genau gesagt wurde etc.
>> Oh, jetzt Blödheit unterstellen, hilft nicht weiter. Ab hier wäre das
>> Ding bei mir in Ablage P.
>
> Bei der Hannover Polizei nicht.
Erstaunlich.
> Nichts tun, hilft auch nicht weiter. Wer so eine Pressemitteilung
> rausbringt -- noch als Polizei -- muss es sich gefallen lassen, dass ihm
> vorgeworfen wird, er hätte vorher nicht nachgedacht.
Wie gesagt, ich finde die in Ordnung.
> Beim Thema Radfahrer fehlt da bislang das Problembewusstsein.
OK, jetzt weiß ich, worauf Du hinauswillst. So gesehen hätte man einiges
ändern können. Aber ich fand die Originalschilderung nicht drmatisch.
>>> -- anders als missbräuliches Hupen.
>> Was auch nicht bestritten wird.
> Gerade das Versäumnis, darauf hinzuweisen, kritisiere ich.
Finde ich nicht nötig. Weil sonst der Vorwurf (nicht zu Unrecht) kommt,
dass das Verhalten des Radfahrers (Sachbeschädigung) mit dem falschen
Hupen zu rechtfertigen wäre. Was es nicht ist, m.E.
>> Spekulation, die nur der beteiligte Radfahrer klären kann. Warum sollte
>> die Polizei das tun?
>
> So sollte sie in der Pressemitteilung nicht spekulieren. Doch sie könnte an
> der Stelle mehr darauf hinweisen, dass die Umstände nicht geklärt sind.
Und damit dem Autofahrer Lügen unterstellen? Nö, würde ich auch nicht tun.
>>> 3. Dieser Vorfall zeigt, dass die Polizei es versäumt, die StVO
>>> rücksichtslos gegen jeden Verkehrsteilnehmer durchzusetzen.
>> Wo zeigt dieser Vorfall das?
>
> Zum einen kann ich mir gut vorstellen, dass der Autofahrer immer noch nicht
> auf seine zugegebene Ordnungswidrigkeit hingewiesen wurde.
Spekulation.
> Zum anderen
> zeigt die Pressemitteilung, dass die Vorurteile und das falsche Wissen vom
> Stammtisch "Freie Fahrt für freie Bürger" bestätigt werden.
Nein. Ich finde da keine Aussagen, die das belegen. Man kann das mit
viel Interpretation reinlesen, aber "zeigen" tut das die Mitteilung nicht.
>>> Wie sollte sie
>>> auch, wenn ihre Kenntnisse falsch sind? Nachschulung ist dringend
>>> angeraten.
>> Sehr dünnes Eis.
>
> Das habe ich im Telefonat nochmals bekräftigt. § 16 Abs. 1 StVO war dem
> Anrufer nicht bekannt. Ist das Eis jetzt weniger dünn?
Nein. Zum einen muss der Anrufer nicht der Schreiber sein, zum anderen
muss m.E. in der Mitteilung keine Wertung der Vorfälle stattfinden, so
wie es auch nicht getan wurde.
Gruß, Ekkart-
Es wird im Text mehrfach darauf hingewiesen, dass es ein _Zwei_rad
gewesen sei, die Verschalung schließt das ja nicht aus.
Im Liegeradforum wurde schon der erste Verdächtige gefunden:
http://www.bike-wps.com/images/system1_.jpg :D
Gruß Florian
--
"Schlaf? - ist das nicht dieser halbherzige Koffeinersatz?"
> Könnte ein Leiba gewesen sein. Die werden in Gifhorn gebaut und
> überwiegend ausgeliehen, weil ziemlich teuer. Wenn es so eins gewesen
> ist, fuhr der Radfahrer völlig korrekt, das sind nämlich Dreiräder.
In der PM steht etwas von einem *Zwei*radfahrer.
> >> -- anders als missbräuliches Hupen.
>
> > Was auch nicht bestritten wird.
>
> Gerade das Versäumnis, darauf hinzuweisen, kritisiere ich.
Woher weisst du, dass das Hupen in dieser Situation missbraeuchlich
war?
Darauf wäre doch hingewiesen worden?! Immerhin hätte dazu eine Gefahr
für irgendjemand vorliegen müssen.
> http://www.youtube.com/watch?v=D-ogrMr4lWc
;-))) Die Fortsetzung würde mich interessieren, schließlich steigt der
Herrenmensch am Ende der Szene aus.
Wolfgang
Ich denke, man muß auch beim ADFC sehr genau hinsehen, wer was im Namen
des Vereins macht - frei nach dem Motte: Auch die Guten können nicht
immer überall sein und die Dinge richten.
Es ist halt wie im richtigen Leben ;)
ervin
--
Ervin Peters
Paul-Klee-Str. 10
99425 Weimar
+49 172 2043926
Ach so.
>> und Fahrerflucht.
>
> Nein. Es gab keinen Unfall im Straßenverkehr.
Vielleicht.
--
Manfred Albat
der computer rechnet, der mensch zählt!
Rainer Mai schrieb:
> Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb:
>
>
>>Ich denke, daß auch ein Dreirad mangels hinreichendem Spurabstand
>>einspurig ist.
>
>
> Nein, Trikes sind Dreispurfahrzeuge. Nur Exoten (als Beispiel fällt mir nur
> Seitenwagen ein) sind Zweispurer.
Ich schließe hier mal von Motorräder auf die Fahrräder und ein Motorrad
mit Beiwagen/Seitenwagen ist per Definition ein Einspuriges
Fahrzeug(damit dürfen sie trotz durchgezogener Linie überholt werden
solange die Linie nicht überfahren wird, dürfen selbst aber keinesfalls
überholen). Trikes gelten als Auto, sprich Mehrspurfahrzeuge.
nur mal so als Randbemerkung
Matthias Petri
--
CB400N BJ80 145Mm; XJ650 BJ81 174Mm(RIP); UT KTN125 BJ51 ?Mm; NSU MAX
BJ53 ?Mm nunmehr mit Steib LS200
Ich auch, aber selten. IMHO der einzige Fall, wo diese an sich dämliche
Sitte, Kameras in Handyszu bauen einen Vorteil hat.
