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Fahrrad schieben

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Gerd Schweizer

unread,
Jun 18, 2021, 10:33:24 AM6/18/21
to
Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone einen
Fuß auf ein Pedal zu setzen und mit dem anderen Fuß zu schieben?
Gestern war ich nach langer Zeit wieder mit der S-Bahn in München und da
sah ich einen mit seinem Fahrrad so "rollern". Nach meiner Kenntnis gibt
es in der Münchner Innenstadt keinen Bereich in dem man nicht schieben
muß, wenn man eine der Fußgängerzonen queren will. Dann wäre das doch
eine Möglichkeit in der "Fahrradstadt" München.
--
Liebe Grüße, Gerd
Satelliten FAQ, DVB-T, Katzen, Mopped, Garten, Heimwerken:
http://www.satgerd.de/

Susanne Jäger

unread,
Jun 18, 2021, 12:23:54 PM6/18/21
to
On 18.06.21 16:33, Gerd Schweizer wrote:
> Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone einen
> Fuß auf ein Pedal zu setzen und mit dem anderen Fuß zu schieben?
> Gestern war ich nach langer Zeit wieder mit der S-Bahn in München und da
> sah ich einen mit seinem Fahrrad so "rollern". Nach meiner Kenntnis gibt
> es in der Münchner Innenstadt keinen Bereich in dem man nicht schieben
> muß, wenn man eine der Fußgängerzonen queren will. Dann wäre das doch
> eine Möglichkeit in der "Fahrradstadt" München.

Rollern ist erlaubt - wichtig ist dabei, dass man den falschen Fuß auf
der Pedale hat. D.h. rechter Fuß auf linker Pedale und mit linkem Fuß
abstoßen ist erlaubt, rechter Fuß auf rechter Pedale - du könntest
jederzeit normal fahren ist in Fußgängerbereichen verboten. Dazu gab es
vor ein paar Jahren ein Urteil, finde ich auf die Schnelle nicht.

Gruß
Susanne


Reinhard Zwirner

unread,
Jun 18, 2021, 12:32:40 PM6/18/21
to
Gerd Schweizer schrieb:
> Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone
> einen Fuß auf ein Pedal zu setzen und mit dem anderen Fuß zu schieben?
> Gestern war ich nach langer Zeit wieder mit der S-Bahn in München und
> da sah ich einen mit seinem Fahrrad so "rollern". Nach meiner
> Kenntnis gibt es in der Münchner Innenstadt keinen Bereich in dem man
> nicht schieben muß, wenn man eine der Fußgängerzonen queren will.
> Dann wäre das doch eine Möglichkeit in der "Fahrradstadt" München.

Am 24.03.2015 hat ein Radfahrer wg. solchen Rollerns auf dem
Reutlinger Marktplatz (Fußgängerzone) ein 5-Euro-Knöllchen
aufgedrückt bekommen, gegen das er mit Anwaltshilfe vorgegangen ist.
Mit Schreiben vom 28.09.2015 hat die Generalanwaltschaft Stuttgart
dem OLG Stuttgart empfohlen, das Verfahren einzustellen:

"Das „Rollem“ eines Radfahrers in einer Fußgängelzone dürfte nicht
dem Begriff der Straßenbenutzung im Sinne des § 2 StVO zu subsumieren
sein. Bei der vom Amtsgericht festgestellten Art der Fortbewegung ist
davon auszugehen, dass der Betroffene „als Fußgänger" mit einem
geführten Fahrrad unterwegs war. ...

Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG
Stuttgart, Beschluss vorn 04.09.1987. 5 Ss 479/87 = VRS 74, 186 ff.)
ist Fußgänger auch derjenige, der „ein Fahrrad mit sich führt [...]
oder sich mit ihm untypisch - etwa durch wiederholtes Abstoßen mit
einem Fuß - fortbewegt.“ Diese Entscheidung betraf die Frage, ob ein
Verkehrsteilnehmer, der an einem Fußgängerweg mit seinem Fahrrad
wartet und ihn dann mit dem Fahrrad rollernd überquert, dem
Schutzbereich des § 315c Abs. 1 Nr. 20 StGB unterfällt."

Das OLG Stuttgart hat daraufhin das Verfahren mit folgendem
interessanten Kostenentscheid eingestellt:

"Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
Auslagen des Betroffenen in beiden Rechtszügen (§ 467 Abs. 1 StPO,
" 46 Abs. 1 OWiG)."

Und in seinem Urteil 12 U 68/03 vom 03.06.2004 hat das Kammergericht
Berlin bzgl. des Rollern über einen Zebrastreifen ebenso entschieden:

"Es stand der Klägerin jedoch frei, von ihrem Fahrrad abzusteigen und
sodann als Fußgängerin die Fußgängerfurt über die Hönower Straße im
südlichen Bereich der Einmündung der Risaer Straße in die Hönower
Straße zu benutzen. Dass die Klägerin sodann bei dem Versuch, die
Hönower Straße zu überqueren, wie das Landgericht festgestellt hat,
mit einem Fuß auf das Pedal gestiegen und gerollt ist, führt noch
nicht dazu, dass sie den Fußgängerüberweg nicht benutzen durfte."

HTH

Reinhard

HC Ahlmann

unread,
Jun 18, 2021, 1:23:47 PM6/18/21
to
Gerd Schweizer <ge...@satgerd.de> wrote:

> Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone einen
> Fuß auf ein Pedal zu setzen und mit dem anderen Fuß zu schieben?

