Am 20.06.21 um 17:28 schrieb Frank Möller:
> Sascha Dungs:
>> Am 19.06.2021 um 16:04 schrieb Frank Möller:
>
>>> LOL. KFZe habe ich dort _*nie*_ auch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
>>> sehen, sondern _*immer*_ langsamer (wenn im Umkreis von 100 m auch nur ein
>>> Fußgänger unterwegs war).
>
>> Einfach 'mal zu den typischen Anlieferzeiten durch die FGZ gehen könnte
>> helfen. 7,5 Tonner fahren dann gerne einmal mit mindestens doppelter
>> Schrittgeschwindigkeit im Abstand von 1-2m an Fußgängern vorbei. Das
>> habe ich vor Corona regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit (zu Fuß)
>> beobachten können.
>
> Bitte, wenn Du meinst. Ich kann das so halt nicht bestätigen. Aber gewiß
> hast Du recht. Muß ja so sein.
Warum bitte schön soll es nicht möglich sein, dass an deinem Wohnort
andere Verhältnisse herrschen, als z. B. an meine, an Saschas, oder an
sonst wessen? Widerspricht sich doch so gar nicht, oder?
> Sicher ist es auch so, daß es mindestens zuzulassen ist, daß Radler
> rollernd mit mindestens 35 Sachen und dabei mit 0,5 m Abstand an Fußgängern
> vorbeizischen dürfen. Muß doch ein Menschenrecht sein, alles andere wäre
> grausamste Unterdrückung. Und der Richter aus dem von Dir zitierten Urteil
> gehört latürnich gesteinigt.
>
> OK, dann hammas wohl...
Warum gleich so schön in die Pseudo-Ironie-Kiste greifen? Es ist schon
auch bei uns so, wie es Sascha Dungs offenbar geht: Hierzustadt wird
penibelst drauf geachtet, dass du nur ja keinen Meter mit dem Rad auch
nur Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone rollst. Dafür hat man
alle Personalkapazitäten der Welt. Mit dem LKW will man sich aber
offenbar auch bei uns nicht anlegen. Bis vor einiger Zeit war es sogar
so, dass der Lieferverkehr bis 11, der Radverkehr bis 8 freigegeben war.
7,5 Tonnen vs. 120 kg Systemgewicht mal fein säuberlich ausgevorteilt.
Während zeitgleich ganz andere Unfallursachen und -orte viel brisanter
wären, dass man vielleicht dort zuerst mal ansetzt. Dafür hat man dann
keine Ressourcen frei.
Gut, man muss dazu sagen, für das eine ist das Ordnungsamt bei uns
zuständig, für's andere eher die Polizei. Aber letztere drücken sich ja
auch wenn's um das Thema ruhender Verkehr geht. (Die behaupten einfach
kackfrech, das wäre nicht ihre Aufgabe, wäre nur Sache der
Verkehrspolizei. Da sagen mir andere Beamte aber was ganz anderes...)
Man wird einfach den Eindruck nicht los, dass bei der Frage Verfolgung
und Ahndung der Verfehlungen durch KFZ-Fahrer und Radfahrer mit
zweierlei Maß gemessen wird, was sich aber gerade nicht sinnvoll am
Gefährdungspotenzial orientiert. (Und nur dass da keine falschen
Vorstellungen aufkommen, mir ist es ja nicht pauschal unrecht, dass bei
der Ansage »Fußgängerzone« Radverkehr ggf. auch finanziell daran
erinnert wird, dass das ernst gemeint ist. Aber auf dem KFZ-Auge scheint
man dabei trotzdem blind zu sein.)
Grüßle,
Martin.