--
Ich bin zwar synthetisch, aber nicht blöd.
(Android Bishop in Aliens)
Subject: Re: [Fwd: Re: POL-H: Zeugenaufruf! Fahrradfahrer rastet aus
Wedekindstraße List]
Date: Freitag, 11. April 2008 10:48
From: Stefan Wittke <stefan...@polizei.niedersachsen.de>
To: m...@max-sievers.name
Sehr geehrter Herr Sievers,
mit Befremden habe ich Ihre Mail vom 10. April zur Kenntnis genommen.
Anscheinend ist es für Sie völlig in Ordnung, wenn ein
Verkehrsteilnehmer in der beschriebenen Art und Weise auf einen anderen
Verkehrsteilnehmer losgeht.
Ich darf Ihnen versichern: Für die Polizei ist es nicht in Ordnung. Es
geht uns aber auch darum, den Sachverhalt in Gänze aufzuklären. Daher
der Zeugenaufruf.
Mit keiner Silbe ist in unserer Pressemitteilung die Rede davon, dass
sich der Radfahrer vor dem eigentlichen Vorfall rechtswidrig oder
verbotswidrig verhalten hat. Es wird lediglich beschrieben, dass das
Verhalten des Radfahrers dem Autofahrer offenbar Anlass gab, auf die
Hupe zu drücken. Und dass der Autofahrer Straftaten begangen haben
könnte, ist nichts weiter als eine Unterstellung von Ihnen. Wie Sie
daher insgesamt von einem "radfahrerfeindlichen Erguss" sprechen können,
wird wohl Ihr Geheimnis bleiben.
Im Übrigen: "Rücksichtsloses Durchsetzen", wie sie es fordern, gehört
seit etwa 70 Jahren nicht mehr zum Sprachduktus der Polizei. Eine
demokratische Polizei hat bei allen Maßnahmen auch den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zu wahren und nicht "Rücksichtslosigkeit" walten zu
lasssen. Dazu gehört unter anderem, dass Jahr für Jahr weit mehr
Verkehrsverstöße von Autofahrern verfolgt und geahndet werden als von
Radfahrern.
Regelmäßig allerdings sieht sich die Polizei bei den eher seltenen
Radfahrerkontrollen mit fehlendem Unrechtsbewusstsein - ja Militanz -
konfrontiert.
Und gelegentlich wird solche Militanz auch in E-Mails spürbar.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Stefan Wittke
Leiter Pressestelle
Polizeidirektion Hannover
[...]
-------------------------------------------------------
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Subject: Re: [Fwd: Re: POL-H: Zeugenaufruf! Fahrradfahrer rastet aus
Wedekindstraße List]
Date: Freitag, 11. April 2008 21:38
From: Max Moritz Sievers <m...@max-sievers.name>
To: stefan...@polizei.niedersachsen.de
Am Freitag, 11. April 2008 10:48 schrieb Stefan Wittke:
> Sehr geehrter Herr Sievers,
>
> mit Befremden habe ich Ihre Mail vom 10. April zur Kenntnis genommen.
Das Befremden liegt ganz auf meiner Seite.
> Anscheinend ist es für Sie völlig in Ordnung, wenn ein
> Verkehrsteilnehmer in der beschriebenen Art und Weise auf einen anderen
> Verkehrsteilnehmer losgeht.
Das ist Ihre Spekulation -- wie so vieles, was Sie schreiben.
> Ich darf Ihnen versichern: Für die Polizei ist es nicht in Ordnung. Es
> geht uns aber auch darum, den Sachverhalt in Gänze aufzuklären. Daher
> der Zeugenaufruf.
Gegen Aufklärung und einen Zeugenaufruf als solches ist ja auch nichts zu
sagen. Ich kritisiere die Art des Zeugenaufrufs.
> Mit keiner Silbe ist in unserer Pressemitteilung die Rede davon, dass
> sich der Radfahrer vor dem eigentlichen Vorfall rechtswidrig oder
> verbotswidrig verhalten hat.
Es steht aber auch nicht drin, dass der Radfahrer selbstverständlich, wie in
§ 2 Abs. 1 StVO vorgeschrieben, die Fahrbahn benutzt hat und -- ebenfalls
eigentlich selbstverständlich -- selbst entscheidet, wie weit
rechts "möglich weit rechts" ist. Sie können nicht davon ausgehen, dass
allen Verkehrsteilnehmern diese Selbstverständlichkeiten bekannt sind. Es
ist auch fraglich, ob die Angabe "mittig auf der Straße" für den
Zeugenaufruf überhaupt nötig ist. Zumal diese Formulierung vermutlich nicht
korrekt ist. Außerdem ist sie gefährlich, weil den Meisten der Unterschied
zwischen Straße und Fahrbahn nicht klar ist und auch das Fahren mitten auf
einem Fahrstreifen "mittig auf der Straße" nennen.
> Es wird lediglich beschrieben, dass das Verhalten des Radfahrers dem
> Autofahrer offenbar Anlass gab, auf die Hupe zu drücken.
Aber wie kann das eine legale Handlung sein? Der Autofahrer durfte nur
hupen, wenn er sich oder andere gefährdet sah (§ 16 Abs. 1 StVO).
Vermutlich ging die Gefahr vom Autofahrer selbst aus. Ihr Kollege heute
Vormittag am Telefon nahm fälschlich an, man dürfe auch Überholen mit Hupen
ankündigen. Diese Möglichkeit gibt es schon theoretisch nur außerorts; doch
bei Radfahrern ist dies nie zulässig. Die sitzen nämlich nicht in einer
Schallschutzkabine und fallen vor Schreck (fast) vom Rad. Auch ein
Velomobil ist nicht so isoliert wie ein Auto, für dessen Fahrer die Hupe
eingestellt ist.