Das wird meist nicht als Radfahrern, sondern als Rollerfahren angesehen
und Roller sind nach §24 (1) StVO keine Fahrzeuge im Sinne der
Verordnung, der Rollernde also einem Fußgänger gleich.
--
Munterbleiben
HC

Sascha Dungs

unread,
Jun 18, 2021, 3:35:51 PM6/18/21
to
Am 18.06.2021 um 16:33 schrieb Gerd Schweizer:

> Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone einen
> Fuß auf ein Pedal zu setzen und mit dem anderen Fuß zu schieben?
> Gestern war ich nach langer Zeit wieder mit der S-Bahn in München und da
> sah ich einen mit seinem Fahrrad so "rollern". Nach meiner Kenntnis gibt
> es in der Münchner Innenstadt keinen Bereich in dem man nicht schieben
> muß, wenn man eine der Fußgängerzonen queren will. Dann wäre das doch
> eine Möglichkeit in der "Fahrradstadt" München.

In München hat m.W. vor nicht allzu langer Zeit ein Gericht einen so
rollernden Menschen zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet, weil er/sie
bei dieser Fortbewegung nicht nährungsweise Schrittgeschwindigkeit
gefahren ist.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-richter-ruegt-rollernden-radler-1.4798751

Das Münchner KVR hatte mir vor einiger Zeit allerdings noch geschrieben,
dass sie rollernde Radler ausdrücklich NICHT sanktionieren...

--
Gruß, Sascha




Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 6:59:55 AM6/19/21
to
Sascha Dungs:
> Am 18.06.2021 um 16:33 schrieb Gerd Schweizer:

>> Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone einen
>> Fuß auf ein Pedal zu setzen und mit dem anderen Fuß zu schieben?
>> Gestern war ich nach langer Zeit wieder mit der S-Bahn in München und da
>> sah ich einen mit seinem Fahrrad so "rollern". Nach meiner Kenntnis gibt
>> es in der Münchner Innenstadt keinen Bereich in dem man nicht schieben
>> muß, wenn man eine der Fußgängerzonen queren will. Dann wäre das doch
>> eine Möglichkeit in der "Fahrradstadt" München.

... wenn man es betont langsam (Schrittempo) macht.

In der Neuhauser / Kaufinger Str. mit 15 oder 20 Sachen zwischen den
Fußgängern durchzuzischen, ist einfach zu gefährlich. Wenn ein Fußgänger
vor einem mal plötzlich abrupt die Richtung ändert und einem vor's Radl
läuft, kannst Du da nicht mehr rechtzeitig bremsen und zum Stehen kommen.
Es kommt hinzu, daß ein Radl, auf dem man rollert, sich bei Speed auch
anders verhält, als wenn man draufsitzt.

> In München hat m.W. vor nicht allzu langer Zeit ein Gericht einen so
> rollernden Menschen zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet, weil er/sie
> bei dieser Fortbewegung nicht nährungsweise Schrittgeschwindigkeit
> gefahren ist.

> https://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-richter-ruegt-rollernden-radler-1.4798751

Im großen und ganzen stimme ich dem zu. Es gibt da immer wieder solche
Rollerradler, die meinen, sie hätten ihre Gefährte auch bei hohem Tempo im
Griff - und dann ist es eben doch nicht so. Eine ausgewiesene Fußgängerzone
ist eben nun mal eine Fußgängerzone. Solche Spezialiosten versuchen sich
mit "originellen" Spitzfindigkeiten darüber hinwegzusetzen und Vorteile zu
ergaunern, die ihnen nicht zustehen.

> Das Münchner KVR hatte mir vor einiger Zeit allerdings noch geschrieben,
> dass sie rollernde Radler ausdrücklich NICHT sanktionieren...

Vielleicht haben sie "rollernd" mit "langsam rollernd" gleichgesetzt.

--

Sascha Dungs

unread,
Jun 19, 2021, 7:46:35 AM6/19/21
to
Am 19.06.2021 um 12:56 schrieb Frank Möller:

> ... wenn man es betont langsam (Schrittempo) macht.
>
> In der Neuhauser / Kaufinger Str. mit 15 oder 20 Sachen zwischen den
> Fußgängern durchzuzischen, ist einfach zu gefährlich.

Richtig, mit zu wenig Abstand ist es gefährlich, und zwar weitgehend
unabhängig von der gerollerten Geschwindigkeit. Wenn man mit 7km/h und
wenig Abstand an Oma Luise vorbeirollert und diese die Richtung
wechselt, reicht auch das unter Umständen schon für einen
Oberschenkelhalsbruch.

Von einem geringem/gefährlichen Abstand lese ich allerdings in den
diversen Artikeln zu diesem Urteil nichts. Es wurde lediglich erwähnt,
dass die Polizistin über ca. 20m beobachtet hat, dass der Rollerradler
einige Fußgänger überholt hat. Und mit dieser Begründung könnte man in
der Münchner Fußgängerzone ca. 90% der Liefer-LKW-Fahrer und Taxifahrer
genauso behandeln. Da fährt - wenn genügend Platz vorhanden ist -
nämlich auch kaum einer Schrittgeschwindigkeit und überholt ganz
selbstverständlich Fußgänger. Davon, dass irgendein KFZ-Führer in der
Münchner FGZ wegen Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit ein
Bußgeld hätte zahlen müssen, habe ich allerdings noch nie irgendetwas
gelesen.

> Im großen und ganzen stimme ich dem zu. Es gibt da immer wieder solche
> Rollerradler, die meinen, sie hätten ihre Gefährte auch bei hohem Tempo im
> Griff - und dann ist es eben doch nicht so.

Ich bin da zu selten um die Häufigkeit solcher Vorkommnisse beurteilen
zu können, habe aber bislang in München kaum jemals überhaupt rollernde
Radfahrer beobachten können. Vielleicht im Durchschnitt einen pro Jahr.

> Vielleicht haben sie "rollernd" mit "langsam rollernd" gleichgesetzt.

Vielleicht ist es aber auch einfach wie so oft Glückssache. :)

--
Gruß, Sascha

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 8:18:18 AM6/19/21
to
Sascha Dungs:
> Am 19.06.2021 um 12:56 schrieb Frank Möller:

>> ... wenn man es betont langsam (Schrittempo) macht.

>> In der Neuhauser / Kaufinger Str. mit 15 oder 20 Sachen zwischen den
>> Fußgängern durchzuzischen, ist einfach zu gefährlich.

> Richtig, mit zu wenig Abstand ist es gefährlich, und zwar weitgehend
> unabhängig von der gerollerten Geschwindigkeit. Wenn man mit 7km/h und
> wenig Abstand an Oma Luise vorbeirollert und diese die Richtung
> wechselt, reicht auch das unter Umständen schon für einen
> Oberschenkelhalsbruch.

> Von einem geringem/gefährlichen Abstand lese ich allerdings in den
> diversen Artikeln zu diesem Urteil nichts.

Nun ja, IMO reicht zu hohe Geschwindigkeit allein auch schon, und die wurde
von der Polizistin ja ausdrücklich bestätigt.

Ich verstehe das ganze Trara ohnehin nicht. Mir kommt das so vor, als würde
da ein Superschlauer einen Richter belehren wollen ("Ihr hattet mich schon
mehrfach auf dem Kieker und habt mich immer freisprechen "müssen". Das
"müßt" Ihr folglich auch jetzt wieder tun. Ätsch!") und der ihm dann mal
vorgeführt hat, daß _*er*_ der Jurist ist und sich mit Spitzfindigkeiten im
Zweifel besser auskennt. Das ist Punkt 1.

Punkt 2 ist: Ich habe über 20 Jahre in München gelebt und kenne das Thema
Fußgängerzone sehr genau, auch aus Zeiten, als man da noch radeln durfte.
Daß man es irgendwann nicht mehr durfte, sollte einen gestandenen Kerl dann
höchstens zu einem entspannten A****runzeln der Art "Na, und!?" animieren
und ihn veranlassen, eben _*langsam*_ rollernd oder wirklich schiebend sich
in eine der zahlreichen Seitenstraßen zu verkrümeln, um dann dort wieder
normal auf's Radl zu steigen - und fertig. BTDT.

Daß der Kandidat sich da aber regelmäßig mit der Bullerei und der Justiz
gekabbelt hat, deutet mir auf eine Art Don-Quichote-Syndrom hin, für das er
halt jetzt mal die Quittung bekommen hat. Pech.

> Es wurde lediglich erwähnt,
> dass die Polizistin über ca. 20m beobachtet hat, dass der Rollerradler
> einige Fußgänger überholt hat. Und mit dieser Begründung könnte man in
> der Münchner Fußgängerzone ca. 90% der Liefer-LKW-Fahrer und Taxifahrer
> genauso behandeln.

Unfug. Die zischen nicht dicht und in engen Schlangenlinien an den
Fußgängern vorbei. Nein, ich bleibe dabei: Eine Fußgängerzone ist eine
Fußgängerzone.

Wer dort immer wieder zu schnell auf dem Radl rollert, hat ein Problem, das
er besser mit sich selber (und/oder Therapeuten) klären sollte, aber nicht
immer wieder als Oma-Schreck anderen aufhängen sollte.

>> Im großen und ganzen stimme ich dem zu. Es gibt da immer wieder solche
>> Rollerradler, die meinen, sie hätten ihre Gefährte auch bei hohem Tempo im
>> Griff - und dann ist es eben doch nicht so.

> Ich bin da zu selten um die Häufigkeit solcher Vorkommnisse beurteilen
> zu können, habe aber bislang in München kaum jemals überhaupt rollernde
> Radfahrer beobachten können. Vielleicht im Durchschnitt einen pro Jahr.

Ich habe in der Fußgängerzone zwischen Stachus und Marienplatz sowie
zwischen Marienplatz und Odeonsplatz immer wieder mal welche gesehen, und
die waren zumeist auch zu schnell.

--

Gerd Schweizer

unread,
Jun 19, 2021, 9:56:58 AM6/19/21
to
Sascha Dungs schrieb:
> Von einem geringem/gefährlichen Abstand lese ich allerdings in den
> diversen Artikeln zu diesem Urteil nichts. Es wurde lediglich erwähnt,
> dass die Polizistin über ca. 20m beobachtet hat, dass der Rollerradler
> einige Fußgänger überholt hat. Und mit dieser Begründung könnte man in
> der Münchner Fußgängerzone ca. 90% der Liefer-LKW-Fahrer und Taxifahrer
> genauso behandeln. Da fährt - wenn genügend Platz vorhanden ist -
> nämlich auch kaum einer Schrittgeschwindigkeit und überholt ganz
> selbstverständlich Fußgänger. Davon, dass irgendein KFZ-Führer in der
> Münchner FGZ wegen Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit ein
> Bußgeld hätte zahlen müssen, habe ich allerdings noch nie irgendetwas
> gelesen.
>
Richtig beeobachtet, Radfahrer wurden aus meiner Sicht stärker kontrolliert.