Deswegen nochmal mein Appell: Lesen Sie die Straßenverkehrs-Ordnung
gründlich und veranlassen Sie eine Nachschulung für die gesamte Polizei.
Durch die Unterlassung, auf die Ordnungswidrigkeit des Hupens hinzuweisen,
haben Sie dem Leser suggeriert, er habe das Recht auf seiner Seite, wenn er
vermeintliche Radl-Rambos in ihre Schranken weist. Herr Oberamtsanwalt Hampe
beim Landgericht Darmstadt wollte mir diesen Unsinn auch schon mal
weismachen. Außerdem solle ich "endlich zur Kenntnis nehmen", dass Radfahrer
nichts auf der Fahrbahn zu suchen hätten, wenn es einen Radweg gibt. Das "im
Wege der Dienstaufsicht Erforderliche" wurde veranlasst.
Falls Sie sich fragen, was an dieser Rechtsauskunft falsch ist: § 2 Abs. 4
StVO regelt eine Ausnahme von der Regel, die in Abs. 1 festgelegt ist. Diese
Ausnahme ist aus gutem Grund eine Ausnahme, weil erwiesen ist, dass das
Fahren auf Radwege um ein Vielfaches gefährlicher ist als das Fahren auf der
Fahrbahn. Sie wird deswegen auch so selten angeordnet, dass der
Parlamentarische Staatssekretär beim BMVBS, Ulrich Kasparick, bei der
Anhörung der Petition zur Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht am
18.02.2008 sogar meinte:
"Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht."
Die gesamte Stellungnahme können Sie auf
http://www.cycleride.de/petition/#anhoerung nachlesen.
> Und dass der Autofahrer Straftaten begangen haben könnte, ist nichts
weiter
> als eine Unterstellung von Ihnen. Wie Sie daher insgesamt von
> einem "radfahrerfeindlichen Erguss" sprechen können, wird wohl Ihr
> Geheimnis bleiben.
Mit der unterlassenen Feststellung, dass das Fahren mit dem Fahrrad mitten
auf einem Fahrstreifen völlig legal und sogar begrüßenswert ist (die meisten
Radfahrer fahren zu weit rechts und gefährden damit sich und Andere) und
dass das Hupen verboten ist, wenn keine Gefahr vorhanden oder anzunehmen
ist, haben sie radfahrerfeindliche Vorurteile nicht widersprochen. Dass der
Autofahrer vermutlich in gleicher Weise mittig auf der Straße fuhr, erwähnen
Sie nicht. Warum nicht?
Sie kennen bislang nur die Version, die der Anzeigeerstatter zu Protokoll
brachte. Wie Ihr Kollege heute Vormittag meinte, müsse man sich deswegen
zurückhaltend zum Fall äußern. Das tut die Pressemitteilung aber nicht. Bei
der Schilderung des Überholvorgangs und der Streitigkeiten fehlt der
Hinweis, dass die Umstände bislang nicht geklärt sind. Der distanzierende
Gebrauch von Anführungszeichen beim ungebräuchlichen Begriff "Liegefahrrad"
(statt "Liegerad") kann man in der Richtung deuten, wie: "So etwas wollen
wir auf unseren Straßen nicht sehen. Warum fährt der nicht einfach einen
Mercedes?"
> Im Übrigen: "Rücksichtsloses Durchsetzen", wie sie es fordern, gehört
> seit etwa 70 Jahren nicht mehr zum Sprachduktus der Polizei. Eine
> demokratische Polizei hat bei allen Maßnahmen auch den Grundsatz der
> Verhältnismäßigkeit zu wahren und nicht "Rücksichtslosigkeit" walten zu
> lasssen. Dazu gehört unter anderem, dass Jahr für Jahr weit mehr
> Verkehrsverstöße von Autofahrern verfolgt und geahndet werden als von
> Radfahrern.
Rücksichtslosigkeit bedeutet nicht völlige Rücksichtslosigkeit. Doch
weitgehende Diskriminierungsfreiheit ist anzustreben. Laut § 1 StVO sind
alle Verkehrsteilnehmer zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht
angehalten. Insbesondere sollen sie keine Anderen schädigen, gefährden oder
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindern oder belästigen.
Aus § 5 Abs. 4 StVO:
"Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen
Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten
werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts
einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern."
Diese Unterscheidung zwischen den Verkehrsmitteln wird mit dem
unterschiedlichen Betriebsrisiko und dem unterschiedlichen Grad der
Panzerung begründet. Deswegen liegt in dieser Ungleichbehandlung gerade die
Erfüllung von Artikel 3 GG.
Wenn nun die Polizei und die Staatsanwaltschaft meinen, sie bräuchten
Nötigungen und Gefährdungen von Radfahrern durch Autofahrer nicht zu
verfolgen, berufen sie sich auf das Opportunitätsprinzip. Ich aber nenne es
einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Polizei
und die Justiz haben keine gesetzgebende Kompetenz. Diese maßen sie sich an,
wenn sie systematisch Gesetzesverstöße gewisser Gruppen tolerieren.
Reflektieren Sie auch mal über Artikel 1 GG:
"Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Gehört es nicht zur Würde des Menschen, unbehelligt mit dem Fahrrad mitten
auf dem Fahrstreifen fahren zu können? Verletzt es nicht die Würde des
Menschen, auf randständige, schmutzige Wege gezwungen zu werden, wo er einer
unnötig hohen Lebensgefahr ausgesetzt ist und erheblich im Fortkommen
gehindert wird?