Frank Möller

unread,
Jun 19, 2021, 10:10:07 AM6/19/21
to
Gerd Schweizer:
> Sascha Dungs schrieb:

>> Von einem geringem/gefährlichen Abstand lese ich allerdings in den
>> diversen Artikeln zu diesem Urteil nichts. Es wurde lediglich erwähnt,
>> dass die Polizistin über ca. 20m beobachtet hat, dass der Rollerradler
>> einige Fußgänger überholt hat. Und mit dieser Begründung könnte man in
>> der Münchner Fußgängerzone ca. 90% der Liefer-LKW-Fahrer und Taxifahrer
>> genauso behandeln. Da fährt - wenn genügend Platz vorhanden ist -
>> nämlich auch kaum einer Schrittgeschwindigkeit und überholt ganz
>> selbstverständlich Fußgänger. Davon, dass irgendein KFZ-Führer in der
>> Münchner FGZ wegen Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit ein
>> Bußgeld hätte zahlen müssen, habe ich allerdings noch nie irgendetwas
>> gelesen.

> Richtig beeobachtet, Radfahrer wurden aus meiner Sicht stärker kontrolliert.

LOL. KFZe habe ich dort _*nie*_ auch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
sehen, sondern _*immer*_ langsamer (wenn im Umkreis von 100 m auch nur ein
Fußgänger unterwegs war).

Aba chlor, das Sommerloch naht und irnkwie muß man da ja was reinstopfen
und die Nummer "Wäääh, die machen wieder die armen Radler zu Opfern,
wäääh!" ist da ja ein probates Mittel...

--

Sascha Dungs

unread,
Jun 20, 2021, 2:25:25 AM6/20/21
to
Am 19.06.2021 um 14:16 schrieb Frank Möller:

> Unfug. Die zischen nicht dicht und in engen Schlangenlinien an den
> Fußgängern vorbei. Nein, ich bleibe dabei: Eine Fußgängerzone ist eine
> Fußgängerzone.

Von engen Schlangenlinien steht in den diversen Artikeln zu dem Vorfall
nichts, sondern einzig und allein von "schneller als
Schrittgeschwindigkeit". Und "schneller als Schrittgeschwindigkeit"
fahren Taxi- und Liefer-LKW-Fahrer dort nun einmal nahezu immer, wenn es
irgendwie geht. Was auch immer daran Unfug sein soll...

--
Gruß, Sascha

Sascha Dungs

unread,
Jun 20, 2021, 2:29:16 AM6/20/21
to
Am 19.06.2021 um 16:04 schrieb Frank Möller:

> LOL. KFZe habe ich dort _*nie*_ auch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
> sehen, sondern _*immer*_ langsamer (wenn im Umkreis von 100 m auch nur ein
> Fußgänger unterwegs war).

Einfach 'mal zu den typischen Anlieferzeiten durch die FGZ gehen könnte
helfen. 7,5 Tonner fahren dann gerne einmal mit mindestens doppelter
Schrittgeschwindigkeit im Abstand von 1-2m an Fußgängern vorbei. Das
habe ich vor Corona regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit (zu Fuß)
beobachten können.

> Aba chlor, das Sommerloch naht und irnkwie muß man da ja was reinstopfen
> und die Nummer "Wäääh, die machen wieder die armen Radler zu Opfern,
> wäääh!" ist da ja ein probates Mittel...

Deine Phantasie geht mit Dir durch.

--
Gruß, Sascha

Sepp Ruf

unread,
Jun 20, 2021, 8:42:32 AM6/20/21
to
Am 20.06.2021 um 08:29 schrieb Sascha Dungs:
> Am 19.06.2021 um 16:04 schrieb Frank Möller:
>
>> LOL. KFZe habe ich dort _*nie*_ auch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
>> sehen, sondern _*immer*_ langsamer (wenn im Umkreis von 100 m auch nur ein
>> Fußgänger unterwegs war).

Als Ironie haette es gestimmt, aber dafuer passte der Kontext nicht.

> Einfach 'mal zu den typischen Anlieferzeiten durch die FGZ gehen könnte
> helfen. 7,5 Tonner fahren dann gerne einmal mit mindestens doppelter
> Schrittgeschwindigkeit im Abstand von 1-2m an Fußgängern vorbei. Das
> habe ich vor Corona regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit (zu Fuß)
> beobachten können.

Auch als ueberholender Fahrradroller muss man sich in Acht nehmen, die
Warnblinker helfen da wenig.

>> Aba chlor, das Sommerloch naht und irnkwie muß man da ja was reinstopfen
>> und die Nummer "Wäääh, die machen wieder die armen Radler zu Opfern,
>> wäääh!" ist da ja ein probates Mittel...
>
> Deine Phantasie geht mit Dir durch.

ACK.

Der Richter in M. hatte ein Problem mit dem allzu selbstgewissen
Wiederholungsroller und hat zum Gefallen seiner Regierung ein Urteil
"seines" VGH als Steinbruch fuer seinen Strafwillen fand, offenbar ohne sich
tiefer mit Fahrzeugdefinitionen und dem OLG Stuttgart ueberhaupt naeher zu
befassen.
<https://openjur.de/u/764849.html>

Frank Möller

unread,
Jun 20, 2021, 11:30:03 AM6/20/21
to
Sascha Dungs:
> Am 19.06.2021 um 16:04 schrieb Frank Möller:

>> LOL. KFZe habe ich dort _*nie*_ auch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
>> sehen, sondern _*immer*_ langsamer (wenn im Umkreis von 100 m auch nur ein
>> Fußgänger unterwegs war).

> Einfach 'mal zu den typischen Anlieferzeiten durch die FGZ gehen könnte
> helfen. 7,5 Tonner fahren dann gerne einmal mit mindestens doppelter
> Schrittgeschwindigkeit im Abstand von 1-2m an Fußgängern vorbei. Das
> habe ich vor Corona regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit (zu Fuß)
> beobachten können.

Bitte, wenn Du meinst. Ich kann das so halt nicht bestätigen. Aber gewiß
hast Du recht. Muß ja so sein.

Sicher ist es auch so, daß es mindestens zuzulassen ist, daß Radler
rollernd mit mindestens 35 Sachen und dabei mit 0,5 m Abstand an Fußgängern
vorbeizischen dürfen. Muß doch ein Menschenrecht sein, alles andere wäre
grausamste Unterdrückung. Und der Richter aus dem von Dir zitierten Urteil
gehört latürnich gesteinigt.

OK, dann hammas wohl...

Zvpu öqra Enqyre jvr Qh, qvr fb haireubuyra wrar snfpuvfgbvqr
Qbfvfgratebßxbgmvtxrvg, qvr fvr orv qrara vzzre nacenatrea, nore qnaa,
jraa'f qenhs naxbzzg, zvg haorveeonere Fryofgtrerpugvtxrvg süe fvpu fryore
ornafcehpura, rvasnpu haraqyvpu na.

--

Sascha Dungs

unread,
Jun 20, 2021, 5:08:47 PM6/20/21
to
Am 20.06.2021 um 17:28 schrieb Frank Möller:

> Bitte, wenn Du meinst. Ich kann das so halt nicht bestätigen. Aber gewiß
> hast Du recht. Muß ja so sein.

Nö, muss nicht so sein. Ich kann hier nur meine Beobachtungen schildern.
Wenn Du Dich allerdings zu Aussagen versteigst, dass KFZ in der Münchner
FGZ tatsächlich immer langsamer als Schrittgeschwindigkeit fahren
würden, wenn da irgendwo am Horizont ein Fußgänger zu sehen sein sollte,
kann ich tatsächlich nur leise kichern. Soviel Realitätsverlust muss man
auch erstmal entwickeln.

> Sicher ist es auch so, daß es mindestens zuzulassen ist, daß Radler
> rollernd mit mindestens 35 Sachen und dabei mit 0,5 m Abstand an Fußgängern
> vorbeizischen dürfen.

Das habe ich wo genau gefordert oder auch nur irgendwie angedeutet?

> Muß doch ein Menschenrecht sein, alles andere wäre
> grausamste Unterdrückung. Und der Richter aus dem von Dir zitierten Urteil
> gehört latürnich gesteinigt.

Nö, der Richter gehört m.E. nicht gesteinigt. Ich habe lediglich eine
von mir beobachtete Inkonsequenz berichtet. Wenn man rollernde Radfahrer
wegen überschreitung von "Schrittgeschwindigkeit" (also dem, was in
verkehrsberuhigten Zonen laut Richtern in von Autofahrern erstrittenen
Urteilen irgendwo zwischen 10 und 20 km/h angesiedelt wird) mit einem
Bußgeld belegt, das aber mit Fahrzeugführern von tonnenschweren
Lieferfahrzeugen noch nicht einmal versucht, dann sehe ich das zumindest
als fragwürdig an.

> OK, dann hammas wohl...

Dass Du irgendwas hast, steht für mich außer Frage. Was das genau ist,
darüber verkneife ich mir allerdings öffentliche Spekulationen.

> Zvpu öqra Enqyre jvr Qh, qvr fb haireubuyra wrar snfpuvfgbvqr
> Qbfvfgratebßxbgmvtxrvg, qvr fvr orv qrara vzzre nacenatrea, nore qnaa,
> jraa'f qenhs naxbzzg, zvg haorveeonere Fryofgtrerpugvtxrvg süe fvpu fryore
> ornafcehpura, rvasnpu haraqyvpu na.

Nicht Dein Ernst, oder? Wo genau erkennst Du denn bei mir "faschistoide
Dosistengroßkotzigkeit"? Ich hoffe zu Deiner Entschuldigung, dass Du
irgendwo bei 36 Grad Außentemperatur in einer schlecht gedämmten
Dachgeschosswohnung sitzt und dieser geistige Dünnpfiff bloß aus einer
Überhitzung des Schädels resultiert.

--
S.

Frank Möller

unread,
Jun 20, 2021, 5:22:01 PM6/20/21
to
Sascha Dungs:

> ... dieser geistige Dünnpfiff ...

Du hast natürlich vollkommen recht...

--

Sascha Dungs

unread,
Jun 20, 2021, 6:03:33 PM6/20/21
to
Am 20.06.2021 um 23:20 schrieb Frank Möller:

> Du hast natürlich vollkommen recht...

Das ist mir relativ wumpe. Dass Du auf meine konkreten Fragen keinerlei
Belege für die geäußerten Vorwürfe geliefert hast, sondern stattdessen
jetzt hier munter schwurbelst, deutet auf jeden Fall darauf hin, dass
Dir doch irgendwie aufgegangen ist, dass Deine Argumentation irgendwie
deutliche Logikfehler hat.

--
S.