> Regelmäßig allerdings sieht sich die Polizei bei den eher seltenen
> Radfahrerkontrollen mit fehlendem Unrechtsbewusstsein - ja Militanz -
> konfrontiert.
Sicherlich sind Radfahrer nicht die besseren Menschen. Ob fehlendes
Unrechtsbewusstsein wirklich ein Merkmal von im Moment Rad fahrenden
Menschen ist, ist mir nicht bekannt. Es könnte aber sein, weil Radfahrer
infantilisiert werden. Jeder meint, einem Radfahrer sagen zu dürfen, wo und
wie er zu fahren hat. Als Radfahrer wird man sofort geduzt. Die
Radwegebenutzungspflicht ist so kompliziert und praxisfern, dass man es als
Radfahrer gewohnt ist, sich ständig über Anordnungen hinwegzusetzen -- was
man aber nicht als Verstoß gegen die StVO ansehen muss (Stichwörter:
unbenutzbar, unzumutbar). Die StVZO verbietet brauchbare Fahrradscheinwerfer
und Schallzeichengeneratoren an Fahrrädern, die auch Autofahrer wahrnehmen.
Das ist der Grund, warum solche Vorschriften ignoriert werden. Dass Manche
ihr Fahrrad in einen nicht verkehrssicheren Zustand verkommen lassen, liegt
hingegen am niedrigen Status, der das Fahrrad als Verkehrsmittel besitzt. Es
ist ja "nur" ein Fahrrad. Wenn die Polizei von solchen Fahrradbesitzern
Geldbußen verlangt, von mir aus. Doch mein Applaus hält sich in Grenzen,
denn nach meiner Auffassung nach drückt der Schuh ganz woanders.
Dieses Wochenende findet in Weiterstadt die größte Automobilausstellung
Südhessens statt. Die Hauptstraße (Darmstädter Straße) ist für diesen
Zeitraum Ausstellungsfläche. Ansonsten ist diese Straße für den
motorisierten Individualverkehr so wichtig, dass die Bürgersteige bis aufs
Aberwitzigste verengt werden und dennoch Parkmarkierungen auf ihnen
gezeichnet sind. Und selbst diese werden noch zuungunsten des Bürgersteigs
nicht eingehalten. Es herrscht größtenteils Beschränkung auf Tempo 30,
dennoch werde ich als Radfahrer krampfhaft von Kraftfahrern überholt. Ob
Fußgänger dabei gefährdet werden, der Gegenverkehr abbremsen muss oder ich
am Linksabbiegen gehindert werde, interessiert nicht. An Engstellen fahren
Autofahrer "gedankenlos" auf die linke Seite, auch wenn da ein Radfahrer
kommt. "Der wird sich schon irgendwohin quetschen." Für dieses Event wird
natürlich kräftig die Werbetrommel gerührt. Der ansässige Gewerbeverein hat
sechs Weiterstädter zum Thema Auto interviewt. Unter anderem wurden allen
die Frage gestellt, "Als Autofahrer nervt mich an Weiterstadt ..." Die
Antworten:
1. "... die Verkehrssituation in der Darmstädter Straße. Eng, zuweilen
unübersichtlich, kaum Parkplätze."
2. "... Die Darmstädter Straße. Zu wenige Parkplätze, zu viel Kontrollen der
Ordnungshüter, die zudem noch sehr schnell zur Stelle sind."
3. "... die Fahrt auf der B 42."
4. "... die Knöllchen."
5. "... die Blitzer in den Tempo-30-Zonen."
6. "... die starke Einschränkung des Parkraums in den Wohngebieten durch
Parkplatzmarkierungen."
Der Parkraum ist politisch gewollt so, wie er ist -- völlig autozentriert
zulasten der Fußgänger. Auch Tempo 30 wurde als Ausdruck des politischen
Willens angeordnet. Die Anwohner begrüßen die Anordnung. Doch den
interviewten Autofahrern fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein. Ganz offen
treten sie für weniger Kontrollen ein, damit sie ungestraft gegen die Regeln
verstoßen können, wie es bislang schon tun und auch in Zukunft zu tun
gedenken. Wer gegen Blitzer in Tempo-30-Zonen ist, sagt damit aus, er fährt
nach Möglichkeit schneller als Tempo 30. Und wie es den unmotorisierten
Verkehrsteilnehmern und Anwohnern dabei geht, ist ihm scheißegal. Er ist
nämlich ein asoziales Arschloch und findet das auch noch gut so. Das gleiche
gilt für die Parksünder.
Bei Ihrem Fall in der Wedekindstraße kann ich mir aus eigener Erfahrung gut
vorstellen, wie das abgelaufen ist und ich kann und will meine
klammheimliche Freude nicht verhehlen.
> Und gelegentlich wird solche Militanz auch in E-Mails spürbar.
Wer die Gewalt hat, der hat das Recht.
--
Mit freundlichen Grüßen
Max Moritz Sievers
-------------------------------------------------------
Nein, Wien ;-)
--
Gerald | o/\,/\o ^ ^ ^
| (.(.) |_|_|
| =( o )= |
| ''W''' B
Ich würde es eher als Bärendienst auffassen.
Grüße,
Florian
> Manchmal reicht das aus daß der versucht Handgreiflich zu werden.
> Dann streck ich ihm meine Finger an die Stell unter dem Kehlkopf und
> schrei laut, daß ich angegriffen werde, während er an der langen Hand
> verhungert :-)
Paralleluniversum? RTL?
Unverständniss,
Christoph
Dann nehm ich das Bülk!
Gruß,
Christoph
> guten Tag zusammen,
Holladihüdrio!
> Rainer Mai schrieb:
>> Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb:
>>>Ich denke, daß auch ein Dreirad mangels hinreichendem Spurabstand
>>>einspurig ist.
>> Nein, Trikes sind Dreispurfahrzeuge. Nur Exoten (als Beispiel fällt mir nur
>> Seitenwagen ein) sind Zweispurer.