Joerg

unread,
Jun 20, 2021, 6:05:40 PM6/20/21
to
On 6/18/21 7:33 AM, Gerd Schweizer wrote:
> Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone einen
> Fuß auf ein Pedal zu setzen und mit dem anderen Fuß zu schieben?
> Gestern war ich nach langer Zeit wieder mit der S-Bahn in München und da
> sah ich einen mit seinem Fahrrad so "rollern". Nach meiner Kenntnis gibt
> es in der Münchner Innenstadt keinen Bereich in dem man nicht schieben
> muß, wenn man eine der Fußgängerzonen queren will. Dann wäre das doch
> eine Möglichkeit in der "Fahrradstadt" München.


Ist >30 Jahre her und war in NL. Da hat mich ein Polizist deshalb
angehalten und ich konnte ihn nur (muehsam) von einer Knolle abbringen,
weil mein Fahrrad keine Kette drauf hatte, also technisch "nicht
fahrbereit" war.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

Bodo G. Meier

unread,
Jun 21, 2021, 12:49:54 AM6/21/21
to
Da stellt sich doch sofort die Frage, ob eine Draisine ("Laufmaschine")
heute straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad gilt...

Schon damals:
"Der Verkehr von Draisinen auf den mit Platten belegten Bürgersteigen,
wo allein sie hinderungsfrei laufen können, wird verboten: nicht nur in
Mannheim, sondern auch in England, Italien, den USA und in Kalkutta."

https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag2344.html

Gruß,
Bodo

--
Postheroische Vampirkartoffel! (Sepp Ruf in de.rec.fahrrad)

Martin Wohlauer

unread,
Jun 21, 2021, 1:22:38 AM6/21/21
to
Am 20.06.21 um 17:28 schrieb Frank Möller:
> Sascha Dungs:
>> Am 19.06.2021 um 16:04 schrieb Frank Möller:
>
>>> LOL. KFZe habe ich dort _*nie*_ auch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
>>> sehen, sondern _*immer*_ langsamer (wenn im Umkreis von 100 m auch nur ein
>>> Fußgänger unterwegs war).
>
>> Einfach 'mal zu den typischen Anlieferzeiten durch die FGZ gehen könnte
>> helfen. 7,5 Tonner fahren dann gerne einmal mit mindestens doppelter
>> Schrittgeschwindigkeit im Abstand von 1-2m an Fußgängern vorbei. Das
>> habe ich vor Corona regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit (zu Fuß)
>> beobachten können.
>
> Bitte, wenn Du meinst. Ich kann das so halt nicht bestätigen. Aber gewiß
> hast Du recht. Muß ja so sein.

Warum bitte schön soll es nicht möglich sein, dass an deinem Wohnort
andere Verhältnisse herrschen, als z. B. an meine, an Saschas, oder an
sonst wessen? Widerspricht sich doch so gar nicht, oder?

> Sicher ist es auch so, daß es mindestens zuzulassen ist, daß Radler
> rollernd mit mindestens 35 Sachen und dabei mit 0,5 m Abstand an Fußgängern
> vorbeizischen dürfen. Muß doch ein Menschenrecht sein, alles andere wäre
> grausamste Unterdrückung. Und der Richter aus dem von Dir zitierten Urteil
> gehört latürnich gesteinigt.
>
> OK, dann hammas wohl...

Warum gleich so schön in die Pseudo-Ironie-Kiste greifen? Es ist schon
auch bei uns so, wie es Sascha Dungs offenbar geht: Hierzustadt wird
penibelst drauf geachtet, dass du nur ja keinen Meter mit dem Rad auch
nur Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone rollst. Dafür hat man
alle Personalkapazitäten der Welt. Mit dem LKW will man sich aber
offenbar auch bei uns nicht anlegen. Bis vor einiger Zeit war es sogar
so, dass der Lieferverkehr bis 11, der Radverkehr bis 8 freigegeben war.
7,5 Tonnen vs. 120 kg Systemgewicht mal fein säuberlich ausgevorteilt.
Während zeitgleich ganz andere Unfallursachen und -orte viel brisanter
wären, dass man vielleicht dort zuerst mal ansetzt. Dafür hat man dann
keine Ressourcen frei.

Gut, man muss dazu sagen, für das eine ist das Ordnungsamt bei uns
zuständig, für's andere eher die Polizei. Aber letztere drücken sich ja
auch wenn's um das Thema ruhender Verkehr geht. (Die behaupten einfach
kackfrech, das wäre nicht ihre Aufgabe, wäre nur Sache der
Verkehrspolizei. Da sagen mir andere Beamte aber was ganz anderes...)
Man wird einfach den Eindruck nicht los, dass bei der Frage Verfolgung
und Ahndung der Verfehlungen durch KFZ-Fahrer und Radfahrer mit
zweierlei Maß gemessen wird, was sich aber gerade nicht sinnvoll am
Gefährdungspotenzial orientiert. (Und nur dass da keine falschen
Vorstellungen aufkommen, mir ist es ja nicht pauschal unrecht, dass bei
der Ansage »Fußgängerzone« Radverkehr ggf. auch finanziell daran
erinnert wird, dass das ernst gemeint ist. Aber auf dem KFZ-Auge scheint
man dabei trotzdem blind zu sein.)

Grüßle,

Martin.

Joerg

unread,
Jun 21, 2021, 1:01:39 PM6/21/21
to
Das ist heute noch aehnlich und rechtlich wuerden die praktisch nicht
mehr vorhandenen Draisinen wohl nun mit Tretrollern verglichen:

https://library.municode.com/sc/charleston/codes/code_of_ordinances?nodeId=CICO_CH19MOVETR_ARTVBIMOCEVE

Zitat "It shall be unlawful for any person upon roller skates, in-line
skates, or any coaster, toy scooter, ..." und spaeter "Persons operating
these devices on a sidewalk shall exercise due care for the safety of
others using the sidewalk and yield the right-of-way to pedestrians".