>
> Ich schließe hier mal von Motorräder auf die Fahrräder und ein Motorrad
> mit Beiwagen/Seitenwagen ist per Definition ein Einspuriges
> Fahrzeug
Das kann noch sein, aber ...
> (damit dürfen sie trotz durchgezogener Linie überholt werden
> solange die Linie nicht überfahren wird, dürfen selbst aber keinesfalls
> überholen). Trikes gelten als Auto, sprich Mehrspurfahrzeuge.
... wie kommst Du auf diese Idee? Aus §5, §41 (2) Z. 276,277,295 oder
§41 (3) jedenfalls nicht.
--
"If the enemy is in range, so are you."
-Infantry Journal
Friß, Spammer: Cb...@zORe.7eggert.dyndns.org zokglzfi@-Potc.7eggert.dyndns.org
Hans Altmeyer schrieb:
> Bernd Sluka schrieb:
> Auch die Volldeppen und Soziopathen verteilen sich auf die verschiedenen
> Verkehrsmittel.
könnte das Maß an Zustimmung für die von dir geschilderte Heldentat
damit als Indikator für den Anteil dieser beiden Personengruppen in
dieser NG verwendet werden?
Nur so ne Idee...
Gruß
Stefan
Nein. Wiener Schmäh, der hier seit etwa einem Jahrzehnt relmäßig von
Tilmann Wetter, auf dessen Pseudonym du antwortetest, abgeladen wird.
Beste Grüße -Harald-
--
.at ist, ein Blick auf die Landkarte genügt, alles andere als ein
Kreis und hat mit Kultur ebensoviel zu tun wie das Leit in Leitkultur.
Die Ureinwohner sind der Übergang vom Balkanesen über den Bayern und
Neandertaler zum Menschen. [*Werner Icking(+) in drf*]
> Bernd Sluka schrieb:
>> Deswegen
>> rastet niemand so aus.
>
> Da habe ich meine Zweifel. Ich habe selbst vor Jahren (muß so Ende der
> 80er gewesen sein) erlebt, wie auf der Bonner Kaiserstraße eine leicht
> orientierungsschwache Autofahrerin so vor einer sich schließenden
> Eisenbahnschranke zum Stehen kam, daß sie den entlang der Kaiserstraße
> verlaufenden Radweg zum guten Teil blockierte. Kurz darauf kam ein
> Radfahrer auf diesem Weg daher, hielt vor dem Auto an, beschimpfte die
> Fahrerin wüst, zog einen Kuli aus der Hemdtasche und schrammte damit
> einmal heftig quer über die Motorhaube.
>
> Auch die Volldeppen und Soziopathen verteilen sich auf die verschiedenen
> Verkehrsmittel.
Sehe nicht ganz so, den ein wesentlicher Aspekt ist die _nicht
Kommunikation_ und die autistische zurückgezogenheit der
Verkehrsteilnehmer in eigenen bizarren Welten. Dies wird gefördert durch
detaillierte feste Regeln, durch territoriale Ausgrenzung und durch die
Abgeschlossenheit in der sich moderen Verkehrsteilnehmer bewegen. Es
findet keine, nah besser, kaum soziale Kontrolle statt, weil sich jeder
meistens rasch der kommunikativen Situation entziehen kann und auch die
Situationen in der er kontrollierend eingreifen könnte, vermeidet.
Und ja, ich meine damit auch Radfahrer.
Weil keine Kommunikation, keine Einigung da ist, stauen sich emotionen
auf, die aufgrund bizarrer Sichtweisen entwickelt wurden und die entladen
sich dann oft in einseitiger Kommunikation.
Hinzu kommt die Sippenhaft, also Altlasten die man über Anderen entlädt,
weil der zufälligerweise ein Gruppenmerkmal: 'fährt Auto, fährt Rad'
besitzt. Das ist nicht in Ordnung, aber scheinbar zum emotionalen
Ausgleich gelegentlich notwendig...
...hilft aber auch nicht wirklich weiter, und wenn zwei 'emotional
dispositioniert' aufeinander treffen, eskaliert es eben wobei die
kommunikative, bzw. körperliche Auseinandersetzung sicher lehrreicher ist
als die demolierung der ich-Erweiterung, d.h. des Fahrzeugs.
>Christoph Specht <spamk...@freenet.de> schrieb:
>>Hans Holbein schrieb:
>>
>>> Manchmal reicht das aus daß der versucht Handgreiflich zu werden.
>>> Dann streck ich ihm meine Finger an die Stell unter dem Kehlkopf und
>>> schrei laut, daß ich angegriffen werde, während er an der langen Hand
>>> verhungert :-)
>>
>>Paralleluniversum? RTL?
>
>Nein. Wiener Schmäh, der hier seit etwa einem Jahrzehnt relmäßig von
^ge
>Tilmann Wetter, auf dessen Pseudonym du antwortetest, abgeladen wird.
'Ingrid'
Ervin Peters am Sat, 12 Apr 2008 09:35:57 +0200:
> Hans Altmeyer am Sat, 12 Apr 2008 01:17:30 +0200:
>
>> Bernd Sluka schrieb:
>
>>> Deswegen
>>> rastet niemand so aus.
>>
>> Da habe ich meine Zweifel. Ich habe selbst vor Jahren (muß so Ende der
>> 80er gewesen sein) erlebt, wie auf der Bonner Kaiserstraße eine leicht
>> orientierungsschwache Autofahrerin so vor einer sich schließenden
>> Eisenbahnschranke zum Stehen kam, daß sie den entlang der Kaiserstraße
>> verlaufenden Radweg zum guten Teil blockierte. Kurz darauf kam ein
>> Radfahrer auf diesem Weg daher, hielt vor dem Auto an, beschimpfte die
>> Fahrerin wüst, zog einen Kuli aus der Hemdtasche und schrammte damit
>> einmal heftig quer über die Motorhaube.