D.h. man darf sie zwar in manchen Gegenden auf Buergersteigen beutzen,
aber nicht in einer Art, dass es Fussgaenger nervt oder gefaehrdet.

Abgesehen davon, heute waeren das eh alles E-Draisinen mit Nabenmotor
und die wuerde man als Mofa ansehen :-)

Stefan

unread,
Jun 21, 2021, 3:07:17 PM6/21/21
to
Am 21.06.2021 um 07:22 schrieb Martin Wohlauer:
> Beamte aber was ganz anderes...) Man wird einfach den Eindruck nicht
> los, dass bei der Frage Verfolgung und Ahndung der Verfehlungen durch
> KFZ-Fahrer und Radfahrer mit zweierlei Maß gemessen wird, was sich aber
> gerade nicht sinnvoll am Gefährdungspotenzial orientiert. (Und nur dass
> da keine falschen Vorstellungen aufkommen, mir ist es ja nicht pauschal
> unrecht, dass bei der Ansage »Fußgängerzone« Radverkehr ggf. auch
> finanziell daran erinnert wird, dass das ernst gemeint ist. Aber auf dem
> KFZ-Auge scheint man dabei trotzdem blind zu sein.)

Es kommt eher auf den Beamten an, den man antrifft.

Die meisten drücken auch ein Auge zu, wenn man mit
Schrittgeschwindigkeit durch eine Fußgängerzone fährt, wenn nichts los
ist, da niemand gefährdet wird. Die haben eher einen
gefährdungsorientierten Ansatz der Verfolgung von Owi, da Sie ja nicht
alles verfolgen können.

Sollen jetzt die Radfahrer, die auf dem Fußweg am Polizeiauto
vorbeifahren, weil dieses mal wieder auf dem Radweg parkt, wirklich
verwarnt werden.

Gab es mal bei Motorradfahrern, die alle am Samstag in der Innenstadt
auf einmal vorbildlich geparkt haben (Parkticket, mitten in der
Parklücke). Danach wollte die Stadt nie wieder das *nicht störende*
Gehwegparken verwarnen (ein kommt Kinderwagen vorbei).

Frank Möller

unread,
Jun 24, 2021, 8:48:33 AM6/24/21
to
Sascha Dungs:
In vorzüglich ergebenster Verbeugung ersterbend danke ich Euch, Hoheit, daß
Ihr mir nochmals das Privileg gewährt, von Eurer gottgleichen Erleuchtung
bestrahlt werden zu dürfen...

--
"Jo, küß die Hand, Herr Doktor!"

(Toni Polster mit typischem Wiener Schmäh zum Schiri nach Abfassen einer
Gelben Karte)

Frank Möller

unread,
Jun 24, 2021, 8:48:33 AM6/24/21
to
Martin Wohlauer:
> Am 20.06.21 um 17:28 schrieb Frank Möller:
>> Sascha Dungs:
>>> Am 19.06.2021 um 16:04 schrieb Frank Möller:

>>>> LOL. KFZe habe ich dort _*nie*_ auch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
>>>> sehen, sondern _*immer*_ langsamer (wenn im Umkreis von 100 m auch nur ein
>>>> Fußgänger unterwegs war).

>>> Einfach 'mal zu den typischen Anlieferzeiten durch die FGZ gehen könnte
>>> helfen. 7,5 Tonner fahren dann gerne einmal mit mindestens doppelter
>>> Schrittgeschwindigkeit im Abstand von 1-2m an Fußgängern vorbei. Das
>>> habe ich vor Corona regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit (zu Fuß)
>>> beobachten können.

>> Bitte, wenn Du meinst. Ich kann das so halt nicht bestätigen. Aber gewiß
>> hast Du recht. Muß ja so sein.

> Warum bitte schön soll es nicht möglich sein, dass an deinem Wohnort
> andere Verhältnisse herrschen, als z. B. an meine, an Saschas, oder an
> sonst wessen?

Jou, die Wichtigkeit dieses Hinweises kann man gar nicht hoch genug
schätzen! Eben, warum, bitte schön, soll es denn nicht möglich sein, daß
in _der_ Münchner Fußgängerzone, auf die er sich bezog, völlig andere
Verhältnisse herrschen, als in _jener_ Münchner Fußgängerzone, von der ich
sprach, wenn München doch schließlich ein ganz anderer Wohnort als München
ist, nicht wahr?

So viel sollte man dann schon noch, bitte schön, kapieren können: Das eine
ist München, also _*sein*_ München, während das andere nur das München ist,
von dem ich sprach, und überhaupt habe ich da ja auch nur über 20 Jahre
gelebt, ist ja lächerlich. Wenn da nicht klar ist, daß diese beiden Orte
Ixtilliarden Lichtjehre voneinder entfernt sind, ja, dann ist wirklich
niemandem mehr zu helfen...

> Widerspricht sich doch so gar nicht, oder?

Überhaupt nicht. Wo kämen wir auch hin, wenn _*DAS*_ sich widerspräche!?