>>
>> Auch die Volldeppen und Soziopathen verteilen sich auf die
>> verschiedenen Verkehrsmittel.
>
> Sehe nicht ganz so, den ein wesentlicher Aspekt ist die _nicht
> Kommunikation_ und die autistische zurückgezogenheit der
> Verkehrsteilnehmer in eigenen bizarren Welten. Dies wird gefördert durch
> detaillierte feste Regeln, durch territoriale Ausgrenzung und durch die
> Abgeschlossenheit in der sich moderen Verkehrsteilnehmer bewegen. Es
> findet keine, nah besser, kaum soziale Kontrolle statt, weil sich jeder
> meistens rasch der kommunikativen Situation entziehen kann und auch die
> Situationen in der er kontrollierend eingreifen könnte, vermeidet. Und
> ja, ich meine damit auch Radfahrer.
hier:
Die Rangfolge nach Verkehrsbeteiligung stellt sich mir ungefähr so dar:
mit LKW, Buss, Autos,
mit Motorrad, Mopped, Mofa,
mit dem Rad,
mit dem 6km/h Krankenrollstuhl
als Fußgänger
Ab 20km/h gibt es IMHO kaum noch möglichkeiten zur differenzierten
Kommunikation, mit einem verschlossenen Schutzpanzer/leHm eben auch nicht.
und in der Reihenfolge tritt auch das beschreibene Eskalierende Verhalten
auf. Oder habt ihr schon auf der Fahbahn laufende Fußgänger gehört die
Autofahrer anbrüllen: 'Fahr auf Deiner Autobahn, Du Arsch!'?
Inwiefern?
Es ist Aufgabe der Polizei den Fall aufzuklären. Wer sachdienliche Hinweise
zu geben hat, möchte das bitte unter der angegebenen Telefonnummer tun.
Spekulationen ohne Hintergrund könnten als Rufmord ausgelegt werden.
Bei uns in Wien auch, wie hier dokumentiert:
<http://reflex.at/~citybiker/faxi/index.html>
Hierzulande allerdings verbotenerweise, weil breiter als 80 cm:
§ 68 Abs 1 (österr.) StVO:
| ... Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm
| oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit
| mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei
| Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt
| werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren
| mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte
| Fahrbahn zu benützen. ...
Jeder kleine, noch so schmale Anhänger am Fahrrad würde hierzulande das
(rechtliche) Problem der Fahrbahn- statt Radwegbenützung beseitigen. Die
allfälligen Erziehungsmassnahmen der AutlerInnen sind damit natürlich
nicht beseitigt.
--
Grüsse
Claudia
IIRC schrieb sich besagter Nickname nur mit einem "n".
Daniel
Erzähl' das deiner Oma, oder deinem Frisör. Hier ist Usenet in einem
freien Land, hier darf jedermann/frau fröhlich 'drauf los spekulieren.
Ich spekuliere mal, daß du einen leichten Riß in der Schüssel hast.
Spekulative Grüße -Harald-
--
Warum wird eigentlich zunehmend das gute Usenetprinzip "Keiner hat
Anspruch darauf, von jedem gelesen zu werden." in Richtung "Ich darf
jeden Blödfug schreiben, weil's eh ja keiner Lesen *muß*" mißbraucht?
[*Ulrich F. Heidenreich in hamster.de.talk*]
>Klaus-Bärbel, ähhh, Harald-Ingrid Meyer schriebselte:
Komi'ch, eine Zeile tiefer steht's doch in korrekter 'chreibweise.
>> Harald 'Ingrid' Meyer <haral...@rtlworld.de> schrieb:
>> >Tilmann Wetter, auf dessen Pseudonym du antwortetest, abgeladen wird.
> ^
>IIRC schrieb sich besagter Nickname nur mit einem "n".
Stympt. Danke für die liebevolle Korrektur.
Beste Grüße -Harald-
--
Es sind seelisch kranke Menschen mit starken Komplexen, die zu Recht
die Angst haben, ihre Postings seien dummes Gelabere, und die deshalb
ihren Namen und vermeintlichen guten Ruf durch die Verwendung eines
Pseudonyms schützen wollen. [*Werner Arts in dsnu*]
Hat Meyer keine Frisör, dem er das vorheulen kann?
Dass Harald Meyer nicht mehr alle Tassen mit Henkel hat,
zählt mittlerweile ja schon als Allgemeinwissen.
Vermutlich ist er nur neidisch auf Ascheberg, weil
der ihm auf 200m Strecke 100m Vorsprung abnimmt... :->
--
Manfred Albat
der computer rechnet, der mensch zählt!
Anders ausgedrückt:
Ich bin genau so real wie Herr NG-Oberlehrer/ -regular/
-verkehrsrechtspezialist/ -..., also lass den Sch*** doch einfach?!
Stefan
[X] Du möchtest derartige unangemessenen und unhaltbaren
Unterstellungen in Zukunft unterlassen
Anders ausgedrückt:
Ich bin genau so real wie Herr Oberlehrer/ -NG-Guru/
-Verkehrsrechtprofi/ -... scheinbar ist.
-->Also lass den Sch*** einfach?!
Schönen Tag noch
Stefan
Dein Quoting war Lesen potentiell missverstaendlich: Du hast nichts
von Bernd zitiert. Was durch die Quote-Ebene sichtbar ist, und
Bernd als idR aufmerksamen Leser auch nicht entgangen sein wird. Er
trollt, vielleicht ist ihm fad, ignorier's einfach.
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
Helmut Springer schrieb:
> Dein Quoting war Lesen potentiell missverstaendlich: Du hast nichts
> von Bernd zitiert. Was durch die Quote-Ebene sichtbar ist, und
> Bernd als idR aufmerksamen Leser auch nicht entgangen sein wird.
jetzt, wo du es schreibst... missverständlich gebe ich zu, falsch nicht(-;
Statt weiterer Rechtfertigungsversuche oder Provokationen (gebe ich
auch zu) hole ich aber lieber mein Fahrrad raus, solange das Wetter
noch einigermaßen hält.
Gruß
Stefan
> Arno Welzel schrieb:
>
>>> Sehr tendenziöse Polizei-PM:
>>> "fuhr vor dem Mercedes mittig auf der Straße"
>>> "Biker"
>>> Kein Wort dazu, daß wegen des Hupens ein OWi-Verfahren eingeleitet wurde.
>> Bei allem Verständnis, dass man einseitige Berichterstattung anprangern
>> möchte - aber rechtfertigt Hupen die geschilderten "Gegenmaßnahmen"? Der
>> Fahrradfahrer dürfte mindestens wegen Sachbeschädigung dran sein.
>
> Du musst erstmal davon ausgehen, dass das ganze rein aus der Sicht des
> Autofahrers geschildert wurde, denn es gibt bisher noch keine Zeugen und
> der Radfahrer ist unbekannt, hat also auch nichts ausgesagt. Normalerweise
> wird man aber kaum für sich selbst negative Dinge zu Protokoll geben, das
> 'Hupen und Überholen' kann also auch ein aggressives Dauerhupen, extrem
> knappes Auffahren und haarscharfes Überholen mitsamt Ausbremsen gewesen
> sein, also eine bewusste Provokation.
>
> Tobi
Spekulationen über Spekulationen.
Selbst wenn es so gewesen sein sollte, dann berechtigs das also den
Radfaher zur Sachbeschädigung und zum Verlassen des Tatortes?
Gruß
D.
> Am Thu, 10 Apr 2008 15:27:12 +0200 schrieb Tobias Meyer:
>
>> Arno Welzel schrieb:
>>
>>>> Sehr tendenziöse Polizei-PM:
>>>> "fuhr vor dem Mercedes mittig auf der Straße"
>>>> "Biker"
>>>> Kein Wort dazu, daß wegen des Hupens ein OWi-Verfahren eingeleitet
>>>> wurde.
>>> Bei allem Verständnis, dass man einseitige Berichterstattung anprangern
>>> möchte - aber rechtfertigt Hupen die geschilderten "Gegenmaßnahmen"? Der
>>> Fahrradfahrer dürfte mindestens wegen Sachbeschädigung dran sein.
>>
>> Du musst erstmal davon ausgehen, dass das ganze rein aus der Sicht des
>> Autofahrers geschildert wurde, denn es gibt bisher noch keine Zeugen und
>> der Radfahrer ist unbekannt, hat also auch nichts ausgesagt.
>> Normalerweise wird man aber kaum für sich selbst negative Dinge zu
>> Protokoll geben, das 'Hupen und Überholen' kann also auch ein aggressives
>> Dauerhupen, extrem knappes Auffahren und haarscharfes Überholen mitsamt
>> Ausbremsen gewesen sein, also eine bewusste Provokation.
>>
>> Tobi
>
>
> Spekulationen über Spekulationen.
Wie im Zeugenaufruf der Polizei. Wir dürfen spekulieren, die Polizei in der
Öffentlichkeit nicht. Außerdem suggeriert sie gewaltig. Ein Skandal!
> Selbst wenn es so gewesen sein sollte, dann berechtigs das also den
> Radfaher zur Sachbeschädigung und zum Verlassen des Tatortes?
Nein, es /berechtigt/ ihn nicht dazu. Diese Aussage phantasierst Du herbei.
Man darf den Tatort verlassen, wenn man sich gefährdet sieht.
--
Aber bitte, doch nicht in einer Rechtsgruppe! In jedem zweiten Posting
der Radfahrer wird darauf abgehoben, was alles legal und illegal ist:
seitlich Abständ, hintere Abstände, unbenutzbare Radwege, Vorbeidrängeln
an einer Ampel, ...
Andreas Portz in de.soc.recht.strassenverkehr
Ja, sehr skandalös, sich auf die Aussagen des einzigen Zeugen zu stützen
und nach weiteren zu suchen.
Du solltest sofort die Zeugenaufrufe nach alten Omis durchsuchen, die
unbekannte junge Männer mit der Suggestion eines Überfalls verleumden!
Krischan
>> Spekulationen über Spekulationen.
>
> Wir dürfen spekulieren
Harald Meyer sieht das lt. <ef120492r6vprcft0...@4ax.com>
ebenso. Ich werde euch gelegentlich dran erinnern, wenn ihr von
jemandem im Verlaufe einer Diskussion "präzise Angaben" verlangen
werdet. Und das werdet ihr, das ist mal sicher.
> mit Befremden habe ich Ihre Mail vom 10. April zur Kenntnis genommen.
Ja, so etwas habe ich erwartet.
> Mit keiner Silbe ist in unserer Pressemitteilung die Rede davon, dass
> sich der Radfahrer vor dem eigentlichen Vorfall rechtswidrig oder
> verbotswidrig verhalten hat. Es wird lediglich beschrieben, dass das
> Verhalten des Radfahrers dem Autofahrer offenbar Anlass gab, auf die
> Hupe zu drücken. Und dass der Autofahrer Straftaten begangen haben
> könnte, ist nichts weiter als eine Unterstellung von Ihnen. Wie Sie
> daher insgesamt von einem "radfahrerfeindlichen Erguss" sprechen können,
> wird wohl Ihr Geheimnis bleiben.
Genau so sehe ich das.
> Regelmäßig allerdings sieht sich die Polizei bei den eher seltenen
> Radfahrerkontrollen mit fehlendem Unrechtsbewusstsein - ja Militanz -
> konfrontiert.
Albern.
> Und gelegentlich wird solche Militanz auch in E-Mails spürbar.
Albern.
> -------------------------------------------------------
Eine Mischung aus richtigen und albernen Feststellungen. Sind wohl auch
nur Menschen dort.
> ---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
>
> Es steht aber auch nicht drin, dass der Radfahrer selbstverständlich, wie in
> § 2 Abs. 1 StVO vorgeschrieben, die Fahrbahn benutzt hat und -- ebenfalls
> eigentlich selbstverständlich -- selbst entscheidet, wie weit
> rechts "möglich weit rechts" ist.
Nochmal für mich: warum sollte das drinstehen? Ich erwarte in einer
Pressemitteilung, auf falsche Verhaltensweisen aufmerksam gemacht zu
werden, nicht auf korrekte. Wie sähe denn sonst so eine Mitteilung aus?
Sehr lang, vermutlich, wenn jede Selbstverständlichkeit reingeschrieben
wird.
> Sie können nicht davon ausgehen, dass
> allen Verkehrsteilnehmern diese Selbstverständlichkeiten bekannt sind.
Ich bitte Dich.
>> Es wird lediglich beschrieben, dass das Verhalten des Radfahrers dem
>> Autofahrer offenbar Anlass gab, auf die Hupe zu drücken.
>
> Aber wie kann das eine legale Handlung sein?
Wenn der Autofahrer sich oder den Radfahrer gefährdet sah. (§16) Puh,
das war einfach.
> Der Autofahrer durfte nur
> hupen, wenn er sich oder andere gefährdet sah (§ 16 Abs. 1 StVO).
Ah ja, da steht es ja.
> Vermutlich ging die Gefahr vom Autofahrer selbst aus.
Vermutlich. Ja. Sicher? Nein. Warum soll die Polizei hier spekulieren?
Statt sachlich zu schildern? verstehe ich nicht.
> [...] man dürfe auch Überholen mit Hupen
> ankündigen. Diese Möglichkeit gibt es schon theoretisch nur außerorts; doch
> bei Radfahrern ist dies nie zulässig.
Wo hast Du das her? In der StVO finde ich das nicht.
> Die sitzen nämlich nicht in einer
> Schallschutzkabine und fallen vor Schreck (fast) vom Rad.
Au weia. Jetzt wird's richtig schlecht.
> Deswegen nochmal mein Appell: Lesen Sie die Straßenverkehrs-Ordnung
> gründlich und veranlassen Sie eine Nachschulung für die gesamte Polizei.
Puh. Harter Tobak. Ab jetzt wäre das eine Mail, die ich ausdrucken und
an das schwarze Brett zur Belustigung der anderen Kollegen hängen würde.
> Durch die Unterlassung, auf die Ordnungswidrigkeit des Hupens hinzuweisen,
> haben Sie dem Leser suggeriert, er habe das Recht auf seiner Seite, wenn er
> vermeintliche Radl-Rambos in ihre Schranken weist.
Nein. Sie haben nur nicht spekuliert, ob das Hupen falsch war. Weil sie
es nicht wissen.
> Sie kennen bislang nur die Version, die der Anzeigeerstatter zu Protokoll
> brachte. Wie Ihr Kollege heute Vormittag meinte, müsse man sich deswegen
> zurückhaltend zum Fall äußern. Das tut die Pressemitteilung aber nicht.
Oh doch. genau das tut sie. Keine Spekulation, nur die Schilderung des
Vorgangs. Das Einzige, was man evtl. hätte ändern sollen, ist statt
"mittig auf der Straße" "mittig auf der Fahrbahn" zu schreiben oder noch
besser "auf der Fahrbahn". Mehr Verbesserungen sehe ich nicht.
> Der distanzierende
> Gebrauch von Anführungszeichen beim ungebräuchlichen Begriff "Liegefahrrad"
> (statt "Liegerad") kann man in der Richtung deuten, wie: "So etwas wollen
> wir auf unseren Straßen nicht sehen. Warum fährt der nicht einfach einen
> Mercedes?"
Kann man. Muss man nicht. Man kann das auch lesen als: nicht Fahrrad,
sondern Liegefahrrad. Um die Identifizierung zu erleichtern.
> Aus § 5 Abs. 4 StVO:
> Wenn nun die Polizei und die Staatsanwaltschaft meinen, sie bräuchten
> Nötigungen und Gefährdungen von Radfahrern durch Autofahrer nicht zu
> verfolgen, berufen sie sich auf das Opportunitätsprinzip.
? Du redest schon noch von der pressemitteilung, oder? Nicht von einem
Szenario, das Du Dir ausgedacht hast?
> Ich aber nenne es
> einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Au weia.
> Reflektieren Sie auch mal über Artikel 1 GG:
> "Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
> Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Au weia.
> Gehört es nicht zur Würde des Menschen, unbehelligt mit dem Fahrrad mitten
> auf dem Fahrstreifen fahren zu können?
Spontan? Nein. Aber IANAL.
> Bei Ihrem Fall in der Wedekindstraße kann ich mir aus eigener Erfahrung gut
> vorstellen, wie das abgelaufen ist und ich kann und will meine
> klammheimliche Freude nicht verhehlen.
Das ist ja nun komplett daneben. Ohne zu wissen, was passiert ist,
findest Du Sachbeschädigung so toll, dass Du Dich freust? Seltsam.
>> Und gelegentlich wird solche Militanz auch in E-Mails spürbar.
>
> Wer die Gewalt hat, der hat das Recht.
?
Ekkart.
>> Ich würde es eher als Bärendienst auffassen.
>
> Inwiefern?
Die Mails waren unsinnig und mit Vorurteilen und Weinereien
angereichert, so dass jedes Vorurteil gegen Radfahrer bestätigt wurde.
Incl. Heulerei, Gutheißen von Sachbeschädigung, Vorwurf der
Rechtsbrechung etc.
Das bleibt hängen. Das sind dann "die Radfahrer" und nicht "einer".
Gruß, Ekkart.