>> Sicher ist es auch so, daß es mindestens zuzulassen ist, daß Radler
>> rollernd mit mindestens 35 Sachen und dabei mit 0,5 m Abstand an Fußgängern
>> vorbeizischen dürfen. Muß doch ein Menschenrecht sein, alles andere wäre
>> grausamste Unterdrückung. Und der Richter aus dem von Dir zitierten Urteil
>> gehört latürnich gesteinigt.

>> OK, dann hammas wohl...

> Warum gleich so schön in die Pseudo-Ironie-Kiste greifen?

Jou, vor allem "Pseudo", nä.

> Es ist schon auch bei uns so, wie es Sascha Dungs offenbar geht:
> Hierzustadt wird penibelst drauf geachtet, dass du nur ja keinen Meter
> mit dem Rad auch nur Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone
> rollst. Dafür hat man alle Personalkapazitäten der Welt. Mit dem LKW
> will man sich aber offenbar auch bei uns nicht anlegen. Bis vor einiger
> Zeit war es sogar so, dass der Lieferverkehr bis 11, der Radverkehr bis
> 8 freigegeben war. 7,5 Tonnen vs. 120 kg Systemgewicht mal fein
> säuberlich ausgevorteilt.

Jou, das ist überhaupt _*DER*_ allerwichtigste Vergleich: 7,5 Tonner vs.
Radl. Chlor. Dabei rollt der 7,5-Tonner sogar mit dem rechten Fuß auf dem
rechten Pedal statt nur mit dem rechten Fuß auf dem linken Pedal wie der
Rollerradler. Schande! Wie arme, harmlose Radler und Rollerradler wie bis
ultimo geknechtet und diskriminiert werden!

--

Sascha Dungs

unread,
Jun 24, 2021, 3:05:57 PM6/24/21
to
Am 24.06.2021 um 14:44 schrieb Frank Möller:

> In vorzüglich ergebenster Verbeugung ersterbend danke ich Euch, Hoheit, daß
> Ihr mir nochmals das Privileg gewährt, von Eurer gottgleichen Erleuchtung
> bestrahlt werden zu dürfen...

Wir halten fest: Du unterstellst mir irgendwelchen Unfug, schwurbelst
durch die Gegend, wirfst mit Beleidigungen wie "faschistoid" um Dich und
lieferst keinerlei Belege für die Verbalkotze, die Du hier ablässt.

Ich habe zwar noch immer nicht verstanden, womit ich diesen Ausbruch in
Deinen Augen genau "verdient" habe, aber es ist mir mittlerweile auch
egal. Kriech einfach wieder zurück unter den Stein, unter dem Dich
irgendwas hervorgejagt hat. Danke.

--
S.

Frank Möller

unread,
Jun 25, 2021, 9:15:35 AM6/25/21
to
Sascha Dungs:

> ... Verbalkotze...

Danke, Hoheit, daß Ihr geruhtet, mich noch einmal zu bemerken...

--

Sascha Dungs

unread,
Jun 26, 2021, 3:07:50 AM6/26/21
to
Am 25.06.2021 um 15:10 schrieb Frank Möller:

> Danke, Hoheit, daß Ihr geruhtet, mich noch einmal zu bemerken...

Immer gern.

--
S.

Tomas Graser

unread,
Jul 8, 2021, 6:54:48 AM7/8/21
to
Am 18.06.21 um 18:32 schrieb Reinhard Zwirner:

> Am 24.03.2015 hat ein Radfahrer wg. solchen Rollerns auf dem
> Reutlinger Marktplatz (Fußgängerzone) ein 5-Euro-Knöllchen
> aufgedrückt bekommen, gegen das er mit Anwaltshilfe vorgegangen ist.
> Mit Schreiben vom 28.09.2015 hat die Generalanwaltschaft Stuttgart
> dem OLG Stuttgart empfohlen, das Verfahren einzustellen:
>
> "Das „Rollem“ eines Radfahrers in einer Fußgängelzone dürfte nicht
> dem Begriff der Straßenbenutzung im Sinne des § 2 StVO zu subsumieren
> sein. Bei der vom Amtsgericht festgestellten Art der Fortbewegung ist
> davon auszugehen, dass der Betroffene „als Fußgänger" mit einem
> geführten Fahrrad unterwegs war. ...
>
> Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG
> Stuttgart, Beschluss vorn 04.09.1987. 5 Ss 479/87 = VRS 74, 186 ff.)
> ist Fußgänger auch derjenige, der „ein Fahrrad mit sich führt [...]
> oder sich mit ihm untypisch - etwa durch wiederholtes Abstoßen mit
> einem Fuß - fortbewegt.“ Diese Entscheidung betraf die Frage, ob ein
> Verkehrsteilnehmer, der an einem Fußgängerweg mit seinem Fahrrad
> wartet und ihn dann mit dem Fahrrad rollernd überquert, dem
> Schutzbereich des § 315c Abs. 1 Nr. 20 StGB unterfällt."
>
> Das OLG Stuttgart hat daraufhin das Verfahren mit folgendem
> interessanten Kostenentscheid eingestellt:
>
> "Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
> Auslagen des Betroffenen in beiden Rechtszügen (§ 467 Abs. 1 StPO,
> " 46 Abs. 1 OWiG)."

Das war ich, mit Hilfe von Dietmar Kettler.
Entsprechende Meldung in der Radwelt 2016-2.
Rechter/linker Fuss auf welchem Pedal war da kein Thema,
aber mein Tempo ("flottes Fussgängertempo").

Nicht motorisierte Tretrollerfahrer sind lt. StVO-Definition nicht als
Fahrzeuge, sondern als Fussgänger unterwegs, selbst die Rennversionen.